Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Bin mal wieder sehr begeistert, was der Gesetzgeber in meinem Bundesland so für bescheuerte Regelungen geschaffen hat und wie die Bürgerämter damit so umgehen. Die Story: Auf meinem Grundstück befindet sich seit etwa 45 Jahren ein Holzschuppen, Grundfläche rund 25m². Mein Vater lagerte dort bis zu seinem Tod Unmengen von Zeugs ein, welches ich nun, 7 Jahre nach seinem Tod, endlich ausgeräumt habe. Leider haben Ratten den Schuppen unterhöhlt, so daß er an einer Seite bereits rund 10 Zentimeter abgesackt ist, zudem sind Bodenbretter zerbissen, Teile der Wände und des Bodens verfault, der Schuppen ist schlicht nicht mehr zu retten. Restauration fällt also flach. Der Schuppen steht hinten in einer Grundstücksecke mit 1m Abstand zu zwei Grundstücksgrenzen. An der längsseitigen Grundstücksgrenze steht in direkter Grenzbebauung der ähnlich große Schuppen des Nachbarn daneben. Sieht dann etwa so aus: Hier ein Detailphoto des "Gebäudes", aufgenommen vom Klettergerüst meiner Tochter: Und hier in etwa vom Wohnhaus aus gesehen, also seitlich: Und das Ding soll nun weg und durch ein neues Gartenhaus identischer Größe ersetzt werden.Also in vier sehr arbeitsreichen Tagen das ganze Haus leergeräumt den Inhalt entsorgt, die massiven Schäden an der Substanz dokumentiert, Seitengebäude (der kleine weiße Nebenschuppen auf dem letzten Bild) abgerissen und Zaun dahinter neu gezogen. Innen sieht das so aus, nix mehr zu retten: Nun waren wir beim Bauamt, um zu erfahren, was wir machen sollen. Normalerweise hätte man ja einfach abreißen können und schnell was Neues hinstellen. Aber wir wollten sichergehen. Ergebnis:- Nach Berliner Bauordnung ist Randbebauung (ergo unter 3m(!) Abstand zur Grundstücksgrenze) von Nebengebäuden nur mit 9m pro Grundstücksseite und 15m in Summe für das gesamte Grundstück erlaubt, egal(!) wie groß das Grundstück ist. Wir haben rund 150m Grundstücksgrenzen bei 1267m² Fläche. Da sind 15m ein Lacher. Erster Punkt.- Unsere Garagen haben schon etwa 10m Breite, somit bliebe an der Grenze zu Nachbar 1 gar keine Möglichkeit mehr, obwohl dieser nichts dagegen hat (mit dem können wir sehr gut) und selbst einen Schuppen direkt neben unserem hat, stört also weder optisch noch sonstwie. Zweiter Punkt. Angezeigte Lösungen des Bauamtes:1) Wir könnten einen Bauantrag einreichen und würden diesen auch genehmigt bekommen, wenn der (neue) Schuppen jeweils 3m von den Grundstücksgrenzen entfernt liegt. Also jeweils 2m in das Grundstück hinheingerückt würde. Schön in die Mitte, also etwa über die Buddelkiste meiner Tochter und den kleinen Kirschbaum daneben rüber. Der Bauantrag selbst wäre kein Problem, ein guter Freund ist Architekt und machte das zum Selbstkostenpreis.2) Den alten Schuppen restaurieren, dann darf er dort stehenbleiben. Zu 1) Das wäre schlicht unsinnig, den Schuppen wie auf den Bildern zu sehen jeweils 2m Richtung Kamera zu ziehen, verschandelte/versaute das ganze Grundstück. Keine Lösung für uns.Zu 2) Der Schuppen ist nicht mehr restaurationswürdig, optisch eine Landplage und von der Substanz einfach erledigt. Da der Unterbau abgesackt ist, wäre nur ein kompletter Abbau und Neuaufbau machbar. So, und nun stehen wir dumm da. -> Stehenbleiben kann er nicht, da kaputt.