Jump to content

Fahranfänger Mit 240km/h In Berlin Geblitzt - 60 Erlaubt


Recommended Posts

Du kennst meine damaligen Arbeitszeiten? Ich bin erstaunt. Ich fahre übrigens auch heute noch recht häufig nach und in Berlin.

Das eine Überschreitung von 180km/h jenseits von Gut und Böse ist, sollte klar sein.

 

Das war eine Vermutung, keine Feststellung :licht:

 

Wenn Du diese Örlichkeiten kennst dann achte mal auf die grünen Farbmarkierungen an den Schuzplanken bzw. am Beton. Diese markieren die "Einschlagstellen" nach den VU für die Autobahnmeisterei. Man kann sie kaum noch zählen.

 

Aber nun gut, jeder muss im Leben seine Erfahrungen selbst machen, man lernt ja nie aus :nick:

Link to post
Share on other sites
  • Replies 413
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Die Freiheit der Menschen wird sehr oft eingeschränkt. In jeder Stadt regelmäßig auf 50 kmh, das Parken auch nicht so wie man will, überholen auf der Autobahn nur links

Es gibt Bestrebungen, die Freiheit der Menschen immer weiter und weiter einzuschränken. In Städten wird z. B. :50: durch :) , :nick: und :licht: ersetzt. Das führt zu Regelungen, deren Sinn von manchen nicht mehr eingesehen wird. Sie setzen sich dann über Vorschriften hinweg, die sie als absurd und als einen Angriff auf ihre persönliche Freiheit empfinden.

So möglicherweise auch bei dieser Baustelle. Normalerweise gilt an an Baustellen :lol2: und lediglich an den Verschwenkungen :mecker: . Wie war die Situation auf der Berliner A100? War die Baustelle wegen besonderen Umständen wirklich so schwierig zu durchfahren, daß mehr als :blink: nicht verantwortet werden konnte? Oder hat man die Baustelle als Vorwand benutzt, um den VT eine Verschärfung des Limits reinzuwürgen? Es haben Baustellen schon aus ein paar Warnbaken bestanden, die man am Straßenrand stehen ließ, um die Aufhebung des Limits noch etwas hinauszuzögern.

Link to post
Share on other sites
deren Sinn von manchen nicht mehr eingesehen wird.

 

Manchmal sogar verständlich.

Ich mache dass so, dass ich MEINER Meinung ein Gewicht durch Wahlen gebe.

 

 

Sie setzen sich dann über Vorschriften hinweg, die sie als absurd und als einen Angriff auf ihre persönliche Freiheit empfinden.

 

Auch solche Menschen kenne ich.

Die empfinden es als ungerecht, dass manche mehr haben als andere und bedienen sich... die betrachten die Trennung in Mein und Dein als Angriff auf deren persönliche Freiheit und setzten sich über Vorschriften hinweg.

Dann gibt es noch Menschen, die empfinden ihre persönliche Ehre so wichtig, dass sie sich auch über Vorschriften hinwegsetzten und andere Menschen verprügeln.

 

Das ganze nennt man dann:

  • Diebstahl
  • Raub
  • Körperverletzung
  • gef. KV

So möglicherweise auch bei dieser Baustelle.

Wenn ein Bauarbeiter durch Raserei getötet wird, erklärst du seiner Familie dann, dass die Geschwindkeitsbeschränkungen ein Angriff auf die persönliche Freiheit des Rasers war?

Link to post
Share on other sites
2. Ja, ich kenne den kompletten Stadtring, da mich z.B. mein täglicher Arbeitsweg ca. 12 Jahre von der Auffahrt Innsbrucker Platz bis nach Siemensstadt/Nikolaus-Groß-Weg führte, bei jedem Wetter.

Nun, auf dieser Strecke waren auch schon mal Radfahrer unterwegs - zu ganz normaler Tageszeit und ohne, dass die Bahn fuer sie gesperrt war..... :licht:

Link to post
Share on other sites
2. Ja, ich kenne den kompletten Stadtring, da mich z.B. mein täglicher Arbeitsweg ca. 12 Jahre von der Auffahrt Innsbrucker Platz bis nach Siemensstadt/Nikolaus-Groß-Weg führte, bei jedem Wetter.

Nun, auf dieser Strecke waren auch schon mal Radfahrer unterwegs - zu ganz normaler Tageszeit und ohne, dass die Bahn fuer sie gesperrt war..... :licht:

 

... wie oft hört man im Verkehrsfunk:" Fußgänger (Tiere) auf der Autobahn XY" ?

 

 

 

Wie verändert sich die Wahrnehmung und die Handlungsmöglichkeit bei Fahrten von 60 km h zu 240 km h ?

Link to post
Share on other sites
... wie oft hört man im Verkehrsfunk:" Fußgänger (Tiere) auf der Autobahn XY" ?

Jetzt wo Du es sagst.

