Guest Blitzergraf Posted October 30, 2003 Report Share Posted October 30, 2003 Wollte letzens einen ganz fiesen Blitzer fotografieren. Da kamen die Meßbeamten und drohten mit der Polizei, wenn ich fotografieren würde. Sie meinten, dass verstößt gegen DAtenschutzgesetze. Stimmt das? Gibt es ein GEsetz, was mir das Fotographieren erlaubt. Es handelt sich immerhin um Privatgrundstücke. Ich würde die Blider dann evtl. auf www.radarfallen-in-mv.de.vu stellen, um davor zu warnen. Darf ich das auch, wenn Grundstückeauf den Bildern zu sehen sind? Ich brauche jetzt keine alllgemeingültigen Aussagen, sonder ein Gesetzesauszug, den ich bei Bedarf vorlegen kann... Danke für die Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted October 31, 2003 Report Share Posted October 31, 2003 Nach dem Datenschutzgesetzen sind Persönliche Daten geschützt. Dazu gehören Bilder nicht. Diese unterliegen aber dem Urheberrechtgesetz, wenn sie Personen darstellen (Recht am eigenen Bild). Diese rechte stehen beamten in der Dienstzeit nur eingeschränkt zu, Personen der Zeitgeschichte kaum.Wenn Du also den Blitzer ohne Personen fotografierst, ist dies erlaubt. Vielleicht würde sich sogar die Polizei über die Fotos bei radarfalle freuen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 31, 2003 Report Share Posted October 31, 2003 Fotografier einfach die Stelle und markiere dann den Standort des Blitzers deutlich. Für die ganz profisionellen kann man auch den Blitzapparat ins Bild herein retuschieren. Quote Link to post Share on other sites
Guest Blitzerfotograph Posted October 31, 2003 Report Share Posted October 31, 2003 Nochmal Klartext: Der Blitzer steht auf einem Privatgrundstück. Ich will nur diesen fotografieren und ihn dann ins Internet stellen. Darf ich das? Wenn ja, brauche ich eine genaue Stelle im Gesetzestext, an der mir das erlaubt wird! Quote Link to post Share on other sites
Guest Semiautonom Posted November 2, 2003 Report Share Posted November 2, 2003 ich habe genau dasselbe problem! das ordnungsamt lässt mich nicht fotografieren. kann mir jemand mal den genauen gesetzestext geben, damit ich den dem oa vorzeigen kann... Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted November 2, 2003 Report Share Posted November 2, 2003 mach doch einfahc schnell ein bild und nix wie weg es darf nur keine person erkennbar sein neulich kam auch ein polizist auf mich zu, der wollte mir aber auch nur sagen,w as ich eh schon wusste: nämlcih dass ich gerne die radarfalle fotografieren darf, aber keine personen war im übrigen ein nettes gespräch... wenn man nett zu den polizisten ist, sind die auch nett zu einem Quote Link to post Share on other sites
Guest Blitzerfotograph Posted November 2, 2003 Report Share Posted November 2, 2003 Meinst du mich oder ihn? Die kennen meine Autonummer! Ich muss den beweisen können, dass ich auch Privatgrundstücke mit Blitzern fotographieren darf, ohne das ich den Datenschutz verletze! BITTE HELFT MIR! Quote Link to post Share on other sites
Guest wutz Posted November 2, 2003 Report Share Posted November 2, 2003 Lass dir doch von denen mal zeigen, wo steht, dass das nicht geht?! Davon hab ich noch nie was gehört! Du darfst keine Personen mit auf dem Bild haben! Alles andere ist imho egal. 100% sicher bin ich mir da zwar nicht, aber ich kenne zwei Fälle, in denen die Kamera eingezogen wurde und in denen nix passiert ist (außer dass die Fotos auf Staatskosten entwickelt wurden ). Also geh ich mal davon aus, dass die nix machen können ... http://www.blitzograf.de/ Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 2, 2003 Report Share Posted November 2, 2003 Lade doch einfach mal den betroffenen Grundstücksbesitzer zum Kaffee oder Bier ein und frag ihn ganz nett, ob du das nächste mal fotografieren kannst. Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted November 3, 2003 Report Share Posted November 3, 2003 Obwohl schon zigtausend Threads zu dieser Frage existieren, hier nochmal die Antwort: Man darf immer und überall und zu jeder Zeit Blitzgeräte fotografieren, und wenn sich die Ordnungsbeamten oder die Polizei krummlegen!!! Wenn der Blitzer auf einem Privatgrundstück steht, dann macht es auch nichts. Du mußt nur darauf achten, dass weder der Grundstücksinhaber darauf zu sehen ist und es darf auch sonst nichts Konkretes diesbezüglich zu erkennen sein, also z. B. Hausnummer, und dergleichen, also alles, woraus man auf den Grundstücksinhaber schließen könnte.ALLES KLAR?????!!! Quote Link to post Share on other sites
TALOON 0 Posted November 3, 2003 Report Share Posted November 3, 2003 aber ich kenne zwei Fälle, in denen die Kamera eingezogen wurde und in denen nix passiert ist (außer dass die Fotos auf Staatskosten entwickelt wurden ) morgen wutz, hatte ich dir das schon erzählt, das mir das auch so gegangen ist? die fotos wurden dann im kriminallabor in dd entwickelt und ich konnte den film dann in bautzen wieder abholen.... mfg franz ps: habe noch einige bilder für dich/deine seite, aber im moment keinen scanner....kommen noch nach! Quote Link to post Share on other sites
Guest Blitzerfotograph Posted November 3, 2003 Report Share Posted November 3, 2003 Und wenn das Haus drauf zusehen ist? Entschuldigt bitte meine Unruhe und die ständigen Fragen diesbezüglich, aber ein Hauseigentümer hat gesagt, dass er mich falschrum in die Mülltonne steckt, wenn ich fotografiere! DAs habe ich natürlich nicht Ernst genommen, aber trotzdem nicht fotografiert. Es ist nämlich so. In dem Ort wird jedes zweite Auto mit 80 statt 50 gemessen. Bestimmt so 100 Fahrverbote pro 3 STunden Einsatz... Richtig doll halt....Und die Grundstückbesitzer, auf deren Grund die Blitzer stehen, bekommen viele Drohungen(Mord, Haus abfackeln usw.) Ich habe jetzt Schiss, wenn ich fotografiere, dass ich im Falle einer verwirklichten Drohung mit dran bin. Deshalb möchte ich es so genau wissen. Also nochmal: Darf das Haus bzw. ein Nachbarhaus zu sehen sein? Quote Link to post Share on other sites
Guest wutz Posted November 3, 2003 Report Share Posted November 3, 2003 @Taloon Nein, das wußte ich noch nicht?! Wann ist das denn passiert? Mmmh ... nun kenne ich sogar drei derartige Fälle Quote Link to post Share on other sites
Guest morty Posted November 4, 2003 Report Share Posted November 4, 2003 Warum lest ihr denn nicht einfach im Kunsturhebergesetz nach. Das steht es doch schwarz auf weiß: Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) Auszug§ 22Recht am eigenen Bilde Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.§ 23Ausnahmen zu § 22 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted November 4, 2003 Report Share Posted November 4, 2003 blitzerfotograf: JA!!! Das Haus darf auch drauf sein. Laß dich doch nicht verückt machen! Mich wundert es immer wieder, wie leicht sich Leute einschüchtern lassen, wo wir doch rund 55 Jahre Demokratie haben... Quote Link to post Share on other sites
