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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Guest Kleiner Schelm

Es gibt aber Spuren, die ein Arzt dokumentieren kann.

 

Du meinst die Art von Spuren, die ein Arzt dokumentiert, wenn der Beamte glaubhaft versichert, dass er - rechtlich vollkommen in Ordnung - einen Widerstand brechen musste? :abwarten:

 

Ich denke, dass nicht das Mittel, sondern vielmehr die Möglichkeit die eigentliche Wurzel des Übels ist.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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[...]

Es ist ganz richtig, sachlich und ohne Emotionen darüber zu diskutieren, wie man in Zukunft mit solchen Fällen umgehen und wie man sie vielleicht vermeiden kann, aber diese pauschale Schuldzuweisung gegenüber der Polizei, wie sie immer wieder in allen möglichen Foren, Blogs usw. stattfindet, kommt mir fast so vor, wie die Schuldzuweisung gegenüber einer Frau, die vergewaltigt wird und der man vorwirft, sie habe selber schuld, weil sie so aufreizend angezogen war.

 

Über die Schuld des Vergewaltigers wird dabei nicht geredet, genauso wenig, wie über die Schuld des Messerstechers, der die Beamten angegriffen hat.

 

Hallo Nachteule,

 

Ich lese Deine Beiträge auch deshalb gerne, weil diese m. E. auf einer hohen beruflichen Expertise beruhen, die Du mit anschaulichen Beispielen aus der Praxis untermauerst.

 

Gerade deshalb finde ich Deinen obigen Vergleich etwas unpassend.

 

Liebe Grüße

Eribär

 

P.S.: Möglicherweise auch deshalb, weil ich vor einigen Jahren jemandem, der einem Vergewaltigungsopfer eine Mitschuld zusprach, eine schallende Ohrfeige verpasste. Und es heute wieder tun würde, da bin ich konsequent.

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Wie bescheiden müssen Ausrüstung und Ausbildungsstand sein, damit zwölfmal auf einen Menschen geschossen werden muss, ehe dieser keine Gefahr mehr darstellt?

Weder noch.

Wir in NRW verwenden Teilmantelgeschosse mit sog. mannstoppender Wirkung. Wer sich näher informieren und wissen möchte, worin die Unterschiede zum ehemals verwendeten Vollmantelrundkopfgeschoß liegen, kann diesen Artikel lesen.

Bei den Teilmantelgeschossen darf davon ausgegangen werden, daß ein Treffer auch eine Wirkung zeigt. Trotzdem werden wir darin geschult und ausgebildet, so lange zu schießen, bis auch tatsächlich eine Wirkung eintritt. Das können beim Teilmantelsgeschoß vllt 3-5 Schüsse sein, beim Vollmantelgeschoß locker auch wesentlich mehr, da bei diesem das Geschoß keine mannstoppende Wirkung erzielt, der Beschossene deshalb auch oftmals einfach weiter rennt. Wenn in dem beschriebenen Fall diese Munition zum Einsatz kam, verwundern mich die 12 Schüsse überhaupt nicht.

Des weiteren sollte man nicht vergessen, daß ein Polizist, der in so einer Situation schießt, durchaus auch große Angst, sogar Todesangst hat. Und in diesem Angstzustand schießt er wahrscheinlich mehrere Male, als in einer Situation, wo er diese Ängste nicht hat. Das ist meiner Meinung nach auch nicht großartig trainierbar, sondern menschlich.

 

Noch einmal in Kurzform: es wird geschossen, ggf. auch zwölfmal, bis erkennbar eine Wirkung eintritt, um zu verhindern - wie nachteule ja schon schrieb -, daß der Angreifer trotz der Treffer - die er aber vollgepumpt mit Adrenalin nicht spürt - seinen Angriff fortsetzt.

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Guest Kleiner Schelm

Des weiteren sollte man nicht vergessen, daß ein Polizist, der in so einer Situation schießt, durchaus auch große Angst, sogar Todesangst hat. Und in diesem Angstzustand schießt er wahrscheinlich mehrere Male, als in einer Situation, wo er diese Ängste nicht hat. Das ist meiner Meinung nach auch nicht großartig trainierbar, sondern menschlich.