 

Bei uns im Radio kommt sehr oft die Verkehrsmeldung,

 

freilaufende Rinder auf der Fahrbahn zwischen x und y. :licht:

 

Das die Leute nicht auf ihre Vieher aufpassen können. :nick:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Wenn ein Bauarbeiter durch Raserei getötet wird, erklärst du seiner Familie dann, dass die Geschwindkeitsbeschränkungen ein Angriff auf die persönliche Freiheit des Rasers war?

Ein Bauarbeiter nachts auf der Autobahn? Ist doch ein Widerspruch in sich...

Und sicher ohne Baustellenbeleuchtung, hat den Feierabend verschlafen.

 

Keineswegs will ich die gemessene Geschwindigkeit verharmlosen. Jedoch sind vielerorts die Limits ein Witz und führen zu einer bewußten Überschreitung, meist im punktefreien Bereich.

Kann ich auch insofern nachvollziehen, wenn man auf einer maroden Verbindungsstraße mit Gegenverkehr :licht: , auf zweispurigen, abgesicherten Autobahnbaustellen jedoch nur :nick: oder :) fahren soll.

Und ja, in sochen Fällen nehme auch ich den Tempomat nicht immer raus. Anders natürlich, wenn doch einmal gearbeitet würde und ebenfalls im Bereich der Anschlußstellen bei auffahrendem Verkehr.

Link to post
Share on other sites
... wie oft hört man im Verkehrsfunk:" Fußgänger (Tiere) auf der Autobahn XY" ?

 

... Spanngurte, Reifenteile, Ladungsteile, Stoßstange, Fahrräder usw. Eigentlich liegt die halbe Republik auf den Autobahnen rum. Also generelles :licht: , dann kann jeder wahrnehmen, ist handlungsfähig. Man benötigt keine teueren Assistenzsysteme,

fast alle Begrenzungsschilder könnten wegfallen...

 

Fällt Dir noch mehr ein?

Link to post
Share on other sites
... wie oft hört man im Verkehrsfunk:" Fußgänger (Tiere) auf der Autobahn XY" ?

 

... Spanngurte, Reifenteile, Ladungsteile, Stoßstange, Fahrräder usw. Eigentlich liegt die halbe Republik auf den Autobahnen rum. Also generelles :nick: , dann kann jeder wahrnehmen, ist handlungsfähig. Man benötigt keine teueren Assistenzsysteme,

fast alle Begrenzungsschilder könnten wegfallen...

 

Fällt Dir noch mehr ein?

 

 

generell :) war auch gar nicht gemeint...

 

Aber wenn auf einer Stadtautobahn :mecker: oder :licht: gelten, dann kann das durchaus einen anderen Sinn machen, als wenn auf einem anderen Autobahnabschnitt "freie Fahrt" herrscht.

 

Und wenn dann noch eine Baustelle ist und da dann Tempolimit ist, dann mag das auch anders aussehen... denn gerade hier muss mit Dreck, Teilen oder was auch immer auf der Fahrbahn gerechnet werden (umgekippte Barken, Schilder, Lübecker Hütchen, was auch immer)

Link to post
Share on other sites

Keine Frage, meine volle Akzeptanz bei :) oder :nick:. Jedoch nur wenige LKW halten sich an niedrigere Limits. Acht bis zehn Meter Abstand zu meinem Heck sind leider nicht ungewöhnlich.

Also versuche ich in solchen Fällen, wo ich es verantworten kann, die :mecker: zu fahren. Wenn ich dann gemessen werde fühle ich mich moralisch nicht schuldig. Gab (2006) leider dennoch einen Punkt.

 

Dreck und Verunreinigungen gibt es auch anderswo. Landwirtschaftlicher Verkehr fällt mir spontan ein.

Irgendwo sehe ich dennoch eine gewisse Eigenverantwortung des Autofahrers, bei Baustellen muss ich eben mit solchen Konstellationen rechnen. Aber vorbeugend und für alle VT über die gesamte Zeit so niedrig limitieren ist meiner Meinung nach nicht akzeptanzfördernd. Aber darüber habe ich schon häufig mit befreundeten :licht: diskutiert, ich verstehe Euch ja auch.

 

@senke: Könnt Ihr eigentlich auf irgendeine Art Empfehlungen zur zHg aussprechen? Sowohl höher als auch niedriger?

Oder landet so etwas ohnehin in der Rundablage?

Link to post
Share on other sites
jedoch nur wenige LKW halten sich an niedrigere Limits.

 

Sag ich doch: es muss mehr kontrolliert werden

Oder eben über die Limits nachgedacht...

Aber auch hier stimme ich Dir mit der Forderung nach mehr Kontrolle zu, im Hinblick auf kilometerlange Überholvorgänge mit nicht ausreichender Geschwindigkeitsdifferenz.

