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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Trifft zumindest für meine Polizei nicht zu. Mitdenker sind gefragter denn je!

Das kann ich nur bestätigen. Trotzdem hat einer das Sagen. Und dem hat man, auch wenn man mitdenkt, in der Regel zu folgen.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Guest Kleiner Schelm
Trifft zumindest für meine Polizei nicht zu. Mitdenker sind gefragter denn je!

Das kann ich nur bestätigen. Trotzdem hat einer das Sagen. Und dem hat man, auch wenn man mitdenkt, in der Regel zu folgen.

 

Staatsdiener, die "einfach nur Befehle befolgt haben", hatten wir in der Vergangenheit leider mehr als genug. Vielleicht hätten wir heute in der Welt ein anderes Standing, wenn sich die Vergangenheit so nicht entwickelt hätte, weil vielleicht einige Staatsdiener nicht einfach nur "Befehle von oben" ohne nachzufragen ausgeführt hätten.

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Guest Kleiner Schelm

'einfach so' wurde nicht gesagt. Und wir brauchen Cops die mitdenken und Befehle befolgen.

 

Ich gehe hoffentlich davon aus, dass die Formulierung "wir brauchen" im Umkehrschluß nicht bedeutet, dass wir momentan keine haben?

 

Das hat jetzt übrigens nichts mit einer schon öfters vorgeworfenen Wortklauberei zu tun, bevor gleich wieder dieser Vorwurf statt einer Antwort kommt.

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Guest Kleiner Schelm

Dann bleibt zu hoffen, dass bei "denen", die "ihr" habt, sich nicht solche wie dieser befinden:

 

http://www.vlothoer-...?em_cnt=3947833

 

In diesem Zusammenhang stellt sich erneut die Frage, ob das Urteil gegen den Beamten, der Frau Teresa misshandelt hat, nicht womöglich doch so gnädig ausgefallen ist.

 

Zwar handelt es sich bei dem Vorfall aus dem Artikel um einen älteren Fall, aber wer kann schon wissen, ob sich die Zeiten wirklich ändern oder gar schon geändert haben.

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@Kleiner Schelm

 

Ich schrieb's an anderer Stelle schon PedroK: es funktioniert. Daß der ein oder andere mal durch die Maschen schlüpft, läßt sich nicht vermeiden. Der oder die wird aber idR etwas später aussortiert, wenn er oder sie auffällig werden.

 

Dein Link bestätigt meine Aussage. Vielen Dank.

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Guest Kleiner Schelm

Ich habe nie behauptet, dass der Staat nicht aktiv werden würde, wenn die Auffälligkeiten dies unvermeidbar machen. Wie viele "Kandidaten" mag es aber wohl geben, die unter die Rubrik "Dunkelziffer" fallen? Also all jene, die bislang einfach nur Glück(?) hatten.

 

Zum Vergleich:

 

Eine Studie

 

http://www.zeit.de/2003/32/M-Sucht_8arzte

 

geht davon aus, dass etwa 25.000 Mediziner in Deutschland suchtkrank sind.

 

Wie du schon so treffend gesagt hast, Bluey: Schwarze Schafe gibt es auf jeder Wiese.

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Ich habe nie behauptet, dass der Staat nicht aktiv werden würde, wenn die Auffälligkeiten dies unvermeidbar machen. Wie viele "Kandidaten" mag es aber wohl geben, die unter die Rubrik "Dunkelziffer" fallen? Also all jene, die bislang einfach nur Glück(?) hatten.

Mit dem von Dir verlinkten Fall kenne ich schonmal 3 Fälle, in denen das System hervorragend funktioniert hat. Zwei wurden aus dem Dienst entfernt, einer wurde zur Verantwortung gezogen und bestraft.

Was die Dunkelziffer betrifft, so mag man darüber trefflich diskutieren. Nur wird man nie genaue Zahlen beibringen können. Es müssen aber - Deiner offensichtlichen Annahme entgegen - nicht unbedingt viele sein. Es können auch nur sehr wenige sein. Du darfst Dir auch recht sicher sein, daß die "guten" Kollegen durchaus bestrebt sind, die "bösen" nicht zu decken, sondern daß sie im Extremfall auch ausgesondert werden.

 

Wie du schon so treffend gesagt hast, Bluey: Schwarze Schafe gibt es auf jeder Wiese.

Und man sollte sie nicht nur verurteilen, sondern versuchen, ihnen zu helfen!

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Guest Kleiner Schelm

Und man sollte sie nicht nur verurteilen, sondern versuchen, ihnen zu helfen!

 

Da bin ich voll und ganz auf deiner Seite. Doch wie auch ein Alkoholkranker sich selbst gegenüber im Interesse einer erfolgreichen Behandlung erst einmal eingestehen muss, dass er ein Problem mit Alkohol hat, gilt das wohl auch für Beamte, die über kein oder ein nicht im notwendigen Maße notwendigen Unrechtsempfinden verfügen.

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Da bin ich voll und ganz auf deiner Seite. Doch wie auch ein Alkoholkranker sich selbst gegenüber im Interesse einer erfolgreichen Behandlung erst einmal eingestehen muss, dass er ein Problem mit Alkohol hat, gilt das wohl auch für Beamte, die über kein oder ein nicht im notwendigen Maße notwendigen Unrechtsempfinden verfügen.

Letzteres kann ich nicht nachvollziehen. Handelt es sich doch weder um eine Sucht noch um eine Krankheit.

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Guest Kleiner Schelm
Da bin ich voll und ganz auf deiner Seite. Doch wie auch ein Alkoholkranker sich selbst gegenüber im Interesse einer erfolgreichen Behandlung erst einmal eingestehen muss, dass er ein Problem mit Alkohol hat, gilt das wohl auch für Beamte, die über kein oder ein nicht im notwendigen Maße notwendigen Unrechtsempfinden verfügen.

Letzteres kann ich nicht nachvollziehen. Handelt es sich doch weder um eine Sucht noch um eine Krankheit.

 

Wie wolltest du einem Kollegen helfen, der sich bei seinen unrechtmäßigen Taten im Recht fühlt? Einem Alkoholiker, der sich nicht eingesteht, dass er ein Problem mit Alkohol hat, kannst du (leider) auch nicht helfen.

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Jemandem, der sich der Unrechtmäßigkeit seines Handelns (bewußt oder unbewußt) verschließt, kann wahrscheinlich nicht geholfen werden (wenn er sich nicht helfen lassen will). Man kann versuchen ihn zu überzeugen, man kann ihn bestrafen, wenn es eine strafbare Handlung war, aber therapieren im eigentlichen Sinne kann man ihn wahrscheinlich nicht, jedenfalls nicht gegen seinen Willen. Einen Suchtkranken hingegen kann man auch ohne seine Einsicht, ohne seinen Willen oder sein Einverständnis (zwangs-)therapieren.

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Guest Kleiner Schelm

Einen Suchtkranken hingegen kann man auch ohne seine Einsicht, ohne seinen Willen oder sein Einverständnis (zwangs-)therapieren.

