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Das Ende Einer Polizeil. Maßnahme Und Deren Folgen Für Die Betroffenen


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Nicht, wenn das notwendig ist.
Wann ist das denn notwendig? Eine konkrete Antwort, möglicherweise sogar mit der Rechtsgrundlage, wäre sehr hilfreich.

 

Im übrigen: schon erstaunlich, wie einfach es ist, mehr oder minder einfallslos-aggressive B&B-Kommentare zu provozieren. Der eine echauffiert sich wieder mal erkennbar außerhalb seiner Möglichkeiten, dem anderen fällt außer ein bißchen pöbeln auch nix wirklich brauchbares ein. Si tacuisses ... dann hätte wahrscheinlich keiner was gemerkt.

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Wir wissen doch alle, wie die Geschichte hier     aus- bzw. weitergehen würde:   Die Herren Pedro und Schelm sind an dem Tag einfach viel zu gut gelaunt, um mit einem Staatsdiener über den Sinn bzw. W

Weisste, 'Blaulicht' in meiner Eigenschaft als Mod muss ich moeglichst alles lesen, schon damit ich mir im Falle eines Falles auch ein moeglichst objektives Urteil bilden kann. Die Moeglichkeit des Ig

Ich fasse mal zusammen:   An der Schusswaffe unzureichend ausgebildete und trainierte Beamte werden genötigt, in einer Extremsituation eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der vorgenannten Situation

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Komisch ist, das Polizisten Handys aus der Hand schlagen...

 

 

Wenn du dir oben deine saudämliche polizeifeindliche subtile Beleidigung verkniffen hättest, hätte man ja über das Thema sprechen können. So nicht! Dein Verhalten ist eine Unverschämtheit und keinerlei Grundlage für ein Gespräch!

Verzeihung, Herr Kriminalrat. Ich bin morgen auch wieder ganz artig...

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@biber

 

Ah.... daß Du nicht lange auf Dich warten lassen würdest, nachdem Deinesgleichen mit wenig intelligenten Sprüchen glänzen konnte, war durchaus zu erwarten.

 

Ich werde Dir keine konkrete Antwort geben. Auch keine Rechtsgrundlage.

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@Biber

 

Es sollen ruhig alle merken, dass hier ein User unverschämte Beleidigungen gegen Polizisten rausläust.

 

So ein asoziales Verhalten sollen alle deutlich erkennen und gerne könnten Kritiker an Staat, Rechtssystem oder Polizei sich mal zu Wort melden und dem User die Rote Karte zeigen. Kritik ja. Beleidigung nein.

 

 

 

Zum Thema; möglich ist das z.B. (falls das überhaupt so war!!!) wenn polizeilichen Maßnahmen behindert werden oder wenn die Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

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@biber

 

Ah.... daß Du nicht lange auf Dich warten lassen würdest, nachdem Deinesgleichen mit wenig intelligenten Sprüchen glänzen konnte, war durchaus zu erwarten.

 

Ich werde Dir keine konkrete Antwort geben. Auch keine Rechtsgrundlage.

Das ist dein klassisches Verhaltensmuster, wenn du mal wieder nicht weiter weisst. Ausrechenbar wie das kleine Einmaleins...Aber es ist therapierbar. Ich kann dir gerne einen Termin in der psychoanalytischen Ambulanz und im EEG-Labor machen; ich glaube, dein Verhalten ist in der ICD noch nicht klassifiziert. Mancher Doktorand wäre sicher interessiert...

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Ah.... daß Du nicht lange auf Dich warten lassen würdest
ist eine Frechheit, ich weiß. Wie kann ich es wagen, hier einfach so zu schreiben, ohne Deine Genehmigung abzuwarten Einwilligung einzuholen? Welche Wartezeit schwebt Ihro Gnaden denn so vor, nach der sich der gemeine User aus seiner Grundstellung bewegen, ggf. ein Kippchen entzünden und die Tastatur bedienen darf?

 

nachdem Deinesgleichen mit wenig intelligenten Sprüchen glänzen konnte
Man ist ja von Dir einiges gewohnt, aber irgendwann reicht es auch einem langmütigen und nachsichtigen Menschen wie mir. Blaulicht als meinesgleichen zu bezeichnen ist eine Beleidigung, die ich ausgesprochen persönlich nehme und Du umgehend mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehmen solltest.

