Jump to content

Langsamfahrer Anzeigen?


Recommended Posts

Guest Simineon

 

Das sind ja alles nur Kommentare und Einzelfallentscheidungen einiger weniger Richter, ich warte immer noch auf belastbare Belege von Dir, nicht auf irgendwelche Geschwurbele von Kommentarsammlern und -schreibern.

Ein normaler VT kann ja wohl kaum dazu verpflichtet werden alle Kommentare auswendig zu lernen.

Link to post
Share on other sites
  • Replies 475
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

keine triftigen Gründe:

 

Langsamfahren im Haltverbot, um jemand einsteigen zu lassen oder eine Hausnummer zu suchen, ist kein triftiger Grund, wenn beides auch weniger behindernd möglich wäre. Erschwerter Fahrstreifenwechsel nach rechts, um demnächst auszufahren, kommt erst kurz vor der Ausfahrt als triftiger Grund zum Langsamerfahren in Betracht (Kö VM 74 23). Vermeidung hoher Geschwindigkeiten im Interesse des Umweltschutzes ist zu begrüßen. Wer aber allein deswegen behindernd langsam fahrt, weil er glaubt, dadurch einen Beitrag zur Schonung der Umwelt zu leisten, oder aus "erzieherischen" Gründen, verstößt gegen II und kann uU nötigen (§ 240 StGB Rz 16ft).

Ist ja schön, geht aber etwas an der Thematik imho vorbei.

 

Das wurde aber auch langsam Zeit, hartmut. Ich dachte schon, das Forum sei vollständig ohne Moderation.

Hier sind doch alles brave Jungs :) , da brauchen wir nicht viel moderieren, Gott sei Dank.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Das sind ja alles nur Kommentare und Einzelfallentscheidungen einiger weniger Richter, ich warte immer noch auf belastbare Belege von Dir, nicht auf irgendwelche Geschwurbele von Kommentarsammlern und -schreibern.

 

:) Hentschel ist der Kommentar zum Strassenverkehrsrecht schlechthin. Frag doch mal einen Richter Deines Vertrauens.

 

Ob dieser erneuten Lächerlichkeit: EOD.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Das sind ja alles nur Kommentare und Einzelfallentscheidungen einiger weniger Richter, ich warte immer noch auf belastbare Belege von Dir, nicht auf irgendwelche Geschwurbele von Kommentarsammlern und -schreibern.

 

:) Hentschel ist der Kommentar zum Strassenverkehrsrecht schlechthin. Frag doch mal einen Richter Deines Vertrauens.

 

 

Es geht nicht um Kommentare, es geht um Belege. Solltest Du den Unterschied nicht kennen, so ziehe das Lexikon Deines Vertrauens hinzu. Dass Du aber noch nicht einmal fähig bist die triftigen Gründe für Langsamfahren aufzuzählen verwirrt mich doch ein bischen, stehen diese doch in §3 Abs. 1 der StVO

 

- Straßenverhältnisse

- Verkehrsverhältnisse

- Sichtverhältnisse

- Wetterverhältnisse

- persönlichen Fähigkeiten

- Eigenschaften des Fahrzeugs

- Eigenschaften der Ladung

 

1. Ich habe behauptet, dass grundloses, den Verkehrsfluss behinderndes Langsamfahren in der Schweiz sanktioniert wird. Mir sind aus meinem Umfeld mehrere Fälle bekannt, wo dieses Verhalten geahndet wurde.

 

2. Ich habe Deine Behauptung bestritten, die "triftigen Gründe" des Art. 3 StVO lägen im Ermessen des Langsamfahrers. Deine Behauptung ist nun wiederlegt, die Richtigkeit meines Bestreitens dargelegt.

 

zu 1.) ich habe nie bestritten das Behinderung des Verkehrsflusses geahndet wird (wobei ja ziemlich umstritten ist, wann was wo eine Behinderung darstellt)

zu 2.) die triftigen Gründe liegen immer noch im Ermessen des Langsamfahrers, es sind schliesslich seine persönlichen Fähigkeiten, die ihm an diesem Tag zu dieser Zeit diese Geschwindigkeit aufgezwungen haben. (siehe auch §3 Abs. 1)

 

zurück zum Thema : Der im Eingangspost genannte Fahrer am Kopf der Schlange hat nicht, aber auch gar nichts falsch gemacht als er bei 30-40 km/h bei einer zHG von :kopfschuettel: gefahren ist.

Link to post
Share on other sites

Offensichtlich leidest Du an einer Leseschwäche. Die Gründe habe ich aufgezählt.

 

zu 1.) ich habe nie bestritten das Behinderung des Verkehrsflusses geahndet wird (wobei ja ziemlich umstritten ist, wann was wo eine Behinderung darstellt)

 

Wenn Du es angeblich nicht bestreitest, warum verlangst Du dann Belege dafür?

 

Was wann wo eine Behinderung darstellt, ist sehr klar definiert und mit Beispielen versehen. Ich habe das zufällig auch mitkopiert. Soll ich? :)

 

zu 2.) die triftigen Gründe liegen immer noch im Ermessen des Langsamfahrers, es sind schliesslich seine persönlichen Fähigkeiten, die ihm an diesem Tag zu dieser Zeit diese Geschwindigkeit aufgezwungen haben. (siehe auch §3 Abs. 1)

 

Würden die triftigen Gründe im Ermessen des Langsamfahrers liegen, dann würde das genau so im Text stehen und die zahlreichen genannten Gerichtsurteile würde es nicht geben.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Würden die triftigen Gründe im Ermessen des Langsamfahrers liegen, dann würde das genau so im Text stehen und die zahlreichen genannten Gerichtsurteile würde es nicht geben.

 

Anscheinend kannst Du nicht lesen, oder aber nicht verstehen:

Im Text steht "persönliche Fähigkeiten" und diese werden nunmal durch den jeweiligen Fahrer (hoffentlich) erkannt, liegen also in seinem alleinigen Ermessen. Du willst doch nicht etwa jemandem, der grade nen akuten Schlaganfall hat vorschreiben, er solle erst nen Rechtsanwalt konsultieren, bevor er den Fuss vom Gas nimmt ?

Masst Du Dir etwa an, jemandem mit grauem Star zum Einhalten der zHG zu verpflichten ? Willst Du einem Allergiker ernsthaft vorschreiben, er solle mit vertränten Augen zHG fahren ? Was ist mit kaputten Scheibenwischern bei Regen ? etc. pp.

