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Fahranfänger Mit 240km/h In Berlin Geblitzt - 60 Erlaubt


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@ hartmut

 

du bringst wiedermal was durcheinander...

 

 

ALSO

 

unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, entziehen der Fahrerlaubnis hat nichts mit Strafe und Strafrecht zu tun, es geht um Verwaltungsrecht und da gibt es keine schuld und keine unschuld und keine unschuldsvermutung.

 

recht einklagen impliziert, dass man ein Recht (grundrecht) auf eine Fahrerlaubnis hat. Hat man aber nicht.

 

Ich hätte es nicht besser erklären können :rolleyes:

 

Und nur so nebenbei, hätte er irgend jemanden bei dieser Fahrt gefährdet bzw. in Gefahr gebracht wären wir hier im Strafrecht (§ 315c StGB) gewesen und wir hätten ihm den FS vor Ort entzogen und eine Strafanzeige und nicht wie erfolgt eine Owi-Anzeige gefertigt.

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Ich hätte es nicht besser erklären können :rolleyes:

Dann musst Du noch üben.

 

Und nur so nebenbei, hätte er irgend jemanden bei dieser Fahrt gefährdet bzw. in Gefahr gebracht wären wir hier im Strafrecht (§ 315c StGB) gewesen und wir hätten ihm den FS vor Ort entzogen und eine Strafanzeige und nicht wie erfolgt eine Owi-Anzeige gefertigt.

Hat er aber nicht, weshalb denn die "willkürliche" Entziehung?

 

War also nicht mehr als eine poplige Owi.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann musst Du noch üben.

 

Stimmt, bin auch noch nicht sooo lange hier im Forum, verspreche aber mich zu bessern ;)

 

Hat er aber nicht, weshalb denn die "willkürliche" Entziehung?

 

War also nicht mehr als eine poplige Owi.

 

MfG.

 

hartmut

 

Frag beim Führerscheinbüro nach, hast Du doch gelesen, ist ein Verwaltungsakt. Die Polizei erteilt keine FE. Eine "poplige Owi", klar, war doch von Anfang an nicht anders dargestellt. Oder muss man Dir den Unterschied zwischen Ordnungwidrigkeit und Straftat erklären?

 

Der Höchstsatz ist nun einmal bei 680,-€ / 4 Punkte / 3 Monate Fahrverbot (natürlich alles ausserhalb der Probezeit). Aber da wird ja dann willkürlich entschieden was noch drauf kommt :rolleyes:

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@ hartmut

 

schuld spielt da keine Rolle.

 

 

die behörde hat Kentniss von dem Sachverhalt und

ein Gesetz regelt Handlungsoptionen und Handlungsverpflichtungen

 

wie gesagt, beim Führerschein handelt es sich nicht

um ein Grundrecht

sondern um ein Privileg

 

meiner Meinung nach handelt die Behörde hier genau richtig, solche Fahranfänger-Raser haben auf der Straße nichts verloren. Wenn derjunge Mann in ein paar Jahren seinen Reife nachweisen kann, dann kann man prüfen, ob man ihm erlaubt erneut einen Führerschein zu machen. Ist wie beim Sport: es gibt gelb, manche Fouls gebensofort Rot und ganz miese dinge führen zu einer Sperre... Hier hat der Fahranfänger gleich das große Ding gewaählt und wurde zurecht sofort vom Platz gestellt und gesperrt. KLEINERE Verstöße hätten nur ne gelbe Karte gebracht.

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Stimmt, bin auch noch nicht sooo lange hier im Forum, verspreche aber mich zu bessern :wacko:

Ist doch schon mal ein Anfang.

 

Frag beim Führerscheinbüro nach, hast Du doch gelesen, ist ein Verwaltungsakt.

Mir ist das bestens bekannt, deshalb sage ich ja ohne klingt nach Willkür. So wie die Gelbe Karte welche die Fahrerlaubnisbehörde vergeben kann wenn jemand von den ;) angeschwärzt wird, auch wenn es nicht mit dem Verkehr zusammen hängt. Nur das es hier gleich die Rote Karte ist.

 

Die Polizei erteilt keine FE.

Wer hat sowas behauptet. Übrigens könnte hier FE für Fahrerlaubnis oder auch für Fahrerlaubnisentzug stehen. Also üben, wie schon geschrieben. Findest Du nicht Führerscheinbüro sollte ein Fachmann nicht schreiben? Also üben.

 

Eine "poplige Owi", klar, war doch von Anfang an nicht anders dargestellt. Oder muss man Dir den Unterschied zwischen Ordnungwidrigkeit und Straftat erklären?

Nö,

brauchste nicht.

 

Der Höchstsatz ist nun einmal bei 680,-€ / 4 Punkte / 3 Monate Fahrverbot (natürlich alles ausserhalb der Probezeit). Aber da wird ja dann willkürlich entschieden was noch drauf kommt :rolleyes:

Und der Höchstsatz wird bei Vorsatz verdoppelt, so hat es der Gesetzgeber mal vorgesehen. Die 3 Monate gehen klar. Das war es aber schon. Aber gibt es in der Probezeit andere Tarife? Wäre mir jetzt nicht bekannt. Alles was mehr ist, außer ein Richter stellt was anderes fest, ist für mich Willkür.

 

MfG.

 

hartmut

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schuld spielt da keine Rolle.

Dann ist das schonmal geklärt.

 

die behörde hat Kentniss von dem Sachverhalt und

ein Gesetz regelt Handlungsoptionen und Handlungsverpflichtungen

Hat sie, aber ob das bei einer normalen Ordnungswidrigkeit soweit gehen darf?

 

wie gesagt, beim Führerschein handelt es sich nicht

um ein Grundrecht

sondern um ein Privileg

Hat jemand etwas von einem Grundrecht gesagt? Und ein Privileg ist eine FE schon zweimal nicht. Es ist eine Erlaubnis die nicht ohne weiteres zurückgezogen werden darf.

 

meiner Meinung nach handelt die Behörde hier genau richtig, solche Fahranfänger-Raser haben auf der Straße nichts verloren. Wenn derjunge Mann in ein paar Jahren seinen Reife nachweisen kann, dann kann man prüfen, ob man ihm erlaubt erneut einen Führerschein zu machen.

So, wie war das mit der Vorverurteilung wenn es um ;) ging? :rolleyes:

Woher weißt Du das der junge Mann unreif ist? Kennst Du den persönlich?

 

Ist wie beim Sport: es gibt gelb, manche Fouls gebensofort Rot und ganz miese dinge führen zu einer Sperre... Hier hat der Fahranfänger gleich das große Ding gewaählt und wurde zurecht sofort vom Platz gestellt und gesperrt. KLEINERE Verstöße hätten nur ne gelbe Karte gebracht.

Und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie gesagt, es war eine poplige Owi für die der Gesetzgeber eben ein Bußgeld und ein Fahrverbot vorgesehen hat. Nicht mehr, nicht weniger. Erinnerst Du dich noch an die Gewaltenteilung? Sage ich doch, kannste bei solchen Dingen in die Tonne klopfen.

