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191 Km/h Bei 130, Hand Und Navi Vorm Gesicht Auf Dem Foto


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Guest Freisinn

Moral muss jeder mit sich selbst ausmachen. Der Ersafa wird hier ja gerne als Allheilmittel empfohlen, funktionieren tut er eh nur noch in seltenen Ausnahmefällen. Hatte hier ja schon mal geschrieben, dass bei aktuellen Seminaren für Bußgeldsachbearbeiter diese Möglichkeit ausführlich behandelt wird ;)

Ansonsten sehe ich in diesem Fall eh wenig Chancen, Halter = Fahrer, und so schlecht wie der TE meint, ist das Bild nicht. Hier wird eine Identifizierung nach Passbild erfolgen, und ggf. vor Gericht von einem Gutachter bestätigt werden.

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Habe mal gerade einen Blick auf den letzten mir zugesandten AHB geworfen. Zur Sache habe ich 2 x 'Nein' angekreuzt (Wird der Vorwurf zugegeben?, Verantwortlicher Fahrer) und geaeussert, dass ich den F

Moral muss jeder mit sich selbst ausmachen. Der Ersafa wird hier ja gerne als Allheilmittel empfohlen, funktionieren tut er eh nur noch in seltenen Ausnahmefällen. Hatte hier ja schon mal geschrieben, dass bei aktuellen Seminaren für Bußgeldsachbearbeiter diese Möglichkeit ausführlich behandelt wird ;)

Ansonsten sehe ich in diesem Fall eh wenig Chancen, Halter = Fahrer, und so schlecht wie der TE meint, ist das Bild nicht. Hier wird eine Identifizierung nach Passbild erfolgen, und ggf. vor Gericht von einem Gutachter bestätigt werden.

 

Hallo Freisinn, das ist eine Vermutung. Warum soll der TE nicht Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen? Es ist doch nur - sein - Geld.

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Nun ja, das Ding mit dem Epileptiker mag ich ja so unterschreiben, aber 'ne Limitueberschreitung zu verkehrsarmer Zeit auf 'ner schnurgeraden Autobahn? Da muesste ich ja schon Papstanwaerter sein,
Dem entnehme ich, dass Du die Grenze "moralischer Verwerflichkeit" ähnlich ziehst, wie ich das auch tue.

 

Es geht hier ja nicht um Ahndung JA oder NEIN, sondern um Abwenden der Konsequenz JA oder NEIN.

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vielleicht sollte man noch erwähnen dass Strafvermeidung ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht ist
Aus welchem GG-Artikel ergibt sich das denn?
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Ich für meinen Teil, obgleich ich solche Geschwindigkeit doch öfter mal fahre, sehe mich außerstande zu zugestehen, dass ich jederzeit in der Lage war die Situation vollständig zu erfassen. Aber lassen wir das.

@yamaha4711: Kann ich aber nicht lassen. Wie kannst Du hier die Moralkeule schwingen - dazu noch vollkommen unnötig bei :130: er BAB -, wenn Du nicht Gesamtsituationen auf der BAB erfassen kannst?

 

Ich rechne eigentlich nicht damit, dass bei 130 jemand von hinten mit knapp 200 angerauscht kommt.

Rechnen gilt nicht. Ausscheren geht nur, wenn frei.

 

Genau durch eine solche Ignoranz entstehen oftmals die schrecklichsten Unfälle.

Ist mir neu. Bekannt ist jedoch der Unfalltyp "rücksichtslose Ausscherer" unabhängig von Geschwindigkeit und Limit.

 

 

In HN, A6 mit Begrenzung 100 wird immer wieder auch Sonntags überwacht. Ist doch klasse! Die 100 dort stammen im übrigen noch aus der Zeit des Smogversuchs. Eigentlich nunmehr absolut sinnfrei, vor allem da auf einer Seite zwischen Ausfahrt Bad Rappenau und Untereisesheim 100 gelten und die andere Seite offen ist.

 

Stimmt, die alte Smogzeit...Das Allheimittel Limit hier :100: hatte ja nicht gewirkt, gab ja dann Warnschilder mit Lkw-Auffahrunfälle Richtung Westen. Im Prinzip müsste man mindestens auf :120: für diese schändliche Billigautobahn (Standstreifen auf engere 3 Spuren ohne vollwertigen Standstreifen ausgebaut) hochstufen, gerade jetzt auch nach Ausbau nach AK Weinsberg. Die :100: sind dort eine Farce, da steht man praktisch. Für die Wegelagerei natürlich ideales Betätigungsfeld. Änderungspotential sehe ich erst nach Abwahl von GRÜN.

 

Gerade Rheinland-Pfalz hat ja fast durchgehend auf der A61 eine 130er Beschränkung, warum auch immer.

Politik, Ideologie. Siehe im Forum div. Threads hierüber.

:nolimit:

 

@rth schrieb:

Sonnenblende um 23 Uhr?

Vollmond, Sternschnuppen, vergessen hochzuklappen, ....

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Quatsch. Jeder hat das Recht auf einen Anwalt; hier wird - nur - kostenfrei beraten. Was soll daran verwerflich sein?