 

Du willst, dass in all diesen Fällen erst ein Anwalt konsultiert wird, der dann irgendwelche Kommentarsammlungen durchforstet, bevor er dann grünes Licht für eine Reduktion der Geschwindigkeit gibt ?

 

Ich halte fest:

Für zu langsames Fahren gibt es keine Sanktionen, weder in der Schweiz noch in Deutschland (anderenfalls fehlen immer noch die Belege dafür)

Für Behinderung des fliessenden Verkehrs gibt es unterschiedliche Sanktionen, je nach Ursache der Behinderung (z.B. TBNR 139.2.1; 141.3.1; 147.1; 2.1; 3.1.1; 3.4.1; 4.2; 7.1.1; 7.2.1 und jede Menge mehr)

Link to post
Share on other sites

Zu langsames fahren wird dann bestraft wenn man dem Richter keine ihm schlüssig erscheinende Begründung liefern kann.

Denn letzten Endes ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung.

 

Masst Du Dir etwa an, jemandem mit grauem Star zum Einhalten der zHG zu verpflichten ?

Da stellt sich eher die Frage ob die Person überhaupt noch fahrtauglich ist da das Sehvermögen doch sehr stark eingeschränkt sein kann.

Geiches gilt für Allergiker,der kann und sollte an die Seite fahren wenn er nicht mehr richtig sehen kann.

Bei kaputten Scheibenwischern sollte man das Auto abstellen und nicht auf gut Glück weiterfahren.

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Zu langsames fahren wird dann bestraft wenn man dem Richter keine ihm schlüssig erscheinende Begründung liefern kann [und man durch dieses Langsamfahren jemand anderen behindert hat].

Denn letzten Endes ist jeder Fall eine Einzelfallentscheidung.

 

Masst Du Dir etwa an, jemandem mit grauem Star zum Einhalten der zHG zu verpflichten ?

Da stellt sich eher die Frage ob die Person überhaupt noch fahrtauglich ist da das Sehvermögen doch sehr stark eingeschränkt sein kann.

Geiches gilt für Allergiker,der kann und sollte an die Seite fahren wenn er nicht mehr richtig sehen kann.

Bei kaputten Scheibenwischern sollte man das Auto abstellen und nicht auf gut Glück weiterfahren.

 

Beginnender grauer Star führt nicht sofort zum vollen Sehverlust, aber durch den Verlust des räumlichen Sehens sollte man aus persönlichen Gründen nicht mehr so schnell fahren.

Ein Allergiker kann bei Beginn der Fahrt vollkommen allergiefrei sein und dann fangen die Augen an zu tränen => langsames Fahren bis zur nächsten Haltemöglichkeit ist angesagt

In der im Anfangspost gezeigten Situation kann auch bei Regen hier sinnvoller sein weiterzufahren (eben entsprechend langsamer) als anzuhalten und den Verkehr komplett zum Erliegen zu bringen.

 

Das sind alles Entscheidungen die der Fahrzeugführer situationsbezogen alleine trifft, der Netzgeist faselt aber immer davon das der Fahrzeugführer nicht aus eigenem Ermessen handeln darf. Aber das ist eben typisch für einen Geist, nichts substanzielles dran :)

 

Sorry, auf diesen Schwachsinn werde ich nicht eingehen.

 

War ja klar ... typisch Geist, nichts substanzielles und wenns eng wird verdünnisieren

Link to post
Share on other sites

@Simineon

 

Du verstehst anscheinend nicht einmal den Zweck von Art. 3 Abs. 2 StVO. Aus dem Text selbst und aus der Kommentierung geht ganz klar hervor, wann die Vorschrift greift. Deine Beispiele fallen nicht darunter.

 

Der Allergiker, der langsam bis zur nächsten Haltemöglichkeit fährt, ist von der Vorschrift ganz offensichtlich nicht betroffen, denn mit verringertem Tempo eine Haltemöglichkeit zu suchen, dauert nur sehr kurze Zeit und ist eben keine nennenswerte, längere Behinderung. Anders sieht es aus, wenn der Allergiker meint, er müsse in seinem beeinträchtigten Zustand noch eine längere Strecke zurücklegen.

 

Triftigen Grund zum Langsamfahren hat der von grauem Starr betroffene, wenn er dies aus subjektiven Gründen (Körperzustand) darf. Ist der graue Starr zu weit fortgeschritten, dann wird der Betroffene logischerweise nicht mehr von der Vorschrift erfasst.

 

Wer gerade einen Schlaganfall erlitten hat, ist offensichtlich in keiner Verfassung, in diesem Moment überhaupt ein Fahrzeug zu führen. Auch er wird folglich von der Vorschrift gar nicht erfasst.

Link to post
Share on other sites
die zahlreichen genannten Gerichtsurteile
So zahlreich sind die eigentlich nicht, in der Masse handelt es sich wohl um Kommentare. Und die Urteile scheinen bei flüchtiger Durchsicht von Amtsgerichten zu stammen, womit wir wieder bei der Tatsache angekommen sind, daß amtsgerichtliche Urteile über den Einzelfall keinerlei Bindungswirkung entfalten.
Link to post
Share on other sites
die zahlreichen genannten Gerichtsurteile
So zahlreich sind die eigentlich nicht, in der Masse handelt es sich wohl um Kommentare. Und die Urteile scheinen bei flüchtiger Durchsicht von Amtsgerichten zu stammen, womit wir wieder bei der Tatsache angekommen sind, daß amtsgerichtliche Urteile über den Einzelfall keinerlei Bindungswirkung entfalten.

 

Warum richtest Du Deine Kritik nicht an den Verlag?

 

Verlag C. H. Beck oHG

Wilhelmstraße 9

80801 München

Telefon: (0 89) 3 81 89-0

Telefax: (0 89) 3 81 89-3 98

E-Mail-Adresse: kundenservice@beck-shop.de

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
dafür das für dich ja eigentlich EoD war lässt Du hier noch ziemlich viel von Dir hören

 

Geht es jetzt nur noch um meine Person, oder kommt von Dir noch etwas sachbezogenes?

