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2007-01-24 - Die Polizei, Dein Freund Und Helfer


Guest Pferdestehler

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Wo wir schon dabei sind...es gibt noch eine weitere Schattendatenbank. Die nennt sich "Merkbuch". :(:lol:

 

So was soll es ja im privaten Bereich geben.

 

Aber eher selten im firmen-/behördenweiten Intranet und noch seltener im Internet, nicht wahr ? :heul:

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Das waren nicht die Dateien, in der für längere Zeit bekannte Straftäter gespeichert werden (wie in BW z.B. Polas). Das war ein Lagebericht, mehr nicht. Nennt sich bei uns Vorkommnisbericht. Das ist lediglich ein Arbeitsnachweis, mehr nicht. Das liest man sich durch und am nächsten Tag hat man es schon fast wieder vergessen, weil es das täglich gibt.

 

Da diese "Arbeitsnachweise" offenbar auch über längeren Zeiträume elektronisch gespeichert sind (die betreffenden Sätzen lagen ja monatelang im Netz offen), sind sie auch nichts anderes als eine elektronisch Datenbank, die leicht nach Stichworte und Namen durchsucht werden kann.

 

Ich stelle also fest: Es gibt polizeiliche (Schatten-)Datenbanken neben POLAS, HEPOLIS, etc. Der Zugriff darauf ist vermutlich im Gegensatz zu den offiziellen Dantenbanbken nicht gesetzlich geregelt. Danke für diese Bestätigung meiner langjährigen Vermutung.

Woran möchtest du das feststellen? Hier hat keiner auch nur ansatzweise etwas geschrieben, was auf die Existenz einer "Schattendatenbank ohne gesetzliche Regelung" hindeuten könnte.

Aber wenn man eine solche langjährige Vermutung hegt, dann wird man dich wohl auch mit allen guten Worten dieser Welt nicht vom Gegenteil überzeugen können.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung der Lagebilder sind dir offensichtlich nicht bekannt...

 

@micrate:

Ah, man hat sich also Klarheit verschafft: Test1: Mariuana negativ, Test2: Bedienfehler, Test3: Nicht positiv getestet.

 

Er hat sie nicht erhärtet, er hat lediglich festfestellt, dass die Pupillen weiter sind als normal.

Zum DrugWipe habe ich weiter oben schon was geschrieben.

Wir haben hier, außer der Angabe, daß die Kollegen einige Zeit diskutierten (hierzu stellte ich schon die Frage, ob es nicht sein kann, daß sie einfach nur die Wartezeit bis zur Anzeige des Ergebnisses im Gespräch verbrachten) keinen Hinweis darauf, daß hier trotz negativem Test eine Blutprobe angeordnet wurde.

 

Gruß

Goose

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Hier hat keiner auch nur ansatzweise etwas geschrieben, was auf die Existenz einer "Schattendatenbank ohne gesetzliche Regelung" hindeuten könnte.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung der Lagebilder sind dir offensichtlich nicht bekannt...

 

Wir kommen der Sache näher: Schattendatenbank ja, aber mit gesetzlicher Regelung (= von oben so gewollt). Auch gut, ändert nichts an deren tatsächlichen Existenz und Nutzung.

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Daß es Datenbanken gibt, wurde nie bestritten. Oder glaubst du ernsthaft, wir beziehen unsere Informationen aus der Bild-Zeitung?Nnur fürchte ich, daß du sie doch irgendwie überbewertest. Erzähl mir doch mal was über Art, Umfang, Inhalt, Speicherungsdauer, Voraussetzungen etc polizeilicher Datenbanken.

 

Gruß

Goose

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Wir kommen der Sache näher: Schattendatenbank ja, aber mit gesetzlicher Regelung (= von oben so gewollt). Auch gut, ändert nichts an deren tatsächlichen Existenz und Nutzung.

 

Was ist denn dann noch schattenhaft, wenn sie offiziell so gewollt ist? Mach dir doch mal die Mühe und lies die einzelnen Polizeigesetze der Länder nach, da ist zu diesem Thema alles geregelt.

 

Und wie hier schon von goose geschrieben wurde, in die Auskunftsdatei Polas oder wie die immer heißen, kommt es nicht! Und das ist die Datenquelle Nr. 1, aus der wir auf der Straße unsere Informationen ziehen.

 

 

@goose - ich erwarte nicht, dass dir mt2 etwas dazu erzählen wird..... das widerspräche ja seinen Vermutungen. Und selbst theoretische Kenntnis über die Vorschriften gibt noch lange kein praktisches Erfahrungswissen.

Es ist halt wie so oft, fachfremde wollen uns erzählen, wie wir unsere Arbeit machen bzw. machen müssen.

 

Wie wohl ein Maurer, Elektriker, Ingenieur oder Arzt reagieren würde, wenn ich ihm sage wie er etwas macht oder machen müsste, obwohl ich keine Ahnung davon habe.

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Daß es Datenbanken gibt, wurde nie bestritten. Oder glaubst du ernsthaft, wir beziehen unsere Informationen aus der Bild-Zeitung?Nnur fürchte ich, daß du sie doch irgendwie überbewertest. Erzähl mir doch mal was über Art, Umfang, Inhalt, Speicherungsdauer, Voraussetzungen etc polizeilicher Datenbanken.

 

Hier geht es darum, dass Bürger in polizeilichen Datenbanken erfasst werden, wenn sie auf die eine oder andere Art mit polizeilichen Massnahmen in Berührung kommen. Es gibt offenbar zwei Abstufungen dieser Datenbanken. Eine für überführte Straftäter (POLAS, etc.) und zum anderen eine für diejenigen, die sich für POLAS (noch) nicht qualifiziert haben.

