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Warner & Die Cops


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@Bluey: Es dürfte aber reichen, wenn du den Körper präzise abtastest. Aufgrund der Größe des Gerätes kann man dieses ja nicht in irgendwelchen Körperöffnungen verstecken. Evtl. vorhandene Winterjacken oder Pelzmäntel kann man ausziehen lassen und dann sollte Abtasten doch reichen. Oder willst du hier allen Ernstes sagen, dass du den Menschen dann unter die Unterwäsche schaust?

 

Und was machst du eigentlich, wenn du mit einem Kollegen unterwegs bist und eine Frau kontrollierst? Funkst du dann eine Kollegin an?

:o Nein, ich denke, so ein Gerät ist für die Unterbuchse zu groß bzw. so groß, daß ein Abtasten ausreichen sollte.

 

Sollte es notwendig sein, eine Frau zu durchsuchen, dann wird im Regelfall auch eine Frau zur Durchsuchung herangezogen. Das muß aber nicht zwingend eine Kollegin sein.

 

Wenn mann´s nötig hat hat, sich über solche Sachen profilieren zu müssen..

 

Na ja,jeder wie er glaubt (kann? :D )-darum bin ich auch kein :lol: geworden..

 

Ginge mir auf die Nerven die ewige Bespitzelei und Vernaderei.. :P

 

Kann nur immer wieder mein Motto hervorholen:Leben und leben lassen ;)

;) Nee, hab ich nicht nötig. Aber wenn mein Gegenüber es nötig hat, einen Radarwarner mitzuführen, dann könnte ich es im Falle des Falles auch nötig haben, ihm diesen wegzunehmen.

 

Zur Berufswahl: muß jeder selbst wissen und entscheiden, was er macht. Ich persönlich erledige meinen Job gern. :D;)

 

Zu Deinem Motto: jup. Sehe ich im Prinzip auch so. Aber es gibt gewisse Grenzen. Wer die überschreitet, ist halt fällig.

 

Ich glaube nicht wenn man die Ansichten oben so liest, dass die sehr pedant nach dem Teil suchen würden, wenn sie einen Verdacht hätten.

Ist der Verdacht erst da, möchte ich sogar dafür garantieren, daß recht intensiv danach gesucht wird.

 

ich würde das Gerät nichtmal in die Unterplete stecken, wäre mir absolut zu blöde. Wenn man mich irgendwann mal erwischen sollte ---> so what?

 

Das Gerät hat mich zig mal davor bewahrt seitens der Staatsgewalt ver*rscht zu werden. Manche würden sowas Abzocke nennen...

 

Wenn es mich also erwischen sollte in ferner Zukunft in einer fernen Galaxis, dann habe ich innerhalb von 5 Tagen einen neuen RW verbaut. Die 75,-- Euro interessieren mich nicht die Bohne, kann auch 175,-- kosten. Einzig die 4 Punkte würden für einen kleinen Moment schmerzen.

 

Da mir aber schon zig Punkte erspart geblieben sind, ist das immer noch eine deutlich positive Rechnung.

 

Für mich. :)

Heute abend las ich eine rechtliche Abhandlung zur Sicherstellung und anschließender Vernichtung von Radarwarnern. Da gab der Betr. in seiner Einspruchserklärung an, er hätte dieses Gerät nur dafür, um sich ggf. vor Abzockereien zu schützen. ;):koch: Keinesfalls jedoch hätte er vorgehabt, dieses Gerät grundsätzlich zu benutzen.

Jaja, wer's glaubt, ne?! :D

Er jammerte aber darüber, daß ihn das Gerät immerhin ca. 750,- € gekostet hätte. Könnte es sein, daß Du eine NULL unterschlagen hast? Und nicht jeder - bei Dir mag das der Fall sein - hat mal eben 750,- € übrig, um sich einen neuen zu kaufen.

UND: man sollte auch bedenken, daß, ist man erst einmal entspr. aufgefallen, sich dann die ein oder andere präventive Folgekontrolle sehr schnell mal eben so ergeben kann (in der Zukunft). Fraglich ist es daher, ob man zukünftig genauso sorglos fahren kann wie bis zu dem Vorfall. :P

 

Ähäh! Radarfallen arbeiten und Mister :lol: liest in aller Regel dabei Zeitung. Außerdem gibt es keine Anhalteposten bei RADAR. Bei Laser nützt ein RW ohnehin nicht viel. Dafür gibt es anderes feines Zeugs...

