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Blutproben Darf Nur Ein Richter Anordnen


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Es ist genau wie @Tom_ das sagt: Raum Stuttgart!!

 

Die Beamten in grün halten einen an: Zunächst allgemeine Verkehrskontrolle, Papiere etc und dann sinngemäß "Wir würden gerne wissen, ob Sie fit und fahrtüchtig genug sind, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen und würden gerne einen Fahrtüchtigkeitstest mit Ihnen machen...."....

So läuft das ab und der Test wird vom Polizeibeamten selbst durchgeführt, sodenn man mitmacht. Ich denke auch, dass es eher um Fahruntüchtigkeit durch Übermüdung/Drogen geht denn um Alkohol.

 

Wie gesagt, das wird definitiv so praktiziert, selbst einmal mitgemacht und mehrfach aufgefordert worden.

 

Im übrigen: Es wird nicht explizit auf die Freiwilligkeit hingewiesen! Die Formulierungen lassen es erahnen, aber gesagt wird es nicht.

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Dieser Test wird da aber von einem Arzt durchgeführt.

 

Stimmt, aber zwei deiner Kollegen stehen dabei und schauen zu, nehmen die wackeligen Versuche zur Kenntnis und schreiben dann dementsprechendes in´s Protokoll. Wobei ich hier noch nicht in Betracht gezogen habe, das die eigentliche Blutentnahme ja schon beendet ist und wenn es sich hier dann um eine ärztliche Untersuchung handelt, Polizeibeamte dabei nichts zu suchen haben.

 

Theoretisch haben Polizeibeamte lediglich zu überwachen, das der Kraftfahrer dem Doktor ordentlich den Arm hinhält. Alles andere geht sie eigentlich nichts an.

 

Wenn die wenigsten wissen, daß man bei der ärztlichen Untersuchung nicht mitwirken muss, dann mag das daran liegen, daß sie nicht zuhören. Denn, so kenne ich es, wir weisen auf die Freiwilligkeit hin.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel und Du scheinst dann eine löbliche Ausnahme zu sein. Was ich immer so sehe ist, das z. B. bei Verkehrskontrollen ohne zu fragen dem Fahrer mit der Taschenlampe in die Augen geleuchtet wird. Dulden muss er das nicht, es weist ihn aber auch niemand darauf hin. Ebenso ist mir noch nie untergekommen, das bei Blutentnahmen auf die Freiwilligkeit von Turnübungen hingewiesen wird.

 

Übrigens, auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst: Der Test muss nicht zwingend zum Nachteil des Beschuldigten sein.

 

Er ist es aber fast immer.

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Von der Polizei?

 

ja.

 

Wenn man den Beitrag vonBill liest könnte man hingegen annehmen, daß er von der Polizei vor Ort anstelle des AT durchgeführt würde. Und eben das wundert mich.

 

ich fand das auch verwunderlich, aber es macht wirklich die polzei vor ort. bill hat das ja bestätigt. und meine quelle (die schwester meiner freundin) ist da nun wirklich vertrauenswürdig. :licht: genau ihr ist es nämlich vor ein paar monaten passiert. ich dachte auch immer sowas gäbe es in deutschland nicht.

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...

.denklogischer rückschluß deiner logik wäre es aber, wenn es per gesetz festgelegt werden würde, dass man als potentieller bankräuber zu verknacken ist, wenn man vor betreten der bank nicht seine friedlichen absichten äussert...

gruß

der friese

 

:licht: Mit erhobenen Händen, in der einen ein weißes Taschentuch winkend. Man weiß ja heut nie...

 

 

...

Wenn die wenigsten wissen, daß man bei der ärztlichen Untersuchung nicht mitwirken muss, dann mag das daran liegen, daß sie nicht zuhören. Denn, so kenne ich es, wir weisen auf die Freiwilligkeit hin.

...

 

Ich würde mal schätzen 90% der Bürger, die auf die Polizei treffen, sind nicht in der Lage diesen "Begrüßungstext" ala

Hauptkommissar Sowieso vom Revier Hierundda. Allgemeine Verkehrskontrolle... Papiere....freiwilliger Atemalkoholtest ?....
der von dem Beamten ja auch in einem Tempo heruntergebetet wird, wiederzugeben oder inhaltlich zu verstehen.

 

Da ist man doch meist gar nicht bei der Sache, aufgeregt, etc und sich gar nicht im Klaren darüber, welche juristischen Folgen ein mitarbeiten haben kann.

 

MfG Bauloewe

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@ Harry B

Was macht der kanadische Polizist in folgendem Falle: Unfall, aus einem Fahrzeug steigen zwei Leute aus, beide angeheitert, Polizei erscheint etwas spaeter auf der Bildflaeche. Der Unfallgegner zeigt auf Person A und sagt: Der ist gefahren!

Gehen beide straffrei aus?

Oder aber: Unfall, Fahrer begeht Fahrerflucht. Zeugen koennen sich das Kennzeichen merken und den Fahrer beschreiben. Der wird von der Polizei zuhause voellig volltrunken angetroffen. Straffrei?

Harry versuche es nochmals zu erklaeren ,wesshalb mir nicht schon lange der Gedultsfaden gerissen ist weiss ich auch nicht, muss wohl daran liegen dass wir Canadier mit anderen mittleid haben wenn sie was nicht kappieren oder sich stur stellen und immerwieder die Situation mit ander Situationen vergleichen welche nichts mit der Ausgangs posting zu tun hat

Aus dem Bett holen zur Blutprobe

Nun zur antwort deiner Frage

# 1 Der Unfallgegner war an ort und Stelle und konnte den Fahrer indentifizieren! Und dieser muss an ort und Stelle ins Rohrchen blasen, und somit ist der Fall behoben. "Beifahrer ist aus dem Schneider!"

Der Unfallgegner war nicht irgendwo in der Pampas als Fussgaenger und hatte sich womoeglich nach dem Knall den er nur hoerte, und 50 meter entfernt um die Ecke war , umgesehen und ploetzlich ist er ein "Glaubwuerdiger Zeuge"

 

#2 Wenn der Fahrer Fahrerflucht begeht und die Zeugen haben nur das kennzeichen und koennen auch den Fahrer beschreiben wird die Polizei erst mal ihm anschreiben, sich auf der Wache zu melden, geschieht das nicht kommt eben dann besuch nach Hause und bis dahin kann er machen was er moechte, jedenfalls ist es bei uns nicht erlaubt Alkoholtest zu hause zu machen oder eben den angeschuldigten fahrer zu hause aus dem Bett zu holen ,denn um das drehte es sich und nicht um Unfall Flucht oder sonstige Haarstreubende geschichten!

