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Steuerhinterziehungsaffäre


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Was ist das nun anderes als was man umgekehrt deutschen CH-Anlegern und -Banken vorwirft...? :fool:

Nichts, sollen sich die schweizer Behörden darum kümmern. :wacko:

 

Reifenstecher, Mörder, Kinderschänder und andere Übeltäter müssen um jeden Preis und mit allem, was der Rechtsstaat hergibt, gepampert werden -

Das es hier einmal um die Ermittlung von Straftaten geht hast Du schon mitbekommen. Gegen die Ermittlung des Reifenstechers wurde ja nichts gesagt. Da wurden sicher auch viele Unschuldige beobachtet.

Wenn die Steuersünder jetzt versuchen den Kopf aus der Schlinge zu ziehen kein Problem, das Recht steht allen Verbrechern zu.

 

aber gegen mutmaßliche (!!!) Steuerhinterzieher darf man ruhig illegal Indizien und Beweise sammeln

Jetzt stehst Du in der Beweispflicht das es illegal ist, es gibt da auch andere Meinungen.

 

- und die auch gerne schon bevor sie überführt sind, wie weiland einen gewissen Herrn Z. und andere, öffentlich an den Pranger stellen...? :angry2:

Oder welche, die dem Staat vorwerfen er würde illegal handeln. Ob Zumwinkel, Schäuble oder Merkel, bei dem einen darf man schon vor der Verurteilung Behauptungen aufstellen er würde illegal handeln.

 

Und öffentlich an den Pranger stellen, wie werden in gewissen Bereichen, "faule Auftraggeber" gebrandmarkt. Auch ohne Urteil. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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Gegen die Ermittlung des Reifenstechers wurde ja nichts gesagt.

 

Ach... :blink:

 

Was hast Du mir in den diversen Diskussionen um aus solcherlei Anlässen montierte (und rechtlich in der Tat fragwürdige!) private Videokameras noch alles um die Ohren gehauen - so etwa, die dürften nicht einen Quadratmillimeter öffentlichen Raumes im Blick haben, weil ja sonst Unschuldige... :fool:

 

bei dem einen darf man schon vor der Verurteilung Behauptungen aufstellen er würde illegal handeln.

 

Warum darf man das bei dem einen - und bei anderen noch nicht mal öffentlich sagen "der hat schonmal..." oder auch nur "es besteht begründeter Anlaß, zu befürchten, daß..., weil..." wenn's um Gesundheit oder gar Leben Unschuldiger geht? :wacko:

 

Und öffentlich an den Pranger stellen, wie werden in gewissen Bereichen, "faule Auftraggeber" gebrandmarkt. Auch ohne Urteil. :angry2:

 

Andere Baustelle :P

 

Dort wird kaum jemals eine Person namentlich (vor-) verurteilt, sondern ein bei Bedarf mühelos nachweisbarer (!) Sachverhalt geschildert und die daran beteiligten Firmen und deren handelnde Vertreter benannt - wohlweislich ohne mit dem Finger auf irgendwen zu zeigen, steht doch in meinem speziellen "Fall" noch gar nicht fest, wer nun eigentlich der böse Bube war bzw. ist ;)

 

Und nein: Daß irgendjemand in der Schweiz eine Bankverbindung unterhält, sagt nichts darüber aus, ob sein dort verwahrtes Vermögen aus versteuertem Einkommen stammt oder nicht :rolleyes:

 

lg

c.s.

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Ach... ;)

Hat sich jemand darüber beklagt? :blink:

 

Was hast Du mir in den diversen Diskussionen um aus solcherlei Anlässen montierte (und rechtlich in der Tat fragwürdige!) private Videokameras noch alles um die Ohren gehauen - so etwa, die dürften nicht einen Quadratmillimeter öffentlichen Raumes im Blick haben, weil ja sonst Unschuldige... :P

Das sind die Gesetze, dafür kann ich nichts. :rolleyes:

Auch dem Staat sind hier Grenzen gesetzt, und soll der Bürger hier mehr dürfen als der Staat? :blink:

 

Warum darf man das bei dem einen - und bei anderen noch nicht mal öffentlich sagen "der hat schonmal..." oder auch nur "es besteht begründeter Anlaß, zu befürchten, daß..., weil..." wenn's um Gesundheit oder gar Leben Unschuldiger geht? :fool:

Es werden immer wieder Politiker einer Straftat bezichtigt, dabei steht es nicht fest das es hier überhaupt eine Straftat gibt.

