Guest Tom19 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 hallo, ich bin heute aus einer geschlossenen ortschaft gefahren,vor mir ein anderes Auto.Also erst ist er 80 km/h gefahren bei erlaubten 100 /h ich konnte nicht überholen da eine kurve war.Nach der kurve fuhr er immer noch 80/h ich setze zum überholvorgang an mit 110 km/h und in dem augenblick beschleunigt er mindest auf ca. 130 km/h,sodass ich meinen überholvorgang nach längeren fahren auf der überholspur(im dem hoffen das er wieder abbremst) abbrechen musste da gegenverkehr in der ferne kam. Gegenverkehr wurde keiner gefährdet auch kein rückliegender verkehr(autos hinter mir) ich will nur wissen ob ich beim nächsten mal eine Anzeige wegen Nötigung gegen den VT machen kann? und ich hab ihn weder von hinten die lichthupe gezeigt wo er 80 km/h gefahren ist,ich wollte ihn ganz einfach nur überholen Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 Er darf oder durfte nicht beschleunigen, während Du überholtest. Das ist aber lediglich eine Owi. Als Nötigung würde ich das rechtlich gesehen nicht werten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 ich versteh aber trotzdem nicht warum er erst 80 oder 90 gefahren ist und dann durchgehend bis zur nächsten ortschaft ca. 130 gefahren ist das mit dem beschleunigen hat angefangen wo ich zum überholen angesetzt hab,weil meine 110-115 km/h km/h haben nicht mal bis heck des beschleunigenden autos gereicht weil ich fuhr erstmal nach ende der geschlossenen ortschaft hinter einem anderen auto,das das 80 fahrende auto vor der kurve überholte Quote Link to post Share on other sites
baguette 3 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 Solche Kasper gibt´s immer wieder - die Straßen sind geradezu voll davon, heut hatte ich auch so einen (mit 45 bei , und als es dann zweispurig wurde, wie ein Irrer auf´s Gas gehämmert - nur durch die Kurve hat er sich dann nicht getraut).Würde ja auch gern mal wissen, was in so Köpfen vorgeht... Aber halt schwer bis zwecklos, sowas nachzuweisen... Grüße, b. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 hab erst vor 1 -2 monaten so nen fall gehabt,da ist einer mit ca. 60 auf ner straße gefahren wo 100 erlaubt war. Eine freundin und ich hatten den Verdacht das er Alkohol(mit ausfallerscheinigunggen) konsumiert hat,da er trotz heranahenden gegenverkehrs ziemlich weit in der mitte fuhr.Es war so gegen 21 uhr. Bin ne Zeitlang hinter ihm hergefahren und er ist einmal ganz am rand gefahr ein stück und dann ein stück ziemlich weit in der mitte usw..Hab mich nicht getraut zu überholen da ich angst hatte er lenkt grad in dem moment zu weit in die mitte und es kommt zur einem seitlichen zusammenstoß. Kann ich nähstes mal auch auf verdacht die polizei anrufen?meines wissens müssen die dem dann nachgehen. Passiert mir dann rechtlich gesehen nichts wenn sich der verdacht dann trotzdem als falsch erweist? Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 Das ist aber lediglich eine Owi. Als Nötigung würde ich das rechtlich gesehen nicht werten.Man könnte es auch als versuchten Mord sehen, je nachdem wo die Fahrzeuge waren und wo der Gegenverkehr war. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 Gegenverkehr war in weiter ferne,ich sah die scheinwerfer von weitem Bei gegenverkehr hätte ich sicher nicht mehr überholt, Stichwort 315 Stgb zur info hinter mir war kein weiteres auto Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 17, 2009 Report Share Posted November 17, 2009 Man könnte es auch als versuchten Mord sehen, je nachdem wo die Fahrzeuge waren und wo der Gegenverkehr war.Man könnte auch sagen, Du übertreibst maßlos oder machst einen Scherz. Je nachdem, ob man Dich kennt und Deine Äußerung einzuschätzen weiß oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Goldbrand 2 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 Passiert mir dann rechtlich gesehen nichts wenn sich der verdacht dann trotzdem als falsch erweist?Kann sich mal jemand dazu äußern? Dürfte ja eigentlich keine Konsequenzen haben oder? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 Bei der Feuerwehr wurde solches immer mit 1-3 verschluesselt: Fehlalarm in gutem Glauben. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 ich will nur wissen ob ich beim nächsten mal eine Anzeige wegen Nötigung gegen den VT machen kann?@tom19: Solche Spinner gibt es immer wieder, die plötzlich aufwachen und dann einem absichtlich den Überholvorgang erschweren. Leider kommen diese Zeitgenossen ungeschoren davon. Die von @bluey erwähnte Owi ist kein Quotenbringer, also eine Phantom-Owi in der Praxis.Anzeigen bringt nix. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder brichst Du den Überholvorgang ab oder bist mit einem überlegen motorisierten Fahrzeug unterwegs, dann existiert dieses Problem nicht. Und Lichthupe kannst Du doch verwenden zur Signalisierung der Überholabsicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 18, 2009 Report Share Posted November 18, 2009 ich wollte auf keinen fall 130 km/h fahren bei erlaubten 100,ich wollte ihn mit 115 km/h überholen und dann diese geschwindigkeit(110 km/h)beibehalten Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 Solche Idioten gibts wirklich sehr oft. Gut wenn mann dann genug Leistung hat um denen kein Sieg zu gönnen Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 @raserfan natürlich unter jeglichem ausschluss einer möglichen gefährdung des gegenverkehrs und ich würde mich nicht wundern wenn eine Polizeistreife denkt ihr liefert euch ein illegales rennen,und ich würde den gleichen gedanken haben wenn er 130 fährt und du ihn mit 150 oder überhohlst und ich hinter dir wäre Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 ich versteh aber trotzdem nicht warum er erst 80 oder 90 gefahren ist und dann durchgehend bis zur nächsten ortschaft ca. 130 gefahren istIch kann das auch nicht ganz nachvollziehen. Vielleicht verletzte Eitelkeit, zu kurzer #######... Da ich oft flott unterwegs bin, kommt es häufig zu Überholvorgängen meinerseits. Dabei passiert mir das nahezu täglich, dass mein Vordermann mit verschiedenen Mitteln versucht, meinen Überholwunsch zu vereiteln. Das ist völlig normal. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 vielleicht hat er das mit absicht gemacht und wollte es drauf anlegen das ich versuche ihn zu überholen naja beste lösung in so einem fall den überholvorgang abbrechen,bevor noch etwas passiert z.B. vor lauter ''den muss ich überholen'' von der straße abkommen oder den gegenverkehr nicht beachten Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 jetzt im winter überhole ich nicht so oft z.B. wegen Glatteis oder bei nebel am morgen und fahre auch langsamer weil nächstes jahr gibt es wieder einen sommer...... Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 Das Verhalten des Überholten kann durchaus auch eine Straßenverkehrsgefährdung sein, s. § 315c StGB (grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt und dadurch Leib oder Leben........)Dieses sonst bei Überholvorgängen falsch fährt ist bei dem geschilderten Beschleunigen, um den Überholvorgang des anderen zu verhindern, tatbestandsmäßig. Streitfrage ist eher das rücksichtslos (subjektiver Tatbestand). Im beschriebenen Fall könnte auch die Gefährdung fraglich sein, wenn der Überholvorgang bei Erkennen des Gegenverkehrs noch gefahrlos abgebrochen werden konnte. Der Überholte wird sagen, dass er dich gar nicht bemerkt hat und nach Ortsende ganz normal beschleunigt hat. Oder er hat dich bemerkt, aber gesehen dass Gegenverkehr kommt und er wollte dir das gefahrlose Einscheren hinter ihm ermöglichen. Man sollte eben vorher wissen, ob mans drauf hat. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 vielleicht hat er das mit absicht gemacht und wollte es drauf anlegen das ich versuche ihn zu überholen Kann man nicht mit Bestimmtheit sagen. Du kannst aber dennoch zu 99% davon ausgehen, dass es Absicht war. Nochmal: Überholverhinderern in der von Dir beschriebenen Weise begegne ich täglich. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted November 20, 2009 Report Share Posted November 20, 2009 @bluey&videofan: Wieviel Owis habt Ihr in eurer Laufbahn diesbezüglich schon geschrieben bzw. sogar § 315c StGB angesetzt? Quote Link to post Share on other sites
