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Hallo, Blaulicht,   es ist überhaupt nicht kompliziert, sondern ganz einfach:   Die Rechtsprechung ist für uns genauso bindend, wie die Gesetzgebung, denn die Rechtsprechung orientiert sich an Recht

Hallo, Blaulicht,   wenn Du meinen Beitrag schon lobst, solltest Du ihn vielleicht auch mal richtig lesen und verstehen, denn das erspart Dir möglicherweise so manchen Gerichtstermin und so manchen An

@handysammler und @Nachteule: Vielen Dank fuer das Enscannen und dem ausfuehrlichen - und ausgewogenem, wie ich meine - Kommentar zum Artikel. Ohne ihn jetzt selbst gelesen zu haben, draengt sich mir

Wenn ich "Autobild" lese, weiß ich was ich zu erwarten habe...

 

Da Du aber nichts verlinkst, such ich bestimmt nicht nach dem Artikel in dieser äääähhh Zeitschrift....

 

 

Edit:

Aber hallo die Herren, überholen gilt nicht... :devil: (bloß weil ich ein bisschen ausführlicher war als Ihr!)

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Aha. Und wo ist der Bericht?

@bluey: Aktuelle autobild kaufen oder lesen! Warst Du noch nicht an einem Kiosk, an einer Tanke? Da strahlt Dir doch rechts unten ein oranger Blitz ins Auge :P !

:nolimit:

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Aktuelle autobild kaufen oder lesen!
Hättest Du ggf. auch eine seriöse Quelle die Du verlinken kannst.

Oder glaubst Du, dass ich für einen AutoBlöd-Schund auch noch Geld ausgebe?

 

 

Oder bist Du ggf. der Redakteur oder in Diensten der AutoBlöd und willst hier ein bisschen den Verkauf ankurbeln?

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Aha. Und wo ist der Bericht?

@bluey: Aktuelle autobild kaufen oder lesen! Warst Du noch nicht an einem Kiosk, an einer Tanke? Da strahlt Dir doch rechts unten ein oranger Blitz ins Auge :P !

:nolimit:

Das ist nicht als Werbung! Mods bitte löschen.

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Schade. Die Firma bei der Herr G. Geschäftsführer ist hat ihre damals noch onlinegestellten Pressemitteilungen/Zeitungsartikel nicht mehr online.

 

Ist der zweite Herr G. der im Team arbeitet verwand mit dem Geschäftsführer G.?

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Erinnert mich an

 

- Giftstoffe im Stil vom Speiseis. Ein Holzfabrikant packt aus

- Impotent durch Gifte in Unterhosen. Die Chemie in der Kleidung

- Samenraub bei Boris Becker

- Außerirdische. Die geheimen Akten der Area 51 gelüftet

- Sex im Flugzeug. Ein Pilot packt aus

 

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@bluey: Aktuelle autobild kaufen oder lesen! Warst Du noch nicht an einem Kiosk, an einer Tanke? Da strahlt Dir doch rechts unten ein oranger Blitz ins Auge !

Die Autobild gehört genauso wenig wie die BLÖD zu der von mir regelmäßig gelesenen Lektüre. Und da ich die letzten Male dort getankt habe, wo es nur ein Kassenhäuschen gibt, strahlte mir auch nichts entgegen.

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Erinnert mich an

 

- Giftstoffe im Stil vom Speiseis. Ein Holzfabrikant packt aus

- Impotent durch Gifte in Unterhosen. Die Chemie in der Kleidung

- Samenraub bei Boris Becker

- Außerirdische. Die geheimen Akten der Area 51 gelüftet

- Sex im Flugzeug. Ein Pilot packt aus

 

Welche freie Assoziationen hast Du noch, lass es heraus, manchmal hilft es.

 

SCNR :whistle:

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- Sex im Flugzeug. Ein Pilot packt aus

:rofl:

 

Ja, das war (zunächst) auch mein Gedanke; honi soit qui mal y pense.....

 

Und dann die Frage: was packt er aus? Wirklich alles? Und was tut er dann damit, mit dem Ausgepackten?

 

Edit: ein paar Pünktchen (österr.: Punkterln) hinzugefügt

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Hallo,

wieviel Murksmessungen die wirklich folgenreich Murks waren nannte den der Sachverständige? Messungen die weit daneben leigen dürften doch wohl fast immer durch Plausibiltätsprüfungen fallen. 2 Bilder im Zeitabstand lassen doch den Unterschied zwischen 58km/h und 158km/h erkennen...