 

Das Leugnen des Eintrags in POLAS, etc. aufgrund des vom TE geschilderten Falls - wie einige Beiträge oben nachzulesen ist - mag zwar formal richtig sein, aber damit wurde auch wunderbar von dem Umstand abgelenkt, dass in einer anderen Datenbank sehr wohl solche Einträge vorgenommen werden.

 

Über Art, Umfang, Inhalt, Speicherungsdauer, Voraussetzungen kann man ja jetzt gerne diskutieren, da nun die Existenz als solches nicht mehr strittig ist.

 

 

Es ist halt wie so oft, fachfremde wollen uns erzählen, wie wir unsere Arbeit machen bzw. machen müssen.

 

Hier irrst Du. Ich will niemanden erzählen, wie die Arbeit zu machen sei, sondern verstehen, wie sie gemacht wird.

 

Im Laufe der Jahre war die Diskrepanz nicht zu übersehen: Einige berichten, dass die Polizei Kenntnisse zu Vorgängen und Personen besitzt, die sie nicht hätte besitzen dürfen. Die Polizisten hier leugneten diese Möglichkeit. Hier bietet sich die Gelegenheit diese Diskrepanz doch noch zu klären.

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Das Leugnen des Eintrags in POLAS, etc. aufgrund des vom TE geschilderten Falls - wie einige Beiträge oben nachzulesen ist - mag zwar formal richtig sein, aber damit wurde auch wunderbar von dem Umstand abgelenkt, dass in einer anderen Datenbank sehr wohl solche Einträge vorgenommen werden.

 

Über Art, Umfang, Inhalt, Speicherungsdauer, Voraussetzungen kann man ja jetzt gerne diskutieren, da nun die Existenz als solches nicht mehr strittig ist.

Es wurde nicht geleugnet, hier wurde dargestellt, daß die Behauptung unsinnig ist.

Es gibt die täglichen Lagebilder, in denen herausragende Straftaten dargestellt und Massendelikte aufgelistet werden. Die Behörde, in der eine OWi nach § 24a StVG im Lagebild erscheint, wirst du mir wohl noch zeigen müssen, denn das muss eine Oase der Glückseeligkeit sein, wenn es dort sonst nichts zu berichten gibt.....

 

Sollen wir über Art, Umfang, Dauer etc diskutieren? Dazu solltest du aber zumindest mal auf Ballhöhe sein. Denn das ist offensichtlich derzeit nicht der Fall.

Einige berichten, dass die Polizei Kenntnisse zu Vorgängen und Personen besitzt, die sie nicht hätte besitzen dürfen.

Hier wird immer wieder viel berichtet. Der eine oder andere fällt dabei besonders auf. Wenn dann nach Belegen für die Berichte gefragt wird, hört man leider immer nur Ausfüchte.....

 

Gruß

Goose

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Als professioneller Allergiker ....

Das war ich auch. Über viele viele Jahre. Ich kann sehr gut unterscheiden, ob jemand unter Drogen steht oder allergische Reaktionen zeigt. Ich kenne die Symptome.

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und selbst, wenn man an einen Kollegen gerät, der diese nicht kennt oder entsprechend zuordnen kann, so sollte man doch zumindest vom Arzt erwarten, daß er sie erkennt, wodurch sich ja dann die weitere Maßnahme erledigt hätte.

 

Gruß

Goose

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Eben. Aber offensichtlich wird die Tatsache, daß hier eine Fachkraft in Form eines Arztes wahrscheinlich den Ausschlag für die Blutentnahme gegeben hat, völlig ignoriert.

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Ist es vorstellbar das es neben den Fahrfehler und der erweiterten Pupillen weitere Symptome eines BTM Konsums vorhanden waren.

 

Verhalten der Insassen

 

Sofern es möglich ist, die Insassen während der Fahrt zu beobachten, so

kann deren Verhalten durchaus Anhaltspunkte auf Drogenkonsum liefern.

  • Starrer Blick
  • Krampfhaftes Umklammern des Lenkrads
  • Gesicht sehr nahe an der Windschutzscheibe (der Fahrer will „die
    Fahrbahn näher zu sich heranholen“)
  • Betont lässige Sitzposition
  • Lebhafte, bewegungsvolle Kommunikation mit anderen Fahrzeuginsassen
  • Auffällige Stimmung (Ausgelassenheit, Überschwenglichkeit)
  • Übermäßige Lautstärke der Musikanlage, insbesondere mit
    szenentypischer Musik (Techno)
  • Anzügliches oder merkwürdiges Gestikulieren
  • Auffälliges Hinauslehnen des Kopfes aus dem Fenster
  • Trinken im Fahrzeug
  • Handlungen, die auf die Vorbereitung eines BtM-Konsums
    schließen lassen
  • Auffälliges Hantieren unterhalb der Sichtlinie
  • Gegenstände werden aus dem Fenster geworfen

Reaktion des Fahrers bei der Kontrolle

 

Steht der Polizeibeamte dem Verdächtigen erstmals gegenüber, so ist ein

vorschnelles Urteil über dessen Reaktion auf das Anhalten zu vermeiden.

