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dalli

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    Oberhessen
  1. du musst doch vor dem bußgeldbescheid einen anhörungsbogen erhalten haben? dort hättest du den wunsch nach einem foto wohl nicht abgelehnt bekommen... wenn du gefahren bist, dann würde ich keinen großen wind machen...
  2. bei einem fahrverbot wird der führerschein in amtliche verwahrung genommen. nach ablauf der sperrzeit wird dieser führerschein dem inhaber wieder zurück gegeben. wäre dein "entzogen" richtig, müsste jeder der ein fahrverbot aufgebrummt bekommt bei der fahrerlaubnisbehörde einen antrag auf wiedererteilung der fahrerlaubnis stellen... dein posting kann daher keinesfalls zutreffen.
  3. So. da steht aber nicht, dass das Kennzeichen auch das AKTUELLE sein muss. Das Kennzeichen wurde eingetragen, Plakette geklebt - alles iO und damit korrekt gekennzeichnet. Was hinterher passiert, ändert meiner Meinung nach nichts an der ordnungsgemäßen Kennzeichnung eine Fzgs zum Tag X. Also ich fahr auch noch mit dem alten Kennzeichen in der Plakette rum. a) hab ich kein Bock, mir die Scheibe o.ä. zu verkratzen (das Ding hat der Vrobesitzer ziemlich an den Rand geklebt) und b) zahle ich keine 5 € erneut für ein bereits ordnungsgemäß gekennzeichnetes Auto. An der grünen Plakette sieht man ja
  4. zahlen... denn so wie du es schreibst ist es ja wohl auch gewesen. deine personalien haben sie... pass beim nächsten mal halt besser auf oder mache es wie ich... 10 km/h mehr auf dem tacho als zulässig. da gibt es -bei der üblichen tachovoreilung- auch keine fotos oder nette gespräche mit
  5. auch wenn ich selten die meinung von goose teile. aber das kann ich bestätigen. weibliche fahrerin, zeugenfragenbogen von der ordnungsbehörde eines anderen landkreises einfach ignoriert, 4 tage vor der verjährung stand das örtliche ordnungsamt vor der tür... hier ging es um 6 km/h zu schnell außerorts... wir reden also von einem 10 € knöllchen. da sich die fahrerin aber selbst nicht erkannt hat -und der örtliche ordnungsbeamte sie auch nicht- hat er sich freundlich verabschiedet und zog von dannen. war im april 09... denke mal das jetzt nichts mehr kommt
  6. mathematisch sind 18,5 € 85 % mehr als 10 €, aber der gesamten argumentation kann man sich nicht verschließen warte aber mal erst auf die post... wenn ein § 55 owig bogen an die gesellschaft kommt, dann würde ich es bis zum schluß richtig "krachen" lassen. solltest du in einem "goose"-revier bei einem richter unterliegen, ist das ja auch steuerlich absetzbar
  7. Wie bereits gesagt wird dein Moped ja sehr selten genutzt. Mit einem Minimum an Phantasie schreibst du dir einfach ein neues Fahrtenbuch mit 5 Einträgen oder so. Vermutlich schaut da eh niemand wirklich rein. Wird höchstens aufgemacht, wenn da lateinische Buchstaben in tabellenförmiger Ausrichtrung zu erkennen sind, kriegst du vielleicht Dankesschreiben zurück und das war's dann. Schöne Grüße. NACHTRAG: Zu klären wäre noch, wer die Portokosten trägt... der fahrzeughalter, wer denn sonst? das fahrtenbuch ist "auf verlangen der behörde vorzulegen"... es handelt sich um keine zeugenpflic
  8. solange das keine personengesellschaft ist, wird das amt kein eine anhörung nach § 55 owig machen. und wegen 10 euro wird deine firma kaum rund 20 euro für einen 25a bescheid riskieren...
