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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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beurteilst Du etwa nach dem Äusseren???

Nö. Aber wenn jemand bspw. die einschlägig bekannten vier Buchstaben auf seinem T-Shirt trägt, kann man schon recht gut Rückschlüsse auf seine Geistes-/Haltung ziehen. Und vor Ort bekommt man weitaus mehr präsentiert als nur so ein T-Shirt. Das reicht im Allgemeinen, um sich ein gutes Urteil bilden zu können.

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Wenn er gegenüber einer Frau tätlich geworden ist und sich der berechtigten(?) Festnahme entziehen wollte, müssen die Cops mit angemessenen Mitteln reagieren. Angemessen bedeutet sicherlich nicht, dass sie mit sechs/sieben Mann auf ihn einprügeln und dabei noch gezielt mehrmals einen Schlagstock einsetzen!

1. aus meiner Sicht war die Festnahme berechtigt.

2. doch, es kann sehr wohl angemessen und gerechtfertigt sein, daß sechs/sieben Cops sich um einen Mann kümmern müssen, ggf. auch in der Form, daß Gewalt in Form von einfacher körperlicher Gewalt oder unter Nutzung des EMSA erfolgt.

 

Schlecht ausgebildet?

Nö. Aber da wir nunmal weder Chuck Norris oder Bruce Lee sind, kann es auch vorkommen, daß zwei Cops von einem aggressiven Menschen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung verletzt werden. Wenn man das unter Ausnutzung von etwas mehr Menpower vermeiden kann, so sollte man das tun.

 

... und benutze deinen dir gegebenen Verstand.
Das macht er doch.

Wollten wir nicht auf der Sachebene bleiben?

 

Und die Teile, die gezeigt werden, passen nicht in dein (Polizei-)Weltbild?

Mir scheint eher, daß das Nichtgezeigte Dein Weltbild gründlich erschüttern würde. Daher ziehst Du wohl lieber den Zusammenschnitt vor. Da bleibt Dein Weltbild das, was es ist: eine kleine Untertasse.

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Guest Kleiner Schelm

Mein lieber Bluey, ich für meinen Teil habe absolut kein Interesse daran, eines schönen Tages möglicherweise als Pflegefall zu enden, bloss weil mir ein Cop, der sich nicht im Griff hat, mit seinem Schlagstock den Schädel einschlägt, weil ihm mein Äusseres, mein Outfit oder was sonst auch immer nicht gepasst hat, oder weil er eine Frage/Bewegung/Geste/was auch immer als Widerstand oder gar Notwehrsituation interpretiert.

 

Solche Cops, die sich wie in dem Video präsentieren, haben im Polizeidienst nichts verloren. Wer schützt den Bürger vor solchen Staatsdienern?

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Mein lieber kleiner Schelm, auch ich habe keinerlei Interesse daran, eines schönen Tages in einen Einsatz geschickt zu werden, wonach ich möglicherweise schwerverletzt und als Pflegefall ende, nur weil mir ein verrückt gewordener Mensch, der seine Aggressionen nicht im Griff hatte, ein Messer in den Bauch gerammt, mit dem Bierglas oder einer Flasche eins über den Schädel gezogen, auf meinen Kopf eingetreten oder seine Wut und Aggressivität sonstwie an mir ausgelassen hat. Nur, weil ich eine Uniform trage und es ihm nicht paßte, daß er eben nicht alles tun darf, was er tun will.

 

Und bevor man Polizisten anhand eines Videos be- und vor allem verurteilt, sollte man sich das Video doch lieber erstmal komplett anschauen, nämlich damit man es auch beurteilen kann und nicht, was hier wohl nicht unwahrscheinlich ist, wichtige Aspekte für eine faire Beurteilung völlig außer Acht läßt.

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1. aus meiner Sicht war die Festnahme berechtigt.

Was ist vorher vorgefallen das Du meinst die Festnahme sei begründet?

 

2. doch, es kann sehr wohl angemessen und gerechtfertigt sein, daß sechs/sieben Cops sich um einen Mann kümmern müssen, ggf. auch in der Form, daß Gewalt in Form von einfacher körperlicher Gewalt oder unter Nutzung des EMSA erfolgt.

Wenn jemand nach einer Festnahme reif für das Krankenhaus ist, sehe ich es nicht als angemessen an.

 

MfG.

 

hartmut

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Was ist vorher vorgefallen das Du meinst die Festnahme sei begründet?

Ich kann mich da auch nur auf die Infos berufen, die aus dem zuvor verlinkten Artikel hervorgehen. Danach kam es nach der Festnahme des Verdächtigen zu einem Streit mit dem 28jährigen, wonach ich davon ausgehe, daß dieser mit der Festnahme des Verdächtigen nicht einverstanden war (muß er auch nicht, aber dulden muß er es sehr wohl). Nun kann man weiter mutmaßen, was weiter vorgefallen ist. Denn leider wird nicht weiter ausgeführt, wie dieser Streit aussah und wie er verlief. Ich habe für mich allerdings etwas gemutmaßt und kam zu dem Schluß, daß die Festnahme, die aber zunächst vllt auch eher eine Ingewahrsamnahme war, gerechtfertigt war. Vllt war Alkohol auch noch mit im Spiel, ist ja in einer Disco nicht ungewöhnlich.

 

Wenn jemand nach einer Festnahme reif für das Krankenhaus ist, sehe ich es nicht als angemessen an.

Wenn er sich massiv der Festnahme widersetzt hat, sehe ich das durchaus auch noch unter dem Aspekt "angemessen". "Reif für das Krankenhaus" hört sich gewaltig an. Darf man dem Artikel glauben und er trug Prellungen davon, relativiert sich das denn schon ein wenig. Prellungen sind etwas anderes als bspw. Brüche oder ähnliches.

Die Frage, die sich hier IMO stellt ist, ob die Gewaltanwendung seitens der Cops im Hinblick auf die Gegenwehr seitens des 28jährigen in der erfolgten Form notwendig und vor allem auch verhältnismäßig war. Oder ob man den Widerstand nicht auch mit weniger Gewalt hätte brechen können.

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Es wird dadurch nicht richtiger, es reicht schon, daß es richtig ist.
Da es das nicht ist, reicht es naturgemäß auch nicht.

 

großspurige Worte, die letztlich nur Dein Unwissen zum Ausdruck bringen.
Dummes Gerede, das erstmal nur zeigt, wie wenig Du verstanden hast, wovon ich schrieb.

 

Die Polizei mußte handeln, auch wenn Du das partout nicht akzeptieren magst.
Was soll der Scheiß? Wenn ich mich nicht täusche, habe ich nie bestritten, daß die Polizei handeln mußte. Wenn ich mich täusche, zeige mir bitte wo und ich entschuldige mich. Wenn Du es mir nicht zeigst, wäre eine Entschuldigung Deinerseits angebracht.

 

Und dieses Handeln vorzubereiten, sich Strategien zu überlegen, dafür hatte sie eben nicht DIE Zeit.
Auch das hat niemand bestritten.