Unsicherheit und Nervosität unmittelbar nach dem Anhaltevorgang kommen

nicht häufig vor, da der Verkehrsteilnehmer zunächst den Grund der

Kontrolle nicht kennt. Falls diese Unsicherheit im Verlaufe des Gesprächs

verschwindet, wird man die Reaktion als „unauffällig“ bezeichnen. Eine

„verzögerte“ Reaktion kann durchaus die natürliche Reaktion einer

insgesamt „bedächtigen“ Person sein. Da sich eine solche Wesensart auch

im weiteren Kontakt zeigen wird, ist die Reaktion entsprechend auch mit

„unauffällig“ zu beschreiben. Verzögerte Reaktionen können allerdings

auch auf die Wirkung von Medikamenten oder Drogen zurückzuführen sein,

wobei eine Unterscheidung eine gewisse Erfahrung erfordert

 

Äußere Auffälligkeiten beim Fahrer/bei den Insassen

  • Gerötete Augenbindehäute
  • Glasige, wäßrige oder unruhige Augen
  • Zitternde Hände
  • Unkoordinierte Bewegungen, Zuckungen
  • Schweißausbrüche
  • Quetschungen, Prellungen, Kratzer
  • Schmutzige oder zerrissene Kleidung
  • Ständiges „Nase hochziehen“ (wie bei Schnupfen)
  • Auffällig verengte oder erweiterte Pupillen, verlangsamte Lichtreaktion

Quelle: BAST

 

Wenn jetzt einer oder gar mehrer dieser Symptome beim Verdächtigen auftreten kann der unklarer Drugwipetest falsch interpretiert werden.

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Als professioneller Allergiker ....

Das war ich auch. Über viele viele Jahre. Ich kann sehr gut unterscheiden, ob jemand unter Drogen steht oder allergische Reaktionen zeigt. Ich kenne die Symptome.

 

Du warst Allergiker? Wie geht das? Jetzt bist du es nicht mehr?

Nein. Es soll durchaus noch Dinge geben, die der Allgemeinmediziner zwar leugnet, nicht wahr haben will, die aber nichts desto weniger funktionieren und vor allem auch helfen. Und das kann ich nicht nur aus eigener Erfahrung berichten, sondern vor allem auch aus der meiner Kinder und einiger Leute aus meinem Bekanntenkreis.

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hört sich interessant an. Du wärst ein Fall für den Nobelpreis (und deine Familie und Bekannte auch), denn Allergien kann man maximal lindern, aber der Mechanismus (der Antikörper) kann sich nicht im Nichts auflösen.

 

Im übrigen ziehe ich vor Dir meinen Hut, dass du als Sheriff eine durch Allergie geweitete Pupille von einer Pupille, die durch Cannabis weit wurde unterscheiden kannst. Ich als Arzt beherrsche diese Technik nicht.

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hört sich interessant an. Du wärst ein Fall für den Nobelpreis (und deine Familie und Bekannte auch), denn Allergien kann man maximal lindern, aber der Mechanismus (der Antikörper) kann sich nicht im Nichts auflösen.
Bei mir hat eine Hypersensibilisierung gut gewirkt. Das Verfahren dauert einige Jahre und ist teilweise sehr unangenehm. Bei diesen Verfahren wird in steigender Dosis der Allergie auslösende Stoff in die Haut gespritzt.
Im übrigen ziehe ich vor Dir meinen Hut, dass du als Sheriff eine durch Allergie geweitete Pupille von einer Pupille, die durch Cannabis weit wurde unterscheiden kannst. Ich als Arzt beherrsche diese Technik nicht.

Als Arzt solltest du wissen das es neben den Pupillendurchmesser auch die Pupillenreaktion auf Licht gibt. Die Lichtreaktion sollte durch die Allergie nicht sonderlich beeinflusst werden.

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Hier geht es darum, dass Bürger in polizeilichen Datenbanken erfasst werden, wenn sie auf die eine oder andere Art mit polizeilichen Massnahmen in Berührung kommen. Es gibt offenbar zwei Abstufungen dieser Datenbanken. Eine für überführte Straftäter (POLAS, etc.) und zum anderen eine für diejenigen, die sich für POLAS (noch) nicht qualifiziert haben.

 

Das Leugnen des Eintrags in POLAS, etc. aufgrund des vom TE geschilderten Falls - wie einige Beiträge oben nachzulesen ist - mag zwar formal richtig sein, aber damit wurde auch wunderbar von dem Umstand abgelenkt, dass in einer anderen Datenbank sehr wohl solche Einträge vorgenommen werden.

 

Über Art, Umfang, Inhalt, Speicherungsdauer, Voraussetzungen kann man ja jetzt gerne diskutieren, da nun die Existenz als solches nicht mehr strittig ist.

 

 

.......möchte mich dem Vorredner anschließen, darüber hinaus habe ich mal gegoogelt, was das Internet so her gibt - und bin auf nachfolgende Seite gestoßen.

 

HEPOLIS HESSEN

 

 

Bemerkenswert scheint mir der 3 Satz zu sein, in dem es heißt:

 

" Daten über folgende Straftaten ( Verdacht der Begehung ) die auch in den Unterlagen der o.a. Polizeidienststelle enthalten sind "

 

....und der letzte Absatz des Schreibens:

 

" Als Aussonderungsprüfdatum ist der 29.07.2015 vorgemerkt.............................wenn gegen Sie nicht erneut strafrechtlich ermittelt werden muss ".

 

Damit dürfte doch zweifelsfrei sein, das Bürger schon Einzug in diese Datei haben, wenn gegen sie lediglich ein Polizeilicher Verdacht besteht und nicht wie hier immer propagiert, erst nach der entsprechenden Abverfügung an die StA.

