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RainerZufall

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  1. Hi Giovanne, jetzt musst du erstmal warten was deinem Vater zugeschickt wird - ein Zeugenbefragungsbogen (würde heissen, dass die Behörde denkt dein Vater kann NICHT der Fahrer gewesen sein), oder - ein Anhörungsbogen (würde heissen, dass die Behörde denkt dein Vater kann der Fahrer gewesen sein) Also erstmal abwarten
  2. Würde also auch der 1. Februar gehen? Dann wären es ja nur 28 Tage diese Jahr. Würde sich ja anbieten
  3. Hallo Forum, habe durch die FAQ und Suche nichts gefunden.. Wenn man den FS für einen Monat abgeben muss bei einem Erstverstoß, kann man dann in den genannten 4 Monaten völlig frei den Zeitraum bestimmen? Muss dies immer zum ersten eines Monats geschehen, oder kann man zB auch vom 20.1 bis 19.2. den FS abgeben? Ist es egal ob es ein Monat mit "nur" 28 Tagen ist wie zB Februar?
  4. Was haltet ihr von folgendem schriftlichen Widerspruch....was würdet ihr anders bzw besser machen um den Vorsatz auf Fahrlässigkeit zu reduzieren? Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen oben genannten Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch ein. Es handelt sich nicht um vorsätzliche, sondern um fahrlässige Tatbegehung. Für einen Rückschluss auf Vorsatz ist allein das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung, wie in Ihrem Schreiben als Begründung angegeben, von mehreren OLG´s als nicht ausreichend angesehen worden: "Der Rückschluss vom Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung auf Vo
  5. Richtig. 3Km/h rechtfertigen aber m.E. nicht den Vorsatz. Hier im Forum gibt es Überschreitungen von 100Km/h und mehr..
  6. Danke für die vielen Antworten! Für alle die hier mitlesen (inkl. dem Sachbearbeiter) und die es interessiert. Habe folgendes auf der Seite eines RA gefunden: Der Rückschluss vom Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung auf Vorsatz ist i. d. R. aber nur zulässig, wenn es sich um eine sehr erhebliche Überschreitung handelt, so z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h oder von 52 km/h bei 100 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit auf einer Bundesautobahn (OLG Hamm, Beschl. v. 3. 5. 1994 – 4 Ss OWi 217/94 m. w. N.) oder – innerorts – um etwa das Doppelte der zulässigen Höchstges
  7. Danke für die Antwort! Ist es also jetzt sinnvoll gegen den BGB Widerspruch einzulegen da kein Vorsatz gerechtfertigt ist? Trotz intensiver Suche im Netz und hier im Forum konnte ich das Urteil des BGH nicht finden, welches die Bußgeldstelle angibt. (Urteil des BGH, Entscheidung 1997. VD1/R/990021/09) Wo findet man den genauen Text? Kann es sein dass der BGH so ein Urteil nie ausgesprochen hat?
  8. Ich habe noch eine für mich wichtige Frage bezüglich des angeblichen Vorsatzes: Text lautet im BGB: "Auf Grund des gravierenden Geschwindigkeitsverstoßes ist von einer vorsätzlichen Tatbegehung auszugehen. Eine Abweichung von der Regelgeldbuße wird als notwendig erachtet. Die Geldbuße wurde daher entsprechend verdoppelt. Urteil des BGH, Entscheidung 1997. VD1/R/990021/09" Ich war auf der AB etwas mehr als 50% zu schnell (123 in 80er) Ist das gerechtfertigt deswegen von Vorsatz auszugehen?
  9. Kommt auf die Region an. In Niedersachsen sollen sie deswegen eingemottet sein und in LSA bestehen angeblich keine rechtlichen Bedenken. Es geht um Rheinlandpfalz. Weiß da einer was drüber?
  10. Was denn dann? Videomessung kann doch, wenn nicht durch Hinterherfahren, nur heißen, dass die ganze Zeit ein Band läuft. Das ist verdachtsunabhängig und daher grundgesetzwidrig. Als Gerät kam angeblich Leivtec/Leica XV2 zum Einsatz. Ist das jetzt in der Grauzone oder ganz klar nach wie vor erlaubt?
  11. Danke für die Antworten. Es war auf einer 2-spurigen AB, leider im Kurvenbereich (deswegen das 80er Limit). Bin der Halter des Wagens Es ist schon der Bescheid da. Habe seit mind. 10 Jahren keinen Punkt in Flensburg. Bestenfalls mal 15Km/h zu schnell geblitzt worden vor Jahren. Es war KEINE Verdachtsunabhängige Messung. Sehe ich das richtig, dass ein Anwalt eh mehr kosten würde als die Summe die man einsparen könnte (~160Euro) Oder kann man das auch OHNE anwalt regeln
  12. Nein, das war eine Videomessung. Ich wurde NICHT angehalten, bin sehr schlecht auf dem Bild zu erkennen.
  13. Hallo Forum, habe einen Bescheid bekommen wegen o.g. "Tat" (Auf AB mit 123Km/h anstatt 80 gelasert). Strafe sollte sein: -1Monat -330Euro Vorgeworfen wird mir Vorsatz. Es waren an dieser Stelle schon ein 120er Schild und ein 80er Schild, das ich leider nicht gesehen hab. Welche Möglichkeiten gibt es nun? Ist es sinnvoll einen Anwalt zu nehmen? Vielen Dank..
