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Fahranfänger Mit 240km/h In Berlin Geblitzt - 60 Erlaubt


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Zum Beispiel das Strafmaß?

 

Des weiteren sind in der Akte auch Auszüge aus Flensburg sowie je nach Art der Tat auch aus dem Bundeszentralregister.

 

Je nach Verfahrensstand auch das Einkommen und Auszüge seines Lebens, sofern man hier die Aktenübersendung auch auf Straftaten ausdehnt (schwere Kindheit ;) ).

 

Und noch vieles mehr.

Das Strafmaß gibt's am Ende, wir befinden uns doch noch im Verfahren.

Aber auch über dieses werden wir üblicherweise informiert, die MiStra sollte dir doch bekannt sein (Schaust du unter Nr. 11, siehst du, was übermittelt wird)

 

Ebenso werden bei Ermittlungsersuchen und dienstlichen Stellungnahmendie Rotakten im Ganzen übersenden, wie dir auch bekannt sein sollte.

 

Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich darin nicht.

 

Gruß

Goose

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Hast du den §§ gelesen? Nur das was wichtig ist, darf überhaupt übermittelt werden.

 

Das Strafmaß gibt's am Ende, wir befinden uns doch noch im Verfahren.

Aber auch über dieses werden wir üblicherweise informiert, die MiStra sollte dir doch bekannt sein (Schaust du unter Nr. 11, siehst du, was übermittelt wird)

 

Ebenso werden bei Ermittlungsersuchen und dienstlichen Stellungnahmendie Rotakten im Ganzen übersenden, wie dir auch bekannt sein sollte.

 

Einen Verstoß gegen den Datenschutz sehe ich darin nicht.

 

Gruß

Goose

Nö es ging nicht nur darum Erkenntnisse vor dem Abschluss der HV zu bekommen. Lies mal die Aussagen von Blaulicht.

 

Auch wir auf arbeit bekommen idR die gesamten Akten der StA zugeschickt, weil sich eben keiner einen Gedanken um solche Sachen macht und/oder es zeitlich und personell nicht möglich ist es anders zu machen.

 

Nur kann dies kein Grund sein gegen den Datenschutz zu verstoßen.

 

----------

Weitere Antworten gegebenenfalls nach Ostern, da ich jetzt Urlaub habe.

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Entziehung der FE als präventiver Verwaltungsakt

 

 

mag als Strafe empfunden werden...

... und soll auch so wirken. Du redest dich auf administrative Spitzfindigkeiten heraus, die die ursprüngliche Bedeutung deiner Aussage nicht ändern.

 

@HarryB

Was ist mit dem praeventiven Schutz ...?
Das erinnert sehr an die präventiven Schutzhaftlager, die es in hier schon gegeben hat.
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SCHUTZHAFTLAGER ???

 

 

der Dummfug wird immer schlimmer.

 

 

hier ist jemand einfach ganz grob über die bestehende Verkehrsvorschriften hinweggeflogen... Und solche Leute sind wohl charkterlich nicht geeignet am Verkehr teilzunehmen.

 

 

durch Schutzlager wurde ein Grundrecht eingeschränkt

hier wird kein Grundrecht eingeschränkt

 

ein solcher Vergleich dient einfach nur zur Stimmungsmache, ist aber unsachlich.

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Das erinnert sehr an die präventiven Schutzhaftlager, die es in hier schon gegeben hat.

 

Diese Unterstellung ist eine absolute Frechheit die garnicht geht. Du solltest verwarnt und der Beitrag gelöscht werden.

 

Was geht nur in Deinem "kranken Hirn" vor. Dies muss sich hier niemand unterstellen lassen ;)

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Diese Unterstellung ist eine absolute Frechheit die garnicht geht. Du solltest verwarnt und der Beitrag gelöscht werden.

Aber durch die Meinungsfreiheit imho gedeckt.

 

Was geht nur in Deinem "kranken Hirn" vor. Dies muss sich hier niemand unterstellen lassen ;)

Während, "kranken Hirn", schon als Beleidigung gesehen werden kann. Zudem war es noch nicht mal ein Vergleich, geschweige denn eine Unterstellung.

 

MfG.

 

hartmut

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Nun mag es deiner Ansicht nach durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein, nach Godwin’s law hat sich gerre hingegen damit disqualifiziert...

Nun, heute nennt man sowas in D z.B. Schutzgewahrsam, Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam, Sicherungsverwahrung. Und das alles ohne Bezug zum Dritten Reich.

 

Ist also immer noch aktuell.