 

Demzufolge wage ich einmal zu mutmaßen, das die Daten von PS Arbeitskollegen in Berlin - warum soll es dort anders sein ? - auch über Jahre dort gespeichert bleiben ;) .

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hört sich interessant an. Du wärst ein Fall für den Nobelpreis (und deine Familie und Bekannte auch), denn Allergien kann man maximal lindern, aber der Mechanismus (der Antikörper) kann sich nicht im Nichts auflösen.
Bei mir hat eine Hypersensibilisierung gut gewirkt. Das Verfahren dauert einige Jahre und ist teilweise sehr unangenehm. Bei diesen Verfahren wird in steigender Dosis der Allergie auslösende Stoff in die Haut gespritzt.

 

und trotzdem wirst du die Allergie an sich nicht los. Du minderst damit die Symptome (vielleicht sogar so weit, dass du sie nicht mehr bemerkst), aber die Allergie selbst ist weiterhin vorhanden. Kommst du ganz ohne Medis aus?

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und trotzdem wirst du die Allergie an sich nicht los. Du minderst damit die Symptome (vielleicht sogar so weit, dass du sie nicht mehr bemerkst), aber die Allergie selbst ist weiterhin vorhanden. Kommst du ganz ohne Medis aus?

Du legst mal wieder jede Silbe auf die Goldwaage, was?

Mir ist's doch völlig wurscht, ob da noch Antikörper oder sonstwas vorhanden ist. Fakt und wichtig vor allem ist, daß ich nichts mehr merke. Keine Symptome mehr. Früher war der Sommer für mich die Hölle. Heute kann ich ihn endlich genießen.

 

Meine Kids z.B. hatten eine starke Lebensmittelallergie => allergisch gegen Milcheiweis. Also hin zum Kinderarzt. Vor allem, weil sich das darin zeigte, daß sie großflächigen und stark juckenden Hautauschlag bekamen, sobald sie entsprechende Nahrung zu sich nahmen. Der Kinderarzt auf meine Frage, ob das nicht eine Allergie sein könne: "NEEEIINNNN!!! Niemals!!!! Ich verschreibe Kortisonslabe. Dann wird's besser."

 

*Hmmmm......*

 

Eine Woche ging das gut. Danach war's wieder da. Also wieder hin. Ich wieder meinen Verdacht geäußert. Und ich denke, auch als Nicht-Mediziner, dafür aber als Langjähriger Allergiker durchaus beurteilen zu können, wie sich Allergien darstellen. Dies war eine!

 

Der Arzt wieder: "NEIN! Keine Allergie. Wir nehmen Kortisonsalbe."

 

Ich zu meiner Frau: wir nehmen KEINE Kortisonsalbe. Wir gehen zu einem Heilpraktiker, von dem wir einiges in dieser Richtung gehört haben. Dieser stellte diverse Allergien fest, vor allem aber die gegen Milcheiweis. Nachdem wir die Ernährung entsprechend umgestellt hatten, trat - oh Wunder (ob da jetzt wohl der Nobelpreis winkt?) nach ca. 1-2 Wochen eine deutlich spür- und sichtbare Veränderung ein: kein bzw. kaum noch Ausschlag etc. Aber jedesmal, wenn wir etwas gepennt und die Kids doch etwas gegessen hatten, was sie eigentlich nicht essen sollten oder durften, dann kam die Allergie in Nullkommanix wieder durch.

 

Durch Zufall erfuhr ich einige Zeit später von der Methode der Laserakkupunktur. Nun magst Du das als Schulmediziner belächeln. Genauso wie die Tests, anhand derer sowohl der Heilpraktiker als auch der (immerhin auch) Mediziner, der die Laserakkupunktur durchführt, die Allergien feststellte - nennt sich Kinesiologie -, und das völlig unabhängig von einander (wir haben dem Doc nichts von dem Heilpraktiker erzählt). Fakt ist aber, daß nach nur wenigen Wochen der Behandlung unsere Kids wieder alles, ja, ALLES essen konnten, ohne das auch nur eine einzige Reaktion feststellbar war. Und dazu gehörten besagte Milcheiweisprodukte, Citrusfrüchte und einiges mehr.

 

Mir ist völlig wurscht, was der Schulmediziner dazu sagt. Für mich zählt einzig und allein das Ergebnis. Und das sprach bzw. spricht für sich!

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Als professioneller Allergiker ....
Das war ich auch. Über viele viele Jahre. Ich kann sehr gut unterscheiden, ob jemand unter Drogen steht oder allergische Reaktionen zeigt. Ich kenne die Symptome.
Glaube ich Dir. Können das aber alle anderen auch? Rote Klüsen von Allergenen oder Licht sind genauso rot wie die von breeten Patienten.

 

und selbst, wenn man an einen Kollegen gerät, der diese nicht kennt oder entsprechend zuordnen kann, so sollte man doch zumindest vom Arzt erwarten, daß er sie erkennt, wodurch sich ja dann die weitere Maßnahme erledigt hätte.

und

Eben. Aber offensichtlich wird die Tatsache, daß hier eine Fachkraft in Form eines Arztes wahrscheinlich den Ausschlag für die Blutentnahme gegeben hat, völlig ignoriert.
Will heißen die Maßnahme wäre nicht durchgeführt worden wenn der Arzt gesagt hätte, die Augen wären sooo außergewöhnlich nun doch wieder nicht? Damit hätten sich die Verdachtsmomente (incl. der Tests) erledigt?

