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Unbekannter Wirft Holzklotz Von Autobahnbrücke Und Tötet Frau


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Hallo

 

Man kann nur hoffen dass man den Täter bald festnehmen wird

bevor man vielleicht noch mehr Opfer beklagen muss.Man sollte allerdings

das Hauptaugenmerk auf die Opfer richten:

 

Die Kinder und der Ehemann mussten mit ansehen wie die

Mutter bzw. Ehefrau durch den Holzklotz getötet wurde und

müssen das Erlebte ein ganzes Leben lang mit sich herumtragen.

 

Eine "gerechte" Strafe für solch ein Verbrechen gibt es nicht:

Ich halte allerdings die Todesstrafe für ungerecht da man damit

dem Täter dabei helfen würde sich seiner Verantwortung zu

entziehen. Dieser soll lieber mit der Gewissheit leben müssen

bis an sein Lebensende im Knast zu sitzen und sich somit

seiner Schuld jeden Tag bewusst zu sein.

 

Bleibt nur noch den Angehörigen sein aufrichtiges Beileid

auszusprechen.

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beste werbung für die todesstrafe.....

dürfte sich bestimmt einiges an dna-anhaftungen finden lassen, wenn er dann gefunden wird gehts ab aufn e-stuhl.

 

Polemisieren lässt es sich immer leicht, nicht wahr?

 

Viele Grüße

Mace

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Guest TetraMin
Dieser soll lieber mit der Gewissheit leben müssen

bis an sein Lebensende im Knast zu sitzen und sich somit

seiner Schuld jeden Tag bewusst zu sein.

Wenn er/sie sich seiner/ihrer Schuld bewusst wäre, dann hätte sich der Täter doch schon längst freiwillig gestellt. So bewusst scheint sich da also jemand nicht zu sein! Knast an sich bringt höchstens Lippenbekenntisse zwecks frühzeitiger Entlassung, aber doch keine "Einsichten"! Die hat man auch einfach so - oder eben nicht/nie!

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Taktische Frage wäre ob totales Verschweigen dieses Vorfalles, keien Presse, kein Fernsehen, kein Rundfunk von Wiederholungstaten abhält, vollblöde nicht auf die Idee bringt.

 

Oder überwiegt der Effekt durch die Veröffentlichung der schlimmen Folgen Übermut zu vermeiden, leichtsinnige Dummbacken eben davon abzuhalten.

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Guest Pferdestehler

Das ist imho mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Folge der idiotischen Stimmungsmache gegen das Auto als angeblichen Klimakiller, Umweltverpester und Inkarnation des Bösen. Ich denke, für solche absolut gräßlichen Vorfälle darf man auch die Politik mit verantwortlich machen.

 

Totschweigen? Auf keinen Fall. Im Gegenteil. Die Schweine schnappen und dann einen öffentlichen Schauprozeß mit möglichst großer Medienbeteiligung ähnlich dem "Todesraser" Rolf F. damals. Damit wirklich JEDER kapiert, dass sowas MORD ist. Das Verfahren muss dann nach meinem Dafürhalten mit lebenslanger Haft enden. Ohne Gnade.

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Das ist imho mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Folge der idiotischen Stimmungsmache gegen das Auto als angeblichen Klimakiller, Umweltverpester und Inkarnation des Bösen. Ich denke, für solche absolut gräßlichen Vorfälle darf man auch die Politik mit verantwortlich machen.
Von Autobahnbrücken geworfene Gegenstände haben schon viele Menschen getötet: Schwerste Folgen hatten die Steinwürfe von drei US- amerikanischen Schülern von einer Autobahnbrücke bei Darmstadt im Februar 2000. Die Schüler töteten damit innerhalb kurzer Zeit zwei Frauen. Als Tatmotiv gaben sie Langweile und Erlebnishunger an. Sie bekamen sieben bis achteinhalb Jahre Haft.

 

1995 warf ein 20-Jähriger bei Eberswalde in Brandenburg einen 20 Kilogramm schweren Feldstein auf einen polnischen Lastwagen und tötete den Beifahrer. 1993 tötete ein 15-jähriger Schüler bei Kirchhellen im Ruhrgebiet einen 19-Jährigen mit einem aufs Auto geworfenen Betonklotz.

http://www.hna.de/boulevardsolobig/00_2008...eiter_flue.html

 

Die Motive dürften eher Langeweile sein.

 

Hier mal eine fiktive Geschichte wie sich sowas zutragen kann, wie gesagt fiktiv.

