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RainerZufall

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Everything posted by RainerZufall

  1. Du trägst dich selbst auf dem AHB ein, aber mit deiner Adresse in Neuseeland. Dann können sie sich überlegen ob sie dir was zuschicken oder nicht
  2. Hallo zusammen, hab mich in Österreich verfahren und bin auf eine wohl mautpflichtige Straße gekommen OHNE Vignette. Alles ärgern half nichts, ich konnte ja nicht auf der Autobahn umdrehen. Angehalten wurde ich nicht, jedoch waren Kameras installiert, ich befürchte dass mein Auto automatisiert fotografiert wurde. 1.) Was kostet es falls ich fotografiert wurde und erkannt wurde dass ich keine Vignette habe? 2.) Kann die Strafe in Deutschland eingetrieben werden oder kann man das umgehen? 3.) Greift hier die Halterhaftung? MfG
  3. Na ist doch perfekt, du kannst auf zeit spielen. Frist voll ausschöpfen, unsinnigerweise Foto anfordern, dann Widerspruch einlegen ("Du willst dich mit deinem Anwalt beraten") usw.. Bis es dann tatsächlich soweit ist, dass du deinen Schein abgeben musst, bist du schon längst in Neuseeland.
  4. ..oder der klassiker Basecap + Sonnenbrille...und dann das Navi etwas tiefer
  5. Dann kannst du dir höchstens noch jemanden suchen, der sich im AHB selbst als "Täter" angibt und hoffen, dass die Bußgeldbehörde das schluckt. Schlimmer wärs nur noch, wenn du jmd. fälschlicherweise angibst und das kommmt raus, Stichwort Falsche Beschuldigung. Das wäre dann, wie wir hier sagen: der Hauptgewinn!
  6. fail.. besser wäre gewesen: "Ich betreibe Carsharing und habe in XXXX(hier die letzte oder vorletzte Ortschaft einsetzen) unser Auto in empfang genommen, weil ich eine Fahrt nach XY antreten möchte. Wieso fragen Sie? Hat mein Kollege etwa eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen?!" Zu seinem Namen möchtest du ohne deinen Anwalt erstmal keine Aussage treffen. TÜV, AU, Warnweste usw sollte alles korrekt sein an deinem Auto
  7. Bleib cool. Du hast sehr gute Karten da raus zu kommen. Wesentlich besser als manche hier meinen. Die Behörde sieht bestenfalls ein scharfes Foto. Vlt. ist sogar dein Gesicht zu sehen. Sie kennen weder dich, noch das Autohaus persönlich. Es wird zuerst ein Zeugenbefragungsbogen an das Autohaus geschickt, dann ist die Frage, ob der Verkäufer noch weiß wer vor 3 Wochen oder so genau dieses Auto geliehen hat. Dein Name darf unter keinen Umständen genannt werden. Viel Glück
  8. Eigentlich schade, hätte man elegant lösen können..OHNE finanzielle Auslagen
  9. Ist doch bestens..er schickt den AHB zurück und gibt alles zu..dann legt er kurz VOR der Frist Widerspruch ein OHNE Begründung. Die reicht er dann nach (Rücksprache mit Anwalt). Und zum Schluß kommt raus dass er sich eben getäuscht hat..also 3 Monate überbrücken, dann´ist es gegen den Fahrer verjährt
  10. Natürlich nicht wie man sie sich vorstellt, sonst wär´s ja zu einfach und jedem verständlich. Ich würde mal behaupten, dann ist es auch keine Gefahr, wenn 99,9% der Menschen es nicht als Gefahr definieren, sondern ausschließlich die Paragraphen (und die Menschen, die u.a. dafür bezahlt werden die Paragraphen so zu definieren)
  11. Seh´ich das richtig, dass du dir die Hand vors Gesicht hälst? Ich würde sagen du hast Glück, man kann dich so nur extrem schwer identifizieren. Halte uns bitte auf dem laufenden!
