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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Guest Kleiner Schelm

1.

Polizisten stürmen nicht einfach so mit erhobenen Schlagstock auf einen zu.

 

Vollste Zustimmung.

 

In der Regel erfolgt der Sturmlauf nämlich gezielt, mit Vorsatz und ohne Rücksichtnahme auf gesundheitliche Konsequenzen der Person, die einen Scheitel gezogen bekommt.

 

 

2.

Polizeiliche Gewalt muss mehrfach angemessen sein. Nämlich als Teil der Verhältnismäßigkeit der Grundverfügung und als Teil der Verhältnismäßigkeitprüfung des Zwanges.

 

Das ist in der Tat eine schöne Theorie. Vielleicht magst du sie mal im Kreise von Personen, die schon einmal Opfer von polizeilicher Gewalt geworden sind, erörtern und diskutieren? Der Weiße Ring vermittelt dir bei Interesse bestimmt geeignete Kontaktdaten.

 

Wird dein polizeilicher Heiligenschein eigentlich mittels Akku betrieben, oder bist du schon auf erneuerbare Energie umgestiegen?

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Guest Kleiner Schelm

Manchmal kann man gar nicht die 'richtige Lösung' finden, sondern nur zwischen zwei Übeln wählen und manchmal muss man Entscheidungen treffen, die von Recht und Gesetz so zu treffen sind, moralisch jedoch wäre eine andere Entscheidung besser.

 

Bitte erkläre mir auf Basis deiner Aussage, wieso es dann scheinbar(?) gerade in letzter Zeit so häufig vorkommt, dass für den oder die Betroffenen immer das schlimmere Übel gewählt wird. Du kannst deine Erklärung(sversuche) gerne am Beispiel von Frau Teresa festmachen.

 

@Blaulicht:

 

Ich nehme an, dass hier - wie gewöhnlich - nichts mehr von dir kommen wird, oder?

 

Vielleicht nimmst du einfach mal deine "Die Cops sind stets die Guten, immer im Recht und machen keine Fehler!"-Brille ab und befasst dich mit dem, was der Ottonormalbürger als Realität bezeichnen würde.

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Und genau diese Verniedlichungen à la "Dumm gelaufen" machen solche Situationen doch erst so unerträglich.

 

Gib es zu, das Wortspiel ging an dir vorbei..... ;) Es liegt mir fern, so etwas zu verniedlichen, wirklich!

 

1.

Polizisten stürmen nicht einfach so mit erhobenen Schlagstock auf einen zu.

 

Das ist wiederum einmal mehr absoluter Dummfug a la 'Blaulicht'!

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@HarryB

 

Wieso meinst du das sei Dummfug?

Kennst du Situationen, wo Polizisten mit erhobenen Schlagstock auf Menschen zu stürmen?

Ich kenne solche Situationen und 'einfach so' passiert das eben nunmal nicht; da "knallt und raucht es" eher gewaltig und dann stürmen diePolizisten.

Also es ist immer genügend Zeit, dass der 'friedliche Bürger' sich entfernen kann (bzw muss, da eine solche Aufforderung auch regelmäßig zu erst erfolgt).

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Wieso meinst du das sei Dummfug?

 

Deswegen:

 

Kennst du Situationen, wo Polizisten mit erhobenen Schlagstock auf Menschen zu stürmen?

 

Ja!

 

Ich kenne solche Situationen und 'einfach so' passiert das eben nunmal nicht; da "knallt und raucht es" eher gewaltig und dann stürmen diePolizisten.

 

Nun wollen wir mal fest halten, dass du andauernd vorgibst alles (!) zu kennen und dich dementsprechend berufen fuehlst, alles (!) zu kommentieren, aber Tatsache ist doch wohl, dass du eben nicht alles kennst - weil eben genau das unmoeglich ist!

 

Also es ist immer genügend Zeit, dass der 'friedliche Bürger' sich entfernen kann (bzw muss, da eine solche Aufforderung auch regelmäßig zu erst erfolgt).

 

Hier waren doch mal wieder deine Finger schneller auf der Tastatur als der Denkapparat in deinem Kopfe..... Bitte beachte doch mal, worueber wir hier im Augenblick diskutieren, versuche, das zu begreifen und melde dich dann wieder, wenn du das auch korrekt verarbeitet hast. Insbesondere lege ich dir nahe, den Beitrag von 'Toxic Waste' (#5,948) zu lesen und, wenn moeglich, auch zu verstehen!

 

Edit: Weiter oben habe ich einen Artikel verlinkt, in dem die fehlende Fehlerkultur bei der Polizei beklagt wird. Du bist in der Tat das wandelnde Beispiel dafuer, bei dir gibt es einfach keine Fehler, alles - aber auch alles - laeuft voellig ordentlich und fehlerfrei ab......

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Guest Kleiner Schelm

Also es ist immer genügend Zeit, dass der 'friedliche Bürger' sich entfernen kann (bzw muss, da eine solche Aufforderung auch regelmäßig zu erst erfolgt).

 

Diesen Unsinn Diese Aussage kannst du gerne mal all jenen unter die Nase reiben, die sich schon einmal auf einer genehmigten - und anfangs friedlichen - Demonstration für oder gegen was auch immer befunden haben, und sich dann unversehens die Situation durch äussere, von den "friedlichen Bürgern" nicht zu beeinflussende Ereignisse geändert hat, so dass sich eben jene "friedlichen Bürger" selbst von der sogenannten Staatsgewalt am eigenen Leib ein Bild machen durften.

 

Ich warte übrigens immer noch auf eine Erläuterung deinerseits zu deiner Aussage vom 02 September 2013 - 11:42. Wird das nun auch wieder einmal deinerseits konsequent ignoriert, da es deine Seele nicht verkraftet, dass nicht jedermann bereit ist, dein verqueres Weltbild vom "guten Cop" zu teilen?

