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Blutproben Darf Nur Ein Richter Anordnen


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Ordnet ein Polizeibeamter auch heute noch, ohne dass „Gefahr im Verzug“ vorliegt die Entnahme einer Blutprobe „entsprechend der langjährigen Praxis“ an, ohne einen Richter kontaktiert zu haben, ist das eine so grobe Verkennung der Eilzuständigkeit, dass das zur Annahme eines Beweisverwertungsverbotes führt.

http://www.strafrecht-online.de/inhalte/st...2009-3-ss-3109/

 

In einer praktisch wichtigen Konstellation sieht es nun das Oberlandesgericht Hamm etwas anders. Die Richter halten eine Blutprobe für unverwertbar, weil der Polizeibeamte so gestrickt war wie seine Kollegen, die ich aus dem Gerichtssaal kenne. Ihn interessierte schlicht und einfach nicht, dass es aus jüngster Zeit viele Urteile gibt, welche darauf hinweisen, dass es nach dem Gesetz zumindest versucht werden muss, einen Richter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden.

 

Machen wir immer so, alles andere interessiert mich nicht. Diese schlichte Argumentation war für das Oberlandesgericht Hamm nun Anlass, den Ball auf die Seite der Polizei zurückzuspielen. Wer sich, so die Richter, überhaupt nicht um die Rechtslage schert, vergewaltigt das Recht und begeht einen besonders schweren Verfahrensfehler. Bei so einem Verhalten ist es einfach nicht mehr akzeptabel, das Beweisergebnis augenzwinkernd doch noch zuzulassen.

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...-wissen-sollte/

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Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden.

 

Was soll das denn? :kopfschuettel:

 

Entweder Gefahr im Verzug oder eben nicht. Was hat das mit der Erreichbarkeit eines Richters zu tun?

 

Angenommen ein Fahrer wird angehalten, vermeintlich alkoholisiert, und es ist kein Richter erreichbar. Erklärt sich nun der Fahrer bereit zu Fuß heimzugehen, droht doch gar niemandem nicht Gefahr oder was sehe ich da falsch? ;)

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Hallole,

 

Gefahr im Verzug ist ein rechtlich bestimmter Begriff, der bedeutet, dass nicht bis zur Einholung einer entsprechenden Anordnung gewartet werden kann ohne den Verfahrenserfolg zu gefärden.

Und das hat sehr wohl etwas mit der Erreichbarkeit des Richters zu tun. Denn normalerweise steht die Anordnung einer Blutenthahme unter Richtervorbehalt d.h. der Richter ist für die Anordnung zuständig.

 

Ist ein Richter jetzt nicht erreichbar so kann von Gefahr im Verzuge ausgegangen werden. D.h. in diesem Fall darf auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungsbeamten eine derartige Anordnung treffen. Aber dazu gehört eben auch, dass man zumindest den Versuch unternimmt, einen Richter zu erreichen (das kann man von der Wache aus telefonisch versuchen und die Uhrzeit entsprechend notieren).

 

Bei Blutentnahmen ist so, dass man natürlich nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten kann, bis endlich mal ein Richter befragt werden kann, da sich der Blutalkoholgehalt ja auch mal wieder abbaut. Sind also zwei bis drei Versuche erfolglos, so kann man dann von G.i.V. ausgehen und eine entsprechende Blutentnahme anordnen (denn sonst wäre der Verfahrenserfolg beeinträchtigt).

 

Grüße

 

papemark

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Ah okay, jetzt wird das klarer. Macht aber dennoch keinen Sinn. Denn entweder ist die körperliche Unversehrtheit so wichtig, dass eine richterliche Zustimmung nötig ist oder eben nicht. Ich kann da für den angezapften keinerlei Unterschied erkennen, ob es jetzt Tag, Nacht der Richter im Bett oder wie auch immer ist.

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Es ist auch abhängig vom Alkoholwert. Liegt er, wie hier, eh deutlich über allen Grenzen, so ist die Blutprobenentnahme zeitlich nicht ganz so dringlich als wenn der Alkoholwert im Grenzbereich liegt.

Also, bei über zwei Promille kann ich auch zwei oder drei mal versuchen, den Richter anzurufen, bei 1,11 Promille hingegen muss es schnell gehen, ein Anruf auf der Anfahrt, wird er nicht erreicht, ordne ich an.

 

Gruß

Goose

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Also, bei über zwei Promille kann ich auch zwei oder drei mal versuchen, den Richter anzurufen, bei 1,11 Promille hingegen muss es schnell gehen, ein Anruf auf der Anfahrt, wird er nicht erreicht, ordne ich an.

 

Woher willst Du wissen, wieviel einer im Blut hat. Wenn Du es weißt, brauchst Du nicht zu telefonieren und auch keine Blutentnahme anzuordnen, sondern schreibst einfach auf den Zettel: " zwei Promille "

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Ich weiß ja nicht, ob du sie kennst, aber wir haben sogenannte Vortestgeräte. Da pustet man rein und schon hat man einen Wert, welcher zwar nicht gerichtsverwertbar, jedoch trotzdem sehr genau ist...

 

Gruß

Goose

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Da pustet man rein und schon hat man einen Wert, welcher zwar nicht gerichtsverwertbar, jedoch trotzdem sehr genau ist...

 

Voraussetzung ist aber, das der, der pusten soll, auch pusten will :kopfschuettel: .

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Das ist richtig. Jedoch lässt sich bei dem, der nicht pusten will, die Gefahr im Verzug ebenso begründen.

Auf der Anfahrt wird der Wachhabende aufgefordert, den Bereitschaftsdienst anzurufen, geligt dieses bis zum Eintreffen nicht, ordne ich an.