 

Ich werde Dir keine konkrete Antwort geben. Auch keine Rechtsgrundlage.
Danke, das ist doch mal eine klare Ansage. Du redest also irgendeiner Maßnahme das Wort, die Du nicht begründen kannst und für die Du keine rechtliche Grundlage kennst. Obwohl - das hatten wir doch gerade erst bei rauchen, insofern sollte mich das eigentlich nicht wundern.
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Der letzte Satz is bissl komisch...

"Bundespolizisten sollen Anhängern Handys aus der Hand geschlagen haben und sich geweigert haben, den Anhängern ihre Namen oder Dienstnummer zu nennen."

Und was ist daran komisch?

Hilf mir mal bitte vom Schlauch runter: Ich sitze zufällig in einem Zug, in dem auch die "Fußballfans" unterwegs sind. Jetzt wird der Zug aufgehalten. Ich will meinen Abholer informieren, dass es später wird. Jemand in Uniform schlägt mir dabei das Handy aus der Hand - und ich soll keine Chance haben, von ihm Namen (Dienstnummern gibt es iirc kaum noch bis nicht mehr) und seine Dienststelle zu erfahren? :schreck:

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Es sollen ruhig alle merken, dass hier ein User unverschämte Beleidigungen gegen Polizisten rausläust.

 

So ein asoziales Verhalten sollen alle deutlich erkennen und gerne könnten Kritiker an Staat, Rechtssystem oder Polizei sich mal zu Wort melden und dem User die Rote Karte zeigen. Kritik ja. Beleidigung nein.

Ich glaube, nicht nur ein Gericht hat festgestellt, dass das keine Beleidigung ist, weil es keinen Adressaten gibt. Analog zu der Sache mit den Soldaten und den Mördern. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Du in dem anderen Thread mit der sinngemäßen Feststellung, dass Fans regelmäßig asozial sind keinen Deut besser dastehst.

Nur spielt da niemand so theatralisch den Beleidigten.... warum auch - es kann jemand, den es nicht trifft, einfach nicht beleidigen. Denk' mal drüber nach!

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Der letzte Satz is bissl komisch...

"Bundespolizisten sollen Anhängern Handys aus der Hand geschlagen haben und sich geweigert haben, den Anhängern ihre Namen oder Dienstnummer zu nennen."

Und was ist daran komisch?

Hilf mir mal bitte vom Schlauch runter: Ich sitze zufällig in einem Zug, in dem auch die "Fußballfans" unterwegs sind. Jetzt wird der Zug aufgehalten. Ich will meinen Abholer informieren, dass es später wird. Jemand in Uniform schlägt mir dabei das Handy aus der Hand - und ich soll keine Chance haben, von ihm Namen (Dienstnummern gibt es iirc kaum noch bis nicht mehr) und seine Dienststelle zu erfahren? :schreck:

War das so oder denkst du dir jetzt was aus?

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@Toxic

Ich kenne viele Fälle, wo für ACAB-Parolen / T-Shirts / Tattoos durch Gerichte / Ordnungsbehörden Strafen / Bußgelder erlassen wurden.

Das Kammergerichturteil aus Berlin, was gerne zitiert wird, ist nicht die ganze Wahrheit.

 

 

Neben der strafrechtlichen Frage muss man sich aber auch fragen, ob man solchen Parolen eine Plattform bieten will? (@Mods, @Me)

Und die User hier sollten sich fragen, ob sie solchen Parolen tolerieren. Wie gesagt Kritik an Polizeieinsätzen ist in Ordnung. Da kann (könnte) man diskutieren. Polizisten als Bastarde zu bezeichnen hat jedoch mit Kritik gar nichts zu tun, sondern dient rein der Beleidigung! Ich denke, dass sich anständige Bürger davon distanzieren sollten.

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ist eine Frechheit

war sehr leicht vorauszusehen. In mancherlei Hinsicht bist Du absolut gläsern.

 

Wie kann ich es wagen, hier einfach so zu schreiben, ohne Deine Genehmigung abzuwarten Einwilligung einzuholen?

