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2007-01-24 - Die Polizei, Dein Freund Und Helfer


Guest Pferdestehler

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Guest Pferdestehler

Ein Kollege, ebenfalls Ingenieur, fährt einen tiefergelegten Golf-2, ist ein sehr netter und ruhiger Kerl, etwa Mitte 20.

 

Heute früh rief er hier an, er käme später, müsse mit der Polizei zu Blutabnahme.

 

Dem schadenfrohen Gelächter des ersten Moments folgte eine gewisse Nachdenklichkeit, denn Suff paßt irgendwie überhaupt nicht zu ihm. Drogen schon gar nicht. Mhhh, was ist da wohl passiert.

 

Eben, mit rund 5 1/2 Stunden Verspätung, kam der Kollege hier an.

 

Das hat er erzählt:

 

Er war heute früh mit seinem Wagen unterwegs, auf einer großen Ausfallstraße im Osten Berlins, dabei überfuhr er wie gewohnt und wie das eine große Menge Autofahrer dort an einer Stelle machen eine durchgezogene Linie, zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses. Hat sich eben so eingebürgert, also hat er es auch gemacht, wie jeden Tag.

Was er aufgrund seiner zugefrorenen Heckscheibe nicht bemerkte war, daß hinter ihm Polizei fuhr.

 

OK, die haben ihn dann angehalten und das Auto gefilzt. Soweit, so noch nachvollziehbar.

 

Jetzt beginnt aber das Eigenartige: der Kollege hat recht stechende Augen, wenn ich das mal so sagen darf. Und offenbar meinte einer der Beamten, er habe übergroße Pupillen und das könne ja nur mit Drogen zusammenhängen. Ergebnis: der Kollege leugnete die Einnahme von Drogen (inkl. Alkohol), die Polizei debattierte dann über Funk die weitere Verfahrensweise. Nach etlichen Minuten wurde dann ein Drogentest angefordert, den hatten die nicht dabei, also anderen Funkwagen rufen. Das dauerte wieder etliche Minuten (insgesamt schon eine halbe Stunde angeblich, bei -6°C, im Freien stehend). Dann wurde ein Test auf Marihuana gemacht. Negativ. Dann ein Wischtest in der Axelhöhle (Schweiß), angeblich über mehrere Substanzen. Nachdem die Polizisten den ersten Versuch noch falsch bedient hatten, nahmen sie das Ergebnis des zweiten Anlaufs dann als Basis für eine unsichere Ergebnisbesprechung. Positiv oder negativ, grübeln, Diskussionen... Schließlich einigte man sich auf positiv! :kopfschuettel:

 

Nun durfte mein Kollege mit auf die Wache, Auto wurde an einer Tankstelle deponiert. Auf der Wache dann etwa 45 Minuten Warten bis der Arzt kommt. Der sagte auch, Pupillen seien zu weit, Blutabnahme.

 

Als die Angelegenheit dann endlich vorbei war, durfte der Kollege die Wache zu Fuß verlassen, ein Fahren wollte die Polizei ob des unsicheren Ausgangs auch noch verhindern. Als der Kollege dann draußen war, bekam er einen dicken Hals und Zweifel, was bei einer möglichen Verwechslung der Ergebnisse geschehen könne. Also faßte er den Entschluß, eine Zweitprobe selbst in Auftrag zu geben. Heute, wo 80% der Arztpraxen in Berlin bestreikt werden, suchte er also nach einem Arzt, der eine weitere Blutprobe entnehmen könnte. Mit der Straßenbahn.

Nach mehreren geschlossenen Praxen, einer Ablehnung im Krankenhaus mangels Notfall, einer weiteren geschlossenen Praxis, fand er endlich ein Institut, in dem man die Proben nehmen und untersuchen könne. 15 Euro pro Substanz. Sie einigten sich auf die zwei wichtigsten Stoffgruppen.

 

Das Ergebnis von dort kommt in drei Tagen.

 

Das Ergebnis von der Polizei, keine Ahnung.

 

Der Schaden wird von niemandem getragen werden, das Auto durfte er per Pedes bzw. ÖPNV holen, der Zeitverlust auf der Arbeit, die privaten Arztgebühren für die Eigensicherung...

 

Also, liebe Freunde, wenn ihr im Verkehr auch nur den kleinsten Fehler begeht, oder vielleicht auch nur den Anlaß dazu liefert, einen Anfangsverdacht zu haben, die Aufmerksamkeit eines besonders diensteifrigen Dienstköters erlangt, dann kann es euch plötzlich richtig bitter an den Kragen gehen. Ohne irgend einen konkreten Grund seit ihr dann verdächtig der Drogeneinnahme zusammen mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

 

Was ich von solchen Methoden halte, muß ich wahrscheinlich nicht extra erwähnen. Wäre auch nicht ganz jugendfrei. Fühle mich immer häufiger um etwa 20 Jahre in die Vergangenheit versetzt, in den östlichen Teil der Republik... :kopfschuettel:

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also ohne auf den Osten einzuprügeln: Aber mir scheint so, dass die Polente dort in der Tat etwas stark am Rad dreht.