-> Reißen wir aber ab, dürfen wir ihn nicht neu aufbauen. => neues Gartenhaus nicht möglich!!! Jetzt bin ich am Überlegen, wie ich mit diesem Unsinn umgehen soll. Meine Ideen bis jetzt: A) Die Scheinrestauration: Ich baue eine leichte Rüstung mit Sichtschutz um den alten Schuppen. Darunter wird der alte komplett abgerissen, ein Streifenfundament gesetzt und der neue Schuppen aufgebaut. Vom alten Schuppen behalte ich ein einziges Brett, welches im neuen Gartenhaus irgendwo nichtstörend an die Wand genagelt wird. Dies ist dann der Überrest des restaurierten Schuppens. War kein Neubau, sondern nur eine Restauration.B) Ich frage die ziemlich problematischen Nachbarn 2 (mit denen kann keiner), ob sie kein Problem damit hätten, wenn wir den Schuppen erneuerten. Und baue dann nach Abriß einfach illegal neu. Ohne Baugenehmigung. Nach ein paar Jahren greift dann der Bestandschutz und dann kann nichts mehr passieren. Ich favorisiere momentan Lösung B), frage mich aber sehr, ob es wirklich zu dem Fall kommen kann, daß das Bauamt bei Petzerei eines Nachbar den Abriß verlangen und durchsetzen kann, oder ob man -notfalls auch gerichtlich- zu einer Geldstrafe oder Amnestie kommen kann, da man hier lediglich eine alte Bude durch eine neue ersetzt hat und keinerlei Sinn erkennbar ist, dieses nicht zu tun. Hat jemand in dem Bereich Erfahrungen, kann Tips geben? Bitte um fachkundige Hilfe, wenn möglich... Quote Link to post Share on other sites
Gast_Ben 4 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 würde methode a bevorzugen. bei b bringst du deine ungeliebten nachbarn nur auf dumme ideen... Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 @Pferdestehler: Variante A ist m.E. die Bessere! Wenn es bei Variante B dumm läuft kann wirklich eine Abrißverfügung verhängt werden, ein Risiko was ich an deiner Stelle, insbesondere aufgrund der problematischen Nachbarn, nicht eingehen würde. Bei Variante A darauf achten, daß man einige Teile des alten Schuppens weiterverwendet und das der Umbau schrittweise erfolgt, dann sollte das Amt keine Handhabe dagegen haben. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Genau das schrittweise Bauen geht aber nicht, da das neue Holzhaus ein Komplettbausatz ist, so ein 20m²-Ding mit zwei Räumen und einem kleine Balkon/Terrasse davor. Man kann da objektiv nicht ein Bauteil des alten Gebäudes verwenden. Es geht hier um den Trick, daß man behauptet (behaupten kann), daß man unter dem Sichtschutz restauriert und nicht neu gebaut hat. Ich halte das aber für genauso glaubhaft wie den Spruch "im Himmel ist Jahrmarkt". Im Zweifel wird das dann auch zur Abrißverfügung führen, denn ein Richter glaubt einem das niemals... Quote Link to post Share on other sites
sladaloose 6 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Mich würde interessieren wie allgemein diese Restauration gehandhabt werden soll. Evtl. brauchst du gar keinen Sichtschutz, wenn du von Anfang an nur ein Brett an seiner Stelle lässt.Schließlich musst du ja Kernsanieren, weil der ganze Unterbau Morsch bzw. nicht mehr da ist. Bei der Dresdner Frauenkirche wurde jeder Stein der noch irgendwie auffindbar war weggetragen, nummeriert und später wieder eingesetzt an genau derselben Stelle wo er war. Markier doch einfach dein Brett Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Red doch mal mit dem befreundeten Architekten, der weiss sicherlich, wie man da am besten vorgeht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Nee, der ist studierter Architekt, aber niemals praktiziert, also kein Kammermitglied. Bauanträge bekommt der gerade noch so hin, aber seit Studienende jobbt er, im Moment bei einer Personalvermittlung, macht Maschinenbaukonstruktion mit Pro Engineer. Der kann nicht helfen... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Schon mal überlegt, ob da zwei genehmigungfreie Gartenhäuser hinpassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Würde Variante A bevorzugen. Den Look des alten Häuschens kann man ja übernehmen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Ja, bis 10m² ist wohl genehmigungsfrei. Natürlich ebenfalls unter der Beachtung der Abstände. Könnte mir also ohne Nachfrage 20 Dinger à 10m² hinstellen. Nur sieht das nicht gerade toll aus. Und zweckmäßig ist das auch nicht... Die Randbebauung ist das tatsächliche Problem. Ich will, daß das neue Haus im gleichen Volumen zum Stehen kommt, in dem sich das alte seit einem halben Jahrhundert aufgehalten hat. Und niemanden störte!!! Nur der Gesetztgeber akzeptiert die alte Bretterbude, auch eine komplett sanierte alte Bretterbude, nur keinen Neubau, selbst wenn er identisch aussehen würde. Beknackt. Ich brauche einen Weg, diesen Mist zu umgehen. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Der Schuppen steht hinten in einer Grundstücksecke mit 1m Abstand zu zwei Grundstücksgrenzen. An der längsseitigen Grundstücksgrenze steht in direkter Grenzbebauung der ähnlich große Schuppen des Nachbarn daneben. So wie es auf der Zeichnung aussieht, steht der Schuppen von Nachbar 1 direkt auf der Grenze. damit dürfte es keine Probleme geben, Grenzbebauung wäre hier Deinerseits möglich. .....und bevor ich mich mit Nachbar 2 behängen würde, käme mein ( neuer ) Schuppen einfach 2 m weiter von seiner Grenze weg. Wenn ich das auf dem Foto so betrachte müßte doch lediglich die Bank vor dem Sandkasten an einen anderen Ort gestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Bei bereits bestehende Grenzbebauung des Nachbars darf man selbst auch wieder ran? Quote Link to post Share on other sites
Schmiermaxe 0 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Hi, Nun waren wir beim Bauamt, ...Angezeigte Lösungen des Bauamtes:...2) Den alten Schuppen restaurieren, dann darf er dort stehenbleiben.Hast Du das schriftlich? Mit dieser Lösung könnte ich sehr gut leben. Wand für Wand abreissen und jeweils erneuern, dann den Boden rein und als letztes das Dach erneuert. Sicher etwas aufwändiger als die Lösung mit so einer Fertigteilhütte, aber dafür rechtssicher. Und baue dann nach Abriß einfach illegal neu. Ohne Baugenehmigung. Nach ein paar Jahren greift dann der Bestandschutz und dann kann nichts mehr passieren.Das wäre mir deutlich zu heiß. Wenn da was in die Hose geht, kommst Du nicht mehr raus. ...frage mich aber sehr, ob es wirklich zu dem Fall kommen kann, daß das Bauamt bei Petzerei eines Nachbar den Abriß verlangen und durchsetzen kann, oder ob man -notfalls auch gerichtlich- zu einer Geldstrafe oder Amnestie kommen kann, ...Wenns Dein Nachbar drauf anlegt und das Bauamt unter Druck setzt, hat dieses kaum eine andere Möglichkeit als den Abriss zu verfügen. ...da man hier lediglich eine alte Bude durch eine neue ersetzt hat und keinerlei Sinn erkennbar ist, dieses nicht zu tun. ...Ist wie bei Tempolimits. Ob Sinn oder Unsinn spielt überhaupt keine Rolle, die Gesetzes- und Aktenlage ist entscheidend. Und da hast Du dann denkbar schlechte Karten. Könnte mir also ohne Nachfrage 20 Dinger à 10m² hinstellen.Bist Du sicher? In "Deinem" Nachbarland darfst Du genau eins hinsetzen. Ja, bis 10m² ist wohl genehmigungsfrei.aber anzeigepflichtig! Und nach der Anzeige hat die Behörde 6 Wochen Zeit Einspruch zu erheben. Wenn in diesen 6 Wochen nichts kommt, ist es einer Genehmigung gleichzusetzen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Hier ein Monat. Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Nun waren wir beim Bauamt, ...Angezeigte Lösungen des Bauamtes:...2) Den alten Schuppen restaurieren, dann darf er dort stehenbleiben.Hast Du das schriftlich? Mit dieser Lösung könnte ich sehr gut leben. Wand für Wand abreissen und jeweils erneuern, dann den Boden rein und als letztes das Dach erneuert. Sicher etwas aufwändiger als die Lösung mit so einer Fertigteilhütte, aber dafür rechtssicher.Meine Rede. Was kann denn Pferdestehler dafür wenn beim schrittweisen Renovieren festgestellt wird, das der Großteil des Schuppens augetauscht werden muss. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Bei bereits bestehende Grenzbebauung des Nachbars darf man selbst auch wieder ran? Hier in Hessen zumindestens.......ja, und ich kann mir nicht vorstellen, das die Berliner Bauordnung so gravierend anders ist. Wenn hierzulande eine Grenzbebauung vorhanden ist, darf der Bauantragsteller ebenfalls am gleichen Ort der Grundstücksgrenze eine Grenzbebauung - ohne Unterschrift des Nachbarn, gleiche Länge/Höhe - vornehmen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Hier in Hessen zumindestens.......ja, und ich kann mir nicht vorstellen, das die Berliner Bauordnung so gravierend anders ist. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Gerade beim Baurecht kocht jedes BL sein eigenes Süppchen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Mit Nachbarn 1 kommen wir super klar, da brauchen wir keine Unterschrift. Nur Nachbar 2 macht möglicherweise ein Faß auf, wenn er mal einen schlechten Tag hat. Die Berliner Bauordnung findet man hier, allerdings finde ich dort nur folgendes:(7) 1 In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig 1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m je Wand und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m; die Dachneigung darf 45 Grad nicht überschreitenund da wir bereits rund 10m Garage haben, ist an dieser Grundstücksseite Dunkeltuten... Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Mmmhh...ich würde die diplomatische Variante probieren. Gartenfest veranstalten, ALLE Nachbarn zum Bratwürstlabend einladen, und so nebenbei die Positionen rauskriegen. Vielleicht ist Nachbar 2 gar nicht so ein Ekliger und lässt sich breitschlagen, deine Pläne ganz unbürokratisch zu verwirklichen. Einfach mal vorfühlen, wenn er wirklich verhärtet ist, Variante A! Good luck! Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Hier in Hessen zumindestens.......ja, und ich kann mir nicht vorstellen, das die Berliner Bauordnung so gravierend anders ist. Darauf würde ich mich nicht verlassen. Gerade beim Baurecht kocht jedes BL sein eigenes Süppchen. Richtig. In Bayern ist ein Carport beispielsweise genehmigungsfrei. In Thüringen leider nicht. Quote Link to post Share on other sites
Whizzkid 0 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Deswegen fragt man nicht nach lieber PS jetzt weiss das Bauamt, dass ihr da was plant..... Dieser Wahnsinn ist eh total bescheuert, wir haben auch nen illegalen schuppen, der zwischen haus und ner stützwand läuft...hätten eigentlich auch 2 kleine hintereinander setzen müssen aber was keiner weiss Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Wir hatten das ja im Vorfeld schon mal besprochen. Der Weg zum Amt beschert Probleme, sprich eine Baugenehmigung. Ich würde den Harmlosen Weg wählen:Den Bestandsschutz. In Brandenburg greift der, wenn bei einer Sanierung zunächst etwa 70 % der alten Substanz erhalten bleiben. Welche 70 % , ist unerheblich. Also laß das alte Ding stehen, verkleide es von innen und außen neu, mache die Fundamente im Schuppen, wo es niemabd sofort sehen muß. In einem Jahr ersetzt Du dann wieder ein Stück alter Substanz (oder entfernst sie einfach. Immer in kleinen Stücken. Dummerweise ist nun das Interesse der Götter (der Behörde) geweckt und sie könnte auf die Idee kommen, nachzusehen. Deswegen immer schön sanieren, nicht abreißen. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 @Kaimann Sanieren ist da nicht, glaub es mir. Solltest es Dir mal persönlich ansehen, da geht nix. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Du sollst ja auch nicht wirklich sanieren. Umbauen im Sinne von drumherumbauen.! Von außen ist das eine Fassadensanierung, etwas Dämmwolle untergelegt, völlig legal. Von innen werden die Wände neu verkleidet, auch legal. Ein paar tragende Teile werden ausgetauscht, ev. auch ein paar mehr. Die übrige Konstruktion wird so steif ausgeführt, daß Innen- und Außenverkleidung gemeinsam auch ohne das zu sanierende Objekt tragfähig sind. Haben wir eigentlich mal das Waldhaus besichtigt? MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Du sollst ja auch nicht wirklich sanieren. Umbauen im Sinne von