Derartige Aktionen verärgern den gemeinen mitteleuropäischen VT und er könnte den "Zeitverlust" durch aggressive Fahrweise ausgleichen wollen. Actio und Reactio eben.

Und auch hier kenne ich die Probleme der LKW-Fahrer sehr genau...

Link to post
Share on other sites
@senke: Könnt Ihr eigentlich auf irgendeine Art Empfehlungen zur zHg aussprechen? Sowohl höher als auch niedriger?

Oder landet so etwas ohnehin in der Rundablage?

 

 

Ja, wir können auf Grund veränderter Bedingungen die Geschwindigkeiten schalten lassen, auch Sperrungen sind möglich. Auf Teilstücken haben wir in Berlin Sensoren verbaut, diese schalten dann automatisch (wenn sie korrekt laufen :licht: )

Link to post
Share on other sites
gerre Gestern, 22:24

Es gibt Bestrebungen, die Freiheit der Menschen immer weiter und weiter einzuschränken. In Städten wird z. B. :50: , :50::lol2: und :blink: ersetzt. Das führt zu Regelungen, deren Sinn von manchen nicht mehr eingesehen wird. Sie setzen sich dann über Vorschriften hinweg, die sie als absurd und als einen Angriff auf ihre persönliche Freiheit empfinden.

 

Was mich immer wundert dass man den spruch "persönliche Freiheit" immer aufs Autofahren in geschwindigkeits kontrollierten zonen verwendet,es gibt in Deutschland dank dess :nick: auf Autobahnen{zirka 6000km} genuegend gelegenheit sein persoenliches Freiheitsgefuel auszuwerten, muss es unbedingt auf limitierten Strecken sein? Nehme mal an dass niemand so dumm ist, und in ein mit Haifischen und Pirahas verseuchtes Gewaesser springt nur da ein Schild steht Schwimmen wegen Lebensgefahr verboten,und sich dann aergert dass man seine persoenliche Freiheit einschraenkt, und trotzdem ins verseuchte wasser springt obwohl ein saubers und ungefaehrliches Schwimmen nebenan erlaubt ist,und sich dann wundert wenn ein Piranha { :mecker: } an seinem Kronjuwelen nibbelt,oder ein Haifisch {MPU und 3 Monate laufen} diese Person als mittagsmahl verspeisst!

Wie bescheuert muss jemand sein das zu tun? :licht: Dumme sterben eben nicht aus, fuer nachschub ist gesorgt :)Siehe: Fahranfaenger mit 240km/h in Berlin Geblitzt-60 Erlaubt

Link to post
Share on other sites
Auch solche Menschen kenne ich.

Die empfinden es als ungerecht, dass manche mehr haben als andere und bedienen sich... die betrachten die Trennung in Mein und Dein als Angriff auf deren persönliche Freiheit und setzten sich über Vorschriften hinweg.

Dann gibt es noch Menschen, die empfinden ihre persönliche Ehre so wichtig, dass sie sich auch über Vorschriften hinwegsetzten und andere Menschen verprügeln.

Das zähle ich zu
Die Freiheit der Menschen wird sehr oft eingeschränkt. In jeder Stadt regelmäßig auf 50 kmh, das Parken auch nicht so wie man will, überholen auf der Autobahn nur links.. Sex im Freibad auf der Wiese vor allen ist nicht erlaubt.....

Der Umstand, daß bestimmte Einschränkungen der Freiheit in dicht besiedelten Gebieten unvermeidlich sind berechtigt die Behörden nicht, nach belieben und über jedes vernünftige Maß hinaus Verbote zu erlassen und Vorschriften zu verschärfen. Tun sie es doch haben sie eben mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen.

Er hat gestohlen und geschlagen - klar, ein Verbrecher!

Er ist zu schnell gefahren - na ja, bei diesen Limits! :licht:

 

Wenn ein Bauarbeiter durch Raserei getötet wird, erklärst du seiner Familie dann, dass die Geschwindkeitsbeschränkungen ein Angriff auf die persönliche Freiheit des Rasers war?

War denn ein Arbeiter auf der Baustelle, während dieser Fahranfänger geblitzt wurde? Wurde in dieser Woche überhaupt auf der Baustelle gearbeitet? :)

Und was ist, wenn der 'Raser' mit 80 km/h unterwegs war, wie es an den meisten Baustellen (noch) legal ist? Soll vielleicht an allen Baustellen der Verkehr für 100%ige Sicherheit auf :mecker: oder Schrittgeschwindigkeit abgebremst werden? Dann müßten auch alle Hochbauten verboten werden, weil die Bauarbeiter dort in Gefahr sind, aus einem oberen Stockwerk oder von einem Gerüst zu stürzen. :nick:

Link to post
Share on other sites

Weil du die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Grund deines Bauchgefühls als überflüssig bezeichnest, müssen sie das aber nicht sein.