 

http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/...and/durchs_jahr

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

An der Sache gibt es nichts zu rechtfertigen. Und wenn es besoffene Jugendliche gewesen sein sollten, es sollte die volle Härte angewandt werden, straf- wie zivilrechtlich. Schlimme Kindheit gehabt und jetzt rechtfertigt der Psychologe verminderte Schuldfähigkeit? Egal. Eine wirklich schlimme Kindheit haben die Halbwaisen jetzt noch vor sich.

 

Mir ist das vollkommen egal, wer das weswegen war. Bekommt man ihn/sie, gehören sie weggesperrt, so lange wie möglich. Parallel dürfen sie arbeiten. Tütchen kleben von mir aus. Und was sie dabei an Geld erwirtschaften, sollte die geschädigte Familie erhalten. Bis zum Ende ihrer Tage.

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Okay, bald haben wir dann den Flieger der Ausreisewilligen nach Teheran voll. <_<

 

Da unten macht man sowas nur einmal.

 

Anyway wenn der Typ/Typen erwischt werden, ab in Knast + Schadenersatzforderung das die ein lebenslang zahlen, falls sie aus dem Knast rauskommen.

 

So long

 

Noc

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So wie der Holzklotz aussieht wurde der nicht im Wald gefunden, das war Brennholz, und in der Nähe waren Osterfeuer. Falls es tatsächlich DNA gibt hätte ein Abgleich mit Personen im Umfeld der Osterfeuer gute Erfolgschancen.

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...unter Brücke aufhängen und baumeln lassen <_<

 

wenn ich sowas lese, wird mir immer klarer wieso die menschen im mittelalter zum marktplatz gelaufen sind, und unter beifall

zugesehen haben wie der eine oder andere gehenkt wurde. ich dachte eigentlich dass sowas heute nicht mehr möglich wäre,

aber es scheint wirklich so zu sein, dass der verstand bei vielen doch nicht so entwickelt ist, wie man es in einer gebildeten

gesellschaft erwarten würde.

ich finde solche leute die sowas fordern gefährlicher für unsere gesellschaft als die verbrecher die diese oben genannte tat begangen haben.

aber zum glück sind intelligente menschen in der justiz und unsere richter unabhängig, und ignorieren solche forderungen.

 

jetzt noch was zur tat: mir ist auch nicht klar was in den köpfen von solchen menschen vorgeht. aber ich nehme mal an oder hoffe,

dass hier nicht der tod als bewusste folge erwartet wurde. aber in jedem fall wurde er wohl bei der tat billigend in kauf genommen.

aber wie man so blöd sein kann, und sich nicht über die folgen klar sein kann, frage ich mich wirklich.

den angehörigen gehört mein ganzes beileid. aber ändern kann man es leider nicht mehr. trotzdem wirklich tragisch.

 

so, und jetzt mal los, ihr todesstrafenbefürworter. ich bin gespannt was ich jetzt alles zu hören bekomme.

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Guest Pferdestehler

@Biggun

 

Dann frage ich Dich mal: was meinst Du denn, wie man dieses Tötungsdelikt ahnden sollte? Ein freundliches aber bestimmtes "Du Du", drei Klapps auf den hochwohlgeborenen Allerwertesten und gut ist? Und der Familie der Getöteten den Hinweis, dass es ja tragisch sei, dass sie ausgerechnet in der Sekunde dort waren? Dass die Frau doch auch hätte bremsen können?

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so, und jetzt mal los, ihr todesstrafenbefürworter. ich bin gespannt was ich jetzt alles zu hören bekomme.

Würde wohl auch davon abhängen für was die Todesstrafe,

 

fordere sie mal für Raser die ein Menschenleben auf dem Gewissen haben,

 

z.B. der Bengel der im Übermut die Oma abschießt,

 

oder der Alki der eine Familie auslöscht.

 

Oder derjenige der eine Frau mit Kind von der AB schubst.

 

Achso, ich vergaß, das sind Unfälle,

 

kann ja jedem passieren, da muss man schon milder sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Da unten macht man sowas nur einmal.

 

Anyway wenn der Typ/Typen erwischt werden, ab in Knast + Schadenersatzforderung das die ein lebenslang zahlen, falls sie aus dem Knast rauskommen.

Also da unten ist es recht preiswert jemanden zu töten.