 

Zumindest solange, bis er als therapiert gilt und aus eigenem Willen rückfällig wird.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Zum Vergleich:

 

Eine Studie

 

http://www.zeit.de/2.../M-Sucht_8arzte

 

geht davon aus, dass etwa 25.000 Mediziner in Deutschland suchtkrank sind.

der Vergleich hinkt.

 

Die Zahl der suchtkranken Mediziner mag hinkommen, aber man kann davon ausgehen, dass die wenigsten von ihnen schon suchtkrank oder anfällig für die spätere Sucht waren, als die mit dem Beruf begonnen haben.

 

Süchtig wurden die meisten mit Sicherheit erst im und, da bin ich überzeugt, oft auch durch den Job und die damit verbundenen seelischen und körperlichen Belastungen und bei anderen waren es private oder gesundheitliche Probleme oder was auch immer.

 

Wie hätte man dieses Problem schon zu Beginn der Ausbildung ahnen und erkennen sollen?

 

Nicht anders ist es bei der Polizei und eigentlich in jedem anderen Beruf: Es gibt überall eine gewisse Anzahl an Suchtkranken, und auch hier wird es bei den meisten erst nach einigen oder sogar vielen Berufsjahren so weit gekommen sein.

 

Es lässt sich in den meisten Fällen auch nicht von vornherein sagen, ob ein Polizeibeamter irgendwann in seinem Berufsleben gewalttätig reagieren wird, denn auch hier machen die beruflichen Belastungen und Erlebnisse eine ganze Menge aus.

 

Wenn Du tagtäglich mit Gewalt, Beleidigungen, Beschimpfungen, Angriffen usw. konfrontiert wirst, kann es sein, dass irgendwann auch mal dem friedlichsten Menschen der Kragen platzt oder dass er mit der Zeit abstumpft und Gleiches mit Gleichem vergilt.

 

Ohne Dich persönlich zu kennen:

 

Ich bin überzeugt davon, dass man Dich, wenn man es wirklich darauf anlegt, innerhalb kurzer Zeit dazu bekommen würde, dass Du ausrastest und Dich dann handfester zur Wehr setzt, als Du es im Normalfall getan hättest.

 

Man darf einen Punkt nicht vergessen: Wenn Dich jemand blöd anmacht, kannst Du die Sache beenden, indem Du diesem Menschen aus dem Weg gehst und wenn dies nicht geht, kannst Du die Polizei rufen.

 

Beides geht in unserem Job nicht: Wir können nicht einfach weggehen, weil es uns zu bunt wird und wir können auch nicht immer Hilfe herbeirufen.

 

Ist man dann, wenn einem in so einer Situation irgendwann mal die Hand ausrutscht, wirklich automatisch ungeeignet für den Polizeidienst?

 

Es gibt in unserem Beruf immer irgendwo eine Stelle, an der man die Erfahrung des Beamten weiter nutzen kann, ohne, dass er Gefahr läuft, wieder in so eine Situation zu kommen und wenn er etwas Abstand gewonnen hat, kann man so jemanden auch wieder im Außendienst einsetzen.

 

Nicht falsch verstehen: Es soll hier nichts verharmlost werden und die straf - und dienstrechtlichen Folgen muss so ein Beamter tragen, wenn er falsch reagiert hat.

 

Man sollte jedoch nicht nur schwarz - weiß sehen, sondern sich auch die Mühe geben, die Hintergründe zu erforschen (nein, nicht die harte Kindheit usw., sondern die Situation, die direkt zu dem Fehlverhalten geführt hat) und sich dann Gedanken über die Konsequenzen machen und wie man ggf. Abhilfe schaffen kann, die allen Beteiligten gerecht wird.

 

Wirkliche Schläger oder anderweitig nicht für den Polizeidienst geeignete muss man allerdings aussortieren, aber auch diese erkennt man oft erst im Laufe der Zeit.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

Die Zahl der suchtkranken Mediziner mag hinkommen, aber man kann davon ausgehen, dass die wenigsten von ihnen schon suchtkrank oder anfällig für die spätere Sucht waren, als die mit dem Beruf begonnen haben.

 

Ebenso wird es sich übertragen auf ein Gewaltpotenzial bei den allermeisten Polizeibeamten verhalten.

 

Süchtig wurden die meisten mit Sicherheit erst im und, da bin ich überzeugt, oft auch durch den Job und die damit verbundenen seelischen und körperlichen Belastungen und bei anderen waren es private oder gesundheitliche Probleme oder was auch immer.

 

Siehe oben.

 

Ich bin sogar davon überzeugt, dass die meisten der Beamte, die später im Dienst "über die Stränge" schlagen, während des Einstellungsverfahrens noch gänzlich "unverdorben" gewesen sind. Ausnahmen mag es auch hier geben, jedoch hoffe ich, dass es wirklich nur Ausnahmen sind.

 

Wie hätte man dieses Problem schon zu Beginn der Ausbildung ahnen und erkennen sollen?

 

Nicht anders ist es bei der Polizei und eigentlich in jedem anderen Beruf: Es gibt überall eine gewisse Anzahl an Suchtkranken, und auch hier wird es bei den meisten erst nach einigen oder sogar vielen Berufsjahren so weit gekommen sein.

 

Eine Möglichkeit wäre sicherlich, die Beschwerden und Anzeigen gegen diese Beamten vielleicht ein wenig ernster zu nehmen und nicht - wie scheibar nicht selten - von vornherein als Schutzbehauptung der Betroffenen zu betrachten und dementsprechend zu werten. Ich fordere keinesfalls eine Vorabverurteilung, sondern lediglich die Bereitschaft seitens der Administration auch einmal zumindest in Erwägung zu ziehen, dass die erhobenen Vorwürfe möglicherweise doch berechtigt sein könnten.

 

Es lässt sich in den meisten Fällen auch nicht von vornherein sagen, ob ein Polizeibeamter irgendwann in seinem Berufsleben gewalttätig reagieren wird, denn auch hier machen die beruflichen Belastungen und Erlebnisse eine ganze Menge aus.

 

Da es aber zumindest die Möglichkeit gibt, dass dieser Beamte - bedingt durch welche Einflüsse auch immer - seinen Pflichten nicht mehr nachkommt, sollte hier die Betreuung und Beratung verstärkt werden. Warum sollte es Antiaggressionstherapien nur im familiären Umfeld geben?

 

Wenn Du tagtäglich mit Gewalt, Beleidigungen, Beschimpfungen, Angriffen usw. konfrontiert wirst, kann es sein, dass irgendwann auch mal dem friedlichsten Menschen der Kragen platzt oder dass er mit der Zeit abstumpft und Gleiches mit Gleichem vergilt.

 

Auch wenn es vermutlich die mitlesenden Beamten nicht lesen möchten: Spätestens in diesem Moment hört der betroffene Beamte in meinen Augen auf, ein Beamter zu sein. Hinzu kommt, dass jedem, der sich für den Polizeiberuf entschieden hat, im Vorfeld klar gewesen sein muss, dass der Beruf des Polizeibeamten mit einer Klassenfahrt von Klosterschülern herzlich wenig gemein haben dürfte.

