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Geblitzt, Von Hinten Gedrängelt


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Hallo,

 

wurde vor ca. 3 Wochen geblitzt mit 21 km/h zuschnell in ner geschlossenen Ortschaft, die ganze Zeit drängelte ein Transporter hinter mir, ist auch auf dem Foto zu sehen, Nummernschild hab ich auch, ich weiß es ist kein Grund aber kann ich es trotzdem anfechten, sind 75 € ??

 

Für Eure Antworten schon im Voraus vielen Dankl

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Hallo, Lorry,

 

Du kannst das Bild als Beweis nehmen, wenn Du Anzeige gegen den Fahrer des Transporter stellen willst, aber um das Bußgeld wirst du so m. E. nicht herum kommen.

 

Ein von hinten drängelndes Fahrzeug ist kein Grund, seine Geschwindigkeit derart zu erhöhen.

 

Wie groß schätzt Du die Wahrscheinlichkeit ein, dass so ein Fahrer absichtlich in Dein Heck fährt, wenn Du weiter mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fährst?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ein VT hat gewisse Fürsorgepflichten, die es ihm glaub' ich auch erlauben bestehende Ordnungsvorschriften zu missachten...

Der TE konnte nd durfte also nicht rechtzeitig bremsen!

Ja nee, isss klarrr....

 

Naja, der TE kann's ja versuchen, ob er damit durchkommt. Ich glaube aber eher nicht.

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Ein VT hat gewisse Fürsorgepflichten, die es ihm glaub' ich auch erlauben bestehende Ordnungsvorschriften zu missachten...

Der TE konnte nd durfte also nicht rechtzeitig bremsen!

Ja nee, isss klarrr....

 

Naja, der TE kann's ja versuchen, ob er damit durchkommt. Ich glaube aber eher nicht.

 

Kommt natürlich auf die genauen Umstände an. Zumindest hätte sie schon mal ein Beweis/Beleg - Foto für ihre Schilderung. :whistling:

 

Ein schönes Beispiel dafür, wie man sich die Waffen des Gegners zu Nutze machen kann. (1)

 

Wie gesagt, es kommt auf die genauen Umstände an. Vielleicht direkt hinter dem Begrenzungsschild geblitzt?

Auch hier gilt wieder (1).

 

Ich persönlich würde in einem solchen Fall gar nicht auf die Kulanz der Behörden vertrauen, sondern höflich um Einstellung des Verfahrens bitten mit dem Hinweis, die Sache notfalls gerichtlich austragen zu wollen.

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Nicht auf den Drängler konzentriert sondern aus Angst vor Repressalien Angst gehabt zu bremsen. Erinner dich doch noch mal genau der war doch richtig Aggresiv da hinter dir oder?

 

Und wenn du gebremst hättest hätte er auch noch gedacht du willst ihn provozieren.

 

Sollte der Punkt bedrohlich werden erstatte noch Anzeige gegen unbekannt falls du das Kennzeichen nicht hast und lege den Beleg dem Einspruch bei.

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Kommt natürlich auf die genauen Umstände an. Zumindest hätte sie schon mal ein Beweis/Beleg - Foto für ihre Schilderung.

Eher nicht. Denn das Foto ist nur eine Momentaufnahme. Was die vielen vielen Meter davor geschah, gibt das Foto nicht her. Ich wage auch zu bezweifeln, daß man nicht bremsen oder zumindest durch Gas wegnehmen das Auto verzögern kann, wenn einem jemand auf der Stoßstange hängt. Ich nehme in diesen Fällen meistens einfach nur den Fuß vom Gas. Geht hervorragend, sorgt es doch für eine durchaus ausreichende Verzögerung und eben auch dafür, daß der Nachfolgende idR ein wenig mehr Abstand hält.

 

Ein schönes Beispiel dafür, wie man sich die Waffen des Gegners zu Nutze machen kann.

Wessen Waffen? Wer ist hier der "Gegner"? Ich sehe hier nichts, was man sich wirklich erfolgversprechend zu Nutze machen könnte.

 

Wie gesagt, es kommt auf die genauen Umstände an. Vielleicht direkt hinter dem Begrenzungsschild geblitzt?