 

Noch einmal in Kurzform: es wird geschossen, ggf. auch zwölfmal, bis erkennbar eine Wirkung eintritt, um zu verhindern - wie nachteule ja schon schrieb -, daß der Angreifer trotz der Treffer - die er aber vollgepumpt mit Adrenalin nicht spürt - seinen Angriff fortsetzt.

 

Zum besseren Verständnis:

 

Es besteht somit durchaus die Möglichkeit, dass ein Polizeibeamter in Situationen wie diesen bedingt durch (Todes-)Angst Mittel (= Anzahl der abgegebenen Schüsse, Genauigkeit der abgegebenen Schüsse (bedingt durch die Schussfrequenz)) wählt, die er unter kontrollierbaren Bedingungen nicht wählen würde?

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Wieso blamiert? Wäre es wirklich nicht möglich gewesen, lediglich einen Behindertenparkplatz zu blockieren? :dribble:

 

Augenzwinkernde Grüße

Der Schelm

 

Seit es Polizistinnen gibt, die fahren dürfen, kann sowas schon mal... Ach was, lassen wir das *duckundweg(und200.-€indieMachokasse)*

 

@Blaulicht

Ok, es kommt auch mal vor, daß die Besatzung eines so geparkten Streifenwagens tatächlich im Einsatz ist und dafür 2 Parkplätze braucht. ;)

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Es besteht somit durchaus die Möglichkeit, dass ein Polizeibeamter in Situationen wie diesen bedingt durch (Todes-)Angst Mittel (= Anzahl der abgegebenen Schüsse, Genauigkeit der abgegebenen Schüsse (bedingt durch die Schussfrequenz)) wählt, die er unter kontrollierbaren Bedingungen nicht wählen würde?

Ich halte es für möglich, sogar wahrscheinlich, daß ein Polizist in einer Situation, die für ihn und/oder andere lebensbedrohlich ist, anders agiert als in Situationen, die für ihn und/oder andere nicht lebensbedrohlich sind.

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Es besteht somit durchaus die Möglichkeit, dass ein Polizeibeamter in Situationen wie diesen bedingt durch (Todes-)Angst Mittel (= Anzahl der abgegebenen Schüsse, Genauigkeit der abgegebenen Schüsse (bedingt durch die Schussfrequenz)) wählt, die er unter kontrollierbaren Bedingungen nicht wählen würde?

Ich halte es für möglich, sogar wahrscheinlich, daß ein Polizist in einer Situation, die für ihn und/oder andere lebensbedrohlich ist, anders agiert als in Situationen, die für ihn und/oder andere nicht lebensbedrohlich sind.

 

Ja, sehe ich auch so. Wobei, als ich in 1999 eine Combat Shooting-Ausbildung in RSA absolvierte, habe ich im Schreck (plötzlich tauchte aus dem Nichts ein "unbewaffneter" Pappkamerad auf) das halbe (verlängerte) Magazin der Glock 17 leergeschossen. Und auch nach vielen Stunden des Übens passierte es mir, dass ich entweder zu wenig oder zu viele Schüsse abgab. Und das waren letzlich nur (sehr gut gemachte) Übungssituationen; ich wüßte also nicht, wie ich in einer ganz realen, lebensbedrohenden Gefahrensituation reagieren würde.

Daher sollte m.E. von (voreiligen) Bewertungen bei polizeilichem Schusswaffengebrauch Abstand genommen werden, denn wenn das Adrenalin bis zur Oberkante Unterlippe steht, stellen sich die (subjektiven) Handlungsoptionen möglicherweise anders dar, als vor dem Bildschirm des PC, eingeloggt im RF.

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@Eribaer

 

Absolut richtig! Wir trainieren auch regelmäßig Situationen, wo wir zwischen Gut und Böse, Schießen oder Nichtschießen, unterscheiden müssen. Natürlich passiert es auch da ab und an, daß man den Guten erschießt. Aber besser dort als real. Dafür sind Trainings ja da. Nur ist das - und da stimme ich Dir 100%ig zu - mit einer realen Situation überhaupt nicht zu vergleichen, wenn es einem tatsächlich u.U. an den Kragen geht.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

ein Problem, dass hier noch nicht genannt wurde: Wenn der Polizeibeamte den Angreifer nicht außer Gefecht setzt, kann dieser durchaus auch eine Gefahr für Dritte darstellen, z. B. bei einem Amokläufer.