 

Ohne Dich persönlich zu kennen:

 

Ich bin überzeugt davon, dass man Dich, wenn man es wirklich darauf anlegt, innerhalb kurzer Zeit dazu bekommen würde, dass Du ausrastest und Dich dann handfester zur Wehr setzt, als Du es im Normalfall getan hättest.

 

Du hast ein schönes Wort gesagt: Zur Wehr setzen. Es ist ein Unterschied, ob man sich verteidigt (berechtigte Maßnahme), oder aber wie z.B. im Fall von Frau Teresa unberechtigt Gewalt anwendet.

 

Man darf einen Punkt nicht vergessen: Wenn Dich jemand blöd anmacht, kannst Du die Sache beenden, indem Du diesem Menschen aus dem Weg gehst und wenn dies nicht geht, kannst Du die Polizei rufen.

 

Und die Polizei wägt dann vor Ort die Optionen ab und entscheidet - wie zuletzt auf Schalke - dass es besser ist, wenn ich mich aus dem Staub mache und der verbale Verursacher ungestraft davonkommt?

 

Beides geht in unserem Job nicht: Wir können nicht einfach weggehen, weil es uns zu bunt wird und wir können auch nicht immer Hilfe herbeirufen.

 

Ist man dann, wenn einem in so einer Situation irgendwann mal die Hand ausrutscht, wirklich automatisch ungeeignet für den Polizeidienst?

 

Als Menschen müssen wir tagtäglich mit den Konsequenzen für unser Handeln leben. Wieso sollte Polizeibeamten eine Ausnahmestellung zugebilligt werden?

 

Einmal ist keinmal? Ab dem wie vielten Vorfall würdest du denn eine Grenze ziehen wollen? Jeder Beamte hat x Ausraster frei, bevor er mit Konsequenzen zu rechnen hat?

 

Es gibt in unserem Beruf immer irgendwo eine Stelle, an der man die Erfahrung des Beamten weiter nutzen kann, ohne, dass er Gefahr läuft, wieder in so eine Situation zu kommen und wenn er etwas Abstand gewonnen hat, kann man so jemanden auch wieder im Außendienst einsetzen.

 

Nicht falsch verstehen: Es soll hier nichts verharmlost werden und die straf - und dienstrechtlichen Folgen muss so ein Beamter tragen, wenn er falsch reagiert hat.

 

Ich unterstelle dir nicht, dass du irgendwas verharmlosen wolltest oder würdest.

 

Man sollte jedoch nicht nur schwarz - weiß sehen, sondern sich auch die Mühe geben, die Hintergründe zu erforschen (nein, nicht die harte Kindheit usw., sondern die Situation, die direkt zu dem Fehlverhalten geführt hat) und sich dann Gedanken über die Konsequenzen machen und wie man ggf. Abhilfe schaffen kann, die allen Beteiligten gerecht wird.

 

Ein erster Schritt wäre vielleicht die Möglichkeit, in Erwägung zu ziehen, dass nicht jeder Betroffene Schutzbehauptung aufstellt, denn hier böte sich die Gelegenheit seitens der Polizeiadministration intern aktiv zu werden, bevor später vielleicht einmal etwas Schlimmeres geschieht.

 

Wirkliche Schläger oder anderweitig nicht für den Polizeidienst geeignete muss man allerdings aussortieren, aber auch diese erkennt man oft erst im Laufe der Zeit.

 

Und diese werden dann automatisch "aussortiert"? Oder werden sie "weggelobt"?

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Wie hätte man dieses Problem schon zu Beginn der Ausbildung ahnen und erkennen sollen?

 

Nicht anders ist es bei der Polizei und eigentlich in jedem anderen Beruf: Es gibt überall eine gewisse Anzahl an Suchtkranken, und auch hier wird es bei den meisten erst nach einigen oder sogar vielen Berufsjahren so weit gekommen sein.

Eine Möglichkeit wäre sicherlich, die Beschwerden und Anzeigen gegen diese Beamten vielleicht ein wenig ernster zu nehmen und nicht - wie scheibar nicht selten - von vornherein als Schutzbehauptung der Betroffenen zu betrachten und dementsprechend zu werten. Ich fordere keinesfalls eine Vorabverurteilung, sondern lediglich die Bereitschaft seitens der Administration auch einmal zumindest in Erwägung zu ziehen, dass die erhobenen Vorwürfe möglicherweise doch berechtigt sein könnten.

Die Frage war: Wie hätte man dieses Problem schon zu Beginn der Ausbildung ahnen und erkennen sollen?

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie die von Dir aufgezeigte Möglichkeit das gewährleisten können sollte.

 

Da es aber zumindest die Möglichkeit gibt, dass dieser Beamte - bedingt durch welche Einflüsse auch immer - seinen Pflichten nicht mehr nachkommt, sollte hier die Betreuung und Beratung verstärkt werden. Warum sollte es Antiaggressionstherapien nur im familiären Umfeld geben?

Da wirst Du bestimmt bei vielen Kollegen offene Türen einrennen. Aber die Politik entscheidet nunmal, was uns in dieser Richtung Gutes getan wird. Und die Politik reagiert - IMO - meistens erst dann, wenn das Kind schon lange in den Brunnen gefallen ist.

 

Hinzu kommt, dass jedem, der sich für den Polizeiberuf entschieden hat, im Vorfeld klar gewesen sein muss, dass der Beruf des Polizeibeamten mit einer Klassenfahrt von Klosterschülern herzlich wenig gemein haben dürfte.

Das ist falsch. Die allermeisten haben tatsächlich kaum realistische Vorstellungen. Woher auch?! Die Einstellungsberater werden von den ganzen Problemfeldern eher wenig bis gar nichts berichten. Manche/viele von denen haben ja kaum oder gar keine eigenen Erfahrungen in dieser Richtung. Schaut man sich die Bewerbungsseiten an, so wird man auch hier die große Bandbreite der Negativerlebnisse, die aber zwangsläufig auf nahezu jeden Polizisten früher oder später zukommen werden, vergeblich suchen. Wie also soll einem Jedem, der den Polizeiberuf ergreift, bereits im Vorfeld klar sein, was genau da auf ihn zukommt? Mir war's nicht klar. Und ich hatte einen Vater, der Polizist war.

 

Und die Polizei wägt dann vor Ort die Optionen ab und entscheidet - wie zuletzt auf Schalke - dass es besser ist, wenn ich mich aus dem Staub mache und der verbale Verursacher ungestraft davonkommt?

Wenn die Polizei gerufen wird, wird sie auch die Entscheidung treffen. Und die kann so wie von Dir skizziert ausschauen.

 

Als Menschen müssen wir tagtäglich mit den Konsequenzen für unser Handeln leben. Wieso sollte Polizeibeamten eine Ausnahmestellung zugebilligt werden?