 

MfG.

 

hartmut

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kurzes Update:

 

Führerscheinbüro hat die FE entzogen und zieht den FS ein :rolleyes:

 

Mal sehen/hören wie es weiter geht.

Und das soll ich jetzt glauben.

 

Woher sind die Infos. Auf dienstlichen Weg darf Euch so etwas nicht erreichen. Stichwort Datenschutz.

 

Den entzug kann ich mir auch nicht vorstellen, zumal erst einmal die Abreichung einer MPU gefordert wird, ehe die FE entzogen wird und der FS eingezogen.

 

Im übrigen wie will man bei einem einmaligen Verstoß gleich auf eine fehlende Reife schließen.

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schuld spielt da keine Rolle.

Dann ist das schonmal geklärt.

 

die behörde hat Kentniss von dem Sachverhalt und

ein Gesetz regelt Handlungsoptionen und Handlungsverpflichtungen

Hat sie, aber ob das bei einer normalen Ordnungswidrigkeit soweit gehen darf?

 

wie gesagt, beim Führerschein handelt es sich nicht

um ein Grundrecht

sondern um ein Privileg

Hat jemand etwas von einem Grundrecht gesagt? Und ein Privileg ist eine FE schon zweimal nicht. Es ist eine Erlaubnis die nicht ohne weiteres zurückgezogen werden darf.

 

meiner Meinung nach handelt die Behörde hier genau richtig, solche Fahranfänger-Raser haben auf der Straße nichts verloren. Wenn derjunge Mann in ein paar Jahren seinen Reife nachweisen kann, dann kann man prüfen, ob man ihm erlaubt erneut einen Führerschein zu machen.

So, wie war das mit der Vorverurteilung wenn es um :wacko: ging? ;)

Woher weißt Du das der junge Mann unreif ist? Kennst Du den persönlich?

 

Ist wie beim Sport: es gibt gelb, manche Fouls gebensofort Rot und ganz miese dinge führen zu einer Sperre... Hier hat der Fahranfänger gleich das große Ding gewaählt und wurde zurecht sofort vom Platz gestellt und gesperrt. KLEINERE Verstöße hätten nur ne gelbe Karte gebracht.

Und auf welcher Rechtsgrundlage? Wie gesagt, es war eine poplige Owi für die der Gesetzgeber eben ein Bußgeld und ein Fahrverbot vorgesehen hat. Nicht mehr, nicht weniger. Erinnerst Du dich noch an die Gewaltenteilung? Sage ich doch, kannste bei solchen Dingen in die Tonne klopfen.

 

MfG.

 

hartmut

 

 

FE = Fahrerlaubnis, FS = Führerschein

 

Das sind Fachbegriffe so wie sie wohl jeder

:drive: kennt und zuordnen kann

 

Führerscheinbüro,.............. was gibt es da auszusetzen? Kannst Du mit LABO III C mehr anfangen?

 

Verdoppeln, klar bei Vorsatz! Die Fahrerlaubnis erteilt das Füherscheinbüro (die zuständige Behörde :rolleyes: ). Diese kann sie auch JEDERZEIT (natürlich mit Begründung und nicht willkürlich) entziehen. Man hat kein Recht auf eine FE, deswegen muss man sie ja auch beantragen :wacko:

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Einen Richter braucht man nicht für einfache Verwaltungsakte... wäre auch schlimm, wenn bei meinem Bauantrag auch noch ein Richter hätte entscheiden müssen.. will ich gar nicht drüber nachdenken..

 

 

und @hartmut du irrst

es ist keine einfache Owi, sondern echt eine grobe Verfehlung.

 

und

für die Probezeit sind die Spielregeln anders.

 

einig sind wir uns, dass die Fahrerlaubnis kein Grundrecht ist, ob privileg oder nicht lassen wir mal offen, zumindest ist die von einer Behörde ausgestellt und kann zurückgenommen werden... in diesem Fall ist das auch richtig.

 

und erst nach genauer Prüfung darf man den wieder fahren lassen.

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Und das soll ich jetzt glauben.

 

Woher sind die Infos. Auf dienstlichen Weg darf Euch so etwas nicht erreichen. Stichwort Datenschutz.

 

Den entzug kann ich mir auch nicht vorstellen, zumal erst einmal die Abreichung einer MPU gefordert wird, ehe die FE entzogen wird und der FS eingezogen.

 

Im übrigen wie will man bei einem einmaligen Verstoß gleich auf eine fehlende Reife schließen.

 

Ist mir egal ob Du das glaubst. Denkst Du das die Behörden nicht zusammenarbeiten? Wir haben fast täglich mit dem Führerscheinbüro zu tun.

 

Reife kam nicht von mir :rolleyes:

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Einen Richter braucht man nicht für einfache Verwaltungsakte... wäre auch schlimm, wenn bei meinem Bauantrag auch noch ein Richter hätte entscheiden müssen.. will ich gar nicht drüber nachdenken..

Aber gegen Verwaltungsakte kann man angehen. Was aber nur theoretisch ist, weil die Verfahren solange dauern.

 

es ist keine einfache Owi, sondern echt eine grobe Verfehlung.

Für dich, zählt aber nicht.

 

und

für die Probezeit sind die Spielregeln anders.

Was ist anders? Über Probezeitverlängerung und Nachschulung brauchen wir nicht sprechen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist geregelt.

 

einig sind wir uns, dass die Fahrerlaubnis kein Grundrecht ist, ob privileg oder nicht lassen wir mal offen, zumindest ist die von einer Behörde ausgestellt und kann zurückgenommen werden... in diesem Fall ist das auch richtig.

Es ist eine Erlaubnis die nicht ohne Grund zurückgezogen werden darf.

 

und erst nach genauer Prüfung darf man den wieder fahren lassen.

Erst nach genauer Prüfung darf man die Fahrerlaubnis entziehen.

 

Du willst das der unbedingt bestraft wird, ist nicht Sache der Polizei. Die soll nur feststellen der Rest macht die Justiz.

 

MfG.

 

hartmut

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FE = Fahrerlaubnis, FS = Führerschein

Können die hiesigen :wacko: nicht mal im Polizeibericht auseinanderhalten.

 

Das sind Fachbegriffe so wie sie wohl jeder

:wacko: kennt und zuordnen kann

Und viele kennen den Unterschied nicht.

 

Führerscheinbüro,.............. was gibt es da auszusetzen? Kannst Du mit LABO III C mehr anfangen?

Weil es kein Führerscheinbüro gibt. Auch in Berlin heißt es Fahrerlaubnisbehörde, meinetwegen auch Führerscheinstelle, mit den Begriffen können die Leute was anfangen.

Ne, mit LABO kann ich nichts anfangen. Eine allgemein verständliche Ausdrucksweise ist ein Vorteil.