 

MfG.

 

hartmut

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Wer die Schutzhaftlager mit dem Polizeigewahrsam vergleicht, sollte doch besser noch mal ein paar Stunden Nachhilfe im Geschichtsunterricht nehmen...

Und den könntest Du mir geben?

 

Denke, ich kann aus Geschichte lernen, kenne auch die Gefahr wenn der Staat und seine Organe zuviel Macht haben. Wie schnell Macht missbraucht werden kann.

Soll ich dir mal etwas Nachhilfe in aus der Geschichte lernen geben?

 

MfG.

 

hartmut

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Wer die Schutzhaftlager mit dem Polizeigewahrsam vergleicht, sollte doch besser noch mal ein paar Stunden Nachhilfe im Geschichtsunterricht nehmen...

 

Gruß

Goose

Einschränkung von grundrechten

 

hier geht es um die Entziehung der FE, also keine Einschränkung von Grundrechten.

 

 

der Vergleich war also sachlich daneben.

inhaltlich auch, und ich glaube, dass trotz deines Versuches der Erklärung, das ein Nazivergleich war. dafür hat gerre sich gelb verdient.

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hier geht es um die Entziehung der FE, also keine Einschränkung von Grundrechten.

Sicher?

Die Handlungsfreiheit ist auch ein Grundrecht. Wird die Handlungsfreiheit nicht eingeschränkt wenn die FE entzogen wird?

Langsam wird es zur Gewohnheit Grundrechte zu negieren wo es geht.

 

der Vergleich war also sachlich daneben.

Wo ist da ein Vergleich?

 

inhaltlich auch, und ich glaube, dass trotz deines Versuches der Erklärung, das ein Nazivergleich war. dafür hat gerre sich gelb verdient.

Wir sind hier kein Polizistenforum wo unliebsame Meinungen unterdrückt werden. Hier eine Gelbe Karte wäre Willkür.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
Diese Unterstellung ist eine absolute Frechheit die garnicht geht. Du solltest verwarnt und der Beitrag gelöscht werden.

Was geht nur in Deinem "kranken Hirn" vor. Dies muss sich hier niemand unterstellen lassen ;)

Ich finde es bezeichnend, dass Du mit Deinem reflexartigen Geschrei nach einem Eingriff der Obrigkeit (hier der Mods) und der folgenden Beleidigung @gerre im Grunde Recht gibst.

 

Dass - der Dir offenbar in seiner Intellektualität ähnliche - @Blaulicht ins gleiche Horn bläst, verwundert nicht:

dafür hat gerre sich gelb verdient.

Wie wäre es mal mit Argumenten, statt nach Eingriffen der Mods zu plärren?

 

@hartmut: Danke.

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Was ist daran bezeichnend??

 

Sicher, wer hat denn hier in dem Forum sonst den "Schiedsrichterposten" ???

 

Welche Beleidigung @gerre? Weißt Du was es bedeutet wenn man etwas in "..." setzt?

 

Wir wollen hier mal nicht vergessen das es in diesem Thread um eine VkOwi mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße geht. Diesen Thread hier so ausarten zu lassen und nun auf die "Nazischiene" zu geraten halte ich für unangebracht und einfach nur frech.

 

Und es war von gerre so gemeint, wir haben es ja hier alles auch so verstanden.

 

Es gibt wohl zum eigentlichen Thema nichts mehr zu berichten, deshalb sollte man es nun auch gut sein lassen.

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Soll ich dir mal etwas Nachhilfe in aus der Geschichte lernen geben?

 

Ich würde z. B. empfehlen:

 

 

" Ordnung und Vernichtung - Die Polizei im NS Staat "

 

Herausgegeben von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster

 

oder

 

" Nicht ermittelt -Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz "

 

ISBN978-3-8375-0663-1

 

oder

 

" Gefangen unter Hitler - Justizterror und Strafvollzug im NS Staat "

 

ISBN 978-3-88680-828-1

 

Drei wirklich gute Standartwerke von renomierten Wissenschaftlern und Historikern verfasst. Nach dem Studium der Wälzer ist man umfassend informiert über Schutzhaftlager, Sicherungsverwahrung usw. etc. pp.

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von mir hat er gelb.

Na und? ;)

 

das ist so willkürlich wie beim Sport... Hier wurde eine Unsportlichkeit verwarnt.