 

Solange Du keine wilden und nicht belegbaren Behauptungen postest, von wegen in der Schweiz würde Schleicherei geahndet und jemand der langsamer fahren möchte als die zHG solle vorher seinen Anwalt fragen, ob sein persönlicher Grund triftig genug sei, um von der zHG nach unten hin abzuweichen, solange warte ich einfach auf die versprochenen Belege.

Link to post
Share on other sites

Was ist denn ein für Dich akzeptabler Beleg? Wann ist das Kriterium erfüllt?

 

Warum muss eigentlich immer alles belegt sein?

 

Warum in aller Welt enden sachbezogene Diskussionen in diesem Forum immer in persönlichen Auseinandersetzungen, Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Erniedrigung des Diskussionsgegners?

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Was ist denn ein für Dich akzeptabler Beleg? Wann ist das Kriterium erfüllt?

 

Warum muss eigentlich immer alles belegt sein?

 

Warum in aller Welt enden sachbezogene Diskussionen in diesem Forum immer in persönlichen Auseinandersetzungen, Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Erniedrigung des Diskussionsgegners?

 

zu 1.) mir genügt einfach die Tatbestandsnummer für alleinige Schleicherei ohne Behinderung oder der entsprechende § in der StVO

zu 2.) weil ein NetzGeist es sonst nicht glaubt

zu 3.) frag mal den Geist warum er einem immer auf den selbigen gehen will

 

Es würde genügen zu schreiben, jawoll Schleicherei ist auf deutschen Strassen erlaubt, sofern kein Anderer dadurch behindert wird, aber der Geist bringt das einfach nicht über die Lippen, geschweige denn in die Tastatur.

Link to post
Share on other sites
Schleicherei ist auf deutschen Strassen erlaubt, sofern kein Anderer dadurch behindert wird,

 

Ja, Ja und nochmals Ja!

 

dete :)

Link to post
Share on other sites
Solange Du keine wilden und nicht belegbaren Behauptungen postest, von wegen in der Schweiz würde Schleicherei geahndet und jemand der langsamer fahren möchte als die zHG solle vorher seinen Anwalt fragen, ob sein persönlicher Grund triftig genug sei, um von der zHG nach unten hin abzuweichen, solange warte ich einfach auf die versprochenen Belege.

 

Beide Behauptungen entspringen Deiner Phantasie! In diesem Thema ist weder das eine, noch das andere jemals behauptet worden.

 

Behauptet wurde: In der Schweiz wird grundloses, den Verkehrsfluss behinderndes Langsamfahren sanktioniert.

Behauptet wurde: In Deutschland wird grundloses, den Verkehrsfluss behinderndes Langsamfahren sanktioniert.

 

Um nichts anderes ging es nämlich in diesem Thema, bevor Du hier aufgetaucht bist, und Belege für Behauptungen gefordert hast, die ausser Dir selbst nie jemand aufgestellt hat.

 

Du wiederholst gebetsmühlenartig, dass das Fahren mit Geschwindigkeit unterhalb der zHG erlaubt ist, sofern dadurch niemand behindert wird. Obwohl Dir niemals jemand widersprochen hat, niemals jemand das Gegenteil behauptet hat und Deine "Behauptung" nichts als eine Selbstverständlichkeit ist, wurde sie dennoch hier, hier und hier anerkannt, damit die Diskussion endlich wieder vom Nebenkriegsschauplatz zum Thema zurückkehren kann.

 

Dabei war das gar nicht Deine ursprüngliche Behauptung, sondern eine Version, die Du angepasst hast, als Du merktest, dass Du auf Glatteis geraten bist. In Deinem ersten Beitrag in diesem Thema hast Du behauptet:

 

[...], das jede beliebige Geschwindigkeit kleiner oder gleich der angegebenen zHG erlaubt ist.

 

Diese Behauptung ist in ihrer Absolutheit™ (©Harryb&Goose) schlicht falsch.

 

Erst später hast Du die Einschränkung hinzugefügt, dass dies nur gelte, wenn niemand behindert wird. Dadurch verkam Deine Aussage zu einer Selbstverständlichkeit, die keiner Diskussion bedarf: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein anderer VT unterwegs ist, kann - naturgemäss :) - auch kein anderer VT behindert werden. Art. 3 Abs. 2 StVO ist in diesem Fall überhaupt nicht anwendbar.

 

Auch der Schwachsinn mit "Anwalt fragen, ob er zHG unterschreiten darf" ist Dir trotz Deiner Aggressionen und Beleidigungen sachlich und mit entsprechenden Belegen als solcher dargelegt worden.

 

Deine anderen "Beispiele" fallen ebenfalls nicht unter Art. 3 Abs. 2 StVO, wie Dir ebenfalls belegt wurde.

Link to post
Share on other sites
Diese Behauptung ist in ihrer Absolutheit™ (©Harryb&Goose) schlicht falsch.

Nun solltest Du aber auch anerkennen, dass Du es warst, der dieser Aussage eine Absolutheit andichtetest. Wahrscheinlich aber hast Du den Beitrag nicht aufmerksam und ordentlich©Netghost gelesen........ :)

Generell ist sie naemlich richtig, das wird z.B. hier bestaetigt.....

Uebrigens hast Du, wenn ich mich recht entsinne, gernau auf den ersten Beitrag von 'Simineon' in diesem Thread geantwortet, dass Schleicherei in der Schweiz sanktioniert wird, was ja in seiner Absolutheit auch nicht so ganz richtig ist, oder? :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
Diese Behauptung ist in ihrer Absolutheit™ (©Harryb&Goose) schlicht falsch.

Nun solltest Du aber auch anerkennen, dass Du es warst, der dieser Aussage eine Absolutheit andichtetest.

 

Nein, absolut nicht! Simoneon hat behauptet es sei jede Geschwindigkeit unterhalb der zHG erlaubt. Einschränkungen hat er dabei nicht gemacht. Die Absolutheit einschränkende Ergänzungen hat er erst später hinzugefügt.

 

Generell ist sie naemlich richtig, das wird z.B. hier bestaetigt...

 

Da musst Du wohl etwas überlesen haben. Bestätigt wird Simineons aufgeweichte Aussage mit dem Zusatz "ohne Behinderung".

