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RainerZufall

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Everything posted by RainerZufall

  1. Richtig. Ich verstehe nicht wie der Bußgeldkatalog zb für eine Übertretung igO um 70 Km/h eine Strafe von ~650€ vorsieht, die aber fast garantiert verdoppelt wird wegen Vorsatz auf 1300€.
  2. Auch wenn das Geld in einen anderen Topf wandert kommt es aus deiner Tasche (vorausgesetzt du hast eine Versicherung und/oder kaufst Produkte die transportiert wurden. Der Vergleich hinkt. O.g. Produkte kaufe ich freiwillig, Steuern muss ich dagegen zwangsläufig zahlen.
  3. Die Behörden gehen davon aus, dass du die Tat vorsätzlich begangen hast (und verdoppeln das Bußgeld), wenn du a) mehrere gleiche Schilder übersehen hast b) mehrere Schilder mit sinkender Höchstgeschwindigkeit übersehen hast ("Geschwindigkeitstrichter") c) 50-100% oder mehr zu schnell warst. Hierüber könnte man vor Gericht mit Hilfe eines guten Anwalts "verhandeln" da es keine gesetzlichen Vorgaben gibt ab wann von Vorsatz ausuzgehen ist. Ich selbst wurde letztes Jahr mit 123 in der 80er Zone in einem Geschwindigkeitstrichter gelasert. Bußgeld wurde von 160€ auf 320€ verdoppelt wegen Vorsatz
  4. Hi Mira.. Ich musste eben mit der Bußgeldstelle Heidelberg telefonieren wegen einer ähnlichen Sache, bei denen war das problemlos möglich mir die Verwarnung an eine andere Adresse (meine neue) zu schicken...nur als info. Und bevor du getötet und rausgeschmissen wirst; hier in HD gibts viele WG´s die noch Mitbewohner suchen
  5. lol..das hat Potential für youtube Film sie doch mal in Nahaufnahme bei so einer Aktion..vlt. fällt ihr dann was auf.
  6. 12 Monate nach Rechtskraft des letzten Verstoßes bis zum Tattag.
  7. Danke für eure Antworten. Es geht nicht um ein Fahrverbot, lediglich um ~10Km/h zuviel ausserorts. Bin echt gespannt was in dem Fall passiert. Mir geht es also darum, wegen einem Bußgeld von 10 Euro nicht evtl. Mahngebühren zu zahlen die den ursprünglichen Betrag bei weitem übersteigen. Kann mir einer verlässlich beantworten, wie lange man nach dem Gesetz/Vorschriften zeit hat sein Auto umzumelden?
  8. Bist du dir da sicher hawethie? Ich hab den klammheimlichen Verdacht dass ICH schuld bin, weil ICH ja mich zu spät ummelden werde. Umgezogen (und bei der Stadt angemeldet) bin ich am 3.9.2010. Wie lange hab ich jetzt streng genommen maximal zeit um das Auto auch umzumelden?
  9. Hallo Forum, ich bin vor wenigen Tagen umgezogen und habe mich ordnungsgemäß in der neuen Stadt angemeldet und zusätzlich einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post in Auftrag gegeben. Gestern wurde ich geblitzt. Mein Problem ist, dass ich mein Auto noch nicht umgemeldet habe und die nächsten 3 Wochen dies auch nicht tun kann aus beruflichen Gründen (Ausland). Die Frage für mich ist: Wohin wird der Bußgeldbescheid geschickt? Woher "zieht" sich die Behörde meine Adresse. Greift mein Nachsendeauftrag oder werden BGB`s evtl. auch von reginalen Zustellern geliefert? Ich will, logischerweise,
  10. Das könnte böse ausgehen, weil man dann recht sicher sein kann, dass diese Fälschung wohl nur von der (eigentlich gedachten) Empfängerin des Briefes (Frau Christiane X) begangen worden sein kann. Und das fällt spätestens dann auf, wenn sich rausstellt, dass es unter dieser Adresse garkeinen Christian X. gibt. Dann wird unweigerlich die Frage kommen, wer dann den AHB unterschrieben hat. Ich persönlich würde garnicht reagieren...entweder sie merken ihren Irrtum noch vor Ablauf der Verjährung, oder eben nicht.
  11. Immer cool bleiben.. Wurde der Fahrer vor Ort angehalten? Ist Fahrer = Halter? Falls 2x nein, geht hier evtl. die Ersa-Fahrer-Methode Wie gut ist das Foto genau?
