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Messung Durch Hinterherfahren


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Hallo allerseits,

schildere mal mein Problem und schaue mal, wer mir helfen kann:

 

Ich fahre am Montagmorgen um 0:30 Uhr auf eine lange dunkle Landstraße durch einen Wald. Bevor es in den Wald geht, habe ich noch einen alten Mercedes vor mir. Ich warte ab, bis die durchgezogen Linie wieder gestrichelt ist, und überhole ihn, weil es zu pingelig genau die erlaubten 80 km/h einhält. Kurz danach beschleunigt er und hängt sich an mich ran. Ich denke, warum konnte er nicht gleich so schnell fahren? Warum jetzt erst? Will er mich wieder überholen? Ich bin allein und 23 Jahre alt und etwas ängstlich. Keine Autos weit und breit. Ich will also nichts mit dem zu tun haben und beschleunige und fahre dann (die ganze Zeit außerorts) überhöhte geschwindigkeit. Der Mercedes hängt einfach hinter mir. Ich schau die ganze Zeit aufs Tacho, dass ich mich dem Straßenverhältnis anpasse und fahre nicht mehr als 135 km/h (bei teilweise nur 70 erlaubten). ALs ein paar Kurven auf mich zukommen, möchte ich den bösen Verfolger nicht provozieren, indem ich stark bremse, sondern fahre mit Motorbremse (bergab) und überfahre in der Kurve die doppelte Mittelleitlinie. Ich nähere mich einer Ortschaft. Klar heize ich nicht mit 130 durch. ich bremse nun sehr stark ab, sodass ich auf 70 komme. In der zeit blinkt es hinten plötzlich blau - der böse Verfolger hat ein Blaulicht aufs Dach gepackt.

Nun gut, ich halte an. Zwei uniformierte Polizisten nehmen Urinprobe (Drogentest) und befragen mich ein wenig. Ich trinke nicht, ich rauche und kiffe nicht und nehme keine Drogen. Schnell machen die mir einen Zettel fertig: 140 kmh bei 70 erlaubten. minus 20% = 112 = 42 zuviel.

 

Es war also so: Bei Schild 80 überholte ich, danach gabs bei einer Einmündung kurz das Schild 60, da holten sie mich ein, danach geht die Straße zweispurig bergauf, keine Begrenzung. Wenn man über die Kuppe ist, hat der Gegenverkehr zwei Spuren, wir nur eine (doppelte Mittelleitlinie). Bergab ist wieder 80-Schild. Ich rolle im 4 Gang als Motor-Bremse - von 130 auf 120 abgebremst. Kurz bevor man in die Stadt kommt, ist eine 70-Zone. Dort war die überhöhte Geschwindigkeit am höchsten und das schrieb man auf. Als Bemerkung notierte die Beamte, dass ich über die Mittelleitlinie mehrfach fuhr (in der Kurve).

 

Ich weiß ja, dass das alles in allem schlecht von mir ist, aber wenn man nachts von einem Unbekannten nachgefahren wird und schnell fährt, ist es doch eine andere Sache, als wenn man am hellichten Tage im Berufsverkehr diese Geschwindigkeiten fahren würde. Man kann doch nicht in beiden Fällen mit einer Rute schlagen?

 

Kann mir jmd helfen?

 

Frage 1:

Kann mir es entlastens oder strafmildernd zugerechnet werden, dass ich nachts auf leeren Straßen in einer einsamen Gegend aus Angst, verfolgt zu werden, überhöhte Geschwindigkeit fuhr ohne aber jmd zu gefährden? Es fährte ja nachts sonst niemand auf der Straße...

 

Frage 2:

Deren brauner Mercedes E200 könnte älter als 10 Jahre sein. Mein Polo 9n (mit 75 PS, 1.4D) ist 5 Jahre alt. Er hatte keine eingebaute Mess-Ausstattung, d.h. er schaute nur auf sein Tacho. Seins hat anscheinend mehr als meins gezeigt. Muss es nicht besonders geeicht sein oder irgendwas?

(Wenn er nämlich statt 140km/h nur auf 135km/h bestehen würde, wären es nur noch 38 km/h zuviel und damit kein FV.) Wie lange muss er die überhöhte Geschwindigkeit hinter mir herfahren, damit die Messung gültig is?

 

Frage 3: Gibt es sonst irgendwo einen Haken, an dem ich mich retten könnte? Ich wäre sehr dankbar für ein paar infos.

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1: Der Regelbußgeldsatz geht ja von einer folgenlosen Überschreitung aus. Wäre es zu einer Gefährdung gekommen, wäre es teurer.

 

2: Es wurden 20% abgezogen, daß ist der normale Wert bei einer Geschwindigkeitsmessung durch nachfahren mit einem nichtjustierten Tacho.

 

3: Deine Personalien stehen fest, da wirst du wohl nicht mehr rauskommen.

 

Gruß

Goose

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1. Er provozierte dich nicht, du fühltest dich provoziert. Das ist ein Unterschied.

 

2. 400 bis 500 Meter mit gleichbleibendem oder sich vergrößerndem Abstand

 

3. Nicht wegen 2 km/h, sondern wegen 42 km/h bekommst du das Fahrverbot

 

Gruß

Goose

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Warten wir noch ein wenig. Bestimmt taucht @m3_ hier noch auf, wettert eine Runde über die ach so pitter pösen Kollegen, die den armen armen TE bedrängt und zu der Owi genötigt haben, und versucht womöglich, dem TE einzureden, er sei im Recht gewesen.

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Ihr sagt also, ist is

egal ob leere Straße oder Berufsverkehr

egal ob nachts im dunklen Wald oder im Wohngebiet

egal ob ein TE Angst hat oder nicht

es keine Gande gibt und es keiner nachvollziehen will, dass er sich bedrängt fühlte, sondern einfach das Urteil laut Tacho gesporchen wird?

 

Einige von den letzten Kommentaren verstehe ich nicht so recht, schade ...

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Ihr sagt also, ist is

egal ob leere Straße oder Berufsverkehr

egal ob nachts im dunklen Wald oder im Wohngebiet

egal ob ein TE Angst hat oder nicht

es keine Gande gibt und es keiner nachvollziehen will, dass er sich bedrängt fühlte, sondern einfach das Urteil laut Tacho gesporchen wird?