 

Gruß

Goose

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Habe diese Posting gelesen,und muss mich wieder fragen,wesshalb es in einem Rechtsstaat wie Deutschland es moeglich ist jemand auf Verdacht und ohne beweise einer Blutabnahme zu unterziehen.

Es ist ja bei all den anderen Verkehrsvergehen {Moving violation} in Deutschland noetig den Fahrzeugfuehrer eindeutig zu identifizieren, aber in diesem falle genuegt es den angetrunkenen das begehen eines Verkehrsdelikt zu beschuldigen welches um 19.05 Uhr passierte wenn er um 20:08 zu hause im Bett liegt!

Der Beschuldigte fuhr angeblich um 19.05 Uhr mit einem PKW durch die Ortschaft Kalletal .

Nun kommt die Frage! War der Beschuldigte der Fahrer? oder lag er bereits um19.05 Uhr in seinem Bett im angetrunkenen Zustand? wurde er eindeutig erkannt? und konnte der zeuge auch erkennen dass der Fahrer im moment dess Verkehrsvergehen betrunken war ? Fragen ueber Fragen

Moeglicherweisse hatte der Fahrer nur einen momentanen Blackout,und hatte sich vor lauter Schreck zuhause einen 2-3 4-5? hinter die Binde gekippt :kopfschuettel:

 

und kam infolge alkoholbedingter Fahr­untüchtigkeit von der Fahrbahn ab, geriet frontal mit beiden Vorderrädern über die Bordsteinkante, wobei die Vorderreifen platzten, befuhr eine kleine Rasenfläche, überfuhr ein Hinweisschild und einen Zaun auf einer Länge von etwa 5 Metern. Auch das vom Angeklagten geführte Fahrzeug wurde beschädigt.Ohne wegen der Schäden die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen und nunmehr im Bewusstsein der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit setzte der Angeklagte die Fahrt fort und fuhr mit quietschenden Reifen, mit den Vorderrädern auf den Felgen fahrend, davon. Beinahe kollidierte er dabei mit einem anderen fahrenden PKW.

und kam infolge alkoholbedingter Fahr­untüchtigkeit von der Fahrbahn ab,

das ist reine spekulation,denn der Alkoholtest bestaetigte ja erst nach 20:08 Uhr das er unter Alkoholeinfluss stand,somit bestand ja die moeglichkeit dass er zuhause sich etliche genehmigte,oder als fahrer nicht in frage kommt,oder um19.05 Uhr bereits besoffen im Bett lag :rofl:

Nun kommt die grosse Frage

Nachdem die von Zeugen des Vorfalls herbeigerufenen Polizeibeamten nach 19:35 Uhr vor dem Haus, in dem der Angeklagte bei seinen Eltern wohnt, eingetroffen und dort den Vater des Angeklagten beim Reifenwechsel an dem Tatfahrzeug angetroffen hatten, geriet der Tatverdacht schnell auf den Angeklagten.

"Tatverdacht!!" Tatverdacht heisst nichts genaues wissen!

Bestand nicht die Moeglichkeit dass der Vater das Fahrzeug bewegte?

Ich muss mich nur wundern dass in einem so hoch gepriesenen Rechtsstaat wie Deutschland diese art von Untersuchungen gemacht werden, nur auf Verdacht und Zeugenaussagen welche meistenteils soetwas von unglaubwuerdig sind,da sich viele 2 minuten nach den Vorfall nicht daran entsinnen koennen welche Farbe ,oder welches Model das Fahrzeug war.

 

Mir ist es ja egal wie man es bei euch mit Alkoholtest macht,aber bei uns wuerde diese art von Test niemals gerichtlich anerkannt werden, es ist noetig den Fahrer hinter dem Lenkrad zu idendifizieren,und ihm dann eben mal ins Roehrchen Blasen lassen, ist der Test Positive und ueber 0.8 ist der Schein an ort und Stelle floeten,das Resultat dess Roehrchen zaehlt bei uns, weigert sich der Fahrer zum Blasen geht es ins Hospital zur Blutabnahme, Die Richterlichen genehmigung ist dazu noetig.

"Never" und niemals wuerde es gestattet sein jemand einer Alkohlfahrt zu bezichtigen und ihm aus dem Bett zu holen um den "Alohol stand" :wand: im Blut zu testen ;)

1-0 fuer den Richter!

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Juristische Dooffindigkeiten vs Kosteneinsparung!

 

Da ist ein Trunkenbold als Kraftfahrer, die Berufserfahrung der Polizei dürfte eine recht gute Trefferquote geben betreff Blutentnahhmeanordnung ( Gefahr im Verzug ) und Blutverdünnung durch Alkohol.

 

 

Den Piks empfinde ich nicht als Körperverletzung ( die wenigen Bluter hätten halt Pech wenn sie auch noch saufen ), dazu habe ich genügend Vertrauen in die Polizeiorganisation daß der Chef reagiert wenn ein :kopfschuettel: zuviele Blindversuche anordnet, unnötige Kosten entstehen.

 

( z.B. 100 x piksen lassen von Pusteunwilligen, 95 x 0,02% und weniger.... )

 

Kosten, Klinikfahrt usw.

 

Vorschlag: Jedem Pusteverweigerer klar machen, daß die Fahrt zu Arzt wenn eine positive Messung sich ergibt zu VOLLKOSTEN berechnet wird. Klinik als Privatpatient, Fahr- und Wartezeit der Polizisten, Kilometergeld für den Streifenwagen.