 

Jede zeitliche Verzögerung, jedes weitere Zögern der Polizei hätte die Lage verschlimmert.
Das wiederum ist pure Spekulation.

 

Gut, daß Du selbst den Quatsch, den Du hier mal wieder schreibst, nicht glauben magst.
Du vergisst: der 'Quatsch' kam von Dir.

 

Diese Antwort wundert mich denn nun gar nicht.
Es freut mich, daß Dich die Wahrheit nicht überraschen kann.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob die Frage schon gestellt wurde - und falls ja, auch beantwortet wurde -, aber wo genau ist dein Betätigungsfeld bei der Polizei?
Die Frage wurde schon oft gestellt und natürlich genauso oft nicht beantwortet. Gleiches gilt auch für das Bundesland, wobei PedroK da unwidersprochen auf Lummerland getippt hat.

 

Mir scheint eher, daß das Nichtgezeigte Dein Weltbild gründlich erschüttern würde. Daher ziehst Du wohl lieber den Zusammenschnitt vor. Da bleibt Dein Weltbild das, was es ist: eine kleine Untertasse.
Kennst Du das angeblich Nichtgezeigte oder pöbelst Du nur aus Prinzip und Gewohnehit gegen andere Meinungen?
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Hallo, PedroK.,

 

Ich meinte tatsächlich den "normalen Streifenbeamten", der bei Anlässen vom Fahraddiebstahl über Oma Meiers eingesperrte Katze bis zur Wirtshausprügelei i.d.R. der erste vor Ort ist.

 

Der ist IMO eher Generalist als Spezialist.

es ist wirklich schwierig, dies jetzt richtig zu erklären.

 

Unter einem Generalisten, wie Du ihn darstellst, stelle ich mir jemanden vor, der von Allem ein bisschen Ahnung hat und in der Lage ist, die ersten Maßnahmen zu treffen, dann aber in den Hintergrund tritt, um den Spezialisten weitermachen zu lassen.

 

Das trifft auf den Beamten im Streifendienst nur sehr bedingt zu, denn wäre dem so, würde ihn jeder, der nur ein klein wenig Ahnung hat, ruckzuck auszählen, wenn er nicht aufpasst.

 

Es gibt unzählige Bereiche, in denen ein und derselbe Beamte der einzige ist, der zuständig ist und somit ist er in diesem Fall auch der Spezialist.

 

Sei es die Unfallaufnahme, die in vielen Gegenden nicht von speziellen Unfallaufnahmediensten, sondern vom "normalen" Streifenbeamten durchgeführt wird, sei es die Spurensicherung und Bearbeitung von Einbrüchen, Kontrollen und anschließende Sachbearbeitung der festgestellten Verkehrs - und Strafdelikte usw.

 

Man kann sich natürlich von anderen Kollegen oder auch von den "Oberspezialisten :victory: Anregungen und Tipps holen und diese ggf. auch um aktive Hilfe bitten, aber in vielen Bereichen bleibt die ganze Chose von vorne bis hinten bei dem Streifenbeamten.

 

Daher denke ich halt, er sollte nicht verpflichtet sein, in Fällen wie dem hier Diskutierten anders als absichernd einzuschreiten, wenn spezialisierte Kräfte in vertretbarer Zeit hinzukommen könnten. Das wäre ihm gegenüber fairer und vermutlich auch der Sache dienlicher.

Oft ist es gar nicht möglich, zu warten, bis die wirklich spezialisierten und wesentlich besser ausgerüsteten Kräfte anrücken.

 

Irgendwo hatte ich, wenn ich mich recht erinnere, mal das Beispiel mit der AMOK - Lage in einer Schule gebracht.

 

Hier kann man als Polizeibeamter nicht einfach draußen herum stehen und das Gelände abriegeln, bis das SEK eintrifft und dabei zuhören und zusehen, wie Kinder und Lehrer erschossen werden.

 

Wir sind alle oder zumindest fast alle dafür ausgebildet, in solchen Lagen einzuschreiten und sind dazu auch durch unseren Diensteid in Verbindung mit den einschlägigen Vorgaben, die es für unseren Beruf gibt, verpflichtet.

 

Hallo, Blaulicht,

 

das Video wurde nicht nur zusammengeschnitten, in dem etwas weggelassen wurde.

 

Es wurden insbesondere am Anfang Sequenzen, die erst später gefilmt wurden, dazwischen geschnitten.

 

Ohne die Beamten, insbesondere den mit dem Schlagstock, in irgendeiner Form in Schutz nehmen zu wollen, wäre es mal interessant, das Video chronologisch zu sehen und vor Allem die Sequenzen, die komplett weggeschnitten wurden oder die direkt vorher aufgenommen wurden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hier gibt´s wieder mal was neues....

 

Was fuer ein reisserischer Artikel, der mit Nebensaechlichkeiten versucht, das boese Treiben der Polizei noch boeser dar zu stellen. Was aber ist nun dein Problem dabei, 'faun98', abgesehen von der Pruegelei? Ich meine, die Bremer Polizei hat doch voellig korrekt gehandelt und sofort (!) Strafanzeige wegen KV im Amt gegen ihre eigenen Leute erstattet.

 

Interessant auch das hier, hat irgendwer eine Idee, wie man das eventuell haette besser loesen koennen?

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Die StA/ Polizei kennt das Video noch gar nicht und hat (übereilt) ein Strafverfahren eingeleitet.

Mal abwarten, ob das nicht ganz schnell eingestellt wird.

 

Hier schiesst du dir wieder einmal mehr ins eigene Knie - und triffst das der Kollegen auch noch. Wieso ist die Anzeige deiner Meinung nach uebereilt? Ich meine, wenn Otto Normalverbraucher mit der Polizei auf der Strasse in ein wie auch immer geartetes Streitgespraech kommt, und der Polizist klagt hinterher ueber Schmerzen im kleinen Finger, dann sieht sich Otto N. auch ganz schnell einer Anzeige wegen KV gegenueber, oder?

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Du sagst es quasi in Deiner 2. Frage. Es ist die Aufgabe der durch den Bürger gewählten Volksvertreter und deren "Instrumente".
Sagst Du. Ich sage, es wäre meine Aufgabe, ich lasse sie nur jemand anderes in meinem Auftrag ausführen. Eine Frage der Philosophie, wie man da herangeht.

 

Aber wir wissen beide, daß es nach der Sommerpause keine gravierenden Änderungen geben wird. ;)
Ja. Aber die Möglichkeit besteht. Und dass das so ist, zeigt, wer der eigentliche Boss ist. Und ich glaube, im Zuge des Geheimdienstskandals wird man sich künftig durchaus Gedanken machen, was die Obrigkeit bspw. wie in Erfahrung bringen darf. Ich sehe die Befugnisse gerade derzeit nicht in Stein gemeißelt.

 

1. irrst Du Dich da gewaltig.
Ich hoffe das für Dich. Auch wenn ich glaube, dass doch sehr viele, die Dir die Meinung geigen wollen es einfach nicht tun. U.a. weil sie sich nicht noch mehr Ärger einhandeln wollen.