 

Das Recht auf einen Anwalt soll niemandem abgesprochen werden, hier geht es einzig und allein darum, dass besagter Anwalt durch sein Wirken dafuer sorgte, dass ein Epileptiker weiterhin seine FE behalten konnte und dann mit seinem Fahrzeug 4 (?) Menschen vom Leben zum Tode befoerderte. Ich meine schon, dass man hier dem Anwalt einen moralischen Vorwurf machen kann......

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Ansonsten sehe ich in diesem Fall eh wenig Chancen, Halter = Fahrer, und so schlecht wie der TE meint, ist das Bild nicht. Hier wird eine Identifizierung nach Passbild erfolgen, und ggf. vor Gericht von einem Gutachter bestätigt werden.

 

Dieser Meinung bin ich - nach Ansicht des Bildes - allerdings auch...... Das, was vom Gesicht zu sehen ist, duerfte fuer eine Identifikation ausreichend sein. Dem TE ist anzuraten, das Ding mit der Hand vor dem Gesicht noch etwas eingehender zu trainieren - und dabei darauf zu achten, keine markanten Ringe zu tragen......

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So..besseres Bild wurde angefordert.

Weiß jemand wie gut so ein original sein kann unter diesen Umständen (Nachtaufnahme bei 200Km/h)?

Was käme in etwa an Gerichtskosten auf mich zu?

Kann ich die Sache evtl. bis Mitte Juni rauszögern durch Einspruch/Rücksprache mit Anwalt, verschieben des Gerichtstermins? Dann wäre ich eh im Ausland für 4 Monate und brauche den Führerschein nicht.

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Wie ich schon mal geschrieben habe macht die Tageszeit keinen Unterschied was die Qualität angeht.

Das Originalbild kann so gestochen scharf sein, dass man einen Pickel auf dem Handrücken erkennen kann. Es kann aber auch von schlechterer Qualität sein. Endgültig wirst Du es erst bei der Gerichtsverhandlung erfahren, wenn der Richter das Originalbild vor sich liegen hat, dieses dürftest Du auch nicht bekommen.

 

Gerichtskosten liegen bei 47,- Euro, Gutachterkosten (der würde wohl hinzugezogen werden) ca. vierstellig.

 

Mit einem taktischen Einspruch kannst Du wohl bis Juni verzögern, sind ja nur noch knapp drei Monate.

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Der Ersafa wird hier ja gerne als Allheilmittel empfohlen, funktionieren tut er eh nur noch in seltenen Ausnahmefällen. Hatte hier ja schon mal geschrieben, dass bei aktuellen Seminaren für Bußgeldsachbearbeiter diese Möglichkeit ausführlich behandelt wird ;)

Inwiefern funktioniert das nicht mehr so wie früher? Was macht die Bußgeldstelle dagegen?

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Die Bußgeldstelle(n) bzw. deren Mitarbeiter werden mittlerweile darauf geschult, dass sie bei "Selbstbezichtigungen" dem nicht mehr blind glauben, sondern (besonders bei höheren Verstößen) genauer hinsehen um die "Ersa*as" herauszufinden und den tatsächlichen Fahrer zu belangen.

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Guest Freisinn

So ist es. Bei einer Selbstbezichtigung einer 3. Person schrillen alle Alarmglocken, und man schaut sich das ganze dann ziemlich genau an ;)

Nachtaufnahmen sind übrigens idR besser als Tagaufnahmen, da die Spiegelungen in der Frontscheibe wegfallen. Tagsüber hätte man hier immerhin noch die Chance eines falsch eingestellten Polarisationsfilters, und das Bild wäre dann verspiegelt .

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wie auch Nachts.

Wird bei euch überhaupt nachts gemessen?

 

Bei uns ist in der Nacht und am Wochenende ganz selten mal irgendwo eine Kontrolle. Was mich verwundert, denn gerade in der Nacht passieren die schwersten Unfälle, obwohl da recht wenig Verkehr ist.

Von der Verkehrssicherheit her wäre da eher in der Nacht blitzen angebracht, auch wenn da weniger Umsatz gemacht wird.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Freisinn

Wir messen selten nachts. Da wir nur für Gemeindestrassen zuständig sind, ist das weder mit Gefahrenstellen (Schulen, Kindergärten, Altenheime), noch mit gesteigerten Unfallzahlen zu begründen. Hier geht es eher darum, zwischendurch mal Präsenz zu zeigen, damit nicht alle der Meinung sind, es gäbe Nachts keine Geschwindigkeitsbeschränkungen ;)

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Und nachts werden Zuschläge fällig.

 

Kommunen und Kreise messen so gut wie nie Nachts oder am Wochenende.

 

Bei der Polizei ist dies aber nicht ungewöhnlich, wobei dies weniger als tagsüber passiert.

Allerdings ist es "gefährlicher" weil dann meist per Laser gemessen wird.

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  • 2 weeks later...

Sollte doch auch mal in die anderen Threads schauen... naja. Ist ja nicht so lange her.

 

@m3

Mein lieber Kollege, Freund und Kupferstecher....