  14. Hallo zusammen, bezüglich meines Vergehens (43Km/h auf Autobahn zu schnell) wurde mir, wie zu erwarten, der AHB zugeschickt. Nachdem ich diesen nicht beantwortet habe kam genau 8 Tage danach der GLEICHE AHB nochmal per Post, allerdings mit aktuellerem Datum im Briefkopf. Nur ein Versehen? Oder muss ich mir dabei was denken? - Hat das jemand schonmal gehabt? - Weiß jmd. was das zu bedeuten hat? Gruß
  15. Erklär mir mal bitte jmd. fachlich korrekt, warum das nicht gehen sollte? was wäre wenn der fahrer tatsächlich aus Kasachstan kommt?
  16. Sollte ich den Bußgeldbescheid abwarten oder ist es dann schon zu spät und es bleibt nur noch die gerichtliche Klärung?
  17. Ich wurde in einer langgezogenen, zweispurigen Kurve ohne Gegenverkehr und ohne Seitenstreifen geblitzt in der 80Km/h erlaubt war und vorher erst 100Km/h erlaubt war. Die Verkehrsituation war völlig normal, wie auf einer Autobahn üblich, eher sogar wenig los. Sonst wär so eine eklatante Überschreitung garnicht möglich gewesen *g
  18. Wenn ich den Text richtig verstehe, dann bezieht sich die Anschuldigung des Vorsatzes auf den Geschwindigkeitsverstoß und nicht darauf dass ich mehrere Schilder in Folge ignoriert habe. Oder seh ich das falsch? Dann müsste doch sowas viel öfter vorkommen, zB. wenn auf die gesamte Länge einer Autobahn 120Km/h gilt?
  19. Hm..das kann wohl sein. Wäre es dann vlt. nicht besser das ganze über einen Anwalt abzuwickeln? Können die Sachbearbeiter des Falles einfach so die Regelbuße verdoppeln?? Ist das rechtlich zulässig? Und warum wird das zwar angekündigt, aber noch kein Betrag genannt?
  20. Habe durch die Suche nichts gefunden. In meinem AHB wegen Geschwindigkeitsüberschreitung ausserorts von 43Km/h steht folgender Text: "Auf Grund des gravierenden Geschwindigkeitsverstoßes ist von einer vorsätzlichen Tatbegehung auszugehen. Eine Abweichung von der Regelgeldbuße wird als notwendig erachtet. Die Geldbuße wurde daher entsprechend erhöht" Bei diesem AHB war (logischerweise) noch kein Betrag angegeben den ich zahlen muß. Ich rechne mit 200Euro, einem Monat FV und Punkten. a) Ist dieser Satz im AHB normal? Oder wollen die damit andeuten, dass ich tatsächlich MEHR zahlen muss als i
  21. Beweismittel: Leica XV 2 Zeuge: Mr. X PS: Ja..will das Fahrverbot verhindern
  22. Habe noch folgende Fragen: 1: Wenn bei der Messung ein Beamter kniend mit etwas pistolenartigem(?) in meine Richtung gezielt hat, es wahrscheinlich nicht geblitzt hat, ich aber NICHT später angehalten wurde und mir paar Tage später ein AHB inkl. sehr schlechtem Foto zugeschickt wurde, wurde ich dann gelasert oder "traditionell" geblitzt? Weiß einer der Profi´s hier evtl. um welches Gerät es sich handeln könnte? 2. Lässt sich aus 1.) ein Rückschluß auf die originale Fotoqualität zu? 3. Sollte ich im AHB ausdrücklich den letztendlichen Käufer (am Tattag) "schützen" und erwähnen dass diese
  23. Ja, Donnerstags verkauft, Montags abgemeldet Nein, Auto wird nie wieder vor meiner Wohnung stehen, der neue Halter wohnt 70Km entfernt. Bezüglich der Fotoqualität noch was..kann man anhand der Messmethode etwas zu Qualität sagen.. á la: festinstallierter Starenkasten= beste Qualität, mobiler Blitz bzw Lasermessung= eher schlechtere Qualität?
  24. Hallo zusammen, mein Auto wurde auf der Landstraße mit 43 Km/h zu schnell geblitzt (123 Km/h in der 80er Zone nach Abzug der Toleranz). Da am gleichen Tag Abends mein Auto verkauft wurde und mehrere Interessenten damit Probe fuhren, ist für mich jetzt kaum noch nachvollziehbar wer tatsächlich am Steuer saß *g Auf dem Anhörungsbogen ist ein Schwarz-Weiß-Foto abgedruckt auf dem wirklich kaum die Gesichtskonturen zu erkennen sind. Ausserdem spiegelt sich was in der Frontscheibe. Nur mit viel Fantasie kann man was erkennen. Was empfiehlt es sich in den Anhörungsbogen zu schreiben? Habe zB. als "B
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