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Handlungsempfehlung Des Innenministeriums


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ich habs doch schon zitiert.

 

 

Gegen die MPU selbst gibts keine Rechtsmittel.

Und bei einem Entzug entscheidet die Behörde selbst über den sofortigen Vollzug. :D

 

Gegen den Entzug kann man klagen.

Aber welcher VGH wird den Entzug aussetzen wenn schon die Behörde aufgrund der potentiellen Gefahr für uns alle da draußen sofortigen Vollzug entschieden hat? :sneaky:

 

Verwaltungsrecht hat mit Unschuldsvermutung nichts zu tun.

 

 

Und niemand überschreitet seine Befugnisse.

Das Innenministerium sagt dir sogar noch, du sollst sowas melden - damit derjenige eine gelbe Karte bekommen kann.

Überleg dochmal wieviele Leute könntest du im Monat melden die auf der Wache unter Alkohol etwas ungehalten wurden?

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ich habs doch schon zitiert.

 

 

Gegen die MPU selbst gibts keine Rechtsmittel.

Und bei einem Entzug entscheidet die Behörde selbst über den sofortigen Vollzug. :D

 

Gegen den Entzug kann man klagen.

Aber welcher VGH wird den Entzug aussetzen wenn schon die Behörde aufgrund der potentiellen Gefahr für uns alle da draußen sofortigen Vollzug entschieden hat? :sneaky:

 

Verwaltungsrecht hat mit Unschuldsvermutung nichts zu tun.

Eben, hatte ich ja oben schon geschrieben, aber Goose ansonsten ziemlich fitt in juristischen Dingen will es irgendwie nicht wahrhaben (jetzt nicht negativ gemeint).

Ich weiß auch nicht wie man dies ansonsten darstellen soll als so wie es im Gesetz steht. Das ist eindeutig. :kotz:

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Das wurde doch nun schon dreimal erklärt.

 

- Aufforderung MPU zu machen (kein Rechtsmittel möglich)

- MPU wird nicht gemacht

- Entzug FE + Anordnung sofortige Vollziehung=>ab hier darf kein KfZ mehr geführt werden; gegebenenfalls kommt hier die Polizei ins Spiel, wenn der FS nicht freiwillig herausgegeben wird

- Widerspruch + Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

- gerichtlicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wenn Behörde es nicht gemacht hat

- Widerspruchsbescheid

- Klage

- Urteil

- 2. Instanz

- 3. Instanz

- BverfG

- EMGR

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Wer sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle hat, hat offensichtliche Charakterschwächen und somit ist es schon zweifelhaft, ob er das notwendige Verantwortungsbewusstsein besitzt, welches.zum Führen von Kfz erforderlich ist.

Jeder kann sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle haben - es ist nur eine Frage der Menge des Alkohols.

Ich selbst sehe es als problematisch an, jemanden, der Alkohol und Fahren strikt trennt, das notwendige Verantwortungsbewußtsein zum Führen von KFZ in Frage zu stellen.

Ist aber nur meine Meinung.

 

 

Nur, weil du dir möglicherweise für dich vorstellen kannst, dir gegebene Befugnisse zu missbrauchen solltest du das nicht allen anderen unterstellen.

Ich glaub, andersrum wird ein Schuh draus:

Nur, weil du dir möglicherweise für dich NICHT vorstellen kannst, dir gegebene Befugnisse zu missbrauchen, solltest du nicht davon ausgehen, daß jeder, der diese Befugnisse hat, sie auch nicht missbraucht.

 

Weiterhin wurde der Missbrauch auch nicht ALLEN ANDEREN unterstellt.

Wenn man betroffen ist, reicht aber schon EINER.

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Wer sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle hat, hat offensichtliche Charakterschwächen und somit ist es schon zweifelhaft, ob er das notwendige Verantwortungsbewusstsein besitzt, welches.zum Führen von Kfz erforderlich ist.

Naja, hier moechte ich doch aber auch schwere Bedenken anmelden. Was hat meine Charakterschwaeche, die sich nach Alkoholgenuss heraus bildet, mit meiner Faehigkeit, Fahrzeuge zu fuehren, zu tun, wenn beides - Alkoholgenuss und Fahrzeugfuehren - einer strikten Trennung unterliegt?