 

Verdoppeln, klar bei Vorsatz! Die Fahrerlaubnis erteilt das Füherscheinbüro (die zuständige Behörde :rolleyes: ). Diese kann sie auch JEDERZEIT (natürlich mit Begründung und nicht willkürlich) entziehen. Man hat kein Recht auf eine FE, deswegen muss man sie ja auch beantragen ;)

Und die Begründung ist welche?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich will

 

1.

das der ganz normal bestraft wird

und

2.

will ich dass der zunächst nicht mehr Auto fährt, solche Raser haben hinter dem Steuer nichts verloren

 

Sache der Polizei ist ihn zu fangen

sache der Strafe ist bei der Bußgeldstell bzw. Gerichten

und ich habe eine Meinung zu dem Thema.... und die Möglichkeit bestimmte Feststellungen anderen Behörden mit zu teilen.

 

 

FS, FE,FZ,BE, alles verständlich...

 

Und die Begründung ist welche?

 

MfG.

 

hartmut

HAT AUF DER STRAßE NICHTS ZU SUCHEN.

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Und das soll ich jetzt glauben.

 

Woher sind die Infos. Auf dienstlichen Weg darf Euch so etwas nicht erreichen. Stichwort Datenschutz.

 

Den entzug kann ich mir auch nicht vorstellen, zumal erst einmal die Abreichung einer MPU gefordert wird, ehe die FE entzogen wird und der FS eingezogen.

 

Im übrigen wie will man bei einem einmaligen Verstoß gleich auf eine fehlende Reife schließen.

 

Ist mir egal ob Du das glaubst. Denkst Du das die Behörden nicht zusammenarbeiten? Wir haben fast täglich mit dem Führerscheinbüro zu tun.

 

Reife kam nicht von mir :rolleyes:

Schön für dich. Ein neues Aufgabengebiet für den Landesdatenschutzbeauftragten.

 

Das mit der Reife habe ich nur angeführt, weil es ja einen Grund für den Entzug bedarf. Allein in der Überschreitung kann er ja nicht liegen.

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Ich will

 

1.

das der ganz normal bestraft wird

Also Bußgeld und Fahrverbot. Probezeitrelevante Maßnahmen. fertig.

Genehmigt.

 

und

2.

will ich dass der zunächst nicht mehr Auto fährt, solche Raser haben hinter dem Steuer nichts verloren

3 Monate sagt der Gesetzgeber. Bei manchen hilft es.

 

Sache der Polizei ist ihn zu fangen

sache der Strafe ist bei der Bußgeldstell bzw. Gerichten

So soll es sein. So ist es Gesetz

 

und ich habe eine Meinung zu dem Thema.... und die Möglichkeit bestimmte Feststellungen anderen Behörden mit zu teilen.

Deine Meinung sei dir gewährt. Die Möglichkeit halte ich für zumindest Grenzwertig weil da deine Emotionen mitschwingen.

 

FS, FE,FZ,BE, alles verständlich...

Wenn der Zusammenhang stimmt. Wenn aber es zwei Bedeutungen möglich sind, besser ausschreiben.

 

HAT AUF DER STRAßE NICHTS ZU SUCHEN.

Ist nur deine Meinung und muss nicht der Realität entsprechen.

 

MfG.

 

hartmut

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Woher sind die Infos. Auf dienstlichen Weg darf Euch so etwas nicht erreichen. Stichwort Datenschutz.

Wer sagt das oder wo steht, daß wir auf dienstlichem Weg davon keine Kenntnis erhalten dürfen?

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@hartmut : Ich bewundere (einmal mehr) deine Ausdauer, und zwar gegenüber den "was in der BKatV steht ist für mein Empfinden viel zu wenig, dem geben wir mit fragwürdigen verwaltungsrechtlichen Klimmzügen richtig einen mit, dagegen kann er sich nämlich erstmal garnicht wehren, und das ist auch gut so" - Hardlinern.

 

Was hier falsch im Staate läuft kann man mit etwas Distanz sehr gut sehen.

 

Ein Heranwachsender wird wegen einer absolut folgenlosen Dummheit vor extreme Schwierigkeiten gestellt, die seine Zukunft massiv beeinträchtigen können.

 

Wenn er an die richtigen "Geistesexperten" kommt hat er jahrelang keine FE, kein Job usw.

 

Konnte / musste er damit rechnen ? - Nein, weil selbst wenn er sich intensiv mit der BKatV beschäftigt hat konnte er nur den Flatrate-Tarif 2x680 + 4P + 3M FV erwarten.

 

Diese Ahndung wäre auch in meinen Augen geboten, im Wiederholungsfall könnte man über andere Maßnahmen nachdenken.

 

Der hier aber abgezogene verwaltungsrechtliche Popanz mit FE-Entzug ist in meinen Augen nicht mehr als eine weitere Machtdemonstration der mit Allmachtsphantasie geschwängerten Exekutive gegenüber dem Bürger welche die Staatsverdrossenheit sicher nicht vermindern wird.

 

Es gibt es unzählige Kandidaten die mehr gemeingefährliche "Schwächen" haben als der 20-jährige Speedfreak. Diese wollen zwar oft nichtmal Auto fahren, schädigen dafür aber andere bewusst, müssen aber erst mit spürbaren Konsequenzen rechnen wenn die Akte aus allen Nähten platzt -> Schade dass man diese Straftäter nicht nach Verwaltungsrecht ohne Urteil jahrelang wegsperren kann (vgl. "haben auf der Straße nichts zu suchen") werden die o.g. Hardliner wohl denken.....

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nö. einerseits steht dir diese beurteilung überhaupt nicht zu,....

Als ganz klare Meinungsaeusserung wohl doch, oder fuehlst Du dich dazu berufen, diese zu unterbinden? ;)

 

....aber was viel schwerer wiegt, du bist gar nicht in der lage eine solche beurteilung zu treffen.

Diese Behauptung stuende Dir z.B. ueberhaupt nicht zu, oder weisst Du mehr ueber den User 'Blaulicht' als andere? ;)

 

....dafür sind gutachter zuständig, die sich auch schon damit schwer tun. aber du hast die skills dafür ganz sicher nicht. ausser du bist ein ausgebildeter gutachter, da nehm ich meine aussage zurück.

Wieviele Gutachter kennst Du eigentlich und kannst somit so sicher behaupten, dass die sich schwer tun wuerden? :wacko:

 

ich wette auch fast, dass es hier zu keiner MPU kommt. lies dir mal die gutachterleitlinien durch?

Die Leitlinien sollen anleiten, und nicht zu einer Befolgung auffordern, ohne auch links und rechts der Leitlinien nachgedacht zu haben. Mir scheint, Du theoretisierst hier ganz maechtig, 'Tom_', mehr nicht!

Uebrigens hat die weitere Entwicklung des Falles ja gezeigt, dass deine Wette wohl voll in die Hose geht und Du mit deiner Theorie eben fernab der taeglichen Praxis agierst..... :rolleyes:

 

Klingt sehr nach Willkür. Wie war das mit der Unschuldsvermutung?