Lord of Doom 2 Posted November 20, 2009 Report Share Posted November 20, 2009 Da ich oft flott unterwegs bin, kommt es häufig zu Überholvorgängen meinerseits. Dabei passiert mir das nahezu täglich, dass mein Vordermann mit verschiedenen Mitteln versucht, meinen Überholwunsch zu vereiteln. Das ist völlig normal. Beste Lösung ist so viel Leistung, dass der Muppet denkt er fährt rückwärts wenn er versucht mit "Vollgas" die Lücke zuzumachen. Dieselschräubchen hat Recht, passiert heutzutage regelmäßig. Und das ist leider tatsächlich typisch deutsch. Man traut sich nicht schneller, in Kurven schon gar nicht, aber überholt werden geht gegen die eigene Ehre. Also drauf sobald der Andere ansetzt. Ganz typisch in kleineren Kolonnen, wenn 3-4 Fahrzeuge nacheinander überholt werden. Was- der traut sich das und ich nicht? Dann versuchen wir doch mal ihn rauszusperren. M.E. sollte gegen solche mal mit derselben Härte vorgegangen werden wie gegen die ominösen Raser und Drängler-Phantome, die von der Obrigkeit so gern beschworen werden. Selbst wenn man theoretisch 315c geben kann wird es 0.1 Prozent der anzeige-aufnehmenden überhaupt in Betracht ziehen. Ungleichheit der Waffen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 20, 2009 Report Share Posted November 20, 2009 @videofan von einer straßenverkehrsgefährdung von der Seite des Überholten kann in meinem fall keine rede sein da der gegenverkehr in weiter ferne war und ich von weitem die scheinwerfer der entgegenkommenden fahrzeuge sehen konnte,und als ich merkte das es mit dem überholen nichts wird gefahrlos ohne jegliche gefährdung anderer wieder einscheeren konnte. und der rückliegende verkehr(autos hinter mir)konnten nicht gefährdet werden beim wiedereinscheren da es keine autos hinter mir gab und wenn ich bei kommenden gegenverkehr noch überholt hätte oder es versucht hätte,hätte ich 315 § Stgb am hals(überholen bei gegenverkehr) Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted November 20, 2009 Report Share Posted November 20, 2009 ich wollte ja keine 130 fahren,ich wollte nur 115 km/h fahren und wollte ihn überholen weil er mir mit 80 oder 90 zu langsam war als das ich hinter ihm her fahren wollte hab ihn vorher weder die lichthupe gezeigt um ihn zum schneller fahren zubringen noch angehupt oder bin zu dicht aufgefahren das gefahrlose einscheeren ermöglich?!? wenn er seine geschwindigkeit gehalten hätte und nicht beschleunigt hätte,wäre die hilfe zum wiedereinscheeren zu 1000 %nicht erforderlich gewesen Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted November 20, 2009 Report Share Posted November 20, 2009 @bluey&videofan: Wieviel Owis habt Ihr in eurer Laufbahn diesbezüglich schon geschrieben bzw. sogar § 315c StGB angesetzt?Keine. Um eine Owi schreiben zu können, müßte man IMHO selbst der Überholer sein, denn anders läßt es sich kaum feststellen, ob da jemand einen anderen am Überholen hindert, indem er selbst beschleunigt. Und die Hürden, um einen 315c zu begründen, sind denn doch schon recht hoch. Da müßte schon einiges mehr zusammenkommen. Und solches in vergleichbarer Situation habe ich noch nicht erlebt. Quote Link to post Share on other sites