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Irgendwann lässt sich ein Richter eben nicht mehr auf der Nase herum tanzen. ;):kopfschuettel:

NUn ja, ich habe, offen gestanden, den Eindruck, daß das aktuelle Vorgehen den Richtern auch nicht besonders recht ist. Das merkt man, wenn man den Bereitschaftsdienst nachts um drei wegen einer Probe anruft... (mir ist's egal, ich bin eh wach)

 

Gruß

Goose

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Irgendwann lässt sich ein Richter eben nicht mehr auf der Nase herum tanzen. ;):kopfschuettel:

NUn ja, ich habe, offen gestanden, den Eindruck, daß das aktuelle Vorgehen den Richtern auch nicht besonders recht ist. Das merkt man, wenn man den Bereitschaftsdienst nachts um drei wegen einer Probe anruft... (mir ist's egal, ich bin eh wach)

 

Gruß

Goose

 

Die allgemeine Lebenserfahrung - die von Richtern immer gerne zitiert wird - zeigt, das Bereitschaftsdienste nicht zum Schlafen geeignet sind, das sich der Betreffende halt in " Bereitschaft " befindet.

 

Schlafen kann er ja zuhause im Bett, bzw. ist er ja zuhause im Bett und muss sich nicht wundern, wenn er " Bereitschaftsdienst " hat, das es auch vorkommen kann, das ab und zu mal jemand etwas von ihm will.

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Aus meinem Bezirk weiß ich, das die Richter nicht rund um die Uhr "Bereitschaft" haben, sondern so bis ca. 22:00 Uhr. Danach ist bis zum nächsten Morgen keiner mehr erreichbar. Geht es nach 22:00 Uhr um eine BE, wird mit den bekannten Begründungen gezapft, bei allen anderen Delikten bleibt die Person bis zum nächsten Morgen in der Zelle.

 

Man verbessere mich, sollte ich mich getäuscht haben.

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Juristische Dooffindigkeiten vs Kosteneinsparung!
Dieser blöde Rechtsstaat. Kann man das net irgendwie vermeiden. Naja, die ''langjährige Praxis'' des Nicht-Anrufens eines Richters beweist ja eigentlich, dass man sich um eine Vermeidung der Anwendung rechtsstaatlicher Prozesse redlich bemüht.
Den Piks empfinde ich nicht als Körperverletzung
ich finde des nicht ordnungswidrig, wenn ich micht nicht an irgendein Tempolimit halte
( die wenigen Bluter hätten halt Pech wenn sie auch noch saufen )
menschenverachtend, ach das war ein Witz haha
dazu habe ich genügend Vertrauen in die Polizeiorganisation daß der Chef reagiert wenn ein :kopfschuettel: zuviele Blindversuche anordnet, unnötige Kosten entstehen.
Behörden und Kosten vermeiden, schließt sich das nicht irgendwie aus?
Vorschlag: Jedem Pusteverweigerer klar machen, daß die Fahrt zu Arzt wenn eine positive Messung sich ergibt zu VOLLKOSTEN berechnet wird. Klinik als Privatpatient, Fahr- und Wartezeit der Polizisten, Kilometergeld für den Streifenwagen.
+ Kosten eines BigMac + große Pommes + Eis + Cola light
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BillyJoe das Thema hatten wir doch erst vor Kurzem.

------------------------------------------------

zum Thema

 

Irgendwann lässt sich ein Richter eben nicht mehr auf der Nase herum tanzen.

 

Weiss ich, aber anscheinend ist man etwas schwer von begriff,mal es etwas einfacher zu machen,bei Geschwindigkeitsuebertretungen kann man sich mit einer Sturmhaube Maskieren und kommt dabei weg Strafe zu bezahlen da es einfach nicht gelingt den Fahrer einwandfrei zu erkennen.

Oder man macht die wohnungstuere nicht auf und das ganze verjaehrt sich.

 

Aber bei angeblichen Alkoholfahrten nur eine anschuldigung genuegt, um einen Beschuldigten den Fuehrerschein zu entziehen wenn es nicht 1000% bewiesen ist dass er der Fahrer war,und das nenne ich ungerecht. entweder man verwendet die gleichen Regeln wie bei Geschwindigkeituebertretungen { Einwandfreie Erkennung dess Fahrers waerend der Tat} oder man nimmt bei Geschwindigkeitsuebertretungen den selben Masstab und behauptet dass er /sie zu schnell war nur da die Polizei die Fahrzeugnummer hat!

Anscheined dreht man die gesetze wie es eben passt :kopfschuettel:

Beweise dass er waerend der Fahrt besoffen war ,ok dann zwicke den Schein,aber den beschuldigten aus dem Bett zu holen und dann behaupten dass er der Fahrer war,kaum zu glauben wie man gesetze verdrehen kann

Und das duerfte in einem Rechtsstaat nicht zulaessig sein -"Kappisch"

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....aber den beschuldigten aus dem Bett zu holen und dann behaupten dass er der Fahrer war,kaum zu glauben........

 

Was legt der Bengel sich auch zuhause in´s Bett. Auto abstellen und die nächsten Tage bei einem schweigsamen Freund einquartieren, schon klappt die Sache.

 

Väter - und vor allen Dingen Mütter sind denkbar ungeeignet, einem Grünling an der Wohnungstür den Eintritt zu verweigern, bei dieser Generation ist immer noch ein gewisser vorauseilender Gehorsam und Respekt gegenüber staatlichen Organen im Kopf.

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Die allgemeine Lebenserfahrung - die von Richtern immer gerne zitiert wird - zeigt, das Bereitschaftsdienste nicht zum Schlafen geeignet sind, das sich der Betreffende halt in " Bereitschaft " befindet.