Und was Du meinst, geht doch wieder in eine völlig andere Richtung. Es wird keiner irgendwie bedroht.

 

Dort wird kaum jemals eine Person namentlich (vor-) verurteilt, sondern ein bei Bedarf mühelos nachweisbarer (!) Sachverhalt geschildert und die daran beteiligten Firmen und deren handelnde Vertreter benannt - wohlweislich ohne mit dem Finger auf irgendwen zu zeigen, steht doch in meinem speziellen "Fall" noch gar nicht fest, wer nun eigentlich der böse Bube war bzw. ist ;)

Das ist jetzt aber ein gut gekauter Kaugummi. :lol2:

 

Und nein: Daß irgendjemand in der Schweiz eine Bankverbindung unterhält, sagt nichts darüber aus, ob sein dort verwahrtes Vermögen aus versteuertem Einkommen stammt oder nicht :angry2:

Es darf jeder in der Schweiz ein Konto eröffnen, und wer internationale Geschäfte tätigt braucht manchmal sogar eines. Steht das zu Debatte. :wacko:

Kommt dann mal das Finanzamt zu einer der regelmäßigen Steuerprüfungen sieht er ja die Konten, ist völlig legal.

 

MfG.

 

hartmut

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Unrecht kann nicht zu Recht werden. Ich fände es super wenn die gieriegen Kapitalisten mal zur Rechenschaft gezogen werden würden. Nur, es kann nicht angehen das ein Krimineller der Daten klaut und somit gegen mehrere Gesetze verstößt wie Diebstahl, Verstoß gegen das Bankengeheimnis und Helerei auch noch aus öffentlichen Mitteln zum Millionär gemacht wird. Wo kommen wir dahin ?

Der richtige Weg wäre diese Person zu überführen, zu verhaften, gleichzeitig die CD zu bekommen und somit wäre allem Recht getan. So wird es ja auch gemacht wenn z.B. die Polizei Drogen kauft um an die Händler zu kommen. bei der Geldübergabe wird dann zugeschlagen.

Mal nen Tipp für die Millionäre die um ihr Vermögen fürchten - bietet doch dem Verkäufer 5 oder 10 Millionen und dann gucken Merkel und Co aber Blöde :rolleyes:

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Völlig irrelevant!

Der Diebstahl ist nämlich in der Schweiz geschehen.....

Und mit normalem Menschenverstand gesehen ist es ganz klar Diebstahl!

 

Natürlich ist das irrelevant, erzähle das allen die von Diebstahl sprechen. Achso, du tust das ja auch, na dann...

 

Das Geschäftsmodell vieler Schweizer Banken ist die Unterstützung krimineller Machenschaften. Niemand benötigt die Schweiz, also wird der Laden jetzt trockengelegt.

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Klar ist es ein Datendiebstahl und da der D Regierung der Täter bekannt ist, sollte die Schweiz einen Antrag auf Festnahme bzw. Ausliefrung dieses Straftäters stellen.

Gebt ihm doch seine 2,5 mio. € aber dann wird er in der Schweiz eingebuchtet.

Da kann in Zukunft jeder selber überlegen ob er Daten klaut und zu Geld macht, die Strafe hintenraus wäre dann bekannt.

Steuersünder am Haken, Datenklauer verknackt und ein virtueller Riegel für zukünftige Taten vorgeschoben, fertig.

So einfach wäre das.

 

By-the-way solltet ihr mal die Zahlen zum Harz4 Betrug anschauen, da gehts um Milliarden, auch Strafen im x-Millonenbereich wurden da schon verhängt.

Komisch, redet keiner drüber ?!

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Der Kauf wird perfekt gemacht,

 

jetzt bin ich mal gespannt wenn die nächste CD erscheint. :rolleyes:

 

Denke es werden jetzt immer mehr versuchen daraus Kapital zu schlagen.

 

Oder anders gesagt,

noch nie war "Bankraub" so leicht wie heute. :angry2:

 

MfG.

 

hartmut

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Selbst dabei Straftaten begehen -> nein.