 

Hier in Westfalen gehen die Uhren zwar auch nicht mehr so wie früher, aber immer noch um Längen besser also bei euch im Osten (da zähle ich jetzt mal das alte West Berlin zu).

 

Zu deinem Kollegen: Ich denke grad ernsthaft darüber nach, wie ich reagiert hätte. Wahrscheinlich wäre der Test positiv gewesen, weil mein Adrenalin jede Skala gesprengt hätte. Hmmmm..... ich glaube ich hätte keinen Drogentest bei Minus 6 Grad gemacht. Und ich denke mein erster Weg nach Freilassung wäre der Weg zum Anwalt gewesen. Danach die BILD-Zeitung sowie die lokalen Printmedien angerufen, ob Interesse besteht an einer guten Story. Mit etwas Glück schnappen die den Lachs an (durchaus realistisch!).

 

Kann es wohl sein, dass im Osten noch alte DDR Grenzposten ihren verkappten Dienst tun?

 

Gruß

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Guest Pferdestehler

Ja, Anwalt wäre auch mein erster Gang gewesen. Ob das letztlich irgendwas bewirken würde, wäre dabei zweitrangig. Die Gegenwehr, das nicht-kommentarlose Hinnehmen solcher Willküraktionen, das ist einfach notwendig.

Mal davon abgesehen, daß meine Verbringung auf die Dienststelle wahrscheinlich Handschellen nötig gemacht hätte...

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Guest Mr_Biggun

^ Dann hättest Du ein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte am Hals. Auch ungut. Was man im Nachhinein machen kann, ist per Fortsetzungsfeststellungsklage die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen.

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Guest Mr_Biggun
Mit welchen Folgen/Konsequenzen?

Mit der Folge, Recht gehabt zu haben und bestätigt zu bekommen, rechtswidrig einer Maßnahme unterzogen worden zu sein... :kopfschuettel:

 

edit: nützlich, wenn man seinen Schaden in einem Amtshaftungsprozeß einklagen möchte.

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ich habe die Nummer meines Anwalts im Kopf :kopfschuettel:

 

Heute muss man leider alles prüfen lassen. Kaufverträge, Strafzettel, Geschäftsbedingungen etc.pp. Ich nehme grundsätzlich garnichts mehr automatisch hin, außer die Sache steht in keinem Verhältnis.

 

Gruß

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Warum ich freue, daß Frau Mohnhaupt entlassen werden soll?

 

Nun, ein Staatsfeind mehr draußen.

 

Kaimann

 

Und?Anerkannte Ex-RAF Mitglieder und Sympatisanten haben 7 Jahre lang direkt an der deutschen Politik mitgewirkt.Hat sich deswegen was zum positiven geändert?Nö,sie sind heute genau da was sie damals bekämpften.Eher noch schlimmer.

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So, und jetzt komme ich, der sagt, dass das Ganze für Deinen Kollegen natürlich extrem dumm gelaufen ist, aber die Vorgehensweise der :kopfschuettel:, zumindest nach Deiner Schilderung, grds. nicht zu beanstanden ist. :kopfschuettel:

 

der Kollege hat recht stechende Augen, wenn ich das mal so sagen darf. Und offenbar meinte einer der Beamten, er habe übergroße Pupillen und das könne ja nur mit Drogen zusammenhängen.

So, hier haben wir zunächst einmal eine Situation, in welcher der Beamte eine "Abnormalität" bzgl. der Augen bzw. Pupillengröße feststellt. Der Rückschluß bzw. Verdacht, dass dies auf den Einfluss von Betäubungsmitteln zurückzuführen ist, ist durchaus legitim u. rechtfertigt zumindest eine weitergehende Überprüfung.

 

Dazu kommt noch ein ordnungswidriges Verhalten, dass sich für den Beamten in diesem Zusammenhang auch als Fahrfehler bzw. Ausfallerscheinung dargestellt haben könnte.

dabei überfuhr er wie gewohnt und wie das eine große Menge Autofahrer dort an einer Stelle machen eine durchgezogene Linie, zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses.
Natürlich mögen das nach Deiner Schilderung an dieser Stelle viele VT tun, doch i.V.m. obiger Feststellung (Augen) kann man es eben auch als weiteren Mosaikstein werten, welcher das Bild vom betäubungsmittelbeeinflussten VT skizziert.

 

Die nun also als nötig erachtete weitergehende Überprüfung fand statt.

Dann ein Wischtest in der Axelhöhle (Schweiß), angeblich über mehrere Substanzen. Nachdem die Polizisten den ersten Versuch noch falsch bedient hatten, nahmen sie das Ergebnis des zweiten Anlaufs dann als Basis für eine unsichere Ergebnisbesprechung. Positiv oder negativ, grübeln, Diskussionen... Schließlich einigte man sich auf positiv!