drumherumbauen.! Von außen ist das eine Fassadensanierung, etwas Dämmwolle untergelegt, völlig legal. Von innen werden die Wände neu verkleidet, auch legal. Ein paar tragende Teile werden ausgetauscht, ev. auch ein paar mehr. Die übrige Konstruktion wird so steif ausgeführt, daß Innen- und Außenverkleidung gemeinsam auch ohne das zu sanierende Objekt tragfähig sind. Haben wir eigentlich mal das Waldhaus besichtigt? MfG Kaimann Scheint mir auch ein eleganter Ausweg. Sowiso ein Skandal, wie man sich auf seinem Grund und Boden reinfuschen lassen kann. MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Richtig. In Bayern ist ein Carport beispielsweise genehmigungsfrei. In Thüringen leider nicht. Wieso das? Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO sind "Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2, außer im Außenbereich" Verfahrensfrei. Ein Carport ist doch ein überdachter Stellplatz. Allerdings kann es sein, das ein Bebauungsplan was anderes vorschreibt. Aber grundsätzlich ist es erlaubt. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Nee, der ist studierter Architekt, aber niemals praktiziert, also kein Kammermitglied. Bauanträge bekommt der gerade noch so hin, aber seit Studienende jobbt er, im Moment bei einer Personalvermittlung, macht Maschinenbaukonstruktion mit Pro Engineer. Der kann nicht helfen... Hallo PS,ein Architekt der einen Bauantrag erstellt muß eine "Entwurfsverfassererklärung" mit abgeben und um diese zu erstellen muß er in der "Entwurfsverfasserliste" eingetragen sein. Da er nicht praktiziert und nicht in der Kammer ist...Ich habe vor einigen wochen meinen eigenen Bauantrag für Haus und Nebengebäude abgegeben, allerdings in NDS. Über den Aufwand an Papier und Zeit könnte man Bücher schreiben GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Er hat mir gestern versichert, daß er einreichen darf. Und das schon einige Male gemacht hat, allerdings schon ein paar Jahre her. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Hallo,vielleicht hat er sich mal eintragen lassen oder in B ist das nicht nötig. Viel Erfolg jedenfalls. GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted July 23, 2006 Report Share Posted July 23, 2006 Richtig. In Bayern ist ein Carport beispielsweise genehmigungsfrei. In Thüringen leider nicht. Wieso das? Gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 b ThürBO sind "Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 40 m2, außer im Außenbereich" Verfahrensfrei. Ein Carport ist doch ein überdachter Stellplatz. Allerdings kann es sein, das ein Bebauungsplan was anderes vorschreibt. Aber grundsätzlich ist es erlaubt. Die genauen gesetzlichen Details kenne ich nicht, ich weiss nur, dass mein Bruder kürzlich einen Carport errichtet hat und dafür auf's Amt musste, Einwilligung der Nachbarn sowieso. Ein Bekannter von uns hat exakt das gleiche gute Stück aus dem Baumarkt nebenan in Franken völlig behördenfrei hinstellen können, das bauliche Umfeld war in etwa gleich. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 24, 2006 Report Share Posted July 24, 2006 Tja, da hilft wohl nur eines, so wie Kaimann es bereits beschrieben hat: Von innen nach aussen. D.h. erst mal innen die Fundamente fuer die neue Huette erstellen, die Waende der alten Huette bleiben so lange wie moeglich stehen. Dann werden die Waende nach und nach abgetragen und gleichzeitig die der neuen Huette gesetzt. Und ploetzlich steht ein neues Haeuschen da...... Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted July 24, 2006 Report Share Posted July 24, 2006 Alternativ das neue Häuschen über Nacht errichten und mit gräulicher Farbe anstreichen ... wenn der Grieskram nebenan morgens aufwacht, wird er keinen Unterschied bemerken, außer dem Umstand, dass es letzte Nacht vielleicht ab und zu etwas laut war ... Quote Link to post Share on other sites