Mit den Konsequenzen leben bzw. für ein Fehlverhalten gemaßregelt werden ist völlig ok. Aber nicht jedes Fehlverhalten begründet automatisch eine Ungeeignetheit.

 

Einmal ist keinmal? Ab dem wie vielten Vorfall würdest du denn eine Grenze ziehen wollen? Jeder Beamte hat x Ausraster frei, bevor er mit Konsequenzen zu rechnen hat?

Jeder Ausraster muß entsprechend verfolgt und aufgearbeitet werden. Aber nicht jeder Ausraster muß gleich zur Entlassung führen.

 

Es gibt in unserem Beruf immer irgendwo eine Stelle, an der man die Erfahrung des Beamten weiter nutzen kann, ohne, dass er Gefahr läuft, wieder in so eine Situation zu kommen und wenn er etwas Abstand gewonnen hat, kann man so jemanden auch wieder im Außendienst einsetzen.

 

Nicht falsch verstehen: Es soll hier nichts verharmlost werden und die straf - und dienstrechtlichen Folgen muss so ein Beamter tragen, wenn er falsch reagiert hat.

Ich unterstelle dir nicht, dass du irgendwas verharmlosen wolltest oder würdest.

Aber leider gehst Du auch nicht auf die Kernaussage ein. Deshalb habe ich den Eindruck, es gäbe für Dich pauschal nur Hopp oder Top => Fehlverhalten => Rausschmiß.

 

Ein erster Schritt wäre vielleicht die Möglichkeit, in Erwägung zu ziehen, dass nicht jeder Betroffene Schutzbehauptung aufstellt, denn hier böte sich die Gelegenheit seitens der Polizeiadministration intern aktiv zu werden, bevor später vielleicht einmal etwas Schlimmeres geschieht.

Das geschieht auch gar nicht. Bei weitem nicht jede Aussage wird so gewertet. Aber bei nicht wenigen kann man im Ansatz schon erkennen, daß es eine ist. Ich habe schon verdammt viele Owi-Verfahren bei Gericht erlebt. Wie oft dort Schutzbehauptungen erfolgten, ahnst Du gar nicht. Ich war aber dabei, ich war vor Ort. Ich weiß, was vorgefallen ist. Der unbedarfte Beobachter hingegen hätte zumindest in manchen Fällen aufgrund der Erklärungen des Betroffenen durchaus Zweifel bekommen können. Und genau das ist IMO oftmals auch hier das Problem: man liest etwas, man macht sich aufgrund des Gelesenen so sein eigenes persönliches Bild und glaubt dem einfach. Nicht, weil es vllt tatsächlich wahr sein könnte, sondern weil es einfach rhetorisch gut und glaubhaft beschrieben wurde. Da kann es gar nicht mehr anders sein. Hinzu kommt vllt bei dem ein oder anderen noch eine gewisse Abneigung der Polizei gegenüber.

 

Und diese werden dann automatisch "aussortiert"? Oder werden sie "weggelobt"?

Heutzutage werden sie mehr aussortiert als weggelobt. Es kommt immer drauf an, was vorgefallen ist, wie hoch der Grad des Fehlverhaltens ist.

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Eine Möglichkeit wäre sicherlich, die Beschwerden und Anzeigen gegen diese Beamten vielleicht ein wenig ernster zu nehmen und nicht - wie scheibar nicht selten - von vornherein als Schutzbehauptung der Betroffenen zu betrachten und dementsprechend zu werten. Ich fordere keinesfalls eine Vorabverurteilung, sondern lediglich die Bereitschaft seitens der Administration auch einmal zumindest in Erwägung zu ziehen, dass die erhobenen Vorwürfe möglicherweise doch berechtigt sein könnten.

es ist zwar in der Öffentlichkeit nicht so bekannt, aber so etwas ist bei der Polizei gang und gäbe.

 

Leider lassen sich Fehleinschätzungen in diesem Bereich nicht vermeiden.

 

Insbesondere in Brennpunktgebieten sind Beschwerden und Anzeigen gegen Polizeibeamte an der Tagesordnung.

 

Nicht, weil sich die Beamten tatsächlich falsch verhalten haben, sondern weil sich ihr Klientel Vorteile für sich selber davon erhofft.

 

Diese Anzeigen und Beschwerden werden geprüft und dabei wird natürlich auch ermittelt, ob sie haltlos sind oder nicht.

 

Egal, wie genau man diese Überprüfungen anstellt, es wird sich nie ganz vermeiden lassen, dass mal der ein oder andere durchs Raster fällt und nicht rechtzeitig bemerkt wird, dass sich bei einem Beamten eine steigende Gewaltbereitschaft aufbaut.

 

Selbst Kollegen, die laufend miteinander zu tun haben, bemerken dieses nicht immer.

 

Da es aber zumindest die Möglichkeit gibt, dass dieser Beamte - bedingt durch welche Einflüsse auch immer - seinen Pflichten nicht mehr nachkommt, sollte hier die Betreuung und Beratung verstärkt werden. Warum sollte es Antiaggressionstherapien nur im familiären Umfeld geben?

Es ist aus Kostengründen nicht möglich, so etwas als Vorsorgetherapie von vornherein für alle Polizeibeamten anzubieten, die sich im Außendienst befinden.

 

Stellt man irgendwann fest, dass ein Beamter dieser Therapie bedarf, wird ihm so etwas sicher nahegelegt.

 

Das Problem sehe ich eher darin, dass es zu diesem Zeitpunkt oft schon einen Ausbruch gegeben hat und somit nur Hilfe für die Zukunft angeboten werden kann.

 

Auch wenn es vermutlich die mitlesenden Beamten nicht lesen möchten: Spätestens in diesem Moment hört der betroffene Beamte in meinen Augen auf, ein Beamter zu sein. Hinzu kommt, dass jedem, der sich für den Polizeiberuf entschieden hat, im Vorfeld klar gewesen sein muss, dass der Beruf des Polizeibeamten mit einer Klassenfahrt von Klosterschülern herzlich wenig gemein haben dürfte.

........

Du hast ein schönes Wort gesagt: Zur Wehr setzen. Es ist ein Unterschied, ob man sich verteidigt (berechtigte Maßnahme), oder aber wie z.B. im Fall von Frau Teresa unberechtigt Gewalt anwendet.

Der Unterschied liegt weniger darin, ob man sich verteidigt, sondern wie man es macht.

 

Der Polizeibeamte, der von dieser Theresa angespuckt wurde, hatte das Recht, sich gegen solche Spuckattacken zu wehren, denn niemand muss sich bespucken lassen.

 

Falsch und unverhältnismäßig war, wie er sich zur Wehr gesetzt hat. Nur mal angenommen, sie hätte einen Schal oder ähnliches getragen und er hätte ihr diesen über den Mund gelegt, so dass sie zwar keine Probleme mit dem Atmen hat, aber nicht mehr Spucken kann, wäre das eine angemessene und verhältnismäßige Form der Gegenwehr gewesen.