Soll ich mal, nur bei dir, ganz strenge Maßstäbe anlegen? :)

 

Siehste, willst Du doch auch nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Bussgeld schätze ich

 

"über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot"

Quelle: http://bussgeldkataloge.de/

 

Wegen Vorsatz -> Verdoppelung, bei früheren Punktverstössen innerhalb der letzten 2 Jahren evtl. weitere Strafen. MPU inklusive. Also EUR 1.200 + Bearbeitungsgeld + MPU [300-500 EUR].

 

Klar sind die 60KM/h auf einer leeren perfekten BAB reine Schikane der Öko-Faschisten ("Luftreinhaltung"). Genau wie die Umweltzonen sind diese Maßnahmen wissenschaftlich erwiesen NUTZLOS. Das interessiert nur keinen Verwalter der Klimawahn-Politiker. Die Grünen haben bereits angekündigt, nach der Wahl in NRW ein generelles Tempolimit von 120KM/h in ganz NRW umzusetzen...

 

Begründet wird dieses Schwachsinn mit den Unfalltoten und dem Co2-Ausstoss. Die Gutmenschen (Grünen-Wähler) interessieren sich schlichtweg nicht für die Fakten.

 

1. 40% aller BAB Abschnitte haben bereits ein Tempolimit

2. Der Verkehr regelt sich selber: Viel Verkehr = langsam! Kein Verkehr = Wozu Tempolimits?

3. In Staaten mit Tempo-Limit (Europa, USA) sterben nicht weniger Menschen im Verkehr (USA: doppelt soviele)

4. 60% aller tödlichen Unfälle passieren auf Landstrassen. Nur 20% auf der Autobahn...

5. Spritverbrauch = Kosten steigen exponential mit der Geschwindigkeit = Physikalisch-ökonomische Geschwindigkeitsbegrenzung

(Beweis 1-4: Google)

 

Zu 5.) dem "reichen Raser" sind 20L/100KM genauso egal wie 2000 EUR Bussgelder / Monat wegen vMax > 120. Abgezockt und leiden tut nur der Normalbürger mit Nettolohn. Von daher reden wir tatsächlich über 90% der Bevölkerung, die lieber sparsam und langsam fahren...

 

Die ganzen Umweltzonen und 80KM/h wo früher 100KM/h war sind für'n Ar***. Das wissen wir, die Wissenschaftler und nur zu den Politikern ist es noch nicht vorgedrungen. Passend zum Thema Politiker-Dummheit: Co2 Besteuerung und spritsparende Direkteinspritzer = Viel mehr Nano-Partikel: http://bundes.blog.de/2012/03/29/moderne-b...iesel-13331930/

 

Video

 

Wunsch und Realität, Dummheit und Politik gehen Hand in Hand.

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Bussgeld schätze ich

 

Schätzen die meisten....

 

 

 

.... wer mehr weiß, guckt in die FEV

 

 

(und wenn noch andere Autos betroffen sind, ist man nebenbei noch schnell im Strafrecht - was wohl hier nicht der Fall war, was aber dann wohl nicht am Fahrer liegt, als mehr an dem Umstand, dass eben keiner da war )

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Du solltest verwarnt und der Beitrag gelöscht werden.

 

Was geht nur in Deinem "kranken Hirn" vor. Dies muss sich hier niemand unterstellen lassen [/b]:)

Ohje, da fühlt sich einer aber auf den Schlips getreten. @senke, Du mußt dein Gebaren und das Gebaren der Polizei bei der Verkehrsüberwachung einfach mal aus anderen Blickwinkeln betrachten. Du hast auf der Landepiste Zinnober betrieben. Trotz gesetzlicher Rückdeckung kann man bei Cops, die in geheimdienstlicher Manier bei der Verkehrsüberwachung agieren, dazu noch mit Verlust von Augenmaß, von einer Krankheit sprechen.

 

...die garnicht geht.

Du kennst das Buch "Wer zuerst Autobahn sagt, hat verloren"?

;)

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Bussgeld schätze ich

 

"über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot"

Quelle: http://bussgeldkataloge.de/

 

Wegen Vorsatz -> Verdoppelung, bei früheren Punktverstössen innerhalb der letzten 2 Jahren evtl. weitere Strafen. MPU inklusive. Also EUR 1.200 + Bearbeitungsgeld + MPU [300-500 EUR].

 

Falsch geschätzt, es sind mindestens 680€, da innerorts, plus die Gebühren (hier wohl 5% des Bußgeldes), der Rest passt.

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Du solltest verwarnt und der Beitrag gelöscht werden.