Selbiges gilt in meinen Augenm uebrigens auch fuer Cannabis: Warum wird mir die Faehigkeit, ein KFZ zu fuehren abgesprochen, wenn man mich zu Fuss beim Kiffen ertappt? :D

 

Die Tatsache, dass der Genussgiftgenuss eben vom Fahrzeugfuehren strikt getrennt wird, zeugt doch allein schon vom hohen Verantwortungsbewusstsein. Hieran nun zu zweifeln ist mehr als unangebracht!

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Wer sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle hat, hat offensichtliche Charakterschwächen und somit ist es schon zweifelhaft, ob er das notwendige Verantwortungsbewusstsein besitzt, welches.zum Führen von Kfz erforderlich ist.

Wenn er unter Alkoholeinwirkung Charakterschwächen zeigt, dann hat das nichts mit dem Führen eines Kfzs zu tun, da man dieses ja nicht alkoholisiert tun darf.

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Wer sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle hat, hat offensichtliche Charakterschwächen

 

Das dürfte auf nahezu 100% aller Führerscheininhaber und die absolute Mehrheit der Bevölkerung zutreffen.

 

Wer sich unter Alkoholeinwirkung unter Kontrolle hat, nach Deiner Definition also nicht unter Charakterschwächen leidet, dürfte in erster Linie Alkoholiker sein.

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Wer sich unter Alkoholeinwirkung unter Kontrolle hat, nach Deiner Definition also nicht unter Charakterschwächen leidet, dürfte in erster Linie Alkoholiker sein.

 

Und das, lieber NetGhost, dürfte ein (massives) Vorurteil sein.

 

Selbst wenn ich etwas (zuviel) getrunken habe, habe ich noch nie etwas getan, was ich im nüchternen Zustand nicht auch tun würde. Bei mir ist es eher umgekehrt.... :popcorn:

 

LG!

Eribär

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Na, da hat sich ja eine Menge getan.

 

Zunächst mal zu der Frage der Instanzen. Hartmut sagte ja, daß es keine prüfenden Instanzen geben würde, das ist ja schon in soweit falsch, als das die Polizei einen Bericht an die Verwaltungsbehörde schickt, die diesen dann prüft und ggf. weitere Maßnahmen trifft. Somit ist die Verwaltungsbehörde die erste prüfende Instanz.

 

Gast225 sagte nun, daß generell der sofortige Vollzug des Entzuges angeordnet und dieser auch durchgezogen wird. Hier gibt es nun diverse Entscheidungen, die den sofortigen Vollzug durchaus bejahen, allerdings gibt es auch Entscheidungen, die ihn verneinen, so z.B. das VG Neustadt (Weinstraße), 6. Kammer, in seinem Beschluss vom 07.10.1982, Aktenzeichen 6 L 103/82 oder auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 10. Senat, in seinem Beschluss vom 15.06.1990, Aktenzeichen 10 S 730/90.

Somit sollte man nicht davon ausgehen, daß die Anordnung des sofortigen Vollzuges zwingend erfolgt.

 

Zuletzt noch zur Frage der charakterlichen Ungeeignetheit bei Verstößen unter Alkoholeinwirkung ohne Bezug zum Straßenverkehr. Hier vertrete ich die Ansicht, daß der, der von sich weiß, daß er unter Alkoholeinwirkung die KOntrolle über sich verliert, besser die Finger vom Alkohol lassen sollte.

 

Gruß

Goose

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Gast225 sagte nun, daß generell der sofortige Vollzug des Entzuges angeordnet und dieser auch durchgezogen wird. Hier gibt es nun diverse Entscheidungen, die den sofortigen Vollzug durchaus bejahen, allerdings gibt es auch Entscheidungen, die ihn verneinen, so z.B. das VG Neustadt (Weinstraße), 6. Kammer, in seinem Beschluss vom 07.10.1982, Aktenzeichen 6 L 103/82 oder auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 10. Senat, in seinem Beschluss vom 15.06.1990, Aktenzeichen 10 S 730/90.

Somit sollte man nicht davon ausgehen, daß die Anordnung des sofortigen Vollzuges zwingend erfolgt.

Ja und bis der VGH entscheidet darf ich locker mal mindestens ein halbes Jahr warten. Kannst du solange auf deine FE verzichten.

