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0,0-promillegrenze Eingeführt


Promillegrenze  

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Guest Simineon
Darüber hinaus wird für bestimmte Kategorien von Kraftfahrzeugfahrern und bestimmte Fahrzeugklassen ein zweiter Blutalkoholwert von 0,2 mg/ml empfohlen
Nicht ganz richtig. 0,2 mg/ml entsprechen einer Blutalkoholkonzentration von 40 Prozent.

0,2 mg/l entsprechen 0,4 %o :heul:

 

womit doch mit einem BAK von 0,2 mg/ml allen gedient wäre ... 40 % Alkohol im Blut ... warme Bloody Mary :nunja:

 

steht aber in der Quelle überall so:

 

Blutalkohol zwischen 0,5 mg/ml und 0,8 mg/ml

Standardwert wäre 0,5 mg/ml oder weniger.

0,2 mg/ml empfohlen:

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  • 3 months later...

www.destatis.de kommt mit den nun veröffentlichen Unfalldaten 2007, Seite 17, zu folgenden Erkenntnissen bei den Nachwuchsfahrern:

 

Mit Abstand der häufigste Fehler von Fahranfängern bei Unfällen war eine „nicht angepasste

Geschwindigkeit“, sie wurde 21% aller an Unfällen mit Personenschaden beteiligten

Pkw-Fahrern vorgeworfen. An zweiter Stelle folgten Abstandsfehler, die bei 11% der

unfallbeteiligten 18- bis 24-Jährigen Pkw-Fahrern festgestellt wurden. Wesentlich seltener

mit 4,6% wurde Alkoholkonsum als Ursache bei den unfallbeteiligten Fahranfänger

festgestellt. Dieser relativ geringe Anteil darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass

ein Drittel aller alkoholisierten beteiligten Pkw-Fahrer bei Unfällen mit Personenschaden

in dieser Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen zu finden sind. Deshalb hat die Bundesregierung

zur Reduzierung alkoholbedingter Unfälle, insbesondere in dieser Altersgruppe,

per Gesetz ab 1. August 2007 ein Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

eingeführt. Inwieweit sich dieses Gesetz auswirkt, werden erst die Ergebnisse für die

Straßenverkehrsunfallstatistik 2008 zeigen. Sollte das Gesetz die gewünschte Wirkung

erzielen, dürfte die Zahl der alkoholisierten Unfallbeteiligten im Alter von 18 bis 24 Jahren

im Jahr 2008 deutlich zurückgehen. Im Jahr 2007 gab es 2,9% weniger alkoholisierte

Pkw-Fahrer dieser Altersgruppe bei Unfällen mit Personenschaden.

 

Erst im Juli 2009 die neue Statistik ist mir zu lang. Effektiv wäre mal nun eine echte Jahresbilanz nicht schlecht, sprich ein konkreter Jahresvergleich vorher (1.8.06-31.07.07) / nachher (1.8.07-31.07.08) angebracht.

@goose: kannst Du nach dem 31.07.08 Zahlen liefern? Oder auch jemand anders?

 

@all <_< s: was war in den letzten 12 Monaten nun Euer niedrigster geahndete Alkoholgehalt? Alternativ geht natürlich auch ein Euch bekannter Minimumwert aus dem Kollegenkreis.

:kopfschuettel:

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@m3_ Ist dir bekannt das das Statistische Bundesamt nach wissenschaftlichen Kriterien arbeitet und daher erst eine gewisse Zeit Auswerten muss um andere Unfallursachen (z.B. Witterung) im rauschen untergehen zu lassen?

 

Wenn man jetzt die Unfallzahlen von einen verschneiten Winter mit dem Hochsommer vergleicht besteht die Möglichkeit das die Witterung einen stärkeren Einfluss als das Alkverbot hat.

 

Da es auch eine gewisse Lernphase benötigt bis jeder Depp versteht das Alk am steuer gebührenpflichtig ist, muss man um korrekt ( also der Krasse Gegensatz zu deiner Vorgehensweise) zu arbeiten das komplette Jahr 2008 mit den vorangegangenen Jahren vergleichen.