 

Einige von den letzten Kommentaren verstehe ich nicht so recht, schade ...

Der Regelbußgeldsatz geht von gewöhnlichen Tatumständen und fahrlässiger Begehung aus.

Einen ungewöhnlichen Tatumstand kann ich hier nicht erkennen, du hast auf der Landstraße ein Fahrzeug, welches die zHG einhielt, überholt und als dieses sich dann deiner Geschwindigkeit anpasste, weiter beschleunigt.

Hier könnte man schon beinahe einen Vorsatz erkennen, was dann das Bußgeld anheben würde.

 

Wovor genau hattest du denn Angst?

Wenn du dich im Wald oder in der Nacht fürchtest, dann musst du diese Orte und / oder Zeiten meiden. Einen rationalen Grund für deine Angst kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

 

Gruß

Goose

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Frage 2:

Deren brauner Mercedes E200 könnte älter als 10 Jahre sein. Mein Polo 9n (mit 75 PS, 1.4D) ist 5 Jahre alt. Er hatte keine eingebaute Mess-Ausstattung, d.h. er schaute nur auf sein Tacho. Seins hat anscheinend mehr als meins gezeigt. Muss es nicht besonders geeicht sein oder irgendwas?

(Wenn er nämlich statt 140km/h nur auf 135km/h bestehen würde, wären es nur noch 38 km/h zuviel und damit kein FV.) Wie lange muss er die überhöhte Geschwindigkeit hinter mir herfahren, damit die Messung gültig is?

Deswegen werden ja auch die 20 Prozent abgezogen und dir eben der viel geringere (unrelistische) Wert in Rechnung gestellt.

Vermutlich waren es in der Praxis über 125 km/h.

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1. Er provozierte dich nicht, du fühltest dich provoziert. Das ist ein Unterschied.

 

Gruß

Goose

 

Vielleicht könnte man diese bahnbrechende Erkenntnis auch auf all die Pseudo-Genötigten auf der Autobahn anwenden, die sofort zu den :rolleyes: rennen, wenn Ihnen jemand auf erlaubte Art und Weise durch Schall- oder Leuchtzeichen seine Überholabsicht kundtut?

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Da gibt es einen Satz der Bei der Pozilei sehr beliebt ist ! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! Man kann ja leider auch nicht daher gehen und sagen oh ich wusste nicht wie schnell man fahren kann auch wenn man noch nie zuvor in dieser statt war etc. die Polizei interessiert das nicht ! (sie denken ja wie so oft an unsere sicherheit :rolleyes: ) Also es wird schwer in deinem Fall ungehindert davon zukommen. Anders wäre es wenn ein Krankenwagen oder so hinter dir wäre du ihn aber nicht vorbeilassen könntest dann musst du schneller als normal fahren da wird auch von einem Strafzettel Abgesehen egal ob es vor Gericht geht oder nicht ! :cop01: Sinnvoll oder ? Hat mir ein Polizist gesagt !

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Wovor genau hattest du denn Angst?

Wenn du dich im Wald oder in der Nacht fürchtest, dann musst du diese Orte und / oder Zeiten meiden. Einen rationalen Grund für deine Angst kann ich beim besten Willen nicht erkennen.

 

Gruß

Goose

Vor dem bösen Wolf! :rolleyes:

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Hallo, Polo75,

 

mit der Ausrede "ich hatte Angst, dass ich verfolgt wurde" wäre ich vorsichtig.

 

Diese Ausrede haben 2 Rechtsanwälte (unabhängig voneinander) bei ihren Mandanten auch schon versucht, als ich bei diesen eine Anzeige nach einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren geschrieben habe.

 

In meiner Stellungnahme habe ich lediglich gefragt, ob ihre Mandanten unter einer schlimmen Paranoia leiden, wenn sie über einen längeren Zeitraum ein Fahrzeug hinter sich haben und deshalb immer zu schnell fahren.

 

Wenn ja, wäre dieses doch ein Grund für eine Meldung an die Führerscheinstelle, um die Verkehrstauglichkeit zu ermitteln.

 

Danach war das Thema erledigt.

 

Die einzige Möglichkeit, hier herauszukommen, ist, wenn Du nachweisen kannst, dass bei der Messung Fehler gemacht wurden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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als ich meinem "Verfolger" das nette Rennen damit begründet hatte, dass ich mich verfolgt gefühlt habe, hat er mir eine Psychologische Untersuchung vorgeschlagen... da ich diese Antwort als Einladung zur MPU gesehen habe, hab ich das Statement sofort zurückgezogen :D

 

...allerdings wurde vor kurzem auf der gleichen Strecke einer mit Blaulicht auf einen Parkplatz gezogen und mit einer Pumpgun abgeknallt worden. Ab dem Zeitpunkt traue ich keinen zivil getarnten Blaulichtern mehr.

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Anders wäre es wenn ein Krankenwagen oder so hinter dir wäre du ihn aber nicht vorbeilassen könntest dann musst du schneller als normal fahren da wird auch von einem Strafzettel Abgesehen egal ob es vor Gericht geht oder nicht ! :nolimit: Sinnvoll oder ? Hat mir ein Polizist gesagt !

 

Also meines Wissen musst du weiterhin mit der erlaubten geschwindigkeit weiterfahren wenn hinter dir ein Krankenwagen fährt im Einsatz und du nicht Platz machen kannst. Es ist nicht erlaubt deswegen schneller zu fahren. Ich denke aber mal falls es dazu kommen sollte und du dabei wirklich geblitzt wirst dass die ein Auge zudrücken wenn hinter dir ein krankenwagen mit Blaulicht und Sirene fährt :P

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Schreib in deinen Anhörungsbogen rein, dass Du nie schneller fährst, als dass Du Deinen Führerschein nicht verlierst, oder Punkte bekommst. Dann zweifle die Messung durch Nachfahren an. Ordentlich auf die Tränendrüse drücken. Sie haben ja kein richtiges Messergebnis vorliegen.