 

Oh, da liegst Du aber völlig falsch. Solches erlebe ich insbesondere auf Großeinsätzen immer wieder.
Da meinen die aber nicht Dich sondern die Polenterei als solches. Die Jungfrau Maria höchstselbst würde bei sowas bisweilen als Dirne betitelt werden.

 

Trotzdem scheint es mir eher eine unbewiesene Behauptung zu sein, die auch Du mir nicht belegen kannst.
Richtig, ich kenne ja auch niemand, den Du mal am Wickel hattest.

 

VIele Lehrer werden auch von ihren Schülern gemocht. Wir waren alle einmal Schüler. ;)
Und ich mache ja sowas ähnliches wie Lehrer und muss mir bewusst sein, dass die Studi-Biester mir dreist ins Antlitz lügen, wenn sie sich was davon versprechen. Das Gegenteil, also dass mal jemand ankommt und mir die Meinung geigt, kommt gar nicht vor. Aber keine schlechte Kritik bedeutet noch lange keine positive. Und nur weil ich Sonntags den Schiri nicht verprügel' heißt das nicht, dass er gut war.

 

So wird das auch bei Euch Cops sein.

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Schau dir mal sein TShirt in der BLÖD an.

 

Und nun erzähl mir nicht, dass der das Opfer war.

Du vorverurteilst. Vielleicht hat der Kerl nur ein T-Shirt? Oder zwar hundert aber nur von dem Modell? Außerdem wird man nicht durch Kleidung zum Täter. Was würd aus Dir, wenn Du so ein Shirt anhättest?

 

Vergesst bitte beim Bilden einer Meinung nicht, dass das Video offensichtlich zusammengeschnitten wurde

 

Und das Video zeigt nur einen Teil des gesamten Geschehens.

Muss der nicht gezeigte Teil zwingend mehr zeigen? Vielleicht ist bereits alles zu sehen, was relevant ist?
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Wenn ich so Videos anschaue, achte ich immer, wo sind die Hände

In dem Video bei etwa 0:42 hat er sogar noch was in der Hand. Wer angreifen oder sich wehren will hat die Hände nicht unten.

 

Es ist nicht gut wenn solche Videos geschnitten sind, und der Beginn der Auseinandersetzung irgendwo in der Mitte zu finden ist.

 

Laut Betreiber hatte der Verprügelte nichts gemacht.

 

Für mich sieht es eben so aus als wären die Polizisten außer Kontrolle geraten. Zuschlagen bis er sich nicht mehr regt, und dann verpacken. Denke das die Polizisten die bei so Einsatzhundertschaften sind, auch in diese Richtung ausgebildet werden.

 

Laut Betreiber der Disko hat ein Mitarbeiter das Video zur Polizei gebracht, aber bei der Polizei sei das Video nicht angekommen. Warum sollte der Betreiber lügen? Welches Interesse sollte der Betreiber haben das Video verschwinden zu lassen? Das die dort stationierten Polizisten, die am Einsatz beteiligt waren, eher ein Interesse haben dass das Video nicht mehr auftaucht, liegt da nahe.

 

Dann die Hektik bei der Beschlagnahmung der Videoanlage. Die Durchsuchung der Disko und von Wohnungen der Betreiber. Wobei es da natürlich um was ganz anderes sich gehandelt haben soll. Seltsamerweise weiß aber die Staatsanwaltschaft das sich das Video auf einem verschlüsselten iPad befinden soll. Warum wird das betont, wenn es doch angeblich um ganz andere Dinge geht?

http://www.taz.de/Videobeschweis/!119674/

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Kleiner Schelm

Mein lieber kleiner Schelm, auch ich habe keinerlei Interesse daran, eines schönen Tages in einen Einsatz geschickt zu werden, wonach ich möglicherweise schwerverletzt und als Pflegefall ende, nur weil mir ein verrückt gewordener Mensch, der seine Aggressionen nicht im Griff hatte, ein Messer in den Bauch gerammt, mit dem Bierglas oder einer Flasche eins über den Schädel gezogen, auf meinen Kopf eingetreten oder seine Wut und Aggressivität sonstwie an mir ausgelassen hat. Nur, weil ich eine Uniform trage und es ihm nicht paßte, daß er eben nicht alles tun darf, was er tun will.

 

Du nimmst also für dich in Anspruch, dass du in Ausübung deines Dienstes Anspruch auf körperliche Unversehrtheit genießt, korrekt? Billigst du diesen Anspruch auch jedem Ottonormalbürger zu, oder ist das in dessen Fall etwas vollkommen anderes, wenn er physischen (und wohl auch psychischen) Schaden erleidet?

 

Ferner solltest du bedenken, dass dich niemand gezwungen hat, Polizist zu werden. Diese Entscheidung hast du für dich ganz allein getroffen. Die Entscheidung, ob der Typ aus dem Video von den Beamten verdroschen wird oder nicht, konnte er jedoch nur in eingeschränktem Maße treffen, denn deine Kollegen haben sie ihm - unter fadenscheinigem Vorwand? (Anm.: Dies muss die Staatsanwaltschaft klären) - abgenommen.

 

Was ist das nur für eine Polizei, bei der ein Ottonormalbürger hoffen muss, dass er im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme im Interesse seiner Unversehrtheit das richtige Outfit und die richtige Frisur trägt und auch ansonsten das verquere Weltbild der Beamten bedient?

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Guest Kleiner Schelm

Verständnisfrage:

 

"Es geht um den Verdacht der Körperverletzung im Amt", sagte Polizeisprecher Dirk Siemering.

 

Würde ich mit sechs Kumpels auf einen :cop01: einprügeln, wäre das dann versuchter Totschlag?

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Interessant auch das hier, hat irgendwer eine Idee, wie man das eventuell haette besser loesen koennen?

 

Ja, Fachleute (Jäger) schießen lassen. Aber einen Hund anzuschießen, dann "abzudrängen" und anschließen seinem Schicksal zu überlassen halte ich für mehr als nur grenzwertig.

 

Seltsam finde ich die Aussage, man wollte den Hund nicht überfahren, sondern nur abdrängen. Also erst versucht man, ihn zu erschießen, aber dann will man ihn nur noch abdrängen? Naja, Gegenteil kann man nicht beweisen.

 

Ein Jäger, der ein Tier anschießt und dann seinem Schicksal überläßt, hätte ein echtes Problem. Anscheinend hat die Polizei da mehr "Freiheiten".

 

 

Ich kenne weder die Autobahn noch den dort herrschenden Verkehr um 3 Uhr nachts. Aber es kann durchaus sein, daß ein ("fachmännisches") Erschießen des Hundes tatsächlich die beste Lösung war.

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Du bringst jetzt Ursache und Wirkung ein wenig durcheinander.

Der Typ hat eine Kellnerin geschlagen und vor der Disko Ärger gemacht.