Das ist falsch. Es gibt bei Radar sehr wohl Anhalteposten. Und die Bestrebungen gehen dahin - da gültige Erlaßlage (NRW)-, diese Arbeitsweise verstärkt anzuwenden. Es ist hier und dort mal mehr mal weniger usus, Radar mit Anhalten durchzuführen.

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Ähäh! Radarfallen arbeiten und Mister :lol: liest in aller Regel dabei Zeitung. Außerdem gibt es keine Anhalteposten bei RADAR. Bei Laser nützt ein RW ohnehin nicht viel. Dafür gibt es anderes feines Zeugs...

Das ist falsch. Es gibt bei Radar sehr wohl Anhalteposten. Und die Bestrebungen gehen dahin - da gültige Erlaßlage (NRW)-, diese Arbeitsweise verstärkt anzuwenden. Es ist hier und dort mal mehr mal weniger usus, Radar mit Anhalten durchzuführen.

Trotzdem wird dabei keiner erwischt, der den Radarwarner auch nur ein kleines bißchen versteckt hat. Schließlich fährt man mit entsprechender Geschwindigkeit und zum Großteil sitzen die :P ja mit dem Rücken zum ankommenden Verkehr und daher - no chance. Bin schon ca. 10mal mit RW an lasernden :lol: vorbeigefahren ohne ihn versteckt zu haben (Anhalteposten meist 200m weiter - also genug Zeit, um den Wagen zu stoppen, nachdem der RW beim Vorbeifahren erkannt wurde) oder stand neben ihnen an der Ampel. Passiert ist noch nichts. Kann zwar kommen, 100% sicher ist man nie, aber fast. ;)

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Trotzdem wird dabei keiner erwischt, der den Radarwarner auch nur ein kleines bißchen versteckt hat. Schließlich fährt man mit entsprechender Geschwindigkeit und zum Großteil sitzen die :lol: ja mit dem Rücken zum ankommenden Verkehr und daher - no chance. Bin schon ca. 10mal mit RW an lasernden :P vorbeigefahren ohne ihn versteckt zu haben (Anhalteposten meist 200m weiter - also genug Zeit, um den Wagen zu stoppen, nachdem der RW beim Vorbeifahren erkannt wurde) oder stand neben ihnen an der Ampel. Passiert ist noch nichts. Kann zwar kommen, 100% sicher ist man nie, aber fast. :lol:

Sorry, aber auch in diesem Punkt sitzt Du einem Irrglauben auf. Es gibt etliche Behörden, wo mit einem mobilen Radargerät gemessen wird. Also dem sog. Dreibein. Und dabei ist der Radarwagen - jedenfalls dann, wenn auch angehalten wird - idR so aufgestellt, daß man Fahrzeug UND Fahrer recht gut sehen kann. Sollte sich u.U. etwas Fremdartiges im Sichtbereich befinden, so ist die Wahrscheinlichkeit schon rel. hoch, daß dies auch gesehen wird. Ich würde diese fragliche "Sicherheit" eher mit 50:50 schätzen. Aber egal. Je sicherer sich der User fühlt, um so leichter ist's für uns. ;);)

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Mir scheint, hier scheinen sich beide Seiten ihrer Sache relativ sicher zu sein.

Oder es ist doch eher die gezielte Verunsicherungstaktik, damit der VT mit Radarwarner am besten täglich aus Angst vor Entdeckung schweißgebadet herumfährt.

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Oder es ist doch eher die gezielte Verunsicherungstaktik, damit der VT mit Radarwarner am besten täglich aus Angst vor Entdeckung schweißgebadet herumfährt.

 

Sehr treffend formuliert... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/a070.gif So isses!!

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Mir scheint, hier scheinen sich beide Seiten ihrer Sache relativ sicher zu sein.

Oder es ist doch eher die gezielte Verunsicherungstaktik, damit der VT mit Radarwarner am besten täglich aus Angst vor Entdeckung schweißgebadet herumfährt.