 

Der Tatbestand, den du im Sinn hast, würde mich mal interessieren. Diebstahl fällt weg, Hehlerei auch.... :rolleyes:

 

Ich denke mal das gleiche was dieser Anwalt im Sinn hat! :angry2:- KLICK -

 

 

In der vier Seiten umfassenden Anklage wirft der Jurist der Kanzlerin „insbesondere Hehlerei, Begünstigung, Ausspähen von Daten sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat“ vor. Die Staatsanwälte in der Hauptstadt bittet er „unmittelbar nach Eingang der Strafanzeige“ um Mitteilung über das vergebene Aktenzeichen sowie um Unterrichtung „über den Fortgang des Verfahrens.“
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Ich stelle mal einen Vergleich zur Diskussion:

 

Jemand lädt sich Musikdateien aus dem Internet herunter. Dafür zahlt er nicht, sondern sucht sich andere, kostenfreie Quellen. Genau das hat der Datendieb auch gemacht. Er hat sich Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt waren und hat nicht das Einverständnis des Besitzers der Daten. Er hat sie sich illegal beschafft und damit gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen.

 

Dieser Musikdieb wird allein dafür schon bestraft, wenn er die Daten selber nutzt und sich die Musik in seinen eigenen Räumen anhört. Sogar der alleinige Besitz der Musikdateien reicht schon aus für eine saftige Anzeige.

 

Nun geht der Musikliebhaber hin und versilbert seine Fundsachen. Er bietet sie anderen Leuten zum Kauf an. Geht es dabei um eine größere Geldsumme und entsprechend umfagreiches Datenmaterial, steht nicht nur er er mit einem Bein im Knast. Auch der Käufer muss sich vor Gericht verantworten.

 

Nun macht die Bundesregierung genau das gleiche. Sie macht Geschäfte in Millionenhöhe mit einem Herunterlader und lässt diesen Millionenbetrüger auch noch frei, steckt ihn nicht in den Bau.

 

Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Wieso wird hier dementiert, dass sich die Bundestregierung strafbar macht? Wird der Musikdateientausch bald legalisiert?

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Es sind nicht die Schweizer Banken, die Straftaten begehen, sondern die deutschen Bürger, welche das Geld schwarz ins Ausland schaffen!

 

Nur mal so zu ganz klaren Klarstellung! :rolleyes:

Du irrst! Die Mitarbeiter der Bank leisten aktive Hilfe dazu, mittels Beratungen und Hilfestellung. Es gibt hier ein Mitglierd, welches diesen Tatbestand vehement bestreitet, dennoch ist er eindeutig nachgewiesen. Das kam z. B. in der von unserem hauseigenen Fernsehansager 'm3_' - sozusagen die Reinkarnation der Petra Schuermann - angekuendigten Sendung 'Hart aber fair' ganz deutlich herueber!

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und insbesondere ist der Staat nicht irgendjemand, der Musikdateien kauft, sondern hat ohnehin eine Sonderstellung inne.

 

Wie schon gesagt: Es regt sich auch niemand darüber auf, das der Staat deutsche Geiseln freikauft. Das darf er dann auch nicht!

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Guest Pferdestehler
in der von unserem hauseigenen Fernsehansager 'm3_' - sozusagen die Reinkarnation der Petra Schuermann - angekuendigten Sendung

:rolleyes:

 

Ansonsten: die Ausführungen von Dieselschraeubchen kann ich sehr gut nachvollziehen, sehe das eigentlich genauso.

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Guest Mr_Biggun
Ich denke mal das gleiche was dieser Anwalt im Sinn hat! :angry2:- KLICK -

So in etwa. :rolleyes:

 

Mein Problem mit dem ganzen ist, dass ich den beteiligten Personen die Sorge um eine effektive Strafverfolgung nicht abnehme. Hier geht es nicht darum, Steuerstraftaten zu verfolgen, sondern um den nackten Populismus vor der NRW-Wahl. Man muss sich schon die Frage stellen: will man einen Staat, der Straftäter für ihre Taten belohnt und dabei selbst das Recht bricht, um andere Straftäter zu erforschen? Für derartige Söldnerspielchen sind mir rechtsstaatliche Prinzipien dann doch etwas zu wichtig, als dass man sie auf dem Altar der billigen Wahlpropaganda opfert. Wenn es mit sowas losgeht, wird ein Staat gefährlich. Und zwar nicht für "die da oben", die es "ja sowieso verdient haben", sondern für alle. Warnschüsse hat es schon genug gegeben.

