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Fahranfänger Mit 240km/h In Berlin Geblitzt - 60 Erlaubt


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Hier sehe ich auch die Notwendigkeit der Überprüfung der Eignung zum Führen eines Kfz.
Der Fahrer hat keinen Führerschein. Und selbst wenn er erhebliche Probleme haben wird, überhaupt einen zu bekommen: solche Fälle lassen sich nicht verhindern.
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Nein, der Fahrer hat keinen Führerschein (mehr?). Mehrere Insassen, keiner hat ihn vom Fahren abgehalten, keiner die Geschwindigkeit moniert. Keiner hat sich um das Opfer gekümmert. Trifft die Mitfahrer denn auch eine Schuld, außer der moralischen?

Verhindern kann man derartige Unfälle nicht, leider.

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u14325 Geschrieben: Gestern, 19:54

Es ist selten, daß ich Dir zustimme, aber Dein letzter Satz

 

stimmt

Du erwartest doch nicht dass ich bei vielen ansichten was fahrbetrieb in Deutschland einschliest zustimme :blink: wuerde ich hier so fahren wie es in Deutschland ueblich ist waehre meine Fahrerlaubniss schon lange in verwahrung dess Canadischen Staates, man sollte nicht vergessen dass das Autofahren bei uns eine notwendigkeit ist da es eben durch die grossen entfernungen bedingt ist ein Auto zu besitzen,und dieses nicht als Status symbol vorgefuehrt wird.

 

Dadurch legt sich auch das {seht her wie schnell ich bin} ueber soetwas koennen wir hier nur den :whistling:

Aber eines tages wird man auch in Deutschland bemerken dass man im taeglichem verkehr ruecksicht auf den anderen VT nehmen sollte und auch dess oefftern das so geheiligte Vorfahrtsrecht vergessen sollte, sicher kann man das Fahrzeug wenn frei ist laufen lassen,ohne andere VT zu gefaerden, aber it es noetig dem Vorderman in einer Limitierten Zone auf 10cm auf die pelle zu ruecken nur da er moeglicherweise keine Flenspunkte mehr abgeben kann/moechte ?

Man sollte hinter dem Lenkrad die Ruhe behalten,den anderen VT auch mal den Vorrang einreumen auch wenn er/sie ihn nicht hat, hilft sehr im taeglichem Verkehrsgeschehen!

 

Du schriebst gestern:

Geschrieben: Gestern, 20:32

keiner hat ihn vom Fahren abgehalten, keiner die Geschwindigkeit moniert. Keiner hat sich um das Opfer gekümmert. Trifft die Mitfahrer denn auch eine Schuld, außer der moralischen

dazu kann ich nur schreiben " Samstag nachts hatte ein in Toronto studierenter 20 jaehriger Student aus Chechoslovakja seinen Range Rover in einer ;) innerorts mit zirka 150km/h an einen Laternenmast in zwei teile zerlegt,die truemmer waren auf eine strecke von 100 metern verteilt,sein beifahrer war sofort tot,er selbst kam unverletzt aus dem vorderteil gekrochen,haette der Beifahrer aber den Zuendschlussel bei 80km/h abgedreht waere er noch am Leben,somit trifft ihm auch die moralische schuld, nuetzt wohl nichts, den Toter als Tot kann man nicht werden!

 

Man sollte in Deutschland mal wirklich die Morealische Glocke leuten, denn euere Geschwindigkeitsueberwachung bringt naehmlich nichts,und ist eben wie von vielen richtig beschrieben ,nichts weiter als Abzocke!

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....denn euere Geschwindigkeitsueberwachung bringt naehmlich nichts,und ist eben wie von vielen richtig beschrieben ,nichts weiter als Abzocke!

Auch hier muß man dem letzten Satz von @billjoe zustimmen.

:whistling:

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....denn euere Geschwindigkeitsueberwachung bringt naehmlich nichts,und ist eben wie von vielen richtig beschrieben ,nichts weiter als Abzocke!

Auch hier muß man dem letzten Satz von @billjoe zustimmen.

:whistling:

Leider entseht manchmal der Eindruck, nachmal ist das wohl auch so. Damit es keine Abzocke wird, darf die Verkehrsüberwachung nicht durch Firmen durchgeführt werden. Müssen Kontrollen im Aspekt der Verkehrsicherheit stattfinden und ruhig auch transparenter gemacht werden.

 

BLITZEN nachts, in den Sommerferien, vor der Grundschule sollte man da nicht (grundlos), tagsüber bei Schulbetrieb aber ruhig öfter.

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Zum Thema Verwaltungsrecht habe ich hier mal ein Beispiel beschrieben gehabt.

 

Da hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, der Entzug war nicht rechtens!

Und das hat erst das Oberverwaltungsgericht entschieden! Bis dahin war der Lappen weg.

2,5 Jahre lang - also nur ein bischen und nur nicht rechtens.