Ich fahre diese Geschwindigkeiten dann, wenn es erlaubt ist und es die Straßenlage bzw. Verkehrslage zulässt. Das enthebt nicht der Tatsache, dass weder ich noch du noch sonst jemand in der Lage ist die Situation jenseits von 200 vollständig und ganzheitlich zu erfassen. Es muss ja nicht mal ein anderer VT sein, der Unsinn macht. Wildwechsel, Reifenplatzer, Gegenstände auf der Fahrbahn und was weiß ich nicht alles. Wenn's kracht dann kracht es eben, doch dann möchte ich für meinen Teil keine weiteren Personen mit hineinziehen.

 

Zum Thema Ausscheren:

Wenn ich ausschere, dann kommt, neben setzen des Richtungsanzeiger, der Blick in den Seitenspiegel, Schulterblick, Rückspiegel und nochmals Schulterblick und dann wird ausgeschert. So habe ich es in der Fahrschule gelernt und so setzte ich das heute noch um. Hat mich vor so manchem Deppen bewährt, welcher meinte hinter mir auszuscheren und loszupreschen und dabei volle pulle im toten Winkel war.

 

Du als rücksichtsvoller VT solltest eben dem rücksichtslosen Ausscherer seinen Fehler zugestehen und es hinnehmen, dass es solche Deppen eben auch gibt. Andererseits gilt es eben auch davon auszugehen, dass wenn ein Limit erhoben wurde, dieses auch in gewissen Grenzen eingehalten wird. Wenn jemand nun meint sein Gaspedal ohne Sinn und Verstand in die Ölwanne treten zu müssen hat zumindest eine Mitschuld, wenn nicht gar mehr. Kucksch du hier:

Zur Unabwendbarkeit eines Unfalls bei Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit

StVG § 7 Absatz 2; Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V § 1

 

Wird ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Fahrzeug die Autobahn-Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verwickelt, so führt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu einer 25%igen, anteiligen Haftung, es sei denn, es wird bewiesen, dass der Unfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht hätte vermieden werden können. (Leitsatz RA GG)

Quelle: http://www.strafzettel.de/cms/nt/urteile/urteile-unfallhaftung/richtgeschwindigkeit.html

 

Desweiteren lernt jeder in der Fahrschule dies hier:

http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/dt.asp?A=NEWCOURSE&FILTR=ALL&KAT=2.1.03&ID=60524

 

Noch fragen, Kienzle?

 

Andererseits ist das mit den 100 im Bereich Richtung Weinsberger Kreuz fahrend wirklich &"§/&§%§ grmpf.

Aber was soll's... Tempomat, gute Mukke am Start haben und den Massageknecht im Rücken anwerfen. Gerade an Sonn- und Feiertagen steht die Polizei öfter mal auf Höhe des Weinsberger Kreuzes und fischt die Schnellfahrer ab. Es gibt halt ein Limit, warum auch immer.

 

Das ändert sich auch nicht, wenn die Politikköpfe gewechselt werden. Die sind so was von weit von der Realität entfernt und luken doch nur selten bis gar nicht hinter ihren rosa Wolken hervor. Hauptsache die Diäten fliessen. Was kümmert's ob was anderes fließt?

 

@qtreiberin

Die Bußgeldstelle(n) bzw. deren Mitarbeiter werden mittlerweile darauf geschult, dass sie bei "Selbstbezichtigungen" dem nicht mehr blind glauben, sondern (besonders bei höheren Verstößen) genauer hinsehen um die "Ersa*as" herauszufinden und den tatsächlichen Fahrer zu belangen

Wieso müssen die Mitarbeiter darin geschult werden? Wie sieht denn so eine Schulung aus? Ist schon ein wenig... hmmm.... naja....

Nich hauen - ich finde das mehr als nur spassig, ausgehend von der Tatsache, dass dort doch nur hochqualifizierte Menschen arbeiten. Ich meine es ist der gesunde Menschenverstand der einem sagt, dass man einer solchen Misstrauisch gegenüber steht. Wozu eine Schulung? Da reicht doch die Anweisung per internem Rundschreiben, dass man da gefälligst ein Auge drauf haben soll. Würde zumindest kosten sparen, oder?

Alles andere ist ja sowieso Bestandteil des Jobs.

 

@reiner

So ein Blitz bringt mehr als genügend Energie in deine Fahrgastzelle ein, um alles notwendige zu erkennen, auch bei einer kurzen Belichtungszeit, die es zulässt Fahrzeuge jenseits der 200 noch sauber abzubilden. Selbst eine schlechte Optik würde da noch was erkennen lassen.

 

@gast

Allerdings ist es "gefährlicher" weil dann meist per Laser gemessen wird.

Wieso das denn? Ich hab das noch nie gesehen, dafür aber um so öfter, wenn denn mal Nachts wo was steht, ESO, Multanova und ganz modern das Vitronic Teil.

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Zum Thema Ausscheren:

Wenn ich ausschere, dann kommt, neben setzen des Richtungsanzeiger, der Blick in den Seitenspiegel, Schulterblick, Rückspiegel und nochmals Schulterblick und dann wird ausgeschert. So habe ich es in der Fahrschule gelernt

Nun wenn du Anderen schon das Autofahren lehrst solltest du auch klar schreiben, dass VOR und nicht "neben" dem Setzen des Blinkers ein Blick nach hinten gehört, um die von hinten Kommenden nicht unnötig zu verunsichern.

