Jump to content

Abstandverstoß A2 Bei Hannover


Recommended Posts

Hallo liebe Gemeinde :rolleyes:

 

Folgender Sachverhalt:

 

Sie hielten bei einer Geschwindigkeit 111 km/h den erforderlichen Abstand von 55,50 m zum -----nicht ein

Ihr Abstand betrug: 26,00m, damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes....

 

Foto - unscharf (nach meiner Einschätzung)

Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung

 

Aufgrund der bisherigen Emittlungen kommen Sie .....als Fahrzeugführer nicht in Betracht.

 

 

Fakten:

Halter: Vater

Fahrer: Sohn

 

Was tun?

 

Zeugnisverweigerungsrecht?

Nicht reagieren?

Angaben machen?

 

-

 

keine Verkehrsrechtschutz

 

 

Danke für eure Mithilfe/Anregungen!

Link to post
Share on other sites

Auf das unscharfe Foto würde ich eher nicht setzen. Die Ausdrucke sind oft Unscharf die echten Fotos meist nicht. Wenn nicht zufälligerweise das Gesicht verdeckt ist, denke ich nicht das dies die Lösung ist.

 

Auf den Sohn werden sie vermutlich auch schnell kommen. Das ist ja naheliegend. Wenn Du dich nicht äußerst über das Einwohnermeldeamt oder Befragung der Nachbarn. Hier könnte aber die Er_Sa_Fa Methode (hier suchen ohne Unterstriche) helfen.

 

Weiterhin: Wenn Du auf dem dir zugestellten schlechten Foto niemand erkennen kannst, dann wäre es ggf. hilfreich mit dieser Begründung nach einem besseren Foto zu fragen. Dann weißt Du auch was sie in der Hand haben und was nicht.

Link to post
Share on other sites
Die auf der A2 bei Hannover haben es aber echt nötig :rolleyes: .

Wie machst Du das eigentlich im tagtaeglichen Strassenverkehr? Hast Du ein Schild an der Windschutzscheibe "m3_ on board", damit die Ueberwachungsbehoerde erst bei einem Abstand <30 mm, egal welche Geschwindigkeit gefahren wird, einen Anhoerungsbogen an Dich verschickt? :ph34s:

Link to post
Share on other sites
Die auf der A2 bei Hannover haben es aber echt nötig
Liege ich falsch, wenn ich annehme, Du hältst den vorgeworfenen Abstand bei der Geschwindigkeit für völlig okay? Liege ich falsch, wenn ich annehme, Du hast keine richtige Ahnung, was dort auf der A 2 so los ist?
Link to post
Share on other sites

Nochmal ich ;) Er....Methode sagt micr nicht so zu, da es ja schließlich nicht im ein Fahrverbot geht.

 

Was passiert:

1. wenn ich auf den Zeugenfrage / Anhörungsbogen nicht reagiere?

2. mein Vater vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht?

oder

3. angibt, mir das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen zu haben?

 

 

Dankeschön

Gruß

Link to post
Share on other sites
Die auf der A2 bei Hannover haben es aber echt nötig
Liege ich falsch, wenn ich annehme, Du hältst den vorgeworfenen Abstand bei der Geschwindigkeit für völlig okay? Liege ich falsch, wenn ich annehme, Du hast keine richtige Ahnung, was dort auf der A 2 so los ist?

 

 

2 x richtig!

 

dete

Link to post
Share on other sites
Was passiert:

1. wenn ich auf den Zeugenfrage / Anhörungsbogen nicht reagiere?

2. mein Vater vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht?

oder

3. angibt, mir das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen zu haben?

1. Da gibt es, so glaube ich, eine gewisse Pflicht, den Zeugenbefragungsbogen zu beantworten

2. Dann kommen sie recht schnell auf den Sohnemann und Du hast das Ding an der Backe

3. Dann hast Du das Ding an der Backe

Link to post
Share on other sites

1. Dann ermitteln sie nach einiger Zeit selber; mangels Zustellungsnachweis muß man selber auch gar nicht reagieren. Wenn Halter und Fahrer an der gleichen Anschrift gemeldet sind, sieht es danach oft auch schlecht aus.