 

Im Gegensatz zu denen, die den Fall nachher lang und breit ausermitteln hat der Polizeibeamte in einer Gefahrensituation oft nur Sekunden oder Sekundenbruchteile Zeit, eine Entscheidung zu treffen und danach zu handeln.

 

So etwas wird es wohl nur in ganz wenigen Berufen geben und dass man hier trotz aller Professionalität mal eine falsche oder eine nicht ganz optimale Entscheidung trifft, lässt sich nicht vermeiden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Schugger,

 

stimmt, aber erzähl das mal unserem Gegenüber und bitte ihn, Dir etwas Zeit zum Nachdenken zu lassen.

 

Mit etwas Glück ist er so verdutzt über diese Unverfrorenheit (man könnte es auch Naivität nennen), dass er tatsächlich erst einmal ins Stocken gerät. :victory:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Zeitdruck ist der Feind des guten Denkens!

Auch unter Zeitdruck kann man gut denken und einen taktisch und rechtlich guten Entschluss fassen.

In extremen Situationen (also bezogen auf den maximalste Zeitdruck!) kannst du aber nicht mehr denken. Weder gut noch schlecht. Da kann man nur noch handeln.

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Guest Schugger

Zeitdruck ist der Feind des guten Denkens!

Auch unter Zeitdruck kann man gut denken und einen taktisch und rechtlich guten Entschluss fassen.

In extremen Situationen (also bezogen auf den maximalste Zeitdruck!) kannst du aber nicht mehr denken. Weder gut noch schlecht. Da kann man nur noch handeln.

 

Und wie handelst du dann, ohne zu denken?

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Guest Kleiner Schelm

Folgende - konstruierte - Situation:

 

Ottonormalbürger A wird zufällig Zeuge einer polizeilichen Maßnahme, in deren Verlauf Polizeibeamter B bei dem Betroffenen C mittels unmittelbarer Gewaltanwendung einen Widerstand brechen muss. Nachdem der Widerstand offensichtlich gebrochen ist und der Betroffene C keine unmittelbare Gefahr mehr darstellt (vielleicht krümmt er sich vor Schmerzen am Boden, blutet stark und rührt sich nicht mehr, ...), beendet der Polizeibeamte B seine Widerstandsbrechungsmaßnahmen jedoch nicht, sondern setzt diese fort.

 

Ottonormalbürger A ist kein Jurist und auch in Sachen Polizeirecht nicht sonderlich bewandert, doch die Situation, die er beobachten muss, überzeugt ihn aufgrund seiner Lebenserfahrung und unter Zuhilfenahme seines Verstandes, seinen moralischen Wertevorstellungen und womöglich auch seiner religilösen Überzeugung, dass er gerade mitansehen muss, wie eine Situation völlig aus dem Ruder läuft und ein Mensch, der selbst nicht mehr in der Lage ist, sich vor Schaden zu bewahren, im schlimmsten Fall durch äussere Einflüsse (Schlagstock, etc.) schwer geschädigt werden könnte, so dass auch etwaige Folgeschäden von vornherein nicht auszuschließen sind.

 

Ottonormalbürger A muss nun innerhalb weniger Augenblicke eine (taktische?) Entscheidung treffen: Schaut er weiterhin einfach nur zu und macht im Nachgang eine Aussage bei der Polizei, also bei Kollegen des Polizeibeamten B, der gerade den Betroffenen C verprügelt, oder ruft er sich selbst ungeachtet etwaiger Konsequenzen für seine eigene körperliche Unversehrtheit zur Zivilcourage auf und startet einen Versuch, um den Polizeibeamten B davon abzuhalten, weiterhin auf den wehrlosen Betroffenen C einzuschlagen?

 

Im Paragraphen 323c des Strafgesetzbuches ist zu lesen:

 

"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

 

Wird Ottonormalbürger A von seiner gesetzlichen Pflicht, Hilfe zu leisten, dadurch entbunden, dass sich die Aktionen des Polizeibeamten B gegen ihn richten könnten (Vesuchte Gefangenenbefreiung? Widerstand gegen die Staatsgewalt?) und nicht auszuschließen ist, dass auch er Bekanntschaft mit dem Schlagstock des Beamten macht?

 

Anders gefragt: Muss Ottonormalbürger in seinem eigenen Interesse untätig zusehen, wie ein Mensch zu Schaden kommt?

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Guest Kleiner Schelm

Sehr konstruiert.