Hier haben wir jetzt das gefluegelte Wort des 'hartmut'....... :wacko:

 

Geht schneller als sein Reicht einzuklagen.

Von welchem Recht fabulierst Du hier? :wacko: Was ist mit den rechten der anderen VT? :think::drive:

 

Und das alles ohne Urteil oder das überhaupt ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde. Manche nennen sowas Rechtsstaat, ich nicht.

Ich wuerde das 'praeventive Schutzmassnahme aller VT' nennen - und finde es gut so!

 

Ich sage nur, es wird entzogen ohne Rücksicht ob überhaupt eine Schuld vorliegt. Da hat ein :cop01: irgendwas geschrieben, keiner prüft nach ob das Geschriebene stimmt, die Verwaltungsbehörde fragt noch den Übeltäter und entscheidet.

Und ich sage: Wieder einmal bastelt sich 'hartmut' seine Welt zurecht! Woher hast Du dieses, dein vorgebliches Wissen? :wiki:

 

.....manche Fouls gebensofort Rot und ganz miese dinge führen zu einer Sperre...

Hier muss ich dich korrigieren: Eine rote Karte zieht immer ein Sperre nach sich, das geht ganz automatisch.....

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Ein Heranwachsender wird wegen einer absolut folgenlosen Dummheit vor extreme Schwierigkeiten gestellt, die seine Zukunft massiv beeinträchtigen können.

Mir kommen die Traenen...... :drive:

 

Konnte / musste er damit rechnen ? - Nein, weil selbst wenn er sich intensiv mit der BKatV beschäftigt hat konnte er nur den Flatrate-Tarif 2x680 + 4P + 3M FV erwarten.

Das ist ja beinahe eine chinesische Argumentation: Wenn ich mir ueber die Folgen meines Tuns keine Gedanken mache, dann habe ich sie auch nicht zu tragen..... :wacko:

 

Diese Ahndung wäre auch in meinen Augen geboten, im Wiederholungsfall könnte man über andere Maßnahmen nachdenken.

Was nur, wenn dieser Wiederholungsfall dann auch fuer andere VT zu extremen Schaden fuehrt? Kann es sein, dass dann der 'Diplomat' wieder herum geifert, diesmal dann aber genau entgegen gesetzt? :wacko:

 

Der hier aber abgezogene verwaltungsrechtliche Popanz mit FE-Entzug ist in meinen Augen nicht mehr als eine weitere Machtdemonstration der mit Allmachtsphantasie geschwängerten Exekutive gegenüber dem Bürger welche die Staatsverdrossenheit sicher nicht vermindern wird.

Klar, Du. Aber mal schoen, dass wir darueber gesprochen haben..... :rolleyes:

 

Es gibt es unzählige Kandidaten die mehr gemeingefährliche "Schwächen" haben als der 20-jährige Speedfreak. Diese wollen zwar oft nichtmal Auto fahren, schädigen dafür aber andere bewusst, müssen aber erst mit spürbaren Konsequenzen rechnen wenn die Akte aus allen Nähten platzt -> Schade dass man diese Straftäter nicht nach Verwaltungsrecht ohne Urteil jahrelang wegsperren kann (vgl. "haben auf der Straße nichts zu suchen") werden die o.g. Hardliner wohl denken.....

Joh - womit wir wieder bei den Stammtischargumenten waeren..... ;)

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Hier haben wir jetzt das gefluegelte Wort des 'hartmut'....... :drive:

Wie würdest Du es nennen?

 

Von welchem Recht fabulierst Du hier? :rolleyes:

Das Recht sich gegen willkürliche Maßnahmen zu wehren

 

Was ist mit den rechten der anderen VT? :wacko:;)

Wo wurden die tangiert?

 

Ich wuerde das 'praeventive Schutzmassnahme aller VT' nennen - und finde es gut so!

Und worin besteht der Schutz?

 

Und ich sage: Wieder einmal bastelt sich 'hartmut' seine Welt zurecht! Woher hast Du dieses, dein vorgebliches Wissen? :wacko:

Schon mal daraus, es geht länger als 14Tage bis ein BGB rechtskräftig wird.

Woher hast aber Du dein Wissen?

 

MfG.

 

hartmut

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Woher sind die Infos. Auf dienstlichen Weg darf Euch so etwas nicht erreichen. Stichwort Datenschutz.

Wer sagt das oder wo steht, daß wir auf dienstlichem Weg davon keine Kenntnis erhalten dürfen?

Weil es euch schlicht nicht zu interessieren hat, was mit einem Betroffenen nach der Feststellung der Ordnungswidrigkeit passiert.

 

Selbst die "Strafe" die der Betroffene bekommt, geht euch nichts an.

 

Der Rest ist über den Datenschutz abgesichert. Von der Ausnahme einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Gericht einmal abgesehen.

 

@senke

 

Ich weis, dass ein Entzug ja grundsätzlich auch bei erheblicher Überschreitung möglich sein kann. Jedoch passt hier dies zeitlich nicht.

 

Allein aus dem Grund, dass die Sache noch nicht einmal rechtskräftig oder bestandskräftig ist, darf diese Sache nicht verwendet werden. Es passt einfach zeitlich nicht.

 

Eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO halte ich wegen dem Nichtvorliegen der Katalogdaten des § 69 Absatz 1 StGB für nicht einschlägig. § 315c StGB kann ja wohl nicht unterstellt werden. Der gesamte Sachverhalt ist mir allerdings nicht bekannt.

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Wie würdest Du es nennen?

Das hatte ich im selben Beitrag bereits geschrieben........ Du stellst das wie folgt in Frage:

 

Ich wuerde das 'praeventive Schutzmassnahme aller VT' nennen - und finde es gut so!

Und worin besteht der Schutz?

Der besteht in der Tatsache, dass alle anderen VT nachhaltig vor diesem Tiefflieger sicher sind.....

 

Das Recht sich gegen willkürliche Maßnahmen zu wehren

Dazu bedarf es erst einmal einer solchen Massnahmne - und da reicht es nicht aus, wenn der scheuklappenbewehrte 'hartmut' die getroffene Massnahme als willkuerlich bezeichnet.

 

Was ist mit den rechten der anderen VT? :wacko::rolleyes:

Wo wurden die tangiert?

Sie koennten z. B. gefaehrdet gewesen sein - und in Zukunft gefaehrdet werden, wenn nicht das, was Du so unsinnigerweise als willkuerliche Massnahme bezeichnest, durch gezogen wird.

 

Und ich sage: Wieder einmal bastelt sich 'hartmut' seine Welt zurecht! Woher hast Du dieses, dein vorgebliches Wissen? ;)

Schon mal daraus, es geht länger als 14Tage bis ein BGB rechtskräftig wird.

Diese Antwort ist einmal mehr kryptisch und hat wenig mit der Frage zu tun.

 

Woher hast aber Du dein Wissen?