Wie gesagt: Der Arzt hat den Anfangsverdacht nur bestätigt (in welcher Form auch immer, darüber können wir nur spekulieren), die Maßnahme war schon im Begriff durchgeführt zu werden, anderenfalls der Arzt ja nicht anwesend gewesen sein dürfte. So ein Doc kommt ja nicht zum Spaß vorbei, der wird gerufen und das geschieht nur, wenn eine Maßnahme angeordnet ist, sehe ich das richtig? ;)

 

@Bluey nochmal: Was hast Du gegen Deine Allergien getan? Einige Hypersensibilisierungen habe ich schon durch, aber dauerhaft war nichts. Letztes Jahr war es aussergewöhnlich ruhig, in normalen Jahren verbringe ich einen Großteil des Jahres mit Heulen und Niesen. Lässt sich echt nur mit Nasen-Augen Kombipacks und Tabletten managen. Und natürlich mit Verzicht auf Nahrung die mich halb ersticken lässt. Wär ja dufte wenn Du da was wüsstest.

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@faun98:

Damit dürfte doch zweifelsfrei sein, das Bürger schon Einzug in diese Datei haben, wenn gegen sie lediglich ein Polizeilicher Verdacht besteht und nicht wie hier immer propagiert, erst nach der entsprechenden Abverfügung an die StA.

 

Demzufolge wage ich einmal zu mutmaßen, das die Daten von PS Arbeitskollegen in Berlin - warum soll es dort anders sein ? - auch über Jahre dort gespeichert bleiben

Entweder, du verstehst es nicht oder du willst es nicht verstehen.

 

Wenn der Sachverhalt ausermittelt wurde und der Sachbearbeiter davon ausgeht, daß der Beschuldigte diesen Status zu Recht hat (was ja noch keiner Verurteilung gleich kommt), so schreibt er ein Merkblatt, welches in der Kriminalakte aufgenommen wird, was wiederrum in Polas, Hepolis und allen anderen länderinternen Dateien gespeichert wird. ( Auf den Unterschied zwischen einer Blattsammlung und einer Akte und den daraus resultierenden unterschiedlichen Abfrageergebnissen werde ich jetzt hier mal nicht eingehen.)

Nimmt der SB an, daß der Beschuldigte diesen Status nicht zu Recht hat, so verzichtet er auf das Merkblatt.

 

Wird das Verfahren eingestellt, so bleibt das Merkblatt nur unter engen (gesetzlich bestimmten und überwachten) Voraussetzungen weiterhin gespeichert.

 

Zu dem Kumpel von PS: Du wagst zu mutmaßen..... Sorry, wenn ich es so hart sage, aber ohne das Hintergrundwissen, welches du, wie du hier vortrefflich zeigst, nicht besitzt, sind solche Mutmaßungen völliger Unsinn.

Vermutlich sprechen wir hier von einer OWi nach § 24a StVG, diese werden nicht gespeichert.

Selbst, wenn wir von einer Verkehrsstraftat sprechen, so ist deren Speicherung mehr als unwahrscheinlich.

 

Aber noch mal zurück zu deinem Beispiel von neulich: Ich hatte dich richtig verstanden? Du warst zufällig in anderer Sache auf einem Revier und hast dort zufällig auf dem Monitor genau den Auszug deines Angestellten gesehen? Wie sah der Auszug denn aus? Was genau stand da?

 

Gruß

Goose

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Will heißen die Maßnahme wäre nicht durchgeführt worden wenn der Arzt gesagt hätte, die Augen wären sooo außergewöhnlich nun doch wieder nicht? Damit hätten sich die Verdachtsmomente (incl. der Tests) erledigt?

Wie gesagt: Der Arzt hat den Anfangsverdacht nur bestätigt (in welcher Form auch immer, darüber können wir nur spekulieren), die Maßnahme war schon im Begriff durchgeführt zu werden, anderenfalls der Arzt ja nicht anwesend gewesen sein dürfte. So ein Doc kommt ja nicht zum Spaß vorbei, der wird gerufen und das geschieht nur, wenn eine Maßnahme angeordnet ist, sehe ich das richtig? ;)

Es ist richtig, dass die Maßnahme (BE) bereits angeordnet war, bevor der Arzt erschienen ist. Dies war aufgrund des bereits ausführlich dargelegten begründeten Anfangsverdachts auch korrekt.

Hätte sich der Arzt überhaupt nicht dazu geäußert, wäre die BE also auch durchgeführt worden.

 

Dennoch: Hätte der Arzt nun eine andere plausible Erklärung für die Pupillenweite geliefert bzw. geäußert, dass seiner Meinung nach hier keine Beeinflussung durch Betäubungsmittel vorgelegen hätte, so ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Maßnahme abgebrochen worden wäre u. die BE nicht durchgeführt worden wäre.

Dass jedoch auch der Arzt den Eindruck gewonnen hat, dass die vorliegende Pupillenweite nicht normal gewesen sei, zeigt doch, dass die Beamten bereits vor Ort mit ihrer Einschätzung diesbezüglich durchaus richtig lagen bzw. zu diesem Ergebnis kommen mussten u. damit auch folgerichtig die weiteren Maßnahmen einleiteten.

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Glaube ich Dir. Können das aber alle anderen auch? Rote Klüsen von Allergenen oder Licht sind genauso rot wie die von breeten Patienten.