 

Werde Dich mal Fragen, hoffe Du kannst es beantworten " Glaubwuerdige Zeugen" :licht:

Angenommen Du faehrst auf der rechten Spur auf der Autobahn und bist alleine im Auto, ich habe meine Frau als zeugin im Auto, nun ueberhole ich dich ganz legal links, meine Frau macht ein Bild von Dir waerend dess ueberholvorganges und nun behaupten wir bei der Polizei dass Du uns Rechts ueberholt hast denn das Bild zeigt eindeutig das Du rechts von uns warst :rolleyes: denn es ist ja kein Video,wo man den Ueberholvorgang deutlich sieht,sondern nur ein Stillphoto und nun beweise Du mal dass Du nicht ueberholt hast. :whistling:

Was sagste nun zur Glaubhaftigkeit von Zeugen? :unsure: Nun liegt es bei Dir deine Unschuld zu beweisen,und ich moechte wetten dass Du deine ansicht ueber zeugen aussagen gewaltig aenderst!

 

Bei uns gilt die Ehefrau in dieser Situation nicht als Zeuge das sie eben voreingenommen ist durch den Ehevertrag!

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@faun98

Stimmt, aber zwei deiner Kollegen stehen dabei und schauen zu, nehmen die wackeligen Versuche zur Kenntnis und schreiben dann dementsprechendes in´s Protokoll. Wobei ich hier noch nicht in Betracht gezogen habe, das die eigentliche Blutentnahme ja schon beendet ist und wenn es sich hier dann um eine ärztliche Untersuchung handelt, Polizeibeamte dabei nichts zu suchen haben.
Für mein Protokoll brauche ich nicht die Beobachtungen aus dem ärztlichen Bericht. Mein "Torkelbogen" sieht etwas anders aus.

 

Theoretisch haben Polizeibeamte lediglich zu überwachen, das der Kraftfahrer dem Doktor ordentlich den Arm hinhält. Alles andere geht sie eigentlich nichts an.
Falsch. Wir haben bei der Maßnahme nach § 81a StPO eine Anwesenheits- und Überwachungspflicht. Und diese erstreckt sich nicht ausschließlich auf den Einstich.

 

Ausnahmen bestätigen die Regel und Du scheinst dann eine löbliche Ausnahme zu sein. Was ich immer so sehe ist, das z. B. bei Verkehrskontrollen ohne zu fragen dem Fahrer mit der Taschenlampe in die Augen geleuchtet wird. Dulden muss er das nicht, es weist ihn aber auch niemand darauf hin.
Nein, ich bin da keine Aushanme, vielmehr ist mein Vorgehen die Regel

 

Ebenso ist mir noch nie untergekommen, das bei Blutentnahmen auf die Freiwilligkeit von Turnübungen hingewiesen wird.
Bei wie vielen Blutproben warst du denn dabei?

 

Er ist es aber fast immer.
Wenn du sagst"fast immer" ist das dann eine Vermutung oder hast du hierzu auch was handfestes?

 

@Tom: Wie gesagt, ich kenne es nicht und kann den Sinn auch nicht nachvollziehen.

 

Gruß

Goose

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"Torkelbogen"

 

 

Hört sich gut an :rolleyes: .

 

Falsch. Wir haben bei der Maßnahme nach § 81a StPO eine Anwesenheits- und Überwachungspflicht. Und diese erstreckt sich nicht ausschließlich auf den Einstich.

 

Wenn ich mal zitieren darf:

 

Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind.

 

Von einer Anwesenheits- und Überwachungspflicht steht da nichts :licht: .

 

Wenn der Beschuldigte nun zur Ader gelassen wurde, das Röhrchen voll ist, hat sich also die Anwesenheits- und Überwachungspflicht erledigt. Weitere Gespräche zwischen Arzt und Patient gehen die dabei stehenden Beamten eigentlich nichts an.

 

Bei wie vielen Blutproben warst du denn dabei?

 

Ich habe nicht mitgezählt in den letzten 30 Jahren.

 

Wenn du sagst"fast immer" ist das dann eine Vermutung oder hast du hierzu auch was handfestes?

 

Zum guten Schluss erscheinen die Führerscheinlosen Fahrer immer bei mir, um sich entweder ihr verdellertes Auto anzugucken, oder es mit einem Führerscheininhaber , auf eigener Achse, wieder abzuholen, je nach dem. Dabei wird dann auch immer ausführlich darüber berichtet, wie es denn so gegangen ist. Ausnahmslos erzählen die Damen und Herren, das man sie gnadenlos über den Tisch gezogen habe. Die Erkenntnis kommt immer erst dann, wenn der beauftragte Anwalt das erste Gespräch geführt hat und entsetzt darüber ist, wieviel der Betroffene schon im informatorischen Gespräch mit den Polizeibeamten " versaubeutelt " hat.

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Wenn ich mal zitieren darf:

 

Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind.

 

Von einer Anwesenheits- und Überwachungspflicht steht da nichts .

 

Wenn der Beschuldigte nun zur Ader gelassen wurde, das Röhrchen voll ist, hat sich also die Anwesenheits- und Überwachungspflicht erledigt. Weitere Gespräche zwischen Arzt und Patient gehen die dabei stehenden Beamten eigentlich nichts an.

Es ist eine ärztliche Untersuchung, die für das Verfahren von Bedeutung ist und somit von § 81a StPO abgedeckt ist. So unterliegen die Feststellungen, die der Artz hierbei trifft, ja auch nicht der ärztlichen Schweigepflicht.

Unsere Anwesenheitspflicht ergibt sich in NRW aus dem ergänzenden Blutprobenerlass.

 

Ich habe nicht mitgezählt in den letzten 30 Jahren.
Aus welchem Grund bist du bei der Blutprobe dabei?

 

Zum guten Schluss erscheinen die Führerscheinlosen Fahrer immer bei mir, um sich entweder ihr verdellertes Auto anzugucken, oder es mit einem Führerscheininhaber , auf eigener Achse, wieder abzuholen, je nach dem. Dabei wird dann auch immer ausführlich darüber berichtet, wie es denn so gegangen ist. Ausnahmslos erzählen die Damen und Herren, das man sie gnadenlos über den Tisch gezogen habe. Die Erkenntnis kommt immer erst dann, wenn der beauftragte Anwalt das erste Gespräch geführt hat und entsetzt darüber ist, wieviel der Betroffene schon im informatorischen Gespräch mit den Polizeibeamten " versaubeutelt " hat.
Und die, die den Test verweigert haben, fahren selber wieder nach Hause?

Wann kommen die denn zu dir? Nach abschluss des Verfahrens?

 

Gruß

Goose

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Es ist eine ärztliche Untersuchung, die für das Verfahren von Bedeutung ist und somit von § 81a StPO abgedeckt ist. So unterliegen die Feststellungen, die der Artz hierbei trifft, ja auch nicht der ärztlichen Schweigepflicht.

 

Deshalb ist es auch am besten, wenn der Betreffende den Mund hält.

 

Unsere Anwesenheitspflicht ergibt sich in NRW aus dem ergänzenden Blutprobenerlass.

 

Kenne ich nicht, gehe aber mal davon aus, das es richtig ist.

 

Aus welchem Grund bist du bei der Blutprobe dabei?