 

Warst du in letzter Zeit mal im Stadion oder auf einer Demo? Sicherlich ist das Geschehen konstruiert, aber ich bin der festen Überzeugung, dass sich ein solcher Vorfall genau wie beschrieben ereignen könnte.

 

Vermutlich so konstruiert, damit folgende Antwort richtig wäre:

 

"Otto(normalbürger) könnte sich bei Hilfemaßnahmen auf Notwehr / Nothilfe berufen."

 

Ich möchte keineswegs irgendwelche möglichen Antworten vordenken, sondern ein Feedback aus der mitlesenden Runde - natürlich auch von den mitlesenden Polizeibeamten - erhalten.

 

Ich gebe nur zu bedenken, dass das Leben anders ist, als du hier konstruierst.

 

Wie ist das Leben denn? Fängst du jetzt wieder einmal damit an, dass grundsätzliche jede polizeiliche Maßnahme gerechtfertigt ist und sich grundsätzlich der Betroffene erst einmal selber zuzuschreiben hat, was ihm widerfährt? Ich war davon ausgegangen, dass wir über diesen Punkt nach den Diskussionen der letzten Tage hinweg wären.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Wird Ottonormalbürger A von seiner gesetzlichen Pflicht, Hilfe zu leisten, dadurch entbunden, dass sich die Aktionen des Polizeibeamten B gegen ihn richten könnten (Vesuchte Gefangenenbefreiung? Widerstand gegen die Staatsgewalt?) und nicht auszuschließen ist, dass auch er Bekanntschaft mit dem Schlagstock des Beamten macht?

 

Anders gefragt: Muss Ottonormalbürger in seinem eigenen Interesse untätig zusehen, wie ein Mensch zu Schaden kommt?

schwierige Frage.

 

Es kommt in erster Linie darauf an, wie viel der Zeuge von der ganzen Situation mitbekommen hat und wie gut er die Sache einschätzen kann.

 

Er macht auf keinen Fall etwas falsch, wenn er umgehend über den Notruf die Polizei informiert und das, was er gerade sieht, mitteilt und er kann bzw. sollte, wenn möglich, den Streifenkollegen des schlagenden Beamten auffordern, weitere Schläge zu unterbinden.

 

Sich direkt körperlich einzumischen und den Beamten von seinem vermeintlichen Opfer wegzuziehen ist nur dann zu empfehlen, wenn man wirklich 100 % sicher sein kann, dass die Person wirklich wehrlos ist und dass die Schläge ohne jeglichen Grund erfolgen.

 

Was wäre, wenn er den Polizeibeamten von seinem vermeintlichen Opfer wegzieht, ihn festhält und dann stellt sich heraus, dass dieses "Opfer" eine Waffe am Körper verborgen hatte, die der Beamte ihm abnehmen wollte und nun schießt oder sticht das "Opfer" wahllos um sich herum?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ob das in D auch so glimpflich ausgegangen wäre:

 

http://www.bild.de/unterhaltung/royals/prinz-andrew/prinz-andrew-mit-einbrecher-verwechselt-32314344.bild.html

 

Ein vermeintlicher Einbrecher ..... Gefahr in Verzug ..... Und dann wird der Typ auch noch laut .....

 

Da hat der Prinz aber nochmal Schwein gehabt, was? :abwarten:

 

Mmh...

Ich denke, dass du entweder ein sehr verquirltes Bild von der deutschen Polizei hast und einfach nur, aus einem Spieltrieb heraus, provozieren möchtest.

In beiden Fällen lohnt eine Diskussion mit dir nicht.

Dein Bild hätte sich durch die zahlreichen Diskussionen hier klären können - du willst aber nicht.

Die Antworten auf deine Provokation sind schon zig mal gegeben worden.

 

Ich will damit sagen, dass es langweilig wird. Wobei wir mit Shugger, Nachteule, Bluey und mir mit Sicherheit so einige Medien-Stimmungsmache und polizeiliche Hintergründe transparenter machen können. Ich denke aber, dass das gar nicht interessant ist. Besser meine Beiträge ständig auseinanderpflücken oder immer und immer wieder gleiche Vorurteile auspacken und polemisieren.