Solltest du das in der Fahrschule anders gelernt haben hast du entweder nicht aufgepasst oder dein Lehrer den Schein auf der Kirmes gewonnen.

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Zum einen Lehre ich hier nicht, ich diskutiere. Erkennst du den Unterschied?

Zum anderen gehe ich davon aus, dass jeder aufmerksame VT immer wieder einen Blilck in den Rückspiegel wirft, um zu sehen was hinter einem geschieht. Ich mach das jedenfalls so. Hat man mir auch in der Fahrschule beigebracht. Und das Wort "neben" impliziert nicht "zur gleichen Zeit" sondern lässt auch eine gewisse Varianz in die Vergangenheit zu, oder?

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Hallo, Gast225,

 

Bei der Polizei ist dies aber nicht ungewöhnlich, wobei dies weniger als tagsüber passiert.

Allerdings ist es "gefährlicher" weil dann meist per Laser gemessen wird.

das ist so schon richtig.

 

Man sollte allerdings nicht vergessen, dass die Polizei, wenn sie sich nachts zum Lasern aufstellt, meistens die Standorte aussucht, an denen tatsächlich aufgrund hoher Geschwindigkeiten häufig schwere Unfälle passieren.

 

Dies allein schon aus Eigeninteresse, denn wenn sich so etwas herum spricht, schafft man es vielleicht, die Unfallzahlen an diesen Stellen drastisch zu senken, denn kaum ein Polizeibeamter ist scharf darauf, Unfälle mit schwerst - oder tödlich verletzten Personen aufzunehmen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Gast225,

 

Bei der Polizei ist dies aber nicht ungewöhnlich, wobei dies weniger als tagsüber passiert.

Allerdings ist es "gefährlicher" weil dann meist per Laser gemessen wird.

das ist so schon richtig.

 

Man sollte allerdings nicht vergessen, dass die Polizei, wenn sie sich nachts zum Lasern aufstellt, meistens die Standorte aussucht, an denen tatsächlich aufgrund hoher Geschwindigkeiten häufig schwere Unfälle passieren.

 

Dies allein schon aus Eigeninteresse, denn wenn sich so etwas herum spricht, schafft man es vielleicht, die Unfallzahlen an diesen Stellen drastisch zu senken, denn kaum ein Polizeibeamter ist scharf darauf, Unfälle mit schwerst - oder tödlich verletzten Personen aufzunehmen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

 

Bei uns stehen sie immer an den selben 5 bis 10 Stellen.

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Hallo, Gast225,

 

Bei der Polizei ist dies aber nicht ungewöhnlich, wobei dies weniger als tagsüber passiert.

Allerdings ist es "gefährlicher" weil dann meist per Laser gemessen wird.

das ist so schon richtig.

 

Man sollte allerdings nicht vergessen, dass die Polizei, wenn sie sich nachts zum Lasern aufstellt, meistens die Standorte aussucht, an denen tatsächlich aufgrund hoher Geschwindigkeiten häufig schwere Unfälle passieren.

 

Dies allein schon aus Eigeninteresse, denn wenn sich so etwas herum spricht, schafft man es vielleicht, die Unfallzahlen an diesen Stellen drastisch zu senken, denn kaum ein Polizeibeamter ist scharf darauf, Unfälle mit schwerst - oder tödlich verletzten Personen aufzunehmen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Je nach Behörde bzw. Bundesland...

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Hallo, Gast225,

 

Bei uns stehen sie immer an den selben 5 bis 10 Stellen.

sind das unfallträchtige Stellen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Roßbacher Straße nein (vor fünf Jahren war es wegen der Einbruchgefahr der Straße noch notwendig, die 30 zu überwachen; gesperrt über 2,8 Tonnen)

Roßbacher Straße 2 nein

Weißenfelser Straße (mehrere Stellen) nein

Gehringstraße nein

Wethau Ortsdurchfahrt nein, da Unfallschwerpunkt in der anderen Richtung liegt (gefährliche Kurve)

Flemminger Weg (mehrere Stellen) nein; früher als die Straße noch Kopfsteinpflaster hatte ja, ist aber zehn Jahre her

Weimarer Straße, nein, da hier Vorfahrtsverstöße Unfallursache sind, wenn die Ampel mal wieder tagsüber streikt.

Hallesche Straße nein

Luisenstraße nein (da kann man wegen des Straßenzustandes eigentlich auch nicht schnell fahren)

OT Neuflemmingen nein

 

Edit: Es sind auch keine 30er Zonen oder Wohngebiete.

Edited by Gast225
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Tacho!

 

Ich finde es ungeheuerlich, dass man hier einem Schnellfahrer doch tatsächlich Tips gibt, wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann. In anderen Threads, wo es um eine Überschreitung von max. +10 geht, werden viele oftmals fertig gemacht oder es wird geraten einfach zu zahlen. Soll er doch selber suchen, dafür gibt's die Suchfunktion.

 

Kollegen, wir reden hier von einer Überschreitung von +>50! Die 130 gelten zu jeder Tages- und Nachtzeit sowie an jedem Tag, auch an Sonn- und Feiertagen. Ich habe hierfür absolut kein Verständnis. Hat man sich denn schon mal überlegt, dass andere VT von den 130 +/- ausgehen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen? Ich rechne eigentlich nicht damit, dass bei 130 jemand von hinten mit knapp 200 angerauscht kommt. Genau durch eine solche Ignoranz entstehen oftmals die schrecklichsten Unfälle.