 

Schließlich kennt die Scharia noch das Blutgeld.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Pferdestehler

Richtig, hartmut! Einem Raser wirst Du kaum nachweisen können, dass er andere mutwillig von der Straße geschubst hat. Hier sieht es aber vollkommen anders aus. Wer von einer Autobahnbrücke einen Gegenstand fallen lässt, der muss damit rechnen, dass dies zu einem Unfall führen wird. Bei einem 6kg-Holzklotz auch mit tödlichen Folgen, entweder durch Direkteinschlag in's Fenster oder eben durch Ausweichen etc. Man muss schon extrem blöd sein, quasi schon pathologisch denkbehindert, um da keinen kausalen Zusammenhang erkennen zu können. Also entweder schreibt den Täter ein Arzt geistesgestört -> geschlossene Klapse, oder es sollte die volle Packung geben -> Freiheitsstrafe am hinteren Ende der Skala.

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Guest Mr_Biggun
@Biggun

 

Dann frage ich Dich mal: was meinst Du denn, wie man dieses Tötungsdelikt ahnden sollte?

Es reicht, das geltende Recht anzuwenden.

 

Wenn es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt (Heimtücke läßt sich hier gut begründen), ist die Strafdrohung absolut, d.h. lebenslange Freiheitsstrafe. Geht das Gericht von einem Totschlag aus, steht zeitige Freiheitsstrafe auf dem Programm, das dürfte dann auf eine Verurteilung im zweistelligen oder hohen einstelligen Bereich werden.

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Richtig, hartmut! Einem Raser wirst Du kaum nachweisen können, dass er andere mutwillig von der Straße geschubst hat. Hier sieht es aber vollkommen anders aus.

Beiden kannst Du es nicht nachweisen. Weder dem Raser der ja das Risiko kennen sollte, als auch dem Idioten auf der Brücke. Wenn man mal davon absieht das dem Werfer Vorsatz leichter nachzuweisen ist. Beide nehmen den Tod von Unschuldigen billigend in kauf. Demnach müssten sie auch gleich bestraft werden.

 

Weder den Raser noch den Werfer will ich hier irgendwie in Schutz nehmen, wie man da prophylaktisch vorgehen kann, da habe ich auch kein Patentrezept. Nur gleich Kopf ab fordern löst das Problem auch nicht. Es macht sich von den Werfern wohl kaum jemand die Mühe nachzusehen welche Strafe droht.

 

MfG.

 

hartmut

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@Biggun

 

Dann frage ich Dich mal: was meinst Du denn, wie man dieses Tötungsdelikt ahnden sollte? Ein freundliches aber bestimmtes "Du Du", drei Klapps auf den hochwohlgeborenen Allerwertesten und gut ist? Und der Familie der Getöteten den Hinweis, dass es ja tragisch sei, dass sie ausgerechnet in der Sekunde dort waren? Dass die Frau doch auch hätte bremsen können?

 

ich nehm mal an du meintest mich mit deinem reply?

interessant, sobald man nicht gleich der henkt-ihn-auf-fraktion beitritt, gleich zu der lasst-ihn-laufen-fraktion gerechnet wird. letztere gibt es

wohl als meinungsströmung überhaupt nicht. auch wenn immer wieder so getan wird, als gäbe es sowas in der justiz ernsthaft. aber anders

kann man wohl die sinnbefreiten drakonischen strafforderungen nicht rechtfertigen.

 

was der hinweis an die familie mit der gefordeten strafe zu tun haben sollte, wird mir ehrlich gesagt nicht wirklich klar.

die ahndung sollte nach geltendem recht und gesetz erfolgen. ich sehe hier irgendwas zwischen todschlag und mord gegeben.

da hier auf jeden fall der tod der person billigend in kauf genommen wurde. über den möglichen strafrahmen dafür kannst

du dich leicht im internet informieren. hängt natürlich davon ab ob hier jugendstrafrecht in betracht kommt oder nicht.

in jedem fall dürfte die wahrscheinlich maximale höchststrafe hier bei ca. 15 bis 20 jahren liegen. denn wenn hier eine lebenslange

freiheitsstrafe verhängt werden sollte, ist i.d.R. nach 15 jahren eine begnadigung möglich. durchschnittlich wird diese auch nach verbüssung von

17 jahren gewährt.

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Okay, bald haben wir dann den Flieger der Ausreisewilligen nach Teheran voll. <_<

 

Besser hätte man vieles von dem was weiter oben geschrieben worde nicht zusammenfassen können. Mehr lohnt sich dazu nicht zu sagen. Deswegen kommt sowas ja auch nicht mehr vor in Ländern die Mord mit der Todesstrafe ahnden... Wer die Ironie findet, darf sie behalten...