 

Das wird man wahrscheinlich nie so genau ergründen können..

 

Es spielt sich halt alles viel im Kopf ab.. :lol:

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Mir scheint, hier scheinen sich beide Seiten ihrer Sache relativ sicher zu sein.

Oder es ist doch eher die gezielte Verunsicherungstaktik, damit der VT mit Radarwarner am besten täglich aus Angst vor Entdeckung schweißgebadet herumfährt.

Nö. Ich bin mir nur in einem Punkt sicher: absolute Sicherheit gibt's nicht. :lol:

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Sollte es notwendig sein, eine Frau zu durchsuchen, dann wird im Regelfall auch eine Frau zur Durchsuchung herangezogen. Das muß aber nicht zwingend eine Kollegin sein.

Ja gut, das ist ja in dem Fall egal; Hauptsache es durchsucht kein Mann :lol:

 

Er jammerte aber darüber, daß ihn das Gerät immerhin ca. 750,- € gekostet hätte. Könnte es sein, daß Du eine NULL unterschlagen hast?

Was er meinte, war das Bußgeld für den Warner.

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Ja gut, das ist ja in dem Fall egal; Hauptsache es durchsucht kein Mann :P

Wie Goose oder Officer schon schrieb: es gibt auch Ausnahmen. :lol:

 

Er jammerte aber darüber, daß ihn das Gerät immerhin ca. 750,- € gekostet hätte. Könnte es sein, daß Du eine NULL unterschlagen hast?

Was er meinte, war das Bußgeld für den Warner.

Nein, er meinte definitiv den An- oder Wiederbeschaffungspreis.

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Also in diesem Satz:

Die 75,-- Euro interessieren mich nicht die Bohne, kann auch 175,-- kosten. Einzig die 4 Punkte würden für einen kleinen Moment schmerzen.

ist ganz klar vom Bußgeld die Rede.

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Wie Goose oder Officer schon schrieb: es gibt auch Ausnahmen. :lol:

Bei den Ausnahmen, die Officer genannt hat, wird sich ein vernünftiger Mensch auch nicht beschweren. Es geht ja auch nur darum, dass man nicht vom anderen Geschlecht durchsucht wird, wenn es auch anders geht..

Ich frage mich allerdings, warum du da einen Zwinker-Smilie dahinter setzt. So besonders lustig finde ich das auch wieder nicht.. Wenn es nötig ist, soll ruhig auch das andere Geschlecht durchsuchen. Aber was ist da dran so lustig? Oder fehlt mir einfach der Sinn für Humor in der Beziehung?

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Ich frage mich allerdings, warum du da einen Zwinker-Smilie dahinter setzt. So besonders lustig finde ich das auch wieder nicht.. Wenn es nötig ist, soll ruhig auch das andere Geschlecht durchsuchen. Aber was ist da dran so lustig? Oder fehlt mir einfach der Sinn für Humor in der Beziehung?

Ok, Mace. Wenn Du's gern so bierernst magst, dann denk Dir einfach den Smiley weg. Er sollte die Aussage vielleicht einfach nur etwas "auflockern". Daß ich keine Frau ohne trifftigen Grund durchsuchen würde, habe ich ja wohl klargestellt.

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Wenn der Verdacht besteht, dass er an einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beteiligt ist oder alleine begangen hat, sind die einschlägigen Vorschriften natürlich auch auf den anwendbar.

 

@Bluey: Ich hatte mir das schon so ähnlich gedacht. Ich war nur etwas verwundert und wollte das mal zum Ausruck bringen..

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Da gibt's so ein Video, über ein angeblich "korrektes bzw. besseres" verhalten bei einer :licht:-Kontolle. Ist jedoch an die Bürger in den USA gerichtet.

 

@Bluey - könntest Du Dir bidde das Video reinziehen (reicht nur der erste Part bzw. evtl auch der 2'te).

und mir bzw. uns mitteilen, welche "Tipps" aus dem Video, hier in BRD für die Bürger evenfalls gelten und welche nicht.

 

hier das Video (ist teilweise auch lustig ;-P, find' ich):

http://www.youtube.com/watch?v=3NmC5wHfCdM

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Das Video ist sehr schön, nur sollte man sich wegen des Gesamtzusammenhangs schon die ersten 20 Minuten mindestens anschauen, sonst macht es keinen Sinn.