 

 

Habe ich damals auch gemacht. Mir wurden in bei der durchfahrt in Lübeck +30 km/h übergeholfen, gab aber keinen richtigen Beweis (Ham se denn en Foto? Hä??). Den Anhörungsbogen vollgeschrieben. Dann kam ein neuer Brief mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h und einer Lichtschrankenmessung. Hab´s dann bezahlt, und habe mir die Punkte gespart.

Im nachhinein hätte ich das Spiel mal noch weiter treiben solllen, und fragen, ob sie mir mal das Lichtschrankenmaterial zusenden können, ob ich wirklich der Fahrer war. :nolimit: Ich hab´s dabei gelassen. Ciao Chris

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Doch, denn es wurde eine Geschwindigkeitsmessung duch Nachfahren durchgeführt, wobei es sich um eine gerichtlich anerkannte Messmethode handelt.

 

Das ist richtig. Ohne die Kompetenz der :P in Frage stellen zu wollen scheint mir in diesem Fall aussichtsreich, den genauen Streckenverlauf nachzumessen und auszukundschaften.

 

Möglicherweise gibt die Wegstrecke keine entsprechend ausreichend lange Meßstrecke her.

 

So ist zumindest gut vorstellbar, dass der Amtsrichter entsprechend hohe Anforderungen an die Geschwindigkeit des Hinterherfahrenden und die genaue Beschaffenheit der Strecke stellt. Will einer, der 80 km/h fährt und dabei von einem deutlich schnelleren Fahrzeug überholt wird, diesem seinerseits folgen, so muss er, um dieses einzuholen, zunächst eine höhere Geschwindigkeit fahren als das vorausfahrende Fahrzeug. Tut er dies nicht, so ist (und bleibt) der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug möglicherweise zu groß. :blink:

 

Immerhin, ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kostet kein Geld und ein verständnisvoller AG Richter lässt sich mit glaubhaft dargelegten Ausführungen möglicherweise davon überzeugen, dass Verfahren einzustellen oder die Strafe abzumildern. Auch erscheint es mir nicht abwegig, die bei sehr alten Tachos teilweise doch völlig abwegige Tachoabweichung zu recherchieren und ggf. sogar mittels Gutachterbeweis vorzutragem (aber vorher bitte genauestens recherchieren).

 

Ich will keine falschen Hoffnungen wecken, aber vorschnelles Aufgeben ist nicht erforderlich.

 

LG vom Josef :nolimit:

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Der Einspruch kostet kein Geld, vor Gericht können jedoch schnell noch Kosten entstehen (die Beamten als Zeuge erscheinen ja nicht umsonst...). Weiterhin könnte ein geneigter Richter bei dem geschilderten Verhalten auch Vorsatz erkennen, womit die Sache dann deutlich teurer würde.

 

Sicher kann der TE alles überprüfen, das ist sein gutes Recht. Da es sich bei der Geschwindigkeitsessung durch Nachfahren jedoch, wie bereits gesagt, um ein gerichtlich anerkanntes Messverfahren handelt und sich die Problematik des Aufschließens an den vorausfahrenden ja naturgemäß immer ergibt, erkenne ich darin keinen Ansatzpunkt, die Messung anzuzweifeln.

 

Gruß

Goose

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Der Einspruch kostet kein Geld, vor Gericht können jedoch schnell noch Kosten entstehen (die Beamten als Zeuge erscheinen ja nicht umsonst...). Weiterhin könnte ein geneigter Richter bei dem geschilderten Verhalten auch Vorsatz erkennen, womit die Sache dann deutlich teurer würde.
Es steht und fällt IMHO mit der nachgefahrenen Strecke. Aufgrund der Ausrüstung der :P mit ungeeignetem Fahrzeug gehe ich davon aus, dass kein Hinterherfahren von vorneherein geplant war. Polizisten müssen auch erst einmal geladen werden, bevor sie Geld kosten. Möglicherweise lässt sich im ersten Termin eine Abschätzung wagen, ob die Weiterführung des Prozesses sinnvoll ist. Klar kann der Richter auch härter urteilen. Vor einem Urteil wird jedoch immer die Möglichkeit zur Rücknahme des Einspruchs mit entsprechendem Hinweis auf etwaige "Härterverurteilung" erteilt. Das Urteil selbst entspricht dann aber glaube ich oft exakt dem BGB.

 

Sicher kann der TE alles überprüfen, das ist sein gutes Recht. Da es sich bei der Geschwindigkeitsessung durch Nachfahren jedoch, wie bereits gesagt, um ein gerichtlich anerkanntes Messverfahren handelt und sich die Problematik des Aufschließens an den vorausfahrenden ja naturgemäß immer ergibt, erkenne ich darin keinen Ansatzpunkt, die Messung anzuzweifeln.

 

Bloß weil sich immer eine Problematik ergibt ist das kein Grund (im Gegenteil) diese nicht anzuzweifeln. An das Nachfahren mit bloßem Augenmaß und Tachometer müssen ja gerade besondere Anforderungen gestellt werden, zu unzuverlässig ist diese Messmethode. Aber wie ich oben schrieb, rein auf Verdacht Einspruch einlegen hat noch keinen Sinn, erst müssen sich halbwegs stichhaltige Ansatzpunkte aus der Wegstrecke ergeben.

 

Natürlich sind durch Abzug der 20% auch schon relativ hohe Toleranzen eingeräumt. Möglicherweise reichen diese aber nicht aus. Wie verhielte es sich, wenn 20 Jahre alte Mercedes Tachos in Einzelfällen 30% vorlaufen könnten, ein Gutachter dies bestätigt und die Wegstrecke bis zum Einholen des Fahrzeugs so weit ist, dass anschließend nur noch 300 m für eine gleichbleibende Messung verbleiben? Ich finde diese Dinge durchaus nachhaltenswert. Und wenn der Richter nur zu 35 km/h drüber kommt.