 

Was geht nur in Deinem "kranken Hirn" vor. Dies muss sich hier niemand unterstellen lassen [/b] ;)

Ohje, da fühlt sich einer aber auf den Schlips getreten. @senke, Du mußt dein Gebaren und das Gebaren der Polizei bei der Verkehrsüberwachung einfach mal aus anderen Blickwinkeln betrachten. Du hast auf der Landepiste Zinnober betrieben. Trotz gesetzlicher Rückdeckung kann man bei Cops, die in geheimdienstlicher Manier bei der Verkehrsüberwachung agieren, dazu noch mit Verlust von Augenmaß, von einer Krankheit sprechen.

 

 

 

Also Verkehrsüberwachung hat mit geheimdienstlicher Manier nichts am Hut.

 

Es gibt so viele Ansätze der Verkehrsüberwachung / Verkehrerziehung

 

... das verdeckte Kontrollieren ist nur eine Möglichkeit von vielen

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Wenn man sich diesen Thread mal so zu Gemüte führt - vor allem das mit der Ungerechtigkeit das einfach der Führerschein von den Grünen entzogen wird, dann wundere ich mich, das es genau immer wieder diese Staatsbediensteten sind, die sich gegen das stellen, was in einem guten Rechtssystem mit am wichtigsten ist- die Gewaltenteilung und die Unschuldsvermutung.

 

Da kommen dann Sprüche wie der hat auf der Strasse nichts zu suchen als rechtliche Begründung und das es kein Grundrecht auf einen Führerschein gibt. Und wie Hartmut schon dargelegt hat, öffnet solch ein Verwaltungsakt die Tore zur Willkür und man kann sich dagegen kaum wehren.

Von mir aus können sie dem den FS wegnehmen, aber wenn er Rechtsmittel dagegen einlegt, dann sollte es so sein, das hier z.B. innerhalb von 2 Wochen das Verfahren durchgeführt wird und ein Richter und kein Justizangestellter entscheidet und nicht das sich das über Monate oder gar Jahre hinzieht und der Bürger aufgrund der Mißstände in der Justiz darunter leiden muss.

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Wenn man sich diesen Thread mal so zu Gemüte führt - vor allem das mit der Ungerechtigkeit das einfach der Führerschein von den Grünen entzogen wird, dann wundere ich mich, das es genau immer wieder diese Staatsbediensteten sind, die sich gegen das stellen, was in einem guten Rechtssystem mit am wichtigsten ist- die Gewaltenteilung und die Unschuldsvermutung.

Wenn man sich das mal so zu Gemuete fuehrt, dann wundere ich mich nicht, dass es immer wieder dieselben sind, die vor dem Schreiben nicht mal ansatzweise denken. Denn:

 

  1. Wurde der FS von den Gruenen nicht entzogen, hoechstens bis zur Entscheidung durch eine hoehere Instanz sichergestellt und
  2. damit ist das Prinzip der Gewaltenteilung gewahrt und
  3. Welche Unschuld soll man vermuten, wenn der Knabe mit 180 km/h ueber dem Limit einher furhr und ihm die Fahrereigenschaft nachgewiesen wurde?

;)

 

.....das hier z.B. innerhalb von 2 Wochen das Verfahren durchgeführt wird und ein Richter und kein Justizangestellter entscheidet und nicht das sich das über Monate oder gar Jahre hinzieht und der Bürger aufgrund der Mißstände in der Justiz darunter leiden muss.

Spaetestens hier musst Du dich fragen lassen, woher du denn nun weisst, dass es nicht so gehandhabt wird? :)

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Ohje, da fühlt sich einer aber auf den Schlips getreten. @senke, Du mußt dein Gebaren und das Gebaren der Polizei bei der Verkehrsüberwachung einfach mal aus anderen Blickwinkeln betrachten. Du hast auf der Landepiste Zinnober betrieben. Trotz gesetzlicher Rückdeckung kann man bei Cops, die in geheimdienstlicher Manier bei der Verkehrsüberwachung agieren, dazu noch mit Verlust von Augenmaß, von einer Krankheit sprechen.

 

Ja, fühle ich mich, Du hast recht. Aber bitte erkläre mir den Begriff "Zinnober".

 

Welche Ahnung hast Du vom Geheimdienst???? Ich wette mit Dir, KEINE !

 

Ich war 10 Jahre beim "Geheimdienst" tätig, das hat nun wirklich so überhaupt nichts mit der Polizei zu tun. Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach mal nichts sagen.