2+3. Damit liefert man den Schuldigen auf dem Präsentierteller.

Link to post
Share on other sites

Also ;)

 

dann werden "wir" 1. nicht reagieren und mal sehen was davon so kommt.

 

Denn ich bin in 2 Wochen für 1 Monat nicht mehr unter der Anschrift erreichbar - Praktikum in anderer Ecke Deutschlands.

 

Wie soll ich mich denn verhalten, wenn wir einfach einen Bußgeldbescheid auf den Namen meines Vaters erhalten?

 

Widerspruch?

Link to post
Share on other sites

Die Altanschrift dürfte selbst bei einer Ummeldung noch einige Zeit lang verfügbar sein; und eine Rücksendung aufgrund einer Unzustellbarkeit unterbricht die Verjährung; so viel nutzt das hier also nichts mehr. Wichtig ist, daß der Name des tatsächlichen Fahrers 3 Monate lang ganz aus dem Spiel bleibt.

Link to post
Share on other sites

@harryb: Du weißt doch, wie einfach die Brückenhocker auszuhebeln sind, ist doch hier hundertfach schon geschrieben worden.

 

@biber schrieb:

Liege ich falsch, wenn ich annehme, Du hältst den vorgeworfenen Abstand bei der Geschwindigkeit für völlig okay?

@biber: Dieser Abstand ist je nach Situation völlig okay. 40% der VT sind in der Praxis der gleichen Meinung. Überprüfe doch einfach mal dein Abstandsverhalten auf guter Landstraße mit flüssiger Geschwindigkeit von 111 km/h. Da sind dann die fast 6 Autolängen ein riesiger und vollkommen ausreichender Abstand.

Liege ich falsch, wenn ich annehme, Du hast keine richtige Ahnung, was dort auf der A 2 so los ist?

Doch doch, ich habe richtige Ahnung über die A2, hatte ich schon früher geschrieben. Nur daß niedersächsische Brückenhocker auf Billigniveau nun Kleinfische fangen, hätte ich nicht gedacht. Die Cops dort setzen falsche Prioritäten.

;)

Link to post
Share on other sites
Dieser Abstand ist je nach Situation völlig okay.
Und wie immer: die Entscheidung darüber, ob die Situation so ist, daß der VT die Verkehrsregeln großzügig mißachten darf, soll bitte wer treffen?

 

40% der VT sind in der Praxis der gleichen Meinung.
Ich frage lieber gar nicht erst, woher Du diesen Wert hast - Du kannst mich aber gern überraschen... Unabhängig davon wären selbst bei Deiner Angabe immer noch 60 % der Meinung, daß der Abstand eben nicht ausreicht.

 

Überprüfe doch einfach mal dein Abstandsverhalten auf guter Landstraße mit flüssiger Geschwindigkeit von 111 km/h. Da sind dann die fast 6 Autolängen ein riesiger und vollkommen ausreichender Abstand.
Warum sollte ich auf 'ner Landstraße (ausgerechnet) 111 km/h fahren? Und wenn mich nicht alles täuscht, ist die A 2 keine Landstraße.

 

Doch doch, ich habe richtige Ahnung über die A2, hatte ich schon früher geschrieben.
Ich kenne diese Beiträge nicht. Deine aktuellen Kommentare zu diesem konkreten Fall lassen den Schluß zu, daß Deine Ahnung tatsächlich von sehr viel früher sein muß.

 

Nur daß niedersächsische Brückenhocker auf Billigniveau nun Kleinfische fangen, hätte ich nicht gedacht. Die Cops dort setzen falsche Prioritäten.
Wenn ich Deine Beiträge verfolge, setzen :whistling: automatisch falsche Prioritäten, sobald sie irgendwelche Verkehrsverstöße irgendwelcher motorisierter VT verfolgen. Mich würde aber mal interessieren, bei welchem Abstandsverstoß für Dich der Bereich 'Kleinfische' endet.
Link to post
Share on other sites
Die Vorstellung ist gruselig! :whistling:

In der Tat! Allerdings dürfte diese Sorge unbegründet sein, denn wir werden es wohl nicht mehr erleben. ;)

Link to post
Share on other sites

Ich hätte folgende Fragen:

 

1. Welche Zeit liegt zwischen dem Verstoß und der Zusendung des Zeugefragebogens?

2. War dem Zeugefragebogen ein Freiumschlag beigefügt?

 

Davon würde ich zum Beispiel meine Reaktion abhängig machen!