 

Dazu folgende Anmerkungen:

 

- Keine unbedachten Äußerungen machen ist immer eine gute Idee. Wer hierzulande zugibt, zu schnell gefahren zu sein und zu wissen wieviel, der muss damit rechnen, eine höhere Strafe wegen Vorsatz zu bekommen.

- Aussteigen und Auto abschließen? Krass! Ich weiß nicht wie die Cops hier reagieren würden.

- Sollten die Polizisten in Deutschland dein Auto trotzdem durchsuchen, so gibt es hier kein Beweisverwertungsverbot. Auch illegal sichergestellte Beweise können vor Gericht verwendet werden.

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@Bluey - könntest Du Dir bidde das Video reinziehen (reicht nur der erste Part bzw. evtl auch der 2'te).

und mir bzw. uns mitteilen, welche "Tipps" aus dem Video, hier in BRD für die Bürger evenfalls gelten und welche nicht.

Ich hab mir die ersten ca. 15 min. angeschaut. Danach hatte ich ehrlich gesagt keine Lust mehr. Man versucht immer wieder, das amerikanische System mit dem hiesigen zu vergleichen. Kann man aber aus meiner Sicht recht schlecht, daß dort ganz andere Auffassungen von polizeilicher Arbeit und vor allem auch von Autorität vorherrschen.

 

Nur so viel:

- grundsätzlich ist es ratsam, keine unbedachten Bewegungen zu machen. Das könnte u.U. falsch interpretiert werden. Die Reaktion könnte im Extremfall fatal sein.

- wenn jemand aussteigt und sein Fz. verschließt, ich das Fz. aber überprüfen möchte (Fz.-Kontrolle), dann lasse ich das ggf. auch ersatzweise öffnen. Auf Kosten des Betroffenen.

- der Ton macht die Musik. Wenn mir einer blöd kommt, werde ich 200%ig. Ansonsten läßt man auch gern mal alle Fünfe gerade sein.

 

Wenn man einfachste Grundregeln der Höflichkeit und des zwischenmenschlichen Umgangs beherzigt, dürfte man idR keine größeren Probleme bekommen.

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Ich habe mir mal das gesamte Video angetan. Ist eigentlich niemandem von den Machern aufgefallen, dass der Beamte im dritten Sachverhalt die soeben sichergestellte Tüte mit BTM auf die Kommode legt u. dann beide Beamte die Örtlichkeit verlassen? :rolleyes:

 

Naja, am Ende kommt der Senior ja doch noch mal aus sich heraus. :cop01:

 

 

Wenn wir schon dabei sind, Verhaltensweisen bei Polizeikontrollen in den USA zu thematisieren, vielleicht noch dieser Link. :cop01::vogelzeig:

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@ Officer :

Das ist richtig. Die Tüte mit BTM wird liegengelassen. Kann vielleicht sein, weil es nur eine Demoversion war, also vorgespielte Situation.

 

@ Bluey :

Man kann wirklich die Situation mit Amerika nicht vergleichen. Da geb ich Dir vollkommen recht.

 

Allgemein :

Obwohl ich diese Verkehrsmessungen nicht mag, muß man mal den deutschen :vogelzeig: zugute halten, dass die nicht so reagieren würden, wie der amerikanische :rolleyes: in dem Film. BTM hin oder her, aber dem Betroffenen den Knast anzudrohen mit den harten Jungs, die ihn dann wahrscheinlich vergewaltigen werden. Der erste Polizist in dem Film das war ja unglaublich, was sich der rausgenommen hat. Ich hoffe nur das solche Zustände in D nie kommen werden.

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Wenn der Verdacht besteht, dass er an einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beteiligt ist oder alleine begangen hat, sind die einschlägigen Vorschriften natürlich auch auf den anwendbar.