 

Natürlich steht es jedem frei den Gasfuss in die Ölwanne zu stemmen, doch dann bitte auch die bekannten Konsequenzen tragen. Bei der Ausführung Eingangs dünkt es mich sogar von Vorsatz auszugehen.

 

Ich für meinen Teil reg' mich auch oft über solche Beschränkungen auf, doch zum Glück habe ich einen Wagen mit Geschwindigkeitsregelanlage, welche ich dann doch sehr gerne benutze. Zudem kann ich mir dann in aller Ruhe meine neusten CD's anhören und spare Sprit.

 

Grüße!

 

 

Hallo yamaha4711,

wenn ich Deinen Text lese, dann frage ich mich, warum Du in diesem Forum bist. Ich denke, das Radarforum ist doch dafür da, herauszufinden, wie man um die Strafe herumkommt.

 

Wenn Du alle Texte ließt, dann kannst Du feststellen, dass einige Gründe dafür sprachen, dass man gefahrlos schneller fahren konnte. Wenn Dir als gesetzestreuem Bürger diese Forum nicht gefällt, dann kannst Du dich doch abmelden, oder?

 

Gruss

oli69

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@m3

Das enthebt nicht der Tatsache, dass weder ich noch du noch sonst jemand in der Lage ist die Situation jenseits von 200 vollständig und ganzheitlich zu erfassen.

@yamaha4711: Belege bitte deine Tatsachenbehauptung :schreck: . Und löse Dich vorher erstmal von der 200er-Schwelle :licht: . Rechne einfach mal in Miles per hour oder Meter pro Sekunde :licht: . Dann gibt es neue "Jenseits"-Grenzen :licht: .

 

Wildwechsel, Reifenplatzer, Gegenstände auf der Fahrbahn und was weiß ich nicht alles.

 

Wildwechsel sieht man meistens, ebenso Gegenstände. Im Worstcase bremsen, drauf halten. Klar, es könnten auch Marsmännchen landen und sich eine Erdspalte auftun. Auf 3sat kam heut ein interessantes Thema. Die Risikoeinschätzungkompetenz soll Pflichtfach in Schulen werden.

 

Du als rücksichtsvoller VT solltest eben dem rücksichtslosen Ausscherer seinen Fehler zugestehen und es hinnehmen, dass es solche Deppen eben auch gibt.

Selbstverständlich rechne ich mit Fehler der anderen, sonst überlebe ich nicht. Es ist die Frage, warum sich aber der Depp alles erlauben kann/darf. Tiefensee hatte so eine schöne Umschreibung vom Depp.

 

Noch fragen, Kienzle?

Ich habe gar nicht gefragt. Solche Urteile kommen von Dünnbrettbohrer. Es gibt natürlich im www genug Klientel, die solche Urteile gierig für ihr Deppenweltbild aufsaugen.

 

Gerade an Sonn- und Feiertagen steht die Polizei öfter mal auf Höhe des Weinsberger Kreuzes und fischt die Schnellfahrer ab.

Versetzt Dich in die Lage von Cops, die Quote bringen müssen/wollen. Wo und wann würdest Du dich hinstellen :whistling: ?

:nolimit:

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Hallo yamaha4711,

wenn ich Deinen Text lese, dann frage ich mich, warum Du in diesem Forum bist. Ich denke, das Radarforum ist doch dafür da, herauszufinden, wie man um die Strafe herumkommt.

 

Wenn Du alle Texte ließt, dann kannst Du feststellen, dass einige Gründe dafür sprachen, dass man gefahrlos schneller fahren konnte. Wenn Dir als gesetzestreuem Bürger diese Forum nicht gefällt, dann kannst Du dich doch abmelden, oder?

Ganz schon anmaßend für einen Erstpost...
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@oli69

dann frage ich mich, warum Du in diesem Forum bist

Weil ich mich dafür interessiere und ab und an mal auch Low Level Lektüre brauche. Solche Posts wie deiner gehören da definitiv dazu.

 

Ich denke, das Radarforum ist doch dafür da, herauszufinden, wie man um die Strafe herumkommt.

Never! Ich denke ein solches Forum wie hier das RF ist dafür da, um über Erlebnisse zu reden, mögliche Fehlerquellen bei Messungen zu diskutieren, neue Techniken kennen zu lernen, über das Verhalten von VT und Behörden zu sinnieren.

Ich vermute aber, dass es nicht im Sinne des rechtlichen Eigentümers ist, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie man um eine gerechte Strafe herumkommt.

 

Wenn Du alle Texte ließt, dann kannst Du feststellen, dass einige Gründe dafür sprachen, dass man gefahrlos schneller fahren konnte

Ja, man konnte schneller fahren, man durfte es aber aufgrund der Begrenzung nicht. Nu hat es den Kollegen erwischt und nun soll er dafür auch gerade stehen. Eine Übertretung von 10, von mir aus auch 20 (deswegen gibt es ja auch erst ab 21 agO Punkte) wären noch begreifbar, aber >50 zeugt von Egoismus und Ignoranz anderen VT gegenüber. Meine Gedankengänge hierzu kannst du ja nachlesen.