Link to post
Share on other sites
Dieser Abstand ist je nach Situation völlig okay.
Und wie immer: die Entscheidung darüber, ob die Situation so ist, daß der VT die Verkehrsregeln großzügig mißachten darf, soll bitte wer treffen?

@biber: Kommst Du nun mit 5-6 Autolängen auf der Landstraße klar? Ja oder nein? Also, wird doch prima in §4 StVO geregelt. Und bei einer Überreglementierung ist eine großzügige Mißachtung der VT doch logisch.

 

Ich frage lieber gar nicht erst, woher Du diesen Wert hast - Du kannst mich aber gern überraschen... Unabhängig davon wären selbst bei Deiner Angabe immer noch 60 % der Meinung, daß der Abstand eben nicht ausreicht.

Du bist doch schon einige Zeit dabei. Wenn ich etwas schreibe, dann stehen dahinter Fakten, Quellen und Erfahrungen. Dies ist eine Wiederholung.

Die wissenschaftlich ermittelte Summenhäufigkeit [%] der Abstandsfolge aus der Praxis hatte ich doch schon früher in der Diskussion mit @ps aufgeführt. Die angenäherte Gauß-Verteilung zeigt den Mittelwert von 0,675 Sekunden mit 215 ms als Standardabweichung. Auch ein neuere Doktorarbeit aus 2007 zeigte bei der Videoauswertung der linken Spur eine Zeitlücke von < 1 Sekunde bei 40% der VT.

0,9 Sekunden sind 5/10, brauche ich Dir wohl nicht zu sagen.

 

Warum sollte ich auf 'ner Landstraße (ausgerechnet) 111 km/h fahren? Und wenn mich nicht alles täuscht, ist die A 2 keine Landstraße.

Bitte keine Nebelkerzen anzünden. Die 111 km/h kommen vom Fall! Siehe oben, ja oder nein? Also nicht drumrum reden. Umso schlimmer, wenn die A2 keine Landstraße ist! Merkst Du es nicht?

 

Wenn ich Deine Beiträge verfolge, setzen :sneaky: automatisch falsche Prioritäten, sobald sie irgendwelche Verkehrsverstöße irgendwelcher motorisierter VT verfolgen. Mich würde aber mal interessieren, bei welchem Abstandsverstoß für Dich der Bereich 'Kleinfische' endet.

Falsch. Frag doch mal den @dete über seine 1/10-Großfisch-Quote :lol2: (mir liegt eine Jahresstatistik aus Bayern vor mit null :rolleyes: ). Und daß @dete msb-ahndungsunfähig ist, hat er ja sogar selbst geschrieben.

Wenn man schon ein Theoriegerüst von Abstandungsahndung aufsetzen möchte, dann unterhalb des Praxisabstandes, also < 0,4 s, also die 2/10.

<_<

Link to post
Share on other sites
Du bist doch schon einige Zeit dabei. Wenn ich etwas schreibe, dann stehen dahinter Fakten, Quellen und Erfahrungen.

Sorry, aber hier kann ich wirklich nur: :sneaky::lol::lol2:

 

Die wissenschaftlich ermittelte Summenhäufigkeit [%] der Abstandsfolge aus der Praxis hatte ich doch schon früher in der Diskussion mit @ps aufgeführt.

<_<:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Uns fehlt halt ein richtiger "Berater"! <_<

@dete: Das sind ja richtig weise Worte :lol2: ! Aber selbstverständlich kannst Du hier mal kurz darlegen, wie Du es über Jahrzehnte gemeistert hast, nicht betriebsblind zu werden :sneaky: und dich der polizeilichen Gehirnwäsche entziehen konntest?