  12. Wenn sie dich nicht direkt danach angehalten haben wirds erstmal schwer für die Polizei dir die Fahrereigenschaft nachzuweisen, da ja kein Bild oder Video gemacht wurde. Hattest du eine Sturmhaube drunter und/oder ein getöntes Visier? Wenn du mit 160 vorbeigefahren bist wirds schwer da was zu erkennen und merken seitens der Polizei. Lederkombi würde ich erstmal wegpacken und die Tür nicht aufmachen wenn sie dich befragen wollen.
  13. "Ja, ich hatte letztens mal was mit so einer blonden Polizistin. Welche Dienststelle sind Sie nochmal?"
  14. Braucht man bei uns ein Frontfoto? Nein. Lediglich einen Beweis wer der Fahrer war, das kann auch eine Zeugenaussage sein, siehe z.B. beim Lasermessverfahren. Wie ist dann die Lage wenn zb mein Bruder gefahren ist, er aber nicht der Halter ist und auch vor ort nicht angehalten bzw identifiziert wurde?
  15. Deine Identität als Fahrer steht (gottseidank) nicht fest, da du weder angehalten wurdest, noch ein Foto vorliegt. Und dass du nachts bei 100km/h so gut zu sehen warst, dass die Polizei dich wiedererkennen könnte, ist sehr unwahrscheinlich. Also wie oben schon empfohlen: Auf gar keinen Fall eine Aussage machen! Dann sollte da nichts passieren. PS: Weiß jmd. welches Strafmaß hier angewandt werden würde, wenn der Fahrer bekannt wäre?
  16. Nur wenn die Eltern verschwägert sind. PS: Ich drück auch die Daumen!
  17. Wie soll denn das funktionieren? Natürlich darf gegen mehrere Leute gleichzeitig ermittelt werden. Auch kann für eine Tat der richtige Täter noch bestraft werden, falls zuvor ein Unschuldiger bestraft wurde, sofern die Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen sind. Abgeschlossen ist ein Ordnungswidrigkeits- / Bußgeldverfahren nur für den Täter, d. h. die Strafhöhe kann nachträglich nicht mehr geändert werden, sofern das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Wie soll denn das funktionieren? Soll erst einmal gegen möglichst viele potentielle "Täter" ermittelt werde, nach dem Motto: Ein
  18. Also wenn du diese Einladung nicht per Einschreiben zugestellt bekommen hast, ist sie sowieso "verloren" gegangen auf dem Postweg. Hast du nie bekommen. Ganz zu schweigen von einem unverbindlichem Telefonat. Wie die Lage in deinem Fall genau ist bezüglich der Rechtskraft des BGB gegen deinen Er-Sa-Fa usw kann vlt. jmd. hier beantworten der sich damit genau auskennt? Meines Wissens darf/kann wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht gegen zwei Personen ermittelt werden. Schon garnicht, wenn einer schon bestraft wurde. Aber im Zweifelsfall gilt das alte Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gol
  19. -Welchen Vorteil hättest du wenn du hingehst? Wohl eher keinen -Welchen Nachteil hättest du wenn du nicht hingehst? Keinen Ergo: Spar´ dir das Geld für die Plätzchen. Ferner kannst du doch am 9.6. eh nicht, da ist doch der Tag des Baumes. Und dein Wellensittich hat 2 Tage später Geburtstag. Falls du telefonisch nochmal auf den Termin angesprochen wirst, würde ich diese beiden wichtigen Gründe nennen! Mal ganz im ernst: du bist nicht verpflichtet diesen Termin wahrzunehmen. Dein Ersa-Fa hat doch schon den BGB bekekommen und selbigen bezahlt? Somit ist das doch eh schon rechtskräftig für ihn
  20. @2young2belasert: Müsste in deinem Fall nicht noch irgendwann ein Schreiben kommen, dass das Verfahren eingestellt wurde? Wäre super wenn du uns weiterhin auf dem laufenden halten würdest. Danke
  21. Ich ärgere mich über die gezielte Abzocke von deutschen Autofahrern in A schon seit 8 Jahren nicht mehr, weil ich aus genau diesem Grund mein Geld lieber woanders im Urlaub ausgebe. Wenn ein Land sich dermaßen unfreundlich gegen seine Besucher positioniert, und weil es bekanntlich nur ums Geld geht, ist das die einzigste effektive Möglichkeit.
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