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tristan

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  1. Ich glaube danach muss ich überweisen richtig? Ich haber am 01.12. bezahlt. Mir geht es darum, den ungefähren Zeitpunkt zu erfahren, ab dem es nicht mehr ganz so weh tut
  2. Wann wird es denn Rechtskräftig? mit der Bezahlung? Ich kann mich nicht erinnern, einen Abschliessenden Beleg bekommen zu haben
  3. Wann ist das gefährliche Jahr rum? Zählt ddr Tattag oder ein späterer Zeitpunkt?
  4. Wir sind ein Unternehmen mit 60 Standorten in Deutschland mit je bestimmt 10 Autos plus ein paar Hundert in der zentrale. Wäre das nicht etwas übertrieben? Mein Arbeitgeberhat mir ja den ZBB gegeben und ist somit doch raus oder?
  5. Ich sehe gerade, daß die Überschrift nicht stimmt , es waren nur 27 drüber. [mod]gändert Gast225[/mod] Das ist aber nicht so gut, bei 26 ist man ja schnell mal. Vielleicht wurde das Vergehen doch von meinem Kollegen begangen... Liege ich eigentlich gut in der Zeit bzgl der Verjährung? Falls es mal auf ein Fahrtenbuch hinauslaufen sollte, wird das nur für mein Auto auferlegt oder könnte ich dadurch Beliebtheitspunkte bei meinen Kollegen sammeln?
  6. Hallo ich habe heute einen ZBB über die Firma bekommen bei der ich angestellt bin. Ich wurde am 09.09 mit 27 kmh zu schnell mit einer Multanova geblitzt. Die 100 € und die 3 Punkte ärgern mich zwar schon allerdings würde ich mir gerne einen Ersafa aufheben falls es mal richtig knallt. Was mich viel mehr ärgert ist die 2 x 26 Regel. Gilt die bei vergehen Innerorts genau so wie Außerorts? Danke Tristan
  7. Das ist da alles ziemlich übersichtlich. Ich war vielleicht 2 Minuten im Gebäude. Würde ich Besuch von der Polizei bekommen oder würde das schriftlich erfolgen? Ich bin zwar Rechtsschutzversichert aber ist ein Anwalt nicht etwas übertrieben?
  8. ne war ganz anders. Ich war auf dem Weg zur Arbeit und ich bin an der letzten Ampel an ihm vorbei geflogen und dann über die seiner Meinung nach roten Ampel gefahren. Ich habe noch seine Lichthupe gesehen und habe mir nichts weiter gedacht. Ich bin zum Stempeln gegangen und als ich wieder aus dem Haus kam stand er vor mir. Seinem Auftreten nach zu urteilen war das nicht das erste mal, daß er Sherriff spielt. Da mein Firmenwagen in der Werkstatt ist habe ich einen Leihwagen gehabt. Wie wäre eigentlich der Ablauf so einer Sache? Er zeigt mich anhand des Kennzeichens an, und dann? Wahrscheinl
  9. Genau so habe ich das auch gemeint. Abzustreiten da gewesen zu sein macht wohl keinen Sinn. Von mir aus kann ich auch zugeben, daß ich etwas zu schnell gewesen bin wenn das meine Glaubwürdigkeit erhöht
  10. ok danke also erstmal alles abstreiten und einen guten Eindruck machen Sollte er vorgehabt haben mir einen Schrecken einzujagen, dann hat er sein Ziel erreicht
  11. das er mich Anzeigen darf ist mir klar, aber was heißt das für mich? Ich streite natürlich alles ab außer daß ich zu schnell war, aber die Ampel war gelb. Kann man mir dann etwas?
  12. Hallo ich bin grad von einem anderen Verkehrsteilnehmer angesprochen worden, nachdem ich ihn überholt hatte und wie er meint bei rot über die Ampel gefahren zu sein. er würde mich jetzt anzeigen. Meine Frage ist jetzt, kann der mir überhaupt was? Von seinem Auftreten her hatte ich das Gefühl, daß er das nicht zum ersten mal macht, er stellte sich mit Namen vor, sagte aber nichts von Polizei. Müßte sich ein Polizist zu erkennen geben?
  13. Deswegen habe ich ja auch bezahlt Die Frage die sich mir stellt ist aber wie schon geschrieben, darf ein privater Betreiber mir überhaupt so etwas ausstellen bzw muß ich mich daran halten? Die können ja viel schreiben und verlangen
  14. Richtig. Deswegen habe ich ja einen Parkschein gezogen. Leider war dieser abgelaufen
  15. Hast du ein Stichwort für mich? gilt da nicht die Halterhaftung? Ich fahre einen Firmenwagen
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