 

Eigentlich aus gar keinem, kommt halt situationsbedingt ab und an mal vor, wenn noch Zettel auf dem Revier ausgefüllt werden müssen, oder in der Rechtsmedizin noch persönliche Gegenstände abgegeben werden.

 

Und die, die den Test verweigert haben, fahren selber wieder nach Hause?

Wann kommen die denn zu dir? Nach abschluss des Verfahrens?

 

Ach weiste, Deine Kollegen sind wie tratschende Marktweiber, jede Woche sitzt hier mindestens einer vorm Kaffeepott und sinniert über mangelnde Beförderungen, dämliche und faulenzende Kollegen, sowie blöde Vorgesetzte und die anderen Kleinigkeiten. :licht: Ich höre da immer aufmerksam zu, was da so an innerbetrieblichen Info´s erzählt wird.

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Ach weiste, Deine Kollegen sind wie tratschende Marktweiber, jede Woche sitzt hier mindestens einer vorm Kaffeepott und sinniert über mangelnde Beförderungen, dämliche und faulenzende Kollegen, sowie blöde Vorgesetzte und die anderen Kleinigkeiten. Ich höre da immer aufmerksam zu, was da so an innerbetrieblichen Info´s erzählt wird.
Was denn jetzt? Erzählen die Betroffenen oder die Kollegen?

 

Eigentlich aus gar keinem, kommt halt situationsbedingt ab und an mal vor, wenn noch Zettel auf dem Revier ausgefüllt werden müssen, oder in der Rechtsmedizin noch persönliche Gegenstände abgegeben werden.
Ja, aber dann kommst du doch allenfalls mal ausnahmsweise bei der Blutprobe vorbei. Wie oft warst du denn bei der gesamten Maßnahme von vorne bis hinten anwesend, so daß du beurteilen kannst, was da im einzelnen gesagt wurde und was nicht?

Denn bei uns in NRW ist der Abschleppdienst dafür da, die Karren wegzuschaffen, bei der Blutprobe ist er nicht anwesend. Ist das in Hessen tatsächlich anders?

 

Deshalb ist es auch am besten, wenn der Betreffende den Mund hält.
Wozu dient die Untersuchung denn? Welche Rückschlüsse werden daraus gezogen? Kennst du die Gründe?

 

Gruß

Goose

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Ja, aber dann kommst du doch allenfalls mal ausnahmsweise bei der Blutprobe vorbei.

 

Naja, was da passiert ist ja nicht die Welt und kommt tagtäglich tausende male vor. Im Amtsdeutsch heißt es Blutprobe, beim Doktor Blutentnahme, es ist überall dasselbe: ein Pieks in den Arm und das war es.

 

Wie oft warst du denn bei der gesamten Maßnahme von vorne bis hinten anwesend, so daß du beurteilen kannst, was da im einzelnen gesagt wurde und was nicht?

 

Machen Sie bitte den linken / rechten Arm frei, die Hand zur Faust, vorher wird mit einem Gummiband gestaut, viel zu reden gibt´s da nicht. Solange der Betreffende nicht herumkaspert stehen deine Kollegen auch nur rum und gucken zu.

 

Denn bei uns in NRW ist der Abschleppdienst dafür da, die Karren wegzuschaffen, bei der Blutprobe ist er nicht anwesend. Ist das in Hessen tatsächlich anders?

 

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Von daher gehe ich mal davon aus, das Du das

 

Eigentlich aus gar keinem, kommt halt situationsbedingt ab und an mal vor, wenn noch Zettel auf dem Revier ausgefüllt werden müssen, oder in der Rechtsmedizin noch persönliche Gegenstände abgegeben werden.

 

überlesen hast.

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Denn bei uns in NRW ist der Abschleppdienst dafür da, die Karren wegzuschaffen, bei der Blutprobe ist er nicht anwesend. Ist das in Hessen tatsächlich anders?

 

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Von daher gehe ich mal davon aus, das Du das

 

Eigentlich aus gar keinem, kommt halt situationsbedingt ab und an mal vor, wenn noch Zettel auf dem Revier ausgefüllt werden müssen, oder in der Rechtsmedizin noch persönliche Gegenstände abgegeben werden.

 

überlesen hast.

Bei uns in NRW haben wir oftmals (ob überall, kann ich nicht sagen) einen Raum, in dem die Blutentnahme stattfindet. Und dort hat der Schlepperfahrer garantiert keinen Zutritt. Der bleibt hübsch vorne im Wachbereich. Folglich bekämst Du hier (jedenfalls auf vielen Wachen) gar nichts von der Blutprobe mit.

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Bei uns in NRW haben wir oftmals (ob überall, kann ich nicht sagen) einen Raum, in dem die Blutentnahme stattfindet.

 

Es gibt hier im ländlichen Bereich Polizeiposten, da schiebt ein einsamer DGL Dienst, der bestenfalls zwei Streifenwagen mit 4 Mann zu dirigieren hat. Wenn´s dann gescheppert hat, macht sich manchmal der ganze Zug auf den Weg zur Wache. Dabei bleibt es dann nicht aus, das alle in einem Wachlokal stehen / sitzen - und wenn dann noch der herbeigerufene Arzt erscheint, bekommen alle mit, wie der arme Sünder verarztet wird. Nix ungewöhnliches.

 

Und dort hat der Schlepperfahrer garantiert keinen Zutritt.

 

Der Schlepperfahrer legt überhaupt keinen Wert darauf, dort Zutritt zu haben :licht: .

 

Der bleibt hübsch vorne im Wachbereich.

 

Der überwiegende Teil - eigentlich alle - meiner Mitarbeiter betreten eine Polizeiwache überhaupt nur aus dienstlichen Gründen, privat machen die alle einen großen Bogen darum :rolleyes: .

 

Folglich bekämst Du hier (jedenfalls auf vielen Wachen) gar nichts von der Blutprobe mit.

 

Ich interessiere mich auch nicht sonderlich für Blutproben, von daher ist es mir wurscht.

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Naja, was da passiert ist ja nicht die Welt und kommt tagtäglich tausende male vor. Im Amtsdeutsch heißt es Blutprobe, beim Doktor Blutentnahme, es ist überall dasselbe: ein Pieks in den Arm und das war es.
Wir sprachen ja von der körperlichen Untersuchung als Bestandteil der Blutprobe.

 

So, wie du es jetzt darstellst kannst du also das Prozedere einer Blutprobe entgegen deinen ersten Schilderungen noch nicht beurteilen. Oder bei wie vielen Blutproben warst du in den letzten 30 Jahren tatsächlich dabei? (und damit meine ich nicht, wie oft du für zwei oder drei Minuten zufällig einen Raum weiter standest)

 

Gruß

Goose

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Der Schlepperfahrer legt überhaupt keinen Wert darauf, dort Zutritt zu haben.