Ich glaube Innendienst oder Fußstreife wäre dann bei dir angesagt. :whistle:

 

Übrigens hast du nicht noch ein paar noch ältere Entscheidungen. Die Ansichten zur MPU haben sich sicherlich nicht geändert. :popcorn:

 

Edit:

Bei OWi gibt es auch viele "Instanzen" die prüfen und dennoch braucht es häufig erst das Gericht, um die Sache einzustellen.

 

- Verwaltungsbehörde

- Verwaltungsbehörde im Einspruchsverfahren

- StA

- Gericht

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Die Entscheindungen zeigen doch, daß die Meinung, den sofortigen Vollzug anzuordnen, nicht durchgehend ist. Somit ist auch nicht damit zu rechnen, daß die Verwaltungsbehörde sie in jedem Fall anordnet.

 

Zum Alter der Entscheidungen: Schlechter Stil, diese in Frage zu stellen. Du weißt selber, daß auch alte Entscheidungen durchaus noch Bestand haben. Da könnte man beinahe meinen, du hast sonst keine Argumente... :popcorn:

 

Gruß

Goose

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Die Behörden ordnen erstmal zwingend an.

Wieso auch nicht? Immerhin ist es die gleiche Behörde die überhaupt anordnet.

Wenn die Behörde nicht zwingend anordnen würde, dann wäre sie sich ja nicht sicher... :popcorn:

Und es ist die gleiche Behörde bei der man Widerspruch einlegt. :unsure:

Ja im Verwaltungsrecht ist vieles möglich...

 

 

Also ist das VGH die Instanz die die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherstellen kann (auch vorab).

Kann, nicht muß.

Das kann sich auch bis zum Urteil hinziehen.

 

 

Denn immerhin sind wir alle da draußen in Gefahr - das sind hohe Güter die abzuwägen sind gegen eine einzelne Fahrerlaubnis. :whistle:

 

blablub - nicht hinnehmbare Risikobereitschaft

blablub - für andere Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren

 

 

Wie lange so eine Aufhebung dauern kann folgendes Beispiel:

Quelle:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/recht...%20A%2010062/07

 

Da der Kläger darauf nicht reagierte, entzog sie ihm nach vorheriger Anhörung mit Bescheid vom 14. Dezember 2004 gestützt auf § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis­ver­ordnung - FeV - die Fahrerlaubnis; zugleich ordnete sie die sofortige Vollziehung der Verfügung an.

 

Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 17. Januar 2005 - 4 L 2998/04.NW - die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Wider­spruchs des Klägers ab.

 

Mit Widerspruchsbescheid vom 13. Oktober 2005 wurde der Widerspruch zurück­gewiesen.

 

Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 13. Februar 2006 abgewiesen

 

Mit Beschluss vom 10. Januar 2007 hat der Senat auf den Antrag des Klägers die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts wegen ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit zugelassen.

 

5. Juni 2007

 

 

Achso ja, das Oberverwaltungsgericht:

 

Die Verfügungen der Beklagten vom 14. Dezember 2004 in der Gestalt, die sie durch den Widerspruchsbescheid vom 13. Oktober 2005 gefunden hat, verletzt den Kläger in seinen Rechten.

 

 

 

Die Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis des Klägers gemäß §§ 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG -, 46 Abs. 1 FeV haben im Zeitpunkt der Widerspruchsbescheidung nicht vorgelegen.

 

2,5 JAHRE !!!

 

Und weswegen? Wegen eines Polizisten der etwas GEMELDET hat und das ganze einen VERWALTUNGSRECHTLICHEN Gang gegangen ist.

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Huch :unsure: , daß sind ja ganz neue Töne :popcorn: .

Nee, ganz und gar nicht. Deine zitierten Entscheidungen sind idR asbachuralt und/oder es existieren bereits aktuellere. :whistle:

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2,5 JAHRE !!!

 

Und weswegen? Wegen eines Polizisten der etwas GEMELDET hat und das ganze einen VERWALTUNGSRECHTLICHEN Gang gegangen ist.

Schönes Beispiel für die Hilflosigkeit in solchen Sachen.

 

Da kann man froh sein, dass es hier keine Toten gab, weil derjenige wirtschaftlich zu Grunde gerichtet wurde. Den Aufschrei hätte ich gerne gesehen.