Guest Blitzerfotograph Posted November 4, 2003 Report Share Posted November 4, 2003 Gut danke für die Entlastung meiner Seele Nur noch eine Frage: Der eine meinte etwas von Datenschutz bez. der Bilder, aer das zählt dann wohl auch nicht?! Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted November 5, 2003 Report Share Posted November 5, 2003 Ein Bild, was keine personenbezogenen Daten beinhaltet, kann auch nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted December 18, 2004 Report Share Posted December 18, 2004 Wäre ja noch schöner, wenn man ein Haus nicht mehr fotografieren dürfte. Stell dir mal vor, was das fürs Fotografieren allgemein bedeuten würde. Du dürftest in Städten praktisch nicht fotografieren. Also stell dich auf die Strasse (natürlich ohne betreten des Privatgrundes) und fotografier was du willst (außer Personen). Und nimm vorsichtshalber noch deinen großen Bruder mit. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 18, 2004 Report Share Posted December 18, 2004 Wow. Wo hast Du diesen Thread denn noch ausgegraben??!! Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Ich spende bei Gelegenheit mal ein paar schwarze Balken, damit die Augen der abgebildeten Personen abgedeckt werden können... damit wären sie unkenntlich. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Thema Blitzer auf Privatgrundstück: Der Grundstücksbesitzer duldet das ?Du darfst das Grundstück nicht betreten, wenn es erkennbar eingefriedet ist. Also von außen Fotografieren. Nicht einschüchtern lassen. Wenn Dir jemand was verbieten will, frag ihn freundlich nach derRechtsgrundlage und lass die nicht Blubbern abspeisen. Wenn der Beamte sich so sicher ist, dann hat er auch die § parat. Der Rest ist pure einschüchterungstaktik. Wenn Di lieben Beamten gleich so aggro reagieren, ist ihnen wohl bewusst, das sie an einer Eintragsreichen Stelle stehen, wo sie nur stehen, weil man dort gut Kasse machen kann. Schlechtes Gewissen ... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Nicht einschüchtern lassen. Wenn Dir jemand was verbieten will, frag ihn freundlich nach derRechtsgrundlage und lass die nicht Blubbern abspeisen. Wenn der Beamte sich so sicher ist, dann hat er auch die § parat. Jau, wahrscheinlich. Der Beamte ist ja auch ein wandelndes Gesetzbuch. Alles klar. Zuerst einmal "fliegst" Du, ob Du willst oder nicht. Anschließend darfst Du Dich gerne beschweren. Wenn Di lieben Beamten gleich so aggro reagieren, ist ihnen wohl bewusst, das sie an einer Eintragsreichen Stelle stehen, wo sie nur stehen, weil man dort gut Kasse machen kann. Schlechtes Gewissen ... Japp. Natürlich sind Meßstellen, wo der Bär brennt, zu 100% Abzockestellen. Tze tze tze..... Naja, wollen wir das denn ruhig mal so stehen lassen. Dagegen anzulamentieren nutzt ja eh nichts. Könnte mich gleich vor ne Litfaßsäule stellen und mit mir selbst reden. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Zuerst einmal "fliegst" Du, ob Du willst oder nicht. Anschließend darfst Du Dich gerne beschweren. Wenn Du auf meinem Grundstück stehen würdest, würde Deine Anlage unter der Aufsicht meines Anwaltes, in kürzester Zeit, von Dir selbst abgebaut sein. Kannst Dich drauf verlassen !!! Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Wenn Du auf meinem Grundstück stehen würdest, würde Deine Anlage unter der Aufsicht meines Anwaltes, in kürzester Zeit, von Dir selbst abgebaut sein. Kannst Dich drauf verlassen !!! Auf DEIN Grundstück würde ich mich erst gar nicht stellen. Ach, und die kleine Drohung mit Deinem Anwalt..... mehr aber auch nicht. Bis der da wäre, wäre ich eh schon weg. Letzteres ist aber rein theoretisch, da immer noch der 1. Satz gilt. BTW: wir stehen recht selten auf privatem Grund. Und wenn, dann ausschließlich dort, wo dies ausdrücklich er- und gewünscht ist. Die stellen einem keine dummen Fragen. Ganz im Gegenteil: man kann sich mit diesen Leuten hervorragend unterhalten und bekommt sehr oft sogar noch einen Kaffee. Quote Link to post Share on other sites