 

 

Andere Menschen finden, dass das Recht ihre Tochter mit dem Mann, der von der Familie bestimmt wird, zu verheiraten eine Familientradition ist und nur die Familie und den Staat nichts angeht. Freiheit der Tochter - ja - so wie der Vater es bestimmt.

 

Welchen Grund gibt es, dass der Staat sich da in die Familie einmischt??

Link to post
Share on other sites
Nehme mal an dass niemand so dumm ist, und in ein mit Haifischen und Pirahas verseuchtes Gewaesser springt nur da ein Schild steht

In Deutschland springt man trotzdem in einen See. Hier gibt es gar keine Haifische und Piranhas, außer in einem Zoo. :licht:

Aber Du hast Recht. Im Ausland gab es schon Klagen, daß deutsche Touristen sich über Verbote hinwegsetzen und Warnungen vor Gefahren ignorieren. Deutsche sind einfach nicht gewohnt, daß hinter einem Verbotsschild wirklich etwas gefährliches lauern könnte, weil hier überall Verbotsschilder stehen.

Ich habe in Frankreich selbst einmal erlebt, daß ich in einer Kurve hinter :nick: auf ebendiese 50 km/h abgebremst habe. Die Kurve war halt so eng! In Deutschland bremse ich bei :) nur auf 70-80 km/h ab, weil da eine Radarfalle stehen könnte.

Link to post
Share on other sites
Weil du die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Grund deines Bauchgefühls als überflüssig bezeichnest, müssen sie das aber nicht sein.

Weil irgendwelche Bürokraten die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Grund ihrer Ideologie oder Hysterie als notwendig bezeichnen, müssen sie das aber nicht sein. :nick:

 

Andere Menschen finden, dass das Recht ihre Tochter mit dem Mann, der von der Familie bestimmt wird, zu verheiraten eine Familientradition ist und nur die Familie und den Staat nichts angeht. Freiheit der Tochter - ja - so wie der Vater es bestimmt.

 

Welchen Grund gibt es, dass der Staat sich da in die Familie einmischt??

Um die Freiheit der Tochter zu schützen. Deshalb stimme ich auch (teilweise) den Thesen des Herrn Sarrazin zu.

Wenn der Staat manche imho sinnvollen Maßnahmen trifft muß ich deshalb nicht alle seine Maßnahmen für sinnvoll halten.

 

Ich sags doch... zu wenig Kontrollen
Das ist wohl deine ewige Leier. :licht:
Link to post
Share on other sites
Bei manchen Ereignissen, die meldewürdig sind, wird eine Meldung an die Pressestelle geschickt. Diese entscheidet dann was, wie und mit welcher Info herausgegeben wird. Dies ist so ganz normal und überall so.

Also hast Du gemeldet. Ist verständlich, üblich und nix neues. Zur medialen Aufbereitung hat die Pressestelle ab vollkommen versagt. Ihr hättet die Pressemeute zum Abfilmen einladen sollen :licht: . Ach ne, ging ja nicht, denn dann hätte man gesehen, daß dort problemlos 200+ geht (ich habe mir die ganze Strecke nun auch virtuell angeschaut). Besser für die Verdummung der Bevölkerung ist die Nennung von "Stadt" und der gemessenen Rekordgeschwindigkeit :nick: . Ist aber auch nix neues, eine altbekannte Polizei- und Pressemethode zur Aufrechterhaltung des Rasserbildes.

 

 

Fischfangwirkungsgrad? So etwas habe ich noch nie gehört,................

Du stellst Dich ziemlich hölzern an. Ich versuche es nun erneut: Die Videofahrzeugperformance ist das Verhältnis zwischen Anzahl der FV / Ahndungen oder auch Summe der Geschwindigkeitsüberschreitungen und den Einsatzkilometern oder auch der Einsatzzeit.

Kannst Dich hier ja mit deine Kollegen wie :mecker: @dete, ein Low-Performer bei MSB-Ahndung und :blink: @bluey, ein Krad-Low-Performer, in Verbindung setzen, um die Einflußfaktoren auf den Fischfangwirkungsgrad zu diskutieren :50: .

 

Ich glaube das Du den Sinn der Geschwindigkeitsüberwachung garnicht verstehst.

Über den Sinn kann man streiten. :lol2: @papemark hatte hier mal mit 'nem längeren Statement versucht den Sinn zu erklären. Derzeit wurschtelt @blaulicht in dieser Sache ziemlich penetrant und plump rum.

 

Wir bekommen weder eine Prämie oder dergleichen. Auch gibt es hier keine "Order" von "Oben".

Das hat leider keine Allgemeingültigkeit. Immerhin interne Anerkennung gab es mal für Großfischfänger mit Aktionen wie "Rasser des Monats" von der Polizei Brandenburg sowie auch Polizei Unterfranken.

 

Auf der Stadtstr. sind auch 50 km/h erlaubt, wenn ich eine schöne gerade Strecke habe kann ich doch da auch mit 100 fahren, oder???