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@glückspilz: nö, das wird Wischiwaschi, wenn man 2007 mit 2008 vergleichen wird. Die Regelung galt ab 1. August! Seriös muß man hier vergleichen und nicht das Kalenderjahr. In heutigen Zeit kann man dies auch aus den Datenbanken rausfahren. Der Dunstkreis um Bätzing wird das hoffentlich machen. Wenn die Regelung tatsächlich wirken sollte, wird man schon schnell in der Öffentlichkeit auftreten. Wenn wirkungslos, dann wird der Kopf in den Sand gesteckt. Die Zahlen deuten darauf.

 

Und was blubberst Du von einer Lernphase? Ich konnte kurz nach dem 1. Mai 2006 auch nicht sagen, ich lerne noch und akzeptiere deswegen keine 3-Monate Hängematte wegen 1/10-Abstand. Auch bei dieser Neuregelung wurde übrigens der Kopf in den Sand gesteckt.

:nolimit:

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. Die Regelung galt ab 1. August! Seriös muß man hier vergleichen und nicht das Kalenderjahr. In heutigen Zeit kann man dies auch aus den Datenbanken rausfahren.

 

Wenn man das gemacht hätte hättest du (vermutlich) wie folgt geantwortet:

 

Wenn die Unfallzahlen gestiegen wären:

Da es keinen Unterschied macht ob man mit 0,2 oder deutlich mehr erwischt wird besaufen sich die Fahrer aus Prinzip und fahren mit deutlich höheren Alkwerten als vor der Reglung. Dies führte dann zu den erhöhten Unfallzahlen.

 

Wenn die Unfallzahlen gesunken wären:

Aufgrund des kurzen Vergleichzeitraumen hat ein Unfall mit einen vollbesetzten Kleinwagen enorme Auswirkungen. Wenn also 2006 ein mit 5 Personen besetzter Kleinwagen gegen einen Baum knallt (Alle Insassen sterben) und in 2007 4 Fahrzeuge die nur vom Fahrer (alle tot) besetzt waren durch Alk verunfallen sind die Todesopfer zwar um 20% zurückgegangen aber die Zahl der Unfälle deutlich gestiegen. Auch gab es 2006 mehr Schnee als im Jahr 2007 so das viele der 2006 getöteten auch absolut nüchtern von der Bahn geflogen wären.

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@glückspilz: ich bin nicht die Polizei, die jede Ergebnisrichtung für ihre Zwecke positiv darstellt. Deine vermutlichen Interpretationen sind merkwürdig, Du wärst als Quereinsteiger bei der Polizei ein hervorragender Kandidat :smack: .

 

Nochmals: entweder gibt es eine signifikante Verbesserung im Jahresverleich (ab 1.8.) oder nicht. Es ist auch zwingend mit der allgemeinen Tendenz bei Alkoholunfällen zu vergleichen. Zwingend müssen auch die sogenannten Disco-Unfälle verglichen werden.

:sneaky:

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Nochmals: entweder gibt es eine signifikante Verbesserung im Jahresverleich (ab 1.8.) oder nicht. Es ist auch zwingend mit der allgemeinen Tendenz bei Alkoholunfällen zu vergleichen. Zwingend müssen auch die sogenannten Disco-Unfälle verglichen werden.

Erklaer mal: Sollen jetzt die Unfaelle, bei denen der angetrunkene jugendliche (<21 Jahre) Autofahrer aus der Disco kam, aus den Alkoholunfaellen heraus genommen werden? :sneaky:

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  • 7 months later...

zum thema: geringe entdeckungschancen...

 

gerade jetzt um die faschingszeit brüstet sich ja die polizei, dass vermehrt alkoholkontrollen durchgeführt würden.

 

ich bin nun letzten freitag, samstag und auch heute abend relativ viel imstadt- und landkreis unterwegs gewesen. da auch an mehreren örtlichkeiten von faschingsveranstaltungen vorbeigekommen.

 

 

nicht eine einzige kontrolle war zu sehen... enttäuschend...

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Ich habe bei 2 Gelegenheiten, bei denen ich das Gefühl hatte, dass die Einschränkung der Fahrfähigkeit merkbar wird, mal einen Atemalkoholtest gemacht (einmal stand so ein Ding als Münzgerät in einer Kneipe - gute Idee! - , das andere mal hatte ich als Fußgänger Polizisten gebeten, das Gerät einmal benutzen zu dürfen). In beiden Fällen war das Messergebnis bei 0,3 Promille.