Hierbei hat man letztlich augenscheinlich ein positives Testergebnis festgestellt. Natürlich sind auch diese Tests nicht sonderlich zuverlässig (die Urintests sind da um Längen besser), dennoch sind nun in Addition durchaus genug Verdachtsmomente vorhanden, die eine Blutentnahme angezeigt erscheinen lassen.

 

Und letztlich stellte sogar noch der Arzt fest:

Der sagte auch, Pupillen seien zu weit, Blutabnahme.

 

Natürlich ist das für den Betroffenen in diesem Fall gelinde gesagt unbefriedigend u. ich kann auch dessen Wut darüber nachempfinden. Die ihm entstandenen Auslagen werden bei negativem Ergebnis der Blutprobe aller Voraussicht nach von der Verwaltung ersetzt (es sei denn, er hätte durch sein Verhalten die weiteren Maßnahmen geradezu provoziert).

 

Einen Vorwurf könnte ich den einschreitenden Beamten allerdings, wie bereits erwähnt, zumindest nach der hier eingestellten Schilderung nicht unbedingt machen.

Die Kosten für die eigenmächtig veranlasste Blutentnahme wird Dein Bekannter, unabhängig vom Ergebnis der behördlich veranlassten, selbst zu tragen haben, obwohl die Motivation dazu (Vertrauensverlust in die Behörde) aus seiner Sicht auch nachzuvollziehen ist.

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Guest Chris11
Die ihm entstandenen Auslagen werden bei negativem Ergebnis der Blutprobe aller Voraussicht nach von der Verwaltung ersetzt (es sei denn, er hätte durch sein Verhalten die weiteren Maßnahmen geradezu provoziert).

 

Glaubst Du doch selbst nicht, das die einen halben Tag Arbeitsausfall bezahlen.

 

Wie sehen die Chancen aus, das einzuklagen? Vermutlich nahe Null.

 

Andererseits dürfen sich die :kopfschuettel: auch nicht wundern, wenn die Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung nachlässt. Wie man in den Wald hineinruft, schallt es heraus.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Ich muss vorweg schicken: Auch ich wuerde mich hoechstwahrscheinlich fuerchterlich echauffieren, wenn das ganze Ding an mir praktiziert worden waere.

Andererseits - aus der Ferne betrachtet und bei versuchter groesstmoeglicher Objektivitaet - muss ich 'Officer' hier zustimmen.... :kopfschuettel: Sorry guys - aber was sollen die Polizeibeamten denn machen, wenn sie hier einen augenscheinlichen Verdacht haben (der ihnen obendrein noch von einem Arzt bestaetigt wird)? :kopfschuettel:

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Sorry guys - aber was sollen die Polizeibeamten denn machen, wenn sie hier einen augenscheinlichen Verdacht haben (der ihnen obendrein noch von einem Arzt bestaetigt wird)? :kopfschuettel:
Ich würde damit anfangen, richtig hinzugucken. Der Wischtest war scheinbar nicht ganz eindeutig. Und die allgemeine Erscheinung (Augen) des Kollegen hat vl. den Ausschlag gegeben. "Is ßwar nich janz eindeutig, aber kieck Dir den mit seine Glubschoogen doch ma an, der is doch druff, den nehm'wa ma lieber mit - könnte ja sein." Falsch geurteilt, zu Lasten des Kollegen - und das geht eben einfach nicht. Der Kollege durfte sich ja nichtmal in der Wahl der Spur irren - dabei wollte der noch nichtmal jemand piecken.

 

Die Bestätigung ihrer irrigen Annahme erfolgte übrigens erst nachdem ihr Irrtum sich in einer weiteren Amtshandlung manifestieren sollte. Das kann mit der Kontrollsituation auf der Straße nichts zu tun haben. Im Zweifel für...aber sowas gilt wohl heute nicht mehr. Hat man einen Verdacht, lassen sich deutsche Beamte doch nicht von einem uneindeutigen Wischtest beirren. Ein klein wenig habe ich mich vor Jahren mit diesen Tests beschäftigen müssen - die sind wirklich "soldatensicher" und sogar "studentensicher", das sollten geschulte Beamte locker hinbekommen. Ein unscharfes Ergebnis hatte damals bei genauerem Hingucken immer! eine negative Probe als Ursache. Nur wenn die Probe positiv war, war auch der Test eindeutig! positiv zu erkennen. Immer!

Ist aber mal eine interessante Sache, in der Hinsicht wieder etwas rumzupulen.