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Guest Kleiner Schelm

Die letzte Aussage von Frau Luczak aus dem Artikel

 

http://www.neues-deutschland.de/artikel/831848.misshandlungsvorwurf-gegen-weimarer-polizei.html

 

"Um zu rechtfertigen, dass - wie bei meiner Mandantin - Menschen bei einer Festnahme auf den Boden geworfen werden, wird den Betroffenen vorgeworfen, sie hätten sich gewehrt und seien somit selbst schuld."

 

gibt wohl genau das wieder, was inzwischen nicht wenige Ottonormalbürger selbst annehmen bzw. einige wohl schon selbst in der beschriebenen Form erleben mussten.

 

Jetzt mal eine Frage an den Polizei-Allrounder Blaulicht (obwohl ich ehrlich gesagt wieder einmal keine Antwort erwarte): Welche Waffen (Achtung: Die Frage ist ernstgemeint und soll auf gar keinen Fall zweideutig rüberkommen!) kann jemand in seiner Unterwäsche verstecken und wie oft ist dir schon ein solcher Fall live untergekommen?

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Welche Waffen (Achtung: Die Frage ist ernstgemeint und soll auf gar keinen Fall zweideutig rüberkommen!) kann jemand in seiner Unterwäsche verstecken und wie oft ist dir schon ein solcher Fall live untergekommen?

Wenn jemand ins Polizeigewahrsam eingeliefert wird, hat er sich nackig zu machen. Ganz klar. Das dient, und so steht es auch richtigerweise im Artikel, zum Beispiel dem Auffinden von Waffen, aber eben allgemein auch von Gegenständen, mit denen sich der in Gewahrsam Genommene selbst oder auch andere verletzen könnte. Z.B.: Taschenmesser, Feuerzeuge, Rasirklingen etc.. Ich habe schon etliche ins PG einliefern müssen und dabei auch so manches Mal solcherlei Dinge z.B. in den Unterhosen vorgefunden. Socken, vor allem, wenn sie schon recht lange getragen wurden, sind auch ein beliebtes Versteck.

 

Völlig unerheblich ist es dagegen, ob der einzelne Polizist solches schonmal selbst erlebt hat. Entscheidend ist, daß solches vorkommt und die Personen alle mitgeführten Gegenstände abzugeben haben, wenn sie ins PG eingeliefert werden. Um sicher zu gehen, daß sie nichts mehr bei sich tragen, werden sie entsprechend durchsucht. Darüber mag der ein oder andere erzürnt sein, sein Unverständnis kundtun, ändert aber nichts an der Sinnhaftig-/Notwendigkeit dieser Maßnahme. Sollte etwas passieren, werden die betr. Kollegen dafür zur Verantwortung gezogen.

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Guest Kleiner Schelm

@Bluey: Du bist zwar nicht Blaulicht, trotzdem erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen.

 

Ich habe noch folgende konkrete Fragen:

 

Wenn jemand ins Polizeigewahrsam eingeliefert wird, hat er sich nackig zu machen.

 

1) Wie ist "Polizeigewahrsam" konkret definiert?

 

2) Wo steht geschrieben, dass sich die Person "nackig zu machen" hat?

 

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es in einem Rechtsstaat wie der BRD ohne weiteres möglich sein soll, derart tief in die Privatssphäre eines Bürgers einzugreifen, ohne dass es hierfür beispielsweise eine entsprechende richterliche Anordnung gibt. Sollte dem dennoch so sein, würde dies bedeuten, dass Willkür und Mißbrauch Tür und Tor sperrangelweit geöffnet würden und dieser Art des Eingriffs in die Privatssphäre eine angesegnete Form der Sanktion wäre.

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zu 1.

Mit PG (Polizeigewahrsam) ist hier unsere Zelle gemeint, in die die Person eingesperrt wird. Bspw. bis zum nächsten Morgen (zwecks Ausnüchterung, Vernehmung etc).

 

zu 2.

Das ergibt sich aus der Polizeigewahrsamsordnung, hier der § 6, wonach eingelieferte Personen gründlich zu durchsuchen sind.

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Guest Kleiner Schelm

zu 1.

Mit PG (Polizeigewahrsam) ist hier unsere Zelle gemeint, in die die Person eingesperrt wird. Bspw. bis zum nächsten Morgen (zwecks Ausnüchterung, Vernehmung etc).

 

Wenn ich also vorrübergehend festgenommen werde und mit zur Wache muss, muss ich mich also nicht nackig machen?

 

zu 2.

Das ergibt sich aus der Polizeigewahrsamsordnung, hier der § 6, wonach eingelieferte Personen gründlich zu durchsuchen sind.

 

Laut Duden bedeutet "gründlich" sehr genau und sorgfältig bzw. gewissenhaft. Sorry, aber von nackig steht da mal rein gar nichts. Gibt es nun also den Nackig-Passus schwarz auf weiß in irgendeiner Verordnung oder einem Gesetz verankert, oder ist das lediglich ein Interpretationsspielraum, der Anwendung findet?

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Wenn ich also vorrübergehend festgenommen werde und mit zur Wache muss, muss ich mich also nicht nackig machen?

Wenn Du eingesperrt wirst, ja.

 

Laut Duden bedeutet "gründlich" sehr genau und sorgfältig bzw. gewissenhaft. Sorry, aber von nackig steht da mal rein gar nichts. Gibt es nun also den Nackig-Passus schwarz auf weiß in irgendeiner Verordnung oder einem Gesetz verankert, oder ist das lediglich ein Interpretationsspielraum, der Anwendung findet?

"nackig" wird auch nirgendwo expressis verbis benannt. Das ergibt sich aus der Anforderung als solcher, gründlich zu durchsuchen. Allein mit Abtasten kann man nicht gründlich durchsuchen.

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Guest Kleiner Schelm

"nackig" wird auch nirgendwo expressis verbis benannt. Das ergibt sich aus der Anforderung als solcher, gründlich zu durchsuchen. Allein mit Abtasten kann man nicht gründlich durchsuchen.

 

Dann soll die Polizei Körperscanner einführen. Ansonsten bliebe - zumindest bei mir - stets der Eindruck der sexuellen Nötigung zurück. Schon erschreckend, was ein Bürger in einem Rechtsstaat erdulden muss; selbst dann, wenn er unschuldig sein sollte.