 

Aber wenn Du wüsstest das wir die Messungen mit einem regulären BAB-KW (also silber/grünen POLIZEI Streifenwagen) durchgeführt haben frage ich mich was daran "hinterlistig" (ist wohl das was Du meinst) ist. Offener geht es ja nun wirklich nicht ;)

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Guest PedroK
Was ist daran bezeichnend??

Sicher, wer hat denn hier in dem Forum sonst den "Schiedsrichterposten" ???

Bezeichnend ist es, weil Dein Ruf nach der "Obrigkeit" so ein Geschmäckle in Richtung Denunziantentum hat.

 

Welche Beleidigung @gerre? Weißt Du was es bedeutet wenn man etwas in "..." setzt?

Ja. Was wolltest Du denn mit den Anführungszeichen ausdrücken?

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Wurde der FS von den Gruenen nicht entzogen, hoechstens bis zur Entscheidung durch eine hoehere Instanz sichergestellt und

Könntest Du mir auch diese höhere Instanz nennen?

damit ist das Prinzip der Gewaltenteilung gewahrt und

Falls Du mit höherer Instanz die Fahrerlaubnisbehöde meinst, gehört wie die Polizei zur Exekutive. Wo ist da die Gewaltenteilung?

Welche Unschuld soll man vermuten, wenn der Knabe mit 180 km/h ueber dem Limit einher furhr und ihm die Fahrereigenschaft nachgewiesen wurde?

;)

Wie wäre es mit fehlender Fahreignung nachweisen?

 

Spaetestens hier musst Du dich fragen lassen, woher du denn nun weisst, dass es nicht so gehandhabt wird? :)

Suche mal im Netz wie lange auf Prozesstermine vor Verwaltungsgerichten gewartet werden muss.

 

MfG.

 

hartmut

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Bezeichnend ist es, weil Dein Ruf nach der "Obrigkeit" so ein Geschmäckle in Richtung Denunziantentum hat.

 

 

Ja. Was wolltest Du denn mit den Anführungszeichen ausdrücken?

 

Wer wird hier denunziert? Wie kommst Du hier auf diesen Ausdruck, erkläre mir den Zusammenhang.

 

Wenn Du es weißt weshalb fragst Du dann? Oder weißt Du es doch nicht?

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Wurde der FS von den Gruenen nicht entzogen, hoechstens bis zur Entscheidung durch eine hoehere Instanz sichergestellt und

Könntest Du mir auch diese höhere Instanz nennen?

damit ist das Prinzip der Gewaltenteilung gewahrt und

Falls Du mit höherer Instanz die Fahrerlaubnisbehöde meinst, gehört wie die Polizei zur Exekutive. Wo ist da die Gewaltenteilung?

Die letzte und auch letztlich entscheidende Instanz ist das Gericht. Die Gewaltenteilung ist damit sehr wohl gewahrt.

 

... mit 180 km/h ueber dem Limit...

Wie wäre es mit fehlender Fahreignung nachweisen?

Und nicht nur das, es war auch noch igO, wenn ich mich recht erinnere. Eine solche Überschreitung kann man durchaus als einen solchen Nachweis betrachten. Was willst Du noch? Tote?

 

Suche mal im Netz wie lange auf Prozesstermine vor Verwaltungsgerichten gewartet werden muss.

Jap. Da findet man genauso viel ####### wie in der Tagespresse.....

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Die letzte und auch letztlich entscheidende Instanz ist das Gericht. Die Gewaltenteilung ist damit sehr wohl gewahrt.

Könnte ich zustimmen, wenn es nicht 2,5 bis 3 Jahre ginge bist da mal ein Prozesstermin anberaumt wird.

 

Das bedeutet, in dieser Zeit hat derjenige keine Fahrerlaubnis, weil vorläufiger Rechtsschutz idR. abgelehnt wird. Damit ist der Betroffene der Behörde ausgeliefert wenn er in nächster Zukunft seine Fahrerlaubnis wiederhaben will.

 

MfG.

 

hartmut

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Wenn man sich diesen Thread mal so zu Gemüte führt - vor allem das mit der Ungerechtigkeit das einfach der Führerschein von den Grünen entzogen wird, dann wundere ich mich, das es genau immer wieder diese Staatsbediensteten sind, die sich gegen das stellen, was in einem guten Rechtssystem mit am wichtigsten ist- die Gewaltenteilung und die Unschuldsvermutung.

 

Da kommen dann Sprüche wie der hat auf der Strasse nichts zu suchen als rechtliche Begründung und das es kein Grundrecht auf einen Führerschein gibt. Und wie Hartmut schon dargelegt hat, öffnet solch ein Verwaltungsakt die Tore zur Willkür und man kann sich dagegen kaum wehren.