 

Die Idee, eine eigene Probe nehmen zu lassen, ist aber gar nicht so dämlich, wäre ich so auch nicht drauf gekommen. Darf man eigentlich vom Amtsarzt verlangen einen Teil der Probe herauszurücken? Quasi als B-Probe? Für manche Bürger ist es ja nicht sooo schwierig, die Probe mal selbst unter die Lupe zu nehmen. Und darf man an den Beamten vielleich sogar seinen eigenen Wischtest vornehmen, wenn man meint, sie würden allzu schief gucken, wenn sie einen negativen Test ins Positive rücken? Drogen kommen ja in allen Schichten vor. Oder kann/muss man einen zweiten Streifenwagen herbeirufen? Mein Anfangsverdacht könnte sich ja erhärten und die Bengels will man ja nicht im Drogenrausch im Dienst wissen, oder? Anzeigen kann und soll doch jeder dürfen? :kopfschuettel::kopfschuettel::nolimit::boxed:

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Sorry guys - aber was sollen die Polizeibeamten denn machen, wenn sie hier einen augenscheinlichen Verdacht haben (der ihnen obendrein noch von einem Arzt bestaetigt wird)? :kopfschuettel:
Ich würde damit anfangen, richtig hinzugucken. Der Wischtest war scheinbar nicht ganz eindeutig. Und die allgemeine Erscheinung (Augen) des Kollegen hat vl. den Ausschlag gegeben. "Is ßwar nich janz eindeutig, aber kieck Dir den mit seine Glubschoogen doch ma an, der is doch druff, den nehm'wa ma lieber mit - könnte ja sein." Falsch geurteilt, zu Lasten des Kollegen - und das geht eben einfach nicht. Der Kollege durfte sich ja nichtmal in der Wahl der Spur irren - dabei wollte der noch nichtmal jemand piecken.

 

Die Bestätigung ihrer irrigen Annahme erfolgte übrigens erst nachdem ihr Irrtum sich in einer weiteren Amtshandlung manifestieren sollte. Das kann mit der Kontrollsituation auf der Straße nichts zu tun haben. Im Zweifel für...aber sowas gilt wohl heute nicht mehr. Hat man einen Verdacht, lassen sich deutsche Beamte doch nicht von einem uneindeutigen Wischtest beirren. Ein klein wenig habe ich mich vor Jahren mit diesen Tests beschäftigen müssen - die sind wirklich "soldatensicher" und sogar "studentensicher", das sollten geschulte Beamte locker hinbekommen. Ein unscharfes Ergebnis hatte damals bei genauerem Hingucken immer! eine negative Probe als Ursache. Nur wenn die Probe positiv war, war auch der Test eindeutig! positiv zu erkennen. Immer!

Ist aber mal eine interessante Sache, in der Hinsicht wieder etwas rumzupulen.

Gut, ich kenne mich mit diesen Testkrimskrams - natuerlich - nicht so genau aus, aber wenn die Dinge so sind, wie Du sie darstellst, dann muss ich meine Aussage revidieren, dann haetten sie nicht so, wie sie gehandelt haben, handeln duerfen! Ganz klar!

Die Idee, eine eigene Probe nehmen zu lassen, ist aber gar nicht so dämlich, wäre ich so auch nicht drauf gekommen.
Stimmt, diese Idee ist sogar ganz praechtig!
Darf man eigentlich vom Amtsarzt verlangen einen Teil der Probe herauszurücken? Quasi als B-Probe? Für manche Bürger ist es ja nicht sooo schwierig, die Probe mal selbst unter die Lupe zu nehmen. Und darf man an den Beamten vielleich sogar seinen eigenen Wischtest vornehmen, wenn man meint, sie würden allzu schief gucken, wenn sie einen negativen Test ins Positive rücken? Drogen kommen ja in allen Schichten vor. Oder kann/muss man einen zweiten Streifenwagen herbeirufen? Mein Anfangsverdacht könnte sich ja erhärten und die Bengels will man ja nicht im Drogenrausch im Dienst wissen, oder? Anzeigen kann und soll doch jeder dürfen?

Grundsaetzlich.... hhhhmmmmm.... ich denke, dieser Teil Deines Beitrages ist bestens geeignet, wieder endlose Diskussionen loszutreten. :kopfschuettel:

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@ Officer

 

Natürlich ist Deine Sichtweise richtig und nachvollziehbar.

 

Tragbar aber ist sie nicht. Bedeutet sie doch alle Rechte der Polzei, Bürger = nichts.

 

Oder im Falle des obigen Opfers: Streß Verdienstausfall usw wegen einer abweichenden Optik. Und morgen wieder, in 2 Wochen nochmal usw, bis der Job weg ist.

 

Aber die Polizei hat nur ihre Pflicht getan, haftungsfrei.

 

So geht das nicht.

 

Ach ja, da gab es mal ein großes Land der Demokratie. Da wurden immer die Neger überprüft, gründlich und gerne....

 

 

Wann kommt Christian Klar frei?

 

Kaimann

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Guest Pferdestehler

Gerade eben noch erfahren: Der Kollege kam gestern dann wirklich mit der Bahn hier zur Arbeit, sind so rund 40km. Und abends dann mit der Bahn wieder zurück. Und dann Auto holen.

