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hydrou

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  1. Wenn dein Name eh schon jetzt gefallen ist, haben die Polizisten auch passenderweise gleich nach deiner Adresse gefragt? Falls ja, dann wirst du sowieso bald Post bekommen...
  2. „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, mit Ausnahme all der anderen.“ Winston Churchill
  3. Es hat keine negativen Konsequenzen, denn als Beschuldigter muss man sich nicht selbst belasten. Zudem kannst du dich ja auch geirrt haben. Bitte probier es aus und sag, was draus geworden ist. Mein Tipp: In max. 3 Wochen hast du den BGB, egal, ob du jetzt gar nichts schreibst oder sagst, ich war´s nicht. Die haben dich an der Angel und lassen sich allenfalls von einem anderen Köder, sprich anderer Fahrer, ablenken.
  4. Ja, klappt nicht, wäre ja wohl zu einfach... Zu sagen: Ich war´s nicht -> BGB an dich, an wen auch sonst. Aber probier´s auch und sag, wie es ausgegangen ist.
  5. Da er wohl vorher auch einen Anhörungsbogen bekommen hatte, wurden dadurch die 3 Monate neu gestartet. Unabhängig davon wurde der BGB fristgerecht erstellt.
  6. Jedoch wären es bei Halterhaftung nur 18,50€ anstelle von 25€...
  7. Als weiteres Beispiel zu deinem Beispiel mit Hard- und Software: Nutzt du kopierte und nicht gekaufte Software in größerem Masse, v.a. im gewerblichen Bereich oder betätigst dich als fleißiger Downloader und Uploader oder noch besser Sammler von Kinderbildern/ -filmen oder begehst Warenbetrug per Internet, so ist i.d.R. dein Rechner samt Infrastruktur erstmal weg, bis die Beweismittel gesichert sind, was gut und gerne mehrere Monate dauern kann. Wird dann festgestellt, dass das Ganze gerechtfertigt war, dann siehst du i.d.R. den Rechner auch nicht wieder, sprich § 74 Abs. 1 StGB. Von daher i
  8. Kurze Rückmeldung: AHB wurde nicht beantwortet, BGB wurde widersprochen mit Begründung Fahrer unbekannt nach 10 Wochen, Fahrerin konnte nicht gefahren sein wegen Aufenthalt KKH, nach 4 Monaten Einstellung und Halterhaftung.
  9. Eine Bekannte musste neulich wegen Notfall ins Krankenhaus und hat in der Aufregung falsch auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Da jedoch Schnee lag, sie somit die Bodenmarkierung nicht sehen konnte, und sie nicht Zeit und den Sinn danach hatte, nach Schildern zu gucken, hat sie ein Parkticket gelöst und wurde prompt verwarnt, jedoch freundlicherweise nicht abgeschleppt. Jetzt kam letztens nach etwa 3 Wochen der AHB an sie, da sie auch Halter ist. Allerdings würde sie ungern mehr als die Verfahrenskosten i.H.v. 18,50€ bezahlen, da sie eh schon 5€ für ein sinnloses Parkticket bezahlt hatte.
  10. Nur zur Ergänzung: es war keine Landstrasse, sondern die Bundesstrasse B51.
  11. Es gilt zwar das Tattagprinzip, aber auch das der Rechtskraft, sprich immer zum Nachteil für dich: Ab Rechtskraftstag bis nächster Tattag.
  12. Verjährung unterbrochen und beginnt erneut mit 3 Monaten mit AHB , egal, was du machst, der BGB kommt demnächst so oder so an dich.
  13. > 1.) Sind meine Punkte damit eigentlich wieder auf 0? Wenn nein, wie lange muss ich Punktefrei fahren? 2 Jahre. > 2.) Wenn ich nach der Zeit des Fahrverbots in nächster Zeit wieder geblitzt werden sollte, gilt es dann als WEITERER Verstoß und somit wieder Fahrverbot, bei > 20 Km/h??? Korrekt, bei > 25 km/h mit Sicherheit, bei >20 km/h mit großer Wahrscheinlickeit. > Das ist ja der Hammer, dass es möglicherweise andere Regeln in Bayern, als im Rest des Landes gibt?! Die Regeln gelten überall, nur werden diese in Bayern auch gerne strenger ausgelegt und befolgt. Aber
  14. Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist die Sache eh durch. Da wirst du jetzt nicht mehr drum rum kommen. EDIT: @DerBaerMimGewehr Das ist nicht ganz richtig. Es gibt das Regelfahrverbot wie von dir erwähnt, was i.d.R. immer ein Fahrverbot nach sich zieht. Jedoch kann auch schon bei mehreren, geringeren Vergehen ein FV verhängt. V.a. in Bayern wird dies sehr gerne gemacht und wurde bisher meist auch von den Gerichten bestätigt.
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