 

Und wenn der Schrägmeßwinkel statt ( Beispielsszahl ) mit 2,9° zulässig 3,1° wäre was solls, wenn geblitzte 84km/h rauskommen statt gutachterlich 82,8km/h, das trift keinen Falschen wenn die Pappe weg ist.

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Das mag in der 30er Zone stimmen, aber bei erlaubten 80km/h ist der zweite Wert innerhalb der Toleranz und der erste nicht mehr. Ein Unterschied, der zwischen Ahndung und Nichtahndung entscheidet. Insofern ist es alles andere als egal, ob genau genug gemesen wird.

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Hallo,

wenn die Pappe bei 84km/h im Protokoll weg wäre, dann war ein Tempo bei dem 82,9km/h eine formal exaktere Messung ergab auch boshaft schnell.......

 

Bei ausgeschilderten 80km/h ergibt auch eine "Murksmessung" von 84km/h statt 82,9km/h auch nur punktefreien Taschengeldabzug...

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Hättest Du ggf. auch eine seriöse Quelle die Du verlinken kannst.

Oder glaubst Du, dass ich für einen AutoBlöd-Schund auch noch Geld ausgebe?

 

 

Oder bist Du ggf. der Redakteur oder in Diensten der AutoBlöd und willst hier ein bisschen den Verkauf ankurbeln?

@qtreiberin&rth: Ich weise entschiedend zurück, ich sei irgendwie in einer Beziehung mit autobild oder irgendwie am Verkauf beteiligt zu sein. Es steht jedem frei, sich selbst über die Presselandschaft in D zu informieren. Wer keine 1,70 Euro ausgeben will, kann in jede Bibliothek gehen, da kann man gratis lesen und bei Interesse auch Artikel für den Privatgebrauch rauskopieren. Desweiteren haben viele Arztpraxen im Wartezimmer ein Exemplar liegen.

 

@bambam: vut hatte neuerlich die Webpage umgestaltet (für Smartphones). Ich würde es natürlich auch begrüßen, wenn dort die Presselinks bzw. Scans gezeigt werden würden. Ebenso könnten man für Murksleugner so ein Gruselkabinett online stellen. Gerade NRW ist wieder auffällig, siehe die in der autobild gezeigten zwei frei erfundenen Abstandsmessverfahren. Die haben eine wirklich an der Waffel, siehe auch die Pkw-Breitenabzocke in BAB-Baustellen. Dort gibt es kreative Geister, die sollten bei einer Werbeagentur anheuern, aber nicht in der Verkehrsüberwachung tätig sein.

:nolimit:

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Die Autobild gehört genauso wenig wie die BLÖD zu der von mir regelmäßig gelesenen Lektüre. Und da ich die letzten Male dort getankt habe, wo es nur ein Kassenhäuschen gibt, strahlte mir auch nichts entgegen.

Menne, @bluey, kaufst Du überhaupt keine Zeitschriften? Haben denn nicht deine Kollegen Dich angehauen, Du solltest eine Gegendarstellung in autobild bringen? Oder gleich ein Bericht lancieren, ein Schützenkönig packt über die Murksfreiheit aus?

 

Übrigens, gerade autobild ist keine dumpfe Pro-Diesel-Postille. Da werden wie auch in der aktuellen Ausgabe die Nachteile vom modernen Pkw-Diesel genannt.

 

@blaulicht: Es fehlt noch:

- ein Troll packt aus.

 

@kolbenfeder: Laut Hr. Grün macht der Mensch die meisten Fehler.

:nolimit:

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@bluey: Ich habe es Dir schon oft gesagt:

 

Du blendest für Dich unangenehme Fakten einfach aus.

Komme doch aus deiner heilen Welt einfach mal raus.

Jetzt kauf Dir halt einmal die autobild, liegt ja noch aus.

 

Dann kannst Du richtigstellen, was deine Kollegen in Bottrop, Kamen und Krefeld falsch gemacht haben, ebenso was "regelmäßig" beim Laservisiertest daneben läuft.

:nolimit:

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Dein Problem ist, daß Du etwas für Fakten hältst, was keine Fakt ist. Und da sowohl BLÖD als auch AutoBLÖD nunmal dafür da sind, den eher einfach gestrickten Leser zu berauschen, habe ich keinerlei Interesse daran, mir diesen Dummfug anzutun. Wenn Du Dich gern davon berieseln läßt, bitte schön. Jedem das Seine.

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@qtreiberin&rth: Ich weise entschiedend zurück, ich sei irgendwie in einer Beziehung mit autobild oder irgendwie am Verkauf beteiligt zu sein.
Hast Du dafür Belege?