 

Demgegenüber steht:

 

Der Bruder des Opfers sei daraufhin mit nach draußen, habe mit den Türstehern diskutiert, ob man ihren Freund nicht doch wieder reinlassen könne. Während des Gesprächs seien sie von Polizisten angegriffen worden, erzählte der Bruder gegenüber der „Bild“-Zeitung. Die Beamten hingegen sagten hinterher aus, man habe sie zur Disco gerufen, weil dort ein Mann eine Garderobenfrau geschlagen haben soll. Die Discobetreiber widersprechen dieser Aussage – weder habe jemand die Frau attackiert, noch sei die Polizei alarmiert worden. Wahrscheinlicher ist, dass die Bremer Beamten auf einer Patrouille an der Disco vorbeikamen.

 

Sollte die Polizei tatsächlich alarmiert worden sein, gibt es doch sicher Tonaufzeichnungen des Notrufes?

 

 

Und das erschreckt mich dann doch etwas:

 

Der Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, nimmt die Prügel-Polizisten derweil in Schutz: „Ich halte die Vorwürfe nicht für gerechtfertigt“, sagte Wendt der „Bild“-Zeitung. „Polizisten müssen in einer gefährlichen Situation entschlossen zugreifen. Genau das haben die Beamten gesagt. Eine Diskothek ist schließlich kein Kinderspielplatz.

 

Es hängt also von der Örtlichkeit ab, wieviel die Polizei prügeln darf? Mir scheint, daß einige (hoffentlich sehr kleine Teile) der Polizei ein echte Problem haben...

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Guest Kleiner Schelm

Mir scheint, daß einige (hoffentlich sehr kleine Teile) der Polizei ein echte Problem haben...

 

Wenn ich an das Zitat von Dirty O. "Auf der Straße bin ich das Gesetz!" denke, besteht der beängstigende Verdacht, dass der sehr kleine Teil vielleicht doch ein wenig größer sein könnte :unsure:

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beurteilst Du etwa nach dem Äusseren???

Nö. Aber wenn jemand bspw. die einschlägig bekannten vier Buchstaben auf seinem T-Shirt trägt, kann man schon recht gut Rückschlüsse auf seine Geistes-/Haltung ziehen. Und vor Ort bekommt man weitaus mehr präsentiert als nur so ein T-Shirt. Das reicht im Allgemeinen, um sich ein gutes Urteil bilden zu können.

Man kann auch Rückschlüsse ziehen bei Menschen die voreilige Schlüsse ziehen?

 

AC-AB 215

 

ist für Andreas Butler ein absolut normales Autokennzeichen.

 

Oder

 

AC-AH 215

 

ist für Andreas Huber ein absolut normales Autokennzeichen.

 

oder

 

AC-AH 88 (supergau?)

 

ist für Andreas Huber, 1988 geboren ein ganz normales Autokennzeichen.

 

(oder HH oder 18 oder BH oder C 18 oder DN oder SN oder...)

 

 

Rückschlüsse ziehen da nur Menschen die naja Rückschlüsse ziehen wollen.

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Da es das nicht ist..

Ist leider nur Deine Meinung, keine Wahrheit.

 

Dummes Gerede, das erstmal nur zeigt, wie wenig Du verstanden hast, wovon ich schrieb.

Na na na, wer wird denn gleich pöbeln und sich später den Tränen hingebend solches monieren?! Wenn jemand Dein Geschreibsel nicht versteht, solltest Du mal Deinen Schreibstil überdenken.

 

Was soll der Scheiß? Wenn ich mich nicht täusche, habe ich nie bestritten, daß die Polizei handeln mußte. Wenn ich mich täusche, zeige mir bitte wo und ich entschuldige mich. Wenn Du es mir nicht zeigst, wäre eine Entschuldigung Deinerseits angebracht.

Contenance. Was ist denn das für eine Ausdrucksweise?! Tss tss tss.... entschuldigen würde ich mich für etwas, womit ich einen anderen beleidigt habe oder haben könnte. Das dürfte hier nicht der Fall sein.

Wenn Du es nie bestritten hast, ist doch alles hübsch und wir zwei beiden sind mal ausnahmsweise einer Meinung.

 

Auch das hat niemand bestritten.

Schön. Habe ich Dir gegenteiliges vorgeworfen?

 

Das wiederum ist pure Spekulation.

Natürlich. Da wir naturgemäß keine Glaskugel zur Hand haben, ist es in jedem Fall reine Spekulation, die aber durch entsprechende Einsatzerfahrungen untermauert wird. Und Du, genauso wie die meisten anderen, wirst es wohl akzeptieren müssen, daß der, der da vor Ort ist, entscheidungsbefugt ist und auch eine Entscheidung trifft. Auch wenn sie Dir oder wem auch immer nicht genehm ist. Auch wenn sie sich im Nachhinein als falsch herausstellen sollte.

 

Es freut mich, daß Dich die Wahrheit nicht überraschen kann.

Leider war es nur eine Antwort, von einer Wahrheit aber meilenweit entfernt.

 

Kennst Du das angeblich Nichtgezeigte oder pöbelst Du nur aus Prinzip und Gewohnehit gegen andere Meinungen?

Nö, ich kenne das Nichtgezeigte nicht. Wie auch, wenn es herausgeschnitten wurde. Ich kenne aber vergleichsweise andere Videos, wo gleiches geschah und parallel dazu Videos existierten, die die Lücken wiedergeben konnten. Daraus ziehe ich meine Rückschlüsse und mahne lediglich an, sich - wenn möglich - zunächst alles anzuschauen, bevor man lauthals losschlägt und vorverurteilt.

Im übrigen: wer selber ständig pöbelt, sollte zunächst einmal bei sich selbst anfangen, bevor er anderen Pöbelei vorwirft.

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Wenn ich so Videos anschaue, achte ich immer, wo sind die Hände

In dem Video bei etwa 0:42 hat er sogar noch was in der Hand. Wer angreifen oder sich wehren will hat die Hände nicht unten.

Es sind leider nur ein paar Sekunden. Sie zeigen, daß er die Hände unten hat. Hatte er was in der rechten Hand? Ich konnte es nicht richtig erkennen. Zudem wird er von den Cops in die Ecke gedrängt bzw. er zieht sich auch in diese zurück. Was eindeutig fehlt ist der Ton. Was wurde da gesprochen? Was hat ER gesagt? Welche Aufforderungen seitens der Cops erfolgten? Ist er diesen gefolgt? Oder hat er dagegen geredet, sich widersetzt? Letztlich ist auch das entscheidend dafür, wie vorgegangen wird bzw. hier wurde.

 

Es ist nicht gut wenn solche Videos geschnitten sind, und der Beginn der Auseinandersetzung irgendwo in der Mitte zu finden ist.

Richtig. Und bei dem Durcheinander scheint es mir auch so, als würden einige Passagen fehlen.

 

Laut Betreiber hatte der Verprügelte nichts gemacht.