Es muesste - zumindest sollte es - Dir aufgefallen sein, dass ich nicht irgendwelches Wissen vorgaukele.....

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Das hatte ich im selben Beitrag bereits geschrieben........ Du stellst das wie folgt in Frage:

Bei dir stelle bald nichts mehr in Frage.

 

Der besteht in der Tatsache, dass alle anderen VT nachhaltig vor diesem Tiefflieger sicher sind.....

Echt. Vielleicht ist der nach der "gerechten Strafe" geläutert? Ist doch Sinn und Zweck von Bußgeldern und Fahrverboten.

Du wirst doch nicht deren Wirksamkeit in Frage stellen?

 

Dazu bedarf es erst einmal einer solchen Massnahmne - und da reicht es nicht aus, wenn der scheuklappenbewehrte 'hartmut' die getroffene Massnahme als willkuerlich bezeichnet.

Das soll ja nicht der hartmut, sondern der Richter entscheiden. Was glaubst Du zu was der Rechtsweg gedacht ist?

 

Sie koennten z. B. gefaehrdet gewesen sein - und in Zukunft gefaehrdet werden, wenn nicht das, was Du so unsinnigerweise als willkuerliche Massnahme bezeichnest, durch gezogen wird.

Die werden auch gefährdet wenn Du dich im Verkehrsraum bewegst. Ein gewisses Gefährdungspotential ist immer gegeben.

 

Diese Antwort ist einmal mehr kryptisch und hat wenig mit der Frage zu tun.

Dann lies was Gast225 geschrieben hat, der kann es besser erklären.

 

Es muesste - zumindest sollte es - Dir aufgefallen sein, dass ich nicht irgendwelches Wissen vorgaukele.....

Dann ist ja gut das wir mal darüber gesprochen haben. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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Ein Heranwachsender wird wegen einer absolut folgenlosen Dummheit vor extreme Schwierigkeiten gestellt, die seine Zukunft massiv beeinträchtigen können.

Mir kommen die Traenen...... :rolleyes:

 

Tja, Einfüllungsvermögen scheint nicht deine Stärke zu sein.

 

Du wirst zwar keine haben, aber stell dir mal vor, dein Bengel oder Mädel macht so eine FOLGENLOSE Dummheit. Bin gespannt, welchen Stepptanz du aufführst, wenn dir klar wird, was für Folgen auf dich und deinen Nachwuchs zukommen.

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Och, da brauch ich nicht Gutachter zu sein, um zu sagen, dass ein solcher Raser nichts am Steuer verloren hat und er nicht die nötige Reife hat.

 

fein. dann brauchen wir für vieles auch keine richter mehr, denn der 'gesunde menschenverstand' kann ja mindestens genauso gut urteilen. ich bin echt froh, dass du wahrscheinlich nach meiner meinung kein cop bist. mit solchen ansichten...sorry.

 

 

 

kurzes Update:

 

Führerscheinbüro hat die FE entzogen und zieht den FS ein :rolleyes:

 

ach was, und wer soll das bitte glauben? auf welcher rechtsgrundlage denn bitte?

hier wurde ja offensichtlich keine straftat angenommen, wäre ja auch noch schöner, also ist das ganze ein verwaltungsrechtlicher vorgang. also kann maximal eine aufforderung zum beibringen eines gutachtens erlassen worden sein. aber selbst dann gibt es einen gewissen zeitrahmen, bis dies erfolgen muss. erst dann kann überhaupt eine entziehung erfolgen.

also alles in allem, äusserst unglaubwürdig das ganze.

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Ich weis, dass ein Entzug ja grundsätzlich auch bei erheblicher Überschreitung möglich sein kann. Jedoch passt hier dies zeitlich nicht.

 

Allein aus dem Grund, dass die Sache noch nicht einmal rechtskräftig oder bestandskräftig ist, darf diese Sache nicht verwendet werden. Es passt einfach zeitlich nicht.

 

eben

 

Eine vorläufige Entziehung nach § 111a StPO halte ich wegen dem Nichtvorliegen der Katalogdaten des § 69 Absatz 1 StGB für nicht einschlägig. § 315c StGB kann ja wohl nicht unterstellt werden. Der gesamte Sachverhalt ist mir allerdings nicht bekannt.

 

das wäre trotz aller unwahrscheinlichkeiten der einzige fall, bei dem ich mir dies vorstellen könnte. aber selbst dann wäre das ganze sehr schnell gegangen, und auch wie du schreibst, ist das ganze eben nicht als typischer fall zu sehen, den in §69 aufgeführt ist.

aber das brauchen wir sowieso nicht zu diskutieren, da senke ja schreibt:

 

Führerscheinbüro hat die FE entzogen und zieht den FS ein

 

also kein richter, sondern verwaltungsbehörde. und spätestens jetzt ist eigentlich klar, dass senke nicht die wahrheit schreibt. was mich persönlich dann natürlich auch an seinen aussagen, welcher er vorher getroffen hat zweifeln lässt.

 

ich bleibe dabei, hier wird es zu keiner entziehung kommen.

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....dafür sind gutachter zuständig, die sich auch schon damit schwer tun. aber du hast die skills dafür ganz sicher nicht. ausser du bist ein ausgebildeter gutachter, da nehm ich meine aussage zurück.

Wieviele Gutachter kennst Du eigentlich und kannst somit so sicher behaupten, dass die sich schwer tun wuerden? :rolleyes:

Zumal der Begriff "Gutachter" noch nicht einmal geschützt ist. Ein jeder darf sich Gutachter schimpfen, wenn er denn möchte. Insofern ist auch fraglich, wer von den Herren dieser Zunft auch wirklich entsprechend ausgebildet ist.

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Tja, Einfüllungsvermögen scheint nicht deine Stärke zu sein.

Ach weisste, einfuellen kann ich wie doll und verrueckt. Bei Dir z.B. wuerde ich es mit Verstand versuchen, allein - ich meine, daran zu scheitern...... :rolleyes:

 

Du wirst zwar keine haben, aber stell dir mal vor, dein Bengel oder Mädel macht so eine FOLGENLOSE Dummheit. Bin gespannt, welchen Stepptanz du aufführst, wenn dir klar wird, was für Folgen auf dich und deinen Nachwuchs zukommen.

Mal abgesehen davon, dass ich weder Bengel noch Maedel mein eigen nenne, ich wuerde sie das ausbaden lassen, ohne irgendwelche Stepptaenze auf zu fuehren.

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Weil es euch schlicht nicht zu interessieren hat, was mit einem Betroffenen nach der Feststellung der Ordnungswidrigkeit passiert.

Das sehe ich anders. Wird jemand (in "meinem" Kreis) mit einem Fahrverbot belegt, so hat uns das sehr wohl zu interessieren. Wir passen nämlich auch ein wenig auf, ob er dieses Fahrverbot auch beachtet.

 

Selbst die "Strafe" die der Betroffene bekommt, geht euch nichts an.

Anders lautendes habe ich auch nicht behauptet. Die "Strafe" erfahren wir idR auch nicht. Wozu auch.