 

Schlafen kann er ja zuhause im Bett, bzw. ist er ja zuhause im Bett und muss sich nicht wundern, wenn er " Bereitschaftsdienst " hat, das es auch vorkommen kann, das ab und zu mal jemand etwas von ihm will.

Sorry, aber das zeigt mir, daß du vom Bereitschaftsdienst eines Richters keine Ahnung hast. Oder glaubst du ernsthaft, die B-Richter und B-StA verzichten in ihrer Bereitschaftswoche völlig auf ihren Schlaf?

 

@Xabbu: So war es auch lange Zeit bei uns. Nachts war nur die Kap-StA erreichbar, also für Kapitaldelikte, ansonsten gab es nichts, was nicht mit Gefahr im Verzug begründet werden konnte oder bis zum nächsten Tag hätte warten können.

 

Aufgrund der jüngeren Rechtsprechung wurden unsere Gerichte jedoch auch gezwungen, für kleinere Sachen nachts einen Bereitschaftsdienst zu stellen (der aber auch nicht immer erreichbar ist). Die Begeisterung bei der StA und den Gerichten hierüber kannst du dir sicher vorstellen.

 

Gruß

Goose

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Sorry, aber das zeigt mir, daß du vom Bereitschaftsdienst eines Richters keine Ahnung hast. Oder glaubst du ernsthaft, die B-Richter und B-StA verzichten in ihrer Bereitschaftswoche völlig auf ihren Schlaf?

 

Ich brauche eigentlich vom Bereitschaftsdienst eines Richters oder Staatsanwaltes keine Ahnung zu haben, weil ich selber seit jahrzehnten Bereitschaftsdienst habe. :kopfschuettel: Natürlich soll keiner auf seinen Schlaf verzichten, es kann aber vorkommen, das man im Bereitschaftsdienst weniger - oder wenn´s dann ganz dicke kommt - gar nicht schlafen kann.

 

Aufgrund der jüngeren Rechtsprechung wurden unsere Gerichte jedoch auch gezwungen, für kleinere Sachen nachts einen Bereitschaftsdienst zu stellen (der aber auch nicht immer erreichbar ist). Die Begeisterung bei der StA und den Gerichten hierüber kannst du dir sicher vorstellen.

 

( Fett von mir )

 

Da werden jetzt liebgewonnene Gewohnheiten abgeschafft. Es geht nicht mehr Freitag´s ab 12.00 Uhr in´s Wochenende, sondern die Herren müssen erreichbar sein. Eigentlich kein Problem. Mir sind bei schweren Verkehrsunfällen schon Staatsanwälte im Smoking über den Weg gelaufen, die man aus der Oper geholt hat.

 

Und überhaupt: Bereitschaftsdienst bringt nur Berufserfahrung mit sich.

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Nun kenne ich deine Einsatzhäufigkeit und Gewohnheiten beim Bereitschaftsdienst nicht, die Abeschleppdienste, mit denen wir zusammen arbeiten, werden nachts idR jedoch auch geweckt. Allerdings, und das ist wohl der Unterschied, sind die aufgrund der klingelnden Kasse recht motiviert. Für die StA oder Richter lohnt es sich finanziell nicht wirklich.

 

Sicher werden hier liebgewonnene Gewohnheiten abgeschafft. Wenn es so gewollt ist... mich stört es nicht.

 

Gruß

Goose

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( die wenigen Bluter hätten halt Pech wenn sie auch noch saufen )

menschenverachtend, ach das war ein Witz haha

 

 

Die Realität, Gehörlose sind auch als Fußgänger oder Radfahrer besonders gefährdet da sie Hupen, Rückwärtswarnpiepser und Sondersignale nicht hören. Das wird auch gesellschaftlich akzeptiert und gilt nicht als menschnverachtend.

 

Unabhängig davon daß Sondersignale KEINE Lizens zum "Drüberfahren" sind.

 

Und ein Bluter stirbt nicht an dem Piks, ist nur etwas komplizierter und langwieriger für den blutabnehmenden Arzt und Probant.

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Juristische Dooffindigkeiten vs Kosteneinsparung!

Den Piks empfinde ich nicht als Körperverletzung ( die wenigen Bluter hätten halt Pech wenn sie auch noch saufen ), dazu habe ich genügend Vertrauen in die Polizeiorganisation daß der Chef reagiert wenn ein ;) zuviele Blindversuche anordnet, unnötige Kosten entstehen.

Jep dann stehe ich dir jetzt jeden Tag zwanzig Mal die Kanüle in deinen Körper, da es ja keine KV ist. :kopfschuettel:

 

BillyJoe das Thema hatten wir doch erst vor Kurzem.

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zum Thema

 

Irgendwann lässt sich ein Richter eben nicht mehr auf der Nase herum tanzen.

 

Weiss ich, aber anscheinend ist man etwas schwer von begriff,mal es etwas einfacher zu machen,bei Geschwindigkeitsuebertretungen kann man sich mit einer Sturmhaube Maskieren und kommt dabei weg Strafe zu bezahlen da es einfach nicht gelingt den Fahrer einwandfrei zu erkennen.

Oder man macht die wohnungstuere nicht auf und das ganze verjaehrt sich.

 

Aber bei angeblichen Alkoholfahrten nur eine anschuldigung genuegt, um einen Beschuldigten den Fuehrerschein zu entziehen wenn es nicht 1000% bewiesen ist dass er der Fahrer war,und das nenne ich ungerecht. entweder man verwendet die gleichen Regeln wie bei Geschwindigkeituebertretungen { Einwandfreie Erkennung dess Fahrers waerend der Tat} oder man nimmt bei Geschwindigkeitsuebertretungen den selben Masstab und behauptet dass er /sie zu schnell war nur da die Polizei die Fahrzeugnummer hat!