Würde keinen Unterschied machen. Man kann vorher verzögern.

 

Ich persönlich würde in einem solchen Fall gar nicht auf die Kulanz der Behörden vertrauen, sondern höflich um Einstellung des Verfahrens bitten mit dem Hinweis, die Sache notfalls gerichtlich austragen zu wollen.

Joh. Und damit würdest Du garantiert lediglich ein müdes Gähnen seitens des Sachbearbeiters ernten und irgendwann vor Gericht erscheinen dürfen, wo Dir der Richter sehr wahrscheinlich klar machen wird, daß Du Deinen Einspruch besser zurücknimmst.

 

Ich denke, du hast absolut keine Ahnung von den Pflichten, die ein Verkehrsteilnehmer hat.

Und Du meinst, Du hättest diese Ahnung? :whistling:

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Nicht auf den Drängler konzentriert sondern aus Angst vor Repressalien Angst gehabt zu bremsen. Erinner dich doch noch mal genau der war doch richtig Aggresiv da hinter dir oder?

Und wenn du gebremst hättest hätte er auch noch gedacht du willst ihn provozieren.

Sollte der Punkt bedrohlich werden erstatte noch Anzeige gegen unbekannt falls du das Kennzeichen nicht hast und lege den Beleg dem Einspruch bei.

Und? Meinst Du wirklich, daß sich der SB auf der Bußgeldstelle davon beeindrucken lassen würde? Wie oft hört der wohl solche oder ähnliche Märchen?!

 

und das alles im vollem Bewusstsein dessen, dass von deinem Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht!

http://www.verkehrslexikon.de/Module/BetriebsGefahr.php

Schön, wenn jemand etwas zitiert. Schlecht, wenn er es nicht verstanden hat oder das Zitat die eigene Aussage gar nicht untermauert.

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Wie gesagt, es kommt auf die genauen Umstände an. Vielleicht direkt hinter dem Begrenzungsschild geblitzt?

Würde keinen Unterschied machen. Man kann vorher verzögern.

 

 

Nee, überhaupt nicht...

Klar kann man Geschwindigkeitsbeschränkungen antizipieren und auch schon ohne Kenntnis dieses Umstands verzögern.

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Schön, wenn jemand etwas zitiert. Schlecht, wenn er es nicht verstanden hat oder das Zitat die eigene Aussage gar nicht untermauert.

 

Aber du hast es anscheinend verstanden. Wie flach.

Der Satz bezog sich im Übrigen auf Coelns Posting.

 

Der Umstand, dass vom eigenen Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht und man sich dessen bewusst ist, legt eine besonders umsichtige Fahrweise nahe bzw. fordert diese implizit. Es gibt aber auch andere explizite Vorschriften, die die Sorgfaltspflicht betonen.

 

Schönen Gruß.

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Nee, überhaupt nicht...

Klar kann man Geschwindigkeitsbeschränkungen antizipieren und auch schon ohne Kenntnis dieses Umstands verzögern.

Im Regelfall kommt erst die Beschränkung und deutlich später die Meßstelle. Bis dahin kann man auf jeden Fall verzögern.

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Aber du hast es anscheinend verstanden. Wie flach.

Flach sind eher Deine jetzigen Erklärungsversuche.

 

Der Umstand, dass vom eigenen Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht und man sich dessen bewusst ist, legt eine besonders umsichtige Fahrweise nahe bzw. fordert diese implizit.

Soso... fordert sie das? Woraus ergibt sich denn, daß "eine besonders umsichtige Fahrweise" gefordert wird?

 

Es gibt aber auch andere explizite Vorschriften, die die Sorgfaltspflicht betonen.

Sicher. Aber in einem normalen und vernünftigen Rahmen.

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Sicher. Aber in einem normalen und vernünftigen Rahmen.

 

Eben, es zeugt von grosser Vernunft, wenn ich nicht auf's Bremspedal trete wenn jmd. an meiner HeckStossStange klebt!