 

 

 

 

Oh ja, hier.... :D

@bluey (...) Jetzt kauf Dir halt einmal die autobild
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@bambam: vut hatte neuerlich die Webpage umgestaltet (für Smartphones). Ich würde es natürlich auch begrüßen, wenn dort die Presselinks bzw. Scans gezeigt werden würden. Ebenso könnten man für Murksleugner so ein Gruselkabinett online stellen. Gerade NRW ist wieder auffällig, siehe die in der autobild gezeigten zwei frei erfundenen Abstandsmessverfahren. Die haben eine wirklich an der Waffel, siehe auch die Pkw-Breitenabzocke in BAB-Baustellen. Dort gibt es kreative Geister, die sollten bei einer Werbeagentur anheuern, aber nicht in der Verkehrsüberwachung tätig sein.

:nolimit:

 

Ich werde es nicht vor Freitag schaffen, den Artikel einzuscannen und auf meiner Seite online zu stellen (Link poste ich dann hier nochmal). Jeder darf dann für sich selbst entscheiden, ob er nicht doch mal einen Blick ins Gruselkabinett werfen möchte...

 

@m3: Den Wunsch, dass die Scans dort gezeigt werden, werde ich mal weiterleiten. ;)

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@bluey: Du bist echt ein schwieriger Fall! Die Fakten sind doch dargelegt, sogar per Bilder. Jetzt schau halt mal in einer Pause kurz in die autobild rein. Kostet doch nichts. Bringt Dir aber eine Horizonterweiterung! Desweiteren laß ich mich nicht berieseln, sondern ich bewerte autobild-Schreiberlinge exakt. Vielfach bringen sie es mit wenigen Wort auf den Punkt im Vergleich zu anderen Gazetten, die "gesponsert" zu diplomatisch agieren.

 

@qtreiberin: Ich erhalte keine Provision. Und das von Dir genannte Zitat ist doch kein Beleg. Hier liegt nur eine (dringende) Empfehlung für @bluey vor.

 

@handysammler: M. E. müssten die Gutachter noch viel mehr in die Öffentlichkeit gehen. Hr. Grün macht es richtig. Man könnte auch super eine Murkshitparade erstellen....

:nolimit:

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@handysammler: M. E. müssten die Gutachter noch viel mehr in die Öffentlichkeit gehen. Hr. Grün macht es richtig. Man könnte auch super eine Murkshitparade erstellen....

:nolimit:

 

Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich da auch gern mehr Einblick in seine Murks-Fälle hätte. Schon erschreckend zu sehen, dass Messgeräte zweckentfremdet werden etc.

 

Btw., wer nun doch den Artikel der AutoBild lesen möchte: http://www.blitzer-sachsen.de/zeitungsartikel/

Oben die eingescannten Seiten, unterhalb diese nochmal zum Download.

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Hallo, Handysammler,

 

danke für das Einscannen.

 

Zumindest zwei Fälle, die beschrieben wurden, sind Unsinn, bzw. nicht eindeutig Fehler der Messbeamten.

 

Unsinn ist die Behauptung des Gutachters, dass Abstandsmessungen bei LKW nicht mit einer "normalen" Digi - Kamera ohne Datum und ohne Einblendung des Ortes gewertet werden können.

 

Fakt ist, dass dies möglich ist, dass allerdings eine eindeutige Dokumentation und vor allem auch eine eindeutige Beschreibung des Sachverhalts mit Zeit, Ort, Beschreibung der Örtlichkeit usw. beigefügt werden sollte.

 

Ein oder zwei Bilder alleine reichen da sicher nicht.

 

Interessant wäre, wo steht, dass es erlaubt ist, vor dem Ausscheren zum Überholen dichter aufzufahren und somit den Abstand zu unterschreiten. :think:

 

Zu dem Gerät, dass zwischen den beiden PKW eingeklemmt wurde:

 

Hier beginnt die Geschichte mit dem Huhn und dem Ei.

 

Wer war zuerst da?

 

Das Messgerät oder die beiden PKW, die das Gerät verdecken?

 

Ein Schelm würde jetzt unterstellen, dass der Fotograf der Fahrer des blauen Kastenwagen ist und sein Fahrzeug extra so hingestellt hat.

 

Zu der angeblichen Diskrepanz bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 oder 120 km/h:

 

Steht dort tatsächlich handgeschrieben 120 oder hat sich der Schreiber gleich am Anfang vertan und noch vor der Messung versucht, aus der 2 eine 0 zu machen, was ja erlaubt ist, wenn tatsächlich eine Beschränkung auf 100 km/h besteht?

 

Hier wäre interessant zu wissen, welche Beschränkung nun tatsächlich zu diesem Zeitpunkt in diesem Bereich bestand.