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Vor Gericht wird sicher das große leid des Täters ausgeführt der sich bei der Tat einen fiesen Splitter in die Haut gerammt hat und sein Leben mit den Gedanken leben muss das er ein Menschenleben auf den Gewissen hat.

 

Irgendwie habe ich das Gefühl das sich mehr um das Wohl des Täters gekümmert wird als um die eigentlichen Opfer.

 

Jetzt könnte man aufführen das man dank der Vorratsspeicherung den Täter ermitteln kann, da er mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Handy in der Tasche hatte.

 

Aber vermutlich wird irgendwann einer der Tatbeteiligten reden um zu versuchen seinen Hals aus der schlinge zu ziehen.

 

Eine solche Tat wird meistens in der Gruppe ausgeführt da man als einzelner nicht den Mut bzw. nicht Dumm genug ist eine solche Tat auszuführen.

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@Biggun

 

Dann frage ich Dich mal: was meinst Du denn, wie man dieses Tötungsdelikt ahnden sollte?

Es reicht, das geltende Recht anzuwenden.

 

Wenn es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt (Heimtücke läßt sich hier gut begründen), ist die Strafdrohung absolut, d.h. lebenslange Freiheitsstrafe. Geht das Gericht von einem Totschlag aus, steht zeitige Freiheitsstrafe auf dem Programm, das dürfte dann auf eine Verurteilung im zweistelligen oder hohen einstelligen Bereich werden.

 

sieht man die bisherigen fälle waren haftstrafen von 5 bis 8,5 jahren die folge. allenfalls die 8,5 jahre kommen an deine prognose ran. nur mit dem unterschied, dass dies die höchste strafe war und deiner theorie nach eher der untere rand. so viel also zum vergleich theorie und praxis

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Hier wurden zuvor Strafen nach Erwachsenenstrafrecht diskutiert.

 

Dein Einwand hantiert mit verhängten Strafen aus dem Jugendstrafrecht, um damit zu belegen, dass das Maximum nicht erreicht wurde. Wie denn auch, wenn man die beiden Strafrechte durcheinander würfelt ?

 

Solche argumentativen Kurzschlüsse sind in der Tat durch vorheriges Nachdenken vermeidbar...

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die frage war, wie dieses tötungsdelikt bestraft werden sollte. dass es sich hierbei um jugendliche handeln könnte, wurde schon im ganzen thread in betracht gezogen.

wenn biggun dies nicht berücksichtigt, hat er die aufgabe nur unvollständig gelöst

 

dann liegt aber auch nahe, dass er die bestehenden strafen in besserem licht erscheinen lassen will, als sie tatsächlich sind.

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Es macht sich von den Werfern wohl kaum jemand die Mühe nachzusehen welche Strafe droht.

 

MfG.

 

hartmut

 

Ja, deshalb auch baumeln lassen - damit das Nachsehen leichter fällt.

 

Ansonsten die gleiche Diskussion wie rund um den Terrorismus: Die werden schon irgendeinen Grund gehabt haben - schlimme Kindheit, vielleicht Langeweile oder keine Teilhabe an der Gesellschaft oder irgendwelche religösen Gründe - da kann man ruhig mal einen Klotz werfen. Ich habe da volles Verständnis. Na ja, vielleicht muss noch etwas Gesellschaftsforschung betrieben werden... aber eigentlich alles gar nicht so schlimm (was interessieren uns auch die Opfer, haben wir ja nichts mit zu tun).

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Das die Höchststrafen des Erwachsenenstrafrechts in der Regel nicht erreicht werden können, liegt m.E. in der Natur der Sache.

 

Reife Erwachsene kommen seltener auf derart dämliche Ideen - in der Regel sind der oder die Täter also im jugendlichen Alter. In diesem Alter ist eben die Reife nicht vorhanden, um die Folgen solch einer Tat vollumfänglich zu verstehen. Selbst wenn die Täter intellektuell dazu in der Lage sind, so sind sie oft nicht reif genug sich das damit verbundene Leid vorzustellen. Da das so ist, gibt es eben das Jugendstrafrecht.

 

Ich bin dagegen immer wieder verblüfft, dass Leute, die in der Lage sind in einem elektronischen Medium wie diesem Forum zu kommunizieren, also einen gewissen Grad an Bildung und Intelligenz besitzen, dennoch ständig einfachstes archaisches Rechtsempfinden dokumentieren, dass dem der karolingenschen Halsgerichtsbarkeit aus dem tiefsten Mittelalter oder der Scharia sehr nahe kommt.