 

@taxi42: Die Geschichte ist doch gelaufen. Im neuen Zeitalter jedoch wird man entsetzt darauf zurückschauen, was für ein Grusel man damals doch produziert hatte.

 

@harryb: Auch hier eine Wiederholung: Niemals nie würde ich Polizeigeblubbere mit "aus eigener Feder" titulieren. Da kannst Du dann von mir aus hunderte Plagiatsscanner drüber laufen lassen.

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Kommst Du nun mit 5-6 Autolängen auf der Landstraße klar?
Das kommt u.a. auf die Geschwindigkeit, die Straße und das Wetter an.

 

Und bei einer Überreglementierung ist eine großzügige Mißachtung der VT doch logisch.
Die VT werden ja gar nicht mißachtet, im Gegenteil, sie werden sogar sehr genau be(ob)achtet. Aber Spaß beiseite: von Überreglementierung sprichst Du.

 

Wenn ich etwas schreibe, dann stehen dahinter Fakten, Quellen und Erfahrungen.
Okay. Nenn' doch bitte die Quellen Deiner nachfolgenden Ausführungen. Vorab schonmal: an den 60 % zweifelst Du aber nicht, oder?

 

Bitte keine Nebelkerzen anzünden. Die 111 km/h kommen vom Fall! Siehe oben, ja oder nein?
Ja. Und? Du hast doch hier die Nebelkerze Landstraße geworfen!

 

mir liegt eine Jahresstatistik aus Bayern vor mit null
Prima. Wo kann man die Statistik lesen? Was soll uns diese Quote sagen?

 

Wenn man schon ein Theoriegerüst von Abstandungsahndung aufsetzen möchte, dann unterhalb des Praxisabstandes, also < 0,4 s, also die 2/10
Ist das Deine Antwort auf meine Frage nach dem Ende des Bereiches 'Kleinfische'? Ist der Praxisabstand der von Dir ins Spiel gebrachte 40 %-Wert?

 

Es wäre nett, wenn Du nun freundlicherweise auch mal antworten würdest - konkret, bitte. Meine Frage, wer die Entscheidung darüber treffen soll, ob die Situation so ist, daß der VT die Verkehrsregeln großzügig mißachten darf, harret übrigens immer noch Deiner Antwort. Und das sind nur die Fragen aus diesem Thread...

Link to post
Share on other sites
Sorry, aber hier kann ich wirklich nur: ...

@harryb: Es ist so, da kannst Du lachen so viel Du willst.

 

:lol2::sneaky:

Eine nette Bekanntgabe deiner Verabschiedung aus der Fachdiskussion :120::P .

:rolleyes:

 

Du bist mir so langsam zu albern! :120:

@dete: Weißt doch, Einzeiler fasse ich als Kompliment auf :P . Guck, bei verkrustetem Denken und verkrusteten Strukturen wird ein V-Schnitt gemacht :o . Und bei Euch muß er richtig tief gemacht werden :lol: .

<_<

Link to post
Share on other sites
Das kommt u.a. auf die Geschwindigkeit, die Straße und das Wetter an.

@biber: Alles übersichtlich und wie bei Abstandsmessungen üblich: trocken, keine Sichtbeeinträchtigungen. Geschwindigkeit zHG :sneaky: mit tolerierte 10%-Überschreitung.

 

Die VT werden ja gar nicht mißachtet, im Gegenteil, sie werden sogar sehr genau be(ob)achtet. Aber Spaß beiseite: von Überreglementierung sprichst Du.

Sorry, da habe ich mich mißverständlich ausgedrückt. Ich meinte, die VT mißachten Überreglementierungen, also wie hier bei der Abstandseinhaltung. Aktuell auch nett die Zahlen aus München über Meßergebnisse in <_< bzw. bei :lol2: , die mit einer konstant hohen Ahndungsquote von >25% schön die Mißachtung dieser Überreglementierung zeigen.

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
Aktuell auch nett die Zahlen aus München über Meßergebnisse in :sneaky: bzw. bei :lol2: , die mit einer konstant hohen Ahndungsquote von >25% schön die Mißachtung dieser Überreglementierung zeigen.