 

 

Viele Grüße vom Josef :nolimit:

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Es steht und fällt IMHO mit der nachgefahrenen Strecke.
Richtig, hier nehme ich dann zur Sicherheit möglichst deutlich mehr als 500 Meter, aber auch mit 500 Metern ist es bisher immer durchgegangen.
Aufgrund der Ausrüstung der mit ungeeignetem Fahrzeug gehe ich davon aus, dass kein Hinterherfahren von vorneherein geplant war.
Das mag sein. Aber das ist ja kein Problem, deswegen gibt es ja den erheblichen Abzug von 20%
Polizisten müssen auch erst einmal geladen werden, bevor sie Geld kosten. Möglicherweise lässt sich im ersten Termin eine Abschätzung wagen, ob die Weiterführung des Prozesses sinnvoll ist.
Glaubst du jetzt ernsthaft, dafür werden mehrere Verhandlungstage angesetzt? Wie viele OWi-Verhandlungen vor einem AG hast du schon miterlebt??? Da werden alle in Betracht kommenden Zeugen geladen und dann ist das eine Sache von 15 bis maximal 30 Minuten.

 

Klar kann der Richter auch härter urteilen. Vor einem Urteil wird jedoch immer die Möglichkeit zur Rücknahme des Einspruchs mit entsprechendem Hinweis auf etwaige "Härterverurteilung" erteilt. Das Urteil selbst entspricht dann aber glaube ich oft exakt dem BGB.
Immer? Erneut meine Frage: Wieviele Verhandlungen hast du miterlebt?

 

Sicher kann man es versuchen, aber man muss sich die möglichen Risiken und Kosten vor augen halten.

Wie gesagt, es werden 20% abgezogen, und das ist eine ganze Menge. Ich habe noch keinen Tacho an einem einigermaßen gewarteten Fahrzeug gesehen, der um 30% abweicht.

 

Gruß

Goose

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Klar kann der Richter auch härter urteilen. Vor einem Urteil wird jedoch immer die Möglichkeit zur Rücknahme des Einspruchs mit entsprechendem Hinweis auf etwaige "Härterverurteilung" erteilt. Das Urteil selbst entspricht dann aber glaube ich oft exakt dem BGB.

Ich habe Richter erlebt, die dem Betroffenen und seinem Anwalt nahelegten, den Widerspruch zurückzunehmen, andernfalls werde er ...... entscheiden. Dagegen aber ich aber auch solche Richter erlebt, die das nicht taten, sondern OHNE diese Möglichkeit anzubieten ein Urteil gesprochen haben. Bis zu diesem Urteil war nicht ersichtlich, ob er sich den Argumenten des Anwalts anschließen und demzufolge das Verfahren einstellen oder ob er den Betroffenen verurteilen würde. Manch ein Betroffener ging da recht bedröppelt aus dem Gerichtssaal. Da tröstet die Aussage des Anwalts: "Tja, wir haben alles versucht, aber der Richter wollte heute nicht so recht" auch nicht wirklich.

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Hallo Ihr alle und vielen Dank für die vielen Denkanstöße....

 

eins ist zu sagen:

Mein Tacho hat wirklich max 135 gezeigt (ich habe exakt drauf geschaut, weil ab 135 komischerweise nach einem Radnebenwechsel immer die ABS-Leuchte aufblinkt, manchmal sogar eher - je nach Feuchtigleit) und wenn mein Tacho etwas lügt (max. 10kmh), bin ich immernoch 55 zuschnell gefahren. KLar, da komme ich mit 42 noch gut davon.

Aber weil der Beamte von 140 ausgeht, komme ich über die 40kmh-grenze und damit ein FV. das ist das ärgerliche.

 

Zu der Strecke: Die guten haben sich also an mich rangehängt und verfolgen mich. Er sagte zwar, wahrscheinlich mit 110 kmh in 60-Zone, aber das war ja nciht das jenige welche. Die fuhren ganze 7 km hinter mir her. Anscheinend bis Ihnen die Überschreitung hoch genug war, da gabs eine gerade 1km-strecke wo 70 war und ich bin da so weiter gebrettert. Da gibts wohl keine Chancen...

 

Wegen der Angst: genau das, was hier schon einer schrieb: Man kann nie wissen, was hinten einer will, der erst langsam fuhr, und sobald er überholt wird, dir nachfährt. Manche fühlen sich verletzt, wenn ein Stern von VW überholt wird oder so. Und dann habe ich auch schon unter Bekannten genug geschichten gehört, wo die einen bis zur Haustür verfolgen oder anhalten möchten und der gleichen. Dazu bietet sich eine leere Straße des Nachts im dunklen wald sehr gut an. Natürlich breche ich nicht in panischer Angst aus, aber mir wäre dann lieber, schneller unterwegs zu sein...

 

Das, was mich am meißten stört: Warum halten die Guten mich denn nicht sofort an, wenn ich sie mit 110 bei 80 überhole, warum nicht mit 110 bei 60. warum warten sie 7 km mir nachfahrend oder schon fast mich jagend hinter mir her, bis sie mich mit 135 in einer 70-Zone erwischen? Das ist doch das gemeine daran.

Wird der Beamte sagen: Da war einspurig und keine haltemöglichkeit? - da gabs auch zweispurige Stellen und in der Stadt wars ja acuh nur einspurig. Warum wartete er so lange? 7 km!!

 

Gericht oder Anwalt werde ich wohl kaum nehmen. Ist ja wenig Erfolgsversprechend. Ich werde nur ein paar netten Briefe schreiben und so mein Glück versuchen...

 

Danke nochmal allen :-D

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Guest Kleiner Schelm

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat bereits verloren."

 

Man stelle sich doch nur einmal vor, dass eine Überprüfung des besagten Mercedes ergibt, dass die tatsächliche Geschwindigkeit bei angezeigten 140 km/h lediglich 130 km/h beträgt. So etwas ist natürlich nur mittels RA und Gutachter möglich und kostet einige Euronen. Leider :lol:

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Hallo,

 

na dann will ich auch meinen Senf dazugeben :think:

 

Es fährte ja nachts sonst niemand auf der Straße...
Doch, mindestens 2 Fahrzeuge. Nämlich Du und die :lol:

 

Außerdem schrillen bei mir bei (dunklem) Wald, Einmündung, Kuppe ,Kurven und doppelte Mittellinie sämtliche Alarmglocken.