Nenn uns doch mal "einige Gründe".

 

Wenn Dir als gesetzestreuem Bürger diese Forum nicht gefällt, dann kannst Du dich doch abmelden, oder?

Könnte ich, dennoch tu ich es nicht. Ich könnte auch einem Elefanten das Tanzen beibringen oder dir sagen, dass du den gleichen Weg hast.

 

@m3

Hier mal ein paar Beispiele. Nur mal nebenbei: ich kann meine Thesen durch Quellen belegen und rede nicht nur davon.

 

Zum Thema Erfassung von Vorgängen bei hohen Geschwindigkeiten

Wer mit dem Auto allzu schnell faehrt, dem entgeht einiges: "Tunnel vision" heisst das Phaenomen, bei dem unterstellt wird, dass es bei hoher Fahrgeschwindigkeit zur raeumlichen Einengung der visuellen Information kommt. In einer Forschungskooperation des Lehr- und Forschungsgebietes Psychologie und des Lehrstuhls fuer Strassenwesen der RWTH mit der Bundesanstalt fuer Strassenwesen und des Bundesverkehrsministeriums ging es unter anderem um die Untersuchung dieses "Tunnelblicks". Dabei hat sich gezeigt, dass bei schnellem Fahren zwar das optische Sehen nicht eingeschraenkt wird, dass der Fahrer aber das Gesehene nur noch dann wahrnimmt und verarbeitet, wenn es sich um zentrale Vorgaenge in seinem Blickfeld handelt. Diese Untersuchungen stuetzten sich auf die Erfahrungen der Psychologie mit der Messung von Blickbewegungen zur Erfassung der visuellen Informationsaufnahme.

Quelle: http://idw-online.de/pages/de/news249

Kannst dich ja bei weiteren Fragen an die oben genannte Quelle wenden.

 

Zum Thema Dunkelheit

Auch normal sehtüchtige Kraftfahrer geraten in der Dämmerung und bei Nachtfahrten leicht an die Grenzen der Leistungsfähigkeit ihrer Augen. Schlecht erkennbare Objekte im Straßenverkehr, wie z.B. dunkel gekleidete Fußgänger werden leicht zu spät erkannt. Weniger als ein Viertel aller Fahrten in Deutschland finden während der Nacht statt aber 40% aller Verkehrstoten sind bei Dunkelheit zu beklagen. Bei den tödlich verunglückten Fußgängern sind es sogar 72% (Quelle statistisches Bundesamt). Zu bedenken ist daher wieder das obige Prinzip je schlechter das Sehvermögen – und nachts ist es bei jedem schlechter als tags – desto später werden Dinge erkannt, d.h. die Geschwindigkeit sollte niedriger sein als tags um noch zeitgerecht reagieren zu können.

Quelle: http://www.auge-online.de/Wissenswertes/Autofahren_und_Auge/autofahren_und_auge.html

 

Nächste Quelle zum Fahren bei Dunkelheit: http://www.ureko.de/downloads/veroeffentlichungen/139

 

Hier etwas zum Thema Geschwindigkeit: http://www.focus.de/auto/ratgeber/unterwegs/crashtest-mit-tempo-80-10-km-h-entscheiden-ueber-leben-und-tod_aid_326298.html

 

Wenn man all diese Einzelmomente zusammenfasst, so ergibt sich das von mir thematisierte Bild: Bei hohen Geschwindigkeiten ist die Aufmerksamkeit stark nach vorne fokusiert und Änderungen werden nur noch Wahrgenommen, wenn diese im zentralen Blickfeld geschehen. Des Weiteren schränkt das Fahren bei Nacht weiter ein. Über das Thema höhere Geschwindigkeit werde ich mich jetzt nicht auslassen. Hierzu gibt es genügend Versuche. Einen habe ich ja als Quelle hier eingestellt.

 

Aus diesen Gründen kann so gut wie niemand behaupten, dass es ratsam ist bei Dunkelheit mit seinem Auto so hohe Geschwindigkeiten zu fahren. Dennoch tun wir es, mich eingeschlossen. Ich für meinen Teil aber nur dann, wenn es auch erlaubt ist.

 

Rechne einfach mal in Miles per hour oder Meter pro Sekunde

Was soll das bringen? Ob ich nun 200 km/h, was 124 mph entspricht, fahre oder dabei 55,5 m/s zurücklege ist doch nur eine Umrechnung. Das Ergebnis bleibt dasselbe. Ist genauso wie wenn ich 0,1 kg Butter in den Kuchen rühre oder 100 g oder 100.000 mg. Der Kuchen wird derselbe sein.

Genau solche Kommentare disqualifizieren dich immer wieder und daher wirst du nicht wirklich ernst genommen.

 

Zum Thema Wildwechsel:

Ich hatte schon zwei mal das Vergnügen und jedes mal bei stockfinsterer Nacht.