 

Wie war das noch? Die Polizei, Dein Feind und Abkassierer? Oh, habe ich da jetzt etwa was verwechselt? :kopfschuettel:

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Ich wage zu bezweifeln, dass eine eigene "B-Probe" vor Gericht anerkannt wird. Ist doch in etwa so wie eigene "B-Probe" beim Vaterschaftstest. Auch die wird nicht anerkannt, weil sie "von oben" nicht angeordnet wurde.

 

Ich würde sicherheitshalber ganz schnell zum Anwalt gehen, sonst heißt es etwaige Spuren könnten zwar damals aber nicht mehr heute nachgewiesen werden. Und das war es dann....

 

Gruß

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Guest Mr_Biggun

Nun, allein aufgrund eines Allerweltsverstoßes ohne weitere erkennbare Ausfallerscheinungen und evtl. komischen Aussehens einen Drogenkonsum zu unterstellen und den Herrn zum Lochmachen mitzunehmen, finde ich auch ein bißchen heftig. Da schwingt mir zuviel Generalverdacht mit. :kopfschuettel:

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Wann kommt Christian Klar frei?

 

Im Jahr 1997 entschied das OLG Stuttgart, dass die Mindestverbüßungsdauer 26 Jahre beträgt; eine Strafaussetzung und damit eine Haftentlassung ist also frühestens 2008 möglich.

 

Der im Frühjahr 2004 verstorbene Journalist und Diplomat Günter Gaus ermutigte Christian Klar, nachdem er ihn für das Fernsehen interviewt hatte, einen Gnadengesuch zu stellen. Über den Ausgang dieses Gesuches hat nun Bundespräsident Horst Köhler zu entscheiden. Eine Begnadigung wird von den Familien der insgesamt 34 von der RAF Ermordeten nicht befürwortet.

 

Quelle

 

Gruss

 

Raubritter

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Was haben wir denn hier? Den Verdacht einer OWi nach § 24a StVG, möglicherweise wurde auch eine STraftat nach § 316 StGB begründet.

Hierfür müssen nun die das Verfahren sichernden Beweise gesammelt werden, dazu gehört eben auch die Blutprobe. Auch, wenn es nicht gefällt, aber an dem Vorgehen der Kollegen ist nach der gegebenen Schilderung nichts auszusetzen.

Was wäre besser? Jemanden beim begründeten Verdacht einer Trunkenheitsfahrt fahren zu lassen, weil die Beweisführung ja Unannehmlichkeiten nach sich ziehen könnte?

 

Ich würde damit anfangen, richtig hinzugucken. Der Wischtest war scheinbar nicht ganz eindeutig.
Das ist ja auch nur ein Vortest.

 

Gruß

Goose

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Eine Verwechslung der Probe ist nahezu ausgeschlossen. Unmittelbar nach Probenentnahme wird diese mittels Aufkleber mit Blutprobennummer versehen, weitere identische Aufkleber auf alle Formulare geklebt. Ich persönlich bestehe immer darauf, den Aufkleber persönlich auf das Probenröhrchen zu kleben oder zumindestens dabei zu sein.

 

Die Idee einer Zweitprobe - interessant. Ob es was bringt - keine Ahnung. :(

 

Ein positiver Ausschlag beim Drogentest ist eindeutig. Gerade Beamte sollten entsprechend geschult sein, ihn zweifelsfrei zu beurteilen. Letztlich funktioniert dieser Drug-Wipe wie ein Schwangerschaftstest - idiotensicher.

 

Pupillendiagnostik ist schwierig. Und sehr subjektiv und stark von der Erfahrung des Untersuchers abhängig. Aber auch hier sage ich, das wirklich weite oder enge Pupillen eindeutig sind. Alles dazwischen ist auch stark von der Umgebungsbeleuchtung abhängig.

 

Hat dein Kollege an der medizinischen Befragung/Untersuchung seitens des Arztes teilgenommen (ist freiwillig, wird dokumentiert) ?

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Ein klein wenig habe ich mich vor Jahren mit diesen Tests beschäftigen müssen - die sind wirklich "soldatensicher" und sogar "studentensicher", das sollten geschulte Beamte locker hinbekommen. Ein unscharfes Ergebnis hatte damals bei genauerem Hingucken immer! eine negative Probe als Ursache. Nur wenn die Probe positiv war, war auch der Test eindeutig! positiv zu erkennen. Immer!

Nun, offensichtlich kennst Du Dich mit den von uns verwendeten "Wisch-Tests" nicht so gut aus, wie von Dir behauptet, denn das Ergebnis ist mitnichten immer eindeutig.

Es sind grds. alle Konstellationen möglich, also sowohl Beeinflussung trotz negativem Test, als auch keinerlei Beeinflussung bei positivem Test. Wie ich schon sagte, sind Ergebnisse dieser Tests (es gibt auch noch andere) daher nicht unbedingt als gesicherte Erkenntnisse zu werten, sondern bilden einen weiteren Mosaikstein in der Gesamtbetrachtung. Wir haben auch schon Fahrer bei negativem Test stechen lassen, da eindeutig Anzeichen einer Beeinflussung vorlagen, die dann im Nachhinein auch durch die Blutprobe bestätigt wurde.