 

Dazu wird aber wohlweislich nichts geschrieben. :think:

 

Der Kommentar, dass so eine Häufung der Fahrverbote in der Praxis nicht vorstellbar ist, ist ebenfalls Unsinn.

 

Von den 13 Verstößen, die hier aufgezeigt werden, sind allein schon 6 auch dann im Fahrverbotsbereich, wenn dort tatsächlich nur eine Beschränkung auf 120 km/h stehen sollte und 5 weitere im Punktebereich.

 

Geht man aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung davon aus, dass die Messung auf einer Autobahn stattgefunden hat, sehe ich selbst bei 13 Verstößen im Fahrverbotsbereich in knapp 2 Stunden nichts ungewöhnliches.

 

Selbst bei unseren Lasermessungen schaffen wir es ab und an, 4 oder 5 Fahrzeuge innerhalb von 2 Stunden zu messen, anzuhalten und zur Anzeige zu bringen, und das alles im Fahrverbotsbereich.

 

Ich möchte gar nicht wissen, wie viele den Bereich in der Zeit mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit passieren, wenn wir bei der Anzeigenaufnahme sind.

 

Unbestritten:

 

Er hat hier ein paar Fälle aufgeführt, die ziemlich sicher nicht richtig gelaufen sind (ob diese tatsächlich fehlerhaft waren, kann man nur anhand der Aussagen in dem Artikel nicht so eindeutig glauben), und es ist richtig und verständlich, dass man solche Messungen überprüft, wenn man sich nicht sicher ist, dass man als Verkehrsteilnehmer tatsächlich etwas falsch gemacht hat.

 

Mir zeigt dieser Artikel lediglich, dass der Gutachter, der hier so medienwirksam die Fehler anprangert, vielleicht selber noch einmal prüfen sollte, ob nicht er oder seine Mitarbeiter Fehler ab und an fehlerhaft gearbeitet haben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@handysammler und @Nachteule: Vielen Dank fuer das Enscannen und dem ausfuehrlichen - und ausgewogenem, wie ich meine - Kommentar zum Artikel. Ohne ihn jetzt selbst gelesen zu haben, draengt sich mir der Eindruck auf, dass da aus einer Muecke ein Elefant gemacht wird und der Artikel nach typischer BLOED-Zeitungsmanier mehr reisserisch und falsch als sachlich und korrekt ist. Was mich nun ganz und gar nicht wundert, ist die Tatsache, dass 'm3_' wie ein Flummi darauf anspringt und sofort, voellig unreflektiert lauthals "Riesenskandal" kraeht.......

 

Warum eigentlich muss ich gerade an den am Strassenrand geparkten Kuehllaster mit offener Sicht- und Lueftungsklappe denken? :farewell:

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Interessant wäre, wo steht, dass es erlaubt ist, vor dem Ausscheren zum Überholen dichter aufzufahren und somit den Abstand zu unterschreiten. :think:

 

Wo es steht kann ich Dir jetzt auch nicht sagen, aber ich weiss auch davon, dass kurzzeitiges unterschreiten des Mindestabstandes zulässig ist, wenn man überholen möchte.

 

Zu dem Gerät, dass zwischen den beiden PKW eingeklemmt wurde:

 

Hier beginnt die Geschichte mit dem Huhn und dem Ei.

 

Wer war zuerst da?

 

Das Messgerät oder die beiden PKW, die das Gerät verdecken?

 

Ein Schelm würde jetzt unterstellen, dass der Fotograf der Fahrer des blauen Kastenwagen ist und sein Fahrzeug extra so hingestellt hat.

 

Ja, der blaue Renault ist das Messfahrzeug. Also tatsächlich hat der Messbeamte die Tonne extra so hingestellt.

Wer Lust und Laune hat, kann gern selbst bisschen im Internet suchen. Im Raum Krefeld taucht die Tonne immer wieder in Verbindung mit dem blauen Wagen auf.

 

 

Zu der angeblichen Diskrepanz bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 oder 120 km/h:

 

Steht dort tatsächlich handgeschrieben 120 oder hat sich der Schreiber gleich am Anfang vertan und noch vor der Messung versucht, aus der 2 eine 0 zu machen, was ja erlaubt ist, wenn tatsächlich eine Beschränkung auf 100 km/h besteht?

 

Hier wäre interessant zu wissen, welche Beschränkung nun tatsächlich zu diesem Zeitpunkt in diesem Bereich bestand.