 

Der Rest ist über den Datenschutz abgesichert. Von der Ausnahme einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Gericht einmal abgesehen.

Nunja, nicht selten bekomme ich die komplette Akte zwecks Stellungnahme zugeschickt. Da steht vieles drin, was mich ja angeblich nicht zu interessieren hat. :rolleyes:

 

Tja, Einfüllungsvermögen scheint nicht deine Stärke zu sein.

 

Du wirst zwar keine haben, aber stell dir mal vor, dein Bengel oder Mädel macht so eine FOLGENLOSE Dummheit. Bin gespannt, welchen Stepptanz du aufführst, wenn dir klar wird, was für Folgen auf dich und deinen Nachwuchs zukommen.

Bei so einer derben Überschreitung, die man eben nicht mal einfach so fahrlässig begeht, hält sich mein Einfühlungsvermögen und mein Mitleid doch arg in Grenzen.

 

Würde meinem Sohn so etwas unterlaufen, bekäme er erstmal ganz schön was zu hören. Und danach schaue ich, was vllt machbar ist. Einen Stepptanz würde ich ganz sicher nicht aufführen. Denn für MICH würden sich daraus keinerlei Folgen erwachsen. Damit müßte Sohnemann im Großen und Ganzen schon allein klarkommen.

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Zumal der Begriff "Gutachter" noch nicht einmal geschützt ist. Ein jeder darf sich Gutachter schimpfen, wenn er denn möchte. Insofern ist auch fraglich, wer von den Herren dieser Zunft auch wirklich entsprechend ausgebildet ist.

 

das ist allerdings wahr. was meine skepsis gegenüber dem ganzen mpu-system nicht weniger werden lässt. aber um zum thema zurückzukommen, in jedem fall erwarte ich von einem gutachter mehr erfahrungen zu diesem thema, als von einem cop.

jeder darf seine meinung haben, aber das ist nichts weiter als eine meinung. ob jemand letztendlich wirklich geeignet oder nicht ist, ein kfz zu führen, entscheidet letztendlich der gutachter, und der hat gesamten akteneinblick und grundsätzlich sicher mehr infos als wir.

wenn man das nämlich einfach mal so entscheiden könnte, könnte das wohl auch sachbearbeiter in der führerscheinstelle. deswegen halte ich meine kritik an blaulichts aussage weiter aufrecht.

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Würde meinem Sohn so etwas unterlaufen, bekäme er erstmal ganz schön was zu hören. Und danach schaue ich, was vllt machbar ist. Einen Stepptanz würde ich ganz sicher nicht aufführen. Denn für MICH würden sich daraus keinerlei Folgen erwachsen. Damit müßte Sohnemann im Großen und Ganzen schon allein klarkommen.

 

Spätestens wenn du wieder unterhaltspflichtig wirst, weil dein Bengel seinen Ausbildungsplatz verliert, hätte es zumindest für deine Familie (wenn auch nicht für dich) ein paar kleine Folgen. :rolleyes:

 

Das Harry nicht mitreden kann, lag ja nahe.

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Weil es euch schlicht nicht zu interessieren hat, was mit einem Betroffenen nach der Feststellung der Ordnungswidrigkeit passiert.

Das sehe ich anders. Wird jemand (in "meinem" Kreis) mit einem Fahrverbot belegt, so hat uns das sehr wohl zu interessieren. Wir passen nämlich auch ein wenig auf, ob er dieses Fahrverbot auch beachtet.

Die örtlichen Beamten sicherlich, aber wohl nicht diejenigen welche allein Blitzermessungen durchführen oder nur auf der BAB ihren Dienst verrichten.

 

Der Rest ist über den Datenschutz abgesichert. Von der Ausnahme einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Gericht einmal abgesehen.

Nunja, nicht selten bekomme ich die komplette Akte zwecks Stellungnahme zugeschickt. Da steht vieles drin, was mich ja angeblich nicht zu interessieren hat. :rolleyes:

Nur weil du die Akte erhälst, ist dies rechtlich möglich.

 

Wozu die Akte mitverschickt wird, weis ich nicht. Denn für deine Antwort auf die Fragen ist diese nicht notwendig. Auch rechtlich dürfte es beim Beweiswert am Ende problematisch werden, da man nicht mehr auseinanderhalten kann ob die Dinge selber erlebt wurden oder ob die Dinge bewusst oder unbewusst aus der Akte entnommen wurde.

In meinen Augen ein guter Ansatzpunkt für einen Anwalt.

 

@Nadine

Die Unterhalötspflicht dürfte bei einem solchen Verhalten wohl beendet sein. Ist im Prinzip wie bei einem alkoholisierten Berufskraftfahrer.

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@ hartmut

 

bist du richterhörig?

 

also es gibt einige komische Richter, mit komischer Auffassung und komischen Urteilen, aber davon mal ab, ist die Entziehung der Fahrarlaubnis ein ganz normaler Verwaltungsakt. Dafür bedarf es keinen Richter. Selbst beim Widerspruch braucht man keinen Richter...

 

... wenn ich an meinen Bauantrag denke ist das auch gut so.

 

 

@ gast

 

sehr wohl hat die Polizei ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang. Manchmal bekommt man die Info automatisch, manchmal ruft man am Tag nach der Verhandlung beim Gericht an und fragt, manchmal bleibt man bis zur Urteilsverkündung, manchmal erhält man leider keine Rückläufer.

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@ gast

 

sehr wohl hat die Polizei ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang. Manchmal bekommt man die Info automatisch, manchmal ruft man am Tag nach der Verhandlung beim Gericht an und fragt, manchmal bleibt man bis zur Urteilsverkündung, manchmal erhält man leider keine Rückläufer.

Und welches berechtigte Interesse, außer Schadenersatz was beim Blitzen wohl nicht zu erwarten ist, soll das bitte sein?

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bist du richterhörig?

No, nur habe ich zu denen etwas mehr Vertrauen als zu den ;)

 

also es gibt einige komische Richter, mit komischer Auffassung und komischen Urteilen,

Das stimmt, habe erst wieder einige solche Urteile gelesen.

 

aber davon mal ab, ist die Entziehung der Fahrarlaubnis ein ganz normaler Verwaltungsakt. Dafür bedarf es keinen Richter. Selbst beim Widerspruch braucht man keinen Richter...

Den Richter braucht man schon wenn es um die aufschiebende Wirkung geht. Schon mal was vom Verwaltungsgericht gehört?

 

@ gast

 

sehr wohl hat die Polizei ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang.

Hast zwar nicht an mich geschrieben, würde mich aber brennend interessieren.

 

Manchmal bekommt man die Info automatisch, manchmal ruft man am Tag nach der Verhandlung beim Gericht an und fragt, manchmal bleibt man bis zur Urteilsverkündung, manchmal erhält man leider keine Rückläufer.

Mal davon abgesehen das die meisten Sachen entweder von der Bußgeldstelle, oder bei Straftaten mit Strafbefehl erlrdigt werden.