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Wenn Du es mal von allen Seiten betrachtest, wird der Eindruck einer sexuellen Nötigung ganz sicher sehr schnell verschwinden. Es ist halt eine Notwendigkeit, zum Schutze aller Beteiligten.

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Guest Kleiner Schelm

Wenn Du es mal von allen Seiten betrachtest, wird der Eindruck einer sexuellen Nötigung ganz sicher sehr schnell verschwinden. Es ist halt eine Notwendigkeit, zum Schutze aller Beteiligten.

 

Ich stelle mir nur folgende Situation vor:

 

Bürger X gerät ohne eigenes Zutun durch puren Zufall und ohne irgendeine Form der aktiven Beteiligung in die Irrungen und Wirrungen einer polizeilichen Maßnahme, wird festgenommen und muss sich in einer Zelle vor wildfremden Personen, die ihm im Falle einer Weigerung sicherlich "behilflich" sein werden, ausziehen.

 

Ich weiß ja nicht, wie du dich in einer solchen Situation fühlen würdest, aber ich bin mir sicher, dass das für nicht wenige Mitbürger schlichtweg der blanke Horror sein dürfte.

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Daß das nicht unbedingt angenehm ist, steht außer Frage. Aber genauso wenig angenehm würde es sein, wenn man nicht entsprechend durchsucht und sich jemand (oder andere / Kollegen) mit einem Gegenstand, den er doch irgendwo eingesteckt hatte, verletzt.

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Guest Kleiner Schelm

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ich tatsächlich unschuldig bin, bleibt diese willkürliche Handlung der Beamten ohne irgendwelche Folgen, richtig? Vermutlich wird dann "Gefahr im Verzug" gewesen sein, korrekt?

 

Wenn Ottonormalbürger mehr Angst vor der Polizei und deren (unberechtigten) Maßnahmen als vor "echten" Verbrechern haben müssen, läuft in diesem Land irgendwas grundsätzlich schief.

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Polizisten stürmen nicht einfach so mit erhobenen Schlagstock auf einen zu.
Oh doch, das tun manche sehr wohl.

 

@HarryB

 

Wieso meinst du das sei Dummfug?

1. Es kommt von Dir.

2. Es gibt genügend Fälle die ich kenne.

 

Kennst du Situationen, wo Polizisten mit erhobenen Schlagstock auf Menschen zu stürmen?
Ja kenne ich persönlich, also aus eigenem Erleben.

 

Ich kenne solche Situationen und 'einfach so' passiert das eben nunmal nicht; da "knallt und raucht es" eher gewaltig und dann stürmen diePolizisten.
Falsch!

 

Also es ist immer genügend Zeit, dass der 'friedliche Bürger' sich entfernen kann (bzw muss, da eine solche Aufforderung auch regelmäßig zu erst erfolgt).
Meistens ja, immer nein.
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Betr.: Nackig

1.

Es kommt drauf an. Pauschal nackig mach ich das Gegenüber nicht. Wer in die Zelle kommt wird gründlich durchsucht. Je nach Situation, Lage, Tat, Person entscheide ich wie weit die Person sich dafür entkleidenden muss.

2.

Ich persönlich habe schon Rasierklingen in den Haaren gefunden (also als ausergwöhnliche versteckte Waffen, daneben bleiben natürlich alle normalen Funde) .

3.

Erinnert ihr euch an "Kippe aus"? Wer in der Kontrolle ist raucht nicht. Das ist so. Pauschal. Schugger sagte, dass er neulich jemanden in der Kontrolle rauchen und Bier trinken lassen hat. So ist das halt. Habe ich auch schon. Und Bluey wird auch jedesmal überlegen wie weit er die Person entkleiden lässt und warum. Bis vor kurzem sagte ich auch, das pauschal alle nackig gemacht werden - jetzt sage ich, dass gründlich durchsucht wird und im Einzelfall entschieden wird. Ich sage das, weil das aktuelle Recht das so fordert. Praktisch hat sich nichts geändert Ich habe immer und werde immer genau prüfen und den Grad der Entkleidung lageangepasst wählen.

 

Ich lasse auch nicht pauschal zapfen. Wie es wohl - wie ich neulich hörte - noch bei KV / Widerstand teilweise passiert. Da würde ich eher sagen: pauschal ohne zapfen.

 

Also pauschal Kippe aus, nicht pauschal zapfen und genaue Betrachtung / Prüfung auf den Grad der Entkleidung.

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Wer in der Kontrolle ist raucht nicht. Das ist so. Pauschal.

Schugger sagte, dass er neulich jemanden in der Kontrolle rauchen und Bier trinken lassen hat. So ist das halt. Habe ich auch schon.

Also pauschal Kippe aus, nicht pauschal zapfen und genaue Betrachtung / Prüfung auf den Grad der Entkleidung.

 

Was will uns der Autor damit sagen?

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Guest Kleiner Schelm

Ich hoffe doch sehr, dass ich mich täusche, aber wenn ich Blaulichts Ausführungen der letzten Monate zugrunde lege, entsteht folgendes Bild:

 

1) Es gibt keine ungerechtfertigten oder überzogenen polizeilichen Maßnahmen.

 

2) Sollte Punkt 1) offensichtlich unzutreffend sein, hat sich das der Betroffene selbst zuzuschreiben.

 

3) Der Irrglaube, dass ein Ottonormalbürger Rechte hat, ist gleichbedeutung mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

 

4) Widerstand muss um jeden Preis und mit allen Mitteln gebrochen werden.

 

5) Die in den Augen des Beamten falsche Frisur, Kleidung oder ähnliches rechtfertigen jede Form der Sonderbehandlung.

 

6) Wenn ein Beamter will, dass sich ein Bürger nackig macht, dann hat sich dieser nackig zu machen. Anderenfalls tritt Punkt 4) in Kraft.

 

7) Ein Polizeibeamter muss keine Fragen beantworten, schließlich weiß er per se alles - und das auch besser.

 

:schreck: :schreck: :schreck:

 

Ich hoffe, dass es sich bei Blaulicht in Wahrheit doch nicht um einen Polizeibeamten, sondern um einen Comedian handelt.