 

:120:

Ich bin allerdings der Meinung, dass man als Messbeamter schon anhand der dort gefahrenen Geschwindigkeiten einschätzen kann, ob sich tatsächlich alle VT´s im FV-Bereich bewegen. Ich fotografiere lediglich seit Mitte 2010 Messstellen und kann selbst die Geschwindigkeiten bis auf 5 km/h genau schätzen. Dann sollte man das als Messbeamter doch erst recht können.

Außerdem, wieso fällt der Fehler nicht nach Messung, beim kontrollieren der Beschilderung auf?

 

 

Der Kommentar, dass so eine Häufung der Fahrverbote in der Praxis nicht vorstellbar ist, ist ebenfalls Unsinn.

 

Von den 13 Verstößen, die hier aufgezeigt werden, sind allein schon 6 auch dann im Fahrverbotsbereich, wenn dort tatsächlich nur eine Beschränkung auf 120 km/h stehen sollte und 5 weitere im Punktebereich.

 

Geht man aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung davon aus, dass die Messung auf einer Autobahn stattgefunden hat, sehe ich selbst bei 13 Verstößen im Fahrverbotsbereich in knapp 2 Stunden nichts ungewöhnliches.

 

Ich habe so eine derartige Messung aber auch noch nie erlebt. Es trifft immer einen VT im Verwarngeld- oder nur Punkte-Bereich. Aber nur FV und nichts anderes sind für mich schon ein Indiz dafür, dass hier was nicht stimmen kann. Wer dennoch so ein Glück hat, sollte Lotto spielen.

 

Mir zeigt dieser Artikel lediglich, dass der Gutachter, der hier so medienwirksam die Fehler anprangert, vielleicht selber noch einmal prüfen sollte, ob nicht er oder seine Mitarbeiter Fehler ab und an fehlerhaft gearbeitet haben.

 

Die VUT gibts nun bereits seit 7 Jahren. Wenn Herr Grün oder einer seiner Mitarbeiter eher fehlerhaft arbeiten würden, gäbe des die Firma sicher nicht mehr oder hätte eher mäßigen Erfolg. Ich kenne Herrn Grün persönlich und weiss, dass er zuverlässig arbeitet. Das ist meine Meinung, die muss ja niemand mit mir teilen...

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Ja, der blaue Renault ist das Messfahrzeug. Also tatsächlich hat der Messbeamte die Tonne extra so hingestellt.

Wer Lust und Laune hat, kann gern selbst bisschen im Internet suchen. Im Raum Krefeld taucht die Tonne immer wieder in Verbindung mit dem blauen Wagen auf.

 

bei uns gibt es so eine Tonne in grau. Fast so wie die Mülltonnen der Eigenheime.

 

Wenn der Tag dran ist, an dem der Müll abgeholt wird, dann stehen alle Mülltonnen draußen an der Straße. Was glaubt ihr welche Tonne dort regelmäßig mit zwischen steht?

 

Wenn kein Mülltag ist, werden auch mal zwei bis drei Tonnen mit zu gestellt....

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Wo es steht kann ich Dir jetzt auch nicht sagen, aber ich weiss auch davon, dass kurzzeitiges unterschreiten des Mindestabstandes zulässig ist, wenn man überholen möchte.
Das steht nirgends. Liegt daran, daß es nicht stimmt.
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Wenn kein Mülltag ist, werden auch mal zwei bis drei Tonnen mit zu gestellt....
Tja, da hat der Verantwortliche wohl Winnetou I - III gelesen und weiss daher genau, wie man sich an den Feind anschleicht, ohne direkt entdeckt zu werden.....
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Unsinn ist die Behauptung des Gutachters, dass Abstandsmessungen bei LKW nicht mit einer "normalen" Digi - Kamera ohne Datum und ohne Einblendung des Ortes gewertet werden können.

Fakt ist, dass dies möglich ist, dass allerdings eine eindeutige Dokumentation und vor allem auch eine eindeutige Beschreibung des Sachverhalts mit Zeit, Ort, Beschreibung der Örtlichkeit usw. beigefügt werden sollte.

Mit welcher "normalen" Videokamera kann man auf eine Entfernung von mindestens 300m so genau filmen, dass eine (für den Betroffenen positiven) Abstandsänderung dokumentiert ist? Selbst die "professionellen" Anlagen können in dieser Entfernung je nach Witterung und Brennweite schon erhebliche Qualitätsverluste haben.

 

Der Kommentar, dass so eine Häufung der Fahrverbote in der Praxis nicht vorstellbar ist, ist ebenfalls Unsinn.

Von den 13 Verstößen, die hier aufgezeigt werden, sind allein schon 6 auch dann im Fahrverbotsbereich, wenn dort tatsächlich nur eine Beschränkung auf 120 km/h stehen sollte und 5 weitere im Punktebereich.

