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jogibaer

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  1. So, mal wieder ich, nach langer Abwesenheit... Also ich habe nun Post bekommen, am 25.8....am 01.09. wäre es verjährt gewesen. Ich soll mich nun äußern, also das gleich schreiben, dass mein Vater bekommen hat, bloß durch meinen Namen ersetzt....was nun?
  2. Dir ist aber schon klar, daß das nicht die allergeringste Rolle spielt? Ja! Macht nichts. Auch in der Haupturlaubszeit des Jahres sind nicht alle Nachbarn ausgeflogen, und Deine Fotos im EMA verlassen das Haus nie... aber die Nachbarn spielen mit. Ich weiß, dass ich zu dicht aufgefahren bin, alles klar. Es ist mir aber völlig unbegreiflich solchen "kleinen" Delikten so nachzugehen, da nun starker (dichter) Verkehr zu dieser Zeit auf der A2 war, weil sich eine Baustelle anbahnte. Und neben einem fahren die LKW-Fahrer mit 20 m "Sicherheitsabstand", die aber nicht erfasst werden, weil n
  3. Hallo zusammen, ich mal wieder Heute gabs wieder Post vom LK für meinen Vater Das gleiche Schreiben, wie bereits zitiert, diesmal jedoch mit folgendem Zusatz "Erinnerung....wenn keine Antwort, sehe ich mich gezwungen polizeiliche Ermittlungen einzuleiten" Diesmal wieder: kein Einschreiben (Rückschein) kein Antwortumschlag und in 9 Tagen bin ich erstmal nicht mehr zu Hause (gleiche Anschrift) Ereignis war am 01.06.2011
  4. Also dann werden "wir" 1. nicht reagieren und mal sehen was davon so kommt. Denn ich bin in 2 Wochen für 1 Monat nicht mehr unter der Anschrift erreichbar - Praktikum in anderer Ecke Deutschlands. Wie soll ich mich denn verhalten, wenn wir einfach einen Bußgeldbescheid auf den Namen meines Vaters erhalten? Widerspruch?
  5. Nochmal ich Er....Methode sagt micr nicht so zu, da es ja schließlich nicht im ein Fahrverbot geht. Was passiert: 1. wenn ich auf den Zeugenfrage / Anhörungsbogen nicht reagiere? 2. mein Vater vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht? oder 3. angibt, mir das Fahrzeug zur Tatzeit überlassen zu haben? Dankeschön Gruß
  6. Danke für deine schnelle Antwort. Werde mich mal einlesen Gruß
  7. Hallo liebe Gemeinde Folgender Sachverhalt: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit 111 km/h den erforderlichen Abstand von 55,50 m zum -----nicht ein Ihr Abstand betrug: 26,00m, damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.... Foto - unscharf (nach meiner Einschätzung) Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung Aufgrund der bisherigen Emittlungen kommen Sie .....als Fahrzeugführer nicht in Betracht. Fakten: Halter: Vater Fahrer: Sohn Was tun? Zeugnisverweigerungsrecht? Nicht reagieren? Angaben machen? - keine Verkehrsrechtschutz Danke für eure Mithilfe/Anregungen!
  8. Danke erstmal für die Infos! 1. Ja ich meine Oktober 2. Das Schreiben was gestern an mich ging war ohne Foto (ist das so richtig) 3. Der Polizist am Tele sagte aber: Ich weiß nicht ob du das bist, kannst du mir das sagen, da hab ich gesagt: Kann ich leider auch nicht sagen...weiß ich nicht. Weitere Tipps??? - Äußeres Erscheinungsbild verändern?!
  9. Hallo!! Bin am 04.08 d.J. geblitzt worden! Habe mich schon an euren Rat hier gehalten und gesucht aber leider nichts gefunden! Tut mir leid! Fakten: Geblitzt am 04.08 Halter: Vater Ich: Sohn (wohne wonanders) Vater erhält AB und antwortet nicht....Anfang Nov. steht der grüne Verein bei Ihm vor der Tür und die fragten nach mir! Er sagte nichts genaues nur weiß ich nicht usw. Mitte Nov. ruft mich bekannter Polizist bei der Arbeit an und erzählt mir die Geschichte ich nur aha und weiß nicht und er wollte wissen ob meine Personalien und Adresse stimmen und ich ja.. heute erhielt ich Anhör
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