Waschbaerbauch 40 Posted November 20, 2009 Report Share Posted November 20, 2009 Und die Hürden, um einen 315c zu begründen, sind denn doch schon recht hoch.dein kollege goose wirft ihn dafür aber recht schnell in die runde Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted November 20, 2009 Report Share Posted November 20, 2009 @m3 & Tom19Ich habe lediglich die rechtliche Seite dargestellt und die ist schon korrekt. Dass es Nachweisprobleme geben wird, habe ich ebenso anhand der möglichen Ausreden des Überholten skizziert. Dass es diese Fälle gibt, zeigt ja gerade die Schilderung von Tom19 und anderen. Ich möchte nicht wissen, wie oft der Überholer bei einem tatsächlichen Unfall die alleinige Schuld tragen musste. Wäre in so einer Situation bluey mit seinem Videomobil hinterher gefahren, hätte er es bestimmt angezeigt. Aber es wäre nun mal großer Zufall. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 9, 2009 Report Share Posted December 9, 2009 ja meinstes bringt das echt nichts,weil der jenige dann genau das gegenteil behauptet ich werde recht häufig zeuge einer straßenverkehrgefährdung,wie z.B. heute als ich hinter einem auto gefahren bin,das seinen vordermann und einen LKW überholt hat mit stark überhöhter geschwindigkeit obwohl er den entgegenkommenden Traktor gesehen haben muss,es hat verdammt knapp ausgesehen da ihm der traktor schon die lichthupe gezeigt hat und ist anschließend mit ca. 130 davon gefahren wenige sek. vorher hat das gleiche ein weiteres auto überholt und hat es ausschließend stark ausgebremst da er sonst ebenfalls den gegenverkehr gefährdet hätte wenn er nicht in der lücke vor dem überholten auto knapp einscherte ich finde schon das das verhalten eine straßenverkehrgefährdung ist soclhen leuten gehört meiner meinung der führerschein erst nach einer positiven MPU zurückgegeben denkt ihr das es was bringt sich beim nächsten mal das kennzeichen zu notieren,um anzeige zu erstatten wegen 315 § STGB,weil wenn ich so etwas sehe bin ich meistens zu aufgeregt ob es nun zum unfall kommt oder nicht um mir das kennzeichen zu merken. Quote Link to post Share on other sites
DerBaerMimGewehr 0 Posted December 10, 2009 Report Share Posted December 10, 2009 wenige sek. vorher hat das gleiche ein weiteres auto überholt und hat es ausschließend stark ausgebremst da er sonst ebenfalls den gegenverkehr gefährdet hätte wenn er nicht in der lücke vor dem überholten auto knapp einscherteWie wäre es denn, wenn die Leute, die sich gerne hinter einem LKW einreihen und diesen nicht überholen wollen einfach mal den Mindestabstand einhalten, damit schnellere VT beim Überholen nicht in eine 10m Lücke einscheren müssen. Das ist allenfalls eine Abstandsunterschereitung des Überholten, bei der sich eine Bestrafung definitiv lohnen würde. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted December 10, 2009 Report Share Posted December 10, 2009 @Tom19ich werde recht häufig zeuge einer straßenverkehrgefährdung,wie z.B. heute als ich hinter einem auto gefahren bin,das seinen vordermann und einen LKW überholt hat mit stark überhöhter geschwindigkeit obwohl er den entgegenkommenden Traktor gesehen haben muss,es hat verdammt knapp ausgesehen da ihm der traktor schon die lichthupe gezeigt hat und ist anschließend mit ca. 130 davon gefahren wenige sek. vorher hat das gleiche ein weiteres auto überholt und hat es ausschließend stark ausgebremst da er sonst ebenfalls den gegenverkehr gefährdet hätte wenn er nicht in der lücke vor dem überholten auto knapp einscherte ich finde schon das das verhalten eine straßenverkehrgefährdung ist soclhen leuten gehört meiner meinung der führerschein erst nach einer positiven MPU zurückgegeben denkt ihr das es was bringt sich beim nächsten mal das kennzeichen zu notieren,um anzeige zu erstatten wegen 315 § STGB,weil wenn ich so etwas sehe bin ich meistens zu aufgeregt ob es nun zum unfall kommt oder nicht um mir das kennzeichen zu merken. lieber Tom, ich möchte dir nicht zu nahe treten, es drängt sich mir aber der Eindruck auf, dass du nicht über die erforderliche Erfahrung auf der Straße