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Hallo, Blaulicht,   es ist überhaupt nicht kompliziert, sondern ganz einfach:   Die Rechtsprechung ist für uns genauso bindend, wie die Gesetzgebung, denn die Rechtsprechung orientiert sich an Recht

Hallo, Blaulicht,   wenn Du meinen Beitrag schon lobst, solltest Du ihn vielleicht auch mal richtig lesen und verstehen, denn das erspart Dir möglicherweise so manchen Gerichtstermin und so manchen An

@handysammler und @Nachteule: Vielen Dank fuer das Enscannen und dem ausfuehrlichen - und ausgewogenem, wie ich meine - Kommentar zum Artikel. Ohne ihn jetzt selbst gelesen zu haben, draengt sich mir

Guest PedroK

Das Verfassungsgericht ist kein herkömmliches Gericht und die Rechtsprechung eher eine Auslegung der Grundrechte. Sagt das BVerfG etwas über GiV so kommentiert / leg es aus den für mich bindenden Gesetzestext.

Willst Du Dich jetzt aus der Nummer heraus winden, indem Du behauptest, höchstrichterliche Entscheidungen bzw. Entscheidungen des BVerfG seien keine "Rechtsprechung"? (Lies bitte auch noch mal #99.)
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Ich sehe da gar nicht so den Widerspruch.
Der passende Kommentar dazu wäre schlicht zu einfach.

 

Sagt das BVerfG etwas über GiV so kommentiert / leg es aus den für mich bindenden Gesetzestext.
Wieder beim Allgemeinkekskuchenbacken? Oder merkst Du wirlich nicht, daß die Aussage exakt genauso zutreffend ist, wenn man BVerfG durch AG, LG oder OLG ersetzt?

 

Sagt ein OLG jener oder welcher Lebenssachverhalt ist keine Straftat, so ist das nett zu wissen.
Nur sicherheitshalber: sagt ein OLG jener oder welcher Lebenssachverhalt ist keine Straftat, so kommentiert / leg es aus den (nicht nur) für Dich bindenden Gesetzestext.

 

Treffe ich auf einen gleichen Lebenssachverhalt, so beanzeige ich trotzdem, wenn ich denke, dass das richtig ist.

Womit Du bewiesen hast, daß Du nachteule tatsächlich nicht verstanden hast.

 

Wie wäre es, wenn du dich an deine Wort hälst.
Ich frage aus Gewohnheit, nicht weil ich eine brauchbare Antwort erwarte: wo tat ich das nicht?

 

Du hast keine Ahnung was ich weiß.
Wie wäre es, wenn Du Dich an meine Beiträge hältst? Ich habe nichts dergleichen behauptet. Wobei Du natürlich grundsätzlich recht hast: ich weiß wirklich nicht, was Du weißt. Ich weiß auch nicht, was Du alles nicht weißt. Aber ich habe den Eindruck, daß Du mein Wissen über das, was Du nicht weißt, stetig erweiterst.
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Guest PedroK

Polizisten haben sich an Recht und Gesetz zu halten

Jup. Und mittags ist es vielerorten heller als nachts.

 

Was ist nun hiermit:

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung.

Behauptest Du das weiterhin?
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Guest PedroK

Was ist nun hiermit:

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung.

Behauptest Du das weiterhin?

Ja.

Nur der Klarheit halber: Du betrachtest also höchstrichterliche Rechtsprechung, die z.B. die Arbeit der Polizei betrifft, nicht als bindend für Deine Arbeit als Cop. Korrekt?
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Fällt es dir so schwer, das anzunehmen, was ich schrieb? Willst du jetzt solange den selben Satz umformulieren, bis ich wieder in der Ecke stehe, wo du mich siehst? Hör doch damit auf und nehme das so an, wie ich es schrieb.

 

Sobbel hat das ergänzend ganz gut dargestellt.

Nehme zu meiner Aussage (Bindung an Recht und Gesetzt und Definition der Begriffe) noch das Beispiel mit den OLGen, die einen Lebens unterschiedlich bewerten und dem Wissen, dass das Verfassungsgericht, als Hütterin der Grundrechte, das Gesetz und die Grundreche (alos woran die Polizei gebunden ist) definiert und Grenzen aufzeigt.

 

Dann denke daran, wie das funktioniert Gesetzestexte werden vom Verfassungsgericht geprüft und der Gesetzgeber muss ändern. Welche Rolle spielt da die Polizei.

 

Da hängt also mehr dran, als du gerade versuchts mir in meine Aussage hineintun.

 

 

Es ist toll, was du dir für Gedanken über Recht und Auslegung machts.

Die Polizei wehrt auf der Straße konkrete Gefahren ab und sichert Strafverfahren.

 

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Du kannst denken was du willst.
Ich kann wenigstens denken. Bei Dir reicht es ja nicht mal zu Antworten.

 

Was ein AG sagt interessiert mich jedoch kaum (...)
Große Klappe, nix dahinter.