Hier muss ich doch schon mal nachfragen, zumal dein Deutsch stellenweise ja auch ein rechtes Kauderwelsch ist, das zu Missverstaendnissen foermlich aufruft: Wenn mehr als 25% der Kraftfahrer ein Tempolimit missachten, dann schlussfolgerst Du daraus, dass es sich um eine Ueberreglementierung handelt? :rolleyes:

 

Was ist mit der Mehrheit, die das Tempolimit beachtet? <_<

Link to post
Share on other sites
Okay. Nenn' doch bitte die Quellen Deiner nachfolgenden Ausführungen. Vorab schonmal: an den 60 % zweifelst Du aber nicht, oder?

@biber: Zur o. g. Summenhäufigkeit der Abstandfolgezeit folgt von mir nun wiederholt die Aufführung der Quelle:

"Geschwindigkeitsbegrenzung, Sicherheit und Straßenkapaziät" von Dr.-Ing. M Burckhardt, ATZ, 1976, S. 24.

 

Die Angabe mit den 40% < 1 Sekunde stammt aus der Dissertation "Verkehrsablauf und Verkehrssicherheit auf Autobahnen mit vierstreifigen Richtungsfahrbahnen" von J. Geistefeld, 2007, Uni Bochum, S. 78. Findest Du auch im WWW als Download/pdf-File. Dann kannst Du auch gleich das schöne Diagramm auf S. 80 mit den Zeitlücken auf den jeweiligen Fahrstreifen in Abhängigkeit der Verkehrsstärke anschauen.

Und vorab: Von den 60% sind nur 23% mit >2,0 Sekunden dabei.

 

Ja. Und? Du hast doch hier die Nebelkerze Landstraße geworfen!

Was heißt Nebelkerze? Gleiche Situation auf die Landstraße übertragen (hier viel "gefährlicher" mit langsamen VT, Kreuzungen, Ampeln, Gegenverkehr) zeigt doch die erst recht die überzogenen Aktionen der Abstandsüberwachung auf BAB.

 

Prima. Wo kann man die Statistik lesen? Was soll uns diese Quote sagen?

Du bist doch seit 2005 dabei. Hatte ich mal im Thread "Exzessive Abstandsüberwachung" gepostet. Die Nullquote bei 1/10 sagt, daß der allgegenwärtige HC-Dichtfahrer eine Fata-Morgana von Polizei und Medien ist. Ich habe auch noch eine Statistik einer Bußgeldstelle: kein 3-Monate-FV bei Abstand, wenn ich es richtig in Erinnerung habe.

 

Ist das Deine Antwort auf meine Frage nach dem Ende des Bereiches 'Kleinfische'? Ist der Praxisabstand der von Dir ins Spiel gebrachte 40 %-Wert?

Ja, guck Dir o. g. Diagramm (S. 80) an. Da ist eine 5/10-Ahndung wirklich als bodenlose Frechheit anzusehen. Große Fische sind selten, also wenn dann von miraus mit 0,4-Sekunden-Netz.

 

Und das sind nur die Fragen aus diesem Thread...

Falls noch andere Fragen offen sind, dann bitte den jeweiligen Thread wieder per Reminder hochschieben, ich habe nicht alle (eingeschlafene) Threads kontinuierlich im Blick.

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites

@harryb: Jetzt mach mich nicht schwach! Die durchschnittliche Befolgungsquote ist bei der Geschwindigkeitsmessung viel höher bzw. die Ahndungsquote viel niedriger. Die 25% sind viel zu hoch für eine Akzeptanz! Dazu waren das nur die Knöllchenerhalter, sprich es gibt noch den großen Prozentsatz der Limitüberschreiter, die unterhalb des Schwellwertes fallen. Und dann gibt es immer noch ein großen Prozentsatz, die das Limit widerwillig einhalten.

 

Fazit: Eine Regelbefolgung im Straßenverkehr kannst Du nicht mit einer Mehrheit wie bei einer Wahl oder Umfrage vergleichen! Ist der gleiche Trugschluß wie von @biber mit den 60%, s. o..