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Guest Schugger

@ Kleiner Schelm (und alle anderen, die das Sich-nackig-Machen nicht in Ordnung finden:

 

Wenn ich jemanden in die Zelle verbringe (ob das nun Polizeigewahrsam oder (vorläufige) Festnahme heisst, spielt dabei keine Rolle), habe ich dieser Person gegenüber eine Fürsorgepflicht (dass sich die Person z. B. in der Zelle nichts antut)!

 

Wenn ich nun 99 Personen in die Zelle sperre, ohne dass sie sich nackig gemacht hat, und alles geht gut, dann habe ich alles richtig gemacht. Wenn sich aber die 100. Person, welche sich nicht ganz entkleidet hat, mit einer in der Unterhose versteckten Rasierklinge (schon mehrmals vorgekommen!) in der Zelle das Leben nimmt, dann wird man mir (zu Recht) die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht vorwerfen.

 

Niemand wird mehr an die vorangegangenen 99 Fälle denken.

 

Verstehst du das?

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Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ich tatsächlich unschuldig bin, bleibt diese willkürliche Handlung der Beamten ohne irgendwelche Folgen, richtig? Vermutlich wird dann "Gefahr im Verzug" gewesen sein, korrekt?

Das ist keine willkürliche Handlung. Das habe ich - denke ich - weiter oben schon entsprechend ausgeführt. Allerdings bliebe sie folgenlos, auch wenn du unschuldig im Gewahrsam gesessen hättest. Denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wer im Gewahrsam landet, wird bzw. muß durchsucht werden. Und zwar so, daß man auch wirklich sicher gehen kann, daß er nichts mehr bei sich trägt, was im Gewahrsam nichts zu suchen hat.

 

Wenn Ottonormalbürger mehr Angst vor der Polizei und deren (unberechtigten) Maßnahmen als vor "echten" Verbrechern haben müssen, läuft in diesem Land irgendwas grundsätzlich schief.

Bislang hatte ich noch keinen Ottonormalbürger im PG, der da nicht auch berechtigt eingesessen hat.

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Ich lasse auch nicht pauschal zapfen. Wie es wohl - wie ich neulich hörte - noch bei KV / Widerstand teilweise passiert. Da würde ich eher sagen: pauschal ohne zapfen.

Aber doch wohl nicht, wenn derjenige eine flatternde Fahne vor sich herträgt, oder?! Zumindest läßt man ihn pusten. Wenn er das dann verweigert, rufe ich auf jeden Fall den Staatsanwalt an und lasse den entscheiden.

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Man muss hier auch mal die Seite von uns Polizeibeamten sehen. Wenn ich nicht ordendlich durchsuche kann ich mir eine Menge Ärger einhandeln.

 

Ein bekanntes Beispiel, der Fall Oury Jalloh (Asylbewerber der in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt ist). Im ersten Verfahren wurde nicht nur gegen den Dienstgruppenleiter Anklage erhoben, sondern auch gegen den Beamten der die Durchsuchung der Person durchgeführt hat. Vorwurf: Fahrlässige Tötung durch eine mangelhafte Durchsuchung bei der das Feuerzeug übersehen wurde. Das Verfahren endete drei Jahre nach dem Vorfall mit einem Freispruch, da diesem Beamten keine Nachlässigkeit nachgewiesen wurde.

 

Ich möchte jedenfalls nicht vor einem Richter landen weil sich eine Person die ich nur oberflächlich Durchsucht habe mit einem Gegenstand den ich übersehen habe Verletzt oder sogar tötet.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Eine "polizeiliche Maßnahme" der besonderen Art:

 

http://www.rp-online...ng-an-1.3652398

 

Bleibt zu hoffen, dass es sich womöglich doch um eine durch das Sommerloch bedingte Zeitungsente handelt. Falls nicht ... armes Deutschland.

warum "armes Deutschland"?

 

Polizeibeamte sind Menschen und somit kann man nie ausschließen, dass sie sich falsch verhalten.

 

So etwas kann kein Staat und auch niemand, der für die Einstellung (nicht die moralische, sondern das Auswahlverfahren) zuständig ist, von vornherein verhindern.

 

"Armes Deutschland" könnte man vielleicht sagen, wenn dieser Beamte die Tat tatsächlich begangen hat und wenn er dann nicht aus dem Dienst entfernt und gerecht bestraft würde.

 

Hier in Deutschland kann man m. E. sogar eher davon ausgehen, dass in so einem Fall sauber ermittelt und geurteilt wird, anders, als in so manch einem anderen Land.

 

Zur Durchsuchung vor dem Verbringen in die Zelle:

 

Erinnerst Du Dich noch an den Fall des Festgenommenen, der in der Zelle verbrannte, weil er mit einem offensichtlich übersehenen Feuerzeug die Matratze angezündet hat?

 

Hätte man diesen komplett ausgezogen und äußerst gründlich durchsucht, wäre ihm dieses wahrscheinlich nicht gelungen und er würde noch leben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Nein, ist es nicht. Und ich werde den Dumfug und auch den aus dem BMw Thema nicht weiter kommentieren.

 

Du irrst hier, 'Blaulicht' und zwar gewaltig. Es mag zwar sein - und das unterstelle ich dir gerne - dass du das, was du hier im Forum geschrieben hast (und leider Gottes ist das viel), so nicht gemeint hast, aber genau so liest es sich. Insofern musst du dir das schon gefallen lassen.

 

Nehmen wir doch mal deinen Beitrag # 5,978 aus diesem Thread hier:

 

Es kommt drauf an. Pauschal nackig mach ich das Gegenüber nicht. Wer in die Zelle kommt wird gründlich durchsucht. Je nach Situation, Lage, Tat, Person entscheide ich wie weit die Person sich dafür entkleidenden muss.

Ich persönlich habe schon.... [.....]

Ich lasse auch nicht pauschal zapfen.[....]