Schön. Wäre das ja auch geklärt. Nicht, daß Du nur aus purer Neugierde denn doch mal etwas mehr mitbekommen wollen würdest. :licht:

 

Der überwiegende Teil - eigentlich alle - meiner Mitarbeiter betreten eine Polizeiwache überhaupt nur aus dienstlichen Gründen, privat machen die alle einen großen Bogen darum

Wen wundert's. Wie der Herr, so sein Gescher. :rolleyes:

 

Ich interessiere mich auch nicht sonderlich für Blutproben, von daher ist es mir wurscht.

Gut. Klang nur eben etwas anders. Aber sei's drum.....

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Ich hatte ziemlich zu Anfang eine einfache Frage gestellt..........

 

Mal eine andere Frage: mein Lehrling " Paule " hat eine Freundin :unsure: , die in einem medizinische Labor angestellt ist und immer Blut abnehmen muss. Die erzählt immer mal von Rollvenen oder anderen Patienten, denen schlecht Blut abzunehmen ist, sodass selbst der Chef seine Mühe hat, die Ader zu treffen und es schon einige Versuche gab, die mit blauen Flecken usw. endeten, teilweise ohne Ergebnis.

 

Angenommen ein des Alkohols verdächtiger Fahrer hat solche Probleme und die Vene ist schon einige male gepiekst worden ohne Ergebnis, wie lange muss er dieses ertragen, bis er sagen kann: " jetzt reicht es ", aufsteht und nach Hause geht ?.

 

 

Das ist keine Antwort auf die Frage.

 

Die Frage ist: Wann ist Schluß und wann ist die Zumutbarkeit erreicht ? Wenn sich der Doktor und seine Mitarbeiter außerstande sehen Blut aus dem vermeintlichen Alk Fahrer abzuzapfen, stellt sich doch die Frage, wie lange kann erwartet werden, das sich der Betreffende als Versuchskarnickel zur Verfügung stellen muss.

 

 

.......woraus sich dann eine wundersame Unterhaltung ergab :licht: .

 

Ich interessiere mich auch nicht sonderlich für Blutproben, von daher ist es mir wurscht.

 

Ob da jetzt einer gezapft wird und ich zufällig daneben stehe und eventuell noch zugucken kann....siehe oben.

 

Blutentnahme, Blutprobe, egal. Wer sich dafür interessiert und partout die Nase vornedran haben will, kann ja ein Praktikum beim nächstbesten Mediziner machen. Sensationell ist es meiner Meinung nach nicht. Warum da jetzt amtlicherseits so ein Geheimnis daraus gemacht werden soll :rolleyes:

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Oder bei wie vielen Blutproben warst du in den letzten 30 Jahren tatsächlich dabei?

Lol selbst nie Zahlen nennen können, nicht mal ungefähre und dann das Selbe von anderen verlangen, zumal die 30 Jahre sicherlich ein noch größerer Zeitraum sind als deine bisherigen Polizeijahre. :licht::rolleyes::unsure:

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........zumal die 30 Jahre sicherlich ein noch größerer Zeitraum sind als deine bisherigen Polizeijahre. :licht::rolleyes::unsure:

 

Vielleicht sogar von beiden ( Bluey & Goose ) zusammen :whistling: .

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Oder bei wie vielen Blutproben warst du in den letzten 30 Jahren tatsächlich dabei?

Lol selbst nie Zahlen nennen können, nicht mal ungefähre und dann das Selbe von anderen verlangen, zumal die 30 Jahre sicherlich ein noch größerer Zeitraum sind als deine bisherigen Polizeijahre. :licht::rolleyes::unsure:

Das sind tatsächlich mehr Jahre, als ich bei der Polizei bin. Aber ebenso, wie ich dir sagen kann, wie viele Autos ich in dieser Zeit selber abgeschleppt habe bzw. bei wie vielen solcher Vorgänge ich von Anfang bis Ende dabei war, sollte er sowas ja auch für eine für seinen Beruf fremde Tätigkeit sagen können.

 

Es geht doch darum, daß faun98 in Beitrag 102 sagt, daß es ihm "noch nie untergekommen sei, daß auf die Freiwilligkeit der Turnübung hingewiesen wurde".

Damit es ihm unterkommen könnte, hätte er aber bei der gesamten Maßnahme, von der Gestellung am Anhalteort bis hin zur Untersuchung, dabei sein müssen. Und ich möchte wetten, wenn er selber noch nicht gezapt wurde, war er in den 30 Jahren nicht ein einziges Mal dabei, so daß er das überhaupt nicht beurteilen kann.

 

Gruß

Goose

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Oder bei wie vielen Blutproben warst du in den letzten 30 Jahren tatsächlich dabei?

Lol selbst nie Zahlen nennen können, nicht mal ungefähre und dann das Selbe von anderen verlangen, zumal die 30 Jahre sicherlich ein noch größerer Zeitraum sind als deine bisherigen Polizeijahre. :licht::nolimit::rofl:

 

naja, sowie billy joe immer gern das totschlagargument benutzt, dass man dinge in anderen staaten prinzipiell nicht kritisieren darf, wenn man dort nicht lebt, benutzt goose eben sein totschlagargument, dass man polizisten eben nicht kritisieren darf, wenn man selbst keiner ist. denn er weiss es ja prinzipiell besser und der eindruck von aussen ist eben prinzipiell immer falsch.

also alles nicht so ernst nehmen, denn letztendlich macht es keinen sinn auf dieser basis zu diskutieren, da es sowieso zu keinem ergebnis führt

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naja, sowie billy joe immer gern das totschlagargument benutzt, dass man dinge in anderen staaten prinzipiell nicht kritisieren darf, wenn man dort nicht lebt,

Nun hat Tom bewiesen dass er null Ahnung hat von was geschrieben wurde und jeder versuch ihm zu erklaeren um was es geht auf taube Ohren trifft!

Von mir aus gebt ihr eueren Alkohol Fahrer die totesstrafe,ist mir auch egal,nur Tom verlange nicht dass es alle Staaten genau so machen!

also alles nicht so ernst nehmen, denn letztendlich macht es keinen sinn auf dieser basis zu diskutieren, da es sowieso zu keinem ergebnis führt

Na Tom hat es begriffen :licht: ihm zustimmen ist die einzige loesung aller Probleme dieser Welt

"Tom als naechsten Bundeskanzler" :rofl:

 

Und schon sind alle Weltprobleme geloest :nolimit:

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Zurück zur Kernfrage und der Zumutbarkeit samt Verhältnissmäßigkeit von Blutproben:

 

1. Ist es wirklich wichtig daß ein Richter die Blutprobe anordnet? Ist es eine Rechtsformalität oder real Schutz vor Willkür und Quälen von Fahrern?

 

2. Besteht wirklich die Gefahr daß wegen fälschlich angebender "Gefahr im Verzug" :licht: völlig sinnlos Blutproben verlangeten, anordneten, mit Verkehrsteilnehmern zu Kliniken fuhren, sich total irrten betreff "Besoffenheit" des Fahrers, Ergebnisse von 0,03% oder weniger festgestellt wurden?

