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RainerZufall

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Everything posted by RainerZufall

  1. http://www.pfaelzischer-merkur.de/region/l...rt27906,3268027 http://www.justiz.rlp.de/icc/justiz/nav Kleiner Schönheitsfehler bei Alber_to..Hätte er sich mal besser hier im Forum umgesehen
  2. Nein, dann legen wir üblicherweise einen abgetrennten Schafskopf unter deine Bettdecke... Gruß Goose rofl..made my day!
  3. Sie muss nicht gegen dich aussagen, aber wenn die Übertretung in einem Bereich liegt in dem es um Fahrverbot geht, schaut der Sachbearbeiter genauer hin und wird recht sicher feststellen, dass das Geschlecht vom Halter nicht zum Fahrer passt. Der Weg von deiner Frau zu Dir ist kurz für den Bearbeiter, ein Blick genügt. Ferner hat er auch die Möglichkeit, dein Passfoto beim Einwohnermeldeamt abzufragen. Foto kann gleich dabei sein, muss aber nicht. Also erstmal abwarten was kommt.
  4. All diese sinnlose und rohe Gewalt. Schrecklich.
  5. Wieso hast du vor Ort nicht direkt nen Aufstand gemacht? Da wären die chancen IMHO noch am besten gewesen..man sollte als erfahrener Polizist doch den Unterchied sehen zwischen 188 und 100..das wäre ja fast doppelt so schnell ( vorrausgesetzt deine Aussage stimmt, was ich nicht bezweifle, weil du hier ja keinen Grund hättest zu lügen). Konntest du nicht argumentieren dass du mit 188 den fast 4-fachen Bremsweg gehabt hättest und es dann niemals möglich gewesen wäre dich rechtzeitig rauszuwinken? nur als beispiel..
  6. zHg 100Km/h und gelasert mit 188Km/h? Das wird interessant, würde ich behaupten. Bist du dir 1000% sicher? Mit was ist dein PKW eingetragen? Deutlich weniger als 188? Angenommen du fährst einen Fiat Panda der max. 140 macht, dann käme das zum tragen. Aber bei den heute üblichen Autos die mindestens mit 170Km/h eingetragen sind, wird man nciht argumentieren können, dass das Auto die gemessene geschwindigkeit aus technischen Gründen garnicht erreichen konnte. Ich befürchte, dass es ohne Anwalt schwer wird da rauszukommen. Halte uns bitte auf dem Laufenden
  7. Sie schrieb doch, dass alle zuhause waren bis auf der Sohn. Und der kam ja dann BEVOR die Polizei klingelte (er hatte anscheinend das schnellere Auto )
  8. Es geht mir nicht um einen konkreten Messwert, sondern um eine gültige Messung . Und es gibt nunmal nur Zwei Arten von Messungen, gültige und ungültige. Wenn zb. ein Messgerät einen Temperaturbereich von -10°C bis 50°C hat und es bei -20° benutzt wird, so resultiert aus dieser Messung eben keine gültige Messung. Sowas würde vor gericht keinen bestand haben.
  9. Sehe ich eigentlich genauso..spätestens wenn die Sache vor Gericht landet (und das wird sie) wird ein guter Anwalt evtl. in diese Richtung argumentieren. Jmd. der sich einen R8 leisten kann, gibt seinen Führerschein nicht kampflos ab und leistet sich auch einen Anwalt. Zu Thema messen. Wenn ich zB. ein Spannungsmessgerät besitze, das bis 300V messen kann, so kann ich damit ganz sicher nicht fachgerecht eine Spannung messen die höher ist, und erwarten, dass diese Messung einer gerichtlichen Prüfung standhält. Ein Gerät,was einen Messbereich bis 250Km/h besitzt, kann NICHT sagen dass die Ge
  10. Angenommen der R8 wäre längerfristig um die 300Km/h unterwegs gewesen..so kann doch keine gültige Messung gemacht werden. Wie kann man dann "pauschal" von 250Km/h ausgehen? Das ist juristisch doch nicht korrekt, oder? Ein Messgerät, das laut Spezifikation, nur bis 250km/h einen gültigen Messwert ermitteln kann, kann doch ergo keine Geschwindigkeit messen die darüber liegt? Und ohne gültige Messung kann doch niemand bestraft werden?
  11. http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmach...rt27857,3229642 Wie verhält sich sowas eigentlich in Deutschland, wenn man die Geschwindigkeit nicht messen kann weil das Meßinstrument dazu nicht in der Lage ist? Welcher Wert würde einem da vorgeworfen werden?
  12. War denn da 100Km/h erlaubt? Vom Tacho musst du natürlich nochmal die Toleranz abziehen, effektiv könnte das mit etwas Glück unter vorgeworfenen 160Km/h liegen. Wenn zb 120 erlaubt war, dann haste vlt. noch Glück im Unglück und es droht kein Fahrverbot (weniger als 40 zu schnell), wenn 100 erlaubt war biste eh im Flatrate-Bereich :-( Den Rest hat MrMijagi bestens beschrieben.
  13. Und wie soll das ein VT erkennen, der aus einer Seitenstraße einbiegt?
  14. Was genau soll das für einen Vorteil bringen? Du spielst wohl auf die Fahrereigenschaft an, aber da wird die Aussage eines Polizisten reichen, der dich hinreichend beschreiben und wiedererkennen kann.