 

Du betrachtest also höchstrichterliche Rechtsprechung, die z.B. die Arbeit der Polizei betrifft, nicht als bindend für Deine Arbeit als Cop. Korrekt?
Ja klar. Glaubst Du ernsthaft, er würde in einem Bereich arbeiten, mit dem sich BVerfG-Urteile beschäftigen?
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Guest PedroK
Hör doch damit auf und nehme das so an, wie ich es schrieb.

 

Gut. Wir haben hier also einen Polizisten, der behauptet (und dabei auch bleibt):

 

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung.

 

Thema (für mich) durch.

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Hallo, Blaulicht,

 

vor einigen Jahren wurden reihenweise Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, weil sie während der Fahrt Zeitung gelesen und andere unsinnige Dinge gemacht haben.

 

Die Beamten, die dieses zur Anzeige gebracht haben, waren der Ansicht, dass diese VT gegen § 23 StVO verstoßen.

 

Der Gesetzestext selber würde so eine Anzeige durchaus hergeben.

 

Die zuständigen Amtsgerichte, die diese Anzeigen auf den tisch bekommen haben, haben sie eingestellt und dann bekanntgegeben, dass sie keine weiteren Anzeigen wünschen, weil sie nicht rechtmäßig wären.

 

Würde Dich die Ansicht des AG tatsächlich nicht interessieren?

 

Würdest Du weiter Anzeigen schreiben?

 

Wenn nein? Warum nicht?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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vor einigen Jahren wurden reihenweise Fahrzeuglenker zur Anzeige gebracht, weil sie während der Fahrt Zeitung gelesen und andere unsinnige Dinge gemacht haben.

Die Beamten, die dieses zur Anzeige gebracht haben, waren der Ansicht, dass diese VT gegen § 23 StVO verstoßen.

Der Gesetzestext selber würde so eine Anzeige durchaus hergeben.

Die zuständigen Amtsgerichte, die diese Anzeigen auf den tisch bekommen haben, haben sie eingestellt und dann bekanntgegeben, dass sie keine weiteren Anzeigen wünschen, weil sie nicht rechtmäßig wären.

Gutes Beispiel. Mal ein anderes:

 

bis vor einiger Zeit hat ein nicht unbekannter Richter aus HF viele (korrekte) Geschwindigkeitsmessungen mit der Begründung (Kurzform) der "Abzocke" eingestellt. Er gibt bekannt (jetzt konstruiere ich mal), daß er auch alle weiteren Messungen einstellen wird, wenn nicht folgendes geklärt wird: Zitat "Es gibt keine verbindlichen Regeln, wann und wo und mit welchen Geräten geblitzt wird."

 

Jetzt, bezogen auf meinen beschriebenen Sachverhalt, zu Deinen Fragen:

Würde Dich die Ansicht des AG tatsächlich nicht interessieren?

Würdest Du weiter Anzeigen schreiben?

Wenn nein? Warum nicht?

1. sie würde mich sogar sehr interessieren. Schließlich betrifft es den Großteil meiner Arbeit.

2. auf jeden Fall würde ich auch weiter so messen UND natürlich auch Anzeigen schreiben.

3. erübrigt sich, daß mit JA geantwortet wurde.

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Thema doch noch nicht ganz durch. Würdest Du auch folgende Aussage unterschreiben:
Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung.
?

Hi Pedro

 

Ich fühle mich sehr wohl auch an Rechtsprechung gebunden. Grundsätzlich. Wenn aber ein Richter so wie in dem Fall des Herforder agiert, fühle ich mich dadurch nicht aufgefordert Geschweige denn gezwungen, die Messungen zu ändern oder gar einzustellen.

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Fällt es dir so schwer, das anzunehmen, was ich schrieb? Willst du jetzt solange den selben Satz umformulieren, bis ich wieder in der Ecke stehe, wo du mich siehst? Hör doch damit auf und nehme das so an, wie ich es schrieb.

 

Ich sehe es so, dass du dich selbst in die Ecken hinein manoevrierst, es sind deine Worte, die da explizit nach gefragt werden. Das Schlimme ist, dass du einfach nicht begreifst, dass es manchmal - in deinem Fall meistens! - besser ist, die Klappe zu halten. 'PedroK' macht in meinen Augen nichts anderes, als das, was du schriebst, so anzunehmen, wie du es schriebst...........

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Hallo, Bluey,

 

in Deinem Beispiel handelt es sich um die Meinung eines einzelnen Richters, die, wie unzählige Urteile zeigen, wohl nicht von anderen Richtern geteilt wird.

 

In so einem Fall würde ich auch genauso mit meinen Anzeigen weitermachen.

 

Wenn aber, wie bei den Zeitungslesern, alle Gerichte, die mit diesen Anzeigen zu tun hatten, gleich urteilen oder, genauer gesagt, diese Fälle einstellen, und dazu auch noch plausible Begründungen mit den dementsprechenden Kommentaren über die Definition der Besetzung beifügen, ist das durchaus ein Grund, in Zukunft auf solche Anzeigen zu verzichten.