 

Um noch einmal auf das eigentliche Thema zurueckzukommen: Die Benutzung eines Radarwarners ist doch nur dem "Fuehrer" des Kfz. verboten. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Durchsuchung einer Person bei dem einfachen "Verdacht auf Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit" zulaessig ist. Das geht doch wohl eindeutig zu weit, oder? :blink:

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Um noch einmal auf das eigentliche Thema zurueckzukommen: Die Benutzung eines Radarwarners ist doch nur dem "Fuehrer" des Kfz. verboten. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass die Durchsuchung einer Person bei dem einfachen "Verdacht auf Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit" zulaessig ist. Das geht doch wohl eindeutig zu weit, oder? :blink:

Sollte der Beifahrer sich das Teil unter die Klamotten gesteckt haben, warum sollte man dann nicht auch den Beifahrer durchsuchen? => Auffinden von Beweismitteln. Zulässig.

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Ich denke mal § 103 StPO iVm § 46 OWiG sollte als Regelung für den Beifahrer Anwendung finden.

 

Hmmm. Die Wissenden in diesem Forum sind sich immer einig, dass die :licht: so ziemlich alles

darf. Ist das wirklich so? Man kann sich ja aus Gesetzen vieles "basteln", was man gerade so

brauchen kann.

 

Ich haette da mal einen Test. Folgender Fall: Ein VT befaehrt eine gesperrte Strasse (Zufahrt

einer AB-Tankstelle als Ausfahrt benutzt). Die Polizei haelt ihn auf (OWi), er bekommt eine

Verwarnung ueber 15 Euro. Anschliessend fordert ihn die Polizei auf, die gesperrte Strasse

wieder zurueck zur Tankstelle zu fahren und eine ordentliche Ausfahrt zu benutzen. Ist das

Handeln der :( in Ordnung?

 

Dazu wuerde mich die Meinung der Spezialisten interessieren.

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Ich haette da mal einen Test. Folgender Fall: Ein VT befaehrt eine gesperrte Strasse (Zufahrt

einer AB-Tankstelle als Ausfahrt benutzt). Die Polizei haelt ihn auf (OWi), er bekommt eine

Verwarnung ueber 15 Euro. Anschliessend fordert ihn die Polizei auf, die gesperrte Strasse

wieder zurueck zur Tankstelle zu fahren und eine ordentliche Ausfahrt zu benutzen. Ist das

Handeln der :licht: in Ordnung?

 

Dazu wuerde mich die Meinung der Spezialisten interessieren.

Bin kein Spezialist, melde mich trotzdem:

Ich wüsste spontan nicht, welcher Paragraph dir die Weiterfahrt erlauben sollte. Oder meinst du, du darfst das Schild jetzt ignorieren, weil du 15 Euro "Maut" bezahlt hast? Desweiteren wäre da noch "den Anweisungen der Polizei ist Folge zu leisten" als Gummiparagraph anwendbar.

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Ich haette da mal einen Test. Folgender Fall: Ein VT befaehrt eine gesperrte Strasse (Zufahrt

einer AB-Tankstelle als Ausfahrt benutzt). Die Polizei haelt ihn auf (OWi), er bekommt eine

Verwarnung ueber 15 Euro. Anschliessend fordert ihn die Polizei auf, die gesperrte Strasse

wieder zurueck zur Tankstelle zu fahren und eine ordentliche Ausfahrt zu benutzen. Ist das

Handeln der :licht: in Ordnung?

Aus der Beschreibung geht nicht hervor, ob der im Zusammenhang mit der Verwarnung vorgeworfene Tatbestand den Sachverhalt korrekt widerspiegelt. Sofern hier nicht ohnehin vom Regelsatz abgewichen wurde, hätte anstelle des Verwarnungsgeldes von 15 € (ein Verkehrsverbot nicht beachtet) unter Umständen auch ein Betrag von 25 € (an dafür nicht vorgesehener Stelle ausgefahren) festgelegt werden können.

Wie dagegen bereits erklärt hat, gilt für die weiteren Anweisungen der Polizei § 36 StVO. Derartige Maßnahmen sind in vielen Fällen zu begrüßen, da hierdurch der durch die Ordnungswidrigkeit erlangte Vorteil aufgehoben wird.

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Wie dagegen bereits erklärt hat, gilt für die weiteren Anweisungen der Polizei § 36 StVO. Derartige Maßnahmen sind in vielen Fällen zu begrüßen, da hierdurch der durch die Ordnungswidrigkeit erlangte Vorteil aufgehoben wird.

