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baguette

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  1. Nun ja, immerhin hat die Rechtsprechung festgelegt, daß Radlinge keinen vollen Schadensersatzanspruch haben, wenn Ihnen ein Aussteiger ´ne Autotür vor den Latz knallt. Da ist ein Meter Abstand eher knapp gewählt... Und wirklich regelkonform überholen kann man wohl in den seltensten Fällen, wenn die Gegenspur nicht frei ist. Nur mal nachrechnen, was die Rechtsprechung so fordert: 1m Abstand zum Rand, 1m Breite Radling, 1,50m Überholabstand, 2m Breite Auto - unter 5,50 Fahrbahnbreite ist wirklich regelkonformes Überholen gar nicht möglich (und ja, insgesamt finde ich das auch absurd). In der Pra
  2. Unfälle bei "Winterglätte" eignen sich ja immer besonders gut zur Begründung genereller Limits... Aber ja: Seinerzeit hab ich schon gestaunt, als es so gar kein Limit gab. Aufgrund der Streckenführung kann man schon ´ne oder sinnvoll finden. Aber wenn die Straßenbehörde kurz nach der Eröffnung, zur besten Gewährleistungszeit, massive und unsichtbare Straßenschäden "entdeckt", sollte es eigentlich möglich sein, die Baufirma zügig zu einer ordnungsgemäßen Bauausführung zu verpflichten... (Und im Ernst: Nach allem, was ich über Straßen erFAHREN habe, gibt es im deutschen Autobahnnetz wo
  3. Um mal einen Blick ins Nachbarland zu tun: Dort gibt es nicht mehr Cannabiskonsumenten als hier. Und die Trennung der Märkte halte ich durchaus für ein gewichtiges Argument, um den Einstieg in härtere Drogen zu erschweren. Und zu den anderen Drogen: Sucht ist eine Krankheit, kein Verbrechen - und der allergrößte Teil der Probleme entsteht, WEIL das Zeug illegal ist. Und selbst eine 24h-Luxusrundumbetreuung mit kontollierter Abgabe würde die Krankenkassen (oder wer das zahlt) weniger kosten als die Behandlung der ganzen Krankheiten, die man sich als Fixer heutzutage so einfängt.
  4. Wie waren denn die Straßenverhältnisse da, wo man Dich rausgezogen hat? Hast Du (idealerweise) ein Photo vom Straßenzustand? Es muß schon "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" geherrscht haben, ein wenig Schnee am Straßenrand dürfte für einen Verstoß nicht reichen. Obwohl es darüber wohl noch nicht besonders viel Rechtsprechung gibt Aber darüber, was vernünftig ist, red ich jetzt nicht. An den TE vielleicht so viel: Es geht auch ums Bremsen. Grüße, b.
  5. Der Gesetzestext gibt in der Tat nichts davon her, daß auf der Plakette das aktuelle Kennzeichen stehen muß. Aber es gibt zumindest Urteil(e), die das fordern (um den gebeutelten Überwachungskräften das überwachen zu erleichtern). Gleiches übrigens auch, wenn neben der korrekten Plakette noch eine alte mit altem Kennzeichen klebt... Woher die Urteile sind und wie jetzt in Ffm Recht geradebrecht wird, entzieht sich meiner Kenntnis, aber wenn dann Justitias Bodenpersonal auf die Idee kommt, den Regelsatz anzusetzen, hat man nicht wirklich was gewonnen... Aber die Behörde möge doch behilflich s
  6. Wie stark Du da beschleunigt hast oder nicht, können wir hier nicht wissen. Bei Induktionsschleifenblitzern (wird wohl einer sein im Tunnel?) sind i.d.R. ein paar Markierungen auf der Straße aufgemalt, mit denen die Messung auf Plausibilität geprüft werden kann. Ob sich das jemand mit Sachverstand "mal so" anschauen kann, oder der volle Gutachtersatz fällig wird, mußt Du selbst herausfinden (bzw. Dein Anwalt) Grüße, b.