 

Um ein weiteres Beispiel zu nennen:

 

Rein vom Wortlaut der einzelnen Gesetze und Verordnungen gab es keinen Grund, die Videoaufzeichnungen bei den Abstandsmessungen zu bemängeln, denn der Gesetzestext ist in dieser Beziehung relativ unverbindlich gehalten.

 

Erst durch die Rechtsprechung wurde festgelegt, dass die damalige Methode nicht rechtmäßig ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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'PedroK' macht in meinen Augen nichts anderes, als das, was du schriebst, so anzunehmen, wie du es schriebst...........

In meinen Augen nimmt er, dass was ich schreibe nicht so an. Er nimmt eine Aussage, und nimmt diese als Dogma; oder er nimmt zu einem Thema eine Aussage und ignoriert, dass wir schon seit einiger Zeit über das Thema gesprochen haben und nicht in jedem Beitrag alle vorigen Statements widerholt wurden oder er nimmt eine Aussage, zitiert diese, löscht jedoch einige Aufzählungspunkte heraus.

 

Vielleicht nimmt er alle Buchstaben an, die ich schreibe - den Inhalt jedoch nicht.

(und dass lieber @HarryB könntest du eigentlich erkannt haben)

 

Ich nehme mal das Beispiel direkt über uns:

Bindung an Rechtsprechung

Meine Worte / Buchstaben, dass ich mich an Rechtsprechung nicht gebunden fühle nimmer an.

Meinen Inhalt, dass ich an Recht und Gesetz gebunden bin und dass das Recht auch durch Rechtsprechung geprägt wird ignoriert er.

Bluey formuliert es anders, er sagt dass er sich grundsätzlich an Rechtsprechung gebunden fühlt. klammert jedoch sofort aktuelle Rechtsprechung aus, an die er sich nicht gebunden fühlt. Was ist da los? Fühlt Bluey sich etwa (wie ich es sagte) nicht an die Rechtsprechung gebunden?

 

Rechtsprechung ist eben nicht zwingend bindend.

Rechtsprechung wirkt (kann) sich über die Gesetzgebung auf die ausführende Gewalt aus(wirken).

Es kann jedoch auch sein, dass Rechtsprechung das Recht kommentiert. Was dann unmittelbare Auswirkungen auf die ausführende Gewalt hat, die an Recht und Gesetz gebunden ist.

 

Außerdem schrieb ich auch, dass man sich überlegen sollte, woher Rechtsprechung kommt. Es kann also auch notwendig sein, dass die Polizei sich an bestehenden Gesetz hält und damit eine Rechtsprechung zur Klärung der Rechtslage provoziert - für die Rechtssicherheit. (wobei der Grund des Handelns vor Ort viel einfacher ist: Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung).

 

Auch Nachteule sucht sich die Rechtsprechung aus, die er annimmt. Was nur bedeuten kann, dass er sich nicht an die Rechtsprechung gebunden fühlt; sehr wohl aber an Recht und Gesetz. Die Rechtsprechung, die Teil des Rechtes wird, nimmt er dann an.

 

Dazu kommt noch, dass Rechtsprechung manchmal falsch oder widersprüchlich ist.

 

So dass meine Aussage unterm Strich, wie oben gemacht bestehen bleibt, dass mich Bluey mit seiner bestätigt und PedroK nur Buchstaben, aber nicht die Aussage an sich verstanden hat / verstehen wollte.

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Vielleicht nimmt er alle Buchstaben an, die ich schreibe - den Inhalt jedoch nicht.

(und dass lieber @HarryB könntest du eigentlich erkannt haben)

 

Ich will das jetzt nicht hier ausdiskutieren, aber eines solltest DU einmal bedenken: Es ist nicht nur 'PedroK', der alle Bustaben, die du schreibst, aber nicht den Inhalt annimmt. Da gibt es noch viele andere User hier, denen es genauso geht - mich eingeschlossen. Es bleibt also nur ein einziger Rueckschluss offen: Es liegt - einzig und allein! - an Dir. Ich meine, dieses jetzt schon mehrfach so in deine Richtung kommuniziert zu haben, obendrein noch in verschiedenen Formen, sodass es eigentlich verstanden werden muesste - es sei denn, man ist beratungsresistent.........

 

Und damit EOD zu diesem Teil, ich werde das weiter beobachten, wie es laeuft und ggf. Massnahmen einleiten.

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Hallo, Blaulicht,

 

Auch Nachteule sucht sich die Rechtsprechung aus, die er annimmt. Was nur bedeuten kann, dass er sich nicht an die Rechtsprechung gebunden fühlt; sehr wohl aber an Recht und Gesetz. Die Rechtsprechung, die Teil des Rechtes wird, nimmt er dann an.

falsch.

 

Du forderst, dass man nicht nur Deine Worte liest, sondern auch den Inhalt verstehen soll, aber für Dich gilt es umgekehrt offensichtlich nicht, denn sonst hättest Du ja verstanden, was ich geschrieben habe und es nicht nur gelesen.