Aber nun bitte nicht falsch verstehen: Ein positiver "Wisch-Test" ist durchaus dazu geeignet, einen bereits bestehenden Anfangsverdacht (ansonsten führe ich einen solchen Test nicht durch) zu erhärten u. bei der deutlichen Mehrzahl der positiven Tests liegt auch eine Beeinflussung vor.

 

Aber die Polizei hat nur ihre Pflicht getan, haftungsfrei.

Nicht haftungsfrei. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die grds. Möglichkeit der Erstattung der entstandenen Auslagen besteht.

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begründeten Verdacht

Schon interessant, wo man sich so alles einen begründeten Verdacht herholt.

Aus einem positiven DrugWipe. Dieser genügt in Verbindung mit dem Anhaltspunkt "Pupillen", weitere strafprozessuale Maßnahmen einzuleiten. Was sollte man deiner Ansicht nach denn sonst noch machen?

 

Gruß

Goose

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Guest Mr_Biggun
Aus einem positiven DrugWipe.

Von einem nicht eindeutigen Drugwipe, den man lt. Schilderung erst nach längerer Diskussion für positiv erklärt hat. Nachdem der erste unrichtig angewendet wurde.

Bei einem eindeutigen Test hätte ich keine Probleme, aber so? Zumal in der Karre (und wohl an der Person) nichts gefunden wurde.

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Von einem nicht eindeutigen Drugwipe, den man lt. Schilderung erst nach längerer Diskussion für positiv erklärt hat.

... i.V.m. den augenscheinlich abnormal aufgeweiteten Pupillen.

 

Nachdem der erste unrichtig angewendet wurde.

Das ist irrelevant.

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Unverständlich ist mir z. B. das Polizeikontrahenten an diesen Urin / Augen und Wisch Testuntersuchungen überhaupt teilnehmen. Wie schon in einem anderen Thread angesprochen - und auch bestätigt, besteht bei diesen Aktionen kein Rechtsanspruch der Polizei an der Teilnahme, d.h. wer mitmacht, macht dies freiwillig, die Teilnahme kann somit nicht erzwungen werden.

 

Was hat PS Arbeitskollege nun davon ? ein unfähiger Beamter hat eine erweiterte / verengte Pupille festgestellt - weiter nichts, daraus wurde ein Anfangsverdacht konstruiert mit dem Ergebnis, das er einige Tage Fußgänger ist. Das wäre er aber auch geworden, wenn er konsequent seine Mitwirkung an den oben in Rede stehenden Tests verweigert hätte und eine Blutprobe angeordnet worden wäre.

 

Eine Mitwirkung an solchen Tests sollte generell verweigert und eine Woche Fußgänger in Kauf genommen werden.

 

Man stelle sich mal vor, bei einer großen Verkehrskontrolle verweigern alle Verdächtigen die Tests - und alle müssen in die Rechtsmedizin zur Blutprobe. Ein Bereitsschaftsarzt, jede Menge zu Untersuchender Autofahrer - und eine Hundertschaft BePo vor Ort zum aufpassen. Zudem noch Schreibarbeit, Protokolle usw. :lol:

 

Passiver Widerstand und ziviler Ungehorsam sind die einzigen probaten Mittel, die ungestraft diesem Treiben entgegengesetzt werden können.

 

Ein anderer Aspekt dieser Aktion dürfte sein, das der Unglücksrabe ab sofort in einer Polizeidatei steht, als Verdächtiger, gegen den bereits wg. BTM Vergehen ermittelt wurde :heul: , bei der nächsten Verkehrskontrolle droht somit erneut Ungemach, weil die Daten ja 10 Jahre ab der letzten Eintragung darin gespeichert bleiben.

 

Das die Kollegen hier einen Bock geschossen haben, wird natürlich nicht in einer Fußnote dokumentarisch erfasst :( .

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Guest Mr_Biggun
Nachdem der erste unrichtig angewendet wurde.

Das ist irrelevant.

Nicht ganz. Mit etwas Boshaftigkeit könnte man unterstellen, daß die Kollegen die Methode nicht beherrschen und sich ihren Anfangsverdacht zurechtgebastelt haben. Aber so bin ich ja nicht...gelle? :heul:

 

Aber hier der tatsächliche Auslöser:

tiefergelegten Golf-2

Ich behaupte mal schlicht, Opa Heinz im Mercedes-Benz C 180 hätte bei gleicher Konstellation lediglich eine kostenpflichtige Verwarnung wegen des Verkehrsverstoßes bekommen. :(

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Unverständlich ist mir z. B. das Polizeikontrahenten an diesen Urin / Augen und Wisch Testuntersuchungen überhaupt teilnehmen.