Nimm Dich ruhig etwas weniger wichtig. Du kannst von mir aus gern und so viel (Unsinn) schreiben wie Du möchtest. Das interessiert mich so wenig wie besagter Sack Reis in China.

 

Man ist ja von Dir einiges gewohnt

Ich weiß, daß man einiges Gutes von mir gewohnt ist. :D

 

einem langmütigen und nachsichtigen Menschen wie mir.

:lol: Nee, nicht wirklich. :lol:

 

Blaulicht als meinesgleichen zu bezeichnen ist eine Beleidigung

Stimmt. Und da ich nicht gedenke Blaulicht zu beleidigen, würde ich auch niemals auf den schmalen Gedanken kommen, DICH mit ihm zu vergleichen.

 

Du umgehend mit dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehmen solltest.

Ich bedaure hiermit außerordentlich den Eindruck erweckt zu haben, ich würde Dein Niveau auf das von Blaulicht heben wollen.

 

Danke, das ist doch mal eine klare Ansage.

Immer wieder gerne. ;)

 

Du redest also irgendeiner Maßnahme das Wort, die Du nicht begründen kannst und für die Du keine rechtliche Grundlage kennst.

Falsch. Auch wenn Dein kleiner Intellekt es mal wieder partout nicht verstehen mag, ich könnte es begründen, ich will es aber nicht. Und Dir schon mal gar nicht.

 

Obwohl - das hatten wir doch gerade erst bei rauchen, insofern sollte mich das eigentlich nicht wundern.

Nach Deiner Äußerung hier verwundert es mich auch nicht, daß Du es dort auch schon nicht kapiert hast. Tja... c'est la vie.

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Hilf mir mal bitte vom Schlauch runter: Ich sitze zufällig in einem Zug, in dem auch die "Fußballfans" unterwegs sind. Jetzt wird der Zug aufgehalten. Ich will meinen Abholer informieren, dass es später wird. Jemand in Uniform schlägt mir dabei das Handy aus der Hand - und ich soll keine Chance haben, von ihm Namen (Dienstnummern gibt es iirc kaum noch bis nicht mehr) und seine Dienststelle zu erfahren? :schreck:

Das erste Problem hier ist doch, daß wir kaum über Informationen verfügen, was sie wie zugetragen hat. Da wird nur kurz und knapp gesagt, daß da wem oder welchen ihr Handy aus der Hand geschlagen wurde, aber sonst nichts weiter. Wie will man anhand dieser kleinen Info beurteilen,

- warum das geschah und

- ob das so rechtlich zulässig war oder nicht?!

Ich kann oder könnte das nicht. Ich sage nur: ich kann mir gut und gern Situationen vorstellen, wo das möglich ist. Nicht mehr, nicht weniger. Wenn da nun jemand wie der notorische Nörgler und Besserwisser Biber irgendeinen Unsinn hinein interpretiert, kann ich das auch nicht ändern. Und irgendwelche Sachverhalte konstruieren, anhand derer man sagen könnte "Jup, da wär's denkbar" hilft hier auch nicht weiter. Genauso wenig wird man Rechtsvorschriften finden, wo steht "Das aus der Hand Schlagen eines Handys ist unter den Voraussetzungen ..... erlaubt".

 

Des weiteren gehe ich persönlich davon aus, daß nicht wahllos irgendeinem Mitfahrer das Handy aus der Hand geschlagen wurde, sondern - wenn - gezielt und mit einem bestimmten Grund (den ich mir hier sogar gut vorstellen kann).

 

Ich räume allerdings ein, daß es in solchen Situationen wie hier, also Einsatz im Zug, viele Menschen, Unruhe, Gedränge etcpp, schwer bis gar unmöglich sein kann, von dem betreffenden Kollegen die gewünschten Daten zu erhalten. In diesem Fall muß man sich an die Polizei allgemein wenden und wenn möglich Zeugen benennen. Zwar hat man davon immer noch nicht die Daten, aber der Einsatz im Zug ist ja nunmal Fakt und für durch Einsatzkräfte entstandene Schäden ist grundsätzlich auch oder erstmal der Dienstherr verantwortlich bzw. haftbar.

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Dafür bist Du mir viel zu (dümmlich) primitiv.

... deine saudämliche ...

So ein asoziales Verhalten ...