 

Bei diesem Beamten ist jedoch offensichtlich das Überdruckventil herausgeschossen, das verhindert, dass man ausrastet, und somit hat er wahllos zugeschlagen.

 

Was ihn nun tatsächlich dazu gebracht hat und was im Vorfeld, möglicherweise bei direkt vorangegangenen Einsätzen, vorgefallen ist und ob dies zu dem Ausraster beigetragen hat, werden wir vermutlich nie erfahren.

 

Fakt ist, dass so etwas selbst dem ansonsten friedlichsten Menschen passieren kann, wenn plötzlich mehrere Faktoren zusammen kommen und er sich in einer für sich selber absoluten Ausnahmesituation befindet.

 

Egal, was dazu geführt hat: Rechtmäßig ist sein Handeln nicht und er muss dafür sanktioniert werden.

 

Wie bei jedem anderen Menschen müssen die Hintergründe allerdings berücksichtigt werden und diese muss man genauso berücksichtigen, wenn es um den weiteren beruflichen Verlauf geht.

 

Pauschal einem Polizeibeamten vorzuwerfen, er wäre nach so einem Vorkommnis generell nicht mehr für den Polizeidienst tragbar, ist deshalb falsch.

 

Und die Polizei wägt dann vor Ort die Optionen ab und entscheidet - wie zuletzt auf Schalke - dass es besser ist, wenn ich mich aus dem Staub mache und der verbale Verursacher ungestraft davonkommt?

Ggf. ja.

 

An anderer Stelle habe ich es schon mit der Flutkatastrophe verglichen, bei der auch die Entscheidung getroffen werden musste, ob man eine ganze Stadt in den Fluten versinken lässt oder ob man den Deich an anderer Stelle sprengt, um die Flut umzuleiten, obwohl dadurch Menschen ihr Hab und Gut verlieren, die ohne diese Sprengung nicht von der Flut betroffen gewesen wären.

 

Im Gegensatz zu Dir, der Du nur weggehen sollst, haben diese einen tatsächlichen Schaden erlitten, ohne etwas dagegen machen zu können.

 

In Schalke hätten die Beamten auch einfach abwarten können, bis die Griechen die Schalker Fans verhauen, aber was wäre dann gewesen?

 

Wären diejenigen, die zuvor mit der Flagge provoziert haben, damit einverstanden gewesen?

 

In gewisser Weise lässt sich dies sogar mit dem Fall Theresa vergleichen:

 

Man provoziert jemanden so lange, bis er ausrastet und zuschlägt, um sich dann als wehrloses Opfer darzustellen.

 

Nicht anders wäre es bei den Schalker Fans gewesen, die sogar zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen hätten:

 

Sie haben die griechischen Fans so lange geärgert, dass mit Ausschreitungen zu rechnen war und wäre die Polizei nun gegen diese vorgegangen, hätten beide Seiten (griechische Fans und Polizei) Prügel bezogen und ausgeteilt und man hätte sich als Schalker Fan schön zurücklehnen, zuschauen und über die bösen griechischen Fans und die mindestens genauso böse Polizei schwadronieren können.

 

Trifft es dann noch zu, dass den Heimatverein der Griechen nach so einer Sache eine empfindliche Strafe gedroht hätte, Schalke dagegen nicht, hätten sie sogar drei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

 

Aus dieser Sicht betrachtet war es ganz richtig, dass der Polizeiführer dem einen Riegel vorgeschoben hat und den Provokateuren den Wind aus den Segeln nehmen wollte.

 

Als Menschen müssen wir tagtäglich mit den Konsequenzen für unser Handeln leben. Wieso sollte Polizeibeamten eine Ausnahmestellung zugebilligt werden?

 

Einmal ist keinmal? Ab dem wie vielten Vorfall würdest du denn eine Grenze ziehen wollen? Jeder Beamte hat x Ausraster frei, bevor er mit Konsequenzen zu rechnen hat?

Polizeibeamten soll keineswegs eine Ausnahmestellung zugebilligt werden, aber das sollte auch in beiden Richtungen gelten.

 

Nur, weil jemand Polizeibeamter ist, darf er nicht straflos ausgehen, wenn er jemanden unberechtigt schlägt.

 

Das darf im Umkehrschluss aber nicht bedeuten, dass er, nur, weil er Polizeibeamter ist, nach einem einmaligen Vorfall gleich seinen Beruf verliert.

 

Ein erster Schritt wäre vielleicht die Möglichkeit, in Erwägung zu ziehen, dass nicht jeder Betroffene Schutzbehauptung aufstellt, denn hier böte sich die Gelegenheit seitens der Polizeiadministration intern aktiv zu werden, bevor später vielleicht einmal etwas Schlimmeres geschieht.

siehe oben

 

Und diese werden dann automatisch "aussortiert"? Oder werden sie "weggelobt"?

Wenn rechtzeitig (vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit) erkannt wird, dass der Beamte nicht tauglich ist, wird er entlassen.

 

Stellt sich dies erst später heraus, versetzt man ihn nach Möglichkeit auf eine Stelle, an der er keinen Schaden anrichten kann.

 

Das mag sich jetzt ein wenig zynisch anhören, kann aber für alle Seiten das beste sein.

 

Einen Polizeibeamten, bei dem man Defizite im direkten Umgang mit seinem polizeilichen Gegenüber feststellt, kann man irgendwohin versetzen, wo er diesen Kontakt nicht hat und trotzdem kann er wertvolle polizeiliche Arbeit leisten.

 

Das ist nichts anderes wie bei den Beamten, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Streifendienst mehr leisten können und auf deren Erfahrung man nicht verzichten möchte und sie deshalb in einem anderen Bereich einsetzt.

 

In dem Punkt hat der Polizeiberuf sogar einen großen Vorteil gegenüber vielen anderen, denn es gibt unzählige Bereiche, in denen man tätig sein kann, je nach Vorliebe und Veranlagung.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Auch wenn du es nicht glauben magst und es nicht in deine Vorstellung von Polizei passt:

 

Ebenso wird es sich übertragen auf ein Gewaltpotenzial bei den allermeisten Polizeibeamten verhalten.

Die allermeisten Polizeibeamten sind friedlliebende Menschen!

 

Eine Möglichkeit wäre sicherlich, die Beschwerden und Anzeigen gegen diese Beamten vielleicht ein wenig ernster zu nehmen

Beschwerden und Anzeigen werden sehr ernst genommen.

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Guest Kleiner Schelm

Die allermeisten Polizeibeamten sind friedlliebende Menschen!

 

Das will ich pauschal auch gar nicht in Abrede stellen, doch scheint es sich doch so zu verhalten, dass diese friedliebenden Menschen im Dienst ein anderes Gesicht zeigen können. Und was ist mit den Beamten, die nicht in deine Kategorisierung "friedliebend" passen? Im Umkehrschluss sagst du ja selbst, dass es diese zweite Gruppierung gibt.

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Und was ist mit den Beamten, die nicht in deine Kategorisierung "friedliebend" passen?

 

Die haben im Polizeiberuf nichts verloren!