und in Rechtswissenschaften besitzt um die von dir geschilderten Vorgänge richtig einzuordnen.Auch ich zähle zu den Verkehrsteilnehmern die häufiger mal mehr als ein Fahrzeug überholen und dabei auch das ein oder andere mal einscheren.Das liegt darin begründet, dass inzwischen ein Großteil der Verkehrsteilnehmer überhaupt nicht mehr überholt, entweder aus Unsicherheit oder "ökologischer Vernunft".Der Grundsatz, dass immer das erste Fahrzeug hinter dem Hindernis überholen soll ist zwar existent, wird aber nicht mehr umgesetzt. Typisches Szenario auf den oft kerzengeraden Bundesstraßen in unserer Gegend : -Traktor mit Anhänger fährt 45-LKW dahinter in ausreichendem Abstand (weil diesem klar ist, dass er einen gefahrlosen Überholvorgang kaum schafft)-1.PKW Fahrer(-in) hinter dem LKW traut sich nicht, oder überholt aus Prinzip nicht.-2.PKW Fahrer wartet geduldig auf den nie stattfindenden Überholvorgang von PKW1-3. - 6. PKW : siehe PKW2 Wenn ich mir das einen Weile angeschaut habe und nichts passiert, beginne ich als 7. PKW die Kolonne zu überholen, oft gelingt das in einem Zug, manchmal geht es aber nicht ohne Einscheren, einige Fahrer lassen eine Lücke zum Einscheren, viele aber versuchen "dicht" zu machen und den Überholer zu "erziehen" inkl. Lichthupe und Leibesübungen, oft sind es diese Verhaltensweisen die die Aktion von weiter hinten als gefährlich erscheinen lassen. Ich hielte es für eine sinnvolle Erfahrung für eben diese Kandidaten ein paar hundert Kilometer Landstraße südlich von Verona zu verbringen, dort "erfährt" man wie diszipliniert und unkritisch Deutscher Straßenverkehr doch ist, und deineSicht der hiesigen Vorgänge wären sehr schnell eine andere. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 10, 2009 Report Share Posted December 10, 2009 hallo, heute ist mir etwas neues passiert bin auf einer landstraße gefahren mit 115 km/h(100 erlaubt)es war stock dunkel hat sehr stark geregnet.Ich hatte vorschriftsmäßig mein abblendlicht an.Vor mir freie fahrbahn,auf der gegenseite eine sehr lange fahrzeugkolonne.Soweit alles in Ordnung. Auf der gegenfahrbahn fährt ein moped o. roller am fahrbahnrand,und dieses wird plötzlich von einem auto überholt und ich bin in unmittelbarer nähe(höhe vom moped).Ich denke wenn es zu einer berührung gekommen wäre,wäre mein spiegel weg bei so einer geschwindigkeit oder? Es kann auch gut möglich sein das ich mir das nur eingebildet hab aufgrund der vielen scheinwerfer,dunkelheit und des schlechten wetters,und das auto wieder hinter dem moped eingeschert ist.Aber in dem moment hat es wirklich so ausgesehen als hat das auto das moped überholt. Ich hab auch keinen Knall wargenommen.Ich hab mir jetzt vorgenommen das auto morgen früh genau zu betrachten und ggf. der Polizei die situation schildern. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 10, 2009 Report Share Posted December 10, 2009 Steht die "19" hinter Deinem Nick für Dein Alter? Quote Link to post Share on other sites
DerBaerMimGewehr 0 Posted December 10, 2009 Report Share Posted December 10, 2009 Steht die "19" hinter Deinem Nick für Dein Alter?Oder für den Jahrgang 1919, was auf das gleiche rauslaufen würde Auf der gegenfahrbahn fährt ein moped o. roller am fahrbahnrand,und dieses wird plötzlich von einem auto überholt und ich bin in unmittelbarer nähe(höhe vom moped).Ich denke wenn es zu einer berührung gekommen wäre,wäre mein spiegel weg bei so einer geschwindigkeit oder?Bist du auch ganz rechts gefahren auf deiner Fahrbahn? Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted December 11, 2009 Report Share Posted December 11, 2009 bin auf einer landstraße gefahren mit 115 km/h(100 erlaubt)es war stock dunkel hat sehr stark geregnet.Ich hatte vorschriftsmäßig mein abblendlicht an.Vor mir freie fahrbahn,auf der gegenseite eine sehr lange fahrzeugkolonne.Soweit alles in Ordnung.Ich find das nicht in Ordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt bei optimalen Bedingungen. Diese waren laut deiner Schilderung bei weitem nicht gegeben. Trotzdem überschreitest du die zulässige Höchstgeschwindgkeit um 15km/h, anstatt dein Tempo nach §3 Abs. 1 StVO Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. zu wählen. Vielleicht solltest du erstmal deine eigene Fahrweise kritisch hinterfragen, bevor du anderen Verkehrsteilnehmern irgendwas unterstellst? Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 hallo jensl669, da es bei uns im ort und umgebung(kleinstadt)kaum radarkontrollen und laut blitzer.de nur 4 häufige meßstellen(vielleicht mal alle 2-3 monate ein blitzer) gibt reitzt es mich schon mal so um 20 km/h + zu schnell zufahren. Ich fahr lieber schnell weil es mir spaß macht,aus dem grund weil ich andere nicht unnötig behindern will oder zu gefährlichen überholmanövern verleiten will,durch meine ''Strich 100 Fahrrerei'' Mich reizen halt die leute die meinen bei erlaubten 100, 80 fahren zu müssen,da hab ich erst letztens einen überholt auch wenn ich paar durchgezogene linien im kreuzungsbereich überfahren hab.Ich finde solchen Leuten sollte man die fahrerlaubnis entziehen,da sie dadurch nur eine Gefahrsituation heraufbeschwören. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 Mich reizen halt die leute die meinen bei erlaubten 100, 80 fahren zu müssen,da hab ich erst letztens einen überholt auch wenn ich paar durchgezogene linien im kreuzungsbereich überfahren hab.Ich finde solchen Leuten sollte man die fahrerlaubnis entziehen,da sie dadurch nur eine Gefahrsituation heraufbeschwören.Irgendwer wird dich irgendwann einfangen. Lass uns hoffen, dass es kein Baum ist... Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 Ganz meine Meinung. Solchen Leuten, die einpaar durchgezogene linien im kreuzungsbereich überfahrenweil sie meinen, unbedingt verbotswidrig überholen zu müssen, sollte man die fahrerlaubnis entziehen,da sie dadurch nur eine Gefahrsituation heraufbeschwören. @Tom19: Merkst du eigentlich noch was? Du hast jetzt seit ein paar Wochen den FS und hältst dich für den einzig perfekten Fahrer. http://wuerziworld.de/Smilies/boewu/boewu20.gif Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 @jens paar wochen? seit August 2008 Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 ich hab ihn damals auch nur im überholverbot überholt weil es nach der aufhebung des verbots nicht mehr gefahrlos möglich war da dann mehrere unübersichtliche kurven kommen und wenn ich so etwas mach dann ohne jegliche gefährdung des übrigen verkehrs. Meistens ist es aber so das ich das fehlverhalten anderer ausbessern muss,wie z.B. letztens wo ich in einem kreisverkehr stark abbremsen musste um einen unfall zu verhindern da der andere PKW Fahrer ohne zu schauen in den kreisverkehr eingefahren ist jetzt im winter wird eh nicht mehr so schnell gefahren besonders bei schlechten wetterverhältnissen überhole ich selten andere autos Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 @jens paar wochen? seit August 2008Ich hab meinen FS seit 25 Jahren, dagegen sind es bei dir wirklich nur ein paar Wochen. Meistens ist es aber so das ich das fehlverhalten anderer ausbessern mussJa, sowas muss ich auch öfter mal. Meist sind das dann junge Fahranfänger, die sich selbst und ihre Fähigkeiten total überschätzen, also genau solche jungen Heißsporne wie du. Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 Und was sagst du zu der feststellung das die meisten Alkoholfahrten im Straftatenbereich(1,1 Promille) in unserer Umgebung auf das Kontovon Leuten 50+ gehen? Vorfahrt missachtungen gehen auch häufig auf das konto älterer Leute meine Meinung egal welcher Alkohlwer ert in so einem alter ab zur MPU!!! Quote Link to post Share on other sites