So richtig kann ich keinen Unterschied erkennen. Auch der potenzielle Alkoholfahrer wird nur bestraft, wenn ihm die Tat eindeutig nachgewiesen wird. Die Raser werden ja auch durch Ermittlungen versucht zu überführen.

 

Und nicht jeder Alkoholfahrtanruf wird so abgehandelt.

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Juristische Dooffindigkeiten vs Kosteneinsparung!

Den Piks empfinde ich nicht als Körperverletzung ( die wenigen Bluter hätten halt Pech wenn sie auch noch saufen ), dazu habe ich genügend Vertrauen in die Polizeiorganisation daß der Chef reagiert wenn ein ;) zuviele Blindversuche anordnet, unnötige Kosten entstehen.

Jep dann stehe ich dir jetzt jeden Tag zwanzig Mal die Kanüle in deinen Körper, da es ja keine KV ist. :kopfschuettel:

 

 

Bitte, wenn du mich trunken zwanzig mal am Tag dienstlich als :rofl: beim KFZ-lenken antriffst UND ich dann noch die Atemalkoholkontrolle verweigere darfst du mich vom Arzt jedesmal auch ohne Richter "piksen" lassen.

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Mal eine andere Frage: mein Lehrling " Paule " hat eine Freundin :kopfschuettel: , die in einem medizinische Labor angestellt ist und immer Blut abnehmen muss. Die erzählt immer mal von Rollvenen oder anderen Patienten, denen schlecht Blut abzunehmen ist, sodass selbst der Chef seine Mühe hat, die Ader zu treffen und es schon einige Versuche gab, die mit blauen Flecken usw. endeten, teilweise ohne Ergebnis.

 

Angenommen ein des Alkohols verdächtiger Fahrer hat solche Probleme und die Vene ist schon einige male gepiekst worden ohne Ergebnis, wie lange muss er dieses ertragen, bis er sagen kann: " jetzt reicht es ", aufsteht und nach Hause geht ?.

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Das ist keine Antwort auf die Frage.

 

Die Frage ist: Wann ist Schluß und wann ist die Zumutbarkeit erreicht ? Wenn sich der Doktor und seine Mitarbeiter außerstande sehen Blut aus dem vermeintlichen Alk Fahrer abzuzapfen, stellt sich doch die Frage, wie lange kann erwartet werden, das sich der Betreffende als Versuchskarnickel zur Verfügung stellen muss.

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Also mal der Reihe nach, ich werde angehalten, Alkoholkontrolle, ich verneine die Frage nach dem Alkoholgenuss, soll pusten, was ich verweigere :kopfschuettel:

So und nun ist guter Rat ;) teuer.

Blutprobe durch den Polizeibeamten anordnen? Aus meiner Sicht "Pustekuchen" - von wegen Gefahr im Verzuge.

Eine widerrechtlich entnommene Blutprobe stellt eine Körperverletzung im Amt dar und ist eine Straftat.

Es sei denn Blutalkoholl wäre in relevanter Menge nachweisbar.

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Klar, das ist keine Antwort und ich weiß die Antwort nicht.

 

Allerdings stellt sich m.E. die Frage so nicht, da man sich in der konkreten Situation nicht wehren kann. An wen soll man sich denn wenden, um zu protestieren, wenn die Polizei daneben steht. Insofern: Keine aufschiebende Wirkung, man kann höchstens nachträglich feststellen lassen, dass etwas illegal war.

 

Also mal der Reihe nach, ich werde angehalten, Alkoholkontrolle, ich verneine die Frage nach dem Alkoholgenuss, soll pusten, was ich verweigere :kopfschuettel:

So und nun ist guter Rat ;) teuer.

Blutprobe durch den Polizeibeamten anordnen? Aus meiner Sicht "Pustekuchen" - von wegen Gefahr im Verzuge.

In dieser Situation wird der Polizeibeamte nur eine Blutprobe anordnen, wenn er weitere Indizien hat, die einen Verdacht begründen, um eben juristisch keine Körperverletzung im Amt zu begehen. Bei einem gesund und nüchtern wirkenden Mann wird dann wohl nichts weiter passieren. Wenn jemand aber z.B. noch eine Fahne hat, Ausfallerscheinungen zeigt, die Bierflaschen noch im Auto liegen oder jemand den Fahrer vorher hat trinken sehen, könnte man auch anderes denken ...

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Klar, das ist keine Antwort und ich weiß die Antwort nicht.

 

Allerdings stellt sich m.E. die Frage so nicht, da man sich in der konkreten Situation nicht wehren kann.

 

Dann andersrum.

 

Habe ich das Recht nach wieviel Versuchen auch immer, mit einem oder zwei blauen Armen und durchstochenen Venen, aufzustehen und unbehelligt nach Hause zu gehen, oder können mich die Grünlinge zum nächsten Doktor verfrachten um das Procedere von vorne beginnen zu lassen.

 

Muss ich über ergehen lassen, das mich Grünlinge notfalls mit Gewalt ausziehen, um an Körperstellen zu gelangen, die zumindestens mal nicht für gewöhnliche Blutentnahmen als Standart bezeichnet werden können ?.

 

Notfalls könnten die mich also den ganzen Tag - über Stunden - von einer Praxis zur nächsten fahren.