 

Es ist nun sicherlich so, dass ich eher wenig Alkohol vertrage. Aber 0,5 Promille als Obergrenze halte ich für recht großzügig und angemessen. Mit etwas Fahrpraxis kann man bis zu dieser Grenze den Alkoholeinfluss vermutlich durch erhöhte Aufmerksamkeit kompensieren (dazu gehört allerdings das Bewusstsein, dass man gerade mit einer "Behinderung" fährt und besonders aufpassen muss .. .. also bspw. auf das Radioprogramm oder Telefongespräche über die Freisprecheinrichtung verzichtet).

 

Da bis zum Alter von 21 Jahren die Fahrpraxis i.d.R. noch nicht so ausgeprägt ist, halte ich eine niedrigere Promille-Grenze hier für nachvollziehbar. Ob es gleich 0,0 sein müssen? Ich vermute, da gibt es praktische Gründe.

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zum thema: geringe entdeckungschancen...

 

gerade jetzt um die faschingszeit brüstet sich ja die polizei, dass vermehrt alkoholkontrollen durchgeführt würden.

 

ich bin nun letzten freitag, samstag und auch heute abend relativ viel imstadt- und landkreis unterwegs gewesen. da auch an mehreren örtlichkeiten von faschingsveranstaltungen vorbeigekommen.

 

 

nicht eine einzige kontrolle war zu sehen... enttäuschend...

Also im Großraum Nürnberg kann ich da nur für die Polizei sprechen...Im Innenstadtgebiet und vor allem in der Nähe von Discotheken wird hier regelmäßig und anscheinend auch unter großem personellen Aufwand am Wochenende überwacht.

War zum Beispiel letzte Woche auf einer Faschingsfeier. Sind um etwa um 4 Uhr nach Hause gefahren. Nach 200 Metern Strecke wurden wir von einem Zivilwagen schon rausgewunken (Fahrer natürlich unter 21 und mit 0,0). Das ist aus meiner Erfahrung, zumindest hier, kein Einzelfall.

Sobald man das Stadtzentrum verlässt, hätte ich aber keine Angst mehr erwischt zu werden. Da ist dann doch schon erheblich unwahrscheinlicher.

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So, die ersten Unfallstatistiken 2008 der Polizei trudeln ein, alles wird schön kommentiert. Nur die 0,0-Promille-Regelung wird bisher vollkommen ignoriert. Ich hoffe wenigsten auf die Polizei München, daß sie hier erneut kein Blatt vor dem Mund nimmt.

;)

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Ich hoffe wenigsten auf die Polizei München, daß sie hier erneut kein Blatt vor dem Mund nimmt.

Sie nimmt kein Blatt vor dem Mund:

 

Das Alkoholverbot für Fahranfänger, das im August 2007 in Kraft trat, konnte zu keinem weiteren signifikanten Rückgang der Unfallzahlen oder -folgen bei Alkoholunfällen beitragen.

Auszug aus Verkehrsbericht 2008 Polizei-Präsidium München, S. 23

 

Zusatzinfo aus S. 42:

Am 1. August 2007 trat das „Alkoholverbot für Fahranfänger“ in Kraft2. Im Jahr 2008 wurden 63 (2007: 36) Fahrzeugführer in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren angezeigt, weil sie sich nicht an das Alkoholverbot gehalten hatten.

 

@goose: Wat nu?

:blink:

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Bliebe abzuwarten, ob das eine zufällige Entwicklung war oder ob sich die Tendenz fortsetzen wird.

Es gibt unter jungen Fahrern erfahrungsgemäß sehr wenige Pegel-Trinker, die sich an die 0,5 herantrinken. Entweder sie ignorieren die Regel ganz oder trinken überhaupt nichts, wobei letzteres nach Ansicht unseres Rechtsmedizin-Leiters reine Polemik ist, die nicht von sachlichen Erwägungen getragen ist.

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  • 4 weeks later...

Habe auch nen Fall zu dem Thema:

 

Vor einigen Wochen - es muss irgendwann in der Faschingszeit gewesen sein - feierten wir den Geburtstag einer Freundin.

Ich kam natürlich mit dem Auto, ließ es aber aufgrund des Alkoholkonsums dann stehen. Der (feste) Freund des Geburts-

tagskindes bot sich an, mich und meine Begleitung mitzunehmen. Ich hab ihn den Abend über einen Cocktail und um

Mitternacht einen Schnaps trinken sehen. Wusste allerdings nicht dass er noch unter 21 ist. So gegen 2 Uhr war dann Aufbruch

angesagt, er fuhr los und wir hintendrin. Dann seh ich eine Streife an uns vorbeifahren und frag ihn ob er meint, noch unter-

halb der Alk-Grenzen zu sein, andernfalls solle er Gas geben und in ner Seitenstraße das Auto abstellen und weglaufen.

