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waldcounter88

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  1. Also heißt das wenn ich dem jungen im Dezember zum Strassenverkehrsamt schicke mit Sehtest und Passbild, dann hat er mitte januar seinen führerschein?
  2. Hallo, haben einen Azubi der eine Dummheit begangen hat. Er hat mit 0,56 Promille (hatte ein weizenbier getrunken) einen Unfall gebaut. jetzt hat er mir sein Gerichtsuteil mitgebracht anch welchem er zu folgendem verurteilt wurde: 50 tagessätze fahrerlaubnis wird entzogen Fahrerlaubnis wird eingezogen. Das Starssenverkehrsamt wird angewiesen ihm vor ablauf von 8 momnaten sperre keine neue fahrerlaubnis zu erteilen. Das heißt doch dass er in 8 Monten erst seinen Führerschein machen darf oder? Muss er auch vorher eine Mpu machen? Sagen wir mal der junge stellt sich gut an, wann ist
  3. Also ich wurde knap vor nem monat gelasert. Jedoch hat der Polizist mich nicht nach meiner Anschrift gefragt sonder hat die Anschrift meines bruders aus dem Fahrzeugschein übernohmen. Worauf dieser heute eine Einschreiben bekam, bei welchem er die Anname verweigerte, da die auf dem Umschlag genannte Person(nämlich ich) nicht hier wohne. zusätzlich hierzu: -Das Fahrzeug ist auf die Firma meines Bruder angemeldet -der brief kam zur firma meines bruders -ich wohne in einer anderen Stadt als mein bruder jetzt zu meiner frage, gibt es eine möglichkeit das ich da jetzt durch den fehler des
  4. gilt dies auch für ausländer? also nicht Kroaten?
  5. hab denen einen widerspruch geschriben, da ich nicht weiß wer gefahren ist und bat um ein foto, da ich gerne bei den weiteren ermittlungen weiterhelfen würde.
  6. Habe heute nen Brief bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde.
  7. Ruf einfach mal bei der Mietwagen firma an und beschwer dich dann musste das meistens nicht zahlen, weil die dich als kunden behalten wollen.
  8. A) möglich aber nicht erlaubt B) Warum Batsandsverstoß ? C) Wieso rechtsüberholern, die anderen dürfen ja eigentlcih auch nicht zu schnel fahren. Normalerweiße müsstest du ja das Schild ja schon von weitem sehen und somit stellt sich frage B und C gar nicht. Musst natürlich so überholen , dass du es noch in dem 120er bereich schaffst. beim schleunigst zu ende überholen hätte man dir in falle eines blitzers auch vorsatz unterstellen können,
  9. such dir doch einfach jmd in deinem alter der es auf sich nihmt, wird auch bestimmt billiger als den anwalt zu bezahlen.
  10. Also wenn ich mal beim Parken gegen nen baum ditsche oder dergleichen und darauf hin ne neue Staoßstange brauche, such ich mir einfach einen unbeleuchteten bzw ohne warntafeln versehenen LKW und fahr dem drauf und bekomm dann den Schaden von ihm reguliert? verstehe ich das jetzt so richtig?
  11. geblitzt wurde ich im janua´und irgendwann im märz kam ein brief und erst jetzt dann dieser hier.
  12. das heißt also: wenn ich nicht mehr in die schweiz fahr, brauch ich das auch nicht zu bezahlen? wie lang darf ich dann den nicht mehr in die schweiz?
  13. habe heute ein Einschreiben über einen Strafbefehl aus der Schweiß erhalten weil ich am 05.01.2008 7 kmh zu schnel war. Es setzt sich wie folgt zusammen 60 CHF Busse, 70 CHF Verfahrenkosten, 50 CHF Urteilsgebühr Muss ich darauf antworten? muss ich das Bezahlen? In Deutschland hätte mich das grad mal 10 € gekostet.
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