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Geblitz Mit Neuer C Klasse


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So leute ich wurde leider heute mit einer neuen C-Klasse (Firmenwagen) in einer 30.- Zone geblitz, also nach dem ich geblitz wurde hab ich direkt auf die Digitalanzeige geguckt und der hat mir 57 Kmh angezeigt. So jetzt zu meiner Frage 3Kmh werden ja jetzt als Tolernaz abgezogen also bin ich auf 24Kmh

wisst ihr vieleicht wieviel Tachoabweichung so eine c klasse hat, und bevor ich es vergesse ich bin leider noch in der Probezeit. Das dumme ist die sind so bequem das man 30 40 oder50 kmh nicht so wie bei alten autos unterscheiden kann. Normaler weise fahre ich ein Ford Ka und da merkt man das erheblich.

Mfg

 

 

Das war ein c 200 Kompressor

 

ich bitte um Antwort

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Guest Kleiner Schelm

Ob - und falls ja, wie viel - eine neue C-Klasse Tachovorlauf hat, wirst du verbindlich nur auf dem Prüfstand erfahren.

 

Lies dich mal ein wenig hier im Forum ein (Stichwort: Miet- bzw. Firmenwagen) und überlege in aller Ruhe, ob die dort beschriebenen Massnahmen in deinem Fall Anwendung finden könnten. :licht:

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also beim Vorgänger ist der Tacho bis etwa 90..100 sehr genau..

habe es mal mit einem GPS Gerät geprüft.. als ich etwa 50 fuhr, waren so 49..50 auf dem GPS :licht:. Schätze dass es daher bei der neuen C-Klasse auch ziemlich genau ist.

 

Allerdings wurde ich mal mit ca 66..68 Kmh (50er) geblitzt. Abzgl. Toleranz war es dann aber auch nur 10 zuviel :wacko:

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Von 0 bis zur zulässigen Toleranzgrenze von 10% der gefahrenen Geschwindigkeit +4km/h ist alles möglich.Zum Teil sind alte Autos die noch die gute alte Tachowelle haben mit genaueren Geschwindigkeitsmessern gesegnet als die heutigen fahrenden Computer.Im großen und ganzen dürften die meisten Autos im Bereich bis 100km/h mit Serienbereifung eine Tachovoreilung von ca 5km/h haben.Genauer als +-2km/h messen die GPS Geräte gegenüber dem Tacho auch nicht. :licht: Und wenn es nur wegen der Ablesefehler auf der Tachoskala ist.

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Guest Kleiner Schelm
Danke für ihre Antworten.

Jetzt kann ich ja nur noch Daumen drücken und 6 wochen warten

Mfg

Hasan

Insgesamt kann es bis zu 14 Wochen (drei Monate + 14 Tage Postlaufzeit) dauern, ehe du entweder aus der Sache raus bist - oder aber überführt worden bist.

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Also eben meinte ein Kollege zu mir man kan zum Anwalt gehen und sagen das man den Wagen nicht beherschen konnte.

Wisst ihr vieleicht mehr darüber.

Klar, den Spruch würd' ich unbedingt bringen !! Damit die Fleppen möglichst auf Nimmerwiedersehen im Schredder verschwinden *auhauerha* :unsure::vogelzeig:

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Also eben meinte ein Kollege zu mir man kan zum Anwalt gehen und sagen das man den Wagen nicht beherschen konnte.

Wisst ihr vieleicht mehr darüber.

 

ja klar schreib am besten noch hin das du deinen führerschein nur bekommen hast weil du den Prüfer und fahrlehrer bestochen hast und daher nich nicht so gut autofahren kannst, dass du dich gleichzeitig auf die schilder und das fahren konzentrieren kannst.

 

ne jetzt mal im ernst.

 

wagen nicht beherschen können und dann noch zu schnel unterwegs, ich glaub dein kollege hat kein plan :vogelzeig:

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  • 1 month later...

Sooo ich bins hier nochmal.

Ich habe heute ein Brief von der Behörde bekommen zur Anhörung im Bußgeldverfahren. also und da steht das ich in der 30 iger Zone 51 kmh gefahren bin also mit abzügen und alles21 kmh zu viel und das heißt für mich 1 Monat fahrverbot 2 Jahre verlängerun der Probezeit und Nachschulung.

Ich habe jetzt vor das Foto zu benantragen.

Und danach ein Freund von mir als Fahrer angeben.

Was önnetn denn die konsequenzen für mich sein wenn ich das mache und gucken die genau auf das Foto.

Also ich habe eine woche Zeit ich bitte um Antwort

MfG

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also und da steht das ich in der 30 iger Zone 51 kmh gefahren bin also mit abzügen und alles21 kmh zu viel und das heißt für mich 1 Monat fahrverbot 2 Jahre verlängerun der Probezeit und Nachschulung.

Ich habe jetzt vor das Foto zu benantragen.

Und danach ein Freund von mir als Fahrer angeben.

Was önnetn denn die konsequenzen für mich sein wenn ich das mache und gucken die genau auf das Foto.