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Wenn sich der Doktor und seine Mitarbeiter außerstande sehen Blut aus dem vermeintlichen Alk Fahrer abzuzapfen

 

Dieser Fall tritt quasi nie ein. Bei halbwegs brauchbaren Venen trifft ein Arzt so gut wie immer beim ersten Versuch. Selbst bei katastrophal kleinen + versteckten Venen habe ich noch nie mehr als 3-4 Versuche gesehen. Das ist denke ich dann doch zumutbar, so sehr tut das nicht weh. Außerdem weiten sich die Blutgefäße durch den Alkohol ohnehin :kopfschuettel:

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Die Sache pragmatisch sehen:

 

1. Die Rechtslage ist so daß durch Atemkontrolle und/oder Blutprobenentnahme der Beschuldigte Beweise GEGEN sich liefern muß. ( Ein Dieb macht sich nicht strafbar wenn er Beweise vernichtet, nicht aktiv welche gegen sich präsentiert. ) So ist der rechtskonsens )

 

2. An sich reicht mit ausreichender Genauigkeit inzwischen Atemkontrolle um Straßenverkehrsrechtsverstöße zudokumentieren. Für ein brauchbar genaues Ergebniss kann man den Beschuldigten dazu aber nicht zwingen.

 

3. Korrekt und wichtig bleibt daß ein Mediziner die Entnahme durchfürhren muß, man könnte diskutieren ob auch approbierte Pfleger die ja im Klinikalltag das tun oder auch Praxismitarbeiter bei Ärztern in Erreichbarkeit das ereldigen dürfen. Piksen muß nicht unbedingt ein Arzt, wegen mögliche Komplikationen aber unverzüglich schnellstens erreichbar sein.

 

4. Wozu einen Richter mit "laber, laber" einschalten? Ist in der Praxis nur eine kostentreibende Formalität.

 

5. Wenn :kopfschuettel:;) zu oft stechen lassen wird schon der Vorgesetzte einschreiten. In der Klinik warten statt Streife fahren, hä? Bequem geworden?

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Habe ich das Recht nach wieviel Versuchen auch immer, mit einem oder zwei blauen Armen und durchstochenen Venen, aufzustehen und unbehelligt nach Hause zu gehen

Nein, dieses Recht hast Du nicht. Ich persönlich kenne es so, daß der die Blutprobe entnehmende Arzt letztlich entscheidet, ob es Sinn macht, den Sünder weiter zu pieksen oder eben nicht. In einem Fall, an den ich mich erinnern kann, gelang es dem Doc beim 4. Versuch, an eine ausreichende Menge Blut zu kommen. War aber sehr schwierig. Er wollte schon fast abbrechen und aufgeben.

 

oder können mich die Grünlinge zum nächsten Doktor verfrachten um das Procedere von vorne beginnen zu lassen.

Solches ist mir nicht bekannt.

 

Muss ich über ergehen lassen, das mich Grünlinge notfalls mit Gewalt ausziehen, um an Körperstellen zu gelangen, die zumindestens mal nicht für gewöhnliche Blutentnahmen als Standart bezeichnet werden können ?

Wenn der Arzt äußert, daß er an der Stelle XY Blut zapfen kann, dann muß man das wohl oder übel über sich ergehen lassen. Notfalls wird die Probe auch mit Gewalt entnommen.

 

Notfalls könnten die mich also den ganzen Tag - über Stunden - von einer Praxis zur nächsten fahren.

Das wird sicherlich nicht möglich sein. Ist mir jedenfalls nicht bekannt.

 

Also mal der Reihe nach, ich werde angehalten, Alkoholkontrolle, ich verneine die Frage nach dem Alkoholgenuss, soll pusten, was ich verweigere :kopfschuettel:

So und nun ist guter Rat ;) teuer.

Nö. Gar nicht. Wenn ich keine weiteren Anhaltspunkte für einen Alkoholkonsum habe (Ausfallerscheinungen, Alkoholgeruch etc.), wünsche ich im Regelfall eine gute Weiterfahrt.

 

Blutprobe durch den Polizeibeamten anordnen? Aus meiner Sicht "Pustekuchen" - von wegen Gefahr im Verzuge.

Nur bei konkreten Verdachtsmomenten. Und sollten solche vorliegen, liegst Du mit der nächsten Äußerung

Eine widerrechtlich entnommene Blutprobe stellt eine Körperverletzung im Amt dar und ist eine Straftat.
meilenweit danben.

 

Es sei denn Blutalkoholl wäre in relevanter Menge nachweisbar.

Es soll auch schon geschehen sein, daß zu wenig festgestellt wurde. Kann vorkommen.

 

2. An sich reicht mit ausreichender Genauigkeit inzwischen Atemkontrolle um Straßenverkehrsrechtsverstöße zudokumentieren.

Bislang nur im Owi-Bereich zulässig und verwertbar. Im Straftatbereich ist die Blutprobe erforderlich.

 

Piksen muß nicht unbedingt ein Arzt, wegen mögliche Komplikationen aber unverzüglich schnellstens erreichbar sein.

Naja, aber für die nachfolgenden Tests und Fragen ist wohl doch noch ein Arzt erforderlich. Ein Pfleger oder ähnliches ist für die medizinische Beurteilung des Zustands des Beschuldigten nicht ausgebildet/geeignet.

 

4. Wozu einen Richter mit "laber, laber" einschalten? Ist in der Praxis nur eine kostentreibende Formalität.

In welcher Form? Telefonkosten?

 

5. Wenn :rofl::wand: zu oft stechen lassen wird schon der Vorgesetzte einschreiten. In der Klinik warten statt Streife fahren, hä? Bequem geworden?

:120: Sorry, aber das ist Unsinn.

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Nein, dieses Recht hast Du nicht.

 

Steht wo geschrieben ?

