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Polo75

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  1. Tja, darauf wirds wohl auch hinauslaufen. Wir haben nochmal alles durchgesprochen und durchgedacht, und am Ende ist es echt viel Lügnerei und alle ganz heikel, viel zu kompliziert die ganzen Umstände. Der Täter hat ja jetzt doch weniger Punkte als gedacht (zur Sicherheit Punktestand in Flensburg angefordert) und wird es verkraften. Dann wirds wohl kaum irgendwie verjähren oder so. Vielen Dank für die Beteilung!
  2. ich hätte da einen Vorschlag: Ich lasst alle vom letzten Jahr sausen, als Weihnachtsgeschenk und verwarnung an die Täter... und ab neujahr nehmt ihr nur die ab 131. Damit macht ihr viel Kohle mit wenig Aufwand und habt sogar was gutes getan :-) Danke für eure Beiträge...
  3. OK, vielleicht ein paar etwas leichtere Fragen: Der AB ist mit dem 3.2. datiert und kam am 7.2. Mein Bruder hat nur 1 Woche Zeit ab Zugang des Schreibens. Wie kann den die Behörde überprüfen, ob diese Frist eingehalten würde. Läuft im Hintergrund etwa eine 2-Wochen Frist bis der BGB ausgestellt wird?
  4. Warum hat er dann so viele Punkte? So viele sind es garnicht :-) 4 davon sind ja schon erloschen, weil es vor mehr als 5 Jahren war (Gestern erst festgestellt :-) ) Und der Rest ist da, weil er es nicht schaffte, jeweils noch 3 Monate "sauber" zu fahren, bis alles erlöschen würde; Geschwindigkeit, Rotlicht-Missachtung, Überholverbot, Geschwindigkeit... Naja, mobil wurde da i.d. Vergangenheit schon öfter mal kontrolliert. Und es wurde sogar mit nem Hinweis freundlicherweise darauf hingewiesen. Ja, wie lange gibt es denn das Hinweisschild schon? War das vom 9.12. an da? (Seitdem ist doch d
  5. Das ist klar. Der AB ist nunmal jetzt aber in Wiesbaden. Damit wir ihn ausfüllen, muss er hierher geschickt werden. Die Al berto-Methode ist uns bekannt. Und das unterbrechen ist also quasi abbrechen (und ich habe nicht die Fachsprache benutzt). Und ob es dann noch möglich ist mit Einspruch und Anwalt und Wartezeit die 3 Monate vollzukriegen? Und genau deswegen frage ich um eure Meinungen (hab doch einen Vorschlag beschrieben) oder Erfahrungsbericht zu genau solchen Fällen? "Bluey" ließ mich hoffen.... gruß polo75
  6. Ooooops, das steht da ja schon. So ein sch**** Was mich davon abgehalten hat? - Ich habe seitdem dieses Forum erstmal nicht besucht. Nun dachte ich, ich hätte es damals nicht geschrieben gehabt, wie es ausging, weil ich nur den letzten Eintrag der 1. Seite laß, sorry... Und da wollte ich der Vollständigkeitshalber die Info geben. Und dann habe ich da auch nichts neues geschrieben. Kann man das eigenlich löschen? (und dann diesen EIntrag auch?) Danke...
  7. ... übrigens: Ich habe ja zuerst Einspruch erhoben, wurde dann zu Gericht geladen und habe dann 3 Wochen vorher den Einspruch zurück genommen. Die Aussicht auf Erfolg war mir zu gering. Schade eigentlich, aber ich habe den einen Monat FV und das Geld gezahlt.
  8. Hallo an Alle und Danke für die Antworten... Ja gut, tut mir leid, die "Fachbegriffe" habe ich nicht korrekt benutzt, ich kenn mich sooooo gut nun auch nicht aus. Aber im Grunde haben wir ja verstanden, was ich meine und zu mind. 50% war's ja auch korrekt. Ich denke, damit ist dem TE geholfen und hier steht dann noch "meine Geschichte" offen. --> Exakt korrekt. 170 laut Tacho. Ich schreib mal, was mein Bruder mir erzählt: "Ich fahr mit so einem Puntkestand immer nach Regel + max 15 kmh drüber. Damit bin ich stehts unterhalb der Punkte-Grenze, falls ich zu schnell sein sollte. Die ganz
  9. Na fröhliche Weihnachten :-) m.E. darf nicht wegen zwei Straftaten gleichzeitig ermittelt werden. Wenn du geblitzt wirst mit Handy am Ohr wird geschaut, was der schwerwiegendere Fehler war. In deinem Fall bringt beides 1 Punkt und Bußgeld - weiß nicht genau. Daher also nur die Geldstrafe... Interessant, mein Bruder wurde am nächsten Tag mit knapp 60 zu viel an der selben Stelle geblitzt. Aber da gibts auch kein Weihnachtsgeschenk: Heute hatte er den Anhörungsbogen erhalten und fragt um Rat. --> Er ist Fahrer und Halter des Fahrzeugs. Verjährungsfrist ist also abgebrochen. Das wird also
  10. jup. keine gnade. ich habe zuerst einspruch eingelegt, aber weil es ja zum Gericht ging habe ich mich dann doch entschieden, ihn zurüpckzuziehen, weil meine Chancen schlecht standen. Nun ist er Rechtskräftig.
  11. ich habe mich das 2 sec später auch gefragt. keine Ahnung. ich habs zu spät gemerkt, dass ich nicht zum stehen komme, musste zusehen, dass ich von der kreuzung komme. habe ja auch nicht in den blitzer geschaut. glaub ich. aber das foto wird es ja zeigen. schade eigentlich... meine technik wäre dann die Oberarm-vor-die-Augen-Technik...
  12. Jup, anscheindend. Ich wette sogar, ich hätte es mit "Gas-geben" noch eher geschafft, ungeblitzt davon zu kommen als so. Und der Wille, stehen zu bleiben, zählt auch nicht? (ist schon fast ein witz :-) ) Was ist mit abbiegen und nicht auf dem 2. Foto sein? Auch alles egal? das trifft alles nicht zu - aber ich habe leider in meiner Probezeit schon viele Pluspunkte in Flensburg gesammelt. Nun fahr ich anständig. aber verjährt sind die von damals noch nicht.
  13. Hallo alle, habe per Suche und FAQ und den Themen hier nicht alles gefunden, was ich suche: Also nur kurz die Frage: Gibt es irgendwelche Reglungen oder "Ausreden" bei folgendem Verstoß? Ich fahre gestern und es wird gelb, ich seh den Blitzer und mache Vollbremsung: (Kein ABS) ich rutsche also mit blockierten Rädern über die Haltelinie... und komme immernoch nicht zum stehen... (ich weiß, dass ich beim Halten danach nur 10€ bezahlt hätte, aber auch da schaff ich es nicht). ich würde erst in der MItte der Kreuzung stehen bleiben. also habe ich mich fürs abbiegen entschieden. Der Blitzer
  14. ih will keine Gnade sondern Strafmilderung ...
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