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zu 1 findest du alles bereits im gesamten Artikel.

 

zu 2 solltest du Goose fragen, denn der lässt ja regelmäßig Zapfen, aber ohne Anzeichen von Konsum wird ja NIE eine weitergehende Kontrolle durchgeführt. :licht:

Also kann es ja nicht sein.

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zu 2 solltest du Goose fragen, denn der lässt ja regelmäßig Zapfen, aber ohne Anzeichen von Konsum wird ja NIE eine weitergehende Kontrolle durchgeführt. :licht:

Also kann es ja nicht sein.

http://www.adlerfans.de/forum/images/smilies/kicher.gif

 

Ich hab das übrigens mal vor. Mit 0,0 fahren, irgendwann werde ich eh mal wieder rausgeholt, keine Angaben zum Alkoholkonsum machen, Pusten verweigern und dann zum Zapfen. Es soll :nolimit: geben, die noch keine einzige Blutprobe erlebt haben, die negativ ausgefallen ist. Es soll ja immer irgendwann das erste Mal sein. Muss ich aber etwas Zeit für haben, aber das sollte das Problem nicht sein.

 

Letztlich morgens um 6 Uhr passte es mir nicht so gut, da ich im Begriff war auswärts zu fahren. Habe die Kontrolle dann durch Mitwirkungsbereitschaft schnell beendet. Schade eigentlich, die Situation wäre gut gewesen. Leider keine Zeit gehabt :rofl:

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Tom_

dass man dinge in anderen staaten prinzipiell nicht kritisieren darf,

Wenn man keine Antwort darauf hat sollte man das Mundwerk halten,und nicht sich wie ein Politiker benehmen,alles besserwissen aber keine Loesung!

Und deine letzte Posting ist mal wieder soetwas von Arrogant,und das zeigt wieder dass es mit Konstruktiver Kritik von dir nicht weit her ist, hauptsache Du kannst deine rechthaberischen Ideen loswerden und die anderen haben kein Recht zu erklaeren wesshalb das von Dir kritisierte ihnen gefaellt ,oder es in ihren Gesetzen verankert ist!

mach weiter so Herr Feldwebel "Alles Hoert auf meinen Befehl!" jegliche anderen anschauungen sind ab heute Verboten! :nolimit: so immer schoen das Mundwerk halten,hat sich bei einigen in all den Jahren nicht geaendert :licht:

 

Kolbenfeder

Zurück zur Kernfrage und der Zumutbarkeit samt Verhältnissmäßigkeit von Blutproben:

 

1. Ist es wirklich wichtig daß ein Richter die Blutprobe anordnet? Ist es eine Rechtsformalität oder real Schutz vor Willkür und Quälen von Fahrern?

 

2. Besteht wirklich die Gefahr daß wegen fälschlich angebender "Gefahr im Verzug" völlig sinnlos Blutproben verlangeten, anordneten, mit Verkehrsteilnehmern zu Kliniken fuhren, sich total irrten betreff "Besoffenheit" des Fahrers, Ergebnisse von 0,03% oder weniger festgestellt wurden?

Dies Frage wurde bei uns vor langer Zeit geloest,indem es eben noetig ist eine Blutprobe nur mit Richterlichem Beschluss zu veranlassen,auch wenn es Tom nicht passt aber es ist eben mal so in anderen Laendern!

real Schutz vor Willkür und Quälen von Fahrern

Das ist das Ausschlaggebende bei uns "Willkür" Ebenso sind bei uns Willkuerliche Verkehrskontrollen nicht ueblich,es muss ein Grund vorliegen den VT anzuhalten.

Verdacht ist kein Grund die Fahrzeugpapiere zu kontrolieren und den Rest dess Fahrzeuges zu untersuchen! Allgemeine Verkehrskontrolle {"Willkürlich"} wird bei uns nicht Praktiziert!

Und es ist keine Kritik an euerem System,sondern nur eine Erklaerung dass es eben in anderen Laendern anders gehandhabt wird!

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2. Besteht wirklich die Gefahr daß wegen fälschlich angebender "Gefahr im Verzug" völlig sinnlos Blutproben verlangeten, anordneten, mit Verkehrsteilnehmern zu Kliniken fuhren, sich total irrten betreff "Besoffenheit" des Fahrers, Ergebnisse von 0,03% oder weniger festgestellt wurden?

Dies Frage wurde bei uns vor langer Zeit geloest,indem es eben noetig ist eine Blutprobe nur mit Richterlichem Beschluss zu veranlassen

Mitgelesen hast du aber schon, denn genau darum geht es doch schon seit dem ersten Beitrag hier.

 

Auch in D ist grundsätzlich eine richterliche Anordnung erforderlich, die hier eben nicht eingeholt wurde und deswegen das Ergebnis der Blutabnahme nicht verwendet werden konnte.

 

Dies ist so ähnlich wie die "fruit of the poisonous tree" (Früchte des giftigen Baumes).

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%BCchte_...giftigen_Baumes

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Dies sei — anders als bei einem Parteiprozess — nicht notwendig, da die Strafprozessordnung eine Staatsanwaltschaft als „objektivste Behörde der Welt“ konzipiere, die auch zugunsten des Angeklagten ermittelt und den Prozess führt und gar Rechtsbehelfe für ihn einzulegen hat.

 

:licht:

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Mitgelesen hast du aber schon, denn genau darum geht es doch schon seit dem ersten Beitrag hier.

Und wer streitet oder debattiert um den heisen Brei?

Alles was ich hervorhob dass es bei uns nicht geht und es auch in Deutschland nicht rechtmaesig ist, denn der Richter hatte ja die anklage niedergeschlagen,und nun liest Du mal was man da so alles aus der Klamottenkiste hervorholt :licht: nur um ansichten zu vertreten,ob sie nun gerecht sind oder nicht steht auf einem anderen Blatt!

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Oder bei wie vielen Blutproben warst du in den letzten 30 Jahren tatsächlich dabei?

Lol selbst nie Zahlen nennen können, nicht mal ungefähre und dann das Selbe von anderen verlangen, zumal die 30 Jahre sicherlich ein noch größerer Zeitraum sind als deine bisherigen Polizeijahre. :licht::nolimit::rofl:

 

naja, sowie billy joe immer gern das totschlagargument benutzt, dass man dinge in anderen staaten prinzipiell nicht kritisieren darf, wenn man dort nicht lebt, benutzt goose eben sein totschlagargument, dass man polizisten eben nicht kritisieren darf, wenn man selbst keiner ist. denn er weiss es ja prinzipiell besser und der eindruck von aussen ist eben prinzipiell immer falsch.

also alles nicht so ernst nehmen, denn letztendlich macht es keinen sinn auf dieser basis zu diskutieren, da es sowieso zu keinem ergebnis führt

Das ist nun Blödsinn.