Geht man aufgrund der Geschwindigkeitsbeschränkung davon aus, dass die Messung auf einer Autobahn stattgefunden hat, sehe ich selbst bei 13 Verstößen im Fahrverbotsbereich in knapp 2 Stunden nichts ungewöhnliches.

wie von @handysammler angedeutet geht es nicht um die Häufung an Fahrverboten an sich, sondern darum, dass es bei vermeintlich Tempo 100 erlaubt ausschließlich Fahrverbote gab. Und das, obwohl bei einem "Massengerät" - hier der guten µp 80 - jede Überschreitung mitgenommen werden kann und keine Pausen durch Anhaltevorgänge entstehen. Zudem ist zu beachten, dass das polizeiliche Opportunitätsprinzip bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit Verstößen im Anzeigenbereich eingeschränkt ist, sprich die Anzeigen "verfolgt werden müssen" - um es mal so auszudrücken. Unter diesen Umständen erscheint es schon sehr zweifelhaft, dass

1. alle Messungen im Anzeigenbereich verworfen wurden oder

2. die Verkehrsteilnehmer entweder nur bis 120 km/h gefahren sind (unterstellt, dass erst ab Anzeigenbereich ausgelöst wird; bei niedrigerem Grenzwert müssten die Geschwindigkeiten noch niedriger gelegen haben) und dann erst wieder im Fahrverbotsbereich unterwegs waren.

 

Bei innerörtlichen Geschwindigkeitsmessungen kann es noch eher vorkommen, dass Personen bis Ende des dritten VG-Bereichs unterwegs sind, und dann ein paar ordentliche Verstöße direkt im FV liegen (hier auch nur 10 km/h Spanne zwischen Anzeige und Fahrverbot) - aber auf den Autobahnen wäre es bei der auf der Liste ersichtlichen Zeit von knapp 3 Stunden schon äußerst ungewöhnlich, dass es in dem 20 km/h Bereich zwischen Anzeigenanfang und Fahrverbotsanfang keinen erwischt hat (jeweils ohne Beachtung der größeren Geschwindigkeitsunterschiede bei höheren Geschwindigkeiten - Toleranz 3 % bei über 100 km/h...). Das hätte schon auffallen und zu Nachfragen anregen müssen - es hätte ja auch sein können, dass tatsächlich dieser ungewöhnliche Fall eingetreten ist, dann würde alles passen.

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Hallo, xander,

 

Mit welcher "normalen" Videokamera kann man auf eine Entfernung von mindestens 300m so genau filmen, dass eine (für den Betroffenen positiven) Abstandsänderung dokumentiert ist?

das sollte eigentlich kein großes Problem sein, aber darum geht es auch gar nicht, denn so werden diese Messungen, die der Gutachter angeprangert hat, nicht durchgeführt.

 

Mit der Digicam war ein ganz normaler Digi - Fotoapparat gemeint, aber es kann auch jede Videokamera genommen werden.

 

Die Messung erfolgt, indem man schräg neben dem Fahrzeug fährt, das zu dicht auffährt, und dann mehrere Bilder hintereinander macht, so dass man anhand der Leitlinien und der Abstände zwischen diesen Leitlinien dokumentieren kann, wie dicht das Fahrzeug auf den Vordermann aufgefahren ist.

 

Mehrere Bilder deshalb, um zu dokumentieren, ob sich der Abstand nur deshalb verringert hat, weil der Vordermann gebremst hat (Messung wäre nicht verwertbar), ob der Hintermann den Abstand nach und nach deutlich vergrößert hat (Messung würde ebenfalls verworfen) oder ob der Hintermann die ganze Zeit gleichbleibend mit zu geringem Abstand zum Vordermann gefahren ist.

 

Gleichzeitig wird die Geschwindigkeit des Streifenfahrzeugs, das sich der Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeugs angepasst hat. dokumentiert und die Strecke, die während der Abstandsmessung zurückgelegt wird.

 

Auf diese Weise lässt sich, wenn alles ausführlich aufgelistet wird, recht deutlich nachweisen, ob z. B. ein LKW bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h seinen Abstand von mindestens 50 m zum Vordermann unterschritten hat oder nicht.

 

Im Idealfall hat man dann auch noch den Geschwindigkeitsaufschrieb des Kontrollgerätes zur Tatzeit, um nachzuweisen, dass der LKW zu diesem Zeitpunkt deutlich schneller als 50 km/h war.

 

wie von @handysammler angedeutet geht es nicht um die Häufung an Fahrverboten an sich, sondern darum, dass es bei vermeintlich Tempo 100 erlaubt ausschließlich Fahrverbote gab.