Wann wurde das bekannt? Hat er sich, entgegen der Beschreibung im Artikel, mit den Cops "angelegt" oder nicht, als sein Bruder festgenommen wurde? Unter "nichts gemacht" würde ich etwas anderes verstehen. Nämlich unbeteiligt wo stehen. Auch z.B. lauthals etwas rufen, jemanden aufstacheln u.ä. würde ich nicht mehr unter "nichts gemacht" fassen.

 

Für mich sieht es eben so aus als wären die Polizisten außer Kontrolle geraten. Zuschlagen bis er sich nicht mehr regt, und dann verpacken. Denke das die Polizisten die bei so Einsatzhundertschaften sind, auch in diese Richtung ausgebildet werden.

Der Eindruck kann entstehen. Insbesondere dadurch, daß nur kurze Sequenzen gezeigt werden. Betrachtet man mal genauer - soweit das anhand des Videos überhaupt möglich ist - den Betroffenen, so kann man meine ich schon erkennen, daß er sich massiv sperrt. Was man auch an den Handlungen, Bewegungen der Kollegen erkennen kann, die ihn versuchen zu fixieren. Ich habe ähnliche oder vergleichbare Situationen selbst auch schon oft genug hautnah erleben dürfen und kann Dir aus diesen Erfahrungen sagen, daß es selbst mit vier Leuten alles andere als leicht sein kann, jemanden zu fixieren, der sich dagegen sperrt. Auch wenn er bspw. nur 75 kg wiegt. In einem Fall mußte ich auch deutlich härter "zupacken", um diese Gegenwehr zu brechen. Sonst hätten wir noch weitere 30 min. an ihm herumgehebelt.

 

Laut Betreiber der Disko hat ein Mitarbeiter das Video zur Polizei gebracht, aber bei der Polizei sei das Video nicht angekommen. Warum sollte der Betreiber lügen? Welches Interesse sollte der Betreiber haben das Video verschwinden zu lassen? Das die dort stationierten Polizisten, die am Einsatz beteiligt waren, eher ein Interesse haben dass das Video nicht mehr auftaucht, liegt da nahe.

Was soll ich dazu sagen? Ich weiß weder auf die eine noch auf die andere Frage eine Antwort. Gleichwohl könnte ich die Frage stellen, warum ein Video übergeben wird, welches wahllos zusammengewürfelte Sequenzen in nicht chronologischer Reihenfolge wiedergibt?! Welchen Zweck soll das verfolgen?

 

Dann die Hektik bei der Beschlagnahmung der Videoanlage. Die Durchsuchung der Disko und von Wohnungen der Betreiber. Wobei es da natürlich um was ganz anderes sich gehandelt haben soll. Seltsamerweise weiß aber die Staatsanwaltschaft das sich das Video auf einem verschlüsselten iPad befinden soll. Warum wird das betont, wenn es doch angeblich um ganz andere Dinge geht?

1. wo erkennst Du Hektik?

2. wenn die Gefahr der Verdunklung oder Beweismittelvernichtung besteht, handelt man logischerweise schnell. Könnte hier eine Möglichkeit sein.

3. ansonsten: Fragen über Fragen, aber da ich nicht dabei war, kann auch ich nur spekulieren. Wäre es nicht sinnvoll, einfach mal ETWAS abzuwarten?

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Guest Kleiner Schelm

Wann wurde das bekannt? Hat er sich, entgegen der Beschreibung im Artikel, mit den Cops "angelegt" oder nicht, als sein Bruder festgenommen wurde? Unter "nichts gemacht" würde ich etwas anderes verstehen. Nämlich unbeteiligt wo stehen. Auch z.B. lauthals etwas rufen, jemanden aufstacheln u.ä. würde ich nicht mehr unter "nichts gemacht" fassen.

 

Nur zum besseren Verständnis:

 

Ein lautes Rufen oder ein "Aufstacheln mittels verbalen Äusserungen" sind deiner Meinung nach ausreichend, um einen Mann mit sechs/sieben Beamten zusammenzuschlagen?

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Hallo, wayko,

 

Ja, Fachleute (Jäger) schießen lassen. Aber einen Hund anzuschießen, dann "abzudrängen" und anschließen seinem Schicksal zu überlassen halte ich für mehr als nur grenzwertig.

Du wirst nur wenige Jäger finden, die bereit sind, in der Nähe oder auf der Autobahn auf einen Hund oder ein anderes Tier zu schießen, da diesen die erforderlichen Rechtsgrundlagen fehlen, in so einem Gebiet zu schießen.

 

Dazu kommt, dass so ein Hund selten an ein und der selben Stelle bleibt und somit der Jäger oft an einer anderen Stelle wäre als der Hund.

 

Aus dem Zeitungsartikel geht nicht hervor, wie viele Streifenbesatzungen auf der Suche nach dem Hund waren, aber man kann erfahrungsgemäß davon ausgehen, dass es ganz sicher mehrere waren.

 

Es wäre somit ein Zufall, dass gerade die Streifenbesatzung den Hund sichtet, die auch den Jäger an Bord hat.

 

Dazu kommt, dass man schnell reagieren muss, wenn so eine Meldung kommt und somit nicht erst lange versuchen kann, einen Jäger, einen Tierarzt oder jemanden vom Tierheim (nachts um 03.00 Uhr :shutup: ) zu erreichen und dann noch abzuwarten, bis diese irgendwann auf dem Revier auftauchen.

 

Schuld ist schlicht und ergreifend die Person, die den Hund nicht vernünftig angeleint hat.

 

Der einzige berechtigte Kritikpunkt ist der, dass angeblich nicht nach dem verletzten Hund gesucht wurde (wobei ich aus dem Artikel nicht eindeutig erkennen kann, ob tatsächlich nichts unternommen wurde oder ob man diese Maßnahmen im Rahmen der Pressefreiheit einfach nicht erwähnt hat :abwarten: ).

 

Hier wäre es tatsächlich möglich und angebracht gewesen, einen oder mehrere Jäger mit Schweißhunden zu verständigen, die den verletzten Hund suchen.

 

Wir haben solche Einsätze, gerade mit Hunden, ab und an aber auch mit Rindviechern, recht häufig und immer wieder kommen die gleichen Kommentare, wenn es notwendig war, das Tier zu erschießen.

 

Es haben dabei auch schon Mitarbeiter von Tierheimen versucht, entlaufene Hunde wieder einzufangen und sie sind sehr schnell an ihre Grenzen gestoßen und mussten, wenn sie gesehen haben, wie oft diese Hunde über die Fahrbahn liefen und Unfälle nur mit Glück vermieden werden konnten, einsehen, dass sie mit ihrem Latein am Ende waren.

 

Eine Vollsperrung der Autobahn hilft in solchen Fällen auch nur bedingt, denn bei sehr wenig Verkehr ist so eine Vollsperrung für alle Beteiligten äußerst gefährlich und bei hohem Verkehrsaufkommen hat man schnell einen kilometerlangen Stau mit einem enormen volkswirtschaftichen Schaden, vielleicht sogar mit etlichen Unfällen innerhalb des Staus.