Dies geschieht u.a. deshalb, um einem evtl. bestehenden Verdacht (z.B. gezeigte Ausfallerscheinungen o.ä) bereits vor Ort abhelfen zu können u. sich weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Auch dass es in diesem speziellen Fall nun einmal nicht diesen Verlauf genommen hat, ändert nichts daran.

 

Wie schon in einem anderen Thread angesprochen - und auch bestätigt, besteht bei diesen Aktionen kein Rechtsanspruch der Polizei an der Teilnahme, d.h. wer mitmacht, macht dies freiwillig, die Teilnahme kann somit nicht erzwungen werden.
Das ist richtig.

 

ein unfähiger Beamter hat eine erweiterte / verengte Pupille festgestellt - weiter nichts, daraus wurde ein Anfangsverdacht konstruiert mit dem Ergebnis, das er einige Tage Fußgänger ist.

Du bist nicht vor Ort gewesen, geschweige denn, dass Du die Befähigung des Beamten beurteilen kannst. Es lassen sich nun einmal nicht alle Eventualitäten ausschließen u. es ist sehr gut möglich, dass bei dieser speziellen unglücklichen Konstellation die Beamten nicht anders handeln konnten, da sich der Sachverhalt bei objektiver Betrachtung nun einmal so dargestellt hat, dass hier Anzeichen einer Beeinflussung durch Betäubungsmittel vorlagen.

 

Der Anfangsverdacht wurde nicht konstruiert, sondern war begründet. Das war hier Pech für den Betroffenen, lässt sich aber nun einmal nicht ändern. Die Alternative hatte Goose schon angesprochen. Das wäre dann, VT trotz begründetem Verdacht auf eine solche Beeinflussung ohne weitere Folgemaßnahmen fahren zu lassen.

Ist es das, wofür Du plädierst?

 

 

Nicht ganz. Mit etwas Boshaftigkeit könnte man unterstellen, daß die Kollegen die Methode nicht beherrschen und sich ihren Anfangsverdacht zurechtgebastelt haben. Aber so bin ich ja nicht...gelle? :(

In der Tat, das bringt uns nicht weiter. Wie kommst Du zudem darauf, Letzteres aus Ersterem abzuleiten?

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Guest Mr_Biggun
In der Tat, das bringt uns nicht weiter. Wie kommst Du zudem darauf, Letzteres aus Ersterem abzuleiten?

Du hast nicht richtig gelesen: der Satz steht im Konjunktiv. :heul:

Wenn man den ersten Test verballert und beim zweiten offenbar nicht weiß, wie man das Ergebnis interpretieren soll, könnten böswillige Bürger ja auf solche Gedanken kommen. :(

 

I.ü.: was ist mit Opa Heinz?

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Opa Heinz mit extrem geweiteten Pupillen? Nun, auch wenn dieser auf den ersten Blick vielleicht nicht zum üblichen Klientel passt, welches sich unter dem Einfluss illegaler Betäubungsmittel ans Steuer setzt, würde auch dort genauer hingeschaut, wenn eine solche Abnormalität festgestellt worden wäre.

Warum sollte dort kein Anfangsverdacht auf eine Beeinflussung durch illegale Betäubungsmittel o. Medikamente bestehen?

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Es ist doch immer wieder herzig zu lesen, wie hier die eine Fraktion sofort und blind den Schilderungen des TE glaubt und ihre Wertungen dahingehend zieht, dass sie die einschreitenden Polizisten als unfähig und was weiß ich noch alles aburteilt.

 

Eine objektive und sachliche Betrachtung erscheint mir von denen gar nicht gewünscht. Nicht Ansatzweise wird auf die Argumente von den Kollegen hier eingegangen oder sich sachlich mit Ihnen auseinander gesetzt.

 

Ganz kurz zur Sache - es mag hier nur der Vorwurf einer Owi (§24a StVG) im Raume stehen, aber Owi ist nicht gleich Owi. Ein Falschparker geht mir am Arsch vorbei, ein 24a nicht. Bekiffte und besoffene Fahrer haben nichts auf der Straße zu suchen.

Die Kollegen haben vor Ort einen nicht ganz eindeutigen Test gehabt (dazu möchte ich anmerken, dass ich von der Drugwipe nicht viel halte, eben wegen der oft nicht eindeutigen Ergebnisse) und haben sich für eine BE entschieden. In Kombination mit den "auffälligen" Augen hätte ich es vielleicht ähnlich getan.

Wenn dann auch noch ein Fachmann (der Arzt) der Meinung ist, dass das was nicht ganz koscher ist, wären bei mir die Zweifel erst mal weg.

Und ich weiß nicht, ob ich im Zweifel über eine Drogenbeeinflussung vor Ort einen Autofahrer ohne weitere Überprüfung weiter fahren lasse und vielleicht damit leben muss dass ich mich getäuscht habe und er jemanden um fährt (hier der obligatorische Hinweis - es könnte auch einer von euch oder eurer Familie sein...)