 

Wenn ein einzelner Richter eine abweichende Meinung zu einem bestimmten Punkt hat als alle anderen Richter, und wenn ich mich an der Meinung dieser anderen Richter orientiere und nicht an der des einzelnen, suche ich mir nicht die Rechtsprechung aus, sondern halte mich an die gängige Rechtsprechung.

 

Aussuchen würde ich mir die Rechtsprechung, wenn ich mich an der Meinung dieses einzelnen Richters orientiere und jubiliere, weil ich mich nicht mehr an die Vorgaben der anderen Richter halten muss.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

Ich fühle mich sehr wohl auch an Rechtsprechung gebunden. Grundsätzlich.

Alles klar. Dachte ich mir.

 

Wenn aber ein Richter so wie in dem Fall des Herforder agiert, fühle ich mich dadurch nicht aufgefordert Geschweige denn gezwungen, die Messungen zu ändern oder gar einzustellen.

Das ist nachvollziehbar.

 

Gruß, Pedro.

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in Deinem Beispiel handelt es sich um die Meinung eines einzelnen Richters, die, wie unzählige Urteile zeigen, wohl nicht von anderen Richtern geteilt wird.

Stimmt. Aber AG-Urteile sind ja sehr oft "Meinungen" eines einzelnen Richters, wie sich immer wieder zeigt.

 

Wenn aber, wie bei den Zeitungslesern, alle Gerichte, die mit diesen Anzeigen zu tun hatten, gleich urteilen oder, genauer gesagt, diese Fälle einstellen, und dazu auch noch plausible Begründungen mit den dementsprechenden Kommentaren über die Definition der Besetzung beifügen, ist das durchaus ein Grund, in Zukunft auf solche Anzeigen zu verzichten.

Das sehe ich genauso.

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Guest PedroK

In meinen Augen nimmt er, dass was ich schreibe nicht so an. Er nimmt eine Aussage, und nimmt diese als Dogma; oder er nimmt zu einem Thema eine Aussage und ignoriert, dass wir schon seit einiger Zeit über das Thema gesprochen haben ...

Gute Güte! Was soll das Gejammer?

 

Zur Erinnerung: Du haust eine generelle Behauptung raus:

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung.
, der ich in #99 einige Argumente zur Bindungswirkung höchstrichterlicher Urteile gegenüberstelle (siehe dazu auch nochmals §31 BVerfGG).

 

Darauf antwortest Du mit dem nächsten ignoranten Spruch:

Sagt ein OLG jener oder welcher Lebenssachverhalt ist keine Straftat, so ist das nett zu wissen. Treffe ich auf einen gleichen Lebenssachverhalt, so beanzeige ich trotzdem, wenn ich denke, dass das richtig ist.

 

Und nun bist Du wieder am „Keiner versteht mich“-Nölen, weil man Deine Äußerungen so nimmt, wie Du sie machst. Was soll das?

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Ich schrieb auch, dass hier ein OLG ja ein OLG nein gesagt hat. Welchem OLG soll ich in einem dritten Zuständigkeitsbereich folgen? Welche Rechtsprechung ist bindend? Und stünde Rechtsprechung dann über der Strafverfolgungspflicht aus 163 StPO?

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Hallo, Bluey,

 

Stimmt. Aber AG-Urteile sind ja sehr oft "Meinungen" eines einzelnen Richters, wie sich immer wieder zeigt.

das ist richtig.

 

In der Regel gehen diese Meinungen allerdings alle in eine gewisse Richtung und es sind dann nur kleine Unterschiede in der Auslegung, im Strafmaß usw.

 

Wenn nun ein einzelner Richter plötzlich in einer völlig anderen Richtung urteilt und dabei lediglich seine persönlichen Befindlichkeiten als Grund angibt, sollte diese Einzelmeinung nicht unbedingt als Anhaltspunkt genommen werden, nun selber auch die Richtung zu wechseln.

 

Anders würde es aussehen, wenn einem Richter irgendein Fehler in der bisherigen Rechtsprechung aufgefallen ist, den vorher niemand bemerkt hat und wenn er somit aus tatsächlichen Gründen ein anderes Urteil fällt und dieses ausführlich und nachvollziehbar begründet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Habt ihr es gut.

 

In X sitzen 4 Richter und Richterinnen und jeder hat eine andere Meinung zur Falllösung welche zu unterschiedlichen Ergebnissen führen (Edit: Wenn man will bekommt man noch weitere Lösungsmöglichkeiten hin).

 

Und ich soll nun als "Rechtsberater" der Behörde, den Kollegen und Kolleginnen darstellen wie sie arbeiten sollen. Ich bin da überfordert.

--------------------

Im übrigen sind lediglich Entscheidungen des BVerfG bindend für die Gerichte.

 

Die Polizei wird sicherlich vom jeweiligen Vorgesetzten entsprechende Anweisungen bekommen, wenn dies so und so zu behandeln ist.

Wenn also ein gericht immer so entscheidet, wird der Dienstvorgesetzte des einzelnen Polizisten sich wohl hoffentlich der Sache annehmen und dies dem Einzelenen durchstellen.

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Ah.

 

@Gast225

denkt in die richtige Richtung.