 

Wie funktioniert das praktisch mit dem automatisch? :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

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Einerseits ist das menschlich, dass einen der Verfahrensausgang interessiert, dann ist das ein berufliches rechtliches Interesse eines Erfahrungsberufes und zum sammeln der Erfahrung gehört das dazu und es ist auch ein Teil der Fortbildung und der Bewertung, auswertung seinere Arbeit. Möglicherweise muss man seine Beweisvorlage überarbeiten oder die Lichtbildmappe, war die viele Arbeit wert, da sie als Beweis verwertbar war.. Etc...

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Verhandlungen sind öffentlich.

ich seh das problem nicht.

Jo, kann sogar darüber in der Zeitung berichtet werden.

Aber Bußgeld und Strafbefehl, Verwaltungsakte, sind die auch öffentlich. :rolleyes:

 

darüber hinaus können Behörden auch nicht öffentliche Daten austauschen.

Können schon, aber auch dürfen? :wacko:

 

Irgendwie habe ich das Gefühl, da wird gegen Gesetze verstoßen. Wenn das rauskommt. ;)

 

MfG.

 

hartmut

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Einerseits ist das menschlich, dass einen der Verfahrensausgang interessiert, dann ist das ein berufliches rechtliches Interesse eines Erfahrungsberufes und zum sammeln der Erfahrung gehört das dazu und es ist auch ein Teil der Fortbildung und der Bewertung, auswertung seinere Arbeit. Möglicherweise muss man seine Beweisvorlage überarbeiten oder die Lichtbildmappe, war die viele Arbeit wert, da sie als Beweis verwertbar war.. Etc...

???

Bist Du bzgl. Deines Bauantrages emotional aufgewuehlt oder

warum semmelst Du so einen Wirrsinn zusammen?

Oder bist Du doch nicht, was Du vorgibst zu sein?

snb

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@ hartmut

 

 

können = dürfen

 

da habe ich ungenau formuliert... Ersetze können durch dürfen.

 

 

ich habe ein auswahl an Motiven warum man das ergebnis wissen will aufgeschrieben. Es mag noch mehr Motive geben und auch die denen das Ergebnis egal ist...

 

 

so, wo war jetzt deine Frage?

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Spätestens wenn du wieder unterhaltspflichtig wirst, weil dein Bengel seinen Ausbildungsplatz verliert, hätte es zumindest für deine Familie (wenn auch nicht für dich) ein paar kleine Folgen. :rolleyes:

 

So schnell verliert man seinen Ausbildungsplatz auch wieder nicht. Wenn man nicht gerade Berufskraftfahrer erlernt dürfte der Verlust der Fahrerlaubnis kaum Konsequenzen haben so lange man in der Ausbildung ist.

Aber davon mal abgesehen wollen die 18 jährigen als Erwachsene behandelt werden, nun denn dann müssen sie halt auch damit leben das ihr Verhalten existenzielle Folgen haben kann.

 

Beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis bekommt jeder mal einen Vertrauensvorschuß, welchen die Flitzpiepe um die es hier geht halt gründlich versemmelt hat und jetzt mit den Folgen leben muß.

Es stellt sich eh auch noch die Frage ob es den Typen überhaupt interessiert das die Fahrerlaubnis weg ist, wäre wohl nicht verwunderlich falls das Bürschchen aus einem allseits berühmt berüchtigten Stadtteil stammen sollte.

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Solche Menschen haben auf der Straße nichts verloren.

 

 

wenn er sich über den BKat informiert haben kann, dann kennt er vorher die Strafe.

 

da hätte er sich aber auch über das Verwaltungsrecht informieren können und dann wüsste er, das wenn man eben ungeeignet ist der FS, die FE, wieder weggenommen werden kann.

 

 

weil er sich nicht über Konsequenzen informiert hat, habe ich kein mitleid. Ich beahupte, dass jeder normale 15 jährige weiss, dass da eine Grenze ganz gewaltig überschritten wurde und dass das starke Folgen haben wird.

 

mitleid habe ich nicht.

 

und es gibt viele Berufe, wo man mit dem Bus hinfahren kann.

 

 

manche ersttäter bei Straftaten denken auch, das eine Einstellung alles war... Tja, denken ohne Ahnung kann einem dann in der Realität neue Erkenntnisse verschaffen.

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Verhandlungen sind öffentlich.

ich seh das problem nicht.

Richtig, dann nutze aber deine Freizeit dafür und bleibe bis zum Stuhlurteil.

 

Alle anderen Infos verstoßen gegen den Datenschutz, da die Gerichtsakte etc. eben nicht öffentlich ist.

 

Sofern sich in den letzten zwei Jahren seit dem Seminar mit dem Landesdatenschutzbeauftragten nichts geändert hat.

 

------------

Ich bin ja beruflich bedingt nicht unbedingt ein Freund vom Datenschutz, weil er nun einmal meine Arbeit zu einem sehr geringen Teil unnötig erschwert und die Hilfe für unsere Kunden meist verzögert.

Da wird dann nah am Rande der Legalität die Sache doch gemacht sofern die Daten beim Kunden nicht schneller bekommen werden können, schließlich geht es dabei um das nackte Überleben.

 

Und auf das Bankgeheimnis gebe ich keinen Deut mehr. Was ich da schon erlebt habe, da kann man nur :rolleyes: . Soetwas würde ich mir nicht zutrauen zu tun, was man da schon einmal im Einzelfall bei Gericht erleben kann. :wacko:

 

Und wenn die Auskunft aufgrund des Datenschutzes nicht gegeben wird, dann ruft mann eben noch einmal an und hat aufgrund der CallCenter den nächsten Mitarbeiter am Telefon. ;)

 

Bei dem Rest hilft Google.

 

darüber hinaus können Behörden auch nicht öffentliche Daten austauschen.

Dafür braucht es aber einen Grund und die Daten sollten dann anonymisiert sein.

 

Dies gilt im übrigen auch für dein Beispiel mit der Verbesserung der Ermittlungsarbeit. Warum brauche ich die Ergebnisse des speziellen Falls. Setzt Euch mit den Richtern und der StA an einen Tisch und redet darüber was gut und was schlecht war und verbessert werden sollte.

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Spätestens wenn du wieder unterhaltspflichtig wirst, weil dein Bengel seinen Ausbildungsplatz verliert, hätte es zumindest für deine Familie (wenn auch nicht für dich) ein paar kleine Folgen.

Jau. Das ist genau so eine Mär wie die wehleidige Geschichte vom armen Arbeiter, der seinen Job verliert, nur weil er seinen Führerschein abgeben muß.

 

Das Harry nicht mitreden kann, lag ja nahe.

Manchmal ist Schweigen tatsächlich Gold. Bei Dir sieht man max Silber, oftmals leider nicht einmal das. Kannst Du auch noch etwas anders, als ständig nur dumm rumzuätzen?