Von mir aus können sie dem den FS wegnehmen, aber wenn er Rechtsmittel dagegen einlegt, dann sollte es so sein, das hier z.B. innerhalb von 2 Wochen das Verfahren durchgeführt wird und ein Richter und kein Justizangestellter entscheidet und nicht das sich das über Monate oder gar Jahre hinzieht und der Bürger aufgrund der Mißstände in der Justiz darunter leiden muss.

 

Also:

 

Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht nicht im Verwaltungsrecht

 

Entziehung der Fahrerlaubnis machen nicht die Günen /bzw Blauen sondern die Führerscheinbehörde

 

Richter entscheiden nicht über einfache Verwaltungsakte; nicht mal über einen Widerspruch!

 

Gewaltenteilung ist gut... aber Verwaltungsakte gehören nun mal in eine Gewalt (Exekutive) - soll man die Exekutive auch noch teilen?

Wobei es in dieser Gewalt tatsächlich eine Trennung gibt; denn über diesen Verwaltungsakt entscheidet nicht jede mögliche ausführende Gewalt, sondern die Führerscheinbehörde; diese Trennung nennt sich sachliche, örtliche, instanzielle Zuständigkeit

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Könnte ich zustimmen, wenn es nicht 2,5 bis 3 Jahre ginge bist da mal ein Prozesstermin anberaumt wird.

Aha. Und es ist gesichert, daß es immer so lange dauert?

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Richter entscheiden nicht über einfache Verwaltungsakte; nicht mal über einen Widerspruch!

Sobald man gegen diese Verwaltungsakte klagt geht es vor den Richter.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Richtig.

 

(wenn die Klage zugelassen wird)

 

 

Beim Richter haben wir dann die Kontrolle durch Gewaltenteilung... aber nur zum Erlassen eines VA ist Gewaltenteilung total unsinnig... weil da ja keine Teilung geht....

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Guest PedroK
Wer wird hier denunziert? Wie kommst Du hier auf diesen Ausdruck, erkläre mir den Zusammenhang.

GIYF! Aber weil ich so nett bin:

Klatsch und Denunziation sind eng miteinander verwobene Kommunikationsprozesse, die häufig der Ausgrenzung Einzelner dienen. Die Denunziation zeichnet dabei die Besonderheit aus, dass sie an eine übergeordnete Instanz (Vorgesetzte, Partei, staatliche Stellen) ergeht, von der – in aller Regel unausgesprochen – Sanktionen gegen die Betroffenen erwartet werden.
(Wiki)

 

als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken
(Duden; “denunzieren”)

 

Daher das Geschmäckle. Jetzt verstanden?

 

Wenn Du es weißt weshalb fragst Du dann? Oder weißt Du es doch nicht?

Du scheinst es nicht zu wissen. Anführungszeichen werden für Zitate, Kennzeichnung der direkten Rede oder aber modalisierend verwendet.

 

Daher meine Frage. Bist Du willens und in der Lage, sie zu beantworten?

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Wer wird hier denunziert? Wie kommst Du hier auf diesen Ausdruck, erkläre mir den Zusammenhang.

GIYF! Aber weil ich so nett bin:

Klatsch und Denunziation sind eng miteinander verwobene Kommunikationsprozesse, die häufig der Ausgrenzung Einzelner dienen. Die Denunziation zeichnet dabei die Besonderheit aus, dass sie an eine übergeordnete Instanz (Vorgesetzte, Partei, staatliche Stellen) ergeht, von der – in aller Regel unausgesprochen – Sanktionen gegen die Betroffenen erwartet werden.
(Wiki)

 

als negativ hinstellen, öffentlich verurteilen, brandmarken
(Duden; “denunzieren”)

 

Daher das Geschmäckle. Jetzt verstanden?

 

Wenn Du es weißt weshalb fragst Du dann? Oder weißt Du es doch nicht?

Du scheinst es nicht zu wissen. Anführungszeichen werden für Zitate, Kennzeichnung der direkten Rede oder aber modalisierend verwendet.

 

Daher meine Frage. Bist Du willens und in der Lage, sie zu beantworten?

 

Sorry, sei nicht sauer, aber auf so einen Schwachsinn antworte ich nicht. Du scheinst zu viel Langeweile zu haben. Ich bin nicht Willens auf so etwas zu antworten. Hast Du was sinnvolles zum Thema beizutragen?