 

Ich persönlich kenne es so, daß der die Blutprobe entnehmende Arzt letztlich entscheidet, ob es Sinn macht, den Sünder weiter zu pieksen oder eben nicht.

 

Wenn der Doktor also die Waffen streckt, ist Schluss ?, dann wird er laufen gelassen......sehe ich das so richtig ?

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Steht wo geschrieben ?

Umgekehrt musst du die Frage stellen: Wo soll geschrieben stehen, daß du das Recht hast?

§ 81 a StPO erlaubt die körperliche Untersuchung beim Beschuldigten, wenn keine Nachteile für seine Gesundheit zu befürchten sind. Als solche sind ein paar Einstiche nicht anzusehen.

Unterm Strich läuft die Maßnahme, bis Blut fließt. Ich habe es in meiner langjährigen Berufserfahrung aber ach noch nicht erlebt, daß es dem Arzt nicht gelungen ist.

 

Gruß

Goose

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Steht wo geschrieben ?

Umgekehrt musst du die Frage stellen: Wo soll geschrieben stehen, daß du das Recht hast?

§ 81 a StPO erlaubt die körperliche Untersuchung beim Beschuldigten, wenn keine Nachteile für seine Gesundheit zu befürchten sind. Als solche sind ein paar Einstiche nicht anzusehen.

Unterm Strich läuft die Maßnahme, bis Blut fließt. Ich habe es in meiner langjährigen Berufserfahrung aber ach noch nicht erlebt, daß es dem Arzt nicht gelungen ist.

 

Gruß

Goose

 

Nicht böse sein, aber das ist Käse.

 

Vielmehr scheint es so zu sein, das niemand was genaues weiß :kopfschuettel: . Wieviel sind ein " paar " Einstiche ? zwei oder zwanzig, oder fünfzig :rofl:

 

Wenn der Doktor also die Waffen streckt, ist Schluss ?, dann wird er laufen gelassen......sehe ich das so richtig ?

 

Alles Theorie...........aber nun mal Butter bei die Fische ;) kann er gehen wenn der Medizinmann nicht weiterkommt oder was passiert dann ?

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Ich denke, der Arzt wird entscheiden, wann er aufhört. Wie gesagt sollte man das auch nicht vergleichen mit den ganzen Gehilfen, die einem sonst so Blut abnehmen. Die haben bei mir (im Krankenhaus oder in der Arztpraxis) auch schon so ihre Probleme gehabt. Ein Mediziner hatte es immer im ersten Versuch geschafft.

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Juristische Dooffindigkeiten vs Kosteneinsparung!

Den Piks empfinde ich nicht als Körperverletzung ( die wenigen Bluter hätten halt Pech wenn sie auch noch saufen ), dazu habe ich genügend Vertrauen in die Polizeiorganisation daß der Chef reagiert wenn ein :rofl: zuviele Blindversuche anordnet, unnötige Kosten entstehen.

Jep dann stehe ich dir jetzt jeden Tag zwanzig Mal die Kanüle in deinen Körper, da es ja keine KV ist. ;)

Bitte, wenn du mich trunken zwanzig mal am Tag dienstlich als :wand: beim KFZ-lenken antriffst UND ich dann noch die Atemalkoholkontrolle verweigere darfst du mich vom Arzt jedesmal auch ohne Richter "piksen" lassen.

Und wo ist jetzt bitte in BEzug auf die KV der Unterschied zwischen der Blutabnahme bei einer Alkoholkontrolle und bei dem wenn ich dir die Kanüle in den Arm jage.

Es ist und bleibt in beiden Fällen eine KV.

 

Die Sache pragmatisch sehen:

 

1. Die Rechtslage ist so daß durch Atemkontrolle und/oder Blutprobenentnahme der Beschuldigte Beweise GEGEN sich liefern muß. ( Ein Dieb macht sich nicht strafbar wenn er Beweise vernichtet, nicht aktiv welche gegen sich präsentiert. ) So ist der rechtskonsens )

Doch er macht sich dadurch strafbar. Er begeht nämlich ein Sachbeschädigung. Des Weiteren kommt es nicht auf die Beweise an, sondern wie diese beschafft werden.

Der mutmaßliche Straftäter muss an seiner Überführung nicht mitwirken. Allerdings muss er Maßnahmen gegen sich dulden, wie hier eben die Abnahme des Blutes.

 

2. An sich reicht mit ausreichender Genauigkeit inzwischen Atemkontrolle um Straßenverkehrsrechtsverstöße zudokumentieren. Für ein brauchbar genaues Ergebniss kann man den Beschuldigten dazu aber nicht zwingen.

Wenn es nur so wäre. :kopfschuettel:

 

3. Korrekt und wichtig bleibt daß ein Mediziner die Entnahme durchfürhren muß, man könnte diskutieren ob auch approbierte Pfleger die ja im Klinikalltag das tun oder auch Praxismitarbeiter bei Ärztern in Erreichbarkeit das ereldigen dürfen. Piksen muß nicht unbedingt ein Arzt, wegen mögliche Komplikationen aber unverzüglich schnellstens erreichbar sein.

Nein gesetzlich ist ein Arzt vorgeschrieben, wobei idR kein Beweisverbot ensteht, wenn dies ein Pfleger tun würde.

 

4. Wozu einen Richter mit "laber, laber" einschalten? Ist in der Praxis nur eine kostentreibende Formalität.

Hatte ich nicht letztens schon aufs GG verwiesen?

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Ein Mediziner hatte es immer im ersten Versuch geschafft.

 

:kopfschuettel: Ich habe die erfahrung gemacht das Artzthelferinnen oder Schwestern in der Masse besser Blut abnehmen können als die Mediziner.Dürfte daran liegen das sie es öfters machen.