In einem Fall war ich auf einer Landstraße mit massiven Straßenschäden unterwegs. Auf beiden Seiten bewaldet. Geschwindigkeit zwischen 60 und 70. 70 waren erlaubt. Auf einmal steht da halt das junge Reh auf der Straße. Vollbremsung! Wir beide sind mit dem Schrecken bzw. äusserst leichten Blessuren davon gekommen. Das Reh hatte ich leicht erwischt, welches aber aufstand und sofort geflüchtet ist. Die Kühlermaske am Fahrzeug war an zwei Streben leicht eingerissen. Wenn ich nun 10 oder gar 20 km/h schneller gewesen wäre, hätte ich weder reagieren geschweige denn bremsen können. Da wäre das junge Reh nun Geschichte und der Vorderbau meines Wagens wäre wohl matsch gewesen.

Zweiter Fall auf der Autobahn, unbegrenzt. Knapp 200 auf der Uhr und auf einmal seh ich nur noch einen Schatten von links über die Fahrbahn huschen und da hat's dann auch schon gerumpelt. Es war wohl ein Dachs, der wohl lebensmüde war. Dies konnte man aus den schwarz-weißen Haarbüscheln erschliessen, welche am Blechkleid der völlig demolierten unteren rechten Front noch hingen. Der Kühler für die Ansaugluft war auch im Eimer. Mein Töff schrie nach Werkstatt und meinte Notlaufprogramm.

Zum Glück kam die Karre nicht aus der Spur, sondern hat den Dachs einfach nur platt gemacht. Mit ein paar km/h weniger auf der Uhr wäre meine Karre heil geblieben und der Dachs hätte sich einen anderen Dummen suchen dürfen, der ihn auf die Hörner nimmt.

 

Auch Gegenstände auf der Fahrbahn, z.B. Reifenteile.

Von Frankfurt kommend auf der A6 Richtung Mannheim lagen mal welche. Zum Glück war das in einer Baustelle (80er Limit), denn ich habe die Teile nicht erkennen können. Erst im letzten Augenblick und da bin ich aber auch schon über zwei Brocken drübergehubbelt. Wenn die Teile auf dem unbegrenzten Stück vorher gelegen hätten, dann würde ich hier wohl nicht mehr tippern.

 

Wie du siehst stehen Geschwindigkeit, Bremsverhalten und Randbedingungen wie Witterung, am Tag fahrend, zur Nacht unterwegs in direktem Zusammenhang. Ich verweigere mich der Annahme, dass dir das nicht auch bewusst ist.

 

Es ist die Frage, warum sich aber der Depp alles erlauben kann/darf.

Eben weil es eben ein Depp ist und die Deppen sterben halt nun mal nicht aus. Dennoch gilt: Leben und Leben lassen. Armer Dachs! Ich wollte dich nicht überfahren, es tut mir unendlich leid.

 

Versetzt Dich in die Lage von Cops, die Quote bringen müssen/wollen. Wo und wann würdest Du dich hinstellen?

Ich würde mir einen Tag mit viel normalem Verkehr gerade in einer 100er Zone suchen oder noch besser in einer Baustelle mit 60 direkt vor der Aufhebung. Da rauschen dann deutlich mehr rein als an Sonn- und Feiertagen oder Nachts. Das bringt keine Quote, sondern ist nur Arbeit.

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Guest PedroK
Ich denke, das Radarforum ist doch dafür da, herauszufinden, wie man um die Strafe herumkommt.

Never! Ich denke ein solches Forum wie hier das RF ist dafür da, um über Erlebnisse zu reden, mögliche Fehlerquellen bei Messungen zu diskutieren, neue Techniken kennen zu lernen, über das Verhalten von VT und Behörden zu sinnieren.

Ich vermute aber, dass es nicht im Sinne des rechtlichen Eigentümers ist, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie man um eine gerechte Strafe herumkommt.

Es gibt keine "gerechte Strafe" dafür, dass man z.B. Autobahnen ihrer Bestimmung gemäß nutzt. Blechtäfelchen hin oder her.

 

Gruß, Pedro.

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Guest PedroK

Denn wenn du so handelst wie du es hier in deinem Statement kund tust, gehört dir die Rennpappe auf lebenszeit entzogen.

Anders herum wird ein Schuh draus: Wenn Du nicht damit zurecht kommst, dass das Primärziel einer BAB nicht gerade "Entschleunigung" ist, dann sollte man Dir gar nicht erst eine "Pappe" erteilen ;).

 

Gruß, Pedro.

 

P.S.: "Rennpappe" bezeichnet IMO ein "Gefährt", dessen Eigenschaften Deiner Einstellung zu Geschwindigkeit womöglich entgegenkommen. So etwas nenne ich aber nicht mein eigen.

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Guest PedroK
Für dich scheint ja die Autobahn ein rechtsfreier Raum zu sein.
Ja, leider. Ich würde "links frei" bevorzugen. So aber muss man an den Entschleunigten oft genug rechts vorbei.

 

Prima. Mach weiter so.
Keine Sorge.

 

So denn, behalte dir deinen Unglauben.
:blink:

 

Gruß, Pedro.

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Ich denke, das Radarforum ist doch dafür da, herauszufinden, wie man um die Strafe herumkommt.

Never! Ich denke ein solches Forum wie hier das RF ist dafür da, um über Erlebnisse zu reden, mögliche Fehlerquellen bei Messungen zu diskutieren, neue Techniken kennen zu lernen, über das Verhalten von VT und Behörden zu sinnieren.