Wenn ein Gericht feststellt, daß eine Maßnahme der Verwaltung nicht rechtmäßig ist und sie deshalb aufhebt, dann ist diese Maßnahme nicht erst seit dem Urteil des Gerichtes unrechtmäßig, sondern sie war es von anfang an.

Meistens werden solche unrechtmäßigen Maßnahmen irrtümlich oder in schwierig zu entscheidenden Grenzfällen getroffen.

 

@Blaulicht

wenn dieser Raser 2,5 Jahre Zeit erhält zu reifen ist dass doch gut.
Wer jedoch Maßnahmen trifft, obwohl er erwarten muß, daß sie vor Gericht keinen Bestand haben, begeht vorsätzlich Rechtsverstöße.
spricht aber wie du zu Recht und Unrecht stehst.
Aha!
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Ist es nicht, bei den heutigen Gerichten und den Weg durch dien Instanzen, bei fast jeder Handlung denkbar, dass das eine Gericht pro und ein anderes contra sagt?

 

müsste man dann nicht eigentlich jedes Vewaltungshandeln unterlassen?

 

 

da hier ein OberVerwaltungsgericht so entschieden hat, hat wohl ein anderes Gericht die Rechtslage anders beurteilt. Dadurch wurde dann doch kein vorsätzlicher Rechtsverstoß begangen? Oder wie stellst du dir sonst Verwaltungshandeln vor?

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Zum Thema Verwaltungsrecht habe ich hier mal ein Beispiel beschrieben gehabt.

 

Da hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, der Entzug war nicht rechtens!

Und das hat erst das Oberverwaltungsgericht entschieden! Bis dahin war der Lappen weg.

2,5 Jahre lang - also nur ein bischen und nur nicht rechtens.

Wenn ein Gericht feststellt, daß eine Maßnahme der Verwaltung nicht rechtmäßig ist und sie deshalb aufhebt, dann ist diese Maßnahme nicht erst seit dem Urteil des Gerichtes unrechtmäßig, sondern sie war es von anfang an.

Meistens werden solche unrechtmäßigen Maßnahmen irrtümlich oder in schwierig zu entscheidenden Grenzfällen getroffen.

Nein das muss grundsätzlich nicht unbedingt sein, da es immer auf die letzte Verhandlung ankommt.

 

Es kann sich zum Beispiel im Laufe der Jahre die Rechtsgrundlage oder Rechtsansichten ändern, so dass unter Umständen ein zunächst rechtmäßiger Vwa plötzlich doch durch das Gericht kassiert wird.

 

Eine solch allgemeine Aussage ist somit falsch.

 

Ist es nicht, bei den heutigen Gerichten und den Weg durch dien Instanzen, bei fast jeder Handlung denkbar, dass das eine Gericht pro und ein anderes contra sagt?

 

müsste man dann nicht eigentlich jedes Vewaltungshandeln unterlassen?

 

 

da hier ein OberVerwaltungsgericht so entschieden hat, hat wohl ein anderes Gericht die Rechtslage anders beurteilt. Dadurch wurde dann doch kein vorsätzlicher Rechtsverstoß begangen? Oder wie stellst du dir sonst Verwaltungshandeln vor?

Auch die anderen Gericte könnten ja zu Gunsten des Fahrerlaubnisinhabers entschieden haben und die Verwaltung geht in die nächste Instanz. Allerdings hätte er seinen Lappen da sicherlich früher wiederbekommen.

 

Grundsätzlich kann man aber auch in allen Instanzen gewinnen.

 

Zu den vorsätzlichen Rechtsverstößen äußere ich mich bewusst nicht weiter.

 

Nur mal so eine Aussage an einer früheren Arbeitsstelle von mir [inhaltlich in etwa so]. Nein das können wir so nicht entscheiden, weil derzeit die XXX (Parteiname) die Mehrheit im XXX hat. Das Ergebnis muss so und so sein.

Was daraus am Ende geworden ist, weis ich allerdings nicht, da ich nur das Rechtsgutachten dazu erstellt habe.

 

Natürlich sollte ein Ergebnis so oder so entschieden für einen Verwaltungsangestellten oder Volljuristen kein Problem sein, da die Gesetze halt vel Spielraum lassen und es im Ergebnis einfach auf die Begründung ankommt.

Und solange diese eben zumindest zum Ergebnis passt und noch wenigstens ein wenig von der rechtlichen Lage gedeckt ist, ist dies auch kein Problem an sich.

 

Für den Betroffenen eines solchen Vwa dagegen sieht dies natürlich anders aus. :whistling:

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Ist es nicht, bei den heutigen Gerichten und den Weg durch dien Instanzen, bei fast jeder Handlung denkbar, dass das eine Gericht pro und ein anderes contra sagt?

 

müsste man dann nicht eigentlich jedes Vewaltungshandeln unterlassen?

Darauf kann ich dir fast mit deinen eigenen Worten antworten:

"An /die Tempolimitis die Rechtslage/ halten und man hat keine Probleme."