Prompt hat die Streife natürlich umgedreht und er hörte nicht auf meinen Rat, sondern fuhr brav weiter geradeaus und wurde gestoppt.

 

AAK: 0,16 mg/l (auf jedenfall waren es dann hinterher 0,28 Promille beim Bluttest)

 

Ergebnis: 125 € und 2 Flenspunkte.

 

Jetzt frage ich mich:

Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Cops hätten gesagt er soll das Auto morgen wieder abholen und jetzt zu Fuß heimgehen.

Sie könnten ja immer noch androhen, falls das Auto weg wäre, würden se ihn zu Hause vor den Eltern zur Rede stellen.

 

Aber so isses nunmal. Objektivität geht völlig verloren. Das war der Hauptgrund, mich gegen eine Laufbahn bei der Polizei zu entscheiden.

Anstatt mancher Cops könnte man auch Roboter den Verkehr kontrollieren lassen, die machen auch nur ihr eingespeichertes Programm :explode:

 

 

mfg derbaer

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Dann seh ich eine Streife an uns vorbeifahren und frag ihn ob er meint, noch unter-

halb der Alk-Grenzen zu sein, andernfalls solle er Gas geben und in ner Seitenstraße das Auto abstellen und weglaufen.

Prompt hat die Streife natürlich umgedreht und er hörte nicht auf meinen Rat, sondern fuhr brav weiter geradeaus und wurde gestoppt.

 

wow, hier hatte er doch eine faire chance.

 

Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Cops hätten gesagt er soll das Auto morgen wieder abholen und jetzt zu Fuß heimgehen.

 

öhm, genau das haben sie doch getan

 

Aber so isses nunmal. Objektivität geht völlig verloren. Das war der Hauptgrund, mich gegen eine Laufbahn bei der Polizei zu entscheiden.

Anstatt mancher Cops könnte man auch Roboter den Verkehr kontrollieren lassen, die machen auch nur ihr eingespeichertes Programm :explode:

 

ich finde hier haben die cops gerade eben nicht wie ein roboter reagiert sondern haben ihm eine faire chance gegeben. was will man denn noch mehr? wie oft hätten sie ihn denn noch warnen sollen?

ich finde die cops haben hier sehr mit augenmaß gehandelt.

 

aber prinzipiell bin ich gegen die 0,0 promille grenze bei fahranfängern. obwohl es mich zum glück nicht betrifft.

 

VG

Tom

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Anstatt mancher Cops könnte man auch Roboter den Verkehr kontrollieren lassen, die machen auch nur ihr eingespeichertes Programm

 

Naja, ich bin ganz froh, dass hier bei uns Menschen in den Polizeiautos unterwegs sind mit all ihren (für mich) positiven Eigenschaften wie Trägheit, mangelnde Motivation etc. Das Kaff in dem ich wohne ist für die Polizeistreifen nämlich eher der lästige Umweg als eine Aufgabe und deswegen hat man auch praktisch fast nie Ärger mit ihnen. Falschparken, rote Schilder missachten etc etc interessiert die überhaupt nicht solange keine Drogen oder Schlägereien mit dabei sind.

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@Bär: Nun, die Flexibilität wird ja idR nur dann erwartet, wenn sie dem Betroffenen zum Vorteil wird...

 

Es gibt Berufe, in denen man es nicht allen recht machen kann. Ich kann durchaus damit leben.

 

Wenn du natürlich den DRang hast, es immer allen recht machen zu müssen, dann war es sicher eine sehr gute Entscheidung, dich nicht bei der Polizei zu bewerben.

 

Gruß

Goose

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wow, hier hatte er doch eine faire chance.

 

Klar hatte er eine Chance, die war aber weder fair, weil regelwidrig, noch von den Polizisten so gewollt.

 

öhm, genau das haben sie doch getan

 

Ich denke Du weisst, was ich meine.

 

wie oft hätten sie ihn denn noch warnen sollen?

 

Wo haben sie ihn gewarnt?

