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Tasko

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    Mitglied
  1. Wenn man die Katze rechtzeitig sieht, kann man schon abbremsen. Du darfst nur nicht voll in die Eisen steigen. Bist Du Halterin des Fahrzeugs? Hast Du den Wisch persönlich erhalten, sprich: Bist Du persönlich die Beschuldigte?
  2. Tasko

    Alles Voller Raser

    Es ging schon mal ein Fall vor Gericht, weil ein Autofahrer auf so einer Strecke zu schnell fuhr, um in der grünen Welle mitfahren zu können und dabei geblitzt wurde. Er konnte nachweisen, daß die grüne Welle so programmiert ist, daß man etwas schneller als erlaubt fahren muß und wurde deshalb nicht bestraft. Ganz im Gegenteil, es stand plötzlich der Begriff "Nötigung" durch die Stadt (oder Gemeinde?) im Raum... Ist aber auch nur IIRC und er war nicht allzuviel zu schnell.
  3. Und die Sache mit den 3 Sekunden ist Blödsinn, oder? Ist höchstens angebracht, damit die Herren Überwacher auch sicher erkennen können, daß man angehalten hat...
  4. Die StVO spricht von Anhalten. Was das bedeutet, ist ebenfalls definiert. Was gibt es dabei also bitte auszulegen? Sorry, mein Fehler. Ich war gedanklich schon wieder woanders: Zum Beispiel rechts überholen und Fahrzeugschlangen. Was ist lt. Gesetz eigentlich "überholen", was ist lt. Gesetz eine "Fahrzeugschlange". Gehört aber hier nicht her, ist ein anderer Thread. Aber wie ist Anhalten definiert? Wie lange muß man stehen? Eben genau dort, denn man geht davon aus, dass der Einfluss der Drogen ursächlich für das weitere Fehlverhalten und dessen Folgen war. Danke, eine Unklarheit wäre dam
  5. Schön und gut, aber was ist eine Fahrzeugschlange? In welchem Gesetz steht das Limit? Bislang ist das nur eine gängige Auslegung der Gerichte. Muß man die als Verkehrsteilnehmer kennen? Eigentlich sollte die Kenntnis der Gesetze reichen...
  6. Nein, es ist bei weitem nicht so gefährlich. Für wen? Für die Passanten oder für die Cops? Wer beim "Grünpfeil" niemanden behindert, weil er seine Geschwindigkeit der Situation anpaßt und gegebenenfalls(!) anhält, erfüllt den Sinn des Gesetzes. Einen Bruch des Wortlauts zu verfolgen, obwohl dem Sinn des Gesetzes nach dieses eingehalten wurde, ist für mich Abzocke. Andererseits hat sich die Sache mit dem Wortlaut ja leider allgemein etabliert, indem an allen Ecken und Enden versucht wird, den Wortlaut irgendwelcher Gesetze neu auszulegen. Wenn ich das aber alleine mache, indem ich nicht vorh
  7. Das gilt aber - strenggenommen - nur fuer ein Tempo von bis zu 60 km/h links, an denen man rechts maximal mit + 20 km/h vorbeifahren darf. Ansonsten ist das Verhalten vom TE voellig normal, finde ich..... In welchem Gesetz steht das? Kann man das irgendwo nachlesen? Und ich meine jetzt nicht irgendwelche willkürlichen Interpretationen irgendwelcher Gerichte, ich meine Gesetzestexte... Steht das Limit irgendwo? Ist "Fahrzeugschlange" irgendwo definiert?
  8. Du beschreibst eine schöne schwarz-weiss Situation. Mitten in der Nacht, einziges Fahrzeug, übersichtlich, gut ausgeleuchtet. Das bezog sich nur darauf, daß dann gleich wieder ein paar als Polizisten getarnte Geldeintreiber rumstehen und auf den Wortlaut des Gesetzes pochen. Klar gibt es eine Menge grau. Aber die ganze Maßregelung durch die StVO grenzt an Sippenhaft. Genauso können sich Polizisten neben die Ampel stellen und die anhalten, die andere wirklich behindern. Aber das ist ja bei weitem nicht so lukrativ. Deine Argumentation führt früher oder später zu Tempo 30 auf Autobahnen, T