 

Wenn auch vieles an unserem Rechtssystem reformbedürftig ist, dass Gerichte in der Regel aber nicht dem per Definition kranken "gesunden Volksempfinden", sondern objektiveren Maßstäben folgen, ist hierzulande gut gelöst.

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@mt2,

deine mühe in allen ehren, aber dein geschriebenes wird nicht da ankommen wo es sollte, nämlich beim verstand.

bei diesen dingen scheint der emotionale teil so übermächtig zu sein, dass hier der rationale teil eher wenig zu melden hat.

jedenfalls ist das die einzige schlussfolgerung die man aus vielen postings hier ziehen kann.

aber in gewisser weise ist es trotzdem ein armutszeugnis für die entsprechenden personen, dass sie so wenig in der lage

sind, hier rational zu argumentieren. schade eigentlich, dass sich da so wenig verändert hat in den letzten jahrzehnten.

 

Viele Grüße

Tom

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Na gut, dass sollte man nicht beklagen.

 

An den bekannten Mißständen im Justizsystem hat sich in den letzten Jahrzehnten schließlich auch nicht viel gebessert.

 

Und vermeintliche Sachzusammenhänge die für das "Volk" oder "Volksempfinden" angeblich zu komplex oder schwer verständlich sind, sind ohnehin nur mit äußerster Vorsicht zu genießen. Oft verbergen sich dahinter lediglich Interessenlagen bestimmter politischer Gruppen, um z.B. den Staatsapparat aufzublähen und damit auf Kosten anderer zu leben.

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Bei diesem Drama fehlen mir ganz einfach die Worte.

 

Man kann nur hoffen, dass der/die Täter/innen sehr schnell überführt werden und sie ihre gerechte Strafe erhalten werden.

 

Außerdem kann man den Hinterbliebenen nur von Herzen wünschen, dass sie ihren Schock schnell verarbeiten können, dass die Kinder die Bilder irgendwann aus ihren Köpfen bekommen werden und dass alle Leidenden wieder irgendwann nach vorne schauen können und ihre Lebensziele erreichen werden.

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Ich bin dagegen immer wieder verblüfft, dass Leute, die in der Lage sind in einem elektronischen Medium wie diesem Forum zu kommunizieren, also einen gewissen Grad an Bildung und Intelligenz besitzen, dennoch ständig einfachstes archaisches Rechtsempfinden dokumentieren, dass dem der karolingenschen Halsgerichtsbarkeit aus dem tiefsten Mittelalter oder der Scharia sehr nahe kommt.

 

 

:think::lol::rofl:<_<:cheer: YMMD

 

Aber eigentlich traurig wie sehr du Recht hast. Wobei ich für diesen scheinbaren Widerspruch eine harmlose Erklärung habe: Es gibt viele viele Leute auf diesem Planeten, die sind nicht intelligent und auch nicht gebildet, aber aus irgendeinem unerfindlichen Grund klappt trotzdem alles, was sie in die Hand nehmen, auch wenns die Bedienung eines Forums ist.

 

Erfolg geht auch ohne Intelligenz. Genauso wie Geld auch ohne Verdienst geht.

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Guest Mr_Biggun
wenn biggun dies nicht berücksichtigt, hat er die aufgabe nur unvollständig gelöst

Ach...was soll man noch schreiben. Es gibt diejenigen, die die Modifikationen des Jugendstrafrechts und den dahinter stehenden Telos - ggf. nach Erklärung - verstehen. Und dann gibt es die Verbohrten, die es nicht verstehen können oder wollen. Der Unterschied ist hier schon fast bis zum erbrechen diskutiert worden. Und nun kommst Du daher und vergleichst wieder Strafmaße, die man nicht vergleichen kann. Darfst Du gerne weiter so machen und Dich daran hochziehen. Nur mache ich dabei nicht mit. Denke von der (Straf-)Justiz von mir aus, was Du willst, gerne auch das schlechteste.

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Wo bleibt der öffentliche Spendenaufruf um das Kopfgeld auf 500.000 oder 1.000.000 zu erhöhen, damit Bewegung in die Sache kommt?