 

Wie lange sollte man denn so eine Vollsperrung aufrechterhalten, wenn man den Hund nicht zu fassen bekommt?

 

Wie soll man verhindern, dass der Hund in dieser Zeit auf eine Strasse abseits der Autobahn läuft und dort einen Unfall verursacht?

 

Zu dem Video mit dem Einsatz in der Disko:

 

So, wie es dort gezeigt wird, scheint der Einsatz, insbesondere die Tritte und die Schläge eines Einzelnen Beamten, wirklich überzogen zu sein und es ist richtig, dass in diesem Punkt ermittelt wird, egal, ob das Ergebnis später negative Folgen für die Kollegen hat oder ob festgestellt wird, dass die Maßnahmen rechtmäßig waren.

 

Es wäre interessant, mal das ganze, ungeschnittene, Video zu sehen.

 

Vor Allem macht mich stutzig, dass es nicht nur generell geschnitten, sondern auch so zusammengestückelt wurde, dass manche Sequenzen gezeigt werden, die laut Zeitstempel erst nach den nachfolgenden passiert sind.

 

Würde man das Video in der richtigen Abfolge sehen, würde sich möglicherweise ein ganz anderes Bild ergeben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

Es wäre interessant, mal das ganze, ungeschnittene, Video zu sehen.

 

Das Video soll - unbearbeitet? - der Staatsanwaltschaft vorliegen. Leider ist es zweifelhaft, ob es in dieser Form jemals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Wir erinnern uns an das Berliner "Brunnen-Video", welches urplötzlich nicht mehr frei zugänglich war oder aber an den entscheidenden Stellen mit einem "Sichtschutz" versehen wurde.

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Hallo, wayko,

 

Ja, Fachleute (Jäger) schießen lassen. Aber einen Hund anzuschießen, dann "abzudrängen" und anschließen seinem Schicksal zu überlassen halte ich für mehr als nur grenzwertig.

Du wirst nur wenige Jäger finden, die bereit sind, in der Nähe oder auf der Autobahn auf einen Hund oder ein anderes Tier zu schießen, da diesen die erforderlichen Rechtsgrundlagen fehlen, in so einem Gebiet zu schießen.

 

Ok, das war mir neu, insbesondere im Hinblick auf so einen "Notfall". Daß man versucht, mangels anderer Lösung des Hund zu töten, ist schon ok gewesen. Aber das "wie" war schon eine eher üble Aktion...

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Guest PedroK

1. wo erkennst Du Hektik?

2. wenn die Gefahr der Verdunklung oder Beweismittelvernichtung besteht, handelt man logischerweise schnell. Könnte hier eine Möglichkeit sein.

 

Ich meine, der Knackpunkt liege eher hier:

Die Bremer Staatsanwaltschaft habe der Zeitung bestätigt, dass die Polizei nach dem Vorfall am 23. Juni noch am selben Tag vom Disko-Betreiber das Video angefordert hatte. "Es waren dieselben Beamten, die in der Nacht im Einsatz waren", sagte Claudia Kück, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Laut dem Lokal sei das Video auch in der selben Nacht noch herausgegeben worden.

Und hier:

Nach Angaben der Polizei erfuhren die Beamten jedoch erst aus der Presse davon, dass überhaupt ein Video existiere.

 

Das Erstere bestätigt die StA, das Zweitere stand in der Mitteilung der Polizei. Passt irgendwie nicht.

 

Gruß, Pedro.

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Du nimmst also für dich in Anspruch, dass du in Ausübung deines Dienstes Anspruch auf körperliche Unversehrtheit genießt, korrekt?

Korrekt.

 

Billigst du diesen Anspruch auch jedem Ottonormalbürger zu, oder ist das in dessen Fall etwas vollkommen anderes, wenn er physischen (und wohl auch psychischen) Schaden erleidet?

Grundsätzlich billige ich jedem Ottonormalbürger dieses Recht zu. Unbedingt sogar. Denn sonst hätte ich meinen Beruf und meine Aufgabe in meinem Beruf falsch verstanden. Dieses Recht bzw. die Zubilligung dieses Rechtes schließt aber nicht aus, daß der Ottonormalbürger im Falle des Falles Schaden erleiden kann. Nämlich dann, wenn er sich nicht an die gesetzlichen Regeln hält. Das Bestreben soll und muß aber sein, daß der Ottonormalbürger schadlos, im Falle des Falles so schadlos wie eben möglich aus einer Situation herausgehen wird.

 

Ferner solltest du bedenken, dass dich niemand gezwungen hat, Polizist zu werden.

Ich weiß nicht, was dieser Einwand hier wieder soll bzw. was er mit der Thematik zu tun hat. Daß ich Polizist geworden bin bedeutet nicht, daß Andere das Recht erhalten haben, wahllos auf mich einzudreschen und meine Rechte mit Füßen zu treten. Es bedeutet auch nicht, daß ich meine Rechte und Ansprüche ganz oder auch nur zum Teil abgelegt habe. Es bedeutet allerdings, daß ich ein gewisses Risiko eingehe oder eingehen muß. Nämlich das Risiko, daß mir irgendein Vollpfosten was auf den Schädel hämmert oder mir in Ausübung meines Dienstes sonstwie Schaden widerfährt, auch ohne Fremdeinwirkung. Das Berufsrisiko eben. Nur bedingt dieses Berufsrisiko nicht im Umkehrschluß das "Recht" meines Gegenübers, mir einen Schaden zuzufügen.

 

Die Entscheidung, ob der Typ aus dem Video von den Beamten verdroschen wird oder nicht, konnte er jedoch nur in eingeschränktem Maße treffen, denn deine Kollegen haben sie ihm - unter fadenscheinigem Vorwand? (Anm.: Dies muss die Staatsanwaltschaft klären) - abgenommen.

Ich denke, man muß die beiden Seiten differenziert betrachten. Auf der einen Seite die Polizei, die zur Durchsetzung ihrer Maßnahmen auch Gewalt einsetzen darf, aber eben unter den entsprechenden Voraussetzungen. Auf der anderen Seite der Störer oder Betroffene der Maßnahme, der die Maßnahme grundsätzlich über sich ergehen lassen muß, hierbei keinen Widerstand leisten darf. Das bedeutet: der Typ aus dem Video hatte überhaupt nicht die Option zu entscheiden, ob die Beamten Gewalt anwenden oder nicht. Aber er hatte davor die Option sich zu entscheiden, Folge zu leisten oder sich zu wehren. Letzteres eben mit der Konsequenz, sich einer Gewaltanwendung ausgesetzt zu sehen.

Die StA wird

a) klären, ob die Maßnahme ansich rechtmäßig war und

b) damit auch einhergehend die grundsätzliche Gewaltanwendung.

c) wird sie klären, ob die Gewaltanwendung selbst verhältnismäßig und damit auch rechtmäßig war.

 

Was ist das nur für eine Polizei, bei der ein Ottonormalbürger hoffen muss, dass er im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme im Interesse seiner Unversehrtheit das richtige Outfit und die richtige Frisur trägt und auch ansonsten das verquere Weltbild der Beamten bedient?