Du solltest hier schon präziser auftreten. Die Antworten kamen schon :50: .

 

Wenn ich mit meiner Familie oder die Oma unterwegs ist muss man selbstverständlich damit rechnen das da von hinten einer mit jenseits der 100 km/h angerauscht kommt. Bin ja dann selber schuld wenn mich derjenige von der BAB "kickt", was fahre ich auch soooo langsam.

Halt einfach deine Spur und alles ist gut.

:)

Link to post
Share on other sites

gerre Geschrieben: Gestern, 17:33

In Deutschland springt man trotzdem in einen See. Hier gibt es gar keine Haifische und Piranhas, außer in einem Zoo

 

gerre,diese beispiel war nur als ein leichtes anklopfen an die deutsche Mentalitaet gedacht, da gibt es so einen schoenen Satz " Hoeflichkeit ist eine Zier,doch weiter kommt man ohne ihr"

Nachdem Du aber bereits erkanntest dass man in Deutschland die verbotsschilder teilweisse ignoriert,

Im Ausland gab es schon Klagen, daß deutsche Touristen sich über Verbote hinwegsetzen und Warnungen vor Gefahren ignorieren. Deutsche sind einfach nicht gewohnt, daß hinter einem Verbotsschild wirklich etwas gefährliches lauern könnte, weil hier überall Verbotsschilder stehen.
werde ich mal erklaeren,auch wenn es einigen nicht so gefaellt dass viel Deutsche eben zu doof/iggnorant/arrogant? oder was immer sind, und verbotsschilde oder hinweistafeln iggnorieren

.War vor ettlichen Jahren in Alberta/Rocky Mountains in den Icefields {Gletscher} es wurde auch in Deutsch durchgesagt dass das betreten der Gletscher nicht gestattet ist,nun darfst Du raten welche Vollblut Idioten auf den Gletschern ihre Plattfuesse vertraten! " Richtig" es waren die Deutschen besucher wegen denen der rest der Fahrgaeste warten mussten um die Rueckfahrt anzutreten" Dann wird zuhause erzahlt "So eine Gletscherwanderung in Canada ist doch herrlich,ist ja nichts passiert" Ich weiss das wird viele Forumsmitglieder sauer aufstossen,aber es ist leider so dass viele sich nichts um die Hinweisse und Do not`s kuemmern. Auch wenn in germany wie Du schriebst "ueberall verbotsschilder stehen" bedeutet es noch lage nicht dass man diese ignorieren darf,auch wenn der Doofe nicht begreift wesshalb sie dort sind!

Nochmals als beispiel ueber die Iggnorance in Deutschland wegen verbotsschilder

 

m3_ Geschrieben: Gestern, 22:31

Ach ne, ging ja nicht, denn dann hätte man gesehen, daß dort problemlos 200+ geht (ich habe mir die ganze Strecke nun auch virtuell angeschaut).

Sicher geht es problemlos dort 200+ zu fahren denn der fahranfaenger hatt es ja bewiesen,so was ist nun wenn da eine Mc-Doof Bude steht und ein Tornado Pilot hat Hunger, ist es OK seinen Tornado dort zu landen denn es geht ja,da die Strecke wie eine landebahn ist,und er der beste Pilot der Bundeswehr ! :licht: Irgendwie hat man bei euch leicht verschobene Ansichten,kein wunder dass euch Vater Staat soviele verbotszeichen vors Hirn Pflaster,in der Hoffnung dass moeglicherweise jemand begreift wesshalb man teilweise an bestimmten stellen etwas langsamer tun muss!

Link to post
Share on other sites
Die Freiheit der Menschen wird sehr oft eingeschränkt. In jeder Stadt regelmäßig auf 50 kmh, das Parken auch nicht so wie man will, überholen auf der Autobahn nur links

Es gibt Bestrebungen, die Freiheit der Menschen immer weiter und weiter einzuschränken. In Städten wird z. B. :mecker: durch :) , :nick: und :licht: ersetzt. Das führt zu Regelungen, deren Sinn von manchen nicht mehr eingesehen wird. Sie setzen sich dann über Vorschriften hinweg, die sie als absurd und als einen Angriff auf ihre persönliche Freiheit empfinden.

 

 

Hier verdampft das Grillverbot

 

Kann mich dem Vorredner nur anschließen. Anbei wieder ein schönes Beispiel was mit unsinnigen Verboten geschieht bzw geschehen muss.

Link to post
Share on other sites
Wenn ein Bauarbeiter durch Raserei getötet wird, erklärst du seiner Familie dann, dass die Geschwindkeitsbeschränkungen ein Angriff auf die persönliche Freiheit des Rasers war?

 

jetzt fehlen nur noch die rentner und kinder, und dann haben wir die typischen totschlagargumente durch.

