canhasan 0 Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 So leute ich wurde leider heute mit einer neuen C-Klasse (Firmenwagen) in einer 30.- Zone geblitz, also nach dem ich geblitz wurde hab ich direkt auf die Digitalanzeige geguckt und der hat mir 57 Kmh angezeigt. So jetzt zu meiner Frage 3Kmh werden ja jetzt als Tolernaz abgezogen also bin ich auf 24Kmhwisst ihr vieleicht wieviel Tachoabweichung so eine c klasse hat, und bevor ich es vergesse ich bin leider noch in der Probezeit. Das dumme ist die sind so bequem das man 30 40 oder50 kmh nicht so wie bei alten autos unterscheiden kann. Normaler weise fahre ich ein Ford Ka und da merkt man das erheblich.Mfg Das war ein c 200 Kompressor ich bitte um Antwort Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 Ob - und falls ja, wie viel - eine neue C-Klasse Tachovorlauf hat, wirst du verbindlich nur auf dem Prüfstand erfahren. Lies dich mal ein wenig hier im Forum ein (Stichwort: Miet- bzw. Firmenwagen) und überlege in aller Ruhe, ob die dort beschriebenen Massnahmen in deinem Fall Anwendung finden könnten. Quote Link to post Share on other sites
Muenchi 0 Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 also beim Vorgänger ist der Tacho bis etwa 90..100 sehr genau..habe es mal mit einem GPS Gerät geprüft.. als ich etwa 50 fuhr, waren so 49..50 auf dem GPS . Schätze dass es daher bei der neuen C-Klasse auch ziemlich genau ist. Allerdings wurde ich mal mit ca 66..68 Kmh (50er) geblitzt. Abzgl. Toleranz war es dann aber auch nur 10 zuviel Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted June 26, 2007 Report Share Posted June 26, 2007 Von 0 bis zur zulässigen Toleranzgrenze von 10% der gefahrenen Geschwindigkeit +4km/h ist alles möglich.Zum Teil sind alte Autos die noch die gute alte Tachowelle haben mit genaueren Geschwindigkeitsmessern gesegnet als die heutigen fahrenden Computer.Im großen und ganzen dürften die meisten Autos im Bereich bis 100km/h mit Serienbereifung eine Tachovoreilung von ca 5km/h haben.Genauer als +-2km/h messen die GPS Geräte gegenüber dem Tacho auch nicht. Und wenn es nur wegen der Ablesefehler auf der Tachoskala ist. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted June 27, 2007 Author Report Share Posted June 27, 2007 Danke für ihre Antworten.Jetzt kann ich ja nur noch Daumen drücken und 6 wochen wartenMfgHasan Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted June 27, 2007 Report Share Posted June 27, 2007 Danke für ihre Antworten.Jetzt kann ich ja nur noch Daumen drücken und 6 wochen wartenMfgHasanInsgesamt kann es bis zu 14 Wochen (drei Monate + 14 Tage Postlaufzeit) dauern, ehe du entweder aus der Sache raus bist - oder aber überführt worden bist. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted June 27, 2007 Author Report Share Posted June 27, 2007 Also eben meinte ein Kollege zu mir man kan zum Anwalt gehen und sagen das man den Wagen nicht beherschen konnte.Wisst ihr vieleicht mehr darüber. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted June 27, 2007 Report Share Posted June 27, 2007 Also eben meinte ein Kollege zu mir man kan zum Anwalt gehen und sagen das man den Wagen nicht beherschen konnte.Wisst ihr vieleicht mehr darüber.Klar, den Spruch würd' ich unbedingt bringen !! Damit die Fleppen möglichst auf Nimmerwiedersehen im Schredder verschwinden *auhauerha* Quote Link to post Share on other sites