Diesen Kelch könnte ich übertragen an Dich zurückgeben, denn oft genug muß man sich heutzutage auch fragen, was das für ein Bürger ist, der einem da gegenüber steht, mit Steinen, Flaschen oder Böllern bewaffnet, wohlwissend, was er da in den Händen hält und was er im Falle eines Bewurfs damit anrichten kann. Und das, obwohl ihm die Polizei lediglich gegenüber steht, aber keinerlei Einwirkung auf seine Person erfolgt. Ja sogar obwohl oftmals die Polizei noch nicht einmal das Primärziel seines Zorns ist, sondern lediglich das sekundäre (Stellvertreterprinzip).

 

Wenn der grundsätzliche bzw. allgemeine Tenor in der Bevölkerung so ausschaut, wie Du es hier behauptest, müßte man definitiv Überlegungen anstellen und auch handeln. Aber ich möchte dem doch gern entgegenhalten, daß dem nicht so ist, und daß es sich tatsächlich um Einzelfälle handelt. Und ich darf Dir ferner versichern, daß es ganz im Interesse des Gros der Polizei ist, diese Kollegen zur Verantwortung zu ziehen, ggf. zu bestrafen oder u.U. auch auszusondern.

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http://www.focus.de/...id_1040465.html

Natürlich lügt das Opfer der Täter, da ja schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf, oder? Schönen Gruß an Blueye, Blaulicht & Co.

Ich habe mir den Link einmal durchgelesen. Natürlich könnte es sein, daß das Opfer/der Täter lügt. Natürlich könnte es sein, daß die Polizisten lügen. Ich frage mich nur, was die Polizisten davon haben sollten, ohne konkreten Anlaß und Auftrag zu einer Disco zu fahren und dort eine körperliche Auseinandersetzung mit Gästen zu suchen.

 

In dem Artikel wird geschrieben, daß vor der Tür mit den Türstehern diskutiert wurde. Diese müßten das Ganze unmittelbar beobachtet haben. Wo sind deren Aussagen?

 

Warum startet die Video-Cam, die den Eingangsbereich "überwacht", erst in dem Moment, wo der Bruder wieder in den Innenraum zurückgedrängt wird? Normalerweise zeichnen die doch schon auf, wenn nicht eh permanent, wenn vermeintliche Randalierer durch die Türsteher vor die Tür geleitet werden, denn nicht selten kommt es dabei auch auch zu Auseinandersetzungen.

 

Wofür ich keine Erlärung habe oder hätte sind die Tritte. Eine am Boden liegende Person tritt man nicht.

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Wenn ich an das Zitat von Dirty O. "Auf der Straße bin ich das Gesetz!" denke, besteht der beängstigende Verdacht, dass der sehr kleine Teil vielleicht doch ein wenig größer sein könnte :unsure:

Man kann natürlich jede Aussage eines Anderen aus dem Sinnzusammenhang reißen und anderweitig mißbräuchlich einsetzen, so wie hier. Vor allem scheinst Du mir seine Aussage in keinster Weise verstanden zu haben.

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Man kann auch Rückschlüsse ziehen bei Menschen die voreilige Schlüsse ziehen?

Das kann man. Aber wie Du sicher weißt, geben die Straßenverkehrsämter gewisse Kennzeichen von vornherein und auch aus gutem Grund erst gar nicht raus. So müßte man vllt mal nachschauen, ob die Kombination AC-AB xxx überhaupt schon ausgegeben wurde oder eben würde. Ich habe da erhebliche Zweifel.

Genauso bei Kennzeichen wie

AC-AH 215
oder
AC-AH 88
.

Der (supergau?) wäre das vllt nicht, aber politisch korrekt auch nicht. Ich kenne noch Zeiten, wo ein Kennzeichen mit xx - SS xxx oder xx - SA xxx nicht herausgegeben wurde. Wie es heute ist, weiß ich nicht.

 

Rückschlüsse ziehen da nur Menschen die naja Rückschlüsse ziehen wollen.

Möglich. Verarschen kann ich ich aber auch selber. Ich denke, die Intention eines Menschen, der mit einer entsprechenden Aufschrift und einem entsprechenden Outfit zu einer entsprechenden Veranstaltung erscheint, sollte jedem klar sein. Der muß mir dann nicht versuchen vorzumachen, es würde nicht das bedeuten, was es normalerweise bedeutet.

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Ein lautes Rufen oder ein "Aufstacheln mittels verbalen Äusserungen" sind deiner Meinung nach ausreichend, um einen Mann mit sechs/sieben Beamten zusammenzuschlagen?

Nein, das habe ich nicht gesagt. Es ist aber ein Anfang, wonach man sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch um diese Person kümmern werden muß. Es sei denn, er beläßt es dabei. Allerdings könnte man ihm, so er tatsächlich die allgemeine Stimmung anfeuert, unmittelbar einen Platzverweis erteilen, dem er nachzukommen hätte.

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Wir erinnern uns an das Berliner "Brunnen-Video", welches urplötzlich nicht mehr frei zugänglich war oder aber an den entscheidenden Stellen mit einem "Sichtschutz" versehen wurde.

Gerne hätte ich mir dieses Video auch einmal angeschaut, um wirklich mitreden zu können. Aber genauso halte ich es für absolut richtig, daß es nicht mehr verfügbar bzw. an den entscheidenden Stellen unkenntlich gemacht wurde. Ist letztlich eine Frage der Moral und Ethik.

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"Es waren dieselben Beamten, die in der Nacht im Einsatz waren", sagte Claudia Kück, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Wenn das stimmt, so halte ich das für äußerst fragwürdig und ungeschickt!

 

Das Erstere bestätigt die StA, das Zweitere stand in der Mitteilung der Polizei. Passt irgendwie nicht.

Da stimme ich Dir zu. Das paßt tatsächlich nicht.

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Hallo, Wayko,

 

je nach Sachlage bleibt einem manchmal nichts anderes übrig, als den Hund anzufahren, damit dieser nicht weiter laufen und andere gefährden kann.

 

Vor Jahren stand ich schon mal in der gleichen Situation:

 

Wir hatten einen Schäferhund, der immer wieder über die vielbefahrene Autobahn lief, aber nie so nahe an uns heran kam, dass wir ihn fangen konnten.

 

Schießen war in diesem Bereich ausgeschlossen, da die Gefahr für Dritte zu groß war.

 

Irgendwann lief er mir dann, als wir gerade wieder den Verkehr hinter uns her zogen, direkt vor den Streifenwagen, so dass es gereicht hätte, nur ein wenig Gas zu geben, um das Thema zu erledigen.

 

Ich muss zugeben: Ich habe gekniffen :blush: , weil es mir einfach nicht möglich war, diesen Hund einfach zu überfahren.

 

Zum Glück kam wenige Sekunden danach die Meldung, dass der Hundebesitzer gefunden und in der Nähe sei und dass dieser zu uns kommen und den Hund rufen würde.