Ich vermute aber, dass es nicht im Sinne des rechtlichen Eigentümers ist, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie man um eine gerechte Strafe herumkommt

Und schon wieder liegst Du falsche und hast den Sinn des RF nicht verstanden.

 

Der Gesetzgeber sieht legale (!) Mittel vor sich vor einer Ahndung zu "drücken". Und das RF ist dazu da den Hiilfesuchenden diese legalen Möglichkeiten aufzuzeigen.

 

Ob Dir das nun passt oder nicht ist zu 100 % irrelevant.

 

Ich kann nur hoffen, dass du so bald als möglich aus dem Verkehr gezogen wirst, im wahrsten Sinne des Wortes.
Naja, bevor das passiert kann ich nur hoffen, dass Du hier im RF "aus dem (Schrift)Verkehr gezogen wirst" im wahrsten Sinne des Wortes...
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Sag mal... ist es zu deinem Lebensinhalt geworden mich hier dauernd anzugreifen?

Dies ist ein Land, in dem man ein Recht auf freie Meinungsäußerung hat.

 

Nun interessiert es mich umso mehr, was denn der rechtliche Eigentümer dazu sagt und bitte behaupte nicht, dass du das bist.

 

Der Gesetzgeber sieht legale (!) Mittel vor sich vor einer Ahndung zu "drücken".

Das zeig mir mal bitte mit Textauszug und Quellenangabe. Genau so in dem Sinne wie du es gerade geschrieben hast.

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ist es zu deinem Lebensinhalt geworden mich hier dauernd anzugreifen?
Ich sehe Richtigstellungen und Reaktionen, keine Angriffe.

 

Dies ist ein Land, in dem man ein Recht auf freie Meinungsäußerung hat.
Richtig, und nichts anderes nehme ich für mich in Anspruch.

 

Das zeig mir mal bitte mit Textauszug und Quellenangabe. Genau so in dem Sinne wie du es gerade geschrieben hast.
Warum soll ich für Dich googeln...??

Es ergibt sich unter anderem daraus, dass

 

- nur der verantwortliche Halter bestraft werden kann und

- man sich straffrei "irren" kann in einer Selbstbezichtigung und

- der Verantwortliche sich nicht selber belasten muss und

- enge Angehörige ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

 

.... to be continued...

 

Den Rest darfst Du Dir nun selber erschließen, falls Dir das nicht wieder "zu doof" ist.

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Danke! Nee, wirklich im ernst danke. Hast schon richtig gelesen.

 

Das ist mir auch soweit bekannt. Habe ich hier gelernt.

Hmm.. .eine Frage noch dazu von wegen verantwortlicher Halter...

Wenn Verursacher <> Halter was dann? Ich dachte immer, dass der verantworliche Verursacher, also der Fahrer im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung, zur Verantwortung gezogen wird, sofern er denn nachweisslich dafür auch wirklich verantwortlich ist.

 

Welche der hier aufgeführten Gegenmassnahmen könnte denn nun unser erwischter Schnellfahrer hier einsetzen?

 

Bleiben also nur eher Gegenmassnahmen aus der Grauzone, wie z.B. AL-berto. Hinauszögern bis zur Verjahrungsfrist durch Täuschung der Behörde. Wie stehst du dazu?

 

Den Rest darfst Du Dir nun selber erschließen, falls Dir das nicht wieder "zu doof" ist.

Als Schwabe sage ich dazu: i däd's jetz echt bleed finda, wenn'd no weider dein deppichpatscher schwinga dätsch."

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Naja...

Bei nem Parkvergehen ist ja wieder erstmal der Halter dran. Sitzt ja keiner am Steuer, wenn die Karre erst mal steht.

Und nu? Nich hauen.... :-)

 

Wie stehst du eigentlich zu Gegenmassnahmen aus der Grauzone?

Al-berto

Hinauszögern durch Verschleierung oder gar Täuschung

Würde mich wirklich interessieren.

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Naja...

Bei nem Parkvergehen ist ja wieder erstmal der Halter dran.

Nö, der Halter zahlt per Kostenbescheid (18,50 Euro) nur die (erfolglosen) Ermittlungen der Behörde wenn er sich an den (verantwortlichen) Fahrer nicht erinnern kann, der Fahrer also in der Verjährungsfrist nicht identifiziert werden kann.

Er zahlt auch im ruhenden Verkehr nicht für den Verstoß.

 

Wie stehst du eigentlich zu Gegenmassnahmen aus der Grauzone?

Al-berto

Hinauszögern durch Verschleierung oder gar Täuschung

Würde mich wirklich interessieren.

Ich habe mich hier registriert um bei aufkommenden Fragen zu raten und/oder zu helfen, das sollte Antwort genug sein.
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OK... danke. Dennoch hätte ich als Halter erstmal die 18,50 an der Backe. Die muss ich mir dann irgendwie vom Fahrer wieder holen, aber das ist dann meine Sache.

Siehste, so einfach ist das. Klar und sachlich.

 

Beim nächsten Absatz hast dich aber geschickt aus der Affäre gezogen. Du beziehst wohl ungern Stellung, oder?

Lassen wir es lieber.

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