Was, wenn da ein unbeleuchtes Fahrzeug abgestellt ist,

was, wenn da eine (angetrunken) Person unterwegs ist,

was, wenn da irgendwelche Botanik auf der Gasse liegt,

es kann auch nicht wirklich ausgeschlossen werden, dass da jemand mit Mofa/Fahrrad unterwegs ist.

(zumindest in ländlichen Gegenden).

Da fährt man niemals schneller als man nach vorne einsehen kann.

 

Ich weiß ja, dass das alles in allem schlecht von mir ist, aber wenn man nachts von einem Unbekannten nachgefahren wird und schnell fährt, ist es doch eine andere Sache, als wenn man am hellichten Tage im Berufsverkehr diese Geschwindigkeiten fahren würde. Man kann doch nicht in beiden Fällen mit einer Rute schlagen?

Eben, Nachts gilt - wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse - besondere Vorsicht !

Von daher wäre in meinen Augen selbst 130 bei :mecker: schon nahe am Vorsatz. (Ich kenne aber jetzt die Straßenverhältnisse nicht)

 

Warum halten die Guten mich denn nicht sofort an, wenn ich sie mit 110 bei 80 überhole, warum nicht mit 110 bei 60. warum warten sie 7 km mir nachfahrend oder schon fast mich jagend hinter mir her, bis sie mich mit 135 in einer 70-Zone erwischen? Das ist doch das gemeine daran.
Wie hier schon zu lesen war, braucht es eine gewisse Messstrecke (>=400 m) , auf der Dich die :mecker: nicht einholen dürfen.

Da Du eben nicht konstant schnell gefahren bist (Kurve, Begrenzung) mußten die eben eine geeignete Strecke abwarten.

 

Ich fürchte für den Moment kannst Du nichts anderes machen, als abzuwarten, wie der Vorwurf auf dem Papier aussieht.

Den die Beamten müssen ja mindestens ein Protokoll schreiben. Nur aufgrund des 'Zettels' gibt es keinen BGB.

 

Tip für die Zukunft:

Wenn sich dasjenige Fahrzeug das Du überholt hast plötzlich wie mit Seil gezogen an Dich hängt , sollte +10 das absolute Maximum sein.

Ich bin allein und 23 Jahre alt und etwas ängstlich.

Dann sollte man - Entschuldigung- nicht unbedingt nachts im Wald alleine unterwegs sein. Dann lieber Fahrgemeinschaft o.ä.

Hast Du Dir mal überlegt, was passieren würde, wenn Du 'ne Panne hättest.

(Selbst neuste VW's bleiben mal liegen)

 

Gruß,

AnReRa

 

 

P.S.: Wenn es der erste Punktverstoß war, kann man u.U. das FV in ein höheres Bussgeld umwandeln ...

 

 

@kleiner Schelm

Man stelle sich doch nur einmal vor, dass eine Überprüfung des besagten Mercedes ergibt, dass die tatsächliche Geschwindigkeit bei angezeigten 140 km/h lediglich 130 km/h beträgt.

Die Wahrscheinlichkeit dürfte deutlich geringer sein, als die Möglichkeit, dass der Tacho vom TE sehr genau geht und immer korrekt abgelesen wurde.

Weil wenn man sich verfolgt fühlt wird man doch eher mal in den Rückspiegel sehen.

Außerdem passt die Beschreibung vom TE doch im wesentlichen zum Vorwurf. Dafür hat man ja die 20% Toleranzabzug ...

Was wäre wohl rausgekommen, wenn die einen geeichten Tacho gehabt hätten ...

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Man stelle sich doch nur einmal vor, dass eine Überprüfung des besagten Mercedes ergibt, dass die tatsächliche Geschwindigkeit bei angezeigten 140 km/h lediglich 130 km/h beträgt. So etwas ist natürlich nur mittels RA und Gutachter möglich und kostet einige Euronen. Leider :lol:

Und? Wofür glaubst Du denn werden denn wohl immerhin 20% abgezogen?!

 

Abgesehen davon: zeige mir ein Fahrzeug mit einer Vmax von über 200 km/h, dessen Tacho bei 140 km/h schon 10 km/h vorgeht.

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Guest Kleiner Schelm
Abgesehen davon: zeige mir ein Fahrzeug mit einer Vmax von über 200 km/h, dessen Tacho bei 140 km/h schon 10 km/h vorgeht.

Da fällt mir ganz spontan der Wagen meiner Frau ein.

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Abgesehen davon: zeige mir ein Fahrzeug mit einer Vmax von über 200 km/h, dessen Tacho bei 140 km/h schon 10 km/h vorgeht.

Ist das was besonderes ?

Gut, mein Töff,töff läuft lt. Schein nur 196 km/h (Tacho geht bis 220 km/h).

Dafür zeigt der Tacho aber dann trotzdem schon 210 km/h (mit den kleineren WR)

- mit GPS pi-mal-Daumen gegengecheckt - das wären dann bei 130 km/h dann 139,28 km/h (linearer Fehler vorausgesetzt)

Da wird die Toleranz nach oben eben maximal ausgereizt ...

Aber dafür gibt es ja die 20% Abzug ...

 

Gruß,

AnReRa

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Guest Kleiner Schelm
Aber dafür gibt es ja die 20% Abzug ...

Das ist nicht der Punkt, sondern die Tatsache, dass dem TE bei einem falsch anzeigenden Tacho des Polizeifahrzeugs z.B. bei einer tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit von 130 km/h kein Fahrverbot drohen würde.

 

Aber das ist und bleibt leider alles bloss Theorie und Spekulation.

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Hallole,

 

in der Toleranz von 20 % sind bereits Tachoungenauigkeit, allgemeine Toleranz und geringe Ablesefehler beinhaltet. Von daher ist das schon in Ordnung. Und du gibst ja selber zu, dass du 135km/h tatsächlich gefahren bist.

Übrigens - schon mal drüber nachgedacht, dass dein Tacho falsch gehen könnte, gerade wenn du eine andere Rad-/Reifenkombination fährst kann es passieren, dass der Tacho aufgrund der geänderten Radgröße tatsächlich nachgeht ...