 

Uebrigens hast Du, wenn ich mich recht entsinne, gernau auf den ersten Beitrag von 'Simineon' in diesem Thread geantwortet, dass Schleicherei in der Schweiz sanktioniert wird, was ja in seiner Absolutheit auch nicht so ganz richtig ist, oder? :)

 

Doch, das ist absolut richtig. Hätte Simineon das Thema gelesen, bevor er sich geäussert hat, dann wäre ihm (und auch Dir) aufgefallen, dass es es in diesem Thema ausschliesslich um Behinderung durch zu langsames Fahren geht. Dieses Verhalten wird in Deutschland und in der Schweiz sanktioniert - und gewiss in vielen anderen Ländern auch.

 

Würde hier über das langsame Fahren bei vollständiger Abwesenheit anderer VT diskutiert, dann würde es wahrscheinlich sehr schnell sehr langweilig werden. :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
Da musst Du wohl etwas überlesen haben. Bestätigt wird Simineons aufgeweichte Aussage mit dem Zusatz "ohne Behinderung".

Das stimmt wohl..... :)

 

Doch, das ist absolut richtig.

Klar doch..... :whistling:

 

Hätte Simineon das Thema gelesen, bevor er sich geäussert hat, dann wäre ihm (und auch Dir) aufgefallen, dass es es in diesem Thema ausschliesslich um Behinderung durch zu langsames Fahren geht. Dieses Verhalten wird in Deutschland und in der Schweiz sanktioniert - und gewiss in vielen anderen Ländern auch.

Wenn Du hier schon so ausfuehrlich und korinthenkackerisch definieren moechtest, dann solltest Du aber auch folgendes nicht ausser Acht lassen: Es gibt eine tatsaechliche Behinderung und eine eingebildete Behinderung. Dabei solltest Du also auch bedenken, dass der eine davon und der andere davon spricht..... :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
Wenn Du hier schon so ausfuehrlich und korinthenkackerisch definieren moechtest, dann solltest Du aber auch folgendes nicht ausser Acht lassen: Es gibt eine tatsaechliche Behinderung und eine eingebildete Behinderung. Dabei solltest Du also auch bedenken, dass der eine davon und der andere davon spricht..... :)

 

In diesem Thema wurde nur von der tatsächlichen Behinderung gesprochen, die von Art. 3 Abs. 2 StVO erfasst ist.

Dass die "eingebildete Behinderung" nicht von dieser Vorschrift erfasst ist, ja das bedarf für normale Menschen keiner gesonderten Erwähnung... :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
In diesem Thema wurde nur von der tatsächlichen Behinderung gesprochen, die von Art. 3 Abs. 2 StVO erfasst ist.

Das ist grundsaetzlich schon mal falsch - denn der Eingangsbeitrag berichtet nicht von einer tatsaechlichen Behinderung, sondern eher von einer eingebildeten.... :)

Link to post
Share on other sites
In diesem Thema wurde nur von der tatsächlichen Behinderung gesprochen, die von Art. 3 Abs. 2 StVO erfasst ist.

Das ist grundsaetzlich schon mal falsch - denn der Eingangsbeitrag berichtet nicht von einer tatsaechlichen Behinderung, sondern eher von einer eingebildeten.... :)

 

Hättest Du das Thema gelesen, dann wüsstest Du, dass genau dieser Schluss gezogen wurde.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK
2. Aussage: Es ist jedem Autofahrer selber überlassen einen triftigen Grund zu finden, aus dem er langsam fährt und dabei andere behindert. Du sagst, dies stimme nicht und behauptest, die triftigen Gründe seien definiert. Auch hier müsstest Du die Liste der trifitgen Gründe bringen.

Ein Blick ins Wörterbuch oder ein gewisses Maß an Sprachverständnis würde Dir doch schon helfen. Da braucht es eigentlich keine Liste triftiger Gründe:

 

"Triftig" bedeutet: "sehr überzeugend, einleuchtend, stichhaltig". Ein triftiger Grund liegt vor, wenn er überzeugt, einleuchtet oder stichhaltig ist.

 

Allein die Wortbedeutung macht klar, dass die "Triftigkeit" eines Grundes nicht im "Ermessen" desjenigen liegen kann, der den Grund zu haben glaubt. "Triftig" wird der Grund dadurch, dass er allgemein überzeugt oder einleuchtet.

 

Das hat der Gesetzgeber gemeint. Die STVO entstammt einer Zeit, zu der ihre Verfasser und Leser noch Deutsch sprachen und verstanden.

 

Die von Dir genannten Gründe wie Angst um den Lack u.ä. sind wohl eher nicht "triftig".

 

Pedro.

Link to post
Share on other sites
Warum richtest Du Deine Kritik nicht an den Verlag?
Wenn Du mir bitte erklären könntest, wo ich Kritik an der Sammlung geübt habe - obwohl: nein, bitte versuch' es nicht. Ich erkläre Dir einfach, daß der Verlag nichts dafür kann, wenn es zu einer Rechtsfrage nur bzw. überwiegend AG-Urteile und Kommentare gibt. Daran kann (und wahrscheinlich) will der Verlag auch nichts ändern, weil das nicht sein Job ist und er das wahrscheinlich auch nicht als seinen Job ansieht. Und der Verlag kann auch nichts dafür (und das ganz sicher), daß amtsgerichtliche Urteile nun mal keinerlei Bindungswirkung haben und der selbe Richter in der gleichen Angelegenheit im nächsten Fall völlig anders entscheiden kann, und das regelmäßig ohne irgendwelche besonderen Folgen für ihn. Und auch daran kann der Verlag auch nichts ändern (und das ganz sicher).
Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
Allein die Wortbedeutung macht klar, dass die "Triftigkeit" eines Grundes nicht im "Ermessen" desjenigen liegen kann, der den Grund zu haben glaubt. "Triftig" wird der Grund dadurch, dass er allgemein überzeugt oder einleuchtet.

 

So, und was macht der Autofahrer in der gerade aktuellen Situation in der er sich JETZT GERADE befindet ? Die Allgemeinheit befragen ? Den Anwalt befragen ? Nein, er wird nach eigenem Ermessen handeln ! Eventuell wird diese rein persönliche, sehr situationsbezogene Entscheidung später in der Retrospektive von anderen eventuell anders beurteilt werden, aber in der aktuellen Situation handelt der Fahrzeugführer nach eigenem Ermessen.