Also ich habe eine woche Zeit ich bitte um Antwort

MfG

Wieso bekommst du bei 21 zu schnell ein Fahrverbot? Für dich gelten keine anderen Regeln wie für die Anderen.

 

jemand anders falsch zu beschuldigen ist eine Straftat=>§ 164 StGB.

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Wieso bekommst du bei 21 zu schnell ein Fahrverbot? Für dich gelten keine anderen Regeln wie für die Anderen.

 

 

Ich bin noch in der Probezeit.

Nochmal, auch wenn du in der PZ bist, gelten mit Ausnahme der Nachschulung die GLEICHEN Rechtsfolgen wie für einen ohne Nachschulung.

Bei Erstverstoß also mit mindestens 31 zu schnell innerorts oder 41 zu schnell außerorts ergibt ein Fahrverbot.

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Was soll der Hinweis "neue C-Klasse ", hättest ja auch einen Goggo fahren können ? Nen Benz hat da keinen Bonus! Und wenn ein Fahrer noch in der Probezeit meint, er muss da mit dem dicken Benz auf die Tube drücken, dann muss er eben mit diesen Strafen lernen!

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Was soll der Hinweis "neue C-Klasse ", hättest ja auch einen Goggo fahren können ? Nen Benz hat da keinen Bonus! Und wenn ein Fahrer noch in der Probezeit meint, er muss da mit dem dicken Benz auf die Tube drücken, dann muss er eben mit diesen Strafen lernen!

 

Bitte lies den Thread genau. Er wollte damit nicht angeben (dann hätte er seinen Ford Ka nicht erwähnt), sondern nur wegen dem Tachovorlauf fragen.

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Wieso bekommst du bei 21 zu schnell ein Fahrverbot? Für dich gelten keine anderen Regeln wie für die Anderen.

 

 

Ich bin noch in der Probezeit.

Nochmal, auch wenn du in der PZ bist, gelten mit Ausnahme der Nachschulung die GLEICHEN Rechtsfolgen wie für einen ohne Nachschulung.

Bei Erstverstoß also mit mindestens 31 zu schnell innerorts oder 41 zu schnell außerorts ergibt ein Fahrverbot.

 

 

Also was ich hier im Forum gelesen hab ist es bei einem Fahrer der noch in der Probezeit ist 21 Kmh zu viel 1 Monat fahrverbot verlängerung der Probezeit um +2 Jahre und danach noch ne Nachschulung.

 

 

Was soll der Hinweis "neue C-Klasse ", hättest ja auch einen Goggo fahren können ? Nen Benz hat da keinen Bonus! Und wenn ein Fahrer noch in der Probezeit meint, er muss da mit dem dicken Benz auf die Tube drücken, dann muss er eben mit diesen Strafen lernen!

 

Also wer Lesen und Schreiben kann und das Geschriebene auch noch verstehen kann ist klar im Vorteil.Nächstes mal den Text genauer lesen und nicht nur bis zur hälfte bevor man was schreibt.

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Also was ich hier im Forum gelesen hab ist es bei einem Fahrer der noch in der Probezeit ist 21 Kmh zu viel 1 Monat fahrverbot verlängerung der Probezeit um +2 Jahre und danach noch ne Nachschulung.

Dann gib mal bitte die Fundstelle an und sieh aber nach ob die Aussage in den nachfolgenden Beiträge nicht korrigiert wurde.

:cop01::(:heul:

Nochmal.

 

Bei Erstverstoß mit 21 zu schnell gibt es KEIN Fahrverbot auch nicht wenn man in der Probezeit ist.

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Welche Tachodifferenz hat mein neues Firmenauto ?

 

 

 

Stimmt es das Radargeräte nur bis Tempo 250 messen können? Dann fahr ich einfach schneller... :cop01:

Edited by hartmut
Bild wegen Trafkklau entfernt, C beachten
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Stimmt es das Radargeräte nur bis Tempo 250 messen können? Dann fahr ich einfach schneller... :cop01:

Jaein. Die Geräte sind bis 250 km/h geeicht. Allerdings ist dies auch egal, da es ab 71 zu schnell ein Flatrate gibt und die höchste Begrenzung bei 130 liegt, ergibt dies 200 und somit unter der Eichgrenze.

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Nur so zum Verständnis: Das mit dem anderen Fahrgefühl kann ich zumindest nachvollziehen. Als ich vor Jahren den FS neu hatte (1. Auto Ford Fiasko,Bj. '78 :cop01: , 1.0, 40 PS) und mein Nachbar mich mal ans Steuer seines 1er GTI, 110 PS ließ, war ich auch ratz, batz igO auf 80/90, obwohl es mir nicht so vorkam.

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Also was ich hier im Forum gelesen hab ist es bei einem Fahrer der noch in der Probezeit ist 21 Kmh zu viel 1 Monat fahrverbot verlängerung der Probezeit um +2 Jahre und danach noch ne Nachschulung.