 

Ich lese das immer nur: Ich, ich und nochmals ich. Sorry, 'Blaulicht', aber du erweckst hier den Eindruck, dass du allein entscheidest und alles, was du entscheidest, wird gemacht - und ist obendrein auch noch rechtlich voellig abgesichert. Irgendwie draengt sich mir der Eindruck auf - und nicht nur mir, das ist ganz offensichtlich, anderenfalls hier die Reaktionen auf deine Beitraege andere waeren - dass du dich ganz gewaltig ueberzeichnet darstellst, vielleicht solltest du das mal etwas verinnerlichen, um den Druck aus deinen Aussagen zu nehmen.......

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Ich lasse auch nicht pauschal zapfen. Wie es wohl - wie ich neulich hörte - noch bei KV / Widerstand teilweise passiert. Da würde ich eher sagen: pauschal ohne zapfen.

Aber doch wohl nicht, wenn derjenige eine flatternde Fahne vor sich herträgt, oder?! Zumindest läßt man ihn pusten. Wenn er das dann verweigert, rufe ich auf jeden Fall den Staatsanwalt an und lasse den entscheiden.

Kommt drauf an.

Natürlich lass ich bei KV/ Widerstand pusten.

Wird das abgelehnt, dann wird sehr oft eben nicht gezapft, sondern der Zustand in der Anzeige beschrieben. Wobei es eigentlich kaum vorkommt, zumindest bei meinen Kunden, dass das Pusten abgelehnt wird. BE bei KV ist eher die Ausnahme.

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Ich lese das immer nur: Ich, ich und nochmals ich. Sorry, 'Blaulicht', aber du erweckst hier den Eindruck, dass du allein entscheidest und alles, was du entscheidest, wird gemacht - und ist obendrein auch noch rechtlich voellig abgesichert. Irgendwie draengt sich mir der Eindruck auf - und nicht nur mir, das ist ganz offensichtlich, anderenfalls hier die Reaktionen auf deine Beitraege andere waeren - dass du dich ganz gewaltig ueberzeichnet darstellst, vielleicht solltest du das mal etwas verinnerlichen, um den Druck aus deinen Aussagen zu nehmen.......

 

Richtig. ICH entscheide.

Ich entscheide, ob der sich beim durchsuchen ganz auszieht oder nur teilweise. Ich entscheide, ob ich nach der KV den StA anrufe, um eine BE zu machen oder nur pusten zu lassen.

 

Ich entscheide das für meine Fälle und für meine Entscheidungskompetenz.

Bluey für seine Fälle.

Nachteule für seine Fälle.

Schugger für seine Fälle.

Und der Polizeiführer für seine "Fälle" und der gibt mir (oder anderen Polizisten) dann einen Auftrag.. Und da entscheide wieder ich (oder der Polizisten, dessen Fall das ist).

 

Jeder trägt für seine Entscheidung die Verantwortung.

Manche Anordnungen liegen unter Richtervorbehalt und manche Entscheidungen treffen wir (Polizisten), die die anderen (Polizisten) ausführen müssen und wir behalten die Verantwortung aber auch die anderen haben eine Verantwortung.

 

Es kann sein, dass Bluey, Nachteule oder ich andere Entscheidungen treffen würden. Dann ist das so. Und kann trotzdem richtig sein.

Bei Nachteule und mir merkt man deutlich, dass wir ein anderes Aufgabenfeld, andere Kundschaft und andere Entscheidungkompetenz haben.

 

Ich kann hier jedoch nur für mich und meine Entscheidungen sprechen.

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Guest Kleiner Schelm

warum "armes Deutschland"?

 

Weil eine solche Tat - sollte sie sich tatsächlich in der beschriebenen Art und Weise ereignet haben - wieder einmal dazu beitragen dürfte, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei bröckeln dürfte.

 

Eine solche Tat - immer unter der Voraussetzung gesehen, dass sie sich auch tatsächlich genau wie beschrieben ereignet hat - ist ebenso schändlich und verwerflich wie Übergriffe von Angehörigen der kirchlichen Institutionen, Ärzten, Pflegern, Psychologen und Psychiatern und allen anderen Berufsgruppen, die eigentlich eine besondere Sorgfaltspflicht walten lassen sollten.

 

In den Medien wird momentan der Fall eines Gynäkologen, der über Jahre hinweg intime Fotos von seinen Patientinnen gemacht hat, diskutiert. Der Arzt hat bereits seine Zulassung verloren und wird nie wieder als Mediziner tätig werden. Angenommen, dass die Anschuldigen des Mannes, der von dem Polizeibeamten sexuell genötigt worden sein will, zutreffend sein sollten: Er hat keine Zeugen für seine Behauptungen. Sein Wort steht gegen das eines Polizeibeamten, der zur Wahrheit verpflichtet ist. Wenn der Beamte sagt, dass der Betroffene lügt - und diese Aussage nicht der Wahrheit entsprechen sollte -, was wird dann passieren? Richtig: nichts.

 

Jede Berufsgruppe ist praktisch rechtlich belangbar. Wieso genießen Polizeibeamte hier nach wie vor scheinbar eine Sonderstellung?

 

Polizeibeamte sind Menschen und somit kann man nie ausschließen, dass sie sich falsch verhalten.

 

Vollste Zustimmung.

 

Wieso wird dann aber scheinbar stets immer erst einmals das Fehlverhalten auf Seiten der Betroffenen gesucht? Stichwort: Widerstand, etc.

 

So etwas kann kein Staat und auch niemand, der für die Einstellung (nicht die moralische, sondern das Auswahlverfahren) zuständig ist, von vornherein verhindern.

 

Es scheint, als wären die Auswahlprozesse in der freien Wirtschaft deutlich anspruchsvoller. In der freien Wirtschaft erhält i.d.R. jedoch niemand eine Schusswaffe und einen Schlagstock an die Hand und darüber hinaus noch die "Berechtigung" Widerstände zu brechen.

 

"Armes Deutschland" könnte man vielleicht sagen, wenn dieser Beamte die Tat tatsächlich begangen hat und wenn er dann nicht aus dem Dienst entfernt und gerecht bestraft würde.

 

Es bleibt abzuwarten, ob jemals wieder etwas über diesen Vorgang in den Medien zu finden sein wird.