 

 

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Guest Kleiner Schelm

Was wäre, wenn er den Polizeibeamten von seinem vermeintlichen Opfer wegzieht, ihn festhält und dann stellt sich heraus, dass dieses "Opfer" eine Waffe am Körper verborgen hatte, die der Beamte ihm abnehmen wollte und nun schießt oder sticht das "Opfer" wahllos um sich herum?

Nachteule

 

Ja, das ist natürlich ein Argument.

 

Ebenso dürfte dann aber auch die Frage gestattet sein, wie "man" damit umgehen soll, wenn zwei, drei Schläge weniger nicht dazu geführt hätten, dass der Betroffene für den Rest seines Lebens ein Pflegefall ist, es nun jedoch ist, da "man" als braver Bürger nicht aktiv eingegriffen hat.

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Guest Kleiner Schelm

Ich denke, dass du entweder ein sehr verquirltes Bild von der deutschen Polizei hast und einfach nur, aus einem Spieltrieb heraus, provozieren möchtest.

 

Denken ist niemals schlecht.

 

Wenn du jede kritische Frage hier im Forum als Provokation empfindest, solltest du dir vielleicht einmal Gedanken darüber machen, ob es nicht dein Weltbild ist, das ein wenig ... merkwürdig sein könnte.

 

In beiden Fällen lohnt eine Diskussion mit dir nicht.

 

Weil RF-Member, die nicht deine Sicht der Dinge teilen, was sind? Unbequem?

 

Dein Bild hätte sich durch die zahlreichen Diskussionen hier klären können - du willst aber nicht.

 

Diese Aussage verstehe ich nicht.

 

Die Antworten auf deine Provokation sind schon zig mal gegeben worden.

 

Siehe oben.

 

Wenn in deiner Wahrnehmung alles lediglich Provokation ist, dann ist dem eben so.

 

Ich will damit sagen, dass es langweilig wird. Wobei wir mit Shugger, Nachteule, Bluey und mir mit Sicherheit so einige Medien-Stimmungsmache und polizeiliche Hintergründe transparenter machen können.

 

Sofern du dich aus dieser Aufzählung entfernst, bin ich ganz bei dir. Leider kann ich dich als "Polizei-Allrounder" nicht einschätzen, denn selbst mit den von dir genannten Polizei-Kollegen sind auch intensive und kontroverse Diskussionen möglich, ohne dass sie sich bei Gegenwind sofort schmollend in ihre Ecke zurückziehen.

 

Ich denke aber, dass das gar nicht interessant ist.

 

Doch, das ist sogar sehr interessant. Vor allem dann, wenn der Diskussionspartner (in diesem Fall deine Kollegen) auch einmal bereit sind, andere Meinungen zu akzeptieren, ohne sich sofort wieder hinter irgendwelchen Vorschriften verstecken zu wollen.

 

Besser meine Beiträge ständig auseinanderpflücken ....

 

Nicht besser, aber mitunter (leider) unumgänglich.

 

... oder immer und immer wieder gleiche Vorurteile auspacken und polemisieren.

 

Das dürfte einzig und allein im Auge des Betrachters liegen.

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Hallo, Kleiner Schelm,

 

Ebenso dürfte dann aber auch die Frage gestattet sein, wie "man" damit umgehen soll, wenn zwei, drei Schläge weniger nicht dazu geführt hätten, dass der Betroffene für den Rest seines Lebens ein Pflegefall ist, es nun jedoch ist, da "man" als braver Bürger nicht aktiv eingegriffen hat.

die Frage ist nicht nur gestattet, sie muss sogar gestellt werden.

 

Die Krux ist, dass man so etwas in den allermeisten Fällen erst im Nachhinein aufarbeiten kann, weil die Situation vor Ort eine sofortige Klärung oft nicht zulässt.

 

Manchmal ist es richtig, sofort und ohne zu zögern einzugreifen, manchmal sollte man sich erst einmal ein genaues Bild der Lage verschaffen.

 

Was nun richtig ist, weiß man meistens erst nachher.

 

Dein Beispiel zeigt allerdings sehr gut das Dilemma, in dem Polizeibeamte oftmals stecken, denn ihnen bleibt oft genug nicht die Zeit, sich erst einmal einen Überblick zu verschaffen und dann in aller Ruhe eine Entscheidung zu treffen, am besten noch nach einer eingehenden Diskussion über das Für und Wider.

 

Ersetzen wir mal den uniformierten Polizeibeamten durch einen Beamten in Zivil (A), der auf den am Boden liegenden B einschlägt und der C kommt dazu.