:rolleyes:

Link to post
Share on other sites
@biber: Zur o. g. Summenhäufigkeit der Abstandfolgezeit folgt von mir nun wiederholt die Aufführung der Quelle:

"Geschwindigkeitsbegrenzung, Sicherheit und Straßenkapaziät" von Dr.-Ing. M Burckhardt, ATZ, 1976, S. 24.

Donnerwetter, Du bist aber auch immer auf dem neuesten Stand........ :rolleyes:

Link to post
Share on other sites

Nicht nur das, es muss nur jemand eine ähnliche Meinung haben wie m3, schon ist das Wissenschaft!

 

 

 

dete

Link to post
Share on other sites
@biber: Alles übersichtlich und wie bei Abstandsmessungen üblich: trocken, keine Sichtbeeinträchtigungen. Geschwindigkeit zHG <_< mit tolerierte 10%-Überschreitung.
Wunderbar. Halber Tachoabstand sollte mich auf der sicheren Seite halten.

 

Ich meinte, die VT mißachten Überreglementierungen, also wie hier bei der Abstandseinhaltung.
Nein, die VT mißachten nicht Überreglementierungen, sondern sie ignorieren die Verkehrsregeln. Kann man übrigens bei den meisten Verkehrsregeln beobachten - oder willst Du ernsthaft behaupten, parken auf Geh- und Radwegen, auf Behindertenparkplätzen und in LKW-Ladezonen sei ein Protest gegen Überreglementierung?

 

Aktuell auch nett die Zahlen aus München über Meßergebnisse in :rolleyes: bzw. bei :sneaky: , die mit einer konstant hohen Ahndungsquote von >25% schön die Mißachtung dieser Überreglementierung zeigen.
Du hast aber schon bemerkt, daß sich die überwiegende Mehrheit der Autofahrer an das Limit hält?

 

Quelle: "Geschwindigkeitsbegrenzung, Sicherheit und Straßenkapaziät" von Dr.-Ing. M Burckhardt, ATZ, 1976, S. 24.
Wie Bluey schon in 2009 auf diesen Hinweis schrieb:
Fein. Es darf durchaus hinterfragt werden, ob diese mittlerweile fast schon 40 Jahre alte Äußerung vor dem Hintergrund heutiger und seit damals sich auch wesentlich veränderter Verkehrsbedingungen überhaupt noch Gültigkeit besitzt. Oder ob nicht heute ein Herr Dr.-Ing. SOWIESO ganz anders argumentieren würde!
Ich erlaube mir noch den ergänzenden Hinweis, daß der Herr Dr.-Ing. zumindest in der von Dir genannten Form per Google exakt viermal zu finden ist, davon zweimal hier im Forum. Irgendwelche eigenen Publikationen des Herrn B. kann ich nicht finden, einen Beleg für die Richtigkeit Deiner Schlüsse aus seinen Werken gibt es schon mal gar nicht.

 

Dann kannst Du auch gleich das schöne Diagramm auf S. 80 mit den Zeitlücken auf den jeweiligen Fahrstreifen in Abhängigkeit der Verkehrsstärke anschauen.
Habe ich. Und was soll mir das nun sagen? Du hast übrigens schon mitbekommen, daß es in der Dissertation nicht darum geht, irgendwelche kruden Theorien zu Verfolgung von zu geringen Sicherheitsabständen zu belegen?

 

Und vorab: Von den 60% sind nur 23% mit >2,0 Sekunden dabei.
Ja und? Was soll das nun bedeuten?

 

zeigt doch die erst recht die überzogenen Aktionen der Abstandsüberwachung auf BAB.
Das ist doch schlicht Müll. Zum einen erlebe ich bzw. höre ich regelmäßig (von) Unfälle(n) auf Autobahnen, bei denen zu geringer Abstand sicherlich eine entscheidende Rolle gespielt hat, zum anderen werden auf Autobahnen nun mal regelmäßig deutlich höhere Geschwindigkeiten gefahren als auf Landstraßen. Unabhängig davon erschließt sich mir immer noch nicht, was Du mit dem Vergleich zwischen BAB und Landstraßen erreichen willst - Fehlverhalten auf der einen rechtfertigt Fehlverhalten auf der anderen?

