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Peter Maffay

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  1. Und das ist jetzt so zu halten, daß der Fahrer ermittelt wurde!? Oder komm ich da noch irgendwie raus? Die Punkte nerven.
  2. Hallo! Ich bin am 17.08.2011 mit weniger als 4/10 des erforderlichen blabla... das wären laut Bgb 123,50 zzgl. 2er Punkte. Die üblichen Fragebögen des Kreises habe ich bisher unbeachtet gelassen. Nun kommt am 23.11.2011 der Bgb ins Haus geflattert, an mich adressiert. Frage: Ist die Sache nicht mittlerweile verjährt???
  3. Äh... die Mutter ist 6 Wochen vorher gestorben, von daher erübrigt sich das. Ich bins diesmal wirklich nicht, ich hab nen eigenen Thread.
  4. Jetzt wirds skurril... Wie der Zufall es so will, kam heute auch ein Anhörungsbogen zu meinem Kollegen, der mich bat, hier mal nachzufragen was man in diesem sehr speziellen Fall tun kann: Besagter Kollege ist seit gut 4 Wochen mit dem Auto seines kürzlich verstorbenen Stiefvaters unterwegs und wurde natürlich geblitzt (29km/h außerhalb). Da das Auto zur Erbmasse gehört, aber noch nicht umgemeldet ist, wurde die Anhörung an den Verstorbenen adressiert. Sicher nicht ganz alltäglich, was kann man denn da machen...?
  5. Wäre es nicht viel logischer, daß der Halter (Ob nun Vater, Sohn, Onkel oder sonstwas) sich durch die Aussageverweigerung selbst schützen will?
  6. Naja, beruht das nicht auf Vermutungen... Der Begriff "Verwandtschaft" ist doch ziemlich dehnbar, oder?
  7. Lang lang ists her... Hallo allerseits. Ich bin vor knapp 4 Wochen mit einem Firmenwagen geblitzt worden, 38km/h außerhalb. Heute kam die schriftliche Zeugenbefragung mit dem Foto, ich bin ziemlich eindeutig zu erkennen. In diesem speziellen Fall ist der Firmeninhaber aber nicht nur mein Chef, sondern auch mein Vater, somit ist die Befragung an ihn, bzw. die Firma adressiert. Laut Belehrung dürfte doch hier das Aussageverweigerungsrecht greifen, gelle? Frage: Soll ich davon gebrauch machen? Will ja auch meinen Dad nicht reinreiten...
  8. Hi! Bußgeldbescheid wurde zurückgezogen. Dank euch allen für die Hilfe! Gruß
  9. Hi Kurze Zwischenfrage: Ich bin NICHT hingegangen. Ich hab wirklich besseres zu tun als auf der Wache Videoabend zu machen. Hab seitdem aber auch nichts mehr gehört. Was hat das zu bedeuten? Einladung kam am 25.06., also schon lange her. Thema durch? Oder geht das nun ohne meine Aussage vor Gericht? Oder ist das ganze mittlerweile rechtskräftig und ich krieg demnächst ne Mahnung wegen den 50 Euro? Gruß
  10. Hi! Erneut Post! Ich kann mein Video an der Polizeiwache einsehen. Keine Termine oder so. Ich werde also hinfahren. Wird man mich da großartig in die Zange nehmen oder sonstwie bequatschen? Und wenn ich das Video gesehen habe, wie gehts dann weiter? Soll ich dann erneut an den Landrat schreiben und endgültig abstreiten daß ich gefahren bin? Oder kann ich da auch irgendwas vor Ort auf der Wache regeln? Laufen eigentlich ab heute wieder irgendwelche Fristen? (Bezahlung, Einspruch o.ä.) Fragen über Fragen Danke
  11. Hallo alle! Mal wieder Post, ich hab 4 Punkte. Und das ist gut. Bezahlen werde ich trotzdem noch nicht, ich warte ab was aus meinem Einspruch wird, vielleicht wird das ganze ja sogar fallengelassen. Jetzt aber noch eine Frage zur Tilgungsfrist meiner 4 Punkte: "Die Eintragungen und damit die Punkte werden nach Ablauf der Tilgungsfrist zzgl. einer ÜBERLIEGEFRIST aus dem VZR entfernt" Als Tilgungsdatum ist auf dem Wisch der 19.06.04 vermerkt. Kommt da jetzt noch zusätzlich eine Überliegefrist drauf? Das wäre nicht gut. Und wenn ja, wie lange dann? Wie soll ich jetzt tun?
  12. Hi! Ich hab leider nur noch das Foto, und das ist vom 25.03.02. Schwer zu schätzen wann der BGB kam, 6 Wochen vielleicht, aber genau kann ich das nicht mehr sagen. Das mit dem Einspruch zurücknehmen hilft mir schonmal weiter, ich werde den Wisch also morgen abschicken und ggf. später widerrufen, wenn mein Punktestand im grünen Bereich liegt. Ich hab entweder 3 oder 7 Punkte... Gruß
  13. Danke! Zu meiner kleinen Punkte-Rechnung hat keiner ne Idee?
  14. Hello Again! Ob ich nun zahle oder nicht hängt wie gesagt von meinem Punktestand ab. Wie ich das so lese, wird mir das Kba diese Auskunft aber nicht mehr rechtzeitig mitteilen. Ich habe also gerade ein Schreiben aufgesetzt indem ich eine Kopie des Videos anfordere, um den tatsächlichen Fahrer ermitteln zu können. Damit dürfte ich doch genug Zeit rausschlagen und kann dann immer noch bezahlen... oder halt nicht. Meint ihr das ist ok so? Habs noch nicht abgeschickt, wollte erst hören was ihr dazu sagt. Zu meinen Punkten, vielleicht weiß ja jemand was dazu: 1. Verstoß 3 Punkte 2. Verstoß (22
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