waldcounter88 0 Posted June 27, 2007 Report Share Posted June 27, 2007 Also eben meinte ein Kollege zu mir man kan zum Anwalt gehen und sagen das man den Wagen nicht beherschen konnte.Wisst ihr vieleicht mehr darüber. ja klar schreib am besten noch hin das du deinen führerschein nur bekommen hast weil du den Prüfer und fahrlehrer bestochen hast und daher nich nicht so gut autofahren kannst, dass du dich gleichzeitig auf die schilder und das fahren konzentrieren kannst. ne jetzt mal im ernst. wagen nicht beherschen können und dann noch zu schnel unterwegs, ich glaub dein kollege hat kein plan Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted June 27, 2007 Report Share Posted June 27, 2007 Tja, wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr ... Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted June 28, 2007 Author Report Share Posted June 28, 2007 Ja glaub ich auch.Wollt nur mal auf nummer sicher gehen. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 17, 2007 Author Report Share Posted August 17, 2007 Sooo ich bins hier nochmal.Ich habe heute ein Brief von der Behörde bekommen zur Anhörung im Bußgeldverfahren. also und da steht das ich in der 30 iger Zone 51 kmh gefahren bin also mit abzügen und alles21 kmh zu viel und das heißt für mich 1 Monat fahrverbot 2 Jahre verlängerun der Probezeit und Nachschulung.Ich habe jetzt vor das Foto zu benantragen.Und danach ein Freund von mir als Fahrer angeben.Was önnetn denn die konsequenzen für mich sein wenn ich das mache und gucken die genau auf das Foto.Also ich habe eine woche Zeit ich bitte um AntwortMfG Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 17, 2007 Report Share Posted August 17, 2007 also und da steht das ich in der 30 iger Zone 51 kmh gefahren bin also mit abzügen und alles21 kmh zu viel und das heißt für mich 1 Monat fahrverbot 2 Jahre verlängerun der Probezeit und Nachschulung.Ich habe jetzt vor das Foto zu benantragen.Und danach ein Freund von mir als Fahrer angeben.Was önnetn denn die konsequenzen für mich sein wenn ich das mache und gucken die genau auf das Foto.Also ich habe eine woche Zeit ich bitte um AntwortMfGWieso bekommst du bei 21 zu schnell ein Fahrverbot? Für dich gelten keine anderen Regeln wie für die Anderen. jemand anders falsch zu beschuldigen ist eine Straftat=>§ 164 StGB. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 17, 2007 Author Report Share Posted August 17, 2007 Ich bin noch in der Probezeit.Nicht beschuldigen dem ich eintragen möchte ist einverstanden damit und nicht in der Probezeit. Quote Link to post Share on other sites
ycb 7 Posted August 17, 2007 Report Share Posted August 17, 2007 Nicht beschuldigen dem ich eintragen möchte ist einverstanden damit und nicht in der Probezeit. Eine Straftat bleibt es trotzdem Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 17, 2007 Author Report Share Posted August 17, 2007 Und was soll ich machen???? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted August 17, 2007 Report Share Posted August 17, 2007 Und was soll ich machen???? Hier mal bisschen lesen ! Jemanden eintragen geht nicht, aber wenn der jemand sich selber einträgt, das geht. LESEN, LESEN, LESEN ! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 17, 2007 Report Share Posted August 17, 2007 Wieso bekommst du bei 21 zu schnell ein Fahrverbot? Für dich gelten keine anderen Regeln wie für die Anderen. Ich bin noch in der Probezeit.Nochmal, auch wenn du in der PZ bist, gelten mit Ausnahme der Nachschulung die GLEICHEN Rechtsfolgen wie für einen ohne Nachschulung.Bei Erstverstoß also mit mindestens 31 zu schnell innerorts oder 41 zu schnell außerorts ergibt ein Fahrverbot. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted August 17, 2007 Report Share Posted August 17, 2007 Was soll der Hinweis "neue C-Klasse ", hättest ja auch einen Goggo fahren können ? Nen Benz hat da keinen Bonus! Und wenn ein Fahrer noch in der Probezeit meint, er muss da mit dem dicken Benz auf die Tube drücken, dann muss er eben mit diesen Strafen lernen! Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted August 17, 2007 Report Share Posted August 17, 2007 wenn die Firma dich schon genannt hat wird es recht schwer daraus zukommen auch ohne Foto da werden die in der BEhörde denn schon genuaer hinsehen sollte eine andere Person ins Spiel kommen Quote Link to post Share on other sites