 

So kann man sich taeuschen. Dieses Argument hat die betreffende Polizistin wohl auch nur in der ersten

Verhandlung gewagt zu bringen. Im Klartext: Es handelt sich dabei um Noetigung (§240 StGB) und

zwar in einem besonders schweren Fall (Amtsperson). Der VT hat die Polizistin angezeigt, die daraufhin

vom Amtsgericht in erster Instanz zu 1.950 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft

ist dagegen in Berufung gegangen, weil das Gericht mindestens eine 6-monatige Freiheitsstrafe haette

verhaengen muessen. Vom Landgericht wurde sie dann zu einer Geldstrafe von 5.850 Euro sowie zur

Zahlung von je 250 Euro an eine Hilfsorganisation und an den VT verurteilt. Diese milde Strafe war

aber nur moeglich, weil der Verteidiger der Beamtin eine Schlichtungsvereinbarung mit dem VT herbei-

fuehren konnte, in der sie sich schriftlich und muendlich bei ihm entschuldigt hat.

 

Was ich damit sagen will: Wird das Strafrecht gegenueber den :blink: tatsaechlich einmal konsequent

angewandt, koennen sich viele der aus Gesetzesversatzstuecken "zusammengebastelten" Rechtfertigungen

fuer Massnahmen gegenueber dem Buerger in Luft aufloesen :( Insofern waere ich mir mal nicht so

sicher, ob man einen Mitfahrer im Auto nach einem Radarwarner durchsuchen darf, weil er "moeglicher-

weise an einer Ordnungswidrigkeit beteiligt ist" :licht:

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Welches Urteil war das denn? Hast du das zufällig im Volltext vorliegen (wenn nicht, wenigstens das Aktenzeichen).

Das ganze verwundert mich nämlich gewaltig, denn die Nötigung setzt u.a. die doppelte Rechtswidrigkeit voraus.

 

Gruß

Goose

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Welches Urteil war das denn? Hast du das zufällig im Volltext vorliegen (wenn nicht, wenigstens das Aktenzeichen).

Das ganze verwundert mich nämlich gewaltig, denn die Nötigung setzt u.a. die doppelte Rechtswidrigkeit voraus.

 

Gruß

Goose

 

Das Urteil habe ich nicht, es ist vor ca. 2-3 Monaten ergangen (Landgericht Muenchen II). Ich kann nur mit Kurzartikeln aus der Tageszeitung dienen (270 kB PDF). Wuerde ich gerne per E-Mail schicken, wenn ich wuesste, wie :kopfschuettel:

 

Viele Gruesse,

 

Staatsfeind :blink:

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Welches Urteil war das denn? Hast du das zufällig im Volltext vorliegen (wenn nicht, wenigstens das Aktenzeichen).

Das ganze verwundert mich nämlich gewaltig, denn die Nötigung setzt u.a. die doppelte Rechtswidrigkeit voraus.

 

Gruß

Goose

Ich wußte schon immer das Handlungen der Polizei verwerflich sind. :blink::kopfschuettel:

----------

Das Urteil geht zumindest wenn es sich so wie hier abgespielt hat auf keinen Fall in Ordnung.

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Welches Urteil war das denn? Hast du das zufällig im Volltext vorliegen (wenn nicht, wenigstens das Aktenzeichen).

Das ganze verwundert mich nämlich gewaltig, denn die Nötigung setzt u.a. die doppelte Rechtswidrigkeit voraus.

 

Gruß

Goose

 

Das Urteil habe ich nicht, es ist vor ca. 2-3 Monaten ergangen (Landgericht Muenchen II). Ich kann nur mit Kurzartikeln aus der Tageszeitung dienen (270 kB PDF). Wuerde ich gerne per E-Mail schicken, wenn ich wuesste, wie :kopfschuettel:

 

Viele Gruesse,

 

Staatsfeind :blink:

Gerne per PM oder offen hier im Forum. Aus einem Kurzartikel aus der Zeitung geht leider idR nicht so viel hervor, so daß man daraus selten den genauen Urteilstenor erkennen kann.

 

Gruß

Goose

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Gerne per PM oder offen hier im Forum. Aus einem Kurzartikel aus der Zeitung geht leider idR nicht so viel hervor, so daß man daraus selten den genauen Urteilstenor erkennen kann.