 

Ich bleibe bei meiner Aussage.

Ich denke, wenn polizeiliche Handeln ständig irgendwelche AG Entscheidungen beeinflussen würde, dann würde die Neutralität der Polizeiarbeit beeinflusst sein bzw die Polizei könnte kaum arbeiten.

 

Gesetz und Recht ist bindend

 

Ständige- und/oder Obergerichts- Rechtsprechung können das was Recht beinhaltet beeinflussen. Oder den Gesetzgeber veranlassen Gesetze (Eingreifbegnisse) zu ändern.

 

Ignorieren kann die Polizei Rechtsprechung nicht. Bindend ist sie aber auch nicht.

Aber Rechtsprechung kann Diensanweisung (hierarchisch unterhalb der Gesetze) zur Folge haben und dann bindend für die Polizei sein.

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Ah.

 

@Gast225

denkt in die richtige Richtung.

 

Ich bleibe bei meiner Aussage.

Ich denke, wenn polizeiliche Handeln ständig irgendwelche AG Entscheidungen beeinflussen würde, dann würde die Neutralität der Polizeiarbeit beeinflusst sein bzw die Polizei könnte kaum arbeiten.

 

Gesetz und Recht ist bindend

 

Ständige- und/oder Obergerichts- Rechtsprechung können das was Recht beinhaltet beeinflussen. Oder den Gesetzgeber veranlassen Gesetze (Eingreifbegnisse) zu ändern.

 

Ignorieren kann die Polizei Rechtsprechung nicht. Bindend ist sie aber auch nicht.

Aber Rechtsprechung kann Diensanweisung (hierarchisch unterhalb der Gesetze) zur Folge haben und dann bindend für die Polizei sein.

 

Aha. Könntest Du bitte das, was Du hier von Dir gibst, mit einem (es dürfen auch mehrere sein) Praxisbeispiel unterlegen? Der User @Nachteule könnte Dir dabei als (positives) Beispiel dienen. Bekommst Du das hin?

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Guest PedroK

Ich denke, wenn polizeiliche Handeln ständig irgendwelche AG Entscheidungen beeinflussen würde, dann würde die Neutralität der Polizeiarbeit beeinflusst sein bzw die Polizei könnte kaum arbeiten.

Menschenskind! Nimm doch endlich mal HarryBs gut gemeinten Rat an. (Das ist in keiner Weise aggressiv gemeint.)
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Hallo, Gast225,

 

In X sitzen 4 Richter und Richterinnen und jeder hat eine andere Meinung zur Falllösung welche zu unterschiedlichen Ergebnissen führen (Edit: Wenn man will bekommt man noch weitere Lösungsmöglichkeiten hin).

 

Und ich soll nun als "Rechtsberater" der Behörde, den Kollegen und Kolleginnen darstellen wie sie arbeiten sollen. Ich bin da überfordert.

wenn ich nicht ganz falsch liege, sprichst Du hier nicht von Verkehrsrichtern, sondern eher von Verwaltungsrichtern, richtig?

 

Dir brauche ich ja nicht sagen, dass man diese Gebiete nicht vergleichen kann, denn das Schöne bei den Verkehrssachen ist ja, dass es schon so viele "Vergleichsfälle" gibt, dass man fast immer eine gewisse Richtung als Vorgabe hat.

 

Die Polizei wird sicherlich vom jeweiligen Vorgesetzten entsprechende Anweisungen bekommen, wenn dies so und so zu behandeln ist.

Wenn also ein gericht immer so entscheidet, wird der Dienstvorgesetzte des einzelnen Polizisten sich wohl hoffentlich der Sache annehmen und dies dem Einzelenen durchstellen.

Jein.

 

Wie gesagt: Wenn ein einzelner Richter eines bestimmten Gerichts eine gegensätzliche Meinung zu all seinen Kollegen hat und anders urteilt, wird dies wohl kaum große Auswirkungen auf die Arbeitsweise haben.

 

Nehmen wir einfach mal an, ein Richter stellt regelmäßig alle Anzeigen mit Lasergeräten ein, wenn keine Video - oder Fotoaufzeichnung vorliegt, aber alle anderen Richter arbeiten weiter, wie bisher.

 

Es wäre in so einem Fall Unsinn, wenn man nun anordnen würde, dass mangels zusätzlichen Geräten gar keine Lasermessungen mehr durchgeführt werden.

 

Stellt ein findiger Rechtsanwalt fest, dass bei dem Betrieb oder bei der Überprüfung irgendeines Messgerätes irgendein bestimmtes Teil entgegen der Betriebsanleitung nicht vor jeder Messung überprüft wurde, und führt dies dazu, dass der Richter das Verfahren einstellt, ist es dagegen sehr gut möglich, dass dieser Einzelfall dazu führt, dass z. B. das Messprotokoll dahingehend geändert wird, dass auch diese Überprüfung zwingend gemacht und vermerkt wird.

