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canhasan

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    Anfänger
  1. hallo ich bin es wieder unzwar habe ich im februar ein gerichtstermin wegen dem blitzer. ich wollte nur mal fragen ich bin immoment durch mit meiner probezeit können die mir immer noch eine Probezeitverlängerung anhängen. danke nochmal für alles bis jetzt Ich wünsche euch allen ein guten rutsch und ein schönes neues Jahr Mfg
  2. gilt die unterbrechung nicht nur wenn man BGB kriegt.
  3. Hallo Leute soooo ich habe alles meinem anwalt gegeben der hat alles in die länge gezogen wegen der verjährung ich habe aber am 9.10.2007 ein bußgeldbescheid bekommen. ich wurde am 26.06.07 geblitz. so meine frage wird der 9,10 und der 26,6.07 mitgezählt oder nicht wenn nicht sind das 104 tage also 3 monate und 14 tage wenn ja sind es 106 tage. Danke nochmals für alles. mfg Hasan
  4. Danke Aber von den 2 Jahre verlängerung der Probezeit komm ich nicht rum oder? Und nächste woche hat mein Vater wegen einer anderen Sache ein Termin bei seinem Anwalt er meinte komm mit kannst ya mal fragen. Bringt mir das was?
  5. Ich habe mir eben grade die FAQ durchgelesen da steht doch nix mit 1 monat fahrverbot doch ich hatte letztens ein Fahrlehrer gefragt und der meinte das ich mein Führerschein abgeben muss kann sein das ich das auch noch von da im gedanken habe.
  6. Es tut mir leid wenn ich es falsch verstanden habe. Ich lese mir mal heute abend die FAQ´s nochmal in ruche durch nur was mich glaub ich irritiert hat ist das mit dem A verstoß also über 20 kmh gilt zum A Verstoß und ergindwo unten steht bei einem a verstoß oder 2 b verstoße nachschulung und 2 Jahre verlängerung der Probezeit jetzt bin ich mir nicht sicher ob da auch 1 Monat Fahrverbot stand aber das lese ich mir Heute abend nochmal durch. Nochmals es tut mir leid das ich sie am wochenende so beschäftigt habe. MfG
  7. Dann gib mal bitte die Fundstelle an und sieh aber nach ob die Aussage in den nachfolgenden Beiträge nicht korrigiert wurde. Nochmal. Bei Erstverstoß mit 21 zu schnell gibt es KEIN Fahrverbot auch nicht wenn man in der Probezeit ist. So guck mal bitte hier unter den FAQ´s mal nach einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=23922 und einmal der http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...;t=23929&s= und nicht gleich die wütenden smylies auf die welt setzen
  8. Nochmal, auch wenn du in der PZ bist, gelten mit Ausnahme der Nachschulung die GLEICHEN Rechtsfolgen wie für einen ohne Nachschulung. Bei Erstverstoß also mit mindestens 31 zu schnell innerorts oder 41 zu schnell außerorts ergibt ein Fahrverbot. Also was ich hier im Forum gelesen hab ist es bei einem Fahrer der noch in der Probezeit ist 21 Kmh zu viel 1 Monat fahrverbot verlängerung der Probezeit um +2 Jahre und danach noch ne Nachschulung. Also wer Lesen und Schreiben kann und das Geschriebene auch noch verstehen kann ist klar im Vorteil.Nächstes mal den Text genauer lesen und nic
  9. Ich bin noch in der Probezeit. Nicht beschuldigen dem ich eintragen möchte ist einverstanden damit und nicht in der Probezeit.
  10. Sooo ich bins hier nochmal. Ich habe heute ein Brief von der Behörde bekommen zur Anhörung im Bußgeldverfahren. also und da steht das ich in der 30 iger Zone 51 kmh gefahren bin also mit abzügen und alles21 kmh zu viel und das heißt für mich 1 Monat fahrverbot 2 Jahre verlängerun der Probezeit und Nachschulung. Ich habe jetzt vor das Foto zu benantragen. Und danach ein Freund von mir als Fahrer angeben. Was önnetn denn die konsequenzen für mich sein wenn ich das mache und gucken die genau auf das Foto. Also ich habe eine woche Zeit ich bitte um Antwort MfG
  11. Ja glaub ich auch. Wollt nur mal auf nummer sicher gehen.
  12. Also eben meinte ein Kollege zu mir man kan zum Anwalt gehen und sagen das man den Wagen nicht beherschen konnte. Wisst ihr vieleicht mehr darüber.
  13. Danke für ihre Antworten. Jetzt kann ich ja nur noch Daumen drücken und 6 wochen warten Mfg Hasan
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