 

zum thema: 240 sind mit keinem, aber auch wirklich keinem argument zu rechtfertigen, ungeachtet der tatsache ob ich die betreffende stelle kenne oder nicht. aber das bedeutet auch noch lange nicht, dass hier dem fahrer gleich eine ungeeignetheit zum führen eines kfzs unterstellt wird. sowas gehört auch nicht in eine pressemeldung, die sowieso immer niveauloser werden. leider auch die der polizei.

dazu hatte ich vor ein paar jahren mal einen kurzen mailverkehr mit dem pressesprecher der frankfurter polizei. der leider nicht mal eine unterscheidung zwischen führerscheinentzug und fahrverbot vorgenommen hatte. das gibt kein wirklich gutes bild ab.

Link to post
Share on other sites

@m3

 

sei mal nicht sauer, aber Deine Antworten bzw. Eingaben und Äußerungen hier zu diesem Thema entbehren jeglicher Logik und sind, für mich jedenfalls, nicht zu verstehen ;):wacko: :wacko:

 

Welche Gedankengänge gehen in Deinem Hirn vor?

 

Deshalb kann und will ich auf so etwas nicht antworten, sorry :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Echte 240 km/h im A3 !! Respekt, da wurde aber sicher was dran gemacht.

Allerdings die Straßenlage ohne Tieferlegung o. Gewindefahrwerk und bessere Bremsen, ne ne ne ....

Trotzdem blöd gemacht

Link to post
Share on other sites
..... aber das bedeutet auch noch lange nicht, dass hier dem fahrer gleich eine ungeeignetheit zum führen eines kfzs unterstellt wird....

doch, um es mal ganz deutlich zu sagen, solchen Fahrern gehört der Führerschein sehr lange weggenommen (heißt Entziehen der Fahrerlaubnis) und das gehört in die Presse, dass andere Fahranfänger wissen, das rasen Konsequenzen nach sich zieht.

Link to post
Share on other sites
Ziemlich verquere Ansichten hast du da.

 

 

Sehe ich anders.

 

wenn ein Fahranfänger 180 km h drüber fährt, dann fehlt dem was im Kopf und dann hat der einfach nicht die Reife um Auto zu fahren.

 

 

Diese Ansicht deckt sich sogar mit dem Strafrecht, wenn die jungen Menschen zwischen 18 und 21 Jahren noch nicht die notwendige Reife haben, kann das Jugendstrafrecht angewand werden.

 

Und wenn diese jungen Fahranfänger bei einer strafrechtlichen Verfehlung und mangelnder Reife wie ein Jugendlicher behandelt werden kann, dann doch wohl auch wenn die Reife zum Führen eines Fahrzeuges nicht reicht, dann soll der, wie andere Jugendliche, auf dessen Reifegrad er sich befindet, doch ebenfalls kein Auto fahren.

Link to post
Share on other sites
Ziemlich verquere Ansichten hast du da.

 

Ne, ich teile diese Ansicht auch, ich war ja auch dabei und weiß ja auch wie er sich geäußert und verhalten hat. Da ist meine 10 jährige Tochter in manchen Dingen reifer :rolleyes:

 

Er fand es sehr lustig und amüsant. Na ja, 240 sei er ja nicht ganz gefahren, nur so ca. .......................... km/h !!!

Link to post
Share on other sites
wenn ein Fahranfänger 180 km h drüber fährt, dann fehlt dem was im Kopf und dann hat der einfach nicht die Reife um Auto zu fahren.

 

Diese Ansicht deckt sich sogar mit dem Strafrecht, wenn die jungen Menschen zwischen 18 und 21 Jahren noch nicht die notwendige Reife haben, kann das Jugendstrafrecht angewand werden.

 

Und wenn diese jungen Fahranfänger bei einer strafrechtlichen Verfehlung und mangelnder Reife wie ein Jugendlicher behandelt werden kann, dann doch wohl auch wenn die Reife zum Führen eines Fahrzeuges nicht reicht, dann soll der, wie andere Jugendliche, auf dessen Reifegrad er sich befindet, doch ebenfalls kein Auto fahren.

 

@Blaulicht: Volle Zustimmung :rolleyes:.

 

240 km/h bei :wacko:, das ist m. E. schlicht und ergreifend verantwortungslos. Inwieweit ein Baustellen-Limit von :wacko: (statt :drive: oder auch ;) ) sinnvoll ist oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen; eine derartige Überschreitung lässt jedoch tatsächlich Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines KFZ aufkommen.

 

LG!

Eribär

 

P.S.: Bin schon gespannt, wer diesmal die Doppelmoral-Keule in Bezug auf meine Aussage schwingt.

Link to post
Share on other sites
Meine lieben :rolleyes: ,

 

ihr sollt die Schwerverbrecher fangen. Aber Urteile sollen Richter sprechen, bzw. die Bußgeldstelle eine Geldbuße vorschlagen.