Die aktuelle Praxis der Kollegen, die solche Messungen durchführen, kenne ich nicht.

 

In der Vergangenheit gab es allerdings Kollegen, von denen ich sicher weiß, dass diese ab und an nur Fahrzeuge im Fahrverbotsbereich gemessen haben (so, wie es bei uns mit Lasermessungen der Fall ist).

 

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies im vorliegenden Fall ebenso war, denn sonst wäre wirklich nicht zu erklären, warum nur diese Messungen dokumentiert wurden.

 

Im Gegensatz zu uns und zu den Lesern der Autozeitschrift dürfte dem Gutachter bekannt sein, auf welche Geschwindigkeit das Gerät eingestellt war und auch hier wieder ein Schelm, der Böses vermutet, weil der Gutachter solche Informationen nicht mitgeteilt hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Die Messung erfolgt, indem man schräg neben dem Fahrzeug fährt, das zu dicht auffährt, und dann mehrere Bilder hintereinander macht, so dass man anhand der Leitlinien und der Abstände zwischen diesen Leitlinien dokumentieren kann, wie dicht das Fahrzeug auf den Vordermann aufgefahren ist.

so haben es sich wohl auch die Polizisten in dem vorliegenden Fall gemacht - oder es vielmehr versucht. Klar, wenn man nicht überholt, lässt sich der Abstand dokumentieren - "wenn" ...

 

In der Vergangenheit gab es allerdings Kollegen, von denen ich sicher weiß, dass diese ab und an nur Fahrzeuge im Fahrverbotsbereich gemessen haben (so, wie es bei uns mit Lasermessungen der Fall ist).

Ich kenne keinen Fall, bei dem mit einem "Massengerät" nur im Fahrverbotsbereich gemessen worden wäre. Bei ProViDa-Messungen ist es noch nachvollziehbar, bei Laserkontrollen je nach Örtlichkeit, Anhaltesituation und Geschwindigkeitslevel vielleicht auch - aber bei einer Lichtschrankenmessung an der Autobahn? Bei tatsächlich erlaubten :120: und recht großer Entfernung zum Verkehrszeichen sollte man bei einer Ahndung ab Anzeigenbereich eigentlich keine Sorge haben müssen, dass die Anlage heiß läuft. Und genug Filmmaterial wird es auch gegeben haben - sonst stellt man sich wohl nicht an die Autobahn.

 

Im Gegensatz zu uns und zu den Lesern der Autozeitschrift dürfte dem Gutachter bekannt sein, auf welche Geschwindigkeit das Gerät eingestellt war und auch hier wieder ein Schelm, der Böses vermutet, weil der Gutachter solche Informationen nicht mitgeteilt hat.

Was der Polizist tatsächlich eingestellt hat, wird wohl nur der Beamte selbst wissen. Aber wenn er von 120 km/h erlaubt ausgegangen ist (Eintrag im Messprotokoll nicht sonderlich gut lesbar, allerdings ist die zweite Ziffer im Vergleich zu den anderen Zweiern und Nullern in den Eintragungen wohl eher als 2 zu verstehen), spricht ja nichts gegen eine Auslösung ab Anzeigenwert. Uninteressant ist, was der Polizist eingestellt hat oder der Gutachter ab wann wie erfahren hat - was in der Auswertestelle daraus gemacht wurde ist das spannende.

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Ohne ihn jetzt selbst gelesen zu haben,

...

Was mich nun ganz und gar nicht wundert, ist die Tatsache, dass 'm3_' wie ein Flummi darauf anspringt und sofort, voellig unreflektiert lauthals "Riesenskandal" kraeht.......

...

@harryb: Dein großes Pech ist, daß @handysammler nicht das Titelblatt gescannt hat. Somit bist Du wieder einmal in 'nem Fettnapf getappt und der ist diesmal so groß, daß es wirklich keine Chance mehr zum Rauskommen gibt :P , selbst mit einer Doppelsteighilfe von den ebenso reingetappten zwei Gefällt-mir-Kandidaten @bl.&bl..

:nolimit:

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@harryb: Nein, denn das kann jeder belegen, der die Titelseite kennt. Dort ist unten rechts der erwähnte symbolisierte orange Blitz ca. 9 x 9 cm. Darauf ein Starenkasten und die beiden Textzeilen "Riesiger Blitzer-Skandal aufgedeckt" und "Jede dritte Messlung falsch!", was ich in den Tags aufgeführt habe. Du siehst, auch andere erkennen "Skandale" und "decken auf". Zur erneuten Klarstellung, ich habe keine Verbindung zur autobild und bin auch kein Gutachter.