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Guest PedroK
Sorry, sei nicht sauer, aber auf so einen Schwachsinn antworte ich nicht. Du scheinst zu viel Langeweile zu haben. Ich bin nicht Willens auf so etwas zu antworten. Hast Du was sinnvolles zum Thema beizutragen?

Keine Sorge, sauer bin ich nicht. Sehr unhöflich ist Deine Antwort aber schon. Du hast gefragt, ich habe Dir geantwortet.

 

Zu dem Vorfall selbst: Wart Ihr da eigentlich – sozusagen geplant - mit mehreren Messfahrzeugen unterwegs, um die Strecke konkret zu überwachen, oder waren die Messungen reine Zufallstreffer?

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Leider ja. Vor einiger Zeit habe ich mich mal mit dem Thema beschäftigt. Da waren diese Zeiten die Regel.

Gibt es dazu noch mehr Informationen? Oder muß ich mich mit dieser doch recht mageren Aussage zufrieden geben?

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Keine Sorge, sauer bin ich nicht. Sehr unhöflich ist Deine Antwort aber schon. Du hast gefragt, ich habe Dir geantwortet.

 

Zu dem Vorfall selbst: Wart Ihr da eigentlich – sozusagen geplant - mit mehreren Messfahrzeugen unterwegs, um die Strecke konkret zu überwachen, oder waren die Messungen reine Zufallstreffer?

 

 

Meine Antwort ist doch nicht unhöflich, ich habe dazu eine Meinung :kopfschuettel: Hier hat doch Jeder eine Meinung zu Allem, dann nehme ich mir das Recht auch heraus.

 

Auf Deine Frage: Nein, das war nicht geplant, es waren reine Zufallsmessungen im Rahmen der BAB Streife in Uniform mit einem "normalen Streifenwagen".

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Guest PedroK
Meine Antwort ist doch nicht unhöflich, ich habe dazu eine Meinung :kopfschuettel: Hier hat doch Jeder eine Meinung zu Allem, dann nehme ich mir das Recht auch heraus.

Naja. Aber egal, Schwamm drüber.

 

Auf Deine Frage: Nein, das war nicht geplant, es waren reine Zufallsmessungen im Rahmen der BAB Streife in Uniform mit einem "normalen Streifenwagen".

Alles klar, dann kann man also keine „organisierte Wegelagerei“ vorwerfen :mecker:.

 

Nur damit ich’s mir vorstellen kann: Ihr fahrt also an der Beusselstr. auf und der Spinner kommt im Tiefflug vorbeigeschossen. Habt Ihr den und die anderen drei dann rausgezogen oder haben die später Post bekommen?

 

Gruß, Pedro.

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Wegelagerei ist 1.Quatsch und kann 2. laut gesagt kann das auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die ich bereit bin zu beanzeigen.

 

 

Damit du es dir vorstellen kannst, der fährt zu schnell und es wird eine verwertbarer Beweis gesammelt und solche Täter müssen gestoppt werden.

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Nur damit ich’s mir vorstellen kann: Ihr fahrt also an der Beusselstr. auf und der Spinner kommt im Tiefflug vorbeigeschossen. Habt Ihr den und die anderen drei dann rausgezogen oder haben die später Post bekommen?

Gruß, Pedro.

 

Ja, so in der Art war es. Wir stehen auch oft auf der Brücke oben, machen da einen Haltepunkt und rauchen eine Zigarette. Dann haben wir ALLE Verkehrssünder natürlich rausgeholt und die Personalien vor Ort festgestellt. Kennzeichenanzeigen machen wir bei diesen Messungen nicht.

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Gibt es dazu noch mehr Informationen? Oder muß ich mich mit dieser doch recht mageren Aussage zufrieden geben?

Musst dich zufrieden geben. Nur soviel, der EGMR hat die lange Verfahrensdauer auch schon festgestellt und zur Behebung aufgefordert.

 

MfG.

 

hartmut

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Soll ich dir mal etwas Nachhilfe in aus der Geschichte lernen geben?

 

Ich würde z. B. empfehlen:

 

 

" Ordnung und Vernichtung - Die Polizei im NS Staat "

 

Herausgegeben von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster

 

oder

 

" Nicht ermittelt -Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz "

 

ISBN978-3-8375-0663-1

 

oder

 

" Gefangen unter Hitler - Justizterror und Strafvollzug im NS Staat "

 

ISBN 978-3-88680-828-1

 

Drei wirklich gute Standartwerke von renomierten Wissenschaftlern und Historikern verfasst. Nach dem Studium der Wälzer ist man umfassend informiert über Schutzhaftlager, Sicherungsverwahrung usw. etc. pp.