D.h. das diese im äußersten Fall aus dem (Polizei-)Beamtentum entfernt werden müssen.

 

Nur dass jetzt kein Missverständnis aufkommt:

Friedlich steht nicht im Widerspruch dazu, dass der Beamte / Polizist / Mensch auch Maßnahmen mit Zwang durchsetzt bzw zur Abwehr von Gefahren für eigenes oder fremdes Leib oder Leben Gewalt, bishin zur Waffe, anwendet.

 

Die Aussage, dass die Polizisten, die nicht friedlich sind, im Polizeiberuf nichts verloren haben, heißt auch nicht, dass jeder, der sich gewalttätig verhalten, sofort entlassen werden soll.

 

Ich kenne nur friedliche Polizisten; obwohl die schon Zwang angewendet haben.

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Guest Kleiner Schelm

Die haben im Polizeiberuf nichts verloren!

D.h. das diese im äußersten Fall aus dem (Polizei-)Beamtentum entfernt werden müssen.

 

Dann sind wir ja doch einmal einer Meinung.

 

Nur dass jetzt kein Missverständnis aufkommt:

Friedlich steht nicht im Widerspruch dazu, dass der Beamte / Polizist / Mensch auch Maßnahmen mit Zwang durchsetzt bzw zur Abwehr von Gefahren für eigenes oder fremdes Leib oder Leben Gewalt, bishin zur Waffe, anwendet.

 

Du wirst dich erinnern, dass bislang niemand im Forum Kritik an berechtigten und der Situation angemessenen polizeilichen Maßnahmen geäussert hat.

 

Die Aussage, dass die Polizisten, die nicht friedlich sind, im Polizeiberuf nichts verloren haben, heißt auch nicht, dass jeder, der sich gewalttätig verhalten, sofort entlassen werden soll.

 

Hattest du nicht oben geschrieben: "Die haben im Polizeiberuf nichts verloren!"? :schreck:

 

Ich kenne nur friedliche Polizisten; obwohl die schon Zwang angewendet haben.

 

Auch ich kenne Polizisten. Privat.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Trifft zumindest für meine Polizei nicht zu. Mitdenker sind gefragter denn je!

Das kann ich nur bestätigen. Trotzdem hat einer das Sagen. Und dem hat man, auch wenn man mitdenkt, in der Regel zu folgen.

 

Staatsdiener, die "einfach nur Befehle befolgt haben", hatten wir in der Vergangenheit leider mehr als genug.

es kommt immer auf die Anordnungen an, die getroffen werden und befolgt werden sollen und auf die Gesamtsituation.

 

Ist von vornherein klar, dass es sich um eine rechtswidrige oder um eine völlig falsche Anordnung hat, die möglicherweise sogar Menschen gefährdet, kann und soll auch der einzelne Beamte umgehend seine Bedenken anmelden und ggf. sogar über eine übergeordnete Stelle versuchen, gegen diese Anordnung vorzugehen und im Zweifelsfall kann und darf er sich weigern, diesen rechtswidrigen Anordnungen Folge zu leisten..

 

Ordnet der Polizeiführer dagegen z. B. an, dass zwei Gruppen von der rechten und drei von der linken Seite in den Block gehen und ein einzelner Beamter sieht das anders, weil er es lieber hätte, dass drei Gruppen von rechts und zwei von links kommen, kann er dies vielleicht mal als Vorschlag vorbringen, aber wenn der Polizeiführer bei der Anordnung bleibt, ist diese zu befolgen, ohne Wenn und Aber.

 

Das dürfte allerdings in jedem anderen Beruf genauso sein: Wenn der Chef etwas anordnet, hat der Mitarbeiter diesen Anordnungen Folge zu leisten, ob es ihm passt oder nicht.

 

Mit Jasagertum hat das nicht das Geringste zu tun.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hattest du nicht oben geschrieben:

 

Siehst du; ich kenne euch doch langsam und genau deswegen habe ich extra die Ergänzungen eingefügt - eben dass es keine Missverständnisse bei künftigen Diskussionen gibt und irgendjemand immer diesen Beitrag zitiert.

 

 

Ich führe das gerne mal aus:

 

Wie ich sagte haben unfriedliche Menschen im Polizeiberuf nichts verloren. Und zu dieser Aussage stehe ich!

Jedoch muss jemand, der unfriedlich ist, nicht zwangsläufig entlassen werden.

Denke an einen Fall (z.b. der prügelnde Rosenheimer Chef, der Fall Eder, Bremen Gleis 9, Teresa). Es kann jetzt einfach mal dahinstehen, ob der Zwang berechtigt war oder die Gewalt überzogen war. Ich erwarte von friedlichen Polizisten, dass sie alles tun um Gewalt zu vermeiden. Ist die Gewalt erforderlich / notwendig so ändert das an dem ausführendem Polizisten nichts - er bleibt friedlich. Das könnte in allen Fällen gewesen sein.

Ist es jedoch so, dass die Gewalt nicht notwendig war, dann gehört das aufgekĺärt und in der Konsequenz haben diese Leute im Polizeidienst nichts verloren. Auch das könnte in allen Fällen so gewesen sein.

(Wir wissen mittlerweile, dass der Rosenheimer Chef ungerechtfertigt gehandelt hat und im Fall Eder gerechtfertigt gehandelt wurde)

 

Unser Beamtenrecht lässt bei jeder Verfehlung verschiedene Maßnahmen zu (die strafrechtlichen Aspekte lassen wir mal außen vor).

D.h. es wird die Gesamtsituation geprüft - nicht nur die Aktion / die Gewalt - sondern alle Umstände, was war vorher, welche Noten hat der Beamte, wie ist seine dienstliche und private Situation, was und warum ist dort vorgefallen. Das Ziel deckt sich mit meiner Aussage; solche Menschen haben im Polizeidienst nichts verloren! Ziel des Beamtenrechtes ist jedoch nicht das Verhalten zu bestrafen, das macht das Strafrecht, sondern dafür zu sorgen, dass das Fehlverhalten nie wieder passiert. Dafür kann eine Verwarnung richtig sein, oder eine Geldbuße, Gehaltskürzungen, eine Degradierung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

 

Wir, hier im Internet, haben bei all den Fällen nicht den Einblick in die Gesamtsituation, so dass wir keine Disziplinarmaßnahme fordern können.

Das Strafgericht kann durch ein Urteil über ein Jahr Freiheitsstrafe eine Entlassung Kraft Gesetzes auslösen - ohne das der Dienstherr eine Prüfungs- und Handlungsmöglichkeit hat.

 

 

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@Nachteule

 

In deinem Beispiel wäre es unklug, wenn ein Beamter seinen Vorschlag vorbringt. Er kann das seinem Gruppenführer mitteilen und der kann überlegen, ob er den Gedanken weitervorträgt.

 

Mitdenken ist total wichtig!!