Nachtkutscher 0 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Alles klar. Zuerst einmal "fliegst" Du, ob Du willst oder nicht. Anschließend darfst Du Dich gerne beschweren. Nuja... Rechtslage hin, Auftreten her. Ich hatte schon das Erlebnis, daß auf der Wiese meiner Eltern (wo ich auch gern mal meinen LKW parke) so ein grünweißes Auto parkte, nebst 2 die fleißig die Laserpistole bedienten. Meine Frage, wer ihnen denn erlaubt hätte, dieses Grundstück als Parkplatz zu benutzen (auf der Straße würde man ja das Auto weithin sehen), meinten sie, das stört doch keinen, da steht ja sonst auch immer ein LKW. Daraufhin hab ich sie höflich aber sehr bestimmt aufgefordert, das Auto umgehend von diesem Privatgrundstück zu entfernen, während sie gerne auf der Wiese herumlaufen und Stative aufstellen dürften. Die sind dann auch brav abgezogen - samt ihrem Laserpistölchen... Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 BTW: wir stehen recht selten auf privatem Grund. Und wenn, dann ausschließlich dort, wo dies ausdrücklich er- und gewünscht ist. Die stellen einem keine dummen Fragen. Ganz im Gegenteil: man kann sich mit diesen Leuten hervorragend unterhalten und bekommt sehr oft sogar noch einen Kaffee. Polizeibeamte, die im Dienst, neben dem Radargerät stehen, Kaffee trinken und mit der Hand in der Hosentasche ein Schwätzchen halten, das sieht eigentlich nicht so gut aus, aber bitte...... Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Polizeibeamte, die im Dienst, neben dem Radargerät stehen, Kaffee trinken und mit der Hand in der Hosentasche ein Schwätzchen halten, das sieht eigentlich nicht so gut aus, aber bitte...... Typisch. Was soll man zu soviel Dummfug, und das ist es im wahrsten Sinne des Wortes, noch sagen?! Aber bitte, wenn das Deine Vorstellung ist von dem, was ich Dir schrieb, so glaub ruhig weiter daran und werde damit glücklich. Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Bluey, ich hab dich doch als ganz netten Typ kennengelernt. Kann mir bei Dir gar nicht so eine Blubberaktion vorstellen. Gehen wir doch mal von folgender Situation aus. Da sitzt ein kleiner Messdiener (der nicht bei der Polizei beschäftigt ist) und macht seine Fotos. Da kommt Bürger X und will die anlage fotografieren inkl Standort. Der Messdiener wittert potentielle Anprangerung und wird zum Rumpelstilzchen. Nartürlich versucht er gleich einzuschüchtern. Und wenn mich jemand so zu etwas bewegen will, muss er damit rechnen, das ich das dann genau wissen möchte. Wenn mir jemand was erzählt, das es angeblich verboten ist, möchte ich das auch gerne genauer wissen. Ist ja nicht verkejrt informiert zu sein. Wenn dann immer noch nix kommt außer drohungen, denk ich mir meinen Teil. Zur Not tuts auch nen guter Zoom/ Tele Ich geh mal davon aus, das du nicht zu dieser Sorte Mensch gehörst. Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Ab 7 Personen handelt es sich um eine Ansammlung. Also einfach 6 Freunde neben den beamten stellen und das Photo sollte rechtlich bedenkenlos sein. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Ich geh mal davon aus, das du nicht zu dieser Sorte Mensch gehörst. Dieses Beispiel ist eh nicht auf mich übertragbar, da ich zur Polizei gehöre und durchaus Möglichkeiten habe, einen Störer recht schnell zu "beseitigen". Unterhalten darf er sich ggf. (und so lange, wie er nicht stört bzw. allzu lästig wird) mit den Kollegen des Anhaltetrupps. Störungen des Meßbeamten werden unterbunden. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Ich geh mal davon aus, das du nicht zu dieser Sorte Mensch gehörst.Dieses Beispiel ist eh nicht auf mich übertragbar, da ich zur Polizei gehöre und durchaus Möglichkeiten habe, einen Störer recht schnell zu "beseitigen". Unterhalten darf er sich ggf. (und so lange, wie er nicht stört bzw. allzu lästig wird) mit den Kollegen des Anhaltetrupps. Störungen des Meßbeamten werden unterbunden. Also, Störer ( unbescholtene Bürger ) werden beseitigt. Unterhaltungen mit Polizeibeamten sind nur solange erwünscht, wie ein - Bürger / Störer - nicht stört bzw. lästig wird Und Unterhaltungen mit Messbeamten werden grundsätzlich unterbunden. Wenn Du so weitermachst, solltest Du Dich nicht wundern, wenn sich das Verhältnis Polizei / Bürger ( verkehrt Störer ) verschlechtert. Gruß faun98 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 19, 2004 Report Share Posted December 19, 2004 Sorry, aber Du scheinst wirklich etwas begriffsstutzig zu sein. Noch einmal: Also, Störer ( unbescholtene Bürger ) werden beseitigt.Wenn jemand die Messung stört, so ist er ab dem Moment ein Störer und kein unbescholtener armer friedfertiger Bürger mehr. Dementsprechend wird er behandelt, dh zunächst freundlich gebeten, sich zu entfernen und anschließend, wenn er dieser Bitte nicht nachkommt, notfalls auch mit Gewalt entfernt. Unterhaltungen mit Polizeibeamten sind nur solange erwünscht, wie ein - Bürger / Störer - nicht stört bzw. lästig wirdIch unterhalte mich mit jedem, der eine Unterhaltung wünscht. Aber ich habe auch meiner Arbeit nachzugehen. Von daher kann es also durchaus vorkommen, daß - insbes. wenn diese Unterhaltung einseitig und zu lange verläuft - ich den guten Mann einfach nicht mehr beachte und meiner Arbeit nachgehe. Wegen einer Person, die meint, sie müsse stundenlang mit größtenteils unsinnigen Fragen und Anliegen die Messung stören, werde ich mich nicht über Gebühr abgeben. Ob Dir das nun gefällt oder nicht. Und Unterhaltungen mit Messbeamten werden grundsätzlich unterbunden.Richtig. Nicht, weil man sich nicht unterhalten will, sondern weil es meßtechnisch so sein muß. Wenn Du so weitermachst, solltest Du Dich nicht wundern, wenn sich das Verhältnis Polizei / Bürger ( verkehrt Störer ) verschlechtert.Keine Sorge, ich habe diese Sorge auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted December 20, 2004 Report Share Posted December 20, 2004 @nachtkutscher: @ : Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 20, 2004 Report Share Posted December 20, 2004 Und? Wo ist das Problem? Dann stellt man sich halt ein paar Meter weiter weg auf. Möglichkeiten gibt's idR mehr als genug. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted December 20, 2004 Report Share Posted December 20, 2004 BTW: wir stehen recht selten auf privatem Grund. Und wenn, dann ausschließlich dort, wo dies ausdrücklich er- und gewünscht ist. Die stellen einem keine dummen Fragen. Ganz im Gegenteil: man kann sich mit diesen Leuten hervorragend unterhalten und bekommt sehr oft sogar noch einen Kaffee. Komisch, daß manche dieser freundlichen Hausbesitzer Eier oder Farbbeutel an der Fassade und/oder Nägel auf der Auffahrt haben... Davon habe ich jedenfalls mal gehört - ich würde so etwas natürlich aufs Schärfste verurteilen... Grobi Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted December 20, 2004 Report Share Posted December 20, 2004 Komisch, daß manche dieser freundlichen Hausbesitzer Eier oder Farbbeutel an der Fassade und/oder Nägel auf der Auffahrt haben... Davon habe ich jedenfalls mal gehört - ich würde so etwas natürlich aufs Schärfste verurteilen... Könnte das von Dir als latente Gewaltbereitschaft gewertet werde? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 20, 2004 Report Share Posted December 20, 2004 Hand in der Hosentasche ein Schwätzchen halten Das nennt man Dirty Talk im Dienst Vielleicht kamen die ja aus Köln Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 20, 2004 Report Share Posted December 20, 2004 Davon habe ich jedenfalls mal gehört - ich würde so etwas natürlich aufs Schärfste verurteilen... Gehört ja, hier, im Forum. Aber noch NIE gesehen. BTW: wo bleibt denn die Toleranz anders Denkenden gegenüber, hm?? Nur weil jemand Pro-Geschwindigkeitskontrollen eingestellt ist gleich mit Farbbeuteln zu werfen und Nägel auf dem Hof zu verteilen ist doch sehr sehr intollerant. Quote Link to post Share on other sites
TLC 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Und? Wo ist das Problem? Dann stellt man sich halt ein paar Meter weiter weg auf. Möglichkeiten gibt's idR mehr als genug. Bei allem Respekt vor den durchaus sinnvollen Anteilen an Eurer Arbeit, aber Du hast wohl immer eine Antwort parat, oder? Glücklicherweise unterstreichen Fälle wie der des Kollegen Daschner, dass entgegen Deiner Meinung selbst Polizisten nicht gegen alles Immun sind. GrußTLC Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Und? Was soll mir das jetzt sagen bzw. was hat das mit Geschwindigkeitskontrollen und den Meßstandorten zu tun? BTW: ich hab nicht auf alles und immer eine Antwort, aber ich bemühe mich und das immer öfter. Und Glücklicherweise sind Fälle wie Daschner - der übrigens KEIN Kollege ist - die absolute Ausnahme und bestätigen bekanntermaßen die Regel. Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 da ich zur Polizei gehöre und durchaus Möglichkeiten habe, einen Störer recht schnell zu "beseitigen". Das perfekte Verbrechen? MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Komisch, daß manche dieser freundlichen Hausbesitzer Eier oder Farbbeutel an der Fassade und/oder Nägel auf der Auffahrt haben... Davon habe ich jedenfalls mal gehört - ich würde so etwas natürlich aufs Schärfste verurteilen... Grobi Besonders gut geeignet sollen Krampen, pappnägel oder notfalls auch Heftzwecken sein, wobei letztere zu sehr glänzen und damit zu auffällig sein sollen, wie man so hört. Wichtig soll sein, daß die Nägel beim Überrollen sich in die Lauffläche stecken können und nicht umfallen, daher sollen breite Köpfe sinnvoll sein. Auch sollen Pappnägel in Kilogebinden recht preisgünstig und durch ihre matt verzinkte Oberfläche recht unauffällig sein. Obwohl es sicher keine falschen trifft, finde ich solche Aktionen auch empörend (Nicht das Messen-oder das auch, nee , gemeint ist hier das Nagelstreuen) und verurteile sie entschieden. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Wer wegen solchen Messungen zu kostenintensiver Sachbeschädigung greift (faule Eier gehen je nach Fassade vielleicht noch, aber Farbbeutel und Nägel gehen IMO viel zu weit), dem wünsche ich, daß er erwischt wird. Und dann wird die Sache noch mit dem Führerschein in Verbindung gebracht, damit ist er reif für eine MPU...Ist eh ärmlich, sich wegen persönlicher Differenzen am Auto des anderen zu vergreifen. Das kann sich ja nicht wehren... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Das perfekte Verbrechen... ... gibt es mW nach noch nicht. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Zunächst einmal habe ich nur einmal eine Fassade mit faulen Eiern verziert, zum Anderen erlaubt der "Geschädigte" nicht nur das Blitzen (und freut sich über jeden geblitzten Raser), sondern zeigte Falschparker an, denunzierte Personen, die nach 20 Uhr Altglas entsorgten oder sonntags im Garten sägen/grillen/mähen und ließ sogar die Polizei kommen, wenn Hunde ohne Steuermarke rumliefen. Dieser "Mensch" war derart verhasst, daß er sogar einmal von Jugendlichen mit Böllern beworfen und verprügelt wurde... Bedauerlicherweise ist diese Person mittlerweile verblichen... Grobi Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Wer wegen solchen Messungen zu kostenintensiver Sachbeschädigung greift (faule Eier gehen je nach Fassade vielleicht noch, aber Farbbeutel und Nägel gehen IMO viel zu weit), dem wünsche ich, daß er erwischt wird. Und dann wird die Sache noch mit dem Führerschein in Verbindung gebracht, damit ist er reif für eine MPU...Ist eh ärmlich, sich wegen persönlicher Differenzen am Auto des anderen zu vergreifen. Das kann sich ja nicht wehren... Nee Tasko, hier geht es um die Blockwartsmentalität. Wer es freudefeixend zuläßt, daß andere gut getarnt von einem privaten Grundstück aus gemessen und abkassiert werden, wer sich dabei vielleicht noch besonders gut vorkommt, wer das nach einigen Hinweisen Erwischter oder auch nicht Erwischter verteidigt und weiter zuläßt, der hat mein Mitgefühl nicht verdient. Fährt der sich was in den Reifen, dann hat er sich meine Schadenfreude verdient. Und vielleicht etwas gelernt. Und darf zur Belohnung Nägel suchen und behalten. Und wenn die Überwacher meinen, sich so perfekt tarnen zu müssen (der Sicherheit wegen, verstehjt sich!), dann kann ihnen ein kleiner Reifenwechsel während oder auch nach ihrer anstrengenden Zeugentätigkeit vielleicht ein willkommener Ausgleichssport sein . Und so haben alle was davon. Kaimann (nie selber sowas machen würdend) Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Das perfekte Verbrechen...... gibt es mW nach noch nicht. Mal eingeschoben, da bin ich nicht so sicher. Ich denke, es ist wohl häufig eine Frage rationalen Denkens und Verhaltens. Was denkt die Gegenseite, welches Verhalten ist notwendig / wird erwartet usw Sobald Emotionen (Angst, Liebe, Geltungssucht usw) ins Spiel kommen, ist der Erfolg gefährdet. Muß ja nicht gleich ein Mord sein. Und testen würde ich es auch nicht wollen. MfG Kaimann Quote Link to post Share on other sites
Tasko 0 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Nichtsdestotrotz ist es feige, sich am Eigentum des anderen zu vergreifen. Ich würde den Typen lieber öffentlich bloßstellen oder anderweitig mobben. Einfach mal dafür sorgen, daß man zusammen mit ihm irgendwo in der Öffentlichkeit ist und ihn laut drauf ansprechen. In seiner Stammkneipe das Thema ansprechen o.ä.. Ist natürlich zeit- und rechercheintensiver...Stell Dir doch einfach nur mal vor, einer hat mit Dir ein Problem(chen) und fährt mal mit dem Schlüssel an der Karosse lang... Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 @ Tasko In einem mir zu Ohren gekommenen Fall fuhr jemand täglich eine bestimmte, längere Strecke. Unterwegs war eine solche , umsatzstarke Falle. Es hat keinen Falschen getroffen, denke ich. Der Typ (/in) soll seine Lektion begriffen haben, es wurden danach keine oder sehr wenig Messungen dort beobachtet. Im Übrigen ist soetwas nicht mit Lack zerhratzen vergleichbar, da das meist grundlos geschieht. MfG kaimann Quote Link to post Share on other sites
Kaimann 9 Posted December 21, 2004 Report Share Posted December 21, 2004 Oder bösartig: Wenn der Private so "Gutfreund" mit den Überwachern ist, dann können ihm seine "Freunde" ja mal helfen. Kaimann Quote Link to post Share on other sites
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