 

Hier in Deutschland kann man m. E. sogar eher davon ausgehen, dass in so einem Fall sauber ermittelt und geurteilt wird, anders, als in so manch einem anderen Land.

 

Polizeibeamte, die gegen Polizeibeamte ermitteln. Hier müsste es so etwas wie unabhängige Kommissionen geben, denn ansonsten dürfte es schwer werden, Spekulationen über das Verhalten von Krähen und den schon oft erwähnten Corpsgeist zu vermeiden.

 

 

Zur Durchsuchung vor dem Verbringen in die Zelle:

 

Erinnerst Du Dich noch an den Fall des Festgenommenen, der in der Zelle verbrannte, weil er mit einem offensichtlich übersehenen Feuerzeug die Matratze angezündet hat?

 

Hätte man diesen komplett ausgezogen und äußerst gründlich durchsucht, wäre ihm dieses wahrscheinlich nicht gelungen und er würde noch leben.

 

Das wäre durchaus im Bereich des Möglichen.

 

Wer jedoch nicht geistig verwirrt ist (Anm.: Wäre der Betroffene offensichtlich geistig verwirrt gewesen, wäre es wohl kaum in einer Zelle untergebracht worden, oder?) und vorsätzlich einen Brand entfacht, sollte sich bewusst sein, dass durchaus die Möglichkeit besteht, in den Flammen zu Schaden zu kommen. Der Betroffene muss somit gewusst haben, was er tut und damit auch die Konsequenzen für seine eigene Unversehrtheit billigend in Kauf genommen haben.

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Guest Kleiner Schelm

Bei Nachteule und mir merkt man deutlich, dass wir ein anderes Aufgabenfeld, andere Kundschaft und andere Entscheidungkompetenz haben.

 

Dann verrate und doch bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte, bitte endlich, welches Aufgabenfeld du bei der Polizei hast.

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@Kleiner Schelm,

 

 

In deinem Beitrag polemisierst du stark.

Wie kommst du darauf, dass bei anderen Berufsgruppen eine Kontrolle, Schutz, Verantwortung vorliegt und bei der Polizei nicht?

Die Polizei unterliegt einer starken Kontrolle. Hierbei ist 'die starke Kontrolle' zwar singulär geschrieben, tatsächlich stecken dort aber zig Kontrollen hinter. Zudem gibt es den (Verwaltungs-)Rechtschutz.

"Belangbar" ist jeder Polizist strafrechtlich, dienstrechtlich, verwaltungsrechtlich. Was willst du denn noch?

Wie gesagt, du polemisierst.

 

Ansonsten ist das Vertrauen wegen einem Straftäter (wenn die Vorwürfe stimmen) nicht verletzt.

Es gibt immer mal wieder Vorwürfe gegen Ärzte, die sich an narkotisierten Patienten vergehen; auch hier ist mein Vertrauen in Ärzte nicht erschüttert. Ich achte lediglich darauf, dass ich zu einer attraktiven Ärztin gehe ;)

 

Zu meinen Aufgaben bei der Polizei:

- Ich wehre Gefahren für die Bürger ab

- Ich verfolge Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 

Zu meinem Unterschied zu Nachteule:

- Ich nutze die Autobahn lediglich als Verkehrsweg

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Guest Kleiner Schelm

@Kleiner Schelm,

 

 

In deinem Beitrag polemisierst du stark.

 

Tatsächlich?

 

Wie kommst du darauf, dass bei anderen Berufsgruppen eine Kontrolle, Schutz, Verantwortung vorliegt und bei der Polizei nicht?

Die Polizei unterliegt einer starken Kontrolle. Hierbei ist 'die starke Kontrolle' zwar singulär geschrieben, tatsächlich stecken dort aber zig Kontrollen hinter. Zudem gibt es den (Verwaltungs-)Rechtschutz.

"Belangbar" ist jeder Polizist strafrechtlich, dienstrechtlich, verwaltungsrechtlich. Was willst du denn noch?

Wie gesagt, du polemisierst.

 

Lies meinen Beitrag noch einmal sorgfältig durch und du wirst bemerken, dass es sich bei dem von mir erwähnten Knackpunkt um "das Wort eines Polizeibeamten" und den Mythos, dass ein Polizeibeamter niemals lügen würde, handelt. Sollte ein Polizeibeamter vorsätzlich die Unwahrheit sagen, um möglicherweise sich selbst oder Kollegen zu schützen, sind die Möglichkeiten des Ottonormalbürgers extremst begrenzt, um etwas dagegen ausrichten zu können.

 

Pfuscht ein Mediziner und behauptet, er hätte keinen Fehler gemacht, hat der Ottonormalbürger die Möglichkeit, eine zweite Sachverständigenmeinung einzuholen. Zwar "ermittelt" auch in diesem Fall ein Mediziner gegen einen anderen Mediziner, nur dürfte davon auszugehen sein, dass der ermittelnde Mediziner z.B. nicht in demselben Krankenhaus oder Wirkungsbereich des Mediziners, dem ein Fehler vorgeworfen wird, tätig ist.

 

 

Ansonsten ist das Vertrauen wegen einem Straftäter (wenn die Vorwürfe stimmen) nicht verletzt.

 

Diese Aussage verstehe ich nicht. Ist der Zustand des Vertrauens von der Anzahl der Vorfälle abhängig? Bröckelt das Vertrauen erst ab einem bestimmten Prozentsatz?

 

Zu meinen Aufgaben bei der Polizei:

- Ich wehre Gefahren für die Bürger ab

- Ich verfolge Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

 

Das kann alles und nichts bedeuten. Sorry, aber entweder hast du die Frage nicht verstanden, oder aber du willst sie - warum auch immer - nicht beantworten.

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Kommt drauf an.

Natürlich lass ich bei KV/ Widerstand pusten.

Wird das abgelehnt, dann wird sehr oft eben nicht gezapft, sondern der Zustand in der Anzeige beschrieben. Wobei es eigentlich kaum vorkommt, zumindest bei meinen Kunden, dass das Pusten abgelehnt wird. BE bei KV ist eher die Ausnahme.