Wenn ein Allergiker - meinen Erfahrungen nach - "rote Klüsen" hat, dann jucken die auch wie s...u! Vielfach geht das Ganze auch noch mit einer Triefnase u.ä. einher. Solche Symptome sollten auch einem Nichtallergiker auffallen.

 

Will heißen die Maßnahme wäre nicht durchgeführt worden wenn der Arzt gesagt hätte, die Augen wären sooo außergewöhnlich nun doch wieder nicht? Damit hätten sich die Verdachtsmomente (incl. der Tests) erledigt?

Ich hätte sicherlich dem Urteil des Arztes einiges an Gewicht beigemessen. Jedenfalls in diesem Fall, wo die Vortests alles andere als sicher waren.

 

Wie gesagt: Der Arzt hat den Anfangsverdacht nur bestätigt (in welcher Form auch immer, darüber können wir nur spekulieren), die Maßnahme war schon im Begriff durchgeführt zu werden, anderenfalls der Arzt ja nicht anwesend gewesen sein dürfte. So ein Doc kommt ja nicht zum Spaß vorbei, der wird gerufen und das geschieht nur, wenn eine Maßnahme angeordnet ist, sehe ich das richtig? ;)
Der Doc wird gerufen, wenn man eine Blutentnahme anordnet. In diesem Fall - so wie auch im Regelfall - wird er sich den Kunden sicherlich angeschaut und erst danach mit seinen Maßnahmen begonnen haben. So jedenfalls sollte es sein. Die Maßnahme war also von den Kollegen angeordnet worden. Ansonsten bräuchte man keinen Arzt rufen. Sollte dieser aber im Anschluß feststellen, daß da absolut nichts ist, würde ich persönlich wahrscheinlich nicht darauf bestehen, daß die Blutentnahme trotzdem durchgeführt wird.

 

@Bluey nochmal: Was hast Du gegen Deine Allergien getan?

=> PN

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Dann schließ dich bitte mit ein!

 

Klar, mach ich ein Stück weit auch. Wobe ich mich in all den Jahren hier durchaus schon hab überzeugen lassen.

 

Schließt du dich etwa aus?

 

Nein, aber ich bin ja auch noch regelmäßig hier.

 

;)

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der Arzt bekommt auch Kohle für die Blutentnahme und wenn er deswegen schon extra anreist, dann will er auch die Kohle einstreichen.

Dennoch schön, daß noch nicht alle Ärzte so denken.

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Der Doc wird gerufen, wenn man eine Blutentnahme anordnet. In diesem Fall - so wie auch im Regelfall - wird er sich den Kunden sicherlich angeschaut und erst danach mit seinen Maßnahmen begonnen haben. So jedenfalls sollte es sein. Die Maßnahme war also von den Kollegen angeordnet worden. Ansonsten bräuchte man keinen Arzt rufen. Sollte dieser aber im Anschluß feststellen, daß da absolut nichts ist, würde ich persönlich wahrscheinlich nicht darauf bestehen, daß die Blutentnahme trotzdem durchgeführt wird.

Läuft bei mir etwas anders, um ehrlich zu sein. Die Kollegen informieren mich, das eine BE ansteht. Daraufhin fahre ich zur Wache. In der Zwischenzeit erledigen die den Papierkrieg, die Belehrungen und so weiter. Bei Eintreffen ist meist schon alles erledigt. Ich führe dann erstmal die BE durch. Danach belehre ich den Kunden, dass noch eine Befragung und medizinische Untersuchung aussteht und dass die Teilnahme an dieser freiwillig ist. Nur wenn der Kunde einwilligt, findet die Untersuchung statt.

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Läuft bei mir etwas anders, um ehrlich zu sein. Die Kollegen informieren mich, das eine BE ansteht. Daraufhin fahre ich zur Wache. In der Zwischenzeit erledigen die den Papierkrieg, die Belehrungen und so weiter. Bei Eintreffen ist meist schon alles erledigt. Ich führe dann erstmal die BE durch. Danach belehre ich den Kunden, dass noch eine Befragung und medizinische Untersuchung aussteht und dass die Teilnahme an dieser freiwillig ist. Nur wenn der Kunde einwilligt, findet die Untersuchung statt.

Das läuft bei uns im Prinzip genauso. Ich habe auch nicht das Gegenteil behauptet. Allerdings schaut bei uns der Doc schon noch etwas genauer hin, bevor er loslegt. Er fragt idR auch, was denn Anlaß für die Blutentnahme sei. Es entwickelt sich sehr oft auch ein lockeres Gespräch zwischen Doc und dem "Kunden". Das ist doch aber keine Untersuchung. Wo bitte habe ich denn geschrieben, daß er zuvor untersucht wird? Ist ein "genaueres Hinschauen" schon eine Untersuchung? Also für mich nicht. So stellte es sich hier bislang auch nicht dar.

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Jetzt wird kommen: Kannst du das beweisen? Unsere Ärzte machen das nur mit bestem Wissen und Wewissen etc.

 

Schade, dass auf den Punkt mit dem "nix bewiesenn, keine verdachtsmomente ausser pupille" von meinem letzten post nicht eingegangen wurde.