 

Naja, ich bin ganz froh, dass hier bei uns Menschen in den Polizeiautos unterwegs sind

 

Ich sagte ja, manche Polizisten könnten ersetzt werden.

 

Nun, die Flexibilität wird ja idR nur dann erwartet, wenn sie dem Betroffenen zum Vorteil wird...

 

Natürliches Erscheinungsbild beim Menschen :explode: Hättest du ein Beispiel, wann Flexibilität auch in die andere Richtung nötig wäre?

Mir würde der Vorsatz beim Überschreiten der zHg einfallen, der zur Verdopplung der Strafe führt.

 

Es gibt Berufe, in denen man es nicht allen recht machen kann. Ich kann durchaus damit leben.

 

Ich einige mich wirklich sehr gerne in Kompromissen.

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Manchmal geht das mit den Kompromissen jedoch nicht.

 

Die Flexibilität in die andere Richtung als Beispiel: Nimm eineRuhestörung. Da ruft jemand an und will Ruhe haben. Sein einziger Wunsch ist es nun, daß Ruhe einkehrt. Die Andere Partei (die, von der die Ruhestörung ausgeht) will weiter feiern. Wie tellst du dir nun einen Kompromiss vor, bei dem alle Beteiligten restlos zufrieden sind (und dabei darfst dun nun nicht den Egoismus des einzelnen vergessen, der nur ungerne von seinem Standpunkt abweicht)

 

Mit Kompromissen kommt man in der echten Welt nicht immer weiter.

 

Gruß

Goose

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wow, hier hatte er doch eine faire chance.

 

Klar hatte er eine Chance, die war aber weder fair, weil regelwidrig, noch von den Polizisten so gewollt.

 

öhm, genau das haben sie doch getan

 

Ich denke Du weisst, was ich meine.

 

wie oft hätten sie ihn denn noch warnen sollen?

 

Wo haben sie ihn gewarnt?

 

sorry, hab mich verlesen :explode:

vergiss einfach was ich geschrieben habe

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Na der Kompromis wäre hier, die Musik leise zu machen, sodass der andere davon nichts mehr mitbekommt.

Ob in der Realität machbar, sei mal dahingestellt.

Übrigens, ganz realitätsfremd bin ich auch nicht. Brettert mir einer in mein Auto, dann werd ich nicht sagen:

"Du die Hälfte, ich die Hälfte."

Ich schließe Kompromisse da wo es geht, man ist doch zuallererst mal Mensch.

 

Zum Thema Objektivitätsverlust bei den Polizisten wollte ich nochmal etwas sagen, auch wenn das sehr OT ist.

Im Bekanntenkreis habe ich einen Polizeianwärter (sagt man so ?), der gerade im zweiten "Lehrjahr" ist.

Dieser verliert meiner Ansicht nach, wenn ich mit ihm über strittige Themen diskutiere, die die Polizeiarbeit

anbelangen, zunehmend die Objektivität. Es werden viele Kleinigkeiten kriminalisiert, noch mehr stören mich

allerdings die Vorurteile, die einem in dieser Polizeischule scheinbar eingetrichtert werden, wie z.B. die erhöhten

Verdachtsmomente bei ausländischen Mitbürgern. (alles nicht persönlich nehmen, ist mein Eindruck. es gibt auch,

vor allem bei erfahrereneren Polizisten, Kompromissbereitschaft)

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Manchmal geht das mit den Kompromissen jedoch nicht.

 

Die Flexibilität in die andere Richtung als Beispiel: Nimm eineRuhestörung. Da ruft jemand an und will Ruhe haben. Sein einziger Wunsch ist es nun, daß Ruhe einkehrt. Die Andere Partei (die, von der die Ruhestörung ausgeht) will weiter feiern. Wie tellst du dir nun einen Kompromiss vor, bei dem alle Beteiligten restlos zufrieden sind (und dabei darfst dun nun nicht den Egoismus des einzelnen vergessen, der nur ungerne von seinem Standpunkt abweicht)

 

Mit Kompromissen kommt man in der echten Welt nicht immer weiter.

 

Gruß

Goose

der kompromiss ist eben, ihn zu bitten, leiser zu machen und ihm nicht gleich eine strafe aufzubrummen.

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der kompromiss ist eben, ihn zu bitten, leiser zu machen und ihm nicht gleich eine strafe aufzubrummen.