Damit bewegst Du Dich IMO aber auf sehr dünnem Eis. Wir reden hier von Straftaten (KV / Widerstand)! Wenn da jemand mit Alkohol auffällt, dürfte es bei einer späteren Gerichtsverhandlung sehr wohl entscheidend sein, in welchem Maße der Beschuldigte alkoholisiert war. Und dafür dürfte Deine Beschreibung kaum ausreichen.

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Bluey für seine Fälle.

Ähm... nein. Ich habe meine Meinung dazu, entscheide aber in aller Regel in Absprache mit meinem Streifenpartner und nach Rücksprache mit meinem DGL. Abgesehen davon wird hier bei uns bei vorliegen einer Straftat und dem dringenden Verdacht einer Alkoholisierung seitens des Beschuldigten immer die StA angerufen, ob eine BE erfolgen soll oder nicht. IdR erfolgt sie dann auch.

 

Und der Polizeiführer für seine "Fälle" und der gibt mir (oder anderen Polizisten) dann einen Auftrag.. Und da entscheide wieder ich (oder der Polizisten, dessen Fall das ist).

Da entscheidest Du nur bedingt. Letztlich tust oder hast Du das zu tun, was der PF Dir aufträgt zu tun.

 

Es kann sein, dass Bluey, Nachteule oder ich andere Entscheidungen treffen würden. Dann ist das so. Und kann trotzdem richtig sein.

Bei Nachteule und mir merkt man deutlich, dass wir ein anderes Aufgabenfeld, andere Kundschaft und andere Entscheidungkompetenz haben.

Die erste Aussage ist sicherlich grundsätzlich richtig. Bei der zweiten drängt sich mir aber gerade die Frage auf, über welche Entscheidungskompetenzen Du denn überhaupt verfügst. Genauso Dein konkretes Aufgabenfeld betreffend. Denn darüber schweigst Du Dich ja sehr gern aus.

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Weil eine solche Tat - sollte sie sich tatsächlich in der beschriebenen Art und Weise ereignet haben - wieder einmal dazu beitragen dürfte, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei bröckeln dürfte.

 

Eine solche Tat - immer unter der Voraussetzung gesehen, dass sie sich auch tatsächlich genau wie beschrieben ereignet hat - ist ebenso schändlich und verwerflich wie Übergriffe von Angehörigen der kirchlichen Institutionen, Ärzten, Pflegern, Psychologen und Psychiatern und allen anderen Berufsgruppen, die eigentlich eine besondere Sorgfaltspflicht walten lassen sollten.

Ich war nicht vor Ort, ich weiß nicht, was genau da vorgefallen, gesagt, getan wurde. Aber eines weiß ich ganz genau, weil ich es schon sehr oft erleben durfte: viele (nicht alle) Ausländer und/oder Deutsche mit Migrationshintergrund werfen offenkundig sehr gern und sehr sehr schnell genau diesen Umstand, nämlich ihren "Status", ins Feld und behaupten, wir hätten grundsätzlich was gegen sie, weil wir gerade Menschen ihrer Herkunft, Rasse etcpp. sehr oft kontrollieren. Auffällig ist auch, daß zum Beispiel Ausländer aus Vorderasien und/oder Deutsche mit entsprechender Herkunft sehr gern versuchen, wie auf einem Basar zu handeln. Geht man darauf nicht ein, werden sie zickig oder gar aggressiv und werfen uns wiederum vor, wir wären ausländerfeindlich, rassistisch etcpp..

 

Mich würde (Annahme!!!) daher auch nicht unbedingt wundern, wenn es hier in diesem Fall eben nicht so abgelaufen ist, wie es beschrieben wurde, sondern das Ganze bewußt und gezielt entsprechend aufgebauscht wurde, weil man mittlerweile ganz genau weiß, daß es mehr als genug Menschen in unserem Land gibt, die auf diesen Zug sofort aufspringen und (voreingenommen??) Partei ergreifen.

 

Angenommen, dass die Anschuldigen des Mannes, der von dem Polizeibeamten sexuell genötigt worden sein will, zutreffend sein sollten: Er hat keine Zeugen für seine Behauptungen. Sein Wort steht gegen das eines Polizeibeamten, der zur Wahrheit verpflichtet ist. Wenn der Beamte sagt, dass der Betroffene lügt - und diese Aussage nicht der Wahrheit entsprechen sollte -, was wird dann passieren? Richtig: nichts.

Naja, es soll auch Ärzte geben, die durchaus in der Lage sind festzustellen, ob jemand wie vorgeworfen vergewaltigt wurde. IdR lassen sich dabei auch Spuren feststellen. Es bleibt also abzuwarten, ob in diesem Fall nichts passieren wird.

 

Wieso genießen Polizeibeamte hier nach wie vor scheinbar eine Sonderstellung?

Tun sie das? Wo und wie denn?!

 

Wieso wird dann aber scheinbar stets immer erst einmals das Fehlverhalten auf Seiten der Betroffenen gesucht? Stichwort: Widerstand, etc.

Es wird nicht gesucht, es liegt in der Regel dokumentiert vor.

 

Es scheint, als wären die Auswahlprozesse in der freien Wirtschaft deutlich anspruchsvoller. In der freien Wirtschaft erhält i.d.R. jedoch niemand eine Schusswaffe und einen Schlagstock an die Hand und darüber hinaus noch die "Berechtigung" Widerstände zu brechen.

Auch in der freien Wirtschaft schauen die Personalchefs den Bewerbern nur vor die Stirn.

 

Es bleibt abzuwarten, ob jemals wieder etwas über diesen Vorgang in den Medien zu finden sein wird.

Das liegt ja nun an den Medien, ob wie weiter nachhaken und berichten.

 

Polizeibeamte, die gegen Polizeibeamte ermitteln. Hier müsste es so etwas wie unabhängige Kommissionen geben, denn ansonsten dürfte es schwer werden, Spekulationen über das Verhalten von Krähen und den schon oft erwähnten Corpsgeist zu vermeiden.