..., wobei die Gerichte im Zweifelfall die maßgebliche Auslegung der Gesetze festlegen. Insbesondere pflegen Gerichte darauf zu bestehen, daß die Verwaltung ohne Zorn und Eifer (sine ira et studio) handelt.

 

da hier ein OberVerwaltungsgericht so entschieden hat, hat wohl ein anderes Gericht die Rechtslage anders beurteilt.

Damit hat das höhere Gericht die Beurteilung des anderen als falsch erkannt und korrigiert, und von da an ist nur noch der Spruch des OberVerwaltungsgerichtes maßgeblich. Die Auswahl, dich nach dem einen oder dem anderen Gerichtsspruch zu richten hast Du nur, wenn zwei Gerichte in zwei verschiedenen Bundesländern - anderen als deinem eigenen Bundesland - in der gleichen Sache unterschiedlich urteilen.

 

@Gast225

Es kann sich zum Beispiel im Laufe der Jahre die Rechtsgrundlage oder Rechtsansichten ändern, so dass unter Umständen ein zunächst rechtmäßiger Vwa plötzlich doch durch das Gericht kassiert wird.

Solche Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsauffassung bei höheren Gerichten ist afaik selten und geschieht mit längerem zeitlichem Vorlauf und nach ausführlicher Diskussion. (Eine Änderung der Ladenschlußzeiten ist z.B. nur in NRW beabsichtigt; ob und wann Haschisch jemals legalisiert wird steht in den Sternen.) Mit der Gesetzesänderung werden bisher rechtmäßige Verwaltungsakte (Vwa?) korrekturbedürftig, wobei die Korrektur mangels Interesse und Initiative eine zeit lang ausbleiben kann. Verwaltungsakte sind imho jedoch nicht rechtmäßig, wenn sie mit einer inzwischen überholten Gesetzeslage oder Spruchpraxis der Gerichte begründet werden.

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Es ist zum :blink: wie sich einige hinter dem lenkrad benehmen

Ja, fürwahr! Da wird gedöst, geplaudert, gebummelt... :sneaky::heul:;)

Gar schröcklich üst, daß andere nicht so fahren mögen wie wir selbst. :angry2:

Die anderen, sagte einer mal, das ist die Hölle.

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@Gast225
Es kann sich zum Beispiel im Laufe der Jahre die Rechtsgrundlage oder Rechtsansichten ändern, so dass unter Umständen ein zunächst rechtmäßiger Vwa plötzlich doch durch das Gericht kassiert wird.

Solche Änderung der Gesetzeslage oder der Rechtsauffassung bei höheren Gerichten ist afaik selten und geschieht mit längerem zeitlichem Vorlauf und nach ausführlicher Diskussion.

Das ist in den letzten Jahren leider immer weniger der Fall.

 

Sie dir nur mal die ganzen Änderungen des SGB II in den letzten sieben Jahren an. Das dürften an die 20 Änderungszeitpunkte mit über 200 bis 300 Gesamtänderungen der Gesetzeslage sein. Von den ganzen Übergangsvorschriften ganz zu schweigen. :heul:

 

Ich habe da mittlerweile 12 Ausgaben/Auflagen von Gesetzestexten für ein einziges Gesetz seit 2005 in unmittelbarer Nähe zu meinen Schreibtisch liegen und das sind nicht einmal alle gesetzlichen Änderungen erfasst, weil sich diese einfach viel zu schnell ändern.

Und die braucht man heute noch alle, weil man eben auch 2012 noch teilweise eine Leistungsberechnung von 2005 oder 2006 durchführen muss (Rückforderungen, Überprüfungsbescheide etc.). :sneaky:

 

Rechtsansichten ändern da sich noch schneller wie man den verschiedenen Auflagen der Kommentare entnehmen kann.

 

Und das sollen dann noch "Laien" kapieren, wenn selbst Juristen in manchen Dingen kaum noch einen Durchblick haben.

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Und das sollen dann noch "Laien" kapieren, wenn selbst Juristen in manchen Dingen kaum noch einen Durchblick haben.

Die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz läßt sich angeblich von Fachkräften der BASF unterstützen, weil die Profis in der Industrie den Durchblick schneller schaffen.

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Im Einzelfall mag dies zutreffen. Die Behörde sollte jedoch genug fähiges Personal haben. Notfalls ist halt Schulungsbedarf vorhanden.

 

Allerdings haben die externen Fachkräfte auch das Problem, dass sich die Rechtsansicht ständig ändern kann.

 

Ein kleines Beispiel dazu aus dem bereich Bewilligung von Heizkosten. Allein von einem Sozialgericht haben wir über die Jahre dazu an die zehn verschiedene Entscheidungen. Wie will man da eine einheitliche Linie hinbekommen.

 

Noch weis ich tatsächlich was nun genau richtig ist.

 

------------------

Im übrigen ist es nicht unüblich, dass Behörden Sachen an externe wie Fachkanzleien vergeben. Ist einfach billiger.

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