Guest Tom19 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 im nüchteren zustand kann man die situation noch einschätzen was man alkoholisiert nicht mehr kann die Feststellung basiert auf Polizeimeldungen,wie ein in einem fall z.B. ein 56 jähriger mit 2,0 noch fahren kann ist mir schleierhaft Quote Link to post Share on other sites
jensl669 0 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 Und was sagst du zu der feststellung das die meisten Alkoholfahrten im Straftatenbereich(1,1 Promille) in unserer Umgebung auf das Kontovon Leuten 50+ gehen? Vorfahrt missachtungen gehen auch häufig auf das konto älterer LeuteHast du für diese Behauptungen auch irgendwelche seriösen Quellen? meine Meinung egal welcher Alkohlwer ert in so einem alter ab zur MPU!!!Ja ne, is klar. die Feststellung basiert auf Polizeimeldungen,wie ein in einem fall z.B. ein 56 jähriger mit 2,0 noch fahren kann ist mir schleierhaftAch je, wenn ich mal so in den einschlägigen MPU-Foren lese, dann schlagen da auch wesentlich jüngere auf, die mit 2‰ oder im Drogenvollrausch noch Auto fahren konnten. Was haben eigentlich Alkoholverstöße anderer Leute mit deiner Meinung, daß du der perfekte Fahrer bist, zu tun? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted December 12, 2009 Report Share Posted December 12, 2009 egal welcher Alkohlwer ert in so einem alter ab zur MPU!!!Wie begründest Du den Wunsch nach einer MPU für alle alkoholbedingten Verkehrsauffälligkeiten? Und was genau unterscheidet einen älteren Autofahrer von einem jüngeren? Was weisst Du über die MPU? Quote Link to post Share on other sites
DerBaerMimGewehr 0 Posted December 14, 2009 Report Share Posted December 14, 2009 Gegen überholtwerden im Überholverbot habe ich überhaupt nix, Autofahren hat nichts mit Stolz zu tun!Aber wer austeilen (sprich verboten überholen) kann, der muss auch einstecken (sprich für andere Deppen bremsen) können.Die MPU, und vor allem die Alkohol-MPU, ist in vielen Fällen meiner Meinung nach unmenschlich und nicht geeignet, die Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Ich glaube nicht mal, dass es ein geeignetes Mittel dazu gibt. Quote Link to post Share on other sites
ThePinky 3 Posted January 5, 2010 Report Share Posted January 5, 2010 Tjo, das kenn ich als ich 18-20 war bin ich auf so manchen strecken mit 100-120 langgeheizt, war ja 100 erlaubt....bis auf der gleichen strecke ein freund mit 60 nen unfall hatte und 2 wochen komma die folge waren.... nun nach 15 jahren führerschein empfinde ich sogar 60 als gewagte geschwindigkeit auf diesen strecken... was will ich damit sagen? mit dem alter kommt die erfahrung und das WISSEN was alles passieren kann.und aus diesen gründen empfiehlt es sich mit sicherheitsreserven zu fahren, anders gesagt ich fahre selbst gern flott/sportlich, aber was ich manchmal mit ansehen muss wie dann manche überholen, das fällt dann unter lebensmüde... weil keinerlei reserven, minimales fehlverhalten anderer könnte in solchen situationen tödlich enden... @Tom19überleb erstmal deine Probezeit und bete das dich niemand erwischt bei deinem Treiben Quote Link to post Share on other sites
Roombender 0 Posted January 5, 2010 Report Share Posted January 5, 2010 @jens paar wochen? seit August 2008 Wow. Ich habe meinen seit über 30 Jahren.Anbrennen lasse ich auch nichts. Aber du lieber Kollege, bist noch ganz am Anfang deiner Lernphase.Sei nur mal froh, dass deine Kiste sehr wahrscheinlich ABS und vielleicht sogar ESP hat.Sonst würdest Du sehr wahrscheinlich längst am Baum hängen. Bei solchen Fällen wie Du die schilderst, hast Du entweder die Erfahrung und die Power,deinen Überholvorgang zügig und auch trotz impulsiv schneller fahrender zu "Überhohlender"zu beenden oder du musst eben zurückstecken.Schön ist das Verhalten des anderen wirklich nicht.Aber damit muss man immer rechnen.Passiert mir auch 2-3 Mal im Jahr (bei ner Jahresleistung von 60-80 tsd. Km.) Grüße Roombender Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.