Polizeibeamte können sehr gut gegen andere Polizeibeamte ermitteln. Sogar sehr objektiv und unabhängig bzw. unvoreingenommen. Den oftmals erwähnten bzw. unterstellten Corpsgeist sucht man dabei - soweit ich das beurteilen und in den mir bekannten Fällen mitbekommen habe - vergeblich. Und das ist auch gut so.

 

Wer jedoch nicht geistig verwirrt ist (Anm.: Wäre der Betroffene offensichtlich geistig verwirrt gewesen, wäre es wohl kaum in einer Zelle untergebracht worden, oder?) und vorsätzlich einen Brand entfacht, sollte sich bewusst sein, dass durchaus die Möglichkeit besteht, in den Flammen zu Schaden zu kommen. Der Betroffene muss somit gewusst haben, was er tut und damit auch die Konsequenzen für seine eigene Unversehrtheit billigend in Kauf genommen haben.

Er wird es wohl auch in Kauf genommen haben, trotzdem bekommen die verantwortlichen Polizisten eine Menge Ärger an den Hals geladen. Ich persönlich ziehe es daher vor, entsprechend vorzusorgen.

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Zwar "ermittelt" auch in diesem Fall ein Mediziner gegen einen anderen Mediziner, nur dürfte davon auszugehen sein, dass der ermittelnde Mediziner z.B. nicht in demselben Krankenhaus oder Wirkungsbereich des Mediziners, dem ein Fehler vorgeworfen wird, tätig ist.

Das ist bei der Polizei nicht anders.

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Guest Kleiner Schelm
Zwar "ermittelt" auch in diesem Fall ein Mediziner gegen einen anderen Mediziner, nur dürfte davon auszugehen sein, dass der ermittelnde Mediziner z.B. nicht in demselben Krankenhaus oder Wirkungsbereich des Mediziners, dem ein Fehler vorgeworfen wird, tätig ist.

Das ist bei der Polizei nicht anders.

 

Tatsächlich?

 

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/sexueller-missbrauch-polizei-ermittelt-gegen-polizisten-,10809148,24227668.html

 

"Das Berliner Landeskriminalamt ermittelt intensiv in den eigenen Reihen"

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"In den eigenen Reihen" bedeutet wohl viel mehr, daß es sich allgemein um DIE Polizei handelt. Oder hast Du Informationen darüber, daß oder ob der beschuldigte Beamte beim LKA Berlin arbeitet? Ich konnte solches bislang nirgendwo lesen. Sollte das hingegen zutreffen, hättest Du mit Deiner Bemerkung tatsächlich Recht und auch ich würde das nicht gutheißen.

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Guest Kleiner Schelm

Aber eines weiß ich ganz genau, weil ich es schon sehr oft erleben durfte: viele (nicht alle) Ausländer und/oder Deutsche mit Migrationshintergrund werfen offenkundig sehr gern und sehr sehr schnell genau diesen Umstand, nämlich ihren "Status", ins Feld und behaupten, wir hätten grundsätzlich was gegen sie, weil wir gerade Menschen ihrer Herkunft, Rasse etcpp. sehr oft kontrollieren. Auffällig ist auch, daß zum Beispiel Ausländer aus Vorderasien und/oder Deutsche mit entsprechender Herkunft sehr gern versuchen, wie auf einem Basar zu handeln. Geht man darauf nicht ein, werden sie zickig oder gar aggressiv und werfen uns wiederum vor, wir wären ausländerfeindlich, rassistisch etcpp..

 

Das ist in der Tat ein Problem, über das in Deutschland gerne hinweggesehen wird bzw. niemand genug Ar... in der Hose hat, um entsprechend einzugreifen.

 

Aus meinem eigenen familiären Umfeld durfte ich folgenden Fall miterleben:

 

Mein Neffe (14 Jahre) wurde auf dem Schulhof von drei Mitschülern (in der Presse würde es heissen: Jugendliche mit südländischem Einschlag) auf dem Schulhof zusammengeschlagen. Der Haupttäter (Anm.: Der "nette Junge von nebenan" ist bereits wegen Ladendiebstahl, Vandalismus und ähnlichen Delikten polizeilich bekannt) erklärte gegenüber der Polizei und der Schulleitung, dass er sich durch Blicke meines Neffen provoziert gefühlt hat.

 

Schulverweis? Fehlanzeige.

 

Gegenüber der Schulkonferenz, die sich mit dem Fall auf Drängen meiner Schwägerin und meines Schwagers befasst hat, gab die Schulleitung zu verstehen, dass man gegenüber Schülern mit diesem besonderen kulturellen Hintergrund im Interesse der Integration auch mal Fünfe gerade sein lassen müsse. Ausserdem wären Käbbeleien unter Jugendlichen normal und Gegenstand der normalen Entwicklung.

 

Mein Neffe besucht seit Anfang 2013 eine andere Schule, da er nach dem Vorfall von dem netten Jungen von nebenan zum persönlichen Feindbild erklärt worden ist. Zwar kam es zu keinen weiteren physischen Übergriffen, aber auch auf psychischer Ebene lässt sich so manches ausrichten.

 

Unterstützung durch die Lehrer oder die Schulleitung? Fehlanzeige.

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Guest Kleiner Schelm

"In den eigenen Reihen" bedeutet wohl viel mehr, daß es sich allgemein um DIE Polizei handelt. Oder hast Du Informationen darüber, daß oder ob der beschuldigte Beamte beim LKA Berlin arbeitet? Ich konnte solches bislang nirgendwo lesen. Sollte das hingegen zutreffen, hättest Du mit Deiner Bemerkung tatsächlich Recht und auch ich würde das nicht gutheißen.

 

"Die Polizei ermittelt gegen einen Polizeibeamten, weil er zwei Kinder und einen Jugendlichen missbraucht haben soll. Der Mann arbeitete im Abschnitt 42 in der Hauptstraße in Schöneberg."

 

Das LKA Berlin ermittelt somit gegen einen Beamten aus Berlin. Ob das als "in den eigenen Reihen" durchgehen kann, vermag ich nicht zu bewerten.

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