 

Was machst Du denn, wenn Du ein starkes Schlagen an Deinem Fahrzeug hörst ? Du hältst eventuell an und schaust nach, auch auf der Autobahn auf der ein Halt nur in Notfällen erlaubt ist, das heisst Du hast gerade in der Situation nach eigenem Ermessen gehandelt.

 

[...], das jede beliebige Geschwindigkeit kleiner oder gleich der angegebenen zHG erlaubt ist.

 

Diese Behauptung ist in ihrer Absolutheit™ (©Harryb&Goose) schlicht falsch.

 

 

Ich gebs auf, es gibt halt verbohrte Hirne die es nie verstehen werden.

 

Jede Geschwindigkeit kleiner gleich der zHG ist immer erlaubt. Punkt. Basta. Aus.

 

Die Behinderung, egal durch was, wird sanktioniert. Es wird nicht das Langsamfahren sanktioniert, sondern die Behinderung durch Langsamfahren.

 

Machts gut und danke für den Fisch, meinen Account könnt ihr gerne löschen.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK
...das heisst Du hast gerade in der Situation nach eigenem Ermessen gehandelt.

Natürlich. Ob die Handlung aber einen stichhaltigen Grund hatte, liegt nicht allein im Ermessen des Handelnden. Darum ging's.

 

Machts gut und danke für den Fisch, meinen Account könnt ihr gerne löschen.

Was für ein prolliger Rüpel :) .

Link to post
Share on other sites
Machts gut und danke für den Fisch, meinen Account könnt ihr gerne löschen.

Was für ein prolliger Rüpel :kopfschuettel: .

Findest Du? :) Ich finde es nicht und halte diese Aussage sogar fuer sehr nachvollziehbar. Obendrein wuerde ich es sogar noch bedauern, wenn 'Simineon' tatsaechlich gehen wuerde, waren seine Beitraege eben immer nicht nur korrekt sondern auch erfrischend zu lesen......

 

Jede Geschwindigkeit kleiner gleich der zHG ist immer erlaubt. Punkt. Basta. Aus.

 

Die Behinderung, egal durch was, wird sanktioniert. Es wird nicht das Langsamfahren sanktioniert, sondern die Behinderung durch Langsamfahren.

Hier z.B. hat er absolut Recht und jegliches Gegenargument kann jetzt eigentlich nur noch Korinthenkackerei sein und ist keinesfalls einer konstruktiven Diskussion (ich bin kurz davor, auch hierfuer ein forumsinternes copyright zu vergeben :whistling: ) foerderlich.

Link to post
Share on other sites

wie ich schon mal geschrieben habe, ich finde der ton im forum wird rauer. was grundsätzlich gar nicht schlimm wäre, wenn die stimmung allgemein nicht auch schlechter werden würde. es bilden sich immer mehr 2 lager.

auch in diesem thread war das wieder offenkundig. es ist natürlich total bescheuert jemanden anzeigen zu wollen der bei erlaubten 40 nur 30 fährt. andererseits sollte jedem autofahrer der gesunde menschenverstand sagen, wenn sich hinter einem eine lange schlange bildet, dass irgendwas nicht stimmen kann.

gleiches in dem thread, wenn die polizei nur mit blaulicht überholen will. genauso bescheuertes verhalten, dort auf sein recht zu pochen.

und natürlich hat simineon hier auch provoziert. wenn ich austeile muss ich auch einstecken können.

vielleicht sollten alle mal wieder ein bischen runter kommen. ich finde es nämlich schade, dass es hier mittlerweile weniger darum geht, leuten zu helfen, als recht haben zu wollen. ich nehm mich da nicht aus. trotzdem macht das IMO das forum so nach und nach kaputt. aber ist natürlich nur meine meinung.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK
Findest Du? :)

Ja. "Punkt. Basta. Aus." verkünden und dann die Tür zuknallen ist m.E. rüpelig. Ich finde aber auch, dass es schade um jeden ist, der geht.

 

Hier z.B. hat er absolut Recht und jegliches Gegenargument kann jetzt eigentlich nur noch Korinthenkackerei sein und ist keinesfalls einer konstruktiven Diskussion (ich bin kurz davor, auch hierfuer ein forumsinternes copyright zu vergeben :kopfschuettel: ) foerderlich.

Mag sein, aber @Netghost ist nun mal anderer Meinung und bringt dafür ja auch Gründe.

 

Ich habe ihm eigentlich nur klar zu machen versucht, dass die triftige Begründung für die Verkehrs-Behinderung nicht im eigenen Ermessen liegt. Er hat verstanden, es gehe um die Handlung selbst.

 

Aber naja, hier haben ja schon viele gekündigt und sind 3 Tage später wieder aufgeschlagen.

 

Greetz, Pedro.

Link to post
Share on other sites

Die Rahmenbedingungen, wann eine gefahrene Geschwindigkeit zu langsam ist und eine Behinderung darstellt, wurden nun erarbeitet, so dass ich darauf zunächst nicht weiter eingehen möchte.

 

Da Simineon nun nicht mehr da ist, richtet sich mein Kommentar hierzu an die Allgemeinheit:

 

Allein die Wortbedeutung macht klar, dass die "Triftigkeit" eines Grundes nicht im "Ermessen" desjenigen liegen kann, der den Grund zu haben glaubt. "Triftig" wird der Grund dadurch, dass er allgemein überzeugt oder einleuchtet.

 

So, und was macht der Autofahrer in der gerade aktuellen Situation in der er sich JETZT GERADE befindet ? Die Allgemeinheit befragen ? Den Anwalt befragen ? Nein, er wird nach eigenem Ermessen handeln ! Eventuell wird diese rein persönliche, sehr situationsbezogene Entscheidung später in der Retrospektive von anderen eventuell anders beurteilt werden, aber in der aktuellen Situation handelt der Fahrzeugführer nach eigenem Ermessen.

 

Was machst Du denn, wenn Du ein starkes Schlagen an Deinem Fahrzeug hörst ? Du hältst eventuell an und schaust nach, auch auf der Autobahn auf der ein Halt nur in Notfällen erlaubt ist, das heisst Du hast gerade in der Situation nach eigenem Ermessen gehandelt.