 

Sowas gibts? :cheer:

 

Wer ist denn bescheuert genug und spendet für die Verfolgung und Ergreifung eines Straftäters? Behalten und mit ihm machen was man will darf man ja eh nicht, also ist es auch Unsinn, sich an seiner Gefangennahme einzukaufen. Leute gibts. <_<

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Wobei ich da noch etwas in den Raum werfen möchte:

 

Da dieses Verbrechen offenbar mit einem Holzklotz begangen wurde, muss das ganze zu unserer eigenen Sicherheit politische Konsequenzen nach sich ziehen. Ich halte es für völlig unverantwortlich wie sorglos mit solchen Gegenständen umgegangen wird. Holzklötze dieser Größe dürfen nicht öffentlich zugänglich sein, sondern gehören in einem Schuppen weggesperrt und gesichert, damit Unbefugte diese nicht mit solch geringem Aufwand erreichen können. Mittelbare Tatwerkzeuge wie Kettensägen, Äxte, Buschmesser, Spaltgeräte dürfen in Zukunft keiner solch großen Personengruppe mehr zugänglich sein. Insbesondere die Abgabe solcher an Minderjährige in Baumärkten ist völlig unverantwortlich und führt zu einem stark erhöhten Gefährdungspotential.

 

Handeln statt Zusehen!

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Das die Höchststrafen des Erwachsenenstrafrechts in der Regel nicht erreicht werden können, liegt m.E. in der Natur der Sache.

 

Reife Erwachsene kommen seltener auf derart dämliche Ideen - in der Regel sind der oder die Täter also im jugendlichen Alter. In diesem Alter ist eben die Reife nicht vorhanden, um die Folgen solch einer Tat vollumfänglich zu verstehen. Selbst wenn die Täter intellektuell dazu in der Lage sind, so sind sie oft nicht reif genug sich das damit verbundene Leid vorzustellen. Da das so ist, gibt es eben das Jugendstrafrecht.

niemand hat hier was gegen das jugendstrafrecht.

es ist aber falsch hier hohe strafen unter womöglich falschen voraussetzungen anzudeuten.

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Taktische Frage wäre ob totales Verschweigen dieses Vorfalles, keien Presse, kein Fernsehen, kein Rundfunk von Wiederholungstaten abhält, vollblöde nicht auf die Idee bringt.

 

Oder überwiegt der Effekt durch die Veröffentlichung der schlimmen Folgen Übermut zu vermeiden, leichtsinnige Dummbacken eben davon abzuhalten.

 

Tja, wahrscheinlich schon zu spät.

Vorher auf der Heimfahrt, Verkehrswarnfunk um 17.30 Uhr auf SWR 1:

 

ZWEI verschiedene Steinewerfer gleichzeitig auf Autobahnbrücken in Baden-Württemberg, einer ziemlich südlich auf der

A5, der andere (wenn ich´s richtig gehört hatte) auf der A8 oder A81, kann mich nicht mehr genau dran erinnern.

 

Hoffe mal, daß das nicht noch mehr Nachahmungs - Idioten auf den Plan ruft.

 

;-(

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@Biggun

 

Dann frage ich Dich mal: was meinst Du denn, wie man dieses Tötungsdelikt ahnden sollte?

Es reicht, das geltende Recht anzuwenden.

 

Wenn es zu einer Verurteilung wegen Mordes kommt (Heimtücke läßt sich hier gut begründen), ist die Strafdrohung absolut, d.h. lebenslange Freiheitsstrafe. Geht das Gericht von einem Totschlag aus, steht zeitige Freiheitsstrafe auf dem Programm, das dürfte dann auf eine Verurteilung im zweistelligen oder hohen einstelligen Bereich werden.

 

...wovon üblicherweise nur 2/3 abgesessen werden <_<

Da relativiert sich die Strafhöhe wieder.

 

Gruß

brandwolf

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Wer ist denn bescheuert genug und spendet für die Verfolgung und Ergreifung eines Straftäters?
Wenn es Geld gibt überdenkt der eine oder andere sein Verhältnis zum Täter und gibt einen Tip. Auch sagen sich einige "Was geht mich das an" und schweigen obwohl sie den Täter kennen. Ein bisschen Geld kann da viel bewegen.

 

--

Übertriebene Lösung:

Da solche Taten meistens unter Alkeinfluss begangen werden sollte man eine allgemeine Promillegrenze von 0,3 Promille einführen. Bei Überschreitung des Grenzwertes wird die betreffende Person bis zur Unterschreitung des Grenzwertes in Haft genommen. Über den genauen Grenzwert kann man noch diskutieren.

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