Auch wenn Dein kleiner Intellekt es mal wieder partout nicht verstehen mag ...

 

B&B verdienen IMO ein Fleißsternchen für ihr stetes Bemühen um die hier immer wieder angemahnte Diskussionskultur.

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Du hast es förmlich herausgefordert. Offensichtlich ist das ja die Diskussionskultur, die von einige Leuten wie insbes. Biber, Prickelpitt und (scheinbar auch) Dir gewünscht ist.

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Du hast es förmlich herausgefordert.

 

Jaja, das kenne ich schon von Deinem Kollegen: Die anderen sind schuld. In diesem Fall der Primitive, der mit dem kleinen Intellekt und der Schleimer.

 

Wie gesagt: Weiter so!

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Hallo, @alle,

 

könntet ihr bitte die Keulen einpacken und sachlich miteinander diskutieren?

 

Wenn schon so nichtige Anlässe dazu führen, dass Diskutanten verbal so aufeinander losgehen, braucht man sich nicht wundern, wenn es bei persönlichen Zusammentreffen zwischen zwei unterschiedlichen Parteien (randalierende Fans und Polizei) auf beiden Seiten eskaliert.

 

Schuld ist dann natürlich immer die andere Partei.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich versuche gar nicht erst, mich auf Dein billiges Niveau herabzulassen und erspare mir jeglichen Kommentar zu Deinem üblichen, inhaltsleeren Pöbel-BlaBla. Mit einer Ausnahme:

Auch wenn Dein kleiner Intellekt es mal wieder partout nicht verstehen mag, ich könnte es begründen, ich will es aber nicht. Und Dir schon mal gar nicht.
Was bist Du doch für ein armseliger Zeitgenosse. Anstatt die Gelegenheit zu nutzen und durch nachvollziehbare, rechtssichere Erläuterung einer polizeilichen Maßnahme das Wissen aller hier Im RF zu erweitern und Deinen großen Intellekt zu belegen, stellst Du Dich wieder mal wie ein Kleinkind in die Ecke und brabbelst kann ich, will ich aber nicht, und Dir Doofi schon gar nicht, ätschi-bätschi! Oh man...
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Anstatt die Gelegenheit zu nutzen und durch nachvollziehbare, rechtssichere Erläuterung einer polizeilichen Maßnahme das Wissen aller hier Im RF zu erweitern

 

Seid ihr denn überhaupt offen eine Erklärung anzunehmen?

 

Neben dem der erklärt muss der Gesprächspartner auch genügend Respekt aufbringen, zu zuhören und die Antwort anzunehmen. Zurückliegende Diskussionen zeigten aber, dass eben die Erklärungen nicht angenommen werden. Es wird sich auf Kleinigkeiten eingeschossen, das Haar in der Suppe gesucht, polemisch auf Stammtischniveau die Frage, der Sachverhalt oder das Thema verbogen. Siehe doch hier im Thema. Es ist nur eine Pressemeldung bekannt, dass Handys aus der Hand geschlagen worden sein sollen. Ob das tatsächlich so war wissen wir gar nicht. Und er erste Schreiberling verbiegt hier im Forum den Sachverhalt schon so, dass einem unschuldigenden Reisenden das Handy aus der Hand geschlagen worden sein soll.

Würde Bluey jetzt eine Erklärung abgeben, dass z.B. eine Rechtsgrundlage Notwehr sein könnte, dann biegt und dreht ihr wieder den Sachverhalt bis zum 'geht nicht mehr'.

Fakt ist jedoch, dass zwar Polizeieinsätze grundsätzlich gefilmt werden dürfen, jedoch dem Polizisten auch sein Persönlichkeitsrecht zusteht und Notwehr gegen filmen zulässig sein kann. Hier würde jedoch das Thema durch euch kaputt geschrieben, dass es auch ein Recht auf Filmen gibt; was auch stimmt.

Eine andere Erklärung, die Bluey geben könnte, wäre, dass polizeliche Maßnahmen behindert würden und die Polizei dann auch um ihre Maßnahmen durchzusetzen Zwang anwenden kann. Hier würde dann einfach die Antwort nicht ernst genommen und über Grundlagen von Verwaltungsverfügungen etc diskutiert.