 

Ich habe nichts gegen Kritik, wenn die einen Hintergrund hat. Schaust du dir aber mal an, worum es hier geht, wirst auch du (möglicherweise) feststellen, daß es genau an diesem Hintergrund hier fehlt...

 

Gruß

Goose

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Das ist nun Blödsinn.

Das lese ich in letzter Zeit entschieden zu oft.

 

Ich habe nichts gegen Kritik, wenn die einen Hintergrund hat. Schaust du dir aber mal an, worum es hier geht, wirst auch du (möglicherweise) feststellen, daß es genau an diesem Hintergrund hier fehlt...

Es geht um die Frage, unter welchen Umständen eine richterliche Entscheidung zur Abnahme von Blutproben erforderlich bzw. verzichtbar ist.

Und wo genau fehlt es jetzt am Hintergrund?

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Zurück zur Kernfrage und der Zumutbarkeit samt Verhältnissmäßigkeit von Blutproben:

 

1. Ist es wirklich wichtig daß ein Richter die Blutprobe anordnet? Ist es eine Rechtsformalität oder real Schutz vor Willkür und Quälen von Fahrern?

Dies Frage wurde bei uns vor langer Zeit geloest,indem es eben noetig ist eine Blutprobe nur mit Richterlichem Beschluss zu veranlassen,auch wenn es Tom nicht passt aber es ist eben mal so in anderen Laendern!

 

 

 

 

Das ist ja die Frage:

 

Nach der formalen Rechtslage ist eine Richterbeschluß derzeit nötig, bekannt. Ist dieses aber sachlich oder menschlich gesehen wirklich nötig oder werden damiit nur unnötige Kosten produziert?

 

Dient die Richterfrage im Zweiffelsfall nach "Gefahr im Verzug" nur Sufffköppen als Joker um Beweisverwendungsverbote zun erreichen?

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Das ist nun Blödsinn.

Das lese ich in letzter Zeit entschieden zu oft.

 

Das mag daran liegen, daß ich in letzter Zeit zu oft Blödsinn lese...

 

Ich habe nichts gegen Kritik, wenn die einen Hintergrund hat. Schaust du dir aber mal an, worum es hier geht, wirst auch du (möglicherweise) feststellen, daß es genau an diesem Hintergrund hier fehlt...

Es geht um die Frage, unter welchen Umständen eine richterliche Entscheidung zur Abnahme von Blutproben erforderlich bzw. verzichtbar ist.

Und wo genau fehlt es jetzt am Hintergrund?

Nö, das wurde bereits ziemlich am Anfang geklärt.

Schau dir den Thread doch noch mal an, dann siehst du, worum es geht. Es geht darum, daß jemand erzählt, er hätte noch nie erlebt, daß auf die freiwilligkeit der ärtzlichen Untersuchung hingewiesen wurde und dabei verschweigt, daß das wohl daran lag, daß er noch nie eine Blutprobe von vorne bis hinten miterlebt hat sondern bestenfalls mal kurzzeitig einen Raum weiter stand.

 

Gruß

Goose

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und das zeigt wieder dass es mit Konstruktiver Kritik von dir nicht weit her

 

aha

 

mach weiter so Herr Feldwebel "Alles Hoert auf meinen Befehl!"

 

jegliche anderen anschauungen sind ab heute Verboten! :nolimit:

 

so immer schoen das Mundwerk halten,hat sich bei einigen in all den Jahren nicht geaendert :licht:

 

wow, bei soviel konstruktiver kritik bin ich richtig sprachlos.

 

:lol2::rofl::lol:

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Kolbenfeder Geschrieben: Heute, 7:32

Nach der formalen Rechtslage ist eine Richterbeschluß derzeit nötig, bekannt. Ist dieses aber sachlich oder menschlich gesehen wirklich nötig oder werden damiit nur unnötige Kosten produziert?

 

Dient die Richterfrage im Zweiffelsfall nach "Gefahr im Verzug" nur Sufffköppen als Joker um Beweisverwendungsverbote zun erreichen?

Um es nochmals Klar zu stellen. In Canada ist es nicht noetig als beweismittel eine Blutprobe zu nehmen,denn das Blasen ins Roehrchen genuegt zur Verurteilung,weigert sich der Fahrer,wird durch Richterlichem Beschluss eine Blutprobe gemacht, wie man es in Deutschland macht ist mir egal,man koennte aber etwas dazu lernen wie man es in anderen Nationen macht :rofl:

Meine ansicht ist eben dass es weder Sachlich noch Menschlich noetig ist Blut abzuzapfen,wenn bereits der Alkohol Spiegel im Blut durch das blasen ins Geraet feststeht!

 

Ebenso wird bei uns nur der Alkohol spiegel gemessen wenn der Fahrer hinter dem Lenkrad erwischt wird,auf Verdacht dass er/sie mit Alkohol im Blut fuhren ohne das sie hinter dem Lenkrad vom Polizisten erkannt wurden ist nicht Zulaessig!

 

Zweiffelsfall nach "Gefahr im Verzug" :licht: dann kann man ja menschen verhaften,und versuchen ihnen irgend etwas anzuhaengen,was sie noch nicht begangen haben :nolimit:

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Das mag daran liegen, daß ich in letzter Zeit zu oft Blödsinn lese...

Ich auch. Und trotzdem merke ich es nicht an, sondern versuche sachlich zu widerlegen.

"Das ist Blödsinn!" hat immer so den faden Beigeschmack eines Totschlagsargumentes.

 

Schau dir den Thread doch noch mal an, dann siehst du, worum es geht. Es geht darum, daß jemand erzählt, er hätte noch nie erlebt, daß auf die freiwilligkeit der ärtzlichen Untersuchung hingewiesen wurde und dabei verschweigt, daß das wohl daran lag, daß er noch nie eine Blutprobe von vorne bis hinten miterlebt hat sondern bestenfalls mal kurzzeitig einen Raum weiter stand.

Ich mach das demnächst mal, dann berichte ich :licht:

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[...] In Canada ist es nicht noetig als beweismittel eine Blutprobe zu nehmen,denn das Blasen ins Roehrchen genuegt zur Verurteilung,weigert sich der Fahrer,wird durch Richterlichem Beschluss eine Blutprobe gemacht

 

[...]Meine ansicht ist eben dass es weder Sachlich noch Menschlich noetig ist Blut abzuzapfen,wenn bereits der Alkohol Spiegel im Blut durch das blasen ins Geraet feststeht!

 

Habe @Billy Joe's Beitrag mal etwas gekürzt um gezielt darauf einzugehen.

 

@ Bill Joe: Nunja, es ist zwar so, dass die heutigen modernen Pustegeräte zwar prinzipiell ziemlich genau sind - aber sie sind doch störanfälliger als eine Blutuntersuchung. Nehmen wir mal ein extremes Beispiel: du trinkst direkt bevor du ins Auto steigst einen Tequila-Shot und wirst 2 Minuten nach dem Losfahren angehalten - und pustest locker mehr als 0,01%. Weil du eben noch Alkoholreste im Mund hast. Selbstverständlich bist so eigentlich nüchtern, somit wird dann durch einen Bluttest deine Unschuld bewiesen. Von daher halte ich das Vorgehen mit erst pusten und dann ggf. Blut abnehmen für angebracht.