Dann gib mal bitte die Fundstelle an und sieh aber nach ob die Aussage in den nachfolgenden Beiträge nicht korrigiert wurde.

:(:heul::(

Nochmal.

 

Bei Erstverstoß mit 21 zu schnell gibt es KEIN Fahrverbot auch nicht wenn man in der Probezeit ist.

 

So guck mal bitte hier unter den FAQ´s mal nach

einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23922

 

und einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...;t=23929&s=

 

und nicht gleich die wütenden smylies auf die welt setzen :cop01:

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Es ist und bleibt, wie es bereits DEUTLICH dargestellt wurde:

 

Bei einem ERSTVERSTOß mit 21 km/h zu schnell gibt es zwar eine Anzeige und auch einen Punkt in Flens, aber KEIN Fahrverbot, auch dann nicht, wenn man in der Probezeit ist!

 

Glaub es, oder laß es.

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So guck mal bitte hier unter den FAQ´s mal nach

einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23922

 

und einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...;t=23929&s=

 

und nicht gleich die wütenden smylies auf die welt setzen :cop01:

Zitiere doch mal die Stelle wo dies so stehen soll, vielleicht ist es ja etwas schwer zu verstehen und ICH könnte den Text anpassen. :(:heul:

 

PS: Die FAQ die du verlinkt hast, stammen von mir so daß da sicherlich nichts anderes drin stehen wird. :(:geil::rofl:

 

@Bluey

Ich hätte vielleicht die Schrift noch größer oder besonders klein machen sollen ehe mir jemand wirklich glauben schenkt.

 

Oder ich sollte mit meiner Ausbildung protzen und analog dem RVG eine Honorarvereinbarung abschließen und dann so tun das ich ihm das FV erspart habe weil ich ganz heftig mit der Verwaltungsbehörde außergerichtlich verhandelt habe. Ein Honorarvorschlag wäre 250,00 Euro + 20,00 Euro Schreibkram plus 19% Umsatzsteuer (bekommt aber der Staat).

Das ist es dir doch sicherlich wert nicht ein Monat den ÖPNV nutzen zu müssen.

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Es tut mir leid wenn ich es falsch verstanden habe.

Ich lese mir mal heute abend die FAQ´s nochmal in ruche durch nur was mich glaub ich irritiert hat ist das mit dem A verstoß also über 20 kmh gilt zum A Verstoß und ergindwo unten steht bei einem a verstoß oder 2 b verstoße nachschulung und 2 Jahre verlängerung der Probezeit jetzt bin ich mir nicht sicher ob da auch 1 Monat Fahrverbot stand aber das lese ich mir Heute abend nochmal durch.

Nochmals es tut mir leid das ich sie am wochenende so beschäftigt habe.

MfG

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Wenn du mindestens 21 zu schnell warst und deswegen bestraft wirst dann verlängert sich die PZ egal ob du willst oder nicht.

 

Auch solltest du die NS dann machen, da ansonsten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

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  • 1 month later...

Hallo Leute

 

soooo ich habe alles meinem anwalt gegeben der hat alles in die länge gezogen wegen der verjährung ich habe aber am 9.10.2007 ein bußgeldbescheid bekommen. ich wurde am 26.06.07 geblitz.

so meine frage wird der 9,10 und der 26,6.07 mitgezählt oder nicht wenn nicht sind das 104 tage also 3 monate und 14 tage wenn ja sind es 106 tage.

 

Danke nochmals für alles.

mfg

Hasan

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So leute ich wurde leider heute mit einer neuen C-Klasse (Firmenwagen) in einer 30.- Zone geblitz, also nach dem ich geblitz wurde hab ich direkt auf die Digitalanzeige geguckt und der hat mir 57 Kmh angezeigt. ....

wisst ihr vieleicht wieviel Tachoabweichung so eine c klasse hat, ...

 

ist zwar noch das Ausgangsthema

 

Bin mit einer neuen E-Klasse mit externen geeichten Tacho mitgefahren.

E- und C-Klasse sollten sich in der Komponente kaum unterscheiden

Der hatte max. 1 km/h Abweichung zum Digitaltacho des PKW.

Also nix mehr mit Voreilung.

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  • 2 months later...

hallo

ich bin es wieder unzwar habe ich im februar ein gerichtstermin wegen dem blitzer. ich wollte nur mal fragen ich bin immoment durch mit meiner probezeit können die mir immer noch eine Probezeitverlängerung anhängen.

danke nochmal für alles bis jetzt

Ich wünsche euch allen ein guten rutsch und ein schönes neues Jahr

 

Mfg

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Ich habe mir eben grade die FAQ durchgelesen da steht doch nix :rolleyes: mit 1 monat fahrverbot :nick: doch ich hatte letztens ein Fahrlehrer gefragt und der meinte das ich mein Führerschein abgeben muss kann sein das ich das auch noch von da im gedanken habe.

Meiner Erfahrung nach kann man Fahrlehrern sowieso die Hälfte nicht glauben, von dem, was sie erzählen.

 

Viele Grüße

Mace

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