Ich habe nun auch schon etliche Ruhestörungseinsätze fahren dürfen. Allerdings wurde dabei noch nie jemand bestraft. In der Regel haben wir auf den Störer in der Form eingewirkt, er möge die Musik doch etwas leiser stellen, damit die Nachbarn nicht weiter gestört würden und wir nicht die Anlage mitnehmen müssen. Klappte in den allermeisten Fällen auch.

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Nein, ich habe keine weiteren Statistiken gewälzt, dazu sah und sehe ich keinen Anlass.

@goose: Jetzt falle ich echt vom Glauben ab. Erst sagst Du, 5 Monate wären nicht ausreichend für ein Wirksamkeitsnachweis und erbittest ein längeren Betrachtungszeitraum, sprich die Zahlen aus dem Jahre 2008. Nun liegen die Zahlen vor und Du gehst einfach auf Tauchstation. Ich bin stinkesauer :rolleyes: .

 

Im Gegensatz zu Dir habe ich weitere Polizeiverkehrsstatistiken 2008 (Hessen, RLP, ...) gewälzt. Du bist leider kein Einzelfall. Es sieht so aus, als hätte sich die Polizei bezüglich dieses Tabuthemas zu einem konformen Verhalten abgesprochen :yawn: .

:rolleyes:

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der kompromiss ist eben, ihn zu bitten, leiser zu machen und ihm nicht gleich eine strafe aufzubrummen.

Ich habe nun auch schon etliche Ruhestörungseinsätze fahren dürfen. Allerdings wurde dabei noch nie jemand bestraft. In der Regel haben wir auf den Störer in der Form eingewirkt, er möge die Musik doch etwas leiser stellen, damit die Nachbarn nicht weiter gestört würden und wir nicht die Anlage mitnehmen müssen. Klappte in den allermeisten Fällen auch.

eben... im straßenverkehr läufts aber eben anders. da heißts gleich zahlen :rolleyes:

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Jaja, wir sprechen uns immer ab... rede doch nicht immer einen solchen Blödsinn.

 

Wenn ich sage, daß ich noch keine weiteren Statistiken dazu gewälzt habe, so liegt das daran, daß ich das in meiner Freizeit machen müsste, da das nicht zu meinem Aufgabengebiet zählt, und ich dazu offengestanden im Moment keine Zeit habe.

 

Abwarten, irgendwann kommt gewiss mal wieder eien Statistik, die mich auch erreicht und dann melde ich mich.

 

Gruß

Goose

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Abwarten, irgendwann kommt gewiss mal wieder eien Statistik, die mich auch erreicht und dann melde ich mich.

@goose: Okay, denn was die NRW-Polizei-Website hier bietet, ist wirklich unter aller Kanone. Ich hoffe für Dich, daß Dir eine ausführlichere Statistik auf den Tisch flattert. Aber egal wie diese Statistik nun interpretiert wird oder Du sie interpretieren wirst, das Gesamtergebnis ist nicht mehr zu verändern.

:rolleyes:

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Ich finde die Idee sehr gut durchgesetzt und richtig.

Mal ganz ehrlich: Die meisten trinken sowieso nicht ein Bier und fahren dann mit dem Auto nach Hause sondern eher 2 oder 3! Gerade bei den jungen Menschen, die noch nicht so erfahren sind, finde ich die Sache völlig gerechtfertigt. Ich selbst bin 19 und mich stört diese Promillesache gar nicht. Bei einem Unfall mit Alkohol im Blut, auch wenn es nur 0,2 Promille sind bin würde ich auch bei einer 0,5 Promillegrenze eine Teilschuld bekommen.

 

Wer irgendwo hin will, der kommt auch anders zu diesem Ort. Eine gute Methode ist das Fahrrad mit dem man ebenfalls gut betrunken noch fahren kann. Dort gilt immerhin die 1,6 Promillegrenze. Man darf sich halt nur nicht erwischen lassen.

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Wer irgendwo hin will, der kommt auch anders zu diesem Ort. Eine gute Methode ist das Fahrrad mit dem man ebenfalls gut betrunken noch fahren kann. Dort gilt immerhin die 1,6 Promillegrenze. Man darf sich halt nur nicht erwischen lassen.

Mit Ausfallerscheinungen gilt auch hier die 0,3 Promillegrenze.