 

Btw wird diese Strafanzeige natürlich keinen Erfolg haben. Aber einer gewissen politischen Ebene tritt der Rechtsstaat de facto zur Seite.

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Du irrst! Die Mitarbeiter der Bank leisten aktive Hilfe dazu, mittels Beratungen und Hilfestellung.

 

Nach dem für sie örtlich und zeitlich allein maßgeblichen CH-Recht scheint's nicht immer, wenn überhaupt jemals. Und natürlich ist's Aufgabe der dortigen Behörden und nicht der hiesigen, das nachzuweisen und ggf. anhand geltenden Rechts (nicht des deutschen!) auch zu ahnden. http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/smartass.gif

 

lg

c.s.

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Nach dem für sie örtlich und zeitlich allein maßgeblichen CH-Recht scheint's nicht immer, wenn überhaupt jemals. Und natürlich ist's Aufgabe der dortigen Behörden und nicht der hiesigen, das nachzuweisen und ggf. anhand geltenden Rechts (nicht des deutschen!) auch zu ahnden. http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/smartass.gif

Mooooment! Du gehst davon aus, dass die Beratungen ausschliesslich in der Schweiz statt finden - tun sie aber nicht! Die Banken haben in vielen Laendern Zweigstellen und dort angesiedelte Berater. Wieviele 'Laeden' hat denn z.B. die Credit Suisse in deutschen Landen?

Haben sie keine Geschaefte im anderen Land - wie z.B. die UBS in den USA - schickt sie ihre Berater dort hin, um auf Kundenfang zu gehen. So berichtet von einem solchen Berater der UBS, der in der Schweiz angestellt war und in den USA auf Kundenfang ging.....

 

Ergo: Die Straftat 'Beihilfe zur Steuerhinterziehung' wurde auf deutschem Boden begangen und ist somit verfolgbar, egal welcher Nationalitaet der Berater ist.

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Ergo: Die Straftat 'Beihilfe zur Steuerhinterziehung' wurde auf deutschem Boden begangen und ist somit verfolgbar, egal welcher Nationalitaet der Berater ist.

 

Wenn's so war - in der Tat; was freilich auch Einzelfall für Einzelfall zu beweisen wäre:

 

Es ist selbstverständlich Aufgabe einer Bank (und somit eines -angestellten) ihren Kunden Geldanlagen zu "verkaufen" - und ebenso selbstverständlich ist es nicht ihre Aufgabe, penibel zu prüfen, ob der Kunde das zu veranlagende Vermögen ordnungsgemäß versteuert hat :rolleyes:

 

lg

c.s.

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Das Geschäftsmodell vieler Schweizer Banken ist die Unterstützung krimineller Machenschaften

 

So ein Blödsinn. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in der Schweiz nun mal noch halbwegs ein Bankgeheimnis was es übrigens auch mal in D gab. Doch durch Stasimethoden und steigender Übewachung wurde das bei uns nach und nach abgeschafft.

 

Die Schweiz hat andere Gesetze als wir und diese müssen wir respektieren. Bloss weil Behörden in D sämtliche Bankkonten durchwühlen können muss das nicht in anderen Ländern so sein, denn in der Schweiz z.B werden die Meinungen der Bürger noch mehr respektiert und es gibt eine wesentlich bessere Demokratie da hier das Volk noch sehr viel mehr mitentscheiden kann. Wer lässt schon gern seine Konten überwachen ? Selbst wenn man nichts zu verbergen hat ist es einfach lästig zu wissen das der Staat Einblick in meine persönlichen Geschäfte hat - und das het er in D zu 100%.

 

Eine Bank hat einfach nur die Aufgabe eine Dienstleistung zu erbringen. Es ist nicht Aufgabe der Bank zu prüfen ob das Gekd von einem Lottogewinn stammt oder aus illegalen Quellen. In D sind die Banken mittlerweile schlimmer als die Stasi und das geht einfach in die falsche Richtung.

Und wie gesagt, man müsste die Daten gar nicht kaufen sondern könnte einen Deal vortäuschen, die CD bekommen und den Datendieb festnehmen. Abet daran ist D wphl nicht gelegen.