 

Dabei ist es unstrittig, dass es auch überzogen gewesen sein kann, dass es keine Erklärung geben kann oder dass der Sachverhalt doch mehr ist, als die Pressemeldung hergibt.

Ich kann verstehen, dass Bluey keine Spekulation niederschreibt, weil diese eine Erklärungsansatz eh nicht akzeptiert würde. Wozu soll er sich das also antun?

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könntet ihr bitte die Keulen einpacken und sachlich miteinander diskutieren?

 

Du hast ja recht. Also mal ganz sachlich: ACAB sagt so etwas wie : Alle Diebe sind Miststücke, denn "Cop" oder "Copper" bedeutet ursprünglich "jemand, der Dir was klaut". Kein Polizist regt sich aber über die Bezeichnung "Cop" auf.

 

"Bulle" hingegen hat nichts mit dem Ehegatten der Kuh zu tun, sondern bedeutet vielmehr "jemand, der etwas im Kopf hat". Das wiederum mögen Polizisten aus irgendwelchen Gründen nicht.

 

Vielleicht wäre es gar nicht so übel, sich über so etwas nicht so maßlos aufzuregen. Wenn mich jemand als Datenträger (oder Schleimer) bezeichnet, verliere ich ja auch nicht gleich die Contenance ;).

 

Gruß, Pedro.

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Ich versuche gar nicht erst, mich auf Dein billiges Niveau herabzulassen

Dafür müßtest Du es auch erstmal gebacken bekommen, auf das niedrige Niveau meines Brötchens zu kommen. Wenn Du das schaffen solltest, erreichst Du vllt irgendwann einmal auch mein Niveau.

 

und erspare mir jeglichen Kommentar

Wie schön. Mehr davon.

 

Was bist Du doch für ein armseliger Zeitgenosse.

Danke. Das "Kompliment" gebe ich gern und ungebraucht an Dich zurück.

 

Anstatt die Gelegenheit zu nutzen und durch nachvollziehbare, rechtssichere Erläuterung einer polizeilichen Maßnahme das Wissen aller hier Im RF zu erweitern und Deinen großen Intellekt zu belegen, stellst Du Dich wieder mal wie ein Kleinkind in die Ecke und brabbelst kann ich, will ich aber nicht, und Dir Doofi schon gar nicht, ätschi-bätschi! Oh man...

Bleib doch einfach mal bei Dir und ziehe nicht immer alle anderen mit ins Boot. Dir ganz allein galt meine Antwort. Und insbes. mit Dir und Deiner billigen Rhetorik will ich mich nicht weiter beschäftigen. Ich ganz allein entscheide, wann ich was wem wie antworte. Wenn Du damit ein Problem haben solltest, wende Dich ruhig an den Arzt Deines Vertrauens.

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Guest Kleiner Schelm

Hallo, @alle,

 

könntet ihr bitte die Keulen einpacken und sachlich miteinander diskutieren?

 

Wenn schon so nichtige Anlässe dazu führen, dass Diskutanten verbal so aufeinander losgehen, braucht man sich nicht wundern, wenn es bei persönlichen Zusammentreffen zwischen zwei unterschiedlichen Parteien (randalierende Fans und Polizei) auf beiden Seiten eskaliert.

 

Schuld ist dann natürlich immer die andere Partei.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Weise Worte, Nachteule.

 

Vor allem die Aussage

Schuld ist dann natürlich immer die andere Partei.

werte ich so, dass du zumindest nicht kategorisch ausschließt, dass die "Schuld" nur bei denjenigen zu suchen ist, die keine Uniform tragen.

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werte ich so, dass du zumindest nicht kategorisch ausschließt, dass die "Schuld" nur bei denjenigen zu suchen ist, die keine Uniform tragen.

Das hat auch nie jemand bestritten. Auch Polizisten machen Fehler, haben also auch hier und dort "Schuld".

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Guest Kleiner Schelm

Auch Polizisten machen Fehler, haben also auch hier und dort "Schuld".

 

Ich behaupte sogar, dass Polizisten "von oben" genötigt werden, Fehler zu begehen und sie am Ende des Tages die Ärmsten der Armen sind, da sie, ganz gleich, was immer sie auch tun oder lassen, von irgendwem dafür "gerügt" werden.