 

Sehr viel häufiger ist es der Fall, dass ein Richter in der Verhandlung klar macht, dass er diese oder jene Themen etwas genauer dokumentiert haben möchte, damit der Fall eindeutiger wird, und so etwas nimmt man natürlich zum Anlass, dieses auf der Dienststelle bekannt zu geben und es für die Zukunft zu übernehmen, auch, wenn die anderen Fälle vielleicht von anderen Richtern bearbeitet werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich denke, wenn polizeiliche Handeln ständig irgendwelche AG Entscheidungen beeinflussen würde, dann würde die Neutralität der Polizeiarbeit beeinflusst sein bzw die Polizei könnte kaum arbeiten.

Hmm..... also ich denke schon, daß die Entscheidungen des für den jeweiligen Bereich zuständigen AGs die Arbeit der für diesen Bereich zuständigen Polizei durchaus, zumindest in einem gewissen Maße, beeinflußt. Wäre komisch wenn nicht. @nachteule hat das schon recht treffend formuliert. Und ich denke auch, daß er und ich uns in unseren Aussagen nicht widersprechen bzw. das eine das andere nicht ausschließt.

 

Ständige- und/oder Obergerichts- Rechtsprechung können das was Recht beinhaltet beeinflussen.

Ich meine vielmehr, sie werden es beeinflussen. Und sei es auch in der Form, daß sie es "nur" bestätigen. Aber auch das ist eine Form der Beeinflussung.

 

Oder den Gesetzgeber veranlassen Gesetze (Eingreifbefugnisse) zu ändern.

Was sich wiederum auf unsere Arbeit auswirken würde.

 

Ignorieren kann die Polizei Rechtsprechung nicht. Bindend ist sie aber auch nicht.

Das ist ein Widerspruch in sich.

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Hallo, Gast225,

 

In X sitzen 4 Richter und Richterinnen und jeder hat eine andere Meinung zur Falllösung welche zu unterschiedlichen Ergebnissen führen (Edit: Wenn man will bekommt man noch weitere Lösungsmöglichkeiten hin).

 

Und ich soll nun als "Rechtsberater" der Behörde, den Kollegen und Kolleginnen darstellen wie sie arbeiten sollen. Ich bin da überfordert.

wenn ich nicht ganz falsch liege, sprichst Du hier nicht von Verkehrsrichtern, sondern eher von Verwaltungsrichtern, richtig?

 

Dir brauche ich ja nicht sagen, dass man diese Gebiete nicht vergleichen kann, denn das Schöne bei den Verkehrssachen ist ja, dass es schon so viele "Vergleichsfälle" gibt, dass man fast immer eine gewisse Richtung als Vorgabe hat.

Nicht ganz, es ist Sozialrecht. Allerdings gibt es mehr als genug Vergleichsfälle und sogar Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Nur gibt es halt Dinge, die man eben dennoch anders sehen kann.

 

 

 

Die Polizei wird sicherlich vom jeweiligen Vorgesetzten entsprechende Anweisungen bekommen, wenn dies so und so zu behandeln ist.

Wenn also ein gericht immer so entscheidet, wird der Dienstvorgesetzte des einzelnen Polizisten sich wohl hoffentlich der Sache annehmen und dies dem Einzelenen durchstellen.

Jein.

 

Wie gesagt: Wenn ein einzelner Richter eines bestimmten Gerichts eine gegensätzliche Meinung zu all seinen Kollegen hat und anders urteilt, wird dies wohl kaum große Auswirkungen auf die Arbeitsweise haben.

 

Nehmen wir einfach mal an, ein Richter stellt regelmäßig alle Anzeigen mit Lasergeräten ein, wenn keine Video - oder Fotoaufzeichnung vorliegt, aber alle anderen Richter arbeiten weiter, wie bisher.

 

Es wäre in so einem Fall Unsinn, wenn man nun anordnen würde, dass mangels zusätzlichen Geräten gar keine Lasermessungen mehr durchgeführt werden.

 

Stellt ein findiger Rechtsanwalt fest, dass bei dem Betrieb oder bei der Überprüfung irgendeines Messgerätes irgendein bestimmtes Teil entgegen der Betriebsanleitung nicht vor jeder Messung überprüft wurde, und führt dies dazu, dass der Richter das Verfahren einstellt, ist es dagegen sehr gut möglich, dass dieser Einzelfall dazu führt, dass z. B. das Messprotokoll dahingehend geändert wird, dass auch diese Überprüfung zwingend gemacht und vermerkt wird.

 

Sehr viel häufiger ist es der Fall, dass ein Richter in der Verhandlung klar macht, dass er diese oder jene Themen etwas genauer dokumentiert haben möchte, damit der Fall eindeutiger wird, und so etwas nimmt man natürlich zum Anlass, dieses auf der Dienststelle bekannt zu geben und es für die Zukunft zu übernehmen, auch, wenn die anderen Fälle vielleicht von anderen Richtern bearbeitet werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

So war dies eigentlich auch gemeint.

 

Wir stellen ja auch nicht jede Entscheidung des Gerichts an die Kollegen und Kolleginnen durch. Nämlich dann nicht, wenn wir der Ansicht sind, dass die Entscheidung nicht auf den Rest der Fälle übertragbar ist oder in unseren Augen falsch, aber man wegen der gesetzlichen Regelungen nicht weiter dagegen vorgehen kann.