 

Ich persönlich würde in dieser Situation aus Gründen der Sicherheit versuchen, einen Rastplatz oder eine Ausfahrt zu erreichen. Das Geschwindigkeitsspektrum auf Autobahnen von >200 km/h bis 80 km/h erlaubt mir dabei, meine Geschwindigkeit (auf der rechten Spur :)) auf bis zu 85 km/h zu verringern, bevor die erste Voraussetzung einer Behinderung, nämlich dass andere VT überhaupt betroffen sind, verwirklicht werden kann. Die zweite Voraussetzung, nämlich die längere Behinderung dürfte aufgrund der Häufigkeit von Ausfahrten, Park- und Rastplätzen ebenfalls kaum erfüllt werden. Vorliegend wird also gar kein triftiger Grund benötigt, denn die Vorschrift des Art. 3 Abs. 2 StVO greift in dieser Situation nicht.

Link to post
Share on other sites
Guest PedroK

Was machst Du denn, wenn Du ein starkes Schlagen an Deinem Fahrzeug hörst ? Du hältst eventuell an und schaust nach, auch auf der Autobahn auf der ein Halt nur in Notfällen erlaubt ist, das heisst Du hast gerade in der Situation nach eigenem Ermessen gehandelt.

Ich persönlich würde in dieser Situation aus Gründen der Sicherheit versuchen, einen Rastplatz oder eine Ausfahrt zu erreichen.

Ich würde den Standstreifen nutzen um mal zu schauen, was los ist und dann (wenn weiterzufahren verantwortbar ist) das selbe tun. Behindern muss ich so niemanden.

 

Auch wenn es sich jetzt mehr oder minder erledigt hat: Zum Thema Schweiz habe ich einen gefunden:

Art. 4 Abs. 5 VRV verlangt vom Fahrzeugführer, ohne zwingende Gründe nicht so langsam zu fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert. Ein gleichmässiger Verkehrsfluss - die Gleichmässigkeit ist geschwindigkeitsbezogen - dient der Flüssigkeit des Verkehrs und unter Umständen insofern auch der Sicherheit, als er weit weniger Überholmanöver mit sich bringt, als bei stark differierenden Fahrgeschwindigkeiten beobachtet werden können (vgl. Schaffhauser, a.a.O., Band I, Rz. 631).

Der Fahrzeugführer darf aber auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 4 Abs. 5 VRV ohne zwingende Gründe nicht beliebig langsam fahren, wenn er dadurch sonst irgendwie Anlass zu Verkehrsstörung, Belästigung des Publikums oder Unfällen bieten könnte.

aus Entscheid Verwaltungsrekurskomission 2008

 

Ich bin kein Jurist, aber hier geht es wohl um abstrakte Gefährdung: Man darf auch ohne konkrete Behinderung anderer nicht rumschleichen, weil man das Publikum belästigen oder den Verkehr stören könnte.

 

Aber das ist natürlich kein Beleg :).

 

Pedro.

Link to post
Share on other sites
Ich würde den Standstreifen nutzen um mal zu schauen, was los ist [...]

 

Das wäre mir persönlich zu gefährlich, aber natürlich ist es möglich und liegt im Ermessen eines jeden VT.

 

Auch wenn es sich jetzt mehr oder minder erledigt hat: Zum Thema Schweiz habe ich einen gefunden:
Art. 4 Abs. 5 VRV verlangt vom Fahrzeugführer, ohne zwingende Gründe nicht so langsam zu fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert. Ein gleichmässiger Verkehrsfluss - die Gleichmässigkeit ist geschwindigkeitsbezogen - dient der Flüssigkeit des Verkehrs und unter Umständen insofern auch der Sicherheit, als er weit weniger Überholmanöver mit sich bringt, als bei stark differierenden Fahrgeschwindigkeiten beobachtet werden können (vgl. Schaffhauser, a.a.O., Band I, Rz. 631).

Der Fahrzeugführer darf aber auch ausserhalb des Anwendungsbereichs von Art. 4 Abs. 5 VRV ohne zwingende Gründe nicht beliebig langsam fahren, wenn er dadurch sonst irgendwie Anlass zu Verkehrsstörung, Belästigung des Publikums oder Unfällen bieten könnte.

aus Entscheid Verwaltungsrekurskomission 2008

 

Ich bin kein Jurist, aber hier geht es wohl um abstrakte Gefährdung: Man darf auch ohne konkrete Behinderung anderer nicht rumschleichen, weil man das Publikum belästigen oder den Verkehr stören könnte.

 

Aber das ist natürlich kein Beleg :)

 

Nee, natürlich nicht. :kopfschuettel: Aber trotzdem sehr interessant! Danke dafür!

Link to post
Share on other sites

Praktisch gefragt, wenn ein Vergehen es nach objektiven Umständene es wäre, ist ein Tempo von 70% oder 80% der höchszulässigen Geschwindigkeit schon eine vermeidbare Behinderung? Verwarnungs- und bußgeldfähig?

 

Freie Autobahn, Richtgeschwindigkeit 130km/h, PKW mit Anhänger oder LKW vmax 80km/, 70% von 130 sind 91km/h!

 

Überlandstraßen Vmax 100km/, LKW 60km/ = 60%!

Link to post
Share on other sites

Nochmal ganz langsam:

 

Ein Tempo auch deutlich unterhalb der zHg allein ist erstmal keine unvermeidbare Behinderung.

 

Erst, wenn der Langsamfahrer eine Kolonne hinter sich herzieht, es keine Gelegenheit zum Überholen gibt (wegen Gegenverkehr, Kurven usw.) und er denen bei passender Gelegenheit (Seitenstreifen, evtl. Bushaltestelle etc.) keine Gelegenheit zum Vorbeifahren gibt, kann es was kosten. Sonst nicht!

Link to post
Share on other sites

StVO §5 Abs. 6

 

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
Link to post
Share on other sites
An Bushaltestellen besteht auch uneingeschränktes Halteverbot!

 

Quatsch! Es besteht grundsätzlich nur ein eingeschränktes Haltverbot. Solange kein Bus kommt, der behindert wird, kann man da halten!

Link to post
Share on other sites

Langsamfahrer... Mein Lieblings-Hass-Thema

 

Nach wie vor für mich unverständlich, warum dem Problem "Langsamfahrer" bzw. der dadurch verursachten Behinderung und z.T. sogar Nötigung seitens Behörden so wenig Beachtung geschenkt wird, insbesondere auf Landstraßen. Regelmäßig gibt es Geschwindigkeitskontrollen, bei dem am nächsten Tag stolz davon berichtet wird wie viele „Raser“ erwischt wurden, wobei es dann keine Rolle spielt, ob diese 5 km/h oder 50 km/h zu schnell waren.