Ich dachte, darauf wurde bereits hinreichend eingegangen. Es wird hier von der Diskussion am DrugWipe darauf geschlossen, daß das Ergebnis ungenau war. Hat der Betrofene das Ergebnis gesehen? Wie sah es aus? Woraus ergibt sich, daß es ungenau war? Ist es nicht möglich, daß die Kollegen nur gewartet und sich dabei unterhalten haben, bis das Ergebnis da war (Es kann ja auch durchaus sein, daß sie sich nach zwei Minuten wunderten, warum noch immer nichts angezeigt wurde und daraufhin noch einen augenblick warteten)

 

@Xabbu!: Bei der BE bist du dem Patienten aber doch so nahe, daß du ihm mal in die Augenschaust, oder? Und wir unterhalten uns mit unseren Ärzten, erzählen also in Stichpunkten unsere Verdachtsmomente. Wenn du also den Hinweis "Auffällige Pupillen" bekommst, stichst du, ohne ihm zuvor mal kurz in die Augen zu schauen?

 

Gruß

Goose

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der Arzt bekommt auch Kohle für die Blutentnahme und wenn er deswegen schon extra anreist, dann will er auch die Kohle einstreichen.

Dennoch schön, daß noch nicht alle Ärzte so denken.

 

also wenn ich zu einer Blutentnahme gerufen werden würde, dann würde ich die auch so durchziehen. Glaubst du meine Arbeitszeit kostet nix?? Vom Drauflegen kann keiner Leben, auch keine Ärzte.

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Selbst, wenn die Probe im EInzelfall nicht entnommen wird, so bekommt der Arzt doch seine Fahrtkosten und seine Zeit bezahlt. Natürlich gibt es etwas mehr, wenn man eine ärztliche Leistung verrichtet, aber ich hatte bisher bei unseren Ärzten nie den Eindruck, daß sie bewusst auch dann, nur des Geldes wegen, stechen würden, auch wenn sie den Verdacht entkräften könnten und die Maßnahme somit hinfällig wäre.

 

Gruß

Goose

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Die meisten, die mir unter die Nadel kommen, sind sowas von dicht, da erübrigt sich jede Untersuchung. ;)

 

Verdachtsmomente werden geäußert, klar. Logisch schau ich mir den Kunden auch an. Doch für eine vernünftige Pupillendiagnostik braucht man unter anderem eine Diagnostikleuchte. Und die kommt erst zum Einsatz, wenn der Kunde in die Untersuchung einwilligt. Und dass grundsätzlich erst nach der BE.

 

Die Kollegen verständigen mich sowieso erst dann, wenn eine BE zweifelsfrei angeordnet wird. Diese Entscheidung ist dann in 99,99 % unumstößlich.

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also wenn ich zu einer Blutentnahme gerufen werden würde, dann würde ich die auch so durchziehen. Glaubst du meine Arbeitszeit kostet nix?? Vom Drauflegen kann keiner Leben, auch keine Ärzte.

Jau. Mir kommen gleich die Tränen. Für das Geld, das ihr für diese lächerlichen paar Minuten Dauer einer Blutentnahme bekommt, würde ich auch gerne arbeiten. Ich kenne einige Ärzte, die offen einräumen, damit ein sehr schönes Zubrot zu verdienen. Einer sagte sogar mal: "Wenn ich euch nicht hätte, wäre ich pleite."

 

Ansonsten kenne ich keinen Arzt, der am Hungertuch nagen muß. Eher das Gegenteil ist der Fall. Aber ein gewisser Lebensstandard will ja auch finanziert werden, gell?

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Guest Pferdestehler

@Bluey

 

Mein Internist, bei dem ich seit rund 25 Jahren Stammkunde bin, arbeitet an einem durchschnittlichen Wochentag von 8 bis 19 Uhr (das was ich mitbekomme), am Samstag hat die Praxis auch auf, da teilt er sich das mit Kollegen). Hausbesuche gehen noch extra. Er hat ein kleines Haus außerhalb Berlins und fährt einen durchschnittlichen Familienkombi in der Größenordnung Toyota. Ich glaube nicht, daß er sooo unheimlich Geld verdient. Pauschalisieren würde ich da nicht wollen.

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Nein, das will ich auch gar nicht. Aber ich wehre mich denn doch ein wenig gegen eine pauschale Jammerei. Fakt ist aber, daß ein Doc für die Entnahme einer Blutprobe eine ordentliche Stange Geld einstreicht.

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also wenn ich zu einer Blutentnahme gerufen werden würde, dann würde ich die auch so durchziehen. Glaubst du meine Arbeitszeit kostet nix?? Vom Drauflegen kann keiner Leben, auch keine Ärzte.

Jau. Mir kommen gleich die Tränen. Für das Geld, das ihr für diese lächerlichen paar Minuten Dauer einer Blutentnahme bekommt, würde ich auch gerne arbeiten. Ich kenne einige Ärzte, die offen einräumen, damit ein sehr schönes Zubrot zu verdienen. Einer sagte sogar mal: "Wenn ich euch nicht hätte, wäre ich pleite."

 

Ansonsten kenne ich keinen Arzt, der am Hungertuch nagen muß. Eher das Gegenteil ist der Fall. Aber ein gewisser Lebensstandard will ja auch finanziert werden, gell?

 

ich sag dir mal, was ein Assistenzarzt im ersten Jahr nach 6 Jahren unbezahltem Hochschulstudium verdient: ca. 1700 € netto (!). Wir können gerne tauschen.

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Ich sag dir mal, was ein Assistenzarzt im ersten Jahr nach 6 Jahren unbezahltem Hochschulstudium verdient: ca. 1700 € netto (!). Wir können gerne tauschen.