 

Das wiederum ist ganz verschieden. Ob es die Schwestern/Pfleger oder die Ärzte normalerweise tun, ist oft von Klinik zu Klinik anders.

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Also mal der Reihe nach, ich werde angehalten, Alkoholkontrolle, ich verneine die Frage nach dem Alkoholgenuss, soll pusten, was ich verweigere :kopfschuettel:

So und nun ist guter Rat ;) teuer.

Nö. Gar nicht. Wenn ich keine weiteren Anhaltspunkte für einen Alkoholkonsum habe (Ausfallerscheinungen, Alkoholgeruch etc.), wünsche ich im Regelfall eine gute Weiterfahrt.

Also braucht ein gut trainierter Alki keine Angst vor FS-Verlust haben wenn er weniger Geruchsintensitäten Alk trinkt. Bei gut trainierten Alkis setzen die Ausfallerscheinungen erst bei hohen bzw. zu geringen Alkoholpegel ein.

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Nicht böse sein, aber das ist Käse.

 

Vielmehr scheint es so zu sein, das niemand was genaues weiß :kopfschuettel: . Wieviel sind ein " paar " Einstiche ? zwei oder zwanzig, oder fünfzig :rofl:

 

Wenn der Doktor also die Waffen streckt, ist Schluss ?, dann wird er laufen gelassen......sehe ich das so richtig ?

 

Alles Theorie...........aber nun mal Butter bei die Fische ;) kann er gehen wenn der Medizinmann nicht weiterkommt oder was passiert dann ?

Nein, er kann nicht gehen. Würde der Arzt, aus welchen Gründen auch immer, die Probe nicht nehmen (können oder wollen) kommt ein anderer Arzt.

 

 

Das ist aber jetzt absolute Theorie, in der Praxis ist es mir, wie gesagt, noch nie vorgekommen, daß wir kein Blut bekommen haben. Oder ist dir ein Sachverhalt bekannt, bei dem ein Arzt 50 Einstiche benötigt hat, bis Blut floss?

 

@Weinberg: Ich sprach nicht von Ärzten, sondern von Richtern und Staatsanwälten.

 

Gruß

Goose

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@Weinberg: Ich sprach nicht von Ärzten, sondern von Richtern und Staatsanwälten.

 

Gruß

Goose

 

eh klar, aber daß Staatsanwälte und Richter umsonst Bereitschaftsdienst machen, kann ich mir nicht vorstellen.

 

Gerade bei Beamten wär das ja ganz was neues. Die kriegen doch für jeden zusätzlichen Furz eine Vergütung!

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Nicht böse sein, aber das ist Käse.

 

Vielmehr scheint es so zu sein, das niemand was genaues weiß :kopfschuettel: . Wieviel sind ein " paar " Einstiche ? zwei oder zwanzig, oder fünfzig :rofl:

 

Wenn der Doktor also die Waffen streckt, ist Schluss ?, dann wird er laufen gelassen......sehe ich das so richtig ?

 

Alles Theorie...........aber nun mal Butter bei die Fische ;) kann er gehen wenn der Medizinmann nicht weiterkommt oder was passiert dann ?

Nein, er kann nicht gehen. Würde der Arzt, aus welchen Gründen auch immer, die Probe nicht nehmen (können oder wollen) kommt ein anderer Arzt.

 

 

Das ist aber jetzt absolute Theorie, in der Praxis ist es mir, wie gesagt, noch nie vorgekommen, daß wir kein Blut bekommen haben. Oder ist dir ein Sachverhalt bekannt, bei dem ein Arzt 50 Einstiche benötigt hat, bis Blut floss?

 

@Weinberg: Ich sprach nicht von Ärzten, sondern von Richtern und Staatsanwälten.

 

Gruß

Goose

 

Ich gehe Dir vielleicht auf den Wecker :120: , aber........

 

Mir ist zum Beispiel bekannt aus meinem Umkreis, das in der tiefen ländlichen Umgebung manchmal nur ein Notarzt weit und breit verfügbar ist. Dieser Notarzt hat schon bei schweren Unfällen mit hohem Blutverlust den Wunsch nach Blut aus medizinischen Gründen, abschlägig beschieden.

 

Das leuchtet auch jedem ein.

 

Nehmen wir mal an, dieser eine Notarzt sieht sich außerstande, einem Vorgeführten Blut abzunehmen. Er sagt einfach: " Das geht nicht "

 

Dann könnte - wenn man Dir folgen würde - die Streifenwagenbesatzung solange umherfahren, bis sie einen willigen Mediziner gefunden hat. Stundenlang, viele Kilometer entfernt, bis zum Morgengrauen.

Oder wird er eingesperrt bis dann die normalen Hausärzte in den umliegenden Dörfern ihre Praxen öffnen ?.

 

Verläßliche Auskünfte hierüber gibt´s wohl nicht, obwohl doch sonst auch immer nach Quellen und Fakten gefragt wird :wand: .

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Guest Der Friese
Umgekehrt musst du die Frage stellen: Wo soll geschrieben stehen, daß du das Recht hast?

§ 81 a StPO erlaubt die körperliche Untersuchung beim Beschuldigten, wenn keine Nachteile für seine Gesundheit zu befürchten sind. Als solche sind ein paar Einstiche nicht anzusehen.

 

das sehe ich anders mit der körperverletzung....wenn ich mich erinnere, weswegen so mancheiner wegen körperverletzung angezeigt UND verklagt wurde, da sehe ich die einstiche als wesentlich schlimmer an - stichwort:haare abschneiden.... :kopfschuettel:

 

gruß

der friese

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