  9. Rein juristisch würde ich auf verbotswidriges Rechtsüberholen tippen. Aber jeder, der noch ein bißchen bei Verstand ist, würde es wohl nicht zur Anzeige bringen, solange es nicht zu Behinderungen oder Gefährdungen kommt. Das ganze beruht auf der gängigen Rechtsprechung zum Thema Fahrzeugschlange und rechts schneller als links fahren. Eine Fahrzeugschlange ist langsam und gemächlich unterwegs, wird's schneller, ist's keine Schlange mehr und damit rechts schneller als links verboten. Beim Thema rechts schneller als links wurde außerdem die Höchstgeschwindigkeit des Überholenden auf 80 km/h besch
  10. Es waren dort Gutachter und noch andere Zeugen im Prozess. Woher weißt Du das die Polizisten sich nicht bemüht haben. Ich weiß es nicht, sonst wäre da kein Fragezeichen. Aber ich gehe nun mal davon aus, da ich zu unserem "Rechtssystem" nicht allzuviel Vertrauen habe. Als Otto Normalverbraucher hat man das auch nötig. Ist bei der Verteidigung nicht anders, wenn nicht gleiche oder stärkere Geschütze auf der Gegenseite aufgefahren werden. 1. Zeige mal einen Polizisten an, der Dich beleidigt haben soll. Du hast keine weiteren Zeugen. 2. Du wirst von einem Polizisten angezeigt, weil Du ihn
  11. Muß man quasi unsichtbare Schilder beachten? Bild machen, Einspruch und 25€ Zuschlag riskieren?
  12. Mit der erhöhten Geldbuße ist auch so eine Sache. Versuchen werden sie es sicher, daß es zulässig ist, glaube ich nicht. Rotlicht mißachten hat mit Geschwindigkeitsübertretung nicht viel zu tun.
  13. Normalerweise sollte man als VT ja noch soviel mitdenken, daß man bei unübersichtlichen Situationen auch mal anhält, um sich zu vergewissern, daß man niemanden behindert. Fakt ist, daß es sich in Berlin einige Grüne nicht nehmen lassen sollen (soweit man der Aussage eines Polizisten vertrauen darf, der sich ausdrücklich davon distanzierte), mitten in der Nacht wegen dem Anhaltezwang Geld einzutreiben. Da ist man oft der einzige an der Kreuzung, welche i.d.R. sehr gut beleuchtet sind. Und in so einer Situation ist der Anhaltezwang nur Schikane und Mittel zum Zweck: Geld einnehmen. PS: Und ja,
  14. Schön wäre mal eine *genaue* Statistik. Spricht man hier von überhöhter Geschwindigkeit in Form von zHg übertreten oder von nicht angepaßter Geschwindigkeit wegen Glatteis o.ä.? Berücksichtigt man auch, daß manche mit 140 aus der Kurve fleigen, wo sie nur 70 hätten fahren dürfen? Dort dann das Limit weiter zu senken, bringt wahrscheinlich nicht viel für die Sicherheit. Was ist mit überhöhter Geschwindigkeit auf Grund von Alkohol oder Drogen? Vielleicht wären die ohne die enthemmende Wirkung langsamer gefahren. Aber laß micht raten: Alle o.g. Beispiele landen unter überhöhter Geschwindigkeit, o
  15. Und die Polizisten haben es nicht machen müssen Mußten die sich einen Gutachter besorgen, weil sie sonst werurteilt worden wären? Wenn die zusammenhalten und ihre Aussagen absprechen, kann denen doch keiner was. Aber wenn Du das unter "sich aktiv um den Beweis seiner Unschuld bemühen" verstehst, hast Du natürlich recht.
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