 

Grüße

 

papemark

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@Kleiner Schelm

 

Wenn der Tacho vom Polizeiwagen richtig gehen würde (d.h. kalibriert ist) würden nur 7%- 10% Toleranz

(je nach Bundesland) abgezogen.

Dann wird aus 140 - 20 % = +42 km/h eben

130 - 7% -> +50 km/h oder

130 - 10% -> +47 km/h.

 

Macht die Sache doch irgendwie schlimmer, oder ?

(Bei 15% Toleranz sieht es dann anders aus ..)

 

Gruß,

AnReRa

 

Übrigens - schon mal drüber nachgedacht, dass dein Tacho falsch gehen könnte, gerade wenn du eine andere Rad-/Reifenkombination fährst kann es passieren, dass der Tacho aufgrund der geänderten Radgröße tatsächlich nachgeht ...

Dass darf aber mit zugelassenen Rad-/Reifenkombination doch gar nicht passieren.

Und nicht-zugelassenen Rad-Reifenkombiation führt doch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

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P.S.: Wenn es der erste Punktverstoß war, kann man u.U. das FV in ein höheres Bussgeld umwandeln ...

 

Tja, und was ist, wenn es nicht der erste war? Also ich habe ja nicht vor, mit einem weißen Hemd aus der Sache zu gehen, aber etwas Straflinderung wäre cool. Das FV ist mir unpassend...

 

Und zu dem Nachfahren: bereits nach 500 m waren die dicht hinter mir. Und hatten 6,5 km zeit, meine Geschwindigkeit zu messen. Warum also lassen sie sich zeit? Sie hatten 6,5 km den gelichen abstand hinter mir.

 

Zu der angepassten Geschwindigkeit: Mein Polo bringt es mit seinen 3 Zylindern und 75 PS (TDI) auch bis zu 170 und bergab komme ich an 190. Ich habe schon bewusst nicht mehr als 130 gewählt, weil bis dahin ich noch genug vorrausschau habe. Ok, in manchen kruven war sogar das zuviel, sodass ich die Mittelleitlinie überfuhr, aber ich bin ja acuh kein wahnsinniger. Mehr ging nicht, obwohl mein Motor schon etwas hergeben würde...

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Da gibt es einen Satz der Bei der Pozilei sehr beliebt ist ! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! Man kann ja leider auch nicht daher gehen und sagen oh ich wusste nicht wie schnell man fahren kann auch wenn man noch nie zuvor in dieser statt war etc. die Polizei interessiert das nicht ! (sie denken ja wie so oft an unsere sicherheit :lol: ) Also es wird schwer in deinem Fall ungehindert davon zukommen. Anders wäre es wenn ein Krankenwagen oder so hinter dir wäre du ihn aber nicht vorbeilassen könntest dann musst du schneller als normal fahren da wird auch von einem Strafzettel Abgesehen egal ob es vor Gericht geht oder nicht ! :mecker: Sinnvoll oder ? Hat mir ein Polizist gesagt !

 

Erstens: Wenn Du nachweisen kannst, daß Du ortsunkundig warst und die Begrenzung aus irgendeinem Grund nicht gesehen haben kannst

wird im Ausnahmefall von der Verfolgung abgesehen (Beispiele gibt es hier im Forum).

Zweitens: Du willst entscheiden, welche Geschwindigkeit der Situation angemessen ist ?

Was für ein Auto fährst Du ? Eine Bugatti für den 350 km/h nichts ist oder 'nen Fiat 500 der bei 30 km/h schon aus der Kurve fliegt ?

Drittens: Es zwingt Dich niemand, die zHg auch auszufahren und schon gar nicht schneller zu fahren, nur weil ein RTW hinter Dir ist.

Richtig ist nur, dass es in Ausnahmefällen nicht verfolgt wird (Rotlichtverstoß bspw.) Aber auch das muß bewiesen werden.

 

Gruß,

AnReRa

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Erstens: Wenn Du nachweisen kannst, daß Du ortsunkundig warst und die Begrenzung aus irgendeinem Grund nicht gesehen haben kannst

wird im Ausnahmefall von der Verfolgung abgesehen (Beispiele gibt es hier im Forum).

 

Mein Auto ist zugelassen auf einen Ort, der 400 km entfernt ist. Da wohnte ich auch bis Mai. Der Tatort liegt 20 km von meinem Wohnort. Nicht etwa auf dem Arbeitsweg...

 

Zweitens: Du willst entscheiden, welche Geschwindigkeit der Situation angemessen ist ?

Was für ein Auto fährst Du ? Eine Bugatti für den 350 km/h nichts ist oder 'nen Fiat 500 der bei 30 km/h schon aus der Kurve fliegt ?

 

Ist wohl eine Rethorische frage... Ja klar, die Beschilderung ist immer die beste Geschwindigkeit. Aber sie ist ja immer noch unterhalb der heiklen Geschwindigkeit. Mein Polo ist tiefergelegt (40mm va & ha). hab ihn so gekauft. und der liegt sehr gut in der kurve..

 

Drittens: Es zwingt Dich niemand, die zHg auch auszufahren und schon gar nicht schneller zu fahren, nur weil ein RTW hinter Dir ist.

Richtig ist nur, dass es in Ausnahmefällen nicht verfolgt wird (Rotlichtverstoß bspw.) Aber auch das muß bewiesen werden.

 

Wirklich? Ich habe in der Zeitung gelesen, dass sogar Verwarnungsgelder von leuten abgezogen wurden, die zu langsam gefahren sind und den ganzen Verkehr aufgehalten haben.

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Die Abweichung des Tachos verläuft in der Regel eben nicht linear, sondern nimmt zum Tachoendwert eher zu. Im unteren bis mittleren Bereich ist die Abweichung recht gering.

 

Vergleiche zwischen meinem Tacho und einem GPS-System ergaben sogar, daß die Abweichung bis zum Erreichen der Vmax um lediglich 2-3 km/h zunimmt. Das wären bei mir dann insgesamt ca. 7 km/h Vorlauf.