  9. Das müsste doch auch im ruhenden Verkehr funktionieren. Ohne AHB werden dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt. Der Kostenbescheid ist demnach mit der obigen Argumentation angreifbar. Das kostet ja nicht viel, das probier ich aus! Kann aber was dauern, ich bekomme sehr selten Knöllchen - bin einfach zu brav Gruss Daniel hab mir das noch mal genau durchgelesen. meine letzten ausführungen möchte ich hier relativieren. es gibt zwei fallgestaltungen: 1. anhörung nach § 55 owig flattert ins haus: hier ist man betroffener. als betroffener muss man am verfahren nicht mitwirken, ma
  10. Was teilt die Staatsanwaltschaft denn mit? Was denn nun? Gibt es das Verfahren und hast Du die entsprechenden Unterlagen oder nicht? Ach nee - erst große Töne spucken und dann nicht liefern? Bist Du vielleicht in leitender Funktion bei der FDP? zu 1. staatsanwaltschaft gießen: einstellung des verfahrens; oberstaatsanwalt ffm: wiederaufnahme des verfahrens gegen die MA des ordnungsamtes. zu 2. habe ich. ich sehe aber nicht ein, die neugierde von leuten zu befriedigen, die einen beitrag vorher im thread mitteilen: "dich nimmt sowieso keinen ernst". zu 3. woraus leitest du eine "liefe
  11. mein tipp: pc ausschalten, abkühlen... wieder einschalten und das ganze ein bischen lockerer nehmen. ich nehme keine "fachliche" wertung vor. aber "schwachsinn" mit "gelockertem anstand" zu beantworten ist meiner meinung nach der falsche weg und führt zu nichts... ausser das sich das ganze noch weiter aufschaukelt. <<<< sich nun von diesem "schlachtfeld" zurückziehen wird...
  12. ich könnte die mitteilung der staatsanwaltschaft kopieren, personenbezogene daten schwärzen, dann scannen und hier einstellen. aber so richtig zum thema trägt es nicht bei... wer wissen muss, dass einem fahrzeughalter den verstoß nicht begangen haben kann -hier: falsches geschlecht- der setzt sich der gefahr analog Landgericht Hechingen NJW 1986, 1823 aus. ... aber da du mich ja eh nicht ernst nimmst erspare ich mir den rest... wie auch das einstellen von "beweisen".
  13. auch wenn mein beitrag jetzt nicht zum thema an sich beiträgt... aber die masse der beiträge ist hier von einer sachlichen diskussion sowieso schon meilenweit entfernt. freundlich kann man es aber nicht bezeichnen, wenn äußerungen -welche nicht mit der eigenen meinung konform gehen- mit "schwachsinn" tituliert. erbsenzählende bürokraten... sorry, aber da habe ich kein verständnis für. dies ist jetzt auch -mir durchaus bewusst- nicht freundlich. aber vielleicht sollten hier einige vielleicht mal darüber nachdenken, ob es irgendwann einen zeitpunkt gibt, ab welchem ein sachlicher meinungsausta
  14. Ich bezog mich auf Deine Umschlagsgeschichte... Die "Umschlaggeschichte" aus Januar 2009 führte letztendlich zu dem Verfahren wegen Verfolgung Unschuldiger gegen die Tante vom Ordnungsamt. Insgesamt habe ich seit Januar 2009 insgesamt 4 Zeugenfragebogen bekommen. Beim ersten, s. o. Seither -man ist ja lernfähig- immer ausgefüllt und in die Schublade gelegt. Kam nie wieder etwas...
  15. Das ist jetzt ein Plan, den Du Dir so vorstellst oder hast Du das schon erfolgreich so gemacht? Ich "praktiziere" das nun recht erfolgreich seit 2,5 Jahren sowohl bei Geschwindigkeitsverstößen als auch bei Parkknöllchen. Ein Fahrtenbuch ist/ war nie ein Thema, weil es sich immer um Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich von 5-8 Km/h gehandelt hat. Sind somit keine "erheblichen" Verstöße die eine Fahrtenbuchauflage rechtfertigen würden. Einmal ist allerdings in einem Fall derart eskaliert, dass sich die Dame vom Amt mit einem Strafverfahren wegen Verfolgung Unschuldiger auseinanderse
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