 

C hält den A von weiteren Schlägen ab und B geht stiften. Danach stellt sich heraus, dass B gerade ein Mädchen vergewaltigt und niedergestochen hat, der A hat ihn nach der Tat verfolgt, gestellt und wollte ihm nun das Messer abnehmen und ihn festnehmen.

 

Was nun?

 

Formal kann man dem C keinen Schuldvorwurf machen, aber richtig war es nicht, wie er gehandelt hat, denn durch seine übereilte Reaktion wurde ein Gewalttäter befreit.

 

Der große "Vorteil", den C gegenüber der Polizei hat: Wenn er in so einer Situation die Polizei ruft, weil er sich selber (zu Recht) nicht in der Lage sieht, einzugreifen und wenn er sich anschließend als Zeuge zur Verfügung stellt, hat er im Grunde genommen seine Pflicht und Schuldigkeit getan, denn mehr darf man von ihm nicht verlangen.

 

Ein Polizeibeamter hat diese Möglichkeit nicht, denn er ist derjenige, der einzugreifen hat und der in Sekundenbruchteilen eine Entscheidung treffen muss; eine Entscheidung, die andere später in aller Ruhe auf Richtig oder Falsch beurteilen werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hoffentlich richtig, manchmal anders als ich es vermutet hätte.
Du weißt ja: die Hoffnung stirbt zuletzt - vorher verhungert der Verstand, verendet die Vernunft und verreckt der Realitätssinn.

 

Muss Ottonormalbürger in seinem eigenen Interesse untätig zusehen, wie ein Mensch zu Schaden kommt?
Wenn man sich überlegt, wie die weitere Entwicklung aussehen könnte und mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit wohl auch würde: besser is'. Wobei ich damit nachteule in seiner Einschätzung grundsätzlich überhaupt nicht widersprechen möchte.

 

Sehr konstruiert.
Nö. Mir fallen spontan die Stichworte Diskothek und Gebüsch ein (mit letzterem meine ich die Nummer, bei der keiner der beiden beteiligten Beamten verurteilt werden konnte und sie dafür von zahlreichen netten Kollegen abgeklatscht wurden), auch am Anfang der Geschichte mit dem bayerischen Polizeichef dürfte es Zeugen gegeben haben.

 

Ich gebe nur zu bedenken, dass das Leben anders ist, als du hier konstruierst.
Da hast Du allerdings ganz überwiegend recht. Es dürfte eher selten sein, daß bei so einer Aktion nur ein Polizist dabei ist.
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Guest Schugger

Hi, Kleiner Schelm!

 

Bezüglich dem von dir konstruierten Fall:

 

Otto Normalbürger müsste sich unter hohem Zeitdruck entscheiden. Er müsste Wahrscheinlichkeiten, die eintreffen könnten, gegeneinander abwägen und die (vermeintlich!) günstigste Variante wählen. Erweist sich die von ihm gewählte Variante im Nachhinein als die geeignete, ist er der Held. Ansonsten ist er in der Nachbereitung am grünen Tisch (an dem Leute sitzen, die viel Zeit hatten, alle Eventualitäten gegeneinander abzuwägen) der Depp. Wir PVB kennen das...

 

Bei uns (Basel) geht die Rechtsprechung dahin, dass ein Vollzugsbeamter als solcher deutlich erkennbar sein muss, ansonsten Widerstandshandlungen gegen Vollzugsbeamte in aller Regel nicht zum Tragen kommt.

 

Wie sieht es diesbezüglich in Deutschland aus?

 

 

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Ganz schön weit gekommen ist der Gute:

 

Zeugen berichten, dass der Mann am U-Bahnhof Hudtwalckerstraße aus der Bahn stieg, bevor er später am Borgweg vor dem Lidl-Markt ständig mit einer Gaswaffe schoss und Zeugen in die Gaswolke hineingelaufen sind. Das Gas verursachte Reizungen bei den Zeugen.

Ein Pärchen, das auf dem Gelände eines Jugendberatungszentrums gezeltet hatte, hörte nach eigenen Angaben die Schüsse. Nach Zeugenangeben soll der Mann bereits vorher in der U1 Schüsse abgefeuert haben.