 

1.) Geschwindigkeitsverhalten Autobahn / Landstraße / Ortschaften

Es ist auffällig, dass in Baustellenbereichen auf BAB bei :rofl: von gefühlten 90% aller VT 100 km/h und schneller fahren. Auf Landstraßen ist es eher andersherum, wobei zHg von nicht wenigen VT nicht selten um > 20% unterschritten werden.

Hin und wieder gibt es zudem VT, die in Ortschaften 70 km/h, die dann nach dem Ortsausgang bei :whistling: 70…80 fahren und anschl. 80…90 km/h bei :yawn: um sich dann nach der 70-Zone bei ;) wieder auf 70…80 km/h einzupendeln.

 

2.) Verhalten von „Langsamfahrern“ auf Landstraßen

Langsamfahren ist keine OWi und dagegen ist auch nichts einzuwenden, sofern sich der vorausfahrende „Schleicher“ an die StVO hält, was meistens aber nicht der Fall ist, Stichwort StVO §5 Abs. 6 – Geschwindigkeit verringern, rechts ranfahren, notfalls warten etc. Stattdessen ist häufig genau gegenteiliges Verhalten zu beobachten. Und es ist höchst unverständlich wie ein VT durch langsamere Fahrweise sowie konsequentes Ignorieren des Rückspiegels andere daran hindert eine höhere zulässige Geschwindigkeit zu fahren. Und auf gut ausgebauten Straßen, guter Wetterlage und bester Sicht muss man bei :cool: keine 50 oder 60 fahren. Dieses Szenario habe ich persönlich nicht nur einmal erlebt, wobei anzumerken ist, dass die Überholmöglichkeiten kombiniert mit weiteren VT, die direkt hinter dem Schleicher fahren und ggf. ebenfalls nicht überholen wollen oder können, eben häufig nicht so sind, wie man sie sich in solchen Momenten wünscht. Aber Stau ist eben nur hinten Scheiße, vorne geht’s.

 

3.) Überholabsicht ankündigen

Wie kündigt man seine Überholabsicht am besten an? Dicht auffahren? Ordnungswidrig! Gepaart mit Lichthupe? Nötigung! Gut, dann eben Abstand halten und warten, egal ob der Vordermann sich an §5 StVO hält oder nicht. Nun kündigen wir, da nach StVO zulässig, den Überholvorgang an geeigneter Stelle durch kurzes Betätigen der Hupe bzw. Lichthupe an, überholen und stellen dann in vielen Fällen beim Vorbeifahren oder Blick in den Rückspiegel fest, dass dies vom Überholten häufig bereits als Nötigung angesehen wird, weil „Lichthupe = Nötigung“!

Wobei anzumerken ist, dass Schleicher es auch schon mal darauf anlegen den nachfolgenden Verkehr am Überholen zu hindern.

 

4.) Langsamfahrer anzeigen

Genau das habe ich einmal versucht. Einen VT aus einem Nachbarort, welchen ich binnen kurzer Zeit mehrmals vor mir hatte und der generell massiv die zHg unterschritten hat (vmax. < 50 bei zulässigen 100 km/h), an dem aufgrund Gegenverkehr, Überholverbot / durchgezogene Linien, kurvenreichere Strecke etc. desöfteren kein schnelles Vorbeikommen möglich war. Nach Aussage der Polizei sind die Chancen in so einem Fall sehr gering, da es zwar ein ordnungswidriges Verhalten ist, aber eben sehr schwer nachzuweisen ist mit dem Verweis auf die nicht eindeutig definierte Festlegung, ab wann ein VT so langsam fährt, dass er nachfolgende VT behindert, gar nötigt.

 

Alles in allem stimmt hier etwas grundsätzlich nicht. Und das Verhalten von langsam fahrenden VT damit zu begründen, dass diese vielleicht wenig Erfahrung haben, auswärtig sind (in Zeiten von Navis wohl auch eher eine aussterbende Begründung), nicht können oder was auch immer, ist auch ein wenig weit hergeholt. Wenn alle oder sagen wir nur eines der o.g. Gründe zutrifft, dann sollten solche VT Ihren Arsch an geeigneter Stelle gefälligst rechts rüber bewegen oder eben notfalls warten, wenn man schon nicht schneller fahren kann oder will.

Link to post
Share on other sites
  • 4 weeks later...

Hi,

 

habe gerade mal wieder ins Forum geschaut und es ist ja einiges geschrieben worden.

 

@HarryB

Natürlich "traktiere" ich meinen "schlafenden" Vordermann (an der grünen LZA) nicht sofort mit Dauerhupen, aber oft reicht eben ein kurzes Hupen nicht.

Jeder hat sicherlich schon mal "geschlafen" als es Grün wurde, aber wenn sich der Hintermann zu Recht meldet, dann sollte man schon sofort starten, und nicht erst anfangen den ersten Gang zu suchen, um sich dann bei Gelb in Bewegung zu setzen!

 

Ich sage NICHT, dass alle VT 60+ schlecht fahren, aber viele, von denen welche Sch...e fahren sind nun mal sehr oft in diesem Alter.

 

Ebenso muss man nicht Psychologie studiert haben, um zu erkennen, dass manch ein VT völlig mit der Situation überfordert ist.

Mein angeführtes Beispiel, Oma auf der BAB.

Ja wie kann sie noch besser demonstrieren, dass sie völlig überfordert ist, als wenn sie erst links ..zig Fahrzeuge aufhält, dann fast in mich einschert (nicht vor oder hinter mir) und trotz quietschender Reifen und hupen keinerlei Reaktion zeigt?!

 

Und diese oder ähnliche Situationen dürfte jeder VT schon oft erlebt haben.

 

Da wird die Spur gewechselt ohne mal zu Seite zu schauen, da wird am aufleuchtenden Grünpfeil gehalten (dass man fast ins Heck fährt), da wird trotz kurvigen Spurverlaufs (innerstädtische Baustellen) querbeet gefahren, da wird die Vorfahrt missachtet und dann mit 30 km/h vor einem her geträumt und, und, und...

 

Und da sollte der Gesetzgeber etwas tun, z. B. Fahrtests, Reaktionstests und dergleichen, bei älteren VT.

