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jensl669

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  1. Prinzipiell liegst du richtig, daß die Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine fünfjährige Tilgungsfrist hat. Und die Rechtsgrundlage, warum deine Punkte bei der Entziehung wegen der nicht fristgerechten Seminarteilnahme nicht gelöscht wurden, hast du selber gefunden. Das "Problem", welches du jetzt noch hast, ist die Entziehung selber. Die hat eine Tilgungsfrist von 10 Jahren, und hemmt während dieser Zeit die Tilgung anderer Eintragungen, also auch die Tilgung der Straftat aus 2004. Deshalb sind die 6 Punkte noch vorhanden.
  2. Ein ASP zur Punktetilgung kann man ja während der Probezeit sowieso nicht machen. Doch
  3. Mag sein, aber wenn er vielleicht noch nichts vom Crash weiß, tut er ja noch nichtmal das. Edit: Hab grad mit Matte gesprochen, er wußte bis eben noch nichts vom Crash, er hatte heut mittag kurz geschaut, da ging es wohl aber noch/wieder. Er will mal schauen. Am Server liegts wohl nicht, die verkehrsportal email-Accounts funktionieren nämlich noch
  4. Telefonisch hab ich Matte nicht erwischt, hab ihm eine Email geschrieben.
  5. Hat den denn schon irgendwer informiert?
  6. §25 Abs. 4 Satz 1 FeV Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist ordnungswidrig (§75 Nr. 4 FeV), die Regelbuße beträgt 10 EUR (BKat 168a).
  7. Das entspricht der EU-Klasse A1 (siehe Äquivalenztabelle, S. 16), also darfst du damit nur 125cm³-Maschinen mit maximal 11kW fahren.
  8. Das ist die Eignung. Wenn die FSST daran zweifelt, muß sie eine MPU anordnen. Einfach zu sagen "wir erteilen dir die FE erst mit 18 neu" wäre ein klarer Rechtsverstoß.
  9. Das entbehrt aber jeder rechtlichen Grundlage, und wenn einer der betroffenen 17jährigen mal auf die Idee kommen würde, dagegen zu klagen, würdet ihr bei euch dafür einen ordentlichen Rüffel vom Verwaltungsgericht bekommen. Eine derartige Entscheidung ist nämlich ein klassisches Beispiel für bösartige Behördenwillkür.
  10. Die FE kann erteilt werden, sobald die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wurde, auch wenn der Antragsteller dann noch keine 18 ist. Das Mindestalter für bF17 beträgt 17 Jahre (§48a Abs. 1 FeV).
  11. Der Tag der Erteilung wird nicht mitgerechnet (§187 Abs. 1 BGB), deshalb ist der 26.09.2010 der letzte Tag der Probezeit.
  12. Die Rahmengebühr für eine Neuerteilung nach vorangegangener Entziehung beträgt 33,20 bis 256 EUR. Berlin z.B. liegt mit derzeit 220 EUR ziemlich am oberen Ende. Er kann die neue Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperre beantragen, das würd ich ihm auch empfehlen. Anderenfalls verschenkt er u.U. Zeit, denn in einigen Gegenden (wieder Berlin als Beispiel) kann die Bearbeitung des Antrags durchaus drei Monate dauern. Wenn er in der Probezeit ist, muß er vor der Neuerteilung ein besonderes Aufbauseminar machen, z.B. Nafa Plus beim TÜV. Dieses Seminar kann er jetzt schon machen, er brau
  13. Man muß aber damit rechnen, daß man mit diesem FS dann in Deutschland nicht fahren darf. Dazu die Punkte und die Reaktionen der deutschen Führerscheinstelle. Die reagiert nämlich auch bei Inhabern ausländischer Führerscheine. Nö. Bei Inhabern ausländischer FS mit Wohnsitz in D wird der FS nach der Entziehung durch ein Strafgericht an die ausstellende Behörde zurückgeschickt.
  14. Das ist interessant. Ich hab bisher immer gedacht, daß verkehrspsychologische Beratungen nicht von Fahrschulen angeboten werden. Ich konnte mir nicht wirklich vorstellen, daß ein Fahrlehrer die Voraussetzungen des §71 FeV erfüllt, bzw. daß jemand der die Voraussetzungen des §71 FeV erfüllt, als Fahrlehrer arbeitet. Aber man lernt doch nie aus. Wo ist denn diese Fahrschule?
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