(ha)
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Hallo, Schugger,

 

Wie sieht es diesbezüglich in Deutschland aus?

wenn sich Zivilbeamte eindeutig als Polizeibeamte ausgewiesen haben und wenn dem Gegenüber klar sein musste, dass er es mit Polizeibeamten zu tun hat, geht die Anzeige je nach Sachlage auch bei Zivilbeamten durch.

 

In Brennpunktgebieten kennen sich die Parteien sogar oftmals durch vorherige Einsätze bzw. Überprüfungen, so dass es bei dem ein oder anderen nicht mal mehr erforderlich ist, sich als Polizeibeamter auszuweisen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest Kleiner Schelm

http://www.pressepor...05&firmaid=6337

 

 

Na meine Lieben,

was kommt jetzt?

Die Polizisten hätten erkennen müssen, dass es eine Gaswaffe war?

 

Aus dem Artikel:

 

Ein 23-jähriger Mann ist heute Morgen von Polizeibeamten angeschossen und verletzt worden. Zuvor hatte er mehrere Schüsse mit einer Waffe abgegeben und auf Polizeibeamte geschossen.

 

Da hatte der 23-Jährige wohl Glück, dass die Beamten ihr Dienstwerkzeug besser im Griff hatten, als der arme Kerl, der zwölf Kugeln einstecken musste, obwohl er "nur" ein Brotmesser in der Hand hatte.

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Guest Kleiner Schelm

Aus dem Artikel:

 

"Die Cobra sei alarmiert worden, weil sich K. mit einem Messer samt Frau im Zimmer verschanzt habe, heißt es aus Kreisen der Sicherheitsbehörden."

 

Scheinbar reicht auch bei den Kollegen in Österreich ein Hinweis, dem erst einmal ohne Überprüfung Glauben geschenkt wird, aus, um eine polizeiliche Maßnahme zu initiieren.

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Wie kommst du darauf, das quasi 'blind' ohne reifliche Überlegung der Einsatz an SE übergeben wird?

Deiner Meinung nach sind wohl alle Polizisten etwas eingeschränkt und die jeweiligen PF haben wohl null Durchblick.

 

Denkst du, dass die SE'n ebenfalls keine Ahnung, schlechte Ausstattung haben und schlecht aus- und fortgebildet sind?

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Einiges aus dem Artikel klingt unglaubwürdig....

 

- Hat von euch schon mal jemanden geschlagen? Wie oft gelang es zu zuschlagen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass 25-30 mal zugeschlagen wurde.

 

- Ist Cobra schlecht ausgestattet? Bei deutschen SE'n läuft eine Helmkamera. Würde da 'aus Spass' die Waffe auf einen gerichtet, dann wäre die Karriere bei SE zu ende.

 

- Das ein Polizist jemanden anspucken könnte wundert micht sehr.

 

 

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Da hatte der 23-Jährige wohl Glück, dass die Beamten ihr Dienstwerkzeug besser im Griff hatten, als der arme Kerl, der zwölf Kugeln einstecken musste, obwohl er "nur" ein Brotmesser in der Hand hatte.

Ja, ich denke tatsächlich, daß er eine Portion Glück hatte.

Wären wir alle Roboter, würden wir alle gleich gut schießen, alle gleich cool sein, alle gleich schnell laufen können....... Wir sind aber keine Roboter.

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Wie kommst du darauf, das quasi 'blind' ohne reifliche Überlegung der Einsatz an SE übergeben wird?
Das ist zu leicht, da kommst selbst Du von allein drauf.

 

Deiner Meinung nach sind wohl alle Polizisten etwas eingeschränkt und die jeweiligen PF haben wohl null Durchblick.
Bitte unterstelle niemandem, er würde wg. den Erfahrungen mit Dir verallgemeinern.
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Hallo, Schugger,

 

zumindest das hier:

Einer schlug mir mit seinem verstärkten Handschuh 25- bis 30-mal auf die linke Wange.

klingt wirklich etwas unglaubwürdig.

 

Wenn jemand mit "verstärkten" Handschuhen zuschlägt, dürften schon ein paar Schläge reichen, um einem das Gesicht zu zertrümmern.

 

Bei 25 - 30 Schlägen (oder auch schon 10 - 15) wäre das Gesicht vermutlich nicht mehr zu erkennen und ganz sicher hätte man als Opfer wesentlich schlimmere Verletzungen als

 

Ich hatte Blut in Nase und Mund, war wehrlos.