brimbes 0 Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 @ PS Meine Erfahrung in BW, habe folgende Bauten umgesetzt: -letztes Jahr eine 4-fach Garage 13m lang, 7m breit. und knapp 4 m hoch längs aufs Ziel zum linken Nachbarn (gutes Verhältnis) im Dorf gestellt. Genehmigungsbegründung: Seine Scheune /Stall steht im Abstand von 15cm bis 3m auf 30m Länge an "meiner" Grenze. Also darf ich mit gleicher Größe dagene halten. Und das obwohl ich Ihm dadurch 2 Fenster abdunkelte. -letztes Jahr rechtem Nachbarn (schlechtes Verhältnis) trotz meiner bereits bestehenden Scheune, 15m lang, 8 m hoch, komplett direkt auf dem Ziel, eine weitere Remise 9 m lang , 2,75 hoch, bzw. max 25qm gesamt, zusätzlich direkt aufs Ziel gesetzt. Grund: meine Scheune steht seit vor 1964 und zählt deshalb nicht als Grenzbebauung. Ich durfte also nochmal. Er dürfte theoretisch auch, aber sein Handtuch eines Grundstückes ist dafür zu klein. - vor etwa 8 Jahren im absoluten Baustopp Gebiet mitten im Wald ein vom Sturm zerschossenes Klo-Häuschen neu wieder aufgebaut. Das mußte wie Renovation aussehen, um überhaupt durch zu gehen. Also wurde bis zur Abnahme die alte Tür eingesezt. Nach der Abnahme war diese Tür plötzlich auch ganz kaputt... Aus meiner Erfahrung kann ich nur raten dem Restaurationsvorschlag zu folgen und zwar in Sinne des Kaimann-Vorschlages. DENN, wenn das Ding jetzt Bestandsschutz hat, behält es den. Ein Schwarzbau erhält NIE automatisch Bestandsschutz. Er wird allenfalls nachträglich über Bußgelder und/oder nachträgliche Genehmigung legalisiert. Es kann aber auch der Rückbau (bei überschreiten der genehmigten Maße z.B.) oder Abbruch verfügt werden. Wenn es nun schon beim Amt liegt, ist davon auszugehen, daß das Amt (der Sachbearbeiter) Dich nicht schlechter stellen will als bisher. D.h. wenn Du innerhalb der Silhoulette Deines bisherigen Schuppens nachhaltig sanierst und bei aufkommendem Ärger des Nachbarn dem Sachbearbeiter die Chance gibst, eine Sanierung zu attestieren, müßte das normalerweise klappen. Auch bei die Preißen! Übrigens habe ich noch kein Bauwerk gesehen, daß man nicht gründlich sanieren könnte... Allerdings bleibt vom alten Bestand dann nicht mehr viel. Aber der Amtsschimmel will es so. Übrigens kannst Du die legale vorhandene Bebauung über einen Auszug aus dem Grundstückkataster erfahren. Wenn der Schuppen im offiziellen Lageplan drin ist, hast Du gewonnen und genüßlich "general sanieren". Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 Ja, ist im Kataster erfaßt. Mit der Restauration ist aber schwierig, da das Teil komplett abgerissen und entsorgt werden muß, das eine Firma für recht schmalen Taler erledigen kann. Mach ich es stückchenweise, werde ich ein Vielfaches an Geld los. Danke auf jeden Fall für Deine ermutigenden Ausführungen. Quote Link to post Share on other sites
brimbes 0 Posted July 28, 2006 Report Share Posted July 28, 2006 Das mit dem Geld ist ein Problem, aber wie sagte mein Anwalt zu der happigen Scheidungsabfindung, die ich löhnen mußte: "Das ist der Preis der Freiheit". Ich würde es eben in großen Etappen machen. Quote Link to post Share on other sites
Guest bigfoot49 Posted August 3, 2006 Report Share Posted August 3, 2006 Übrigens auch schön, gestern Bericht in ZDF Reporter (kann auch eine Wiederholung gewesen sein, passiert da öfters) Gartenbausiedlung in Berlin Lauben, teilweise 60, 70 m² groß, aber schon seit 30-50 Jahren so groß. Nun kommt der Bürgermeister daher und die Leute sollen ihre Lauben teilabreißen, sprich verkleinern, da die Laubengröße laut Gesetz max 24m² groß sein darf. In einem Bürgergespräch sagt er dann tatsächlich, das sich die Leute, die bei ihm waren, darum ja nicht so die Gedanken machen bräuchten, weil sie bis 2030 (spätestens da müssten die Lauben auf 24m² reduziert sein) ja eh nicht mehr leben würden. Das sie nur jetzt schon dafür dann jährlich zahlen sollen, verschweigt er natürlich. Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted August 4, 2006 Report Share Posted August 4, 2006 Tja, wie in einem anderen Thread anläßlich eines ebenso schwachsinnigen Ereignisses kann ich nur wiederholen: Deutschland - einig Irrsinnsland! Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted August 6, 2006 Report Share Posted August 6, 2006 @PS Denk mal nach - die Kommunen sind pleite und brauchen jeden Cent. Habe letztens auf Stern-TV einen Bericht über einen Denkmalschützer gesehen auf der Jagd nach illegalen Umbauten. Der hat sich von jedem kaufen lassen, solange der Preis gestimmt hat. Moderner Glasanbau an dem alten Haus ? Kein Problem, mit 1500,- Euro Strafgebühr war der Kunde Bürger dabei und der Anbau durfte stehen bleiben. Daher mein Vorschlag, wenn du das Risiko eingehen willst: Bau die Hütte so, wie du sie haben willst. Und dann warte ab, ob was kommt. Kommt nix - gut. Kommt was, trittst du in Verhandlungen. Bitte um einen Ortstermin mit deinem Sachbearbeiter. Quatsch ihn ordentlich voll. Kann man da denn nix machen ? Muß ich den Schuppen wirklich wieder abreissen lassen ? Im persönlichen Gespräch findet sich sicherlich ein (finanzieller) Weg, das Problem so aus der Welt zu schaffen, das beide Seiten von profitieren. Versuch macht kluch. MfG!Xabbu Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 6, 2006 Report Share Posted August 6, 2006 Versuch macht kluch.Oder arm, schon mal überlegt was ein Gartenhaus in der Größe kostet MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted August 7, 2006 Report Share Posted August 7, 2006 (edited) wenn die Sesselpubser schlechten Kaffee in der Thermoskanne haben, wird abgerissen. Alles konform zu geltendem Recht. Die interessieren sich doch einen *zensur* für die Bedürfnisse der Bürger. Das Risiko "erst bauen und dann hoffen" kann schnell einen Schuss in den Kaffee geben... Bei mir in unmittelbarer Nähe hat ein Nachbar seinen neuen Nachbarn angezeigt und die Stadt um Prüfung der Bauhöhe gebeten. Der hatte sein Eigenheim leider 20 cm zu hoch gebaut. Fazit: Rückbaumaßnahmen, die dem Mann fast das Genick gebrochen hätten. Mal eben so überschuldet sich dann eine Familie und wird zum Sozialfall. Die Beamten kümmert das nicht die Bohne und noch viel weniger die neidischen Nachbarn. Gruß Edited August 7, 2006 by BELuser Quote Link to post Share on other sites
Gustav.at 0 Posted August 7, 2006 Report Share Posted August 7, 2006 Habe auch soeben 40.000 Euro investiert, nachdem mir der Bürgermeister mündlich auf der Bauverhandlung zugesagt hat, dass die schriftliche Genehmigung nur noch eine Formsache ist, und ich mit dem Bau beginnen kann. Anstatt der Genehmigung kam 3 Wochen später ein Schreiben, dass es Schwierigkeiten gibt. Die genauen Details sprengen sicher den Rahmen dieses Threads. Blöderweise war da bereits das gesamte Material für den Anbau gekauft und grossteils soweit verarbeitet, dass es für jemand anderes unbrauchbar war. Unser Nachbar hat 2/3 seines Hauses schwarz gebaut. Das steht seit Jahren so, ihm ist alles scheissegal, angeblich wird seit Jahren prozessiert aber passieren tut ihm nichts. Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted August 7, 2006 Report Share Posted August 7, 2006 Keine Ahnung, wie teuer so eine Gartenhütte deluxe ist. Aber @PS baut ja kein zweites Haus, sondern nur eine Gartenhütte. Alternative ist ja, das er sich den halben Garten zubaut, wenn er sich an die Vorschriften hält. Und die angedachten Lösungen bezüglich Scheinrestauration halte ich für wenig geeignet, den deutschen Amtsschimmel zu überlisten. Bleibt also, es sein zu lassen (auch keine echte Alternative), oder auf Risiko zu gehen. Vielleicht halten die Nachbarn ja auch einfach die Klappe und kümmern sich nich drum. Immerhin ändert sich