Zum Glück haben wir keine Polizei, die Ja-Sager will. Zum Glück dürfen wir auf allen Ebenen mitdenken und kontruktiv sein. Kritisches Hinterfragen, Verbesserung, Fehlerkorrektur, Vorschläge sind nicht nur erlaubt sondern erwünscht. Aber bitte ebenenadäquat. Wenn der Polizeiführer sagt so und so, dann werden seine nachgeordneten Führer ihn schon beraten haben wenn was ungünstig ist, da bedarf es nicht eines PVB der seine Ideen dem PF vorträgt - vorallem vorbei an seinen Gruppen- Zug- Hu. Führer.

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Wenn der Chef etwas anordnet, hat der Mitarbeiter diesen Anordnungen Folge zu leisten, ob es ihm passt oder nicht.

Und wenn der Mitarbeiter das nicht tut, was soll der Chef machen? :abwarten:

 

Also, mein Chef ist dann immer zum Kaffee trinken gegangen. Und der war oft in dem Cafe. :rofl:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Kleiner Schelm

@Nachteule

 

In deinem Beispiel wäre es unklug, wenn ein Beamter seinen Vorschlag vorbringt. Er kann das seinem Gruppenführer mitteilen und der kann überlegen, ob er den Gedanken weitervorträgt.

 

Das bedeutet also, dass der Beamte, der möglicherweise viel näher am eigentlichen Geschehen dran ist als seine Vorgesetzten, dürfte zwar denken, wäre aber besser beraten, seine Meinung für sich zu behalten?

 

Es ist schön, dass du folgendes Statement

Mitdenken ist total wichtig!!

zum Besten gegeben hast, nur ist der reine Denkprozess noch nicht das Ende der Fahnenstange.

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Guest Kleiner Schelm

D.h. es wird die Gesamtsituation geprüft - nicht nur die Aktion / die Gewalt - sondern alle Umstände, was war vorher, welche Noten hat der Beamte, wie ist seine dienstliche und private Situation, was und warum ist dort vorgefallen.

 

Das ist eine interessante Aussage. Interessieren würde mich, wie sich die private Situation des Beamten zugunsten einer rechtswidrigen Tat darstellen lässt. Das Privatleben hat im Job nichts verloren; und umgekehrt. Meine Meinung.

 

Aber egal, lassen wir meine Meinung einmal gänzlich aussen vor. Wie ist deine Aussage zu interpretieren, Blaulicht? Wäre die Tat weniger verwerflich, wenn der Beamte im Fall von Frau Teresa Stress mit seiner Frau/Freundin/Freund gehabt hätte und er aus dieser emotionalen Anspannung heraus zugelangt hätte?

 

Wenn der Chef etwas anordnet, hat der Mitarbeiter diesen Anordnungen Folge zu leisten, ob es ihm passt oder nicht.

Und wenn der Mitarbeiter das nicht tut, was soll der Chef machen? :abwarten:

 

Also, mein Chef ist dann immer zum Kaffee trinken gegangen. Und der war oft in dem Cafe. :rofl:

 

MfG.

 

hartmut

 

Ich kann mir das bildhaft vorstellen, wie Hartmut wohl immer gesagt hat: "Du bist der Boss, also lass mich meinen Job machen!" :dribble:

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Das bedeutet also, dass der Beamte, der möglicherweise viel näher am eigentlichen Geschehen dran ist als seine Vorgesetzten

Die taktischen Führer sind nun nicht gänzlich blöde. Und nicht nur der Blick vorne / ganz nah dran ist notwendig, sondern auch der Blick auf das Ganz, von weiter weg, unter Berücksichtig weiterer Umstände und Wechselwirkungen.

Kling komplexer. Ist es auch. Deswegen ist taktisches Führen auch nicht so einfach, wie sich der eine oder andere das vorstellt.

 

wäre aber besser beraten, seine Meinung für sich zu behalten?

Nein! Und das habe ich auch nicht gesagt.

Aber er wäre besser beraten den Dienstweg einzuhalten; dem nächts höheren Führer seine Ideen präsentieren und nicht direkt dem PF.

(nebenbei viele Ideen sind für sich betrachtet vielleicht toll - aber wie das im Leben oft ist, kommt da immernoch was dazu!)

 

wie sich die private Situation des Beamten zugunsten einer rechtswidrigen Tat darstellen lässt

Ach, ich dachte wir reden hier über das Beamtenrecht?

 

 

Wäre die Tat weniger verwerflich,

Diese Frage soll das Strafgericht klären. Wir redeten doch über den dienstrechtlichen Aspekt!

 

 

Wenn der Chef etwas anordnet, hat der Mitarbeiter diesen Anordnungen Folge zu leisten, ob es ihm passt oder nicht.

Und wenn der Mitarbeiter das nicht tut, was soll der Chef machen?

 

Auch solche Menschen brauchen wir nicht.

(der Rest dann analog meines Beitrages oben über Gewalttäter bei der Polizei)

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Hallo, Blaulicht,

 

In deinem Beispiel wäre es unklug, wenn ein Beamter seinen Vorschlag vorbringt. Er kann das seinem Gruppenführer mitteilen und der kann überlegen, ob er den Gedanken weitervorträgt.

.........

Wenn der Polizeiführer sagt so und so, dann werden seine nachgeordneten Führer ihn schon beraten haben wenn was ungünstig ist, da bedarf es nicht eines PVB der seine Ideen dem PF vorträgt - vorallem vorbei an seinen Gruppen- Zug- Hu. Führer.

der Dienstweg ist schön und gut und im Allgemeinen passt es auch.

 

Hat der Beamte jedoch, egal, ob Bepo, Streifendienst, Kripo usw. einen direkten Vorgesetzten, der seine Vorschläge oder Bedenken nicht weiter leitet, bleibt diesem manchmal nichts übrig, als den Dienstweg zu umgehen und direkt mit dem Verantwortlichen zu sprechen.

 

Ähnlich ist es bei so manchen Ermittlungen.

 

Hält man hier immer den Dienstweg ein, insbesondere bei Ermittlungen im Ausland, ist der Fall unter Umständen verjährt, bevor man eine halbwegs vernünftige Auskunft bekommt.

 

Unter Umständen macht man sich bei gewissen Vorgesetzten ein wenig unbeliebt, aber wenn der Zweck erfüllt wird, sollte man darüber stehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ja Nachteule,

 

aber du merkst schon, dass du den Sachverhalt jetzt um den Punkt erweiterst, dass Vorschläge oder Bedenken nicht weitergeleitet werden.

 

Manche Vorschläge / Bedenken enden auch beim taktischen Führer. Und wenn dem Vorschläger das nicht reicht, dann kann er natürlich einen Chef weiter gehen (oder noch einen höher).... da sind aber selten echte Erfolgsaussichen ... Meistens weiß der Chef (in jeglicher Ebene) ja bescheid und kennt sein Handwerk - und andere Vorschläge / Bedenken werden selbstverständlich in der Entscheidung berücksichtigt oder dem nächst höheren PF vorgetragen. Denn viele Anregungen sind ja gut und hilfreich!