 

Hallo, Eribaer,

 

es mag sein, dass der Einsatz unverhältnismäßig war und dass so einiges von den Einsatzkräften beschönigt wird, aber genauso kann es sein, dass dieser Mann lügt, dass sich die Balken biegen.

 

Sich allein anhand des Zeitungsartikel eine feste Meinung zu bilden, die natürlich nur gegen die Polizei gehen kann, wäre falsch.

 

Du hast deshalb recht damit, dass man abwarten sollte, was die Aufarbeitung ergibt und wenn möglich, halte uns auf dem Laufenden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Bei diesem Artikel http://derstandard.a...nikative-Fehler befindet sich ein Bild des Mannes der angeblich 25 - 30 mal mit einem verstärkten Handschuh auf die linke Wange geschlagen wurde. Und wie es der Zufall so will ist auf diesem Foto unter anderem auch die linke Wange in Großaufnahme zu sehen. An der Schulter erkennt man deutlich blaue Flecke, an der Wange aber keine Rötung, kein Kratzer, keine Schwellung einfach gar nichts.

 

[ironie]Die Österreicher schlagen ja wie Mädchen zu.[/ironie]

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Guest Kleiner Schelm

Deiner Meinung nach sind wohl alle Polizisten etwas eingeschränkt und die jeweiligen PF haben wohl null Durchblick.

 

Ich persönlich befürchte eher, dass - genau wie in anderen Berufsgruppen übrigens auch - es hin und wieder zu folgender Konstellation kommt: Uniform an, Hirn aus. Dieses Phänomen lässt sich - der geneigte Häuslebauer wird die Erfahrung womöglich schon einmal selbst gemacht haben - sehr häufig auf Amtsstuben beobachten. Dort heisst die Konstellation dann jedoch: Anzug an, Hirn aus.

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@Kleiner Schelm: Deine Aussage impliziert, dass außerhalb der Dienst-/Arbeitszeit eine (einigermaßen) funktionsfähige Denkmechanik gegeben ist. Könnte es auch sein, dass die intellektuelle Leistungsfähigkeit nicht von der Dienst-/Arbeitsbekleidung abhängig ist? Sondern diese (tendenziell seltenen) Individuen auch im nackten Zustand kognitiv etwas unterbelichtet sind?

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Guest Kleiner Schelm

@Eribaer:

 

Deine Frage ist aus Sicht der bekannten Evolutionstheorien äusserst interessant und sollte dementsprechend verfolgt werden, wobei ich eher dazu tendiere, das Ganze in der Tat an der Uniform oder dem Anzug festzumachen, da diese Kleidungsstücke möglicherweise in Verbindung mit einem schwachen, nicht gefestigten Geist als eine Art Macht- oder Phallussymbol herhalten müssen.

 

Oder wie sang schon Dieter Hallervorden im Theater "Die Wühlmäuse" so schön: "Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir eine ....." :dribble:

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Deine Frage ist aus Sicht der bekannten Evolutionstheorien äusserst interessant und sollte dementsprechend verfolgt werden, wobei ich eher dazu tendiere, das Ganze in der Tat an der Uniform oder dem Anzug festzumachen, da diese Kleidungsstücke möglicherweise in Verbindung mit einem schwachen, nicht gefestigten Geist als eine Art Macht- oder Phallussymbol herhalten müssen.

Soso. Gilt diese Deine Theorie bspw. auch für Leute mit ihren Autos, die sich im Straßenverkehr auffällig benehmen? Leute, die gleiches (oder schlimmeres) mit ihren Krädern tun? Letztlich könnte man das auf prinzipiell jeden übertregen, egal, in welchem Beruf, in was für einer Funktion er tätig ist. Und eine Uniform oder Anzug tragen nicht nur Polizisten und Beamte in den Amtsstuben.

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Guest Kleiner Schelm

@Bluey:

 

Die Liste ist beliebig erweiterbar. In jeder Lebenslage kann man Zeitgenossen antreffen, die die Fähigkeit, alleine zu denken, dankend aufgeben und/oder brav das ausführen, was ihnen gesagt wird; ganz gleich, wie weltfremd oder menschenverachtend die Anweisungen auch immer sein mögen.

 

"Der Einzelne braucht nicht zu denken, wenn die Führung funktioniert!" (Tabaluga oder Die Reise zur Vernunft)

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