 

Ebenso ist es für mich kein Argument, wenn einer ausserorts 65 km/h fährt, um Sprit zu sparen.

Auch wenn der Sprit wieder mal arg teuer ist (Danke liebe Bundesregierung für Mineralölsteuer/Ökosteuer/Mehrwertsteuer), und er dem Einzelnen zu teuer ist, muss dieser eben auf die öff. Verkehrsmittel umsteigen (oder zu Hause bleiben).

 

Tom hat es auf den Punkt gebracht, Zitat ...andererseits sollte jedem autofahrer der gesunde menschenverstand sagen, wenn sich hinter einem eine lange schlange bildet, dass irgendwas nicht stimmen kann.

 

 

Gruß

Highspeedbiker

Link to post
Share on other sites
Mein angeführtes Beispiel, Oma auf der BAB.

Ja wie kann sie noch besser demonstrieren, dass sie völlig überfordert ist, als wenn sie erst links ..zig Fahrzeuge aufhält, dann fast in mich einschert (nicht vor oder hinter mir) und trotz quietschender Reifen und hupen keinerlei Reaktion zeigt?!

 

Und diese oder ähnliche Situationen dürfte jeder VT schon oft erlebt haben.

Hier muß ich ausnahmsweise mal zustimmen, jedoch ohne es zugleich zu verallgemeinern. Es gibt solche Omas. Egal, ob auf der BAB oder sonstwo. mir wäre eine mal fast beim rückwärts auf die Straße Fahren in den vorderen Kotflügel gefahren. Vorwärts konnte ich nicht, rückwärts auch nicht. Ich stand förmlich auf der Hupe, habe sie wirklich nicht losgelassen. Aber keine Reaktion. Sie setzte zwar langsam, aber stetig weiter zurück. Es war knapp. SAU knapp. Aber ich hatte Glück. Anschließend an der nächsten roten Ampel bin ich zu ihr hin. Sie hatte mich angeblich weder gesehen noch gehört.

 

Bevor jemand fragt: nein, ich habe nichts weiter unternommen. Werde ich aber künftig in solchen oder ähnlichen Fällen tun.

 

Fairerweise muß aber auch gesagt werden, daß solches oder ähnlich dümmliches Verhalten auch bei jüngeren und insbes. jungen Menschen zu beobachten ist. Ich halte es da eher mit einer gewissen Portion an Toleranz. Solange es nicht zu sehr ausufert, unternehme ich auch nichts.

 

Da wird die Spur gewechselt ohne mal zu Seite zu schauen, da wird am aufleuchtenden Grünpfeil gehalten (dass man fast ins Heck fährt), da wird trotz kurvigen Spurverlaufs (innerstädtische Baustellen) querbeet gefahren, da wird die Vorfahrt missachtet und dann mit 30 km/h vor einem her geträumt und, und, und...

Das ist die eine Seite der Extrema. Leider vergißt Du mal wieder die andere zu erwähnen.

 

Und da sollte der Gesetzgeber etwas tun, z. B. Fahrtests, Reaktionstests und dergleichen, bei älteren VT.

Wenn sie auffällig wurden, ja. Ansonsten sehe ich da keinerlei Notwendigkeit.

Wo sollte man denn dann die Meßlatte anlegen? Und letztlich mit welchen Konsequenzen? Könnte ein Raser auch damit leben, künftig nur noch Fiat Panda mit 45 PS fahren zu dürfen?

 

Ebenso ist es für mich kein Argument, wenn einer ausserorts 65 km/h fährt, um Sprit zu sparen.

Auch wenn der Sprit wieder mal arg teuer ist (Danke liebe Bundesregierung für Mineralölsteuer/Ökosteuer/Mehrwertsteuer), und er dem Einzelnen zu teuer ist, muss dieser eben auf die öff. Verkehrsmittel umsteigen (oder zu Hause bleiben).

Solange er dabei niemanden großartig behindert bzw. ein jeder, der es gern möchte, überholen kann, ist das völlig ok und obliegt seiner eigenen Entscheidung.

Link to post
Share on other sites

Wenn ich auf (sehr) ältere Mitbürger am Steuer treffe, die vor mir herumnudeln, stelle ich mir vor, das könnte jetzt meine Mutter oder mein Stiefvater sein........

 

Und beide sind sehr liebe Menschen, die einzigartige Stärken besitzen, auch wenn autofahren nicht (mehr) dazu zählt. Und auch alte Menschen haben ein Recht auf (motorisierte) Mobilität, meine ich.

 

LG!

Eribär

Link to post
Share on other sites
Und auch alte Menschen haben ein Recht auf (motorisierte) Mobilität, meine ich.

Ganz genauso sehe ich das auch!! Meine Mutter ist auch nicht mehr die jüngste, vergißt gelegentlich für einige Sekunden mal das Schalten und fährt max. bis zum Limit, also igO ca. 50, agO idR ca. 80. Und auch bei ihr denke ich, daß sie ein Recht auf motorisierte Mobilität hat. Wer schneller will, soll sie doch überholen.

Link to post
Share on other sites

ach ja, meine wunschvorstellung wäre, dass ab und zu auf ner landstrasse einfach mal kurz zur seite gefahren wird, wenn sich eine schlange gebildet hat. dann kann jeder überholen und alle sind glücklich. umgekehrt wäre es natürlich auch schön, wenn nicht jeder der mit 100 einen lastwagen überholt, gleich eine lichthupe befürchten müsste.

aber dichter verkehr macht nun mal solches verhalten immer schwieriger. schade.

Link to post
Share on other sites
Tom hat es auf den Punkt gebracht, Zitat ...andererseits sollte jedem autofahrer der gesunde menschenverstand sagen, wenn sich hinter einem eine lange schlange bildet, dass irgendwas nicht stimmen kann.

 

Gruß Highspeedbiker

 

1. alle hinter mir wollen NICHT die STVO einhalten, ich fahre exakt Limit, der Straßenzustand erlaubt es. Auf die Rücksicht nehmen durch Platz machen ist nicht gefordert.

 

2. Die schneller wollten können nicht überholen, Sicht und Gegenverkehr lassen es nicht zu.

 

 

Eine Situation oft auf EINSPURIGEN längeren Autobahnbaustellen auftritt, oder exakt fahrend rechte Spur mit vielen LKWs in deren Überholverbot.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...