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Warner & Die Cops


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Hallo zusammen!

 

Ist jemand von euch schonmal erwischt worden mit 'nem Warner auf dem Armaturenbrett? Schließlich gibt es auch noch allgemeine Verkehrskontrollen bei denen gefilzt wird. Oder ein Ziviler :80: sieht was und tritt in Aktion. Wird der Warner für immer einkassiert oder darf man den behalten? Mit welcher Strafe muss man beim 1. Mal rechnen, nur 75 EUR und 4 Punkte? Und wie sieht die Strafe beim 2. Mal aus?

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- Bei einer allg. Verkehrskontrolle wird das Fahrzeug nicht durchsucht. Gibt es Anhaltspunkte für ein ordnungswidriges Verhalten (z.B. Vorhandensein eines Warners) sieht die Sache natürlich anders aus.

 

- Der Warner wird eingezogen

 

- Bei einem wiederholten Verstoß ist es möglich, dass das Bußgeld aufgrund der Beharrlichkeit erhöht wird

 

- Sollte der Warner bei einer Geschwindigkeitsmessung festgestellt werden, ist es zusätzlich möglich, dass das Verwarn- bzw. Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß aufgrund von Vorsatz erhöht wird

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Habe mal mit einem :80: unverbindlich gesprochen und der meinte, dass sie im Jahr in ihrem Einzugsgebiet (Stadt mit ca. 200.000 Einwohnern) 2-3 Warner einkassieren. Entweder im Plüschtier oder in diesen Schwämmen. Das haben Zivil- :D erkannt, weil vom Schwamm ein Kabel rausging.

 

Seit dem Gespräch liegt meiner jetzt offen da, auf die Schwämme sind sie wohl geschult. :)

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....oder man geht zum Profi und lässt ihn sich einbauen.... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif

 

...oder man beschreibt im Forum detailliert wie "raffiniert" bzw. wo man seinen Warner versteckt hat, Die :D ist dankbar für jeden Hinweis. :80:

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....oder man geht zum Profi und lässt ihn sich einbauen.... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif

 

...oder man beschreibt im Forum detailliert wie "raffiniert" bzw. wo man seinen Warner versteckt hat, Die :D ist dankbar für jeden Hinweis. :80:

 

Und was sagt der TÜV zum Festeinbau? Blöde sind die ja auch nicht.

 

Und wie bringt man einen Warner in einem Fensterschwamm unter? Die meisten guten Warner sind dafür doch zu groß!? Das mit dem heraushängenden Kabel ist echt ein MEGA-Problem