:nolimit:

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.....bin auch kein Gutachter.

 

Das ist die erste gute Nachricht, die ich von dir lese. Zum Rest bleibt zu sagen: Wenn du der Meinung bist, diese effekthascherichen Titel der BLOED-Zeitung - egal ob nun BLOED oder Auto-BLOED - seien das Mass der Dinge, dann empfehle ich dir mal die eingehende Lektuere der Webseite www.bildblog.de......

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Nachdem immer wieder über die Quelle hergezogen wird, sei vielleicht noch erwähnt, dass anlässlich der Berichterstattung zum diesjährigen Verkehrsgerichtstag ein Bericht im heute journal ausgestrahlt wurde, in dem es um genau diese gutachterliche Einschätzung oder Untersuchung der Anzahl an fehlerhaften Messungen ging. Zum heute journal kann man sehr verschiedener Meinungen sein; allerdings sind die Zahlen damit kein Fall von öffentlichkeitswirksamer Bild-Manie oder eines provuzierenden Gutachters, wenn der Journalist von sich aus nachfragt, wie die Entwicklung nach einem vorherigen Bericht ausgefallen ist.

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Vielen Dank @handysammler! Ich haette es ja nicht gebraucht, aber vielleicht moechte 'm3_' sich noch weiter daran ergoetzen. Ich weiss auch nicht, warum 'm3_' nun explizit auf diese Frontseite abzielt, allerdings ist mir nun klar, warum er auf den Artikel angesprungen ist wie Nachbar's Lumpi auf die geplatzte Weisswurst.....

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Tja leider ist es so, dass diese Zeitung oder besser Zeitschrift also so ziemlich das Letzte ist was man für ein Euro plus cent so kaufen kann. Die Berichte sind oberflächlich und extrem schlecht recherchiert. Das geht so gar nicht, die Zeitung kann man nicht mal zum Fisch einpacken nehmen, da wird selbst den toten Fischen schlecht und sie routieren im Grabe im wahrsten Sinne des Wortes. Der Bericht war das Letzte, zumal alle Fallbeispiele von Anno Dutt waren, also "Im Westen nicht Neues..." Der Bericht war ansonsten extrem trocken, war ja klar, da sehr wenig Gehirnschmalz investiert wurde... Mann Mann Mann Mann würde Schäffer jetzt sagen....

Ich kann nicht soviel essen wie ich kot.en möchte...

tbd

 

Gruß

Roger01

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Wo es steht kann ich Dir jetzt auch nicht sagen, aber ich weiss auch davon, dass kurzzeitiges unterschreiten des Mindestabstandes zulässig ist, wenn man überholen möchte.
Das steht nirgends. Liegt daran, daß es nicht stimmt.

 

@Biber: Ich habe, extra für Dich, nochmal recherchiert. Es steht nicht im der StVo, ist aber ein Urteil und damit von der Rechtsprechung anerkannt.

Quelle: Beck'sche Kurzkommentare, Band 5, Straßenverkehrsrecht

Wer überholen will, darf den Abstand grds. erst vermindern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann [...], jedoch verlängert das den Überholvorgang unnötig, wenn der Vorausfahrende offensichtlich freie Bahn hat [...].

 

Wie würdet Ihr denn das verstehen, wenn nicht so, dass ein LKW bei absehbarer Überholmöglichkeit kurzfristig in den Sicherheitsabstand "reinbeschleunigen" darf?

 

 

Zudem hat der ein oder andere hier den springenden Punkt nicht verstanden. Es geht nicht darum, den Momentabstand nicht festhalten zu können. Dass das weniger als 50 Meter und wohl auch deutlich mehr als 50 km/h sind steht ja außer Frage. Es geht darum, was die Kausalität dieser Situation ist. Ob der vordere LKW bremste, ob der hintere LKW Gas gab, ob der Streifenwagen beim überholen störte etc.

Fahren 2 LKW mit 20 Meter Abstand über 500 Meter hintereinander und beide müssen ca. 90 km/h drauf haben, dann sieht das ja ganz anders aus als in dem AutoBild-Beispiel, wo scheinbar nur 70 km/h gefahren werden. Das ist zumindest ungewöhnlich und die gegenständliche Dokumentation absolut unbefriedigend.

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Ich kann nicht soviel essen wie ich kot.en möchte...

 

Was nun? Der Benutzer m3_ - der ja unbestritten ein wirklicher Fachmann auf dem Gebiet der Falschmessungen ist - hat doch den Artikel hier vorgestellt. Da hängt ja eine Promotion dran.

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