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Im übrigen muss ich mal darauf hinweisen, dass die folgenden Dinge völlig unerheblich sind:

 

Die meisten trinken sowieso nicht ein Bier und fahren dann mit dem Auto nach Hause sondern eher 2 oder 3
mich stört diese Promillesache gar nicht
Wer irgendwo hin will, der kommt auch anders zu diesem Ort.

 

Es geht nämlich bei so etwas um das Prinzip. In einem Freiheitsstaat (in dem wir ja leider nicht leben) hat es nunmal so zu sein, dass alles, was nicht verboten erlaubt ist und nur das verboten wird, was nach gesunder Abwägung die Rechte anderer unzumutbar einschränkt.

Zu deutsch: Es geht den Staat einen Scheiß an, ob ich auf das eine Bier verzichten könnte oder nicht und ob es andere Möglichkeiten gäbe, danach fragt keiner, denn es liegt völlig außerhalb seines Kompetenzbereiches, solange man anderer Leutes Rechte nicht tangiert bleibt die Sache alleine mein Problem. Und da wir ja nun offiziell wissen, dass die Unfallzahlen durch solche Aktionen nicht zurückgehen und nebenbei noch kein Zusammenhang zwischen Unfallrisiko und Alkoholisierung 0,2-0,5 o/oo nachgewiesen ist, gibt es keine Legitimation für eine solche Maßnahme.

 

So, das ist die Theorie. Dem gegenüber stehen populistisch-politische Hau-Ruck-Aktionen nach römischen Vorbild (Brot und Spiele), die sich in deutschem Recht niederschlagen.

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  • 2 weeks later...

Es sind nun noch zwei Nachzügler bei den Statistiken in Bayern eingetroffen:

 

Auch bei den Alkoholunfällen fällt auf, dass trotz Alkoholverbot für Fahranfänger seit 01. Aug. 2007 die Unfallzahlen sich nur auf das Niveau von 2006 eingependelt haben.

 

Im Detail vom Verkehrsbericht 2008 der Polizei-Direktion Regensburg heißt es dann:

 

Auch bei den Alkoholunfällen zeigt sich, dass sich trotz des ab 01.08.2007 gültigen absoluten Alkoholverbotes für Fahranfänger, die Zahlen auf das Niveau von 2006 eingependelt haben. Hier liegt die Zahl der Beteiligung an den gesamten Alkoholunfällen bei 31 Prozent bei den jungen Fahranfängern. Um ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten dieser Altersgruppe zu fördern, sind hier neben polizeilichen Maßnahmen der Aufklärung aber auch der Verfolgung der festgestellten Verstöße, auch Elternhaus, Fahrschulen und das soziale Umfeld gefordert.

Wenn man eine Unwirksamkeit nicht nennen will, kann man es besser fast nicht umschreiben. Die Kollegen aus Weiden machen es sich einfach - wie vielfach - und stecken den Kopf diesbezüglich einfach in den Sand:

 

Die Altersgruppe mit den meisten verschuldeten Alkoholunfällen waren die 25- bis

44-Jährigen, gefolgt von der Altersgruppe der jungen Erwachsenen (18 bis 24). Im

Vergleich zum Vorjahr hat sich an dieser Reihenfolge nichts geändert.

Auszug aus Polizei Weiden, Verkehrsstatistik 2008, S. 54

 

Und Seite 57 zeigt, daß die Quote Anteile "Junge Erwachsene" bei Alkoholunfällen um 0,5 % zurück ging, super :rolleyes: . Und nicht einmal die Quote von 2005 wurde erreicht ;) .

:P

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welche überraschung :rolleyes:

auch wird es keinen überraschen dass jetzt trotzdem die 0,0 promillegrenze nicht wieder zurückgenommen wird. im bereich strassenverkehrs, bzw. dessen gesetze und sanktionen geht es immer nur in eine richtung. oder kennt jemand einen fall in dem z.b. ein sanktionsrahmen jemals wieder gemildert worden wäre?

was kann man daraus jetzt wohl schlussfolgern? :P

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  • 1 month later...
Abwarten, irgendwann kommt gewiss mal wieder eien Statistik, die mich auch erreicht und dann melde ich mich.

@goose: ;) ?

@tom: Dies ist ein langsames Zuschnüren in kleinen Schritten, die sogenannte Salamitaktik, bis keiner mehr atmen kann. Früher war eine Promillegrenze mal bei 1,5 Promille :lol: .