 

In anderen Foren regt man sich auf weil eine Frau und Kind tot sind weil diese wohl verhungert sind (wobei noch der AV eines Tötungsdelikts besteht).

Aber die Frau (nicht das Kind) wurden durch die ARGE zu 100 Prozent sanktioniert (also mindestens 2 Sanktionen wegen Verstoßes), keine Warengutscheine abgeholt, andere Hilfe von Ämtern nicht angenommen oder geschickt die Behörden etwas vorgespiegelt.

Aber die Behörden haben natürlich versagt.

 

Wie man sieht, es geht auch anders herum.

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Tja und nun nehmen wir an ein Polizist hat da so nen "stinkenden Linken" vor sich.

 

Der ihn nervt und ihm sagt, du kannst mir im Prinzip gar nix.

 

 

Der Linke hat aber auch Alkohol getrunken.

Nun können sich da sehr leicht Aggressionen aufbauen, evtl. ein bischen Widerstand noch.

 

 

Das könnte man jetzt nicht melden oder melden...

 

Und zwar ganz legal. Da werden keine Kompetenzen überschritten. Das Innenministerium möchte Meldungen.

Einfach nur ne Abwägung. Melde ich den stinkenden Linken jetzt oder nicht? Bin ich ein braver Polizist?

 

 

 

 

Und schuld hat der Polizist nicht an irgendwelchen Folgen. Ich meine es gab schon 2 deutsche Staaten in denen kleine Polizisten nur ihre Pflicht getan haben. :popcorn:

Was dann andere gemacht haben ist keinesfalls die Schuld dieser kleinen Polizisten. Die haben nur gemeldet.

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Hinkt nicht. Sieht man doch hier im Forum. Die Polizisten sind sich der möglichen Folgen doch gar nicht bewußt. Und damals wußten sie es auch nicht.

 

2,5 Jahre ohne Fahrerlaubnis.

Natürlich sollte man seine Tochter nicht schlagen und natürlich sollte man keine 3 ‰ haben.

 

Aber abgesehen davon, da sieht man was aus einer kleinen Meldung werden kann wenn die FEB widerrechtlich entscheidet und das muss man erstmal hinnehmen bis zum Oberverwaltungsgericht irgendwann mal.

 

Der Polizist ist unschuldig. Er bleibt auch innerhalb seiner Kompetenzen. Er setzt nur die Weisung des Innenministeriums um. Die Folgen kennt er nicht.

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Hinkt nicht. Sieht man doch hier im Forum. Die Polizisten sind sich der möglichen Folgen doch gar nicht bewußt. Und damals wußten sie es auch nicht. [....]

 

2,5 Jahre ohne Fahrerlaubnis.[....]

 

Der Polizist ist unschuldig. Er bleibt auch innerhalb seiner Kompetenzen. Er setzt nur die Weisung des Innenministeriums um. Die Folgen kennt er nicht.

Du willst das jetzt tatsaechlich mit dem vergleichen, was in den beiden deutschen Unrechtsstaaten geschah? Das finde ich wohl doch ein wenig heftig, um es mal mit einer gewissen Zurueckhaltung zu formulieren...... :whistling:

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. Ich meine es gab schon 2 deutsche Staaten in denen kleine Polizisten nur ihre Pflicht getan haben.

 

Vergleiche nicht diese beiden Staaten, denn für die DDR galt:

 

a) Waldheimprozesse, manche Unschuldige als NAZI verurteilt, das war die Stalinzeit.

 

b) Später galt, willkürlich wegen seiner Rasse, Herkunft oder Gesinnung wurde keiner eingesperrt oder verurteilt, um in Konflickt mit dem Staat zu kommen mußte man viel anstellen, auch die Vorbereitung eines ilegalen grenzübertritts gehörte dazu.

 

PS.:

 

Vergleiche, die Staatsführung der DDR verlangte und verpflichtete ihre Bürger im und für das Land und seine Bürger zu arbeiten, in Fabriken, Landwirtschaft oder auch Kliniken.

 

Die USA verpflichteten ihre jungen Männer zum Kriegführen in Vietnam, die Niederlande kaum von Nazis befreit in Inonesien, Franzosen in Vietnam.