 

Du bist doch seit 2005 dabei.
Angemeldet. Und das bedeutet nicht, das ich alles lese / gelesen habe. Wenn Du Deine Quelle damals genausowenig wie heute genannt hast, hätte mir das auch nichts genutzt. Also: wo ist sie nun, die Quelle?

 

Die Nullquote bei 1/10 sagt, daß der allgegenwärtige HC-Dichtfahrer eine Fata-Morgana von Polizei und Medien ist.
Och man, solche Schlagworte wie 'allgegenwärtig' bringen doch nichts (was sind übrigens HC-Dichtfahrer?). Und die Tatsache, daß es solche Fahrer angeblich nicht gibt, sagt nun aber auch gar nichts über den zu geringen Abstand anderer Fahrer aus. Die Aussage ist also wertlos.

 

Da ist eine 5/10-Ahndung wirklich als bodenlose Frechheit anzusehen.
Begründung? Ab wann sollte Deiner Meinung geahndet werden? Begründung für Deinen Wert?

 

Die durchschnittliche Befolgungsquote ist bei der Geschwindigkeitsmessung viel höher bzw. die Ahndungsquote viel niedriger.
Was redest Du da? Wie hoch ist die Quote denn nun?

 

Die 25% sind viel zu hoch für eine Akzeptanz!
Falsche Zahl: es geht um 75 %. Die 25 % sind natürlich nur die Knöllchenerhalter, der (behauptete, aber wie üblich unbewiesene und auch nicht erfassbare) große Prozentsatz der Limitüberschreiter, die unterhalb des Auslösewertes bleiben, zählt aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Regelungen nun mal nicht.

 

Fazit: Eine Regelbefolgung im Straßenverkehr kannst Du nicht mit einer Mehrheit wie bei einer Wahl oder Umfrage vergleichen!
Mag sein. Womit dann?

 

Falls noch andere Fragen offen sind, dann bitte den jeweiligen Thread wieder per Reminder hochschieben, ich habe nicht alle (eingeschlafene) Threads kontinuierlich im Blick.
Du antwortest selbst in aktuellen Threads nur selektiv, aber ich frage gern nochmal: die Entscheidung darüber, ob die Situation so ist, daß der VT die Verkehrsregeln großzügig mißachten darf, soll bitte wer treffen?

 

Du bastelst Dir hier aus irgendwelchen mehr oder eben mehr minder relevanten, uralten Untersuchungen, Stammtischsprüchen, soliden Vorurteilen und der felsenfesten Überzeugung, eigentlich sei jegliche Kontrolle von Verkehrsregeln (also zumindest, was Geschwindigkeit, Abstand, Überholverbot u.ä. betrifft) grundsätzlich ein unzulässiger, böser Eingriff des bösen Obrigkeitsstaates in die automobile Freiheit des geknechteten Bürgers, Deine Begründungen zurecht, warum das alles so ist, wie Du es sehen willst. Nicht nur Du gibst aber auf die Frage, wer denn nun die Regeln festlegen soll und warum diese dann nicht überwacht werden sollen, keine bzw. keine klare Antwort.

 

Und selbst wenn Verkehrsregeln nach z.B. Deinen Vorstellungen aufgestellt und überwacht würden, würde immer noch jemand kommen und sich darüber beschweren, daß er bei einer Übertretung erwischt wurde und schließlich sei er ja nur 1 km/h zu schnell und einen Meter zu dicht gefahren.

 

 

P.S.: Die Unfallursache des gestrigen

Unfalls auf der A 2 ist ja laut Artikel noch nicht bekannt. Zu geringer Abstand scheidet sicherlich aus...