 

Verurteilen ist nicht euer Job.

 

MfG.

 

hartmut

 

Hier hat keiner der ;) ein Urteil gesprochen !!!

Die Bußgeldstellle schlägt keine Geldbuße vor sondern legt sie fest. Ausserdem gibt es den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

 

Wem es nicht passt dem steht natürlich der Rechtsweg offen, dann wird ggf. ein Richter/ -in ein Urteil sprechen, nachdem der Sachverhalt eingehend geprüft wird.

 

Dieser spricht jedoch immer von Fahrlässigkeit. Ab ca. 40% Geschwindigleitsüberschreitung wird der Vorsatz geprüft und dann dementsprechend das Bußgeld festgesetzt. Aber natürlich nicht von den :wacko: !!!!

 

Schwerverbrecher fangen!?,................. das hat schon sooooooo einen Bart, gibt es denn nichts neues mehr???

 

Was soll man mit so einer Aussage anfangen???????? :wacko::drive::wiki:;)

Link to post
Share on other sites
Meine lieben ;) ,

 

ihr sollt die Schwerverbrecher fangen. Aber Urteile sollen Richter sprechen, bzw. die Bußgeldstelle eine Geldbuße vorschlagen.

 

Verurteilen ist nicht euer Job.

 

MfG.

 

hartmut

 

Hier hat keiner der :wacko: ein Urteil gesprochen !!!

Die Bußgeldstellle schlägt keine Geldbuße vor sondern legt sie fest. Ausserdem gibt es den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

 

Wem es nicht passt dem steht natürlich der Rechtsweg offen, dann wird ggf. ein Richter/ -in ein Urteil sprechen, nachdem der Sachverhalt eingehend geprüft wird.

 

Dieser spricht jedoch immer von Fahrlässigkeit. Ab ca. 40% Geschwindigleitsüberschreitung wird der Vorsatz geprüft und dann dementsprechend das Bußgeld festgesetzt. Aber natürlich nicht von den :wacko: !!!!

 

Schwerverbrecher fangen!?,................. das hat schon sooooooo einen Bart, gibt es denn nichts neues mehr???

 

Was soll man mit so einer Aussage anfangen???????? :drive::wiki:;):think:

Dagegen sagt hier ja auch niemand etwas, jedoch ist mir gerade die Textstelle im BKat entfallen die in solchen Fällen die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet. :rolleyes:

 

------------------------------------

Und ob das Verhalten des Fahranfängers fehlende charakterliche Eignung abzusprechen, halte ich für sehr gewagt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Fahrprüfer diese Eignung ja gerade wenige Stunden oder Tage zuvor dem Betroffenen zugesprochen hat.

 

Mach halt gegebenenfalls eine Meldung an die FEB und gut ist.

Was die dann machen, hat Euch nicht zu interessieren, denn das ist nicht Eure Aufgabe.

 

Immer schön die Aufgabentrennung beachten.

 

So etwas lernt man doch bereits in der Ausbildung. Dafür bin ich nicht zuständig, also kann ich die Sache weiterdeligieren.

Link to post
Share on other sites
Und ob das Verhalten des Fahranfängers fehlende charakterliche Eignung abzusprechen, halte ich für sehr gewagt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Fahrprüfer diese Eignung ja gerade wenige Stunden oder Tage zuvor dem Betroffenen zugesprochen hat.

Wohl wahr. Fraglich dürfte aber sein, inwieweit es dem Fahrprüfer möglich war, sich ein Bild über die charakterliche Eignung zu machen. Das eine schließt das andere sicherlich nicht aus.

 

Was die dann machen, hat Euch nicht zu interessieren, denn das ist nicht Eure Aufgabe.

Hmmm.... es darf uns aber interessieren. Auch wenn es nicht unsere Aufgabe ist.

Link to post
Share on other sites
Und ob das Verhalten des Fahranfängers fehlende charakterliche Eignung abzusprechen, halte ich für sehr gewagt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Fahrprüfer diese Eignung ja gerade wenige Stunden oder Tage zuvor dem Betroffenen zugesprochen hat.

Wohl wahr. Fraglich dürfte aber sein, inwieweit es dem Fahrprüfer möglich war, sich ein Bild über die charakterliche Eignung zu machen. Das eine schließt das andere sicherlich nicht aus.

 

Das heißt, du zweifelst das System zur Erlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland im Ganzen an?

Link to post
Share on other sites
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Fahrprüfer diese Eignung ja gerade wenige Stunden oder Tage zuvor dem Betroffenen zugesprochen hat.

Meinst Du wohl, das haette er auch getan, wenn er gewusst haette, dass der Kandidat sogleich danach - oder so ziemlich sogleich - auf der Stadtautbahn tief zu fliegen gedenkt? :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Sehe ich anders.

 

wenn ein Fahranfänger 180 km h drüber fährt, dann fehlt dem was im Kopf und dann hat der einfach nicht die Reife um Auto zu fahren.