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Der Kauf wird perfekt gemacht,

 

jetzt bin ich mal gespannt wenn die nächste CD erscheint. :rolleyes:

DIe Spannung ist vorbei, denn BW prüft den Kauf einer weiteren Datensammlung.

 

Quelle: Spiegel

 

 

Haben sie keine Geschaefte im anderen Land - wie z.B. die UBS in den USA - schickt sie ihre Berater dort hin, um auf Kundenfang zu gehen. So berichtet von einem solchen Berater der UBS, der in der Schweiz angestellt war und in den USA auf Kundenfang ging.....

Daher haben die Berater die USA recht fluchtartig verlassen um einer Verhaftung zu entgehen.

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DIe Spannung ist vorbei, denn BW prüft den Kauf einer weiteren Datensammlung.

Und nun auch eine CD für Bayern.

München (dpa) - Auch Bayern sind Informationen zu möglichen Steuersündern zum Kauf angeboten worden. Derzeit werde geprüft, ob die Datensätze erworben werden sollen, sagte eine Sprecherin der Staatskanzlei in München am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur dpa.

 

Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) habe darauf hingewiesen, dass dies nur geschehen dürfe, wenn die Daten auf rechtsstaatlichem Wege erworben worden seien. Nach Informationen des Magazins «Der Spiegel» handelt es sich um Daten von Kunden zweier Banken in der Schweiz und in Luxemburg.

http://www.stern.de/panorama/auch-bayern-p...en-1541610.html

Onkel Seehofer ziert sich noch etwas. :rolleyes:

 

Aber

Schäuble: Verhältnis zur Schweiz ist weiter gut

http://www.focus.de/politik/schlagzeilen?d...amp;did=1232255

 

Dann ist ja alles in Butter. :angry2:

 

MfG.

 

hartmut

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Das kam z. B. in der von unserem hauseigenen Fernsehansager 'm3_' - sozusagen die Reinkarnation der Petra Schuermann - angekuendigten Sendung 'Hart aber fair' ganz deutlich herueber!

@harryb: Egal was Petra Schuermann angesagt hatte, Du konntest immer den Ausschaltknopf drücken. Wenn es Dich also wie hier interessiert hat, dann schaust Du dir es halt an.

Auch bei Hart aber fair haben sich die Teilnehmer doch die Köpfe eingeschlagen - außer der bedröppelte Marcel Reif -, weil dieser Fall zu viele Themen gleichzeitig beinhaltet, alles vermischt wird und je nach Position eine Klientel vertreten werden kann.

 

Wie zu erwarten war, gibt es nun ein großes CD-Angebot sowie ein Run auf den Traumberuf als Informatiker bei einer "Steueroasen"-Bank.

:rolleyes:

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Wie zu erwarten war, gibt es nun ein großes CD-Angebot sowie ein Run auf den Traumberuf als Informatiker bei einer "Steueroasen"-Bank.

 

... und das dazu passende Angebot an gerade freigewordenen Stellen... :nolimit:

 

Wer sich auf (und dank!) einer solchen an irgendeinem ausländischen Fiskus gesundgestoßen hat, tut wohl gut daran, dort nicht mehr in Erscheinung zu treten :cool:

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Onkel Seehofer ziert sich noch etwas. :nolimit:
Vielleicht hat Der Seehofer Angst das bei der Datensammlung 1. Parteifreunde betroffen sind und 2. vielleicht ein neues Schwarzgeldkonto der CSU entdeckt wird.

 

Natürlich. Bestimmt hat der einen Anruf von Gerold Tandler bekommen um die Linie festzulegen.

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Wie bekommen die Steuersünder ihre hinterzogenen Steuern wieder?

 

Richtig,

 

einfach die Bank verklagen. :nolimit:

 

Unterdessen hat ein Lichtensteiner Gericht laut «Süddeutscher Zeitung» (Montag) eine frühere Tochter der LGT-Bank verurteilt, einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zu zahlen. Das Landgericht in Vaduz soll im Januar befunden haben, dass die damalige LGT-Treuhand AG den Kläger zu spät darüber informierte, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Das Gericht soll dadurch die Möglichkeiten zur rechtzeitigen Selbstanzeige als beschnitten angesehen haben. Der Dieb hatte die Daten dem Bundesnachrichtendienst (BND) verkauft und damit die Steueraffäre in Gang gebracht, in deren Verlauf auch der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel verurteilt wurde. Die verklagte Gesellschaft hat laut Zeitung Berufung gegen das Urteil eingelegt. (dpa)

http://www.weser-kurier.de/Artikel/News/Po....html?id=109229

 

MfG.