 

MfG,

goodoldiri

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Ich weiß von einem kürzlichen Fall, in dem der Alcotest 0,8 Promille ausgeworfen hat, die Blutprobe aber 0,4 Promille ergeben hat.

Also so toll sind die Dinger dann auch nicht.

Der Vortest oder das 7110 Evidential?

Beim Vortest kann es, insbesondere bei Mundrestalkohol zu Abweichungen kommen, wennd as Trinkende kurz vor der Probe war.

Gewöhnlich (ich habe noch keinen Fall erlebt, wo es anders ist) ist jedoch auch das Ergebnis vom Vortest genau oder geringer als das der Blutprobe bzw. des 7110.

 

Ich auch. Und trotzdem merke ich es nicht an, sondern versuche sachlich zu widerlegen.

"Das ist Blödsinn!" hat immer so den faden Beigeschmack eines Totschlagsargumentes.

Schau dir an, was ich als Blödsinn bezeichnet habe. Sorry, aber da bringt es nichts, argumentativ vorzugehen.

 

Gruß

Goose

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goodoldiri

Nunja, es ist zwar so, dass die heutigen modernen Pustegeräte zwar prinzipiell ziemlich genau sind - aber sie sind doch störanfälliger als eine Blutuntersuchung. Nehmen wir mal ein extremes Beispiel: du trinkst direkt bevor du ins Auto steigst einen und wirst 2 Minuten nach dem Losfahren angehalten - und pustest locker mehr als 0,01%.

 

Nun versuche ich es nochmals!

Man wird bei uns nicht ohne Grund angehalten um ins Roehrchen zu pusten,um zu Pusten ist ein Unfall vorhergegangen und der Polizist stellt fest dass man lalt,oder unsicher auf den Beinen ist,oder aus dem Mund riecht wie eine Brauerei. :D

Hat man den Unfall und pustet man,und es ist 0.01% ist das ja null problem,und pustet man 0,05% wartet er noch ein weilchen ob der Protzentsatz steigt,faellt er ab da man nur einen Tequila-Shot hatte, ist die sache geritzt,und man ist aus dem Schneider!

 

Aus reinem Vergnuegen,oder Langeweile der Polizisten wird man bei uns nicht angehalten,man muss schon gegen etwas in der STVO verstossen. Es wird nur an Weihnachten fuer Alkohol kontroliert wenn die Firmen ihre Betriebs Feiern haben,und bei diesen Kontrollstellen {Welchen man nicht ausweichen kann} fragt einer der vielen anwesenden Polizisten,

" Haben sie etwas getrunken?" ist man nuechtern,oder hat nur ein oder zwei Bier faehrt man eben weiter,ohne zu blasen,stellt der Polizist unregelmaesigkeiten fest oder er riecht die Brauerei gegen den Wind,oder die Schnappsbrennerei, blaest man eben, ist man ueber 0.08% bleibt die Karre stehen und das Taxi faehrt einem nach Hause!

Weigert man sich zu pusten dann geht es ins Hospital zum abzapfen,aber so bloed ist nur ein wirklich besoffener und dem gehort es nicht anders als dass er/sie bestraft wird!

Fuehrerschein wird dann eben bei der Gerichtsverhandlung, wenn man fuer schuldig befunden wird einbehalten!

Hoffe das klaert das Canadische Kontroll system fuer Alkohol beim Autofahren auf!

 

Sollten trotz dieser Langwierigen Erklaerung noch Fragen auftauchen werde ich sie gerne beantworten :cop01:

 

Ich hatte in all den Jahren meiner Fahrerei noch nie eine allgemeine Verkehrskontrolle "wie man es in Deutschland" hat erlebt, { wo eben saemtliche Register der Schikane gezogen werden ,Fahrzeug Papiere, Verbandskasten { Bei uns nicht noetig, Warndreieck, ebenfalls nicht required} noch bin ich jemals auf Alkohol {Roehrchen Blasen} kontroliert worden!

 

Wurde einmal wegen ueberschreiten der Hoechstgeschwindigkeit um 23.00uhr angehalten,er fragte mich ob ich etwas getrunken hatte, sagte ihm um 18:00 uhr 2 Bier zum essen, und etwas spaeter noch ein Bier,und er war zufrieden damit,und alles was ich erhielt war einen Strafzettel wegen der Geschwindigkeits uebertretung! Und das war es.

Aber so ist es eben in Ontario,wie es woanders gemacht wird ist mir egal,ich jedenfalls bin mit unserem Verkehrsregulationen sehr zufrieden.

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@Goodoldiri

du trinkst direkt bevor du ins Auto steigst einen Tequila-Shot und wirst 2 Minuten nach dem Losfahren angehalten - und pustest locker mehr als 0,01%. Weil du eben noch Alkoholreste im Mund hast.
Aus diesem Grund ist eien Wartezeit von 20 Minuten zwischen Trinkende und Atemprobe mit dem 7110 Evidential vorgesehen. Diese sowie die interne Referenzmessung zwischen erster und zweiter Atemprobe schließen zuverlässig aus, daß Mundrestalkohol das Ergebnis beeinflusst.

 

Gruß

Goose

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Ich hab das übrigens mal vor. Mit 0,0 fahren, irgendwann werde ich eh mal wieder rausgeholt, keine Angaben zum Alkoholkonsum machen, Pusten verweigern und dann zum Zapfen. Es soll :cop01: geben, die noch keine einzige Blutprobe erlebt haben, die negativ ausgefallen ist. Es soll ja immer irgendwann das erste Mal sein. Muss ich aber etwas Zeit für haben, aber das sollte das Problem nicht sein.

Gute Idee, kann ich mir ja auch mal vornehmen. Mal gucken, wer eher drankommt :D

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@ Billy Joe: so wie du es hier jetzt dargestellt hast, finde ich es gut! Dadurch fallen zwar die richtigen Alkoholiker durchs Raster - aber wers wirklich so braucht, fährt auch mit 1 Promill noch normal und von ihm geht kaum eine Gefahr aus.

Und: du meintest wohl 0,008% und nicht 0,08 :cop01:

 

@Goose: wusste ich nicht, danke für die Information. Finde ich ebenfalls gut.

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Dadurch fallen zwar die richtigen Alkoholiker durchs Raster - aber wers wirklich so braucht, fährt auch mit 1 Promill noch normal und von ihm geht kaum eine Gefahr aus.

 

Als ich meinen Führerschein gemacht habe, galten noch 1,1 Promille als fahrtüchtig, erst ab 1,2 Promille wurde es brenzlich. Wenn dann ein Maurermeister auf dem Heimweg war und angehalten wurde, hat man dafür Verständnis gehabt, das auf dem Richtfest ein / zwei Gläschen zuviel genommen wurden.

