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  1. Kann er sich sparen. Nennt sich hierzulande in der Regel "Lärmaktionsplan", und wird regelmäßig "fortgeschrieben". Ingenieurbüros berechnen für viel Geld die Lärmbelastung und verkünden dann als Ei des Kolumbus und lärmminderndern Asphalt. Was von beidem dann aus Kostengründen umgesetzt wird, kann sich jeder denken. "Fortschreibung" bedeutet oft erst Teilbereiche und von 22h-6h, dann werden die Grenzwerte mal wieder gesenkt und wir sind bei überall ganztags.
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  2. Hast ganz sicher nicht, trifft auf die ganze Hampeltruppe zu. Es wird durch die amtierende Regierung nur ein Bruchteil der Bevölkerung vertreten, wenn erhaltene Stimmen zu Wahlberechtigten ins Verhältnis gesetzt wird und die Stimmen ausgesondert, die gar nicht gewertet werden, weil 5%-Hürde nicht genommen wurde. Ich hatte es mal ausgerechnet, weiß die Zahl nicht mehr exakt, meine aber daß nur ca 27% der Wahlberechtigten unsere Ampel-Regierung ermöglichten. Also rund ein Viertel der Stimmberechtigten, die der Hampeltruppe zum Regieren verholfen hat. Es ist gleich, warum wir ein Heer der ni
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  3. Noch nicht einmal das. Unter Wichtung der Wahlbeteiligung liegen wir, großzügig gerechnet, bei max. 8% der Grüne wählenden Bürger. Schlimm genug, es ist dann noch schlimmer, daß ein solcher Jammerhaufen mit so wenig Zustimmung erdreistet, über Wohl und Wehe aller Bürger zu entscheiden, allen ihre haltlose, ideologisch geprägte Umweltpolitik, an den realen Notwendigkeiten vorbei, aufs Auge zu drücken. Was das Olaf´sche Schmierentheater betrifft, AKW und auch Kohlekraftwerke müssten so lange am Netz bleiben, ggf. noch weitere dazu geschaltet werden, bis wirklich in ausreichender Menge alter
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  4. ...und wird der Bürger unbequem ist er sofort auch rechtsextrem.
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  5. Wenn vor zwei Jahren außer der Geschwindigkeitsüberschreitung nichts gewesen ist, ist die Sache erledigt - da kommt nichts mehr (wer sollte auch die Sache wieder aufgreifen?). Grds. gilt aber: wenn eine OWi durch Bußgeldbescheid (der Behörde) abgeschlossen ist, steht das einem Strafverfahren nicht entgegen. Falls es jedoch, nach Einspruch, zu einem Urteil kam, ist dann die Verfolgung als Straftat ausgeschlossen. (§ 84 Abs. 2 OWiG)
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  6. ...die Maskenpflicht in ALLEN Öffentlichen Verkehrsmitteln war doch nie weg. Scheint nichts gebracht zu haben. Naja, und was sonst so von den "Verbänden" landauf und landab zu halten ist, konnten wir nun zur Genüge feststellen - Erfüllungsgehilfen eine weitestgehend übergriffigen Politik. Aber gut, auch die Verbände wollen ja morgen immer noch wichtig sein.
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  7. Abstandunterschreitung bei Kolonienfahrt ist nicht ungewöhnlich. Reaktionvermögen von Polizeibeamten ist auch nur „normal“. (Sehen einige Polizisten anders). Unfall mit Dienstwagen ist ärgerlich, die Kosten tragen aber andere, in der Regel der Arbeitgeber.
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  8. Zu schnell gefahren: Osnabrücker gibt Neffen als Fahrer an - Lüge fliegt vor Gericht auf Das Landgericht hat einen Mann aus Osnabrück in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Der 49-Jährige war zu schnell gefahren, hatte aber in einem Anhörungsschreiben seinen Neffen als Fahrer genannt. In Wetter an der Ruhr war der 49-jährige Osnabrücker mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt worden – wie viele Stundenkilometer er zu schnell gefahren war, wurde im Verfahren vor der 7. Kleinen Strafkammer nicht erwähnt. Klar ist nur: Der Angeklagte wäre viel
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  9. @rth Ich bezog mich auf: "Verhandlungen über Auffahrunfälle sind bei Verkehrsgerichten an der Tagesordnung. In den meisten Fällen steht fest: Der Abstand des Fahrers oder der Fahrerin dahinter war zu gering, um noch rechtzeitig bremsen zu können. Im Falle Zitzmann sieht das die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aber anders. Sie geht davon aus, dass er abrupt abbremste und den Unfall provoziert hat - und erlässt einen Strafbefehl gegen ihn. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel." Selbst bei einer abrupten Bremsung aus 20-30 km/h nic
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  10. Wenn der Bericht auch nur ansatzweise stimmt, finde ich das zweierlei Maß interessant. Wenn er wirklich nur 20 - 30 fuhr (laut Staatsanwalt), wie nah war dann das Fahrzeug der POL um nicht mehr bremsen zu können und auch noch einen nicht gerade kleinen Schaden zu verursachen?
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  11. Kann das sein, das du ein ganz Kleinbischen unter Paranoia leidest? Straftaten werden nicht gemacht, die werden begangen und zwar von einem Täter. Da will man jemandem nichts möchten, sondern den Täter zur Rechenschaft ziehen. Geh mal in dich und denk nach. Straftaten passieren nicht einfach so "aus versehen", ohne dass man etwas davon weiß oder merkt. Entweder hast du Dreck am Stecken oder du warst "nur" zu schnell. Was denkst du eigentlich in welcher Bananenrepublik wir leben?
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