 

hartmut

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Strafbarkeit des Ankaufs der schweizer Steuerdaten-CDs nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 26 StGB (Anstiftung zur Geheimnishehlerei)

 

Das ist zum einen weit hergeholt, zum anderen irrelevant. Ein Gefängniswärter macht sich womöglich rein vom Tatbestand her auch der Freiheitsberaubung strafbar. Die werden aber dennoch selten verurteilt. Die Frage, ob der Staat das dennoch darf unter diesen Umständen wäre zu klären.

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Und Ärzte machen sich beim Blutabnahmen zweck nachweis einer Alkoholfahrt der Körperverletzung und des Schweren Raubes strafbar.

 

Die Ausrede "Ein Richter hat es angeordnet" zählt nicht da auch ein Auftragsmörder wegen seine Taten verurteilt wird.

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Guest Mr_Biggun

Totaler Hirnriss.

 

Nur eine Frage, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil: wo steht die Norm in der Strafprozeßordnung, die die Begehung von Straftaten durch den Staat bei der Verfolgung von Straftaten seiner Bürger legitimiert?

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wo steht die Norm in der Strafprozeßordnung, die die Begehung von Straftaten durch den Staat bei der Verfolgung von Straftaten seiner Bürger legitimiert?

Seit wann halten sich Juristen, besonders Gerichte an das was in den Gesetzen steht? :cool:

 

Da gibt es ganz sicher einschlägige Kommentare. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

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Nur eine Frage, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil: wo steht die Norm in der Strafprozeßordnung, die die Begehung von Straftaten durch den Staat bei der Verfolgung von Straftaten seiner Bürger legitimiert?

 

 

Ein Staat kann keine Straftaten begehen. Dafür ist natürlicherweise nur eine natürliche Person überhaupt geeignet. An genau diese Personen richten sich die Strafvorschriften, sind also für "den Staat" nicht zwingend anwendbar.

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Mittlerweile haben sich bereits 98 Straftäter bei den Finanzbehörden gemeldet und sich selbst angezeigt.

 

Dem Land Schleswig-Holstein wurde anonym eine CD mit 363 Datensätzen von Steuersündern zugespielt die Daten werden derzeit geprüft.

 

Quelle: Spiegel Online.

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Die Empörung über die Steuersünder teile ich zunächst. Dann kommen mir dann aber doch die Fragen eines lesenden Arbeiters:

 

Steuersünder entziehen der öffentlichen Hand die Mittel, die sie für die Wahrung des

Gemeinwohls benötigt. Soweit klar.

 

Das gleiche gilt aber auch für die Verschwendung von Steuergeldern.

 

Für den denkenden Mitbürger bleibt es unverständlich, warum das eine mit hohen Strafen

bewehrt ist, das andere aber ungesühnt bleibt. Wenn man gegen Steuerverschwender so konsequent vorgehen würde wie gegen Steuerhinterzieher, würde geschätzt die Hälfte des Personals aus Politik und politischer Administration im Kerker schmoren.

 

Auch Betrügereien beim Bezug von Transferleistungen haben den gleichen monetären Effekt, ziehen aber nicht annähernd die

Konsequenzen eines Steuerbetruges nach sich.

 

Dabei könnte man für die Steuerbetrüger sogar noch mildernd ins Feld führen, dass sie lediglich selbst verdientes Geld der

Allgemeinheit vorenthalten, während Steuerverschwender und Sozialbetrüger fremdes Geld veruntreuen.

 

 

Solange man davon ausgehen muss, dass erhebliche Teile der Steuereinnahmen ohne Nutzen für die Allgemeinheit verblasen werden, habe ich sogar ein gewisses Verständnis für Steuerhinterzieher. Frei nach dem Motto "Wo recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht" ...