 

nö. einerseits steht dir diese beurteilung überhaupt nicht zu, aber was viel schwerer wiegt, du bist gar nicht in der lage eine solche beurteilung zu treffen. dafür sind gutachter zuständig, die sich auch schon damit schwer tun. aber du hast die skills dafür ganz sicher nicht. ausser du bist ein ausgebildeter gutachter, da nehm ich meine aussage zurück.

ich wette auch fast, dass es hier zu keiner MPU kommt. lies dir mal die gutachterleitlinien durch?

 

Diese Ansicht deckt sich sogar mit dem Strafrecht, wenn die jungen Menschen zwischen 18 und 21 Jahren noch nicht die notwendige Reife haben, kann das Jugendstrafrecht angewand werden.

 

Und wenn diese jungen Fahranfänger bei einer strafrechtlichen Verfehlung und mangelnder Reife wie ein Jugendlicher behandelt werden kann, dann doch wohl auch wenn die Reife zum Führen eines Fahrzeuges nicht reicht, dann soll der, wie andere Jugendliche, auf dessen Reifegrad er sich befindet, doch ebenfalls kein Auto fahren.

 

ohweih sag ich da nur

Link to post
Share on other sites
Führerscheinbüro hat die FE entzogen und zieht den FS ein :rolleyes:

Klingt sehr nach Willkür. Wie war das mit der Unschuldsvermutung?

 

Mal sehen/hören wie es weiter geht.

So wie es üblich ist.

 

Der Gute kann gegen die Entziehung gerichtlich angehen. So nach 2,5-3 Jahren entscheidet dann der Richter ob die Entziehung rechtmäßig war. In der Zeit hat er keine Fahrerlaubnis. Sein Recht einklagen kann er vergessen.

 

Oder er geht den Weg den die Fahrerlaubnisbehörde vorschlagen wird. Beibringen einer positiven MPU und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit allen negativen Folgen welche ein Fahrerlaubnisentzug in der Probezeit mit sich bringt. Geht schneller als sein Reicht einzuklagen.

 

Und das alles ohne Urteil oder das überhaupt ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Manche nennen sowas Rechtsstaat, ich nicht.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Nur weil einige andere Leute/Stellen anscheinend deine Sicht teilen, bedeuted dass noch lange nicht, dass deine und deren Sicht nicht weltfremd ist!!! :rolleyes:

Och, da bleib ich entspannt. ,

 

Ich denke, wer 180 km h drüber fährt hat nicht alle Latten im Zaun, und wer den noch in schutz nimmt, der denkt auch nicht gesund... und wer solchen Pfeifen noch ein Recht zu spricht weiter zu rasen, der lebt meiner Meinung nach zu weltfremd.

Link to post
Share on other sites

@ hartmut

 

du bringst wiedermal was durcheinander...

 

 

ALSO

 

unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, entziehen der Fahrerlaubnis hat nichts mit Strafe und Strafrecht zu tun, es geht um Verwaltungsrecht und da gibt es keine schuld und keine unschuld und keine unschuldsvermutung.

 

recht einklagen impliziert, dass man ein Recht (grundrecht) auf eine Fahrerlaubnis hat. Hat man aber nicht.

Link to post
Share on other sites
@ hartmut

 

du bringst wiedermal was durcheinander...

Nö.

Ich sage nur, es wird entzogen ohne Rücksicht ob überhaupt eine Schuld vorliegt. Da hat ein :rolleyes: irgendwas geschrieben, keiner prüft nach ob das Geschriebene stimmt, die Verwaltungsbehörde fragt noch den Übeltäter und entscheidet. Das es sich um Verwaltungsrecht handelt siehst Du schon daran das er gegen die Entziehung klagen kann, und das es 2,5-3 Jahre dauert bis darüber eine Entscheidung vorliegt. Die Verwaltungsgerichte sind überlastet.

 

 

ALSO

 

unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, entziehen der Fahrerlaubnis hat nichts mit Strafe und Strafrecht zu tun, es geht um Verwaltungsrecht und da gibt es keine schuld und keine unschuld und keine unschuldsvermutung.

Alter Hut wie ich oben geschrieben habe, oder habe ich was davon geschrieben das er gegen eine Strafe klagen kann.

 

Ist ja das Schöne am Verwaltungsrecht, ohne Fakten oder sonst was kann entzogen werden. Es gibt keine Unschuldsvermutung die beachtet werden muss.

 

recht einklagen impliziert, dass man ein Recht (grundrecht) auf eine Fahrerlaubnis hat. Hat man aber nicht.

Habe ich geschrieben, er könne die Fahrerlaubnis einklagen?

Meine Worte waren

Der Gute kann gegen die Entziehung gerichtlich angehen.

 

Sein Recht einklagen bedeutet hier das der Verwaltungsakt ungültig wird.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...