:nick:

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Guest Simineon
im bereich strassenverkehrs, bzw. dessen gesetze und sanktionen geht es immer nur in eine richtung. oder kennt jemand einen fall in dem z.b. ein sanktionsrahmen jemals wieder gemildert worden wäre?

was kann man daraus jetzt wohl schlussfolgern? :nick:

 

Klar werden Sanktionen auch gelockert:

 

- Geschwindigkeitsbegrenzungen werden abgebaut

- Ampeln werden durch Kreisverkehre ersetzt

- Fahren mit 17 (wenn auch begleitet)

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@tom: Dies ist ein langsames Zuschnüren in kleinen Schritten, die sogenannte Salamitaktik, bis keiner mehr atmen kann. Früher war eine Promillegrenze mal bei 1,5 Promille :o .

 

Ich lese ja deine Beiträge immer gerne, aber fahren mit 1,5 Promille?? ;):nick:

 

Fahre jetzt auch gleich zum Kunden los, mit mindestens 0,9 Promille. Nikotin. :lol:

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@anreiner: Bitte mein Smiley beachten :D:licht: . Ich hatte dies neulich irgendwo gelesen, war glaube ich eine Rückschau "60 Jahre BRD". Und 1,5 Promille wurde als neue Grenze eingeführt! Davor war wohl frei!? Wahrscheinlich hatte die tatsächliche Fahrtüchtigkeit damals mehr gesellschaftlichen Konsens als ein reiner Meßwert :blink: . Wäre mal ein interessantes Thema, die Historie der Promillegrenze aufzuarbeiten.

Mit der ehemals 1,5 Promille-Grenze wird halt deutlich, von wo wir wie weit schon runtergekommen sind. Ich persönlich bin für die 0,8 Promille-Grenze, wenn man sich schon an einen Meßwert festhalten will. Ein Schweizer, meine @final oder @audis3, hatte mal diesbezüglich ein super Diagramm reingestellt. Aber >0,8 Promille gibt es eine Sprungfunktion bei den Unfällen.

:D

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.... oder kennt jemand einen fall in dem z.b. ein sanktionsrahmen jemals wieder gemildert worden wäre?

@tom: Ich hatte vor geraumer Zeit extra mal einen Thread in 2005 deswegen eröffnet, wo Sanktions-/Limit-/Grenzwertaufhebung gelistet werden sollten. Es gibt halt nicht viel. @simineon hat zwei genannt, sein Beispiel Kreisel gegen Ampel passt aber nicht.

Weiteres Beispiel sind die Limitanhebungen von :licht: auf :D bei gewissen Bussen und Anhängergespannen. Wir sind aber :blink: ...

:D

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Guest Mace
oder kennt jemand einen fall in dem z.b. ein sanktionsrahmen jemals wieder gemildert worden wäre?

Nun ja, es gibt da schon Fälle.

 

Zum Beispiel wurde im Rahmen der Strafrechtsreform 1998 die Mindeststrafe für schweren Raub von bisher fünf Jahren auf drei Jahre abgesenkt.

Bei der Geldfälschung wurde die Mindeststrafe von zwei Jahren auf ein Jahr abgesenkt, ebenso bei besonders schweren Fällen des Computerbetrugs oder der Untreue oder für Versicherungsbetrug von einem Jahr auf sechs Monate. Für besonders schwere Fälle der Urkundenfälschung oder Fälschung technischer Aufzeichnungen oder beweiserheblicher Daten wurde die Mindeststrafe von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt, die Höchststrafe von 15 Jahren auf zehn Jahre.

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Fahre jetzt auch gleich zum Kunden los, mit mindestens 0,9 Promille. Nikotin. ;)
Glaube ich nicht, denn die tödliche Dosis bei Nikotin liegt bei 0,88mg/KG Körpergewicht .

 

Nach meiner Meinung kann man nach so kurzer Zeit nicht über die wirksamkeit urteilen da z.B. der Winter 07-08 praktisch nicht vorhanden war während es im Winter 08-09 sogar Schnee gab.

 

Besser wäre es die Zahlen von Deutschland mit den Trend in anderen Ländern ohne eine solche Reglung zu vergleichen

 

Intressanter wäre zu erfahren wieviel % der Zielgruppe vor der Reglung zuwenig Blut im Alkohol hatten und wie es jetzt 1,5 Jahren aussieht.

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