 

Aber ich glaube, dass wir beide wissen, wie es läuft, worauf es ankommt und wann mal was anders ist oder nicht; also brauchen wir uns hier nicht zerpflücken ;)

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Ich kann mir das bildhaft vorstellen, wie Hartmut wohl immer gesagt hat: "Du bist der Boss, also lass mich meinen Job machen!" :dribble:

Einer muss die Richtung vorgeben, sonst wissen nachher die Mitarbeiter überhaupt nicht was sie machen sollen. Das tut dem Betriebsklima nicht gut.

 

Hat aber unserem Verhältnis nicht geschadet, wird sind trotzdem gut miteinander ausgekommen, auch als ich schon lange weg war.

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Blaulicht,

 

aber du merkst schon, dass du den Sachverhalt jetzt um den Punkt erweiterst, dass Vorschläge oder Bedenken nicht weitergeleitet werden.

ich bin lediglich auf Deinen Kommentar eingegangen, nicht mehr und nicht weniger.

 

Du hast jedoch recht damit, dass weitere Diskussionen darüber nichts bringen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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  • 3 weeks later...

Ihr könnt euch sicherlich noch an Stuttgart 21 erinnern und den Wasserwerfereinsatz bei dem Dietrich Wagner etwas erblindet ist, bzw. die Sehkraft beschädigt wurde. Polizisten wurde verurteilt.

 

Nun was soll ich sagen, ach lest selber.

 

http://www.stern.de/panorama/fast-erblindeter-s21-gegner-klar-fahre-ich-rad-auf-dem-tandem-2061527.html

 

MfG.

 

hartmut

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Sowas fände ich nur dann merkwürdig, wenn es grundlos erfolgen würde. Hier aber scheint (!) es ja Gründe dafür gegeben zu haben. Und dann finde ich es absolut richtig und zum Schutze/Wohle der (womöglich zu unrecht verurteilten Kollegen) auch erforderlich, dem nachzugehen. Denn sollte sich tatsächlich herausstellen, daß er seine Sehbehinderung zu einem guten Stück vorgaukelt (falls das überhaupt möglich sein sollte), so wäre das schon ein starkes Stück und gehört im Interesse der Verurteilten auch aufgeklärt. Umgekehrt sähe ich es genauso.

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Guest PedroK

Ich finde die Nummer angesichts des vorliegenden Gutachtens ziemlich daneben.

 

Etwas anderes: Hier wurde ja auch immer mal wieder lebhaft über die verschiedenen Einsätze um irgendwelche "Messermänner" diskutiert; daher sollte so etwas auch nicht unerwähnt bleiben:

 

Die Polizeibeamten waren gegen 16 Uhr mit dem Stichwort "Häusliche Gewalt" zu einem Mehrfamilienhaus am Heinrich-Heine-Platz in Berlin-Mitte, an der Grenze zu Kreuzberg gerufen worden.

[...]

Einer der beiden Oberkommissare erlitt einen Lungenstich, weil der Angreifer offenbar von oben an der Schutzweste vorbei in den Oberkörper gestochen hatte. Er liegt auf der Intensivstation.

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Du weißt aber sicherlich auch, daß manche Gutachten nicht wirklich den tatsächlichen Zustand wiedergeben. Das ist nicht unbedingt ein Vorwurf an den begutachtenden Arzt. Manch ein Begutachteter hat auch ein recht gutes schauspielerisches Talent bzw. manche Dinge sind schwer bis kaum tatsächlich nachprüfbar, so daß der Arzt, wenn der Patient es nur glaubhaft genug rüberbringt, gar nicht anders kann als es so zu begutachten.

 

Das muß nicht so sein, kann es aber. Und da finde ich persönlich es als völlig legitim, wenn Verdachtsmomenten nachgegangen und auch einem Gutachten nicht vorbehaltlos vertraut wird.

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Und dann finde ich es absolut richtig und zum Schutze/Wohle der (womöglich zu unrecht verurteilten Kollegen) auch erforderlich, dem nachzugehen.
Wer ordnet denn in so einem Fall den Polizeieinsatz an?
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Ggf. die zuständige StA. IMO muß das aber auch nicht zwingend angeordnet werden. Wenn ich Kenntnis von Verdachtsmomenten erhalte, darf - oder ggf. muß - ich diesen auch nachgehen.

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Guest PedroK

Manch ein Begutachteter hat auch ein recht gutes schauspielerisches Talent bzw. manche Dinge sind schwer bis kaum tatsächlich nachprüfbar, so daß der Arzt, wenn der Patient es nur glaubhaft genug rüberbringt, gar nicht anders kann als es so zu begutachten.

 

Tja, das stimmt wohl. Wenn Polizisten wegen stecknadelkopfgroßer Fingerverletzungen Dienstunfähigkeit vortäuschen können, muss man natürlich auch davon ausgehen, dass pöse Pürger Netzhaut-Abrisse et al. simulieren könnten.

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Hallo, Hartmut,

 

Das einer der durch die Polizei verursacht Schaden erleidet, dann noch Jahrelang unter polizeilicher Beobachtung steht. Findest Du so was nicht auch etwas merkwürdig?

in dem Artikel steht:

 

Die Polizei spricht von mehreren "Hinweisen", die sie bekommen habe, unter anderem will man Sie gesehen haben, wie Sie auf Ihrem Gartengrundstück einen roten Dacia fuhren.

Von einer Beobachtung durch die Polizei lese ich da nichts.

 

Wer auch immer diese Hinweise gegeben hat, was auch immer dahinter steckt und wie glaubhaft diese sind, steht auf einem anderen Blatt, aber Fakt ist, dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft solche Hinweise, die ihnen zugetragen werden, ungeprüft ad acta legen darf.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wer auch immer diese Hinweise gegeben hat, was auch immer dahinter steckt und wie glaubhaft diese sind, steht auf einem anderen Blatt,...

Ich beginne solche Blätter gerne unter der Frage "Wem nutzt es?" zu betrachten.

Wem also nutzt es, wenn der Herr unglaubwürdig erscheint?

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Wer auch immer diese Hinweise gegeben hat, was auch immer dahinter steckt und wie glaubhaft diese sind, steht auf einem anderen Blatt, aber Fakt ist, dass weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft solche Hinweise, die ihnen zugetragen werden, ungeprüft ad acta legen darf.
Es wäre natürlich schön, wenn beim geneigten Leser nicht der Eindruck entstehen könnte, dem Opfer würde eine bzw. diese besondere Aufmerksamkeit aufgrund des Berufs der Täter zuteil. Und natürlich fragt man sich schon, ob im umgekehrten Fall auch ein 12-seitiges Dossier voll unbestätigter Gerüchte angelegt würde. Andererseits könnte man sich erinnern, daß völlig absurde Ermittlungen gegen unbeteiligte Unschuldige unter Ignorieren wichtiger Spuren und dem Beharren auf vorgefassten Meinungen keine alleinige Spezialität irgendwelcher Polizisten sind, sonder auch Staatsanwaltschaft und Geheimdienste ein derartiges Vorgehen befördern.
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