 

Gruß

Goose

 

Na dann schaun wir mal. Ich habe es mit "Datei hochladen" probiert. Wie findet man das jetzt? :kopfschuettel:

Wenn ich es bei den Optionen unter "browse" angebe, erhalte ich "Die Größe Deiner Anlage(n) übersteigt das vorgegebene Limit. Reduziere bitte deren Anzahl oder Größe."

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Du kannst hier leider nur Dateien bis 50 kbyte hochladen. Such dir einen Speicher im Web und verlinke diesen hier.

 

Das LG M II hat im übrigen im Gegensatz zum LG M I keine eigene Homepage wo man Urteile /Pressemitteilungen nachlesen kann.

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90 Tagessätze sind auch nur drei Monate. :kopfschuettel:

 

Ich glaube ich fahr jetzt auch immer dort ab, denn es lohnt sich ja 250-15 Euro sind immerhin 235 Euro Gewinn. :blink:

 

---------

Ich denke das Problem war, das er den Wirtschaftsweg bereits verlassen hatte als doe Polizei ihn anhielt.

 

Die Ausrede wenn er zurückfährt steht dort Polizei ist auch komisch, denn dann wäre er sicherlich nicht erst dort reingefahren, wenn sie dort auch gestanden hätten.

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Ich wußte schon immer das Handlungen der Polizei verwerflich sind. :80::60:

----------

Das Urteil geht zumindest wenn es sich so wie hier abgespielt hat auf keinen Fall in Ordnung.

 

Warum geht ein Urteil automatisch "nicht in Ordnung", wenn es zuungunsten der Staatsgewalt ergeht? Es ist immerhin in der zweiten Instanz nicht nur bestaetigt, sondern sogar verschaerft worden. Und "Beckstein-Land" ist sicher nicht dafuer bekannt, die :blink: besonders hart anzufassen. Hier bei uns darf die Polizei auch schon mal einen unbewaffneten Rentner durch die geschlossene Tuer seines Hotelzimmers erschiessen, und die Staatsanwaltschaft kann "kein Fehlverhalten feststellen" :blink: (vor 4 oder 5 Jahren auf Verbrecherjagd in Ostbayern passiert).

 

Es ist aber doch (zumindest meistens) ganz einfach so: Auch die :lol: hat sich an geltendes Recht zu halten und das nicht selbst zu erfinden. Leider gibt es wenige Faelle wie den mit dem Wirtschaftsweg, denn fast alle VT lassen sich einschuechtern. So treibt die Interpretation dessen, was wirklich zulaessig ist, immer eigenartigere Blueten :kopfschuettel:

 

Die Frage ist, ob man sich wirklich immer alles gefallen lassen sollte. Ich habe jedenfalls damit begonnen, nicht mehr alle staatlichen Massnahmen widerspruchslos hinzunehmen. Wie sicher ist es denn *wirklich*, dass ein blosser Mitfahrer in einem Auto bei Verdacht auf Beteiligung an einer OWi aus dem Fahrzeug gezogen und gefilzt werden darf?

 

Nix fuer ungut,

 

Staatsfeind ;)

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Der tragische Fehler bei der Zurwehme-Fahndung ist, wie ich denke, ein thema, welches nicht als einzelner Satz zum Vergleich hinzugezogen werden sollte. Vielmehr sollte man auch hier die Gesamtumstände betrachten.

 

Zum Thema und dem hier angesprochenen Urteil: Selbstverständlich hat sich auch die Polizei an geltendes Recht zu halten. Nur geht aus den beiden Zeitungsartikeln nicht hervor, in welchem Bereich genau sich die Kollegin nicht an geltendes Recht gehalten hat.

 

Gruß

Goose

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Ich wußte schon immer das Handlungen der Polizei verwerflich sind. :blink::kopfschuettel:

----------

Das Urteil geht zumindest wenn es sich so wie hier abgespielt hat auf keinen Fall in Ordnung.

 

Warum geht ein Urteil automatisch "nicht in Ordnung", wenn es zuungunsten der Staatsgewalt ergeht?

 

Kurze Antwort: Weil es eben so wie es hier und in dem Zeitungsartikel geschildert wird KEINE Nötigung ist.