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Guest PedroK

Im übrigen sind lediglich Entscheidungen des BVerfG bindend für die Gerichte.

Klar. IMO kann aber auch eine ständige Rechtsprechung gesetzesgleich verbindlich werden, wenn sie quasi ein Gewohnheitsrecht begründet.

 

Gruß, Pedro.

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IMO kann aber auch eine ständige Rechtsprechung gesetzesgleich verbindlich werden, wenn sie quasi ein Gewohnheitsrecht begründet.

Sehe ich ähnlich. Aber IMO muß man auch die gerichtliche Ebene betrachten, auf der das geschieht. Es ist ja nunmal so, daß in manchen Rechtsbereichen die Gerichte auch eher länderspezifisch entscheiden, nämlich weil es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern gibt. Man hat also nicht nur ein Urteil eines Gerichtes, sondern gleich viele gleiche Urteile vieler Gerichte, aber eben in dem jeweiligen Bundesland. Im angrenzenden Bundesland kann und ist es oftmals schon wieder ganz anders (Stichwort "Vieraugenprinzip"). Es ist also durchaus nicht immer ganz einfach bzw. "richtig", sich lediglich auf Gerichtsurteile zu berufen. Man muß schon näher hinschauen um zu sehen, ob es für einen selbst auch relevant ist oder eben nicht. Selbst OLG-Urteile bilden da keine Ausnahme!

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Im übrigen sind lediglich Entscheidungen des BVerfG bindend für die Gerichte.

Klar. IMO kann aber auch eine ständige Rechtsprechung gesetzesgleich verbindlich werden, wenn sie quasi ein Gewohnheitsrecht begründet.

 

Gruß, Pedro.

Gewohnheitsrecht nicht, aber herrschende Rechtsansicht.

 

Edit:

Dennoch dürfte ein Richter im Fall des Falls davon abweichen. Das macht er vielleicht ein paar Mal, bekommt, sofern es eine weitere Instanz gibt, dann von oben die Quittung und wird dann "freiwillig" wegbefördert.

Edited by Gast225
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Guest PedroK

Sehe ich ähnlich. Aber IMO muß man auch die gerichtliche Ebene betrachten, auf der das geschieht. Es ist ja nunmal so, daß in manchen Rechtsbereichen die Gerichte auch eher länderspezifisch entscheiden, nämlich weil es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern gibt. [...]

D'accord.

 

Gewohnheitsrecht nicht, aber herrschende Rechtsansicht.

Das zweitere ist meiner laienhaften Meinung nach Geltungsgrund des ersteren.

 

Dennoch dürfte ein Richter im Fall des Falls davon abweichen. Das macht er vielleicht ein paar Mal, bekommt, sofern es eine weitere Instanz gibt, dann von oben die Quittung und wird dann "freiwillig" wegbefördert.

So hatte ich es verstanden.

 

Gruß, Pedro.

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Moin Moin

 

... der ich in #99 einige Argumente zur Bindungswirkung höchstrichterlicher Urteile gegenüberstelle (siehe dazu auch nochmals §31 BVerfGG).

 

Darauf antwortest Du mit dem nächsten ignoranten Spruch:

Sagt ein OLG jener oder welcher Lebenssachverhalt ist keine Straftat, so ist das nett zu wissen. Treffe ich auf einen gleichen Lebenssachverhalt, so beanzeige ich trotzdem, wenn ich denke, dass das richtig ist.

Du ziehst bereits in deinem Beitrag #93 eine Verbindung vom § 31 BVerfGG zu höchstrichterlichen Urteilen und deren Bindungswirkung.

Das wird nicht dadurch richtiger indem du es jetzt wiederholst.

"Höchstrichterliche Urteile" sind Entscheidungen von

Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof und (falls letztinstanzlich zuständig) Oberlandesgerichte.

 

Vom § 31 BVerfGG sind aber nur Entscheidungen des BVerfG betroffen.

 

Insofern macht der § 31 BVerfGG das hier, vom BVerfG mehrfach gesagte, nicht falsch oder ungültig:

"auch Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung"

 

Gruß

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Gewohnheitsrecht nicht, aber herrschende Rechtsansicht.

Das zweitere ist meiner laienhaften Meinung nach Geltungsgrund des ersteren.

Nein, Gewohnheitsrecht entsteht eher aus praktischer Übung.

 

Beispielhaft dahingehend, dass die Polizei grundsätzlich erst ab +6 km/h über dem Limit Verstöße ahndet.

Wenn plötzlich die Polizei meint ab + 1 km/h abzukassieren, so könnte man von einem Verstoß gegen das Gewohnheitsrecht sprechen.

 

Das beste Beispiel ist aber eher die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Allerdings gibt es da in letzter Zeit auch einige Einschränkungen und Umgehungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber.

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Guest PedroK

Nein, Gewohnheitsrecht entsteht eher aus praktischer Übung.