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P.S.: Wenn es der erste Punktverstoß war, kann man u.U. das FV in ein höheres Bussgeld umwandeln ...

 

Tja, und was ist, wenn es nicht der erste war? Also ich habe ja nicht vor, mit einem weißen Hemd aus der Sache zu gehen, aber etwas Straflinderung wäre cool.

Oh, Widerholungstäter :mecker:. Dann glaubt Dir die 'Ängstlich'-Geschichte 'eh keiner

Das FV ist mir unpassend...

:think: Wem paßt das FV schon. :kotz:

 

Es handelt sich dabei um eine 'Kulanzregelung' wenn man auf den Führerschein angewiesen ist. Das funktioniert aber eben nur, wenn man

eine blütenreine (Punkte)weste hat.

 

... nicht mehr als 130 gewählt

Dann liegt der Vorwurf also noch unter Deiner tatsächlichen Geschwindigkeit - Obwohl Du weiter oben was 135 km/h geschrieben hast -

Worüber beschwerst Du dich also ;)

 

Und zu dem Nachfahren: bereits nach 500 m waren die dicht hinter mir. Und hatten 6,5 km zeit, meine Geschwindigkeit zu messen. Warum also lassen sie sich zeit? Sie hatten 6,5 km den gelichen abstand hinter mir.
Du sagtest doch was von Kurven und Begrenzungen wo Du etwas langsamer geworden bist.

z.B.

Es war also so: Bei Schild 80 überholte ich, danach gabs bei einer Einmündung kurz das Schild 60, da holten sie mich ein

In dem Moment wo die Beamten feststellen müssen, das der Abstand reduziert wurde, müssen Sie neu anfangen zu 'messen'.

Und wenn Dein Wagen bergauf (mangels PS) eben etwas langsamer wurde gilt das genauso.

 

Außerdem hast Du doch selbst den Anlass zur Verfolgung gegeben oder wie meinst Du verstehen die Beamten sowas

und überhole ihn, weil es zu pingelig genau die erlaubten 80 km/h einhält.
Hier im Forum beschweren sich die ertappten Sünder immer, dass die Meßstrecke angeblich so kurz war. Du gehörst zu den wenigen, die sich über eine überlange Meßstrecke beschweren.

Falls da übrigends eine Strecke lang konstant :mecker: war und die :lol: 'ne Stopuhr dabei hatten, können die auch aufgrund ihrer eigenen Geschwindigkeit

auf ihre durchschnittliche Geschwindigkeit zurückrechnen und da sie Dich ja nicht überholt haben, mußt Du mindestens genauso schnell durch diesen Bereich gefahren sein.

 

 

@Bluey

Die Abweichung des Tachos verläuft in der Regel eben nicht linear, sondern nimmt zum Tachoendwert eher zu. Im unteren bis mittleren Bereich ist die Abweichung recht gering.

 

Vergleiche zwischen meinem Tacho und einem GPS-System ergaben sogar, daß die Abweichung bis zum Erreichen der Vmax um lediglich 2-3 km/h zunimmt. Das wären bei mir dann insgesamt ca. 7 km/h Vorlauf.

Ich probiere das nachher mal bei Strich 130 km/h. ...

Bei einem mechanischem Tachosystem ist das aber völlig richtig und verständlich ...

Bei einem elektronischen hingegen nicht (es sei den die Elektronik macht das absichtlich ...)

 

 

 

Gruß,

AnReRa

 

EDIT Das 'Erstens Zweitens Drittens' bezog sich nicht auf Dich oder Deine Situation sondern auf @Patrick22

Selbstverständlich darfst Du nicht vorsätzlich den Verkehr blockieren ...

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Neenee, also neu messen mussten die nie. Die waren immer konstant hinter mir. Die haben ja auch mehr PS als ich. Aber sooo schwach ist mein auto auch net. ich fuhr da auch mit 120 hoch...

 

Und wegen der Messstrecke: Ich beklage mich nicht, dass sie zu lang ist, sondern dass ihnen die erstegemesse Überschreitung zu wenig war.

 

Das ist wie: Du ertappst einen Bankräuber und siehst wie er Tausender-packs in dei Tasche legt. Anstelle ihn da festzunehmen, wartest du noch, bis er die voll hatt, damit es sich lohnt und vielleicht, nachdem er dich sieht, auch noch ein paar leute anschießt oder als geisel nimmt.

Warum wurde ich also nicht sofort überführt, das ist die frage...

 

Zum rest bekenne ich mich ja schon von anfang an schuldig... :-(

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Neenee, also neu messen mussten die nie.
Das sagst Du, obwohl Du doch die ganze Zeit auf den Tacho gesehen haben willst ?

Im Dunkeln den Abstand im Rückspiegel zu schätzen halte ich für ziemlich schwierig.

Ist aber auch egal. Im Zweifellsfall gibt es das Protokoll der Beamten ...

 

Die haben ja auch mehr PS als ich

Falls es den so ist. Aber gerade dann dürfte der Abstand schnell mal etwas schrumpfen ...

 

Und wenn in dem :lol: 'nen Blitzer gestanden hätte, kannst Du so auch nicht argumentieren ...

 

Das ist wie: Du ertappst einen Bankräuber und siehst wie er Tausender-packs in dei Tasche legt. Anstelle ihn da festzunehmen, wartest du noch, bis er die voll hatt, damit es sich lohnt und vielleicht, nachdem er dich sieht, auch noch ein paar leute anschießt oder als geisel nimmt.

:mecker:

Und wer die Kirschen von Nachbars Baum nascht wird auch kassiert, weil er ja später

in einen Gemüseladen einbrechen könnte.

Ne,ne die Beispiele hinken alle irgendwie.

 

Der Bankrüber wird sofort festgenommen (Die Tat steht fest).

Niemand wird den Bankraub in der Sparkasse abwarten um den Täter später beim Abräumen der

Zentralbank zu kassieren ...

 

Vielleicht wollte die Beamten zunächst auch Gnade vor Recht ergehen lassen und wollte wegen +20 km/h keine Fass aufmachen ?

Natürlich werden nur die höheren Verstöße verfolgt, bei den Toleranzen ...