 

Somit konnten wir den Verkehr nun vollends anhalten und ein wenig warten, bis der Hund glücklich eingefangen werden konnte.

 

Wäre die Situation anders gewesen, hätte ich nicht anders können, als den Hund zu überfahren, denn dann wäre die Gefahr für die Verkehrsteilnehmer zu groß gewesen.

 

Hallo, Kleiner Schelm,

 

es mag durchaus sein, dass das Video in unbearbeiteter Form der Staatsanwaltschaft vorliegt und es ist sogar wünschenswert, denn so hat man ein gutes Beweismittel für oder gegen die Beamten, aber auch den Festgenommenen.

 

Die Staatsanwaltschaft hat aber mit Sicherheit weder das der Bildzeitung vorliegende Video ins Netzt gestellt, noch dieses vorher so bearbeitet, wie es hier zu sehen ist.

 

Es muss demnach also noch mindestens eine Person oder Institution geben, der das Original - Video ebenfalls vorliegt, denn sonst hätte es ja kein bearbeitetes Video geben können.

 

Was sollte diese Person wohl bewegen, das Video erst einmal in dieser Form zurecht zu schneiden, um es erst dann ins Netz zu stellen und warum wurden offensichtlich Sequenzen weggelassen?

 

Jemand, dem daran gelegen ist, einen ehrlichen Bericht über dieses Ereignis zu veröffentlichen, würde sicher nicht zu solchen Maßnahmen greifen, im Gegenteil, denn so jemandem wäre daran gelegen, sich durch Ehrlichkeit unangreifbar zu machen.

 

Ein Schelm :victory: , dem hier der Gedanke kommt, dass da jemand in irgendeiner Form Stimmung gegen die Polizei machen will.

 

Was hätte dagegen gesprochen, das komplette Originalvideo zu zeigen, wenn aus diesem klar hervorgeht, dass das Verhalten zumindest einiger der gefilmten Beamten unangemessen war?

 

Durch die Schnitte und Kürzungen macht derjenige, der dieses eingestellt hat, sich dagegen unglaubwürdig.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Jemand, dem daran gelegen ist, einen ehrlichen Bericht über dieses Ereignis zu veröffentlichen, würde sicher nicht zu solchen Maßnahmen greifen, im Gegenteil, denn so jemandem wäre daran gelegen, sich durch Ehrlichkeit unangreifbar zu machen.

 

[...]Durch die Schnitte und Kürzungen macht derjenige, der dieses eingestellt hat, sich dagegen unglaubwürdig.

 

Vielleicht hat dieser "jemand" auch einfach von der Dresdner Polizei gelernt:

http://www.spiegel.d...g-a-908873.html

 

Deine Fragen und Rückschlüsse zu solchen Personen teile ich absolut. Besonders erscheckend, wenn deutlich wird, dass Ermittlungsbehörden sich herablassen solches zu tun...

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Guest PedroK

Wenn das stimmt, so halte ich das für äußerst fragwürdig und ungeschickt!

"Ungeschickt" hätte ich nicht unbedingt verwendet ;). Aber es wäre schon ein Ding, wenn die Polizei am 23.6. ein Video angefordert hätte, von dessen Existenz sie angeblich erst am 9.7. aus den Medien erfahren hat.

 

Vielleicht hat sich die StA ja geirrt. Hoffen wir es mal.

 

Gruß, Pedro.

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Ich will es nicht direkt hier verlinken, aber Du kannst s5nx7dqI970 in das Suchfeld eingeben, da ist es bei youtube noch zu sehen.

Danke. Aber leider startet das Video bei mir nicht.

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Ich will es nicht direkt hier verlinken, aber Du kannst s5nx7dqI970 in das Suchfeld eingeben, da ist es bei youtube noch zu sehen.

Danke. Aber leider startet das Video bei mir nicht.

 

das geht nur wenn man sich dort anmeldet und bestätigt das man 18 alt ist

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Wenn ihr schon so viel über Polizei spekuliert wird und man alles über den Vorfall weiß, weil man ein wenig "Informationen" hat, was kann man dann sagen,

 

wenn ein junger durchtrainierter Mann sich verbal agressiv und offensichtlich angetrunken / betrunken gegen Polizisten wendet, ein T-Schirt mit Anarchy Aufdruck trägt, sich die Buchstaben HWDP tättowiert hat, sich gegen eine Festnahme körperlich wehrt?

 

Was sagt das über den Mann?

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Gerne hätte ich mir dieses Video auch einmal angeschaut, um wirklich mitreden zu können.

Ich will es nicht direkt hier verlinken, aber Du kannst s5nx7dqI970 in das Suchfeld eingeben, da ist es bei youtube noch zu sehen.

 

also ich habe den genommen und läuft nach der Anmeldung

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Guest PedroK

Was sagt das über den Mann?

 

Und was sagt das Folgende (siehe oben) über die Cops?

Die Bremer Staatsanwaltschaft habe der Zeitung bestätigt, dass die Polizei nach dem Vorfall am 23. Juni noch am selben Tag vom Disko-Betreiber das Video angefordert hatte. "Es waren dieselben Beamten, die in der Nacht im Einsatz waren", sagte Claudia Kück, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Laut dem Lokal sei das Video auch in der selben Nacht noch herausgegeben worden.
Nach Angaben der Polizei erfuhren die Beamten jedoch erst aus der Presse davon, dass überhaupt ein Video existiere.
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Was sagt uns das?

Das in Bremen etwas sehr unrund läuft!!

 

Wie bitte können Beamte, die Nachts im Einsatz waren, am Tage Beweismittel abholen? Das verstösst gegen die Arbeitszeitverordnung. Die AZVO ist EU-Recht und hier muss sich auch Bremen dran halten!

 

Oder stimmt da was an der Geschichte nicht?

Und wer hat das Video zusammengeschnitten?

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Suchst Du "naked man berlin shot". Einer der ersten drei Treffer funktionierte bis eben (von Spanien aus).

Jetzt hat es funktioniert.

 

Wie man sieht, kommt der Mann auf den Kollegen zu, und zwar recht zügig. Der Kollege fordert ihn deutlich hörbar auf, das Messer wegzuwerfen. Trotzdem nähert sich der Mann ihm weiter, bis auf geschätzte Armlänge. Ich hätte in der Situation geschossen.

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Wie bitte können Beamte, die Nachts im Einsatz waren, am Tage Beweismittel abholen? Das verstösst gegen die Arbeitszeitverordnung. Die AZVO ist EU-Recht und hier muss sich auch Bremen dran halten!

Wenn die am anderen Tag Spätdienst hatten, wäre das möglich und auch ok. Im übrigen solltest Du wissen, daß die AZVO so ganz leider nicht für uns gilt. Und heute erst habe ich erfahren, daß die EU-Vorgabe wohl ein wenig aufgeweicht wurde. So ist man wohl von der Forderung von 11 Stunden wieder abgerückt.

 

Oder stimmt da was an der Geschichte nicht?

Möglich. Wer weiß.

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