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Ist es nicht nahezu überall so, daß den "Kleinsten" in der Kette immer die Schuld trifft? Ich kenne jedenfalls mehr als genug Fälle, in denen es immer das schwächste Glied in der Kette getroffen hat. Ist, kann und darf aber trotzdem keine Entschuldigung für offensichtlich fehlerhaftes Handeln sein. Denn in den Fällen gibt es immer noch die Remonstrationspflicht.

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Guest Kleiner Schelm

Denn in den Fällen gibt es immer noch die Remonstrationspflicht.

 

Wie verhält sich das mit den Aussagen deines "Kollegen" Blaulicht, der immer wieder und gerne zu verstehen gibt, dass sich der Ottonormalbürger gerne nach der Maßnahme auf seine verbrieften Rechte berufen darf?

 

Ich sehe hier einen Wiederspruch in sich, denn wenn das Kind erst einmal im Brunnen ist, dann .....

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Guest Kleiner Schelm

Ich sehe hier einen Wiederspruch in sich, denn wenn das Kind erst einmal im Brunnen ist, dann .....

 

Zur Verdeutlichung:

 

Der Entscheider ordnet eine Maßnahme an, die keiner Überprüfung standhalten dürfte, aber die involvierten Beamten führen sie nach Treu und Glauben erst einmal aus.

 

Was also nutzt es den Betroffenen, wenn es eine Remonstrationspflicht, wenn sie scheinbar keine Anwendung findet?

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Ist es nicht nahezu überall so, daß den "Kleinsten" in der Kette immer die Schuld trifft? Ich kenne jedenfalls mehr als genug Fälle, in denen es immer das schwächste Glied in der Kette getroffen hat. Ist, kann und darf aber trotzdem keine Entschuldigung für offensichtlich fehlerhaftes Handeln sein. Denn in den Fällen gibt es immer noch die Remonstrationspflicht.

 

Und ich kenne viele Fälle, wo es eben nicht den 'Kleinen' trifft.

Was dann auch bedeutet, dass der Bürger nicht den Namen / Nummer von dem 'Polizisten in der ersten Reihe' bekommt, sondern von dem Verantwortlichen.

Das Beschwerde- und Prüfrecht, die Rechtsstaatlichkeit bleibt gewahrt. Lediglich der Mhytos, dass der Polizeibeamte sich jedem gegenüber ausweisen / identifizieren muss ist erschüttert.

Für mich aber nichts neues, dass der Bürger sich nur scheinbar über seine Rechte auskennt.

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Denn in den Fällen gibt es immer noch die Remonstrationspflicht.

 

Wie verhält sich das mit den Aussagen deines "Kollegen" Blaulicht, der immer wieder und gerne zu verstehen gibt, dass sich der Ottonormalbürger gerne nach der Maßnahme auf seine verbrieften Rechte berufen darf?

 

 

Was soll damit sein?

Die Aussage von mir ist richtig.

(zumindest, wenn wir uns erinnern, dass es um Rechtsschutz ging! Seine verbieften Rechte behält der Bürger)

Anders können hoheitliche Maßnahmen auch nicht durchgeführt werden. Wenn jeder Verwaltungsakt erst nach Widerspruchsfristen rechtmäßig würde, dann würde eine Polizeikontrolle vier Wochen dauern. Und wie sollen so Gefahren abgewehrt werden oder Straftaten aufgeklärt werden?

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Ich sehe hier einen Wiederspruch in sich, denn wenn das Kind erst einmal im Brunnen ist, dann .....

 

Zur Verdeutlichung:

 

Der Entscheider ordnet eine Maßnahme an, die keiner Überprüfung standhalten dürfte, aber die involvierten Beamten führen sie nach Treu und Glauben erst einmal aus.

 

Was also nutzt es den Betroffenen, wenn es eine Remonstrationspflicht, wenn sie scheinbar keine Anwendung findet?

 

Baust du wieder solange bis es passt?

Lies mal deinen Beitrag. Fällts dir auf? Dein Fazit ist aus der Luft gegriffen, denn über die Remonstration und wiessie abläuft und was da passiert schreibst du gar nichts. Du führst sie nur im Ergebnis als nutzlos an - ohne sie jedoch im Ablauf berücksichtigt zu haben.