 

 

Aber hier treffen wieder die zwei gewohnten Gruppen aufeinander. Und keiner will auch nur ein Jota nachgeben.

Ein Grund davon, warum ich hier nur noch selten etwas schreibe - es ist Wasser in den Bach getragen.

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Guest Mr_Biggun

@Officer

 

Gerne. Ich bin davon überzeugt, daß Opa Heinz mit seinem 180 C (den nicht vergessen!) aufgrund eines simplen Verstoßes kaum mit mit dem Filzen seiner Karre (ausgenommen: gerade Schweizer Grenze überquert und der Zoll schaut mal nach) bzw. einer eingehenderen Untersuchung seiner Guckerchen rechnen müßte.

 

Eine objektive und sachliche Betrachtung erscheint mir von denen gar nicht gewünscht. Nicht Ansatzweise wird auf die Argumente von den Kollegen hier eingegangen oder sich sachlich mit Ihnen auseinander gesetzt.

Quatsch.

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Aus einem positiven DrugWipe.

Von einem nicht eindeutigen Drugwipe, den man lt. Schilderung erst nach längerer Diskussion für positiv erklärt hat. Nachdem der erste unrichtig angewendet wurde.

Bei einem eindeutigen Test hätte ich keine Probleme, aber so? Zumal in der Karre (und wohl an der Person) nichts gefunden wurde.

Ich habe den DrugWipe nicht durchgeführt, keiner von uns hat den Strich gesehen. Es gibt hier normalerweise kein nicht eindeutiges Ergebnis, entweder erscheint neben der Kontrolllinie noch die Anzeigelinie oder sie erscheint nicht. Von daher würde mich schon interssieren, in wie weit das Ergebnis unsicher gewesen sein soll.

 

@Faun98:

Ein anderer Aspekt dieser Aktion dürfte sein, das der Unglücksrabe ab sofort in einer Polizeidatei steht, als Verdächtiger, gegen den bereits wg. BTM Vergehen ermittelt wurde
Welche "Polizeidatei" meinst du? Wenn du auf die KA anspielst, solltest du wissen, wann man Aufnahme in dieser findet (und daß man sich im derzeitigen Verfahrensstadium sicher nicht in dieser befindet). Wenn du eine andere "Polizeidatei" meinst, so wüsste ich gerne, welche.

 

Gruß

Goose

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Waren wir nicht gerade bei Opa Heinz? :heul:

 

Auch Opa Heinz hätte sich ins Bockshorn jagen lassen nach dem Motto: " Sie blasen mal, wir wischen mal den Schweiß unter den Achseln und fuchteln ihnen mit der Taschenlampe vor der Nase rum , und wenn alles nix bringt, fahren wir sie zur Blutentnahme" .

 

Nur bei Opa Heinz wäre es nicht existentiell notwendig, über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen. Bei anderen Berufsgruppen ( Nichtrentner ) schon :( .

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Guest Mr_Biggun
Es gibt hier normalerweise kein nicht eindeutiges Ergebnis, entweder erscheint neben der Kontrolllinie noch die Anzeigelinie oder sie erscheint nicht. Von daher würde mich schon interssieren, in wie weit das Ergebnis unsicher gewesen sein soll.

Eben. Nur: wenn's eindeutig gewesen wäre, was hätte es dann zu diskutieren gegeben?

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Es gibt hier normalerweise kein nicht eindeutiges Ergebnis, entweder erscheint neben der Kontrolllinie noch die Anzeigelinie oder sie erscheint nicht. Von daher würde mich schon interssieren, in wie weit das Ergebnis unsicher gewesen sein soll.

Eben. Nur: wenn's eindeutig gewesen wäre, was hätte es dann zu diskutieren gegeben?

Das weiß ich auch nicht. Hat der Betroffene denn nun mitbekommen, daß genau darüber diskutiert wurde? Oder kann es auch sein, daß sich die Kollegen in der Wartezeit, bis das Ergebnis da ist (idR zwischen 3 und 5 Minuten) unterhalten haben? Möglicherweise wussten sie auch beide nicht, wie lange die Wartezeit nun ist und haben halt, als nach zwei Minuten noch kein Ergebnis da war, diskutiert, ob sie nun noch etwas warten sollen. Man weiß es nicht.

 

Gruß

Goose

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Guest Pferdestehler
Es ist doch immer wieder herzig zu lesen, wie hier die eine Fraktion sofort und blind den Schilderungen des TE glaubt und ihre Wertungen dahingehend zieht, dass sie die einschreitenden Polizisten als unfähig und was weiß ich noch alles aburteilt.

 

Willst die Telefonnummer vom Kollegen? Dann kannst Du gerne mal bei ihm persönlich anrufen und ihn auf seine Glaubwürdigkeit untersuchen. Aber selbst dann würde es heißen "der flunkert doch".

 

Wenn ich lese, was die werte B.....clique hier so zum Besten gibt, wird mir ganz anders.

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Guest
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