 

Was ist mehr "Zumutung" aus Staatsräson im Land zu arbeiten nicht auswandern zu dürfen oder zum "Wohle" der Nation tödliche Kriege führen zu müssen. NS-Staat-Barbarossa, die Ursache für die DDR!

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Das kann man so oder so sehen.

Immerhin gebe ich den Polizisten keine Schuld.

 

 

Es ist einfach unrechtsstaatlich. Immerhin gibt es auch ein Verwaltungsgerichtsurteil in dem sinngemäß steht, es ist absolut egal ob eine Blutentnahme rechtswidrig gewesen wäre, im Verwaltungsverfahren dürfte das Ergebnis verwendet werden, da die Verwaltung nicht gefoltert äh Entschuldigung die Blutprobe veranlaßt hat. :whistling:

 

rechtswidrige Blutprobe = keine Verwendung im Straf/Owi Verfahren = kein Problem für die Verwaltung die kanns verwenden

 

 

da fühlt man sich doch behütet vom Rechts-Staat. :whistling:

 

 

Auf der anderen Seite ist das durchaus verlockend für Polizisten kann ich mir vorstellen.

 

So nen stinkender Linker dem man sonst eigentlich nichts kann weils ihn nicht interessiert mal eben für 2,5 Jahre (oder mehr oder weniger) die Fahrerlaubnis über den Umweg der Verwaltung entziehen zu lassen oder zumindest Probleme zu bereiten.

 

Und man hat dafür sogar eine Arbeitsanweisung. Vielleicht gibts auch Belobigungen für viele gelbe Karten?

Oder nen bischen Richter spielen. Den meld ich nicht, den meld ich weil der gefällt mir nicht.

 

 

Seien wir doch ehrlilch. Jemand der 3 ‰ hat und dabei seine Tochter schlägt, der hat Strafe verdient. Allerdings kümmern sich darum Gerichte.

Demjenigen auf diese Weise zusätzliche Probleme zu bereiten - nunja der Polizist wußte vermutlich nicht um die möglichen Folgen.

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So nen stinkender Linker dem man sonst eigentlich nichts kann weils ihn nicht interessiert mal eben für 2,5 Jahre (oder mehr oder weniger) die Fahrerlaubnis über den Umweg der Verwaltung entziehen zu lassen oder zumindest Probleme zu bereiten.

 

Und man hat dafür sogar eine Arbeitsanweisung. Vielleicht gibts auch Belobigungen für viele gelbe Karten?

Oder nen bischen Richter spielen. Den meld ich nicht, den meld ich weil der gefällt mir nicht.

 

In welcher Welt lebst du eigentlich?

 

Und wieso sind eigentlich immer die armen Linken die Opfer? Liegt das am "Rechtsstaat" hoho...

 

Die Frage steht doch offensichtlich da, ob jemand der seine Gewalt nicht unter Kontrolle halten kann, tatsächlich ein Fahrzeug ("Waffe") führen soll.... Gerade eben auch in hinsicht darauf, dass auch viel friedliebendere Charaktäre im Verkehr mal "austicken".

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Ich? Ich mag keine Linken. Das ist eine Anspielung, derjenige weiß sicher was gemeint ist.

 

Genauso könnte ein eher linker Polizist auch Rechte melden und Linke links liegen lassen. :whistling:

Muß ja nichtmal Verbrüderung sein. Sondern Meldung ja, Meldung nein.

 

 

 

Und ich lebe in einem Land in dem folgendes passieren könnte:

Nehmen wir mal an random kommt auf einem Volksfest in eine Festzeltschlägerei. Beschützt dabei jemanden. Allerdings ist derjenige hinterher nicht mehr aufzufinden.

random hat 1,2 ‰, zeigt sich uneinsichtig, "lügt" die Polizei an (nach deren Meinung, wegen dem Beschützten der nicht mehr auffindbar ist) und hat sich gewaltbereit gezeigt.

 

Das allein ist doch ausreichend für ne gelbe Karte.

 

 

Wenns jetzt blöd läuft und random wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wird,

wird die Meldung des Polizeibeamten noch interessanter.

 

Bei Alkohol und gewalttätig und Straftat könnte gleich ne MPU anstehen. :whistling:

 

Immerhin gilt es uns alle vor dir zu schützen.

 

Jetzt rechne dir mal deine Chancen aus.