 

Das Auto an den Straßenrand oder auf den Bürgersteig, die Schlüssel abgenommen und auf dem Revier hinterlegt, wo er sich diese ab 12.00 Uhr am nächsten Tag wieder abholen konnte. Damit war´s gut.

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Ich hatte in all den Jahren meiner Fahrerei noch nie eine allgemeine Verkehrskontrolle "wie man es in Deutschland" hat erlebt, { wo eben saemtliche Register der Schikane gezogen werden ,Fahrzeug Papiere, Verbandskasten { Bei uns nicht noetig, Warndreieck, ebenfalls nicht required} noch bin ich jemals auf Alkohol {Roehrchen Blasen} kontroliert worden!

 

Soweit ich mal gehört habe, müssen auch deutsche Polizisten einen Grund haben jemanden anzuhalten. Sinnlose alggemeine Verkehrskontrollen sind auch in D nicht zulässig, ausser bei den grossen Kontrollen wo man halbe Strassensperren errichtet ist es erlaubt jeden anzuhalten. So hat es mir zumindetsens vor Jahren mal ein Anwalt erklärt. Die Beamten müssen einem wohl auch den Grund des Anhaltens nennen. Aber da können die sich ja eh immer nach Lust und Laune was ausdenken was auch gemacht wird - ihre Fahrweise war unsicher lässt sich ja breit streuen. :cop01:

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Ich hab das übrigens mal vor. Mit 0,0 fahren, irgendwann werde ich eh mal wieder rausgeholt, keine Angaben zum Alkoholkonsum machen, Pusten verweigern und dann zum Zapfen. Es soll :cop01: geben, die noch keine einzige Blutprobe erlebt haben, die negativ ausgefallen ist. Es soll ja immer irgendwann das erste Mal sein. Muss ich aber etwas Zeit für haben, aber das sollte das Problem nicht sein.

Gute Idee, kann ich mir ja auch mal vornehmen. Mal gucken, wer eher drankommt :D

Und immer eine Packung Alkoholpralinen im Wagen haben und diese direkt vor der Kontrolle nehmen und dann mit Alkoholatem die Atemkontrolle verweigern. Auf das Ergebnis BAK und die Begründung für die Abnahme bin ich dann gespannt.

Wie würden sich die Polizisten denn herausreden.

 

Dadurch fallen zwar die richtigen Alkoholiker durchs Raster - aber wers wirklich so braucht, fährt auch mit 1 Promill noch normal und von ihm geht kaum eine Gefahr aus.

 

Als ich meinen Führerschein gemacht habe, galten noch 1,1 Promille als fahrtüchtig, erst ab 1,2 Promille wurde es brenzlich. Wenn dann ein Maurermeister auf dem Heimweg war und angehalten wurde, hat man dafür Verständnis gehabt, das auf dem Richtfest ein / zwei Gläschen zuviel genommen wurden.

 

Das Auto an den Straßenrand oder auf den Bürgersteig, die Schlüssel abgenommen und auf dem Revier hinterlegt, wo er sich diese ab 12.00 Uhr am nächsten Tag wieder abholen konnte. Damit war´s gut.

Die Promillegrenze lag schon immer bei 1,0 Promille. Das ist auch heute noch so, nur die zugebilligte Toleranz wurde von 0,2 auf 0,1 Promille abgesenkt, so dass man auf 1,1 Promille kommt.

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goodoldiri Geschrieben: Heute, 13:12

so wie du es hier jetzt dargestellt hast, finde ich es gut! Dadurch fallen zwar die richtigen Alkoholiker durchs Raster - aber wers wirklich so braucht, fährt auch mit 1 Promill noch normal und von ihm geht kaum eine Gefahr aus.

Stimmt genau,nur wenn man einen Alkoholiker unter ? 5000? Autofahrern hat, wesshalb muessen dann 4999 Fahrer unter der Ueberwachung leiden,nur um einen Seufer/Alkoholiker zu erwischen?

Diese Brueder sortieren sich meistens selbst aus, {Baum/Brueckenpfeiler} oder sonstige solide Objekte ^_^

Man konntroliert doch nicht alle Fahrer, nur da mal einer mit 200 in eine 80 Zone erwischt wurde :10: und gibt ihnen einen MPU test

Es gibt ja bekanntlich mehr Verkehrstote ohne Alkoholeinfluss,eben durch nicht angepasste Geschwindigkeit {Etwas fuer M-3 zum anbeissen :huh: } als wie durch Alkoholeinfluss, und sehe mal an, wie man sich bei geschwindigkeits uebertretungen rausreden kann! { Momentan-versagen} :D das ist das laecherlichste was ich je an entschuldigungen hoerte :lol2:

Hat man nur etwas getrunken {einen Tequila-Shot} ist man schon verdaechtigt ein Alki zu sein :cop01:

 

{See Business Lunch in Duesseldorf}

 

 

PhantomRaser Geschrieben: Heute, 14:13

Soweit ich mal gehört habe, müssen auch deutsche Polizisten einen Grund haben jemanden anzuhalten. Sinnlose alggemeine Verkehrskontrollen sind auch in D nicht zulässig,

Habe sie aber schon selbst erlebt, ebenso ein Anhalten ohne ersichtlichen Grund {Ich war Beifahrer}

zu einer Alkoholprobe dess Fahrers, welche null anzeigte,es wurde nur auf verdacht angehalten da wir beide aus einem Lokal in Duesseldorf kamen,es war nur ein Business Lunch, ohne Alkohol,es ist eben nicht alles so Stubenrein wie man es sich wuenscht!

 

Wurde mal in Nuernberg angehalten, "Fahrzeugpapier Bitte" als ich ihm meinen Canadischen schein zeigte ,fragte er mich was das Ding ist,und ob ich nicht einen Richtigen mit Bild habe, welchen er Lesen kann und auch den Inhaber dess scheines identifizieren kann ?

War aber alles im guten gemeint,und es waren zwei freundliche :cop01: aber nur soviel zum anhalten ohne grund!

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Soweit ich mal gehört habe, müssen auch deutsche Polizisten einen Grund haben jemanden anzuhalten. Sinnlose alggemeine Verkehrskontrollen sind auch in D nicht zulässig, ausser bei den grossen Kontrollen wo man halbe Strassensperren errichtet ist es erlaubt jeden anzuhalten. So hat es mir zumindetsens vor Jahren mal ein Anwalt erklärt. Die Beamten müssen einem wohl auch den Grund des Anhaltens nennen. Aber da können die sich ja eh immer nach Lust und Laune was ausdenken was auch gemacht wird - ihre Fahrweise war unsicher lässt sich ja breit streuen. :cop01:

Da hast du was falsches gehört oder das gehörte falsch verstanden.

 

§ 36 (5) StVO:

 

Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

 

Einen Verdacht brauchen wir für eine Verkehrskontrolle nicht.

 

Gruß

Goose

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