Ich hörte sowas. Ein paar aus meinem Abi-Jahrgang haben auch Medizin studiert und erzählten ähnliches. Für so ein Studium sicherlich nicht gerade ein Reichtum. Aber es gibt auch viele Ärzte, die deutlich über diesem Verdienst liegen. Abgesehen davon halte ich es für durchaus richtig, daß ein blutjunger Assistenzarzt auch erst einmal "klein" anfängt. Junge Anwälte verdienen mW auch nicht vom ersten Tag an Riesensummen.

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Ich sag dir mal, was ein Assistenzarzt im ersten Jahr nach 6 Jahren unbezahltem Hochschulstudium verdient: ca. 1700 € netto (!). Wir können gerne tauschen.

Ich hörte sowas. Ein paar aus meinem Abi-Jahrgang haben auch Medizin studiert und erzählten ähnliches. Für so ein Studium sicherlich nicht gerade ein Reichtum. Aber es gibt auch viele Ärzte, die deutlich über diesem Verdienst liegen. Abgesehen davon halte ich es für durchaus richtig, daß ein blutjunger Assistenzarzt auch erst einmal "klein" anfängt. Junge Anwälte verdienen mW auch nicht vom ersten Tag an Riesensummen.

 

Für richtig? Aha. 6 Jahre Hochschulstudium, während dem Studium schon als volle Arbeitskraft ausgebeutet für 0,- € die Stunde und dann soll man noch dankbar sein? Nein danke. Ich weiß schon, warum ich nicht in Deutschland arbeite. Ein junger Anwalt arbeitet nie und nimmer für das bißchen Geld.

Mein bester Kumpel arbeitet bei deinem Verein. Sein Gehalt würde ich nehmen!

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Aha. 6 Jahre Hochschulstudium, während dem Studium schon als volle Arbeitskraft ausgebeutet für 0,- € die Stunde und dann soll man noch dankbar sein?
Wenn ich mal kurz anmerken darf: Wenn es darum geht, das wir (Beamte) uns darüber beschweren, daß unsere Bezüge gekürzt werden, dann hört man oft das Argument, daß man sich den Beruf ja selber ausgesucht hätte und einen keiner zwingen würde, diesen auszuüben....

 

Mein bester Kumpel arbeitet bei deinem Verein. Sein Gehalt würde ich nehmen!
Das Gehalt wollen sicher einige gerne nehmen (was macht er denn und welche Besoldungsgruppe hat er) Aber könntest und wolltest du auch die Aufgaben erfüllen?

 

Gruß

Goose

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Aha. 6 Jahre Hochschulstudium, während dem Studium schon als volle Arbeitskraft ausgebeutet für 0,- € die Stunde und dann soll man noch dankbar sein?
Wenn ich mal kurz anmerken darf: Wenn es darum geht, das wir (Beamte) uns darüber beschweren, daß unsere Bezüge gekürzt werden, dann hört man oft das Argument, daß man sich den Beruf ja selber ausgesucht hätte und einen keiner zwingen würde, diesen auszuüben....

 

Mein bester Kumpel arbeitet bei deinem Verein. Sein Gehalt würde ich nehmen!
Das Gehalt wollen sicher einige gerne nehmen (was macht er denn und welche Besoldungsgruppe hat er) Aber könntest und wolltest du auch die Aufgaben erfüllen?

 

Gruß

Goose

 

Daher übe ich meinen Beruf auch nicht in Deutschland aus. Das hängt ganz klar und deutlich mit den Arbeitsbedingungen zusammen. Es zwingt mich keiner in Deutschland zu arbeiten und daher mache ich es auch nicht.

 

Mein Kumpel arbeitet in Ffm und ich kenne seine Besoldungsgruppe nicht, wohl aber sein Nettogehalt. Das reicht mir. Und da ich nach dem Abi eigentlich ;) werden wollte, würde ich mir diesen Job auch zutrauen. Ich wage zu bezweifeln, dass man als Polizist mehr Verantwortung trägt, als in meinem jetzigen Job.

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Man trägt andere Verantwortungen.

Die Frage war jedoch, ob du die Tätigkeiten auch ausführen kannst und willst. Viele trauen sich diesen Job zu, nicht alle, die ihn sich zutrauen, sind dazu auch geeignet.

 

Gruß

Goose

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Man trägt andere Verantwortungen.

Die Frage war jedoch, ob du die Tätigkeiten auch ausführen kannst und willst. Viele trauen sich diesen Job zu, nicht alle, die ihn sich zutrauen, sind dazu auch geeignet.

 

Gruß

Goose

 

ob ich dazu geeignet bin, werde ich nie rausfinden. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass ich den Job auch ausführen könnte.

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Für richtig? Aha. 6 Jahre Hochschulstudium, während dem Studium schon als volle Arbeitskraft ausgebeutet für 0,- € die Stunde und dann soll man noch dankbar sein? Nein danke. Ich weiß schon, warum ich nicht in Deutschland arbeite. Ein junger Anwalt arbeitet nie und nimmer für das bißchen Geld.

Mein bester Kumpel arbeitet bei deinem Verein. Sein Gehalt würde ich nehmen!

Mein Bester, komm doch mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurueck, ja? Wer bezahlt Dir denn das Studium, den schulischen Werdegang etc. pp.? Wer sorgt denn dafuer dass alles - zumindest das meiste - da ist, was Du so zum lernen und studieren brauchst? In anderen Laendern ist das alles nicht so selbstverstaendlich, trotzdem muessen die Mediziner da auch 6 Jahre und mehr studieren und verdienen in vielen Faellen sogar noch viel weniger nach dem Studium.....

Jammern auf hohem Niveau - und das dann auch noch aus dem Ausland heraus..... :kopfschuettel:

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