 

- Aufforderung MPU zu machen - kein Rechtsmittel möglich

kannst du machen oder nicht - ist aber teuer und du bist ja unschuldig, also wirst du keinesfalls bestehen wenn du deine Geschichte dort so erählst, daß du unschuldig verurteilt wurdest und gar nicht weißt was du bei der MPU sollst.

 

 

- du machst sie nicht bzw. sie ist negativ und du hast sie abgegeben:

Entzug und Anordnung sofortige Vollziehung

Jetzt darfst du kein Kraftfahrzeug mehr führen.

 

- Widerspruch + Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

Bei der selben Behörde die den Entzug und die sofortige Beziehung angeordnet hat - das bringt viel.

 

Also abgelehnt.

 

- gerichtlicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

gehen wir mal davon aus, das Gericht entscheidet erstmal wegen den Gefahren für die Allgemeinheit gegen dich.

 

- dann klagst du.

Nehmen wir an dir gehts wie dem Wirt im Beispiel und das VGH entscheidet gegen dich.

 

- dann gehts in die nächste Instanz.

 

...

 

:rolleyes:

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Wer sich unter Alkoholeinwirkung nicht unter Kontrolle hat, hat offensichtliche Charakterschwächen und somit ist es schon zweifelhaft, ob er das notwendige Verantwortungsbewusstsein besitzt, welches.zum Führen von Kfz erforderlich ist.

Naja, hier moechte ich doch aber auch schwere Bedenken anmelden. Was hat meine Charakterschwaeche, die sich nach Alkoholgenuss heraus bildet, mit meiner Faehigkeit, Fahrzeuge zu fuehren, zu tun, wenn beides - Alkoholgenuss und Fahrzeugfuehren - einer strikten Trennung unterliegt?

Selbiges gilt in meinen Augenm uebrigens auch fuer Cannabis: Warum wird mir die Faehigkeit, ein KFZ zu fuehren abgesprochen, wenn man mich zu Fuss beim Kiffen ertappt? :whistling:

 

Die Tatsache, dass der Genussgiftgenuss eben vom Fahrzeugfuehren strikt getrennt wird, zeugt doch allein schon vom hohen Verantwortungsbewusstsein. Hieran nun zu zweifeln ist mehr als unangebracht!

 

genau das sind einige der gründe, warum ich die mpu und das ganze verwaltungsrechtliche verfahren welches damit einhergeht, für absolut ungeeignet halte.

 

und zu goose, ich kenne vielleicht 30 fälle, mit nicht durchgeführter mpu, und in jedem wurde sofortvollzug für die entziehung angeordnet. wenn du es noch genauer wissen willst, lies mal im verkehrsportal oder in speziellen foren zur mpu, wie das die behörden durchführen.ich behaupte mal, dass in 99,9% der fälle sofortvollzug angeordnet wird.

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@Tom: Mir erscheint auch die Verankerung der Eignungsprüfung im Verwaltungsrecht das Problem zu sein. Da müßten grobe Auffälligkeiten im Straßenverkehr verbindlich vorausgehen, wie es z.B. beim Erreichen der 18 Flenspunkte oder mehrfachen Alkoholfahrten praktiziert wird. Mit subjektiven, nicht gerichtsfest überprüfbaren Verdachtsmeldungen sollte nichts anzuodnen sein. Das müßte IMHO rechtlich geändert werden.

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in der Tat.

 

Keine Unschuld im Verwaltungsrecht. Selbst eine reine Aussage gegenüber einem Polizeibeamten über den Konsum von harten Drogen kann zu einer MPU führen (und 1 Jahr Fahrerlaubnisverlust, da Abstinenznachweise von 12 Monaten bei harten Drogen Pflicht ist)

 

Selbst wenn nie konsumiert und nicht im Zusammenhang mit Straßenverkehr. Siehe Beispiel mit Dealer der auf Eigengebrauch geht wegen milderer Strafe im Straf/Owirecht. Oder gar eine mögliche Einstellung!

Und dann kommt die Fahrerlaubnisbehörde denn ein Polizist hat was gemeldet. :whistling:

 

 

 

Verwaltungsrechtlich ist man sich auch nicht zu schade, straf- oder owi- rechtlich nicht verwertbare Blutproben zu verwerten.