  15. lol..das geht ja mal garnicht. Ich würde mir sofort den Namen seines Vorgesetzen geben lassen und gegebenenfalls eine Dienstaufsichtsbescherde veranlassen. Oder wenn dir das zuviel Aufwand ist, mach dich über ihn am Telefon lustig und sag ihm dass du um diese Uhrzeit leider noch nicht wach bist , das trifft so jemand der seine "Macht" demonstrieren will am härtesten.
  16. Will dich nicht entmutigen, im Gegenteil, aber einem Geschäftskollege ist so ziemlich das selbe passiert. Der wurde auch von einem Arzt inkl. seiner Arzthelferin als Beifahrerin angezeigt wegen Nötigung auf der BAB..drängeln usw. Er hat sich dummerweise keinen Anwalt genommen..grober Schnitzer. Das Ende vom Lied war, dass er 6 Monate FV hat und um die 1000 Euro Kosten am Hals. Ich find das ganz übel, dass man nur aufgrund einer (unsachlichen) laienhaften Aussage eines normalen Verkehrsteilnehmers, der nicht juristisch geshcult ist, zu 6 Monaten FV verdonnert wird. Sowas steht in keinem Verhält
  17. Auf garkeinen Fall die Rechnung bezahlen. Die wissen ganz genau, dass sie im Unrecht sind und evtl. mit einer Anzeige rechnen müssen. Falls überhaupt eine Rechnung kommt: Ich würde wie oben bereits gesagt, die Km großzügig in (Gegen-)Rechnung stellen und den Rauchgestank professionell beseitigen lassen. Vorher aber persönlich mit dem Chef reden und ihm dein Vorhaben mitteilen. Stichwort: Anwalt, Ausfallzeit, Abnutzung (300Km), Verschmutzung, publikmachen der ganzen Aktion... Dann kann er sich überlegen was für ihn billiger ist ;-)
  18. Ich weiß leider nicht genau wie es hier rechtlich aussieht, aber Fakt ist: Sobald ich erfahren würde, dass ein Supermarkt in meiner Gegend solche Praktiken zulässt, würde ich den Filialleiter persönlich darüber informieren, dass ich in seinem Laden das letzte Mal eingekauft habe und auch für ihn "Webung" machen werde. Sowas muß man generell über einenAnwalt regeln lassen.
  19. Sehr interessant ist folgender Artikel: http://www.polizei.hessen.de/internetzentr...121c7f5087f.htm ..Datenrettung durch Spezialisten der Polizei Zunächst schienen die auf einer handelsüblichen Speicherkarte in der Radaranlage festgehaltenen Daten durch den Brand verloren. Als auch eine Fachfirma der Polizei zurück meldete, dass ein Auslesen der Daten nicht mehr möglich sei, unternahmen die IT-Spezialisten des Zentralkommissariats 50 beim PP Nordhessen Anfang August einen eigenen Rettungsversuch. Und es klappte. Die Fotos von rund 60 Temposündern der letzten Stunden vor dem Brand konnten
  20. In letzter Zeit geht die Behörde ab einer Überschreitung von 50% ausserorts erstmal von Vorsatz aus. Das war bei mir auch so. Hängt noch von weiteren Faktoren ab. Wenn zb ein sog. Geschwindigkeitstrichter vorher war oder eine Baustelle. 80Km/h erlaubt und mit 123Km/h geblitzt ergibt dann geschmeidige 320 Euro plus Verfahrenskosten inkl. Fahrverbot. Du kannst natürlich dann Widerspruch einlegen, nur ist die Chance vor Gericht leider groß, dass es trotzdem bei Vorsatz bleibt.
  21. Eindeutig die schnelle Franzi Vielleicht besucht sie uns ja jetzt hier im Forum?! Franzi, wenn du das liest, ich bin zwar verheiratet, aber nur aus steuerlichen Gründen!
  22. http://www.morgenweb.de/region/mannheim/ar...0005303221.html Als Schwimmerin hat Franziska van Almsick stets Tempo gemacht, jetzt ist sie offenbar auch auf der Straße ziemlich flott unterwegs gewesen. Über 30 Kilometer zu schnell soll der ehemalige Schwimmstar auf der Autobahn A 6 von Mannheim in Richtung Heilbronn gefahren und dabei geblitzt worden sein. Gegen die 31-Jährige erging daraufhin ein Bußgeldbescheid - so weit, so alltäglich. Allerdings legte van Almsick dann Einspruch ein, wodurch die Sache jetzt überhaupt erst öffentlich bekannt wurde. Am Amtsgericht war bereits ein Verhandlung
  23. Dachte ich eigentlich bisher auch, aber das war vom BGH die Rechtssprechung. Also eine Tabelle von 6Km/h bis 130Km/h und der jeweilige Wert, ab welchem von Vorsatz auszugehen wäre. Man kann dann natürlich Einspruch einlegen und vor Gericht gehen, aber hat halt wenig Chance. Oder kennt hier jmd. nen Fall wo jmd. sowas vor Gericht gewonnen hat?
  24. Wieso hast du Besuch von der Rennleitung bekommen? Das ist meines Wissens nicht normal. Was wollten sie denn von Dir? Mir ist genau das gleiche passiert: bei 80Km/h 43 zu schnell --> Vorsatz --> 340€ Hab dann telefonisch mal nachgehakt wieso mir gleich Vorsatz unterstellt wird und bekam als Antwort dass es um die prozentuale Erhöhung ginge. Ich bat die Dame mir dies schriftlich zukommen zu lassen was sie auch tat. Laut diesem Schreiben ist es "usus" ab 50% Überschreitung von Vorsatz auszugehen. Dabei handelt es sich um die aktuelle Rechtsprechung des BGH. Ich habs dann so hingenommen ab
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