Ja, da hast du ein paar Bücher gefunden, die die Verfehlungen der Polizei im zweiten Weltkrieg darlegen (im übrigen gut, daß diese Verfehlungen hinterfragt wurden, andere Institutionen sind nicht so offen mit dieser Problematik umgegangen)

 

Hast du die Bücher denn auch gelesen?

Dann kannst du ja sicher erklären, welche erheblichen Unterschiede zwischen dem Schutzhaftlager und dem Polizeigewahrsam liegen, die einen Vergleich verbieten, wenn man um eine sachliche Diskussion bemüht ist.

 

Gruß

Goose

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3. In Staaten mit Tempo-Limit (Europa, USA) sterben nicht weniger Menschen im Verkehr (USA: doppelt soviele)

Vorab, ich bin kein Befürworter eines aTL.

Bei Deinem Beispiel fehlt es an der Nennung des (eines) Vergleichsmassstabes.

Die reine Nennung einer Zahl ist in diesem Falle nicht aussagefähig, da ja verglichen wird.

Bei dem Beispiel USA (doppelt soviele Tote) fällt mir jetzt kein Vergleichsmassstab ein, welcher

gegen ein Tempolimit sprechen würde, sei es Einwohnerzahl, Länge des Strassennetzes,

bezogen auf 1 mio gefahrene Kilometer, Anzahl der zugelassenen PKW etc.

Mir kommt dieses "doppelt soviele" relativ wenig vor.

snb

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sharknbake Geschrieben: Heute, 16:08

welcher

gegen ein Tempolimit sprechen würde, sei es Einwohnerzahl,

Erklaere mir mal was Einwohnerzahl mit den Verkehrstoten zu tun hat?

Bei dem Beispiel USA (doppelt soviele Tote)

Dir ist doch sicher bekannt dass der Amerikaner /Canadier im Durchschnitt das doppelte an km im Jahr faehrt als ein Bundesbuerger. Durchschnitt in USA/CDN zirka 20 000 km Deutschland

zirka 10 000 km ,somit ist die chance eines Unfalles auch 100% hoeher,und zirka 90% der toetlichen Unfaelle sind auf limitierten Strassen,und in dicht besiedelten Regionen/Stadtgebiet denn auf eueren Autobahnen gibt es wenige Tote und das :kopfschuettel: ist nicht massgebend an der Statistik,auch gibt es auf unseren Highways sehr wenige Totesfaelle.

Es ist die Art und weisse wie man die Statistik auffuehrt. Und die Einwohnerzahl hat damit nichts zu tun,es sind die gefahrenen km welche ausschlaggebend sind!

In Deutschland hat man die 30 Tage frist fuer Verkehrstote,in USA /Canada gilt ein Unfall verletzter auch als Verkehrstoter wenn Er/Sie nach 5 Monaten an seinen Verletzungen verstirbt!

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3. In Staaten mit Tempo-Limit (Europa, USA) sterben nicht weniger Menschen im Verkehr (USA: doppelt soviele)

Vorab, ich bin kein Befürworter eines aTL.

Bei Deinem Beispiel fehlt es an der Nennung des (eines) Vergleichsmassstabes.

Die reine Nennung einer Zahl ist in diesem Falle nicht aussagefähig, da ja verglichen wird.

Bei dem Beispiel USA (doppelt soviele Tote) fällt mir jetzt kein Vergleichsmassstab ein, welcher

gegen ein Tempolimit sprechen würde, sei es Einwohnerzahl, Länge des Strassennetzes,

bezogen auf 1 mio gefahrene Kilometer, Anzahl der zugelassenen PKW etc.

Mir kommt dieses "doppelt soviele" relativ wenig vor.

snb

 

Vergleiche Einwohnerzahl und Verkehrstote. USA = doppelt soviele. Kein Wunder: Kein TÜV, keine physikalische Trennung der Fahrstreifen, viele Idioten, primitiver Fahrbahnbelag. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Teilweise hat man auf Strassen wo in DE 70KM/h erlaubt werden ein vMax von 15KM/h (Beispiel: Valley of Fire State National Park, Nevada).

 

Dafür darf man in den USA eine M4A1 oder Desert Eagle (Las Vegas: The Gun Store) feuern(*) wo man hierzulande in den Knast wandern würde. Tja, das sind eben die Unterschiede...

 

Bild gelöscht wegen Urheberrecht.

 

 

(*) Leider geil!

Edited by hartmut
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