 

 

Gruß,

AnReRa

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Glaubst du jetzt ernsthaft, dafür werden mehrere Verhandlungstage angesetzt? Wie viele OWi-Verhandlungen vor einem AG hast du schon miterlebt??? Da werden alle in Betracht kommenden Zeugen geladen und dann ist das eine Sache von 15 bis maximal 30 Minuten.
Ich weiß es nicht mehr. Selbst involviert als Betroffener, Zeuge vielleicht so an die zwanzig . Als Zuschauer deutlich mehr.

 

Nun, je nach Art des Einspruchs werden die Polizisten als Zeugen geladen oder nicht. Sofern sie nicht geladen werden und ein Beweisantrag gestellt wird, muss es einen zweiten Termin geben, oder irre ich?

 

Die fuhren ganze 7 km hinter mir her. Anscheinend bis Ihnen die Überschreitung hoch genug war, da gabs eine gerade 1km-strecke wo 70 war und ich bin da so weiter gebrettert. Da gibts wohl keine Chancen...

 

Sehe ich ganz genau so.

 

Wegen der Angst: genau das, was hier schon einer schrieb: Man kann nie wissen, was hinten einer will, der erst langsam fuhr,
Vergiss dieses Argument IMHO besser, und baue darauf bitte keinen Einspruch auf.

 

Ich werde nur ein paar netten Briefe schreiben und so mein Glück versuchen...

 

Schreib doch den genauen Wortlaut hier hinein, bevor du deine netten Briefe abschickst. Vielleicht gibt es Verbesserungsvorschläge.

 

Man stelle sich doch nur einmal vor, dass eine Überprüfung des besagten Mercedes ergibt, dass die tatsächliche Geschwindigkeit bei angezeigten 140 km/h lediglich 130 km/h beträgt. So etwas ist natürlich nur mittels RA und Gutachter möglich und kostet einige Euronen.
Den dazu notwendigen RA sehe ich nicht, der Gutachter ist in der Tat erforderlich. Deshalb bat ich um entsprechende Recherche. Man glaubt nicht, was Mercedes Schrauber alles an Wissen im Netz zusammentragen. Und größere Abweichungen bei alten Mercedes sind ja nun wirklich keine Legende.

 

Abgesehen davon: zeige mir ein Fahrzeug mit einer Vmax von über 200 km/h, dessen Tacho bei 140 km/h schon 10 km/h vorgeht.

 

Ältere Mercedes? Ich kann mich persönlich noch an die früher gelegentlich von mir gefahrenen alten BMWs erinnern, die Tachoabweichung war grauenvoll.

 

Und hatten 6,5 km zeit, meine Geschwindigkeit zu messen. Warum also lassen sie sich zeit? Sie hatten 6,5 km den gelichen abstand hinter mir.

 

Um zu schauen, welche maximale Geschwindigkeit du fährst und übertrittst? Also daran kann ich wenig auszusetzen finden.

 

 

Viele Grüße vom Josef

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Ich weiß es nicht mehr. Selbst involviert als Betroffener, Zeuge vielleicht so an die zwanzig . Als Zuschauer deutlich mehr
Und wie langen haben die Verhandlungen im Durchschnitt gedauert? Bei wie vielen wurde ein zweiter Verhandlungstag angestzt?
Nun, je nach Art des Einspruchs werden die Polizisten als Zeugen geladen oder nicht.
Wie willst du denn deinen Einspruch begründen, daß die Kollegen zunächst nicht geladen werden?

 

Bei uns werden übrigens immer alle möglichen Zeugen geladen, besonders bei Verkehrsverstößen ist unsere Aussage schließlich nicht unwichtig, wenn es um die Sache und nicht nur ums Fahrverbot geht.

 

Sofern sie nicht geladen werden und ein Beweisantrag gestellt wird, muss es einen zweiten Termin geben, oder irre ich?
Da irrst du. Es kann einen zweiten Termin geben, ein Muss besteht hier nicht (siehe § 77 OWiG)

 

Gruß

Goose

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Ältere Mercedes? Ich kann mich persönlich noch an die früher gelegentlich von mir gefahrenen alten BMWs erinnern, die Tachoabweichung war grauenvoll.

Ich fahre seit '91 Mercedes. Eine mehr oder weniger erhebliche Abweichung war im oberen Bereich feststellbar, aber nicht im unteren bis mittleren. BMW bin ich nie gefahren.

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  • 2 weeks later...
Ich werde nur ein paar netten Briefe schreiben und so mein Glück versuchen...

 

 

Schreib doch den genauen Wortlaut hier hinein, bevor du deine netten Briefe abschickst. Vielleicht gibt es Verbesserungsvorschläge.

 

Jawoll, noch ist ja nichts gekommen...

Ich würde halt nur etwas strafmilderung herausholen wollen...

 

Welche Argumente würden denn eher "ziehen"?

 

Ich meine nur dies: Einer, der am helligten Tage im berufsverkehr so fahren würde, wie ich nachts auf autoleerern straßen, müsste härter bestraft werden, als ich... Aber wer sieht es schon genauso wie ich? :-(

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Ich meine nur dies: Einer, der am helligten Tage im berufsverkehr so fahren würde, wie ich nachts auf autoleerern straßen, müsste härter bestraft werden, als ich...

Warum ?

Weil du nachts so viel besser und weiter siehst als am Tag ?

Und den Rad- oder Mofafahrer in der Nacht natürlich auch viel besser erkennst ... :blush:

Von allerlei nachtaktivem Getier im Wald mal ganz abgesehen. ...

 

Auf 'ner Schnurgeraden Autobahn die man mit XENON-Fernlicht die nächsten km überblicken kann, mag

Dein Argument vielleicht ziehen, aber auf 'ner Landstraße im Wald wirkt sich das - wenn überhaupt -

eher zu Deinen Ungunsten aus ...

 

STVO §3:

 

(1) ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. ...

Wenn Du natürlich Infrarot oder Röntgenaugen a la Superman hast, gilt das natürlich nicht für Dich.

Dann solltest Du aber ein Attest vorlegen. Sonst glaubt Dir das nämlich keiner .

 

SCNR,

AnReRa

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