  7. @rth: Ist mir jetzt zu weit, dorthin zu fahren, hab heut noch was anderes vor. Ansonsten guxtu StVO, Anlage 2, Nr. 55 und § 45, Abs. 9 MfG
  8. Ganz so einfach ist es ja nun auch nicht: Hier ist ja das Limit mit einem Gefahrenzeichen gekoppelt - und endet somit, wenn die Gefahrenstelle vorbei ist. Bei einem "Achtung Kinder" ist das natürlich überaus schwammig. Wenn man aber davon ausgeht, daß Schilder nur dort aufgestellt werden, wo sie "zwingend geboten" sind und vor besonderen Gefahrenstellen warnen sollen, und nicht vor dem, womit man ohnehin immer rechnen muß, läßt sich schon herleiten, daß die anordnende Behörde den Bereich der Haltestelle und des Fußwegs, der da linkerhand wegführt, besonders schützen will. Wenn dann eine an
  9. 1) Threadtitel bitte lesen! 2) Die Menschen, die sich bei Wind und Wetter bis tief in die Nacht von ihren Familien getrennt selbstlos um unser aller Bestes sorgen verdienen natürlich unser tiefstes Mitgefühl. 3) Wer mit einem ausreichend auswärtigen Wohnsitz gesegnet ist, kann mit dem Arm des Gesetzes gerne seinen Schabernack treiben: http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=673055 Aber die beste Voraussetzung, hier die große Moralkeule zu schwingen, ist´s ja nun nicht gerade
  10. Ne schöne Lektion in PSS gekriegt: Feierabendnachhausefahrt, schon dunkel, so ein ideologiegetriebenes -Schild, der Kolonnenführer muß wohl 38 gefahren sein, bremst im Angesicht des Meßgeraffels, der Rest natürlich auch. Nr. 3 (ich) und Nr. 4 müssen im Meßbereich wohl halsbrecherische 39 gerassst sein... Dreckspack! Haben der Bürgermeister und seine Lakaien wieder was Tolles zum Hinternabwischen ergattert
  11. Hast du da ein paar mehr Infos zu den Reifen? Prinzipiell find ich den Gedanken, einen ordentlichen Gummi auf eine gebrauchte Karkasse zu backen, nicht verkehrt. Bisher hab ich über Runderneuerte aber entweder gar nix oder katastrophales gehört... Grüße, b.
  12. Mir scheint doch eher, dass man sich da auf die relevanten Notfalleinsaetze beschraenkt hat....... ... und festgestellt, daß es also an Regentagen weniger Notrufe gibt als an trockenen. Die sich natürlich in allen anderen gesundheitsrelevanten Faktoren überhaupt nicht unterscheiden. Und natürlich ist´s da am sinnvollsten, erstmal die "Stinker" zu enteignen, die solch ultrakleine Partikel gar nicht erst produzieren
  13. Kam denn da kein Photo mit? Oder, in AusgeBrandenburg gibbet dat Ganze doch auch Online, also mit Zugangsdaten zum Photo? Mal reinschauen wäre schon hilfreich. Wenn sie Dir schon das schöne Angebot eines Zeugenfragebogens machen, kannst Du ihn auch weiterreichen (nicht selbst ausfüllen!) und sie ein bißchen beschäftigen. Das Risiko, daß sie das Photo doch noch genau anschauen und Dir dafür 23,50 in Rechnung stellen besteht natürlich, wenn sie im Prinzip schon den Richtigen haben...
  14. Ohne die Paragraphen zu kennen - ich denke mal, die österreichischen s werden analog den Deutschen entsprechende Sonderrechte haben, das zu dürfen. Im Sinne der Verkehrssicherheit halt ich das aber durchaus für "suboptimal". Andererseits: So ein Auto auf dem Pannenstreifen, ob nun mit oder ohne Warnblinker, ist durchaus Anlaß genug, ein bißchen vom Gas zu gehen, und im Falle "ohne" auch durchaus auffällig genug, daß sie getrost hinterhermessen können. Aber, wie ich die österreichischen Gepflogenheiten kenne: Wenn sie alles, was mit +8 durch so ´nen Tunnel fährt, aufschreiben würden, kämen si
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