Nicht um darüber zu streiten sondern aus Interesse am Thema: Die herrschende Rechtsansicht - oder allgemeine Rechtsüberzeugung - ist Geltungsgrund des Gewohnheitsrechts. Sie manifestiert sich in konstanter praktischer Übung. Einverstanden?

 

Gruß, Pedro.

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Wenn plötzlich die Polizei meint ab + 1 km/h abzukassieren, so könnte man von einem Verstoß gegen das Gewohnheitsrecht sprechen.
Das dürfte mehr als ausgesprochen schwierig werden. Gewohnheitsrecht kann m.W. die Anwendung geltenden Rechts nicht verhindern. Anders ausgedrückt: ich kann mich auf Gewohnheitsrecht nur berufen, wenn ich die Handlung in Rechtsüberzeugung ausgeübt habe. Fällt hier aber flach, weil ich als Fahrzeugführer nicht davon ausgehen kann, daß die geltende gesetzliche Regelung, also die Beschränkung auf x km/h, tatsächlich erst ab x + 1 km/h gilt. Ein Gewohnheitsrecht auf ungestrafte Geschwindigkeitsübertretung gibt es demnach sicher nicht.
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Das ist mal wieder Geschwurbel und Geschwafel.

@bluey: Nö. Ich habe doch etwas in Anführungszeichnen geschrieben. Das hat seinen schwergewichtigen Grund. Da Dir Sachgegenargumente nicht bekannt sind, bleibt Dir nur diese Fehleinstufungszeile.

 

Da gönne ich Dir gern noch eine Copträne, damit Du wenigstens nicht wieder ganz leer ausgehst. ;):D

Wird ein Schwergewicht in der Sammlung.

 

@nachteule schrieb:

Nur, weil es nicht geahndet werden kann, ist es trotzdem nicht erlaubt, den Abstand zu unterschreiten.

Jetzt mach nicht schwach, @nachteule.

 

Kommt es dabei z. B. zu einem Unfall, ist man wegen Abstandsunterschreitung dran.

Ja ja, der "unangepasste" Abstand. Ist der gleiche Mißbrauch wie mit der Geschwindigkeit. Wenn jemand auffährt, dann war die Unfallursache aus einfacher polizeilicher Sicht "Abstandsunterschreitung". Ich meine, wir beide hatten schon die Diskussion am Beispiel eines Auffahrunfalles in der Stadt, wenn der Linksabbieger nicht wahrgenommen wird.

:nolimit:

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Im Berufsleben interessiert mich die Rechtsprechung sekundär; wenn ein Verhalten nicht erlaubt ist und eine Straftat oder Ordungswidrigkeit darstellt dann beanzeige ich das. Wie der Sachverhalt schließlich zu sanktionieren ist, welche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind und und und liegt in anderen Händen.

@blaulicht: Du übertriffst sogar das damalige Praktikantenniveau von @goose.

:nolimit:

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Nein, Gewohnheitsrecht entsteht eher aus praktischer Übung.

Nicht um darüber zu streiten sondern aus Interesse am Thema: Die herrschende Rechtsansicht - oder allgemeine Rechtsüberzeugung - ist Geltungsgrund des Gewohnheitsrechts. Sie manifestiert sich in konstanter praktischer Übung. Einverstanden?

 

Gruß, Pedro.

Juristisch betrachtet, kann aus Gewohnheitsrecht eine Rechtsansicht werden, welche sodann Richterrecht wird und wenn der Gesetzgeber Zeit findet auch schriftiches Recht in Form von Gesetzen etc..

 

Das passiert immer wieder.

 

Wenn plötzlich die Polizei meint ab + 1 km/h abzukassieren, so könnte man von einem Verstoß gegen das Gewohnheitsrecht sprechen.
Das dürfte mehr als ausgesprochen schwierig werden. Gewohnheitsrecht kann m.W. die Anwendung geltenden Rechts nicht verhindern. Anders ausgedrückt: ich kann mich auf Gewohnheitsrecht nur berufen, wenn ich die Handlung in Rechtsüberzeugung ausgeübt habe. Fällt hier aber flach, weil ich als Fahrzeugführer nicht davon ausgehen kann, daß die geltende gesetzliche Regelung, also die Beschränkung auf x km/h, tatsächlich erst ab x + 1 km/h gilt. Ein Gewohnheitsrecht auf ungestrafte Geschwindigkeitsübertretung gibt es demnach sicher nicht.

Das Beispiel hierfür ist natürlich schlecht.

 

Aber es gibt durchaus Entscheidungen, die gegen die gesetzliche Regelung entschieden werden (contra legem).

http://de.wikipedia.org/wiki/Contra_legem

 

Die Definition dort ist aber etwas ungenau.

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Das beste Beispiel ist aber eher die Zahlung des Weihnachtsgeldes. Allerdings gibt es da in letzter Zeit auch einige Einschränkungen und Umgehungsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber.
Oh ja.... nur eine Unterschrift und schon war Urlaub- und Weihnachtsgeld futsch und die Wochenarbeitszeit heraufgesetzt....
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