  12. http://www.ihr-internetauftritt.de/Google_Werbung.html Rechnung von Google: Erhalten Sie direkt über uns ebay weiß ich nicht sicher..ladies first
  13. Geht nicht, ich hab mein altes Auto verkauft und wurde am selben Tag geblitzt. Hab sogar ne Kopie des Kaufvertrags geschickt, interessiert die nicht.
  14. Was soll ich wollen? Einfach ignorieren, eine andere chance hast du nicht.
  15. Der Sachbearbeiter sieht doch ob auf dem Foto der Vater oder ein mind. 20 Jahre jüngerer Mann zu sehen ist. Er hat die Möglichkeit sich dein Passbild online anzusehen um selbst zu ermitteln wer seiner Meinung nach gefahren ist. Und wenn der erstmal der Meinung ist, dass es der Sohn war, ist der Drops (fast) gelutscht. Wie gesagt.. Er-Sa-Fa würde hier helfen.
  16. Der kürzeste Weg vom Vater (=Halter) ist innerhalb der Verwandtschaft der Sohn. Das ist jedem mit gesundem Menschenverstand klar. Eventuell auch dem Sachbearbeiter
  17. Sobald du dich aufs Aussageverweigerungsrecht berufst, weiß der Sachbearbeiter ja dass er den "Täter" in der Familie des Fahrzeughalters findet --> FAIL Wenn das Foto gut ist, würde ich den Bogen einem Freund geben der in etwa das gleiche Geschlecht und Alter hat und er selbst (!) soll erstmal alles zugeben. Das ganze unter Ausnutzung sämtlicher Fristen. Dann fällt dem Freund (der ein Alibi haben sollte) auf, dass er sich leider getäuscht hat usw.. Am Ende gehen alle straffrei aus.
  18. Das macht die Sache nicht schlechter für dich, im Gegenteil: Bei Anwendung der Er.Sa.Fa-Methode ist es sogar hilfreich, weil sich dann der "Irrtum" viel besser aufklären lässt wenn der Ersafa KEINE Ähnlichkeit hat mit dem tatsächlichen Fahrer. Das wäre eine Straftat! Der Freund muss sich SELBST eintragen!
  19. Woher soll die Bußgeldstelle das wissen? Ich sehe nur die Gefahr, dass die den Braten riechen weil ihr einen Fahrer im Ausland angebt. Dann werden die hellhörig, weil u.U. kein Geld einzutreiben ist. ICH persönlich würde den Bogen eher einem guten Freund geben dem ich vertraue. Sobald sie einen Geständigen gleichen Gschlechts und etwa gleichen Alters haben ist dessen Haarfarbe eher sekundär.
  20. War er an deine Mutter adressiert? Korrigiert mich falls ich daneben liege, aber sollte/könnte die Mutter bei dieser Konstellation nicht einfach erstmal alles zugeben auf dem AHB ("Bin gefahren" usw.) um weitere Ermittlungen zu unterbinden (Ein Schuldiger ist ja gefunden). Dann später natürlich Einspruch einlegen ("Muss mich mit Anwalt beraten"). Irgendwann isses dann recht sicher gegen den Fahrer verjährt. Deine Mutter muss keine Angst haben, es ist ja eindeutig ein Mann auf dem Bild zu sehen.
  21. Diesen Ratschlag kann man nur jedem ans Herz legen...das wäre für mich die Grundvorraussetzung. Mal von dem absoluten Vertrauen abgesehen.. Wenn man jmd. gut kennt, dann weiß man doch zumindest in ETWA ob er die Summe von 470 Euro aufbringen kann oder ob es ein Problem darstellt. Vlt. kann ja Gast225 noch was zur Rechtslage sagen.
  22. Dann solltest du dich aber (pseudo-)kooperativ zeigen, sonst könnte dir im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch für deine ganze Flotte aufgedrückt werden. Ich persönlich würde einen guten Freund bitten sich im Anhörungsbogen einzutragen und alles zuzugeben. Und dann die Er.safa methode wie gewohnt durchziehen.
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