 

Das Urteil des VGH BaWü habe ich weiter oben angesprochen und im Beitrag #37 auch verlinkt.

In dem Fall ging man gar nicht auf einen möglichen Verstoß gegen den Richtervorbehalt ein, eben da es egal ist. Blutprobe bleibt Blutprobe egal wie man sie bekommen hat. :whistling:

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Das Verfahren mit der MPU geht im großen und ganzen schon in Ordnung.

 

Vielleicht sollte man halt auch schon gegen die Anordnung juristisch vorgehen können und bis zu einer Entscheidung darüber eine Kurzbegutachtung machen können, um die Gefahrenunterstellung kostengünstiger erst einmal wiederlegen zu können.

 

Dazu sollte die Aufforderung auch wirklich nur in sehr engen Grenzen erfolgen. Das mit der gelben Karte halte ich sorry für Schachsinn hoch drei.

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  • 5 months later...
Es reicht folglich schon wenn der Betreffende einem :D mal, sagen wir, dumm kommt. :B):

 

Die Schwelle für einen Entzug der Fahrerlaubnis wird da verdammt niedrig.

 

MfG.hartmut

 

 

Widerspruch,

 

1. Die Meldung an die Behörde ist kein Fahrerlaubnisentzug!

 

2. Wer eine MPU nicht besteht gilt nun mal juristisch als ungeeignet für die Tätigkeit als Fahrzeugführer.

 

3. Die Anforderungen der MPU sind unabhängig davon wie "dumm" jemand gegen :blush: kam.

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Kolbenfeder, naja aber ob dir das recht ist was hierzulande recht ist?

 

auf KF umgeschrieben:

Nehmen wir mal an KF kommt auf einem Volksfest in eine Festzeltschlägerei. Beschützt dabei jemanden. Allerdings ist derjenige hinterher nicht mehr aufzufinden.

KF hat 1,2 ‰, zeigt sich uneinsichtig, "lügt" die Polizei an (nach deren Meinung, wegen dem Beschützten der nicht mehr auffindbar ist) und hat sich gewaltbereit gezeigt.

 

Das allein ist doch ausreichend für ne gelbe Karte.

 

 

Wenns jetzt blöd läuft und KF wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt wird,

wird die Meldung des Polizeibeamten noch interessanter.

 

Bei Alkohol und gewalttätig und Straftat könnte gleich ne MPU anstehen. :B):

 

Immerhin gilt es uns alle vor dir zu schützen.

 

Jetzt rechne dir mal deine Chancen aus.

 

- Aufforderung MPU zu machen - kein Rechtsmittel möglich

kannst du machen oder nicht - ist aber teuer und du bist ja unschuldig, also wirst du keinesfalls bestehen wenn du deine Geschichte dort so erählst, daß du unschuldig verurteilt wurdest und gar nicht weißt was du bei der MPU sollst.

 

 

- du machst sie nicht bzw. sie ist negativ und du hast sie abgegeben:

Entzug und Anordnung sofortige Vollziehung

Jetzt darfst du kein Kraftfahrzeug mehr führen.

 

- Widerspruch + Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

Bei der selben Behörde die den Entzug und die sofortige Beziehung angeordnet hat - das bringt viel.

 

Also abgelehnt.

 

- gerichtlicher Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung.

gehen wir mal davon aus, das Gericht entscheidet erstmal wegen den Gefahren für die Allgemeinheit gegen dich.

 

- dann klagst du.

Nehmen wir an dir gehts wie dem Wirt im Beispiel und das VGH entscheidet gegen dich.

 

- dann gehts in die nächste Instanz.

 

...

 

:D

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Kolbenfeder, naja aber ob dir das recht ist was hierzulande recht ist?

 

auf KF umgeschrieben:

 

- ist aber teuer und du bist ja unschuldig, also wirst du keinesfalls bestehen wenn du deine Geschichte dort so erählst, daß du unschuldig verurteilt wurdest und gar nicht weißt was du bei der MPU sollst.

 

 

- du machst sie nicht bzw. sie ist negativ und du hast sie abgegeben:

 

:B):

 

 

Oder als Bürger des Rechtsstaates einsichtig sein, eine letzinstanzliche Verurteilung als Tatsache akzeptieren, auf die MPU vorbereiten und locker bestehen.

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