 

Daher ist das Urteil falsch oder es hat sich ganz anders abgespielt.

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Ich wußte schon immer das Handlungen der Polizei verwerflich sind. :blink::blink:

----------

Das Urteil geht zumindest wenn es sich so wie hier abgespielt hat auf keinen Fall in Ordnung.

 

Warum geht ein Urteil automatisch "nicht in Ordnung", wenn es zuungunsten der Staatsgewalt ergeht?

 

Kurze Antwort: Weil es eben so wie es hier und in dem Zeitungsartikel geschildert wird KEINE Nötigung ist.

 

Daher ist das Urteil falsch oder es hat sich ganz anders abgespielt.

 

Also, die beiden Artikel sind von unterschiedlichen Zeitungen (SZ und Muenchner Merkur). Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich ganz anders abgespielt hat ist daher wohl eher gering. Sie haben ja beide ueber dieselbe Verhandlung berichtet.

 

[sarkasmus ON]

Dann wird wohl das Urteil falsch sein. Genau! Richter am Amtsgericht? Sowieso keine Ahnung. Richter am Landgericht? Alles Pfeifen. Staatsanwaltschaft? Von der VT-Lobby gesteuert. Es muss sich einfach zwingend um ein Falschurteil handeln......

 

Unsere Politiker haben ja auch so Recht: Gesetz verfassungswidrig? Welch ein Unsinn. Das BVerfG hat mal wieder nichts verstanden. Und wenn sie das nicht ganz schnell kapieren, dann aendern wir eben die Verfassung, so einfach ist das!

[sarkasmus OFF]

 

Ich glaube damit auch schon die Antwort auf die Frage zu kennen, wie sicher ist es *wirklich* ist, dass ein blosser Mitfahrer in einem Auto bei Verdacht auf Beteiligung an einer OWi aus dem Fahrzeug .......

 

:kopfschuettel:

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Es ist immer problematisch, ein Urteil anhand eines Zeitungsartikels zu beurteilen. Wie Gast225 schon sagte, passt es jedoch nicht zu der Schilderung aus der Zeitung. Daher wäre ein Aktenzeichen hilfreich, um sich das Urteil mal im Volltext anzuschauen.

 

Gruß

Goose

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.... Und "Beckstein-Land" ist sicher nicht dafuer bekannt, die :D besonders hart anzufassen. Hier bei uns darf die Polizei auch schon mal einen unbewaffneten Rentner durch die geschlossene Tuer seines Hotelzimmers erschiessen, und die Staatsanwaltschaft kann "kein Fehlverhalten feststellen" :rolleyes: (vor 4 oder 5 Jahren auf Verbrecherjagd in Ostbayern passiert).

 

In Ostbayern ?????????????????????????????????????????

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Warum geht ein Urteil automatisch "nicht in Ordnung", wenn es zuungunsten der Staatsgewalt ergeht? Es ist immerhin in der zweiten Instanz nicht nur bestaetigt, sondern sogar verschaerft worden. Und "Beckstein-Land" ist sicher nicht dafuer bekannt, die :D besonders hart anzufassen. Hier bei uns darf die Polizei auch schon mal einen unbewaffneten Rentner durch die geschlossene Tuer seines Hotelzimmers erschiessen, und die Staatsanwaltschaft kann "kein Fehlverhalten feststellen" :rolleyes: (vor 4 oder 5 Jahren auf Verbrecherjagd in Ostbayern passiert).

 

Das war doch im thüringischen Heldrungen und nicht in Bayern. Auch wenn in beiden Gebieten nur eine Bevölkerungsminderheit der deutschen Sprache mächtig sind dies grundverschiedene Länder. Auch handelte es sich nicht um echte Polizisten, sondern um ehemalige VoPos die in den Polizeidienst übernommen wurden.

 

28. Juni 1999: Fatale Panne bei den Ermittlungen: Zivilfahnder erschießen im thüringischen Heldrungen den 62-jährigen Urlauber Friedhelm K. aus Köln. Die Beamten hatten ihn irrtümlich für Zurwehme gehalten, nachdem eine Kellnerin nach einer Fahndungssendung im Fernsehen die Ermittler alarmiert hatte.

Quelle

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