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen,

 

ich mal wieder :rolleyes:

 

 

Heute gabs wieder Post vom LK für meinen Vater

 

Das gleiche Schreiben, wie bereits zitiert, diesmal jedoch mit folgendem Zusatz

"Erinnerung....wenn keine Antwort, sehe ich mich gezwungen polizeiliche Ermittlungen einzuleiten"

 

Diesmal wieder:

kein Einschreiben (Rückschein)

kein Antwortumschlag

 

und in 9 Tagen bin ich erstmal nicht mehr zu Hause (gleiche Anschrift)

 

Ereignis war am 01.06.2011

Link to post
Share on other sites
kein Einschreiben (Rückschein)

kein Antwortumschlag

Dir ist aber schon klar, daß das nicht die allergeringste Rolle spielt?

 

in 9 Tagen bin ich erstmal nicht mehr zu Hause (gleiche Anschrift)
Macht nichts. Auch in der Haupturlaubszeit des Jahres sind nicht alle Nachbarn ausgeflogen, und Deine Fotos im EMA verlassen das Haus nie...
Link to post
Share on other sites
kein Einschreiben (Rückschein)

kein Antwortumschlag

Dir ist aber schon klar, daß das nicht die allergeringste Rolle spielt?

 

Ja!

 

in 9 Tagen bin ich erstmal nicht mehr zu Hause (gleiche Anschrift)
Macht nichts. Auch in der Haupturlaubszeit des Jahres sind nicht alle Nachbarn ausgeflogen, und Deine Fotos im EMA verlassen das Haus nie...

 

aber die Nachbarn spielen mit.

 

Ich weiß, dass ich zu dicht aufgefahren bin, alles klar.

Es ist mir aber völlig unbegreiflich solchen "kleinen" Delikten so nachzugehen, da nun starker (dichter) Verkehr zu dieser Zeit auf der A2 war, weil sich eine Baustelle anbahnte.

 

Und neben einem fahren die LKW-Fahrer mit 20 m "Sicherheitsabstand", die aber nicht erfasst werden, weil nur die linke und mittlere Spur ins Visier genommen wurden.

 

Soll keine Flucht nach sein und schützt mich auch nicht vor eventueller Strafe, ist nur meine ehrliche Meinung. :rolleyes:

Link to post
Share on other sites
aber die Nachbarn spielen mit.
Die Hoffnung stirbt zuletzt... :rolleyes:

 

Es ist mir aber völlig unbegreiflich solchen "kleinen" Delikten so nachzugehen, da nun starker (dichter) Verkehr zu dieser Zeit auf der A2 war, weil sich eine Baustelle anbahnte.
Die Diskussion zu 'klein' hatten wir ja schon weiter oben. Erfahrungsgemäß ist bei dichtem Verkehr übrigens die Chance recht gut, bei zu geringem Abstand in einen Auffahrunfall verwickelt zu werden.

 

Und neben einem fahren die LKW-Fahrer mit 20 m "Sicherheitsabstand", die aber nicht erfasst werden, weil nur die linke und mittlere Spur ins Visier genommen wurden.
Der mangelnde Sicherheitsabstand bei LKW ist ein massives Problem, stimmt. Das deren Abstand nicht kontrolliert wird, sehen die Fahrer allerdings anders (und die Folgen der Verstöße sind massiver als bei PKW-Fahrern). Ob an der Stelle auf der A 2 auch der LKW-Verkehr überwacht wurde, kann ich nicht beurteilen. Ich habe allerdings Zweifel, ob Du das kannst.
Link to post
Share on other sites
Und neben einem fahren die LKW-Fahrer mit 20 m "Sicherheitsabstand", die aber nicht erfasst werden, weil nur die linke und mittlere Spur ins Visier genommen wurden.

 

 

Das ist schlichtweg falsch!

 

Auch bzw. gerade die LKW-Fahrer werden bei uns gemessen und es erfolgen die Anzeigen!

 

 

dete

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

So, mal wieder ich, nach langer Abwesenheit...

 

Also ich habe nun Post bekommen, am 25.8....am 01.09. wäre es verjährt gewesen.

 

Ich soll mich nun äußern, also das gleich schreiben, dass mein Vater bekommen hat, bloß durch meinen Namen ersetzt....was nun? :mecker:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...