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Die örtlichen Beamten sicherlich, aber wohl nicht diejenigen welche allein Blitzermessungen durchführen oder nur auf der BAB ihren Dienst verrichten.

Doch, auch die Kollegen, die mit dem Blitzer unterwegs sind. Sogar ganz besonders die. Und auch die, die auf der BAB unterwegs sind, so es denn noch in deren (örtlichen) Bereich fällt.

 

Nur weil du die Akte erhälst, ist dies rechtlich möglich.

Stimmt. Und im anderen Fall, nämlich was das FV betrifft, erhalte ich auch nur die Kenntnis darüber, wer in welchem Zeitraum ein FV absitzen muß mit der Bitte, dieses im Rahmen des Dienstes zu überwachen. Und jetzt hätte ich gern mal gewußt, wonach das nicht zulässig sein soll.

 

Wozu die Akte mitverschickt wird, weis ich nicht. Denn für deine Antwort auf die Fragen ist diese nicht notwendig. Auch rechtlich dürfte es beim Beweiswert am Ende problematisch werden, da man nicht mehr auseinanderhalten kann ob die Dinge selber erlebt wurden oder ob die Dinge bewusst oder unbewusst aus der Akte entnommen wurde.

Sehe ich anders. Denn idR soll ich mich ja dazu äußern, wie sich Betroffene oder RAe eingelassen haben. Da kann man sehr gut noch alles auseinanderhalten. Vor allem jenes, was man selbst erlebt hat und was man in der jeweiligen Einlassung liest.

 

In meinen Augen ein guter Ansatzpunkt für einen Anwalt.

Na, dann frage ich mich aber, warum darauf noch nie ein Anwalt gekommen ist.

 

Und welches berechtigte Interesse, außer Schadenersatz was beim Blitzen wohl nicht zu erwarten ist, soll das bitte sein?

Etwas dazulernen z.B.. :rolleyes:

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@ hartmut

 

 

können = dürfen

 

da habe ich ungenau formuliert... Ersetze können durch dürfen.

Wenn ich den Beitrag von Gast225 so lese, ersetze dürfen durch, strafbewehrte Handlung.

 

Wenn dann ein ;) deswegen seinen Job verliert, hat der Raser sowenig Mitleid mit dem :wacko: wie umgekehrt. :rolleyes:

 

Braucht der halt andere Arbeitskleidung.

 

MfG.

 

hartmut

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@m3

 

sei mal nicht sauer, aber Deine Antworten bzw. Eingaben und Äußerungen hier zu diesem Thema entbehren jeglicher Logik und sind, für mich jedenfalls, nicht zu verstehen :wacko: :wacko: :drive:

 

Welche Gedankengänge gehen in Deinem Hirn vor?

 

Deshalb kann und will ich auf so etwas nicht antworten, sorry :rolleyes:

@senke: Kein Problem.

;)

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Spätestens wenn du wieder unterhaltspflichtig wirst, weil dein Bengel seinen Ausbildungsplatz verliert, hätte es zumindest für deine Familie (wenn auch nicht für dich) ein paar kleine Folgen. :wacko:

 

Das Harry nicht mitreden kann, lag ja nahe.

Wieviele Kinder nennst Du denn dein eigen? ;) Selbst wenn es derer 37 waeren, zeigt der Beitrag von 'Gast225' dass Du nun offensichtlich ueberhaupt keine Ahnung hast, davon aber reichlich und dieses auch noch gepflegt hinaus posaunst.

 

@Nadine

Die Unterhalötspflicht dürfte bei einem solchen Verhalten wohl beendet sein. Ist im Prinzip wie bei einem alkoholisierten Berufskraftfahrer.

:rolleyes:

 

Mal abgesehen davon, der besorgte Vater koennte auch dafuer sorgen, dass Sohnemann - oder Tochter - selbst ohne FS (oder FE) seine Ausbildung fort setzen und erfolgreich abschliessen kann.

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Die örtlichen Beamten sicherlich, aber wohl nicht diejenigen welche allein Blitzermessungen durchführen oder nur auf der BAB ihren Dienst verrichten.

Doch, auch die Kollegen, die mit dem Blitzer unterwegs sind. Sogar ganz besonders die. Und auch die, die auf der BAB unterwegs sind, so es denn noch in deren (örtlichen) Bereich fällt.

Hier greift wohl wieder das Polizeirecht und Organisationsstruktur der Länder.

 

Hier in LSA sind die Einsatzgebiete der Blitzerfraktion der Polizei idR örtlich weit ausgedehnt (großes Gebiet) oder stark begrenzt (nur BAB mit wenigen nahegelegenen Bundesstraßen).

Die Kenntnis von FVen ist somit Blödsinn, weil eine Prüfung eh nicht möglich ist.

 

Nur weil du die Akte erhälst, ist dies rechtlich möglich.

Stimmt. Und im anderen Fall, nämlich was das FV betrifft, erhalte ich auch nur die Kenntnis darüber, wer in welchem Zeitraum ein FV absitzen muß mit der Bitte, dieses im Rahmen des Dienstes zu überwachen. Und jetzt hätte ich gern mal gewußt, wonach das nicht zulässig sein soll.

Die Mitteilung eines FVes ist ja in Grenzen ok (siehe oben), aber die sonstige "Strafe" muss dich nicht interessieren.

 

Wozu die Akte mitverschickt wird, weis ich nicht. Denn für deine Antwort auf die Fragen ist diese nicht notwendig. Auch rechtlich dürfte es beim Beweiswert am Ende problematisch werden, da man nicht mehr auseinanderhalten kann ob die Dinge selber erlebt wurden oder ob die Dinge bewusst oder unbewusst aus der Akte entnommen wurde.

Sehe ich anders. Denn idR soll ich mich ja dazu äußern, wie sich Betroffene oder RAe eingelassen haben. Da kann man sehr gut noch alles auseinanderhalten. Vor allem jenes, was man selbst erlebt hat und was man in der jeweiligen Einlassung liest.

Komische Aussagen. Ihr sollt doch Eure Situation schildern und nicht einfach die Aussage der anderen Seite widerlegen.

Die Art und Weise geht ja schon in Richtung einer Suggestivfrage und die ist ja nur sehr eingeschränkt rechtlich zulässig, insbesondere im Strafrecht und damit auch über § 46 StPO im OWirecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Suggestivfrage

 

In meinen Augen ein guter Ansatzpunkt für einen Anwalt.

Na, dann frage ich mich aber, warum darauf noch nie ein Anwalt gekommen ist.

Keine Ahnung, weil sie es nicht wissen.

Das bezieht sich sowohl darauf, dass die Akte komplett versendet wird als auch auf die Möglichkeit der Einbringung in den Prozess.

 

Und welches berechtigte Interesse, außer Schadenersatz was beim Blitzen wohl nicht zu erwarten ist, soll das bitte sein?

Etwas dazulernen z.B.. :rolleyes:

Dazu hatte ich ja bereits Blaulicht geschrieben, dass dafür anonyme Daten reichen.

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