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Für den denkenden Mitbürger bleibt es unverständlich, warum das eine mit hohen Strafen bewehrt ist, das andere aber ungesühnt bleibt. Wenn man gegen Steuerverschwender so konsequent vorgehen würde wie gegen Steuerhinterzieher, würde geschätzt die Hälfte des Personals aus Politik und politischer Administration im Kerker schmoren.

Das mag ja durchaus richtig sein und so verwerflich die Verschwendung von Steuergeldern auch sein mag, aber der Mitbuerger sollte vielleicht doch lieber erst mal nachdenken, bevor er jammert. Dann kaeme er hoechstwahrscheinlich auf die Idee, dass Steuerbetrug strafbewehrt ist, Steuerverschwendung jedoch nicht..... :nolimit:

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Nun könnte es lustig werden:

Im Streit über den Ankauf von Steuersünder-Daten kommt aus der Schweiz nun die Drohung, bislang geheime Konten von deutschen Politikern und Amtsträgern zu veröffentlichen. "Falls Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, werden wir auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten, dass sämtliche Schweizer Konten von deutschen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, offengelegt werden", wird der schweizerische Nationalrat Alfred Heer von der Bild-Zeitung zitiert.
(Quelle)

 

Wenn die das hinbekommen, fände ich sogar mal kurz die SVP gut. Sehr kurz nur, aber gut. Bitte, bitte macht das...

 

 

~ Janus

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dass Steuerbetrug strafbewehrt ist, Steuerverschwendung jedoch nicht.....

Es ist nur trivial, daß in einem Staat der eine Tatbestand strafbewehrt ist und der andere nicht. Ebenso, daß bestimmte Tatbestände in den einen Staat strafbewehrt sind und in dem anderen nicht.

Völlig unabhängig davon ist die moralische Wertung, die auch legale Taten als Unrecht beurteilen kann und andere strafbare Handlungen als Notwehr dagegen entschuldigt oder sogar rechtfertigt.

In einem bestimmten Staat war ja auch die Republikflucht strafbewehrt, obwohl die meisten seiner Bürger diese Flucht nicht als verwerflich ansahen.

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In einem bestimmten Staat war ja auch die Republikflucht strafbewehrt, obwohl die meisten seiner Bürger diese Flucht nicht als verwerflich ansahen.

 

Eben, gerre: Hätte der Bundes(!)grenzschutz oder wer auch immer sonst am Eisernen Vorhang erfolgreich Geflohene (nach deren heimischem "Recht" Straftäter!!!) angetroffen hat, die wieder übern Zaun schmeißen oder sonstwie der D"D"R-Justiz ausliefern sollen...??! ;)

 

 

:B):

c.s.

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^ Wieso denn? Gegen unsere Gesetze haben die Sperrbrecher ja nicht verstoßen, und die Gesetze eines anderen Staates durchzusetzen ist der Bundesgrenzschutz nicht verpflichtet. Besonders dann nicht, wenn diese fremden Gesetze unserer hiesigen Rechtsauffassung entgegengesetzt sind.

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Eben - und soll der Staat jetzt eine "Tat" (naemlich die Steuergeldverschwendung) bestrafen, obwohl sie gar nicht als Straftat vorgesehen ist - oder aber den Straftatbestand der Steuerhinterziehung unter den Tisch kehren, nur weil einige Buerger (und es werden wohl nicht wenige sein) diese Tat als nicht so verwerflich ansehen?

Fuer die moralische Abstrafung der Steuergeldverschwendung sollte sich der Buerger zustaendig fuehlen, aber nicht die Gerichtsbarkeit.......

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Eigenartig, vor einigen Jahren, als es um eine Entführung und ein Menschenleben ging wurden einige (hochrangige) Staatsdiener "verknackt", nur weil sie einen Täter verbal unter Druck gesetzt haben.

Jetzt, wo es um lächerliche Verstöße (gern auch in Mio. Höhe) gegen die AO geht, kann die Basis der Ermittlung gern eine Straftat sein - ja das ist deutsche Rechtsstaatlichkeit!!! :B):

 

Das ist polemisch stark zugespitzt. Aber im Kern stimme ich völlig zu. Danke für die Erinnerung an den damaligen Skandal rund um die Vernehmung des Kindesentführers und -mörders. Das passt tatsächlich gut zum Thema.

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