ja nicht wirklich was, stand ja schon immer eine grosse Hütte an genau der Stelle, wo sie jetzt wieder hin soll. MfG!Xabbu Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 7, 2006 Report Share Posted August 7, 2006 oder auf Risiko zu gehen.Auf Risiko gehen kannst Du nur, wenn Du die Behörde kennst. Hatte auch mal ein Gartenhaus hingestellt und nachgefragt wegen dem Abstand zum Wohnhaus. Hat ein Meter gefehlt. Soll es hinstellen, haben die gesagt, sie prüfen es nicht nach. Um mal eine Hausnummer zu nennen, das Häuschen hat vor 15 Jahren ca. 11 000DM gekostet, ohne Fundament. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted August 7, 2006 Report Share Posted August 7, 2006 aber wehe dem dein Nachbar schwärzt dich an. Dann fehlt der Meter und du verlierst deine Hütte, weil die Behörde plötzlich in der Enge ist. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 7, 2006 Report Share Posted August 7, 2006 Das war in einer kleinen Ortschaft, links ein Haus, rechts ein Haus. Das war die ganze Nachbarschaft. Die habe ich nicht mal gekannt. Bin aus dem Haus wenn es dunkel war, und Heim gekommen wenn es dunkel war. Da lernst keine Nachbarn kennen. Einen kleinen Spielraum hat die Behörde schon, und in diesem Fall war das Haus weit von den Grundstücksgrenzen weg. In Städten mit kleinen Grundstücken ist es schon ein Problem. Stellt da jemand ein Häuschen nahe der Grenze auf, wird es beim Nachbar im Wohnzimmer dunkel. Bleibt er von der Grenze weg, steht das Häuschen zu nah am Wohnhaus. Deswegen denke ich, sind die in den Städten doch strenger in der Auslegung. Werden zuviele Ausnahmen gemacht, wird es zum Regelfall, und jeder glaubt er hat Anspruch darauf. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
!Xabbu 0 Posted August 8, 2006 Report Share Posted August 8, 2006 @hartmutBin aus dem Haus wenn es dunkel war, und Heim gekommen wenn es dunkel war.Wozu dann ein Gartenhaus ? *scnr* MfG!Xabbu Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 8, 2006 Report Share Posted August 8, 2006 Vielleicht für die Familie Ist halt schön wenn die Spielsachen nicht wieder ins Haus müssen. Der Rasenmäher nicht über Treppen transportiert werden muss. Gartenmöbel untergebracht werden können, und dann noch ein schattiges Plätzchen vorhanden ist. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted August 8, 2006 Report Share Posted August 8, 2006 Keine Ahnung, wie teuer so eine Gartenhütte deluxe ist. Aber @PS baut ja kein zweites Haus, sondern nur eine Gartenhütte. Alternative ist ja, das er sich den halben Garten zubaut, wenn er sich an die Vorschriften hält. Und die angedachten Lösungen bezüglich Scheinrestauration halte ich für wenig geeignet, den deutschen Amtsschimmel zu überlisten. Bleibt also, es sein zu lassen (auch keine echte Alternative), oder auf Risiko zu gehen. Vielleicht halten die Nachbarn ja auch einfach die Klappe und kümmern sich nich drum. Immerhin ändert sich ja nicht wirklich was, stand ja schon immer eine grosse Hütte an genau der Stelle, wo sie jetzt wieder hin soll. MfG!Xabbu5000 Euro allein das Haus. Dazu Abriß und neues Streifenfundament. So bei 7000 kommt das alles zu Liegen... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted September 6, 2006 Report Share Posted September 6, 2006 So, nun ist er beseitigt, nächstes Frühjahr wird neu gebaut. Notfalls auch ohne den Segen des Bauamtes. und wech ... Hauptgrund für das hinten abgesackte Gebäude: das gelagerte Holz dahinter speicherte Feuchtigkeit -> weggerottet Die polnische Baufirma hat durch feine Stapelung das ganze Holz in nur einen Container reinbekommen, wir selbst hätten da bestimmt zwei gebraucht Heute fliegt noch das gestapelte Holz hinter dem ehemaligen Holzhaus in einen weiteren kleinen Container und damit ist die Sache für dieses Jahr erledigt. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.