Hellskorpion 0 Posted August 17, 2007 Report Share Posted August 17, 2007 Was soll der Hinweis "neue C-Klasse ", hättest ja auch einen Goggo fahren können ? Nen Benz hat da keinen Bonus! Und wenn ein Fahrer noch in der Probezeit meint, er muss da mit dem dicken Benz auf die Tube drücken, dann muss er eben mit diesen Strafen lernen! Bitte lies den Thread genau. Er wollte damit nicht angeben (dann hätte er seinen Ford Ka nicht erwähnt), sondern nur wegen dem Tachovorlauf fragen. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 18, 2007 Author Report Share Posted August 18, 2007 Wieso bekommst du bei 21 zu schnell ein Fahrverbot? Für dich gelten keine anderen Regeln wie für die Anderen. Ich bin noch in der Probezeit.Nochmal, auch wenn du in der PZ bist, gelten mit Ausnahme der Nachschulung die GLEICHEN Rechtsfolgen wie für einen ohne Nachschulung.Bei Erstverstoß also mit mindestens 31 zu schnell innerorts oder 41 zu schnell außerorts ergibt ein Fahrverbot. Also was ich hier im Forum gelesen hab ist es bei einem Fahrer der noch in der Probezeit ist 21 Kmh zu viel 1 Monat fahrverbot verlängerung der Probezeit um +2 Jahre und danach noch ne Nachschulung. Was soll der Hinweis "neue C-Klasse ", hättest ja auch einen Goggo fahren können ? Nen Benz hat da keinen Bonus! Und wenn ein Fahrer noch in der Probezeit meint, er muss da mit dem dicken Benz auf die Tube drücken, dann muss er eben mit diesen Strafen lernen! Also wer Lesen und Schreiben kann und das Geschriebene auch noch verstehen kann ist klar im Vorteil.Nächstes mal den Text genauer lesen und nicht nur bis zur hälfte bevor man was schreibt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 18, 2007 Report Share Posted August 18, 2007 Also was ich hier im Forum gelesen hab ist es bei einem Fahrer der noch in der Probezeit ist 21 Kmh zu viel 1 Monat fahrverbot verlängerung der Probezeit um +2 Jahre und danach noch ne Nachschulung.Dann gib mal bitte die Fundstelle an und sieh aber nach ob die Aussage in den nachfolgenden Beiträge nicht korrigiert wurde. Nochmal. Bei Erstverstoß mit 21 zu schnell gibt es KEIN Fahrverbot auch nicht wenn man in der Probezeit ist. Quote Link to post Share on other sites
Marphe 0 Posted August 18, 2007 Report Share Posted August 18, 2007 (edited) Welche Tachodifferenz hat mein neues Firmenauto ? Stimmt es das Radargeräte nur bis Tempo 250 messen können? Dann fahr ich einfach schneller... Edited August 18, 2007 by hartmut Bild wegen Trafkklau entfernt, C beachten Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 18, 2007 Report Share Posted August 18, 2007 Stimmt es das Radargeräte nur bis Tempo 250 messen können? Dann fahr ich einfach schneller... Jaein. Die Geräte sind bis 250 km/h geeicht. Allerdings ist dies auch egal, da es ab 71 zu schnell ein Flatrate gibt und die höchste Begrenzung bei 130 liegt, ergibt dies 200 und somit unter der Eichgrenze. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted August 18, 2007 Report Share Posted August 18, 2007 Nur so zum Verständnis: Das mit dem anderen Fahrgefühl kann ich zumindest nachvollziehen. Als ich vor Jahren den FS neu hatte (1. Auto Ford Fiasko,Bj. '78 , 1.0, 40 PS) und mein Nachbar mich mal ans Steuer seines 1er GTI, 110 PS ließ, war ich auch ratz, batz igO auf 80/90, obwohl es mir nicht so vorkam. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 18, 2007 Author Report Share Posted August 18, 2007 Also was ich hier im Forum gelesen hab ist es bei einem Fahrer der noch in der Probezeit ist 21 Kmh zu viel 1 Monat fahrverbot verlängerung der Probezeit um +2 Jahre und danach noch ne Nachschulung.Dann gib mal bitte die Fundstelle an und sieh aber nach ob die Aussage in den nachfolgenden Beiträge nicht korrigiert wurde. Nochmal. Bei Erstverstoß mit 21 zu schnell gibt es KEIN Fahrverbot auch nicht wenn man in der Probezeit ist. So guck mal bitte hier unter den FAQ´s mal nach einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23922 und einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...;t=23929&s= und nicht gleich die wütenden smylies auf die welt setzen Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 18, 2007 Report Share Posted August 18, 2007 Es ist und bleibt, wie es bereits DEUTLICH dargestellt wurde: Bei einem ERSTVERSTOß mit 21 km/h zu schnell gibt es zwar eine Anzeige und auch einen Punkt in Flens, aber KEIN Fahrverbot, auch dann nicht, wenn man in der Probezeit ist! Glaub es, oder laß es. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 18, 2007 Report Share Posted August 18, 2007 So guck mal bitte hier unter den FAQ´s mal nach einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23922 und einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...;t=23929&s= und nicht gleich die wütenden smylies auf die welt setzen Zitiere doch mal die Stelle wo dies so stehen soll, vielleicht ist es ja etwas schwer zu verstehen und ICH könnte den Text anpassen. PS: Die FAQ die du verlinkt hast, stammen von mir so daß da sicherlich nichts anderes drin stehen wird. @BlueyIch hätte vielleicht die Schrift noch größer oder besonders klein machen sollen ehe mir jemand wirklich glauben schenkt. Oder ich sollte mit meiner Ausbildung protzen und analog dem RVG eine Honorarvereinbarung abschließen und dann so tun das ich ihm das FV erspart habe weil ich ganz heftig mit der Verwaltungsbehörde außergerichtlich verhandelt habe. Ein Honorarvorschlag wäre 250,00 Euro + 20,00 Euro Schreibkram plus 19% Umsatzsteuer (bekommt aber der Staat).Das ist es dir doch sicherlich wert nicht ein Monat den ÖPNV nutzen zu müssen. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 18, 2007 Author Report Share Posted August 18, 2007 Es tut mir leid wenn ich es falsch verstanden habe.Ich lese mir mal heute abend die FAQ´s nochmal in ruche durch nur was mich glaub ich irritiert hat ist das mit dem A verstoß also über 20 kmh gilt zum A Verstoß und ergindwo unten steht bei einem a verstoß oder 2 b verstoße nachschulung und 2 Jahre verlängerung der Probezeit jetzt bin ich mir nicht sicher ob da auch 1 Monat Fahrverbot stand aber das lese ich mir Heute abend nochmal durch.Nochmals es tut mir leid das ich sie am wochenende so beschäftigt habe.MfG Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 18, 2007 Author Report Share Posted August 18, 2007 Ich habe mir eben grade die FAQ durchgelesen da steht doch nix mit 1 monat fahrverbot doch ich hatte letztens ein Fahrlehrer gefragt und der meinte das ich mein Führerschein abgeben muss kann sein das ich das auch noch von da im gedanken habe. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 18, 2007 Report Share Posted August 18, 2007 Keine Ursache, denn dafür mache ich das ja. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 19, 2007 Author Report Share Posted August 19, 2007 Danke Aber von den 2 Jahre verlängerung der Probezeit komm ich nicht rum oder? Und nächste woche hat mein Vater wegen einer anderen Sache ein Termin bei seinem Anwalt er meinte komm mit kannst ya mal fragen. Bringt mir das was? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 19, 2007 Report Share Posted August 19, 2007 Wenn du mindestens 21 zu schnell warst und deswegen bestraft wirst dann verlängert sich die PZ egal ob du willst oder nicht. Auch solltest du die NS dann machen, da ansonsten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted August 19, 2007 Author Report Share Posted August 19, 2007 ok danke nochmal für alles Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted October 18, 2007 Author Report Share Posted October 18, 2007 Hallo Leute soooo ich habe alles meinem anwalt gegeben der hat alles in die länge gezogen wegen der verjährung ich habe aber am 9.10.2007 ein bußgeldbescheid bekommen. ich wurde am 26.06.07 geblitz.so meine frage wird der 9,10 und der 26,6.07 mitgezählt oder nicht wenn nicht sind das 104 tage also 3 monate und 14 tage wenn ja sind es 106 tage. Danke nochmals für alles.mfg Hasan Quote Link to post Share on other sites
elster 0 Posted October 18, 2007 Report Share Posted October 18, 2007 Ähem, du hast im August einen Anhörungsbogen bekommen, der hat die Verjährung unterbrochen. Jetzt ist der BGB da und du musst zahlen und die Nachschulung machen, sehe da keinen Ausweg mehr. Grußelster Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted October 18, 2007 Author Report Share Posted October 18, 2007 gilt die unterbrechung nicht nur wenn man BGB kriegt. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted October 18, 2007 Report Share Posted October 18, 2007 Der AB unterbricht die Verjährung, danach sind wieder 3 Monate Zeit, um einen BGB zu erstellen. Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted October 18, 2007 Report Share Posted October 18, 2007 So leute ich wurde leider heute mit einer neuen C-Klasse (Firmenwagen) in einer 30.- Zone geblitz, also nach dem ich geblitz wurde hab ich direkt auf die Digitalanzeige geguckt und der hat mir 57 Kmh angezeigt. ....wisst ihr vieleicht wieviel Tachoabweichung so eine c klasse hat, ... ist zwar noch das Ausgangsthema Bin mit einer neuen E-Klasse mit externen geeichten Tacho mitgefahren.E- und C-Klasse sollten sich in der Komponente kaum unterscheidenDer hatte max. 1 km/h Abweichung zum Digitaltacho des PKW.Also nix mehr mit Voreilung. Quote Link to post Share on other sites
MeinSchatzi 1 Posted October 18, 2007 Report Share Posted October 18, 2007 ...vieleicht wieviel Tachoabweichung so eine c klasse hat... Einfach mal mit nem 3er nen Ampelduell zum Eichen fahren Quote Link to post Share on other sites
canhasan 0 Posted December 31, 2007 Author Report Share Posted December 31, 2007 halloich bin es wieder unzwar habe ich im februar ein gerichtstermin wegen dem blitzer. ich wollte nur mal fragen ich bin immoment durch mit meiner probezeit können die mir immer noch eine Probezeitverlängerung anhängen. danke nochmal für alles bis jetzt Ich wünsche euch allen ein guten rutsch und ein schönes neues Jahr Mfg Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted December 31, 2007 Report Share Posted December 31, 2007 Da immer der Tattag zählt, ja. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted December 31, 2007 Report Share Posted December 31, 2007 können die mir immer noch eine Probezeitverlängerung anhängen?Jap. Und nicht nur das. Eine Nachschulung könnte auch noch kommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted December 31, 2007 Report Share Posted December 31, 2007 Ich habe mir eben grade die FAQ durchgelesen da steht doch nix mit 1 monat fahrverbot doch ich hatte letztens ein Fahrlehrer gefragt und der meinte das ich mein Führerschein abgeben muss kann sein das ich das auch noch von da im gedanken habe.Meiner Erfahrung nach kann man Fahrlehrern sowieso die Hälfte nicht glauben, von dem, was sie erzählen. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
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