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Guest Kleiner Schelm

Ich beziehe mich einzig und allein auf deine Ausführungen der letzten Monate. Nicht mehr. Nicht weniger. Der Bürger hat die Fr...e zu halten, seine Grundrechte ad acta zu legen und mehr auch nicht. Auch wenn du es wiederholt nicht hören möchtest, leben wir - zumindest auf dem Papier - noch immer in einem Rechtsstaat, und dieser Rechtsstaat billigt dem gemeinen Bürger Recht zu. Du hast mehrfach eindrucksvoll zum Besten gegeben, dass du deine Vorschriften höher wertest als die Verfassung, also was soll nun dein Einwand?

 

Mit Bluey ist - soweit ich ihn bislang im Forum kennen lernen durfte - auch eine kontroverse Diskussion möglich. Dies muss ich dir leider absprechen. Ich hoffe, dass sich Bluey noch zu Wort meldet. Oder Nachteule. Oder jeder Beamte, der noch mit beiden Beinen im Leben steht und nicht in irgendwelchen selbsterrichtetetn Luftschlössern wohnt, die er als die Realität empfindet.

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Der Entscheider ordnet eine Maßnahme an, die keiner Überprüfung standhalten dürfte, aber die involvierten Beamten führen sie nach Treu und Glauben erst einmal aus.

 

Was also nutzt es den Betroffenen, wenn es eine Remonstrationspflicht, wenn sie scheinbar keine Anwendung findet?

Zunächst einmal muß die Unrechtmäßigkeit einer angeordneten Maßnahme den ausführenden Beamten klar sein. Selbst wenn es im Nachhinein so ausschaut, als hätte man das überhaupt nicht übersehen können, so kann es im Einsatzgeschehen sehr wohl passieren. Hier muß es sich aber um Maßnahmen handeln, wo der betreffende Beamte quasi definitiv davon ausgehen können muß, daß sie einer Überprüfung nicht standhalten WIRD. Ein "dürfte" ist da deutlich zu wenig. Denn da bekommt er vom Vorgesetzten gesagt: "hab ich zur Kenntnis genommen, hab ich überdacht, die Entscheidung bleibt bestehen." In diesem Fall wird die Maßnahme - ich möchte behaupten - zu 99% ausgeführt, sofern sich im Zuge der Maßnahmen nicht weitere Ansatzpunkte dafür ergeben, daß sie nicht richtig ist.

 

Die Pflicht zur Remonstration erfolgt sogar recht häufig. Nur muß man dann auch hieb- und stichfest sagen können, worin man ein Problem sieht, so daß man der Anordnung nicht Folge leisten kann. Kann man das nicht, hat man ein Problem, wenn man sich weiterhin verweigert.

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Du hast ja recht. Also mal ganz sachlich: ACAB sagt so etwas wie : Alle Diebe sind Miststücke, denn "Cop" oder "Copper" bedeutet ursprünglich "jemand, der Dir was klaut". Kein Polizist regt sich aber über die Bezeichnung "Cop" auf.

 

Vielleicht sollten wir uns alle mal darauf verstaendigen, dass in der Diskussion dieser acab-Begriff nicht mehr genutzt wird, egal, was er bedeutet oder bedeuten koennte? Ich meine, das taete dem Forum gut.....

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  • 2 weeks later...

http://morgenpost.de/bezirke/steglitz-zehlendorf/article121311306/Mit-Messer-bedroht-Polizisten-schiessen-Mann-ins-Bein.html

 

 

Wieder ein Messer. Wieder ein SWG.

Der Artikel klärt noch mal über die Ergebnisse aus dem Fall "Messermann im Brunnen" auf

 

Manchmal frage ich mich, wie lange der Quatsch noch stattfindet, dass man eine Angreifer, der ein Messer hat, noch mit Pfeffer bearbeiten muss/ soll / bzw. so handelt. Solange der aktive Angriff nicht stattfindet sollte man alles versuchen, um die Situation so friedlich wie möglich zu lösen. Bei Angriffshandlungen ist Pfeffer gegen Messer unsinn und wird bald tote Polizisten fordern.

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Mein Wunsch wäre eine nichtödliche Waffe, die sofortige Wirkung erziehlt. Solange die nicht eingeführt ist bleibt einzig der SWG bis zum Eintreten der Wirkung. Andere Optionen wie reden, Schlagstock, Pfefferspray können nur ohne erhebliche Eigengefährdung angewendet werden, wenn kein aktiver Angriff vorliegt.

 

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Was wäre Deiner Ansicht nach die Alternative?

Wenn mich jemand mit einer Waffe - und dazu gehört auch ein Messer - angreift, dann werde ich diesem Angriff mit meiner Schußwaffe begegnen. Ich spiele nicht den Bruce Lee, auch nicht den Helden und riskiere damit, daß der Angreifer mich aufschlitzt. Wohlgemerkt: wenn er mich angreift. Davor werde ich - soweit möglich - alles versuchen, damit es erst gar nicht zu einem Angriff kommt.

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Mein Wunsch wäre eine nichtödliche Waffe, die sofortige Wirkung erziehlt. Solange die nicht eingeführt ist bleibt einzig der SWG bis zum Eintreten der Wirkung. Andere Optionen wie reden, Schlagstock, Pfefferspray können nur ohne erhebliche Eigengefährdung angewendet werden, wenn kein aktiver Angriff vorliegt.

 

Schreib' doch einfach "Taser".

 

Wenn mich jemand mit einer Waffe - und dazu gehört auch ein Messer - angreift, dann werde ich diesem Angriff mit meiner Schußwaffe begegnen. Ich spiele nicht den Bruce Lee, auch nicht den Helden und riskiere damit, daß der Angreifer mich aufschlitzt. Wohlgemerkt: wenn er mich angreift. Davor werde ich - soweit möglich - alles versuchen, damit es erst gar nicht zu einem Angriff kommt.

 

Verstehe ich. Meinst Du, man könnte - je nach Situation - versuchen, mit Pfeffer etwas zu erreichen, oder hältst Du das für sinnlos?

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Verstehe ich. Meinst Du, man könnte - je nach Situation - versuchen, mit Pfeffer etwas zu erreichen, oder hältst Du das für sinnlos?

Das halte ich für sinnlos. Und zwar deshalb, weil die Reichweite des Pfeffers nur wenige Meter beträgt, die der Angreifer aber innerhalb von wenigen Sekunden überbrücken kann. Zu wenig Zeit, um dann noch reagieren und auf die Schußwaffe zurückgreifen zu können. Auch müßte man die Augen treffen, um ihn - wenn's klappt und wirkt - "blind" zu machen. Aber selbst wenn man die Augen treffen sollte, kann man nicht zu 100% davon ausgehen, daß er sofort seinen Angriff abbricht.

 

Wenn ich jemandem gegenüber stünde, der ein Messer in der Hand hält, hätte ich mindestens meine Hand an der Waffe, um sie sofort ziehen und schießen zu können, sollte er einen gewissen Abstand unterschreiten. Betrüge der Abstand nur wenige Meter, hätte ich die Waffe in der Hand.

 

Ich würde versuchen auf ihn einzureden und darauf hinzuwirken, daß er das Messer fallen läßt. Danach könnte sich die Situation etwas entspannen. Bis dahin aber ganz sicher nicht.

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Verstehe ich. Meinst Du, man könnte - je nach Situation - versuchen, mit Pfeffer etwas zu erreichen, oder hältst Du das für sinnlos?

Das halte ich für sinnlos. Und zwar deshalb, weil die Reichweite des Pfeffers nur wenige Meter beträgt, die der Angreifer aber innerhalb von wenigen Sekunden überbrücken kann. Zu wenig Zeit, um dann noch reagieren und auf die Schußwaffe zurückgreifen zu können. Auch müßte man die Augen treffen, um ihn - wenn's klappt und wirkt - "blind" zu machen. Aber selbst wenn man die Augen treffen sollte, kann man nicht zu 100% davon ausgehen, daß er sofort seinen Angriff abbricht.

 

Verstanden, vielen Dank. Ich kenne mich mit der Ausrüstung bei Euch nicht aus, daher noch zwei Fragen: Benutzt ihr eigentlich "manstopper ammo"? Und was hältst Du vom Taser als Alternative?

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