(Eine rechtzeitge Verzögerung durch Ausrollen lassen ist auch nicht immer möglich, wenn z.B. 2cm hinter dem Schild geblitzt wird)

 

Es ist durchaus vernüntig in diesem Fall eine Begrenzungsvorschrift zu missachten. In ähnlichem Weise ist es nicht ratsam abrupt zu bremsen wenn Kleintiere über die Strasse laufen. Wenn es dann kracht (auch hier sind die genauen Umstände entscheidend)

kann man eine Teilschuld nicht ausschließen! In diesem Fall sind die entsprechenden TierschutzVerordnungen zu missachten. Menschliches Leben geht vor!

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Eben, es zeugt von grosser Vernunft, wenn ich nicht auf's Bremspedal trete wenn jmd. an meiner HeckStossStange klebt!

Unsinn!

1. hängt er Dir sicherlich nicht mit wenigen Zentimetern Abstand an der Stoßstange.

2. muß man auch nicht gleich eine Vollbremsung hinlegen. Moderates Bremsen geht auch. Und wenn man erstmal die Bremsleuchten aufleuchten läßt. IdR läßt sich der Drängler dann zurückfallen.

3. könnte man ja auch nur den Fuß vom Gas nehmen. Dadurch reduziert man auch moderat die Geschwindigkeit und der Nachfolgende wird sicherlich nicht auffahren.

 

(Eine rechtzeitge Verzögerung durch Ausrollen lassen ist auch nicht immer möglich, wenn z.B. 2cm hinter dem Schild geblitzt wird)

Klar. Und wo ist das der Fall? Bzw. wenn man das weiß, die Örtlichkeiten kennt, dann nimmt man eben RECHTZEITIG den Fuß vom Gas. Auch das gehört zu einer "umsichtigen Fahrweise".

 

Es ist durchaus vernüntig in diesem Fall eine Begrenzungsvorschrift zu missachten. In ähnlichem Weise ist es nicht ratsam abrupt zu bremsen wenn Kleintiere über die Strasse laufen. Wenn es dann kracht (auch hier sind die genauen Umstände entscheidend)

Du interpretierst hier etwas rein, was niemand irgendwo geschrieben hat. Von abruptem Bremsen ist doch nirgends die Rede. MODERAT!!! heißt das Zauberwort. Oder bist Du so ein Grobmotoriker, daß Du nur voll auf die Bremse latschen kannst?

 

kann man eine Teilschuld nicht ausschließen! In diesem Fall sind die entsprechenden TierschutzVerordnungen zu missachten. Menschliches Leben geht vor!

Sorry, aber auch das ist Unsinn. Außer dem letzten Vermerk. Aber das sollte sich von selbst verstehen, weshalb ich auch nicht Vollbremsung schrieb, sondern.... s.o.!

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1. hängt er Dir sicherlich nicht mit wenigen Zentimetern Abstand an der Stoßstange.

 

Punkt 1 (auf dem deine Argumentation basiert) ist falsch. Sorry, Thema nicht verstanden.

 

(...) Und wenn man erstmal die Bremsleuchten aufleuchten läßt. IdR läßt sich der Drängler dann zurückfallen.

 

und dann kann man ja immernoch effektiv bremsen, nicht wahr?

 

3. könnte man ja auch nur den Fuß vom Gas nehmen. Dadurch reduziert man auch moderat die Geschwindigkeit und der Nachfolgende wird sicherlich nicht auffahren.

 

ja, Und genau das hat der TE auch getan.

 

 

Punkte 2 und 3 sind für die Geschwindigkeitsüberschreitung irrelevant

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Punkt 1 (auf dem deine Argumentation basiert) ist falsch. Sorry, Thema nicht verstanden.

Ok. Dann spiel doch mal den Erklärbar und klär mich auf, was ich denn nicht verstanden haben soll.

 

und dann kann man ja immernoch effektiv bremsen, nicht wahr?

Nicht? Bremst er etwa nicht, wenn er leicht auf das Bremspedal tritt? Also mein Pkw bremst dadurch ab. Und niemand, auch kein Drängler, würde mir dabei oder dadurch in den Kofferraum fahren.

 

ja, Und genau das hat der TE auch getan.

Offensichtlich zu spät.

 

Punkte 2 und 3 sind für die Geschwindigkeitsüberschreitung irrelevant

Stimmt. Dafür schon. Aber sie hätten die Überschreitung vermeiden helfen können.

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Punkt 1 (auf dem deine Argumentation basiert) ist falsch. Sorry, Thema nicht verstanden.

Also ich finde, Du trumpfst hier ganz schoen hart auf, ohne ueberhaupt 'ne starke Karte in der Hand zu halten. Fragen wir doch mal so: Du faehrst, von einem 'Draengler' verfolgt, auf einen Zebrastreifen zu, an dem Personen stehen, die diesen zu queren gedenken. Wie verhaeltst Du dich (unter Massgabe der vorher von Dir eingebrachten 'Argumente')? :whistling:

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....

Ein VT hat gewisse Fürsorgepflichten, die es ihm glaub' ich auch erlauben bestehende Ordnungsvorschriften zu missachten...

Der TE konnte nd durfte also nicht rechtzeitig bremsen!

@rponline: @lorry hätte doch beschleunigen müssen, damit sich "fürsorglich" der geforderte Abstand wieder einstellt :whistling: .

:whistling:

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Sicher. Aber in einem normalen und vernünftigen Rahmen.

 

Eben, es zeugt von grosser Vernunft, wenn ich nicht auf's Bremspedal trete wenn jmd. an meiner HeckStossStange klebt!

(Eine rechtzeitge Verzögerung durch Ausrollen lassen ist auch nicht immer möglich, wenn z.B. 2cm hinter dem Schild geblitzt wird)

 

Es ist durchaus vernüntig in diesem Fall eine Begrenzungsvorschrift zu missachten. In ähnlichem Weise ist es nicht ratsam abrupt zu bremsen wenn Kleintiere über die Strasse laufen. Wenn es dann kracht (auch hier sind die genauen Umstände entscheidend)

kann man eine Teilschuld nicht ausschließen! In diesem Fall sind die entsprechenden TierschutzVerordnungen zu missachten. Menschliches Leben geht vor!

 

 

 

 

 

Was soll das Geschwafel eigentlich?

 

Der TE schreibt nichts von 2cm, Kleben an der Stoßstange... !

 

Und du sülzt hier rum :whistling:

 

 

dete

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...beschleunigen müssen, damit sich "fürsorglich" der geforderte Abstand wieder einstellt :blink: .

 

Eben nicht :whistling: Der wäre wohl mit Minimalabstand "drangeblieben" :blink:

 

Also hätte @lorry, wenn schon nicht im eigenen Interesse, so doch wenigstens, um (Fürsorge!) den Transporterfahrer vor Bußgeld und gar Punkten und/oder FV wg. Unterschreitung dieses geforderten Abstandes zu bewahren, sein Tempo ebendiesem anpassen müssen - und zwar schon lange vor dem Blitzer :blink:

 

:whistling:

c.s.

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Was soll das Geschwafel eigentlich?

 

Der TE schreibt nichts von 2cm, Kleben an der Stoßstange... !

 

Und du sülzt hier rum :whistling:

 

ah, es geht doch. :whistling:

 

ja, der TE beschränkt sein Posting auf 3 Zeilen. Geht darauf nicht so genau ein.

Ich denke, ich habe das auch deutlich genug zum Ausdruck gebracht.

 

Wie gesagt, es kommt auf die genauen Umstände an. Vielleicht direkt hinter dem Begrenzungsschild geblitzt?

Würde keinen Unterschied machen. Man kann vorher verzögern.

 

deshalb das Gesülze

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Der Umstand, dass vom eigenen Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht und man sich dessen bewusst ist, legt eine besonders umsichtige Fahrweise nahe bzw. fordert diese implizit.

Und eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Punktebereich stellt diese "besonders umsichtige Fahrweise" dar?

 

Bitte, frag doch einfach mal in deinem Familien-, Freundes- und/oder Bekanntenkreis direkt nach, wer noch denkt, dass zu schnell fahren im Fall, dass ein Drängler hinter dir ist nicht nur erlaubt, sondern eigentlich sogar gesetzlich gefordert ist.

 

Wenn das Lachen vorbei ist, holt man dich vielleicht wieder auf den Boden...

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Und eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Punktebereich stellt diese "besonders umsichtige Fahrweise" dar?

 

1. Mein Gott, streiche das besonders .

2. Ja, wenn dadurch Gefahr für Leib und Leben anderer VT geschützt wird. Dann ja, es ist eine Abwägung.

3. Die Sorgfaltspflicht, Rechnen mit Fehlern von anderen VT, etc. ist woanders explizit geregelt.

Nagel mich jetzt bitte nicht auf diesen kleinen Punkt fest! hat nur Hilfscharakter um die eigtl. Agumentation zu bestärken.

Der ein oder andere Sachbearbeiter glaubt mir das nämlich. :whistling:

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wahrscheinlich sind die aber nicht bei der VÜ?? Mit solchen Argumenten machen die SB bei uns eher: :whistling:

 

Scheint ja eine lustige Berufsgruppe zu sein.

Ihr müsst wahrscheinlich so einges lesen.

Dass ihr vor lauter Lachen überhaupt noch eurer Arbeit nachgehen könnt...

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Hi,

 

danke für Eure ganzen, mich als Laie sehr verwirrenden Antworten, es tut mir leid das ich jetzt erst antworte, mein Rechner ging nicht.

Also der Transporter hing mir nicht 2cm hinten drauf , aber Sicherheitsabstand war es auch nicht ! !

Er hat mich die ganze Zeit schon gedrängelt, der Blitzer stand kurz vor Ortsausgang einen Berg hinab, da bin ich bissl aufs Gas, weil er mich nervte, da blitzte es.

 

jedenfalls hab ich es zugegeben, bin bald um 75 € ärmer und bekomme einen Punkt gratis hinzu :rolleyes:

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moin moin

 

... wurde vor ca. 3 Wochen geblitzt ...

 

 

und jetzt, also ganz plötzlich, nervt dicht der drängler derart, daß du ihn argumentativ für dich ausnutzen möchtest?

 

gruß

sobbel

 

der auch mit diesem seinem ersten beitrag mal ins forum grüßt

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Also der Transporter hing mir nicht 2cm hinten drauf , aber Sicherheitsabstand war es auch nicht ! !

Naja, dann wird es ja nicht soooo schlimm gewesen sein. Bremsen hättest Du demnach ja doch noch können.

 

Er hat mich die ganze Zeit schon gedrängelt, der Blitzer stand kurz vor Ortsausgang einen Berg hinab, da bin ich bissl aufs Gas, weil er mich nervte, da blitzte es.

Also warst Du vorher nicht zu schnell? Ich frage mich immer wieder, warum man sich von solchen Vollpfosten aus der Ruhe bringen lassen muß. Gemütlich weiterfahren, ggf. Gas wegnehmen, und gut ist.

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moin moin

 

... wurde vor ca. 3 Wochen geblitzt ...

 

 

und jetzt, also ganz plötzlich, nervt dicht der drängler derart, daß du ihn argumentativ für dich ausnutzen möchtest?

 

gruß

sobbel

 

der auch mit diesem seinem ersten beitrag mal ins forum grüßt

 

was soll denn das ??

Ganz plötzlich hä ?

Ich wurde geblitzt und nach 3 Wochen kommt der Brief , hoff du hast es jetzt verstanden !!!

 

Also der Transporter hing mir nicht 2cm hinten drauf , aber Sicherheitsabstand war es auch nicht ! !

Naja, dann wird es ja nicht soooo schlimm gewesen sein. Bremsen hättest Du demnach ja doch noch können.

 

Er hat mich die ganze Zeit schon gedrängelt, der Blitzer stand kurz vor Ortsausgang einen Berg hinab, da bin ich bissl aufs Gas, weil er mich nervte, da blitzte es.

Also warst Du vorher nicht zu schnell? Ich frage mich immer wieder, warum man sich von solchen Vollpfosten aus der Ruhe bringen lassen muß. Gemütlich weiterfahren, ggf. Gas wegnehmen, und gut ist.

 

 

Er hat mich im Ort gedrängelt, da bin ich vorschriftsmäßig gefahren, sehen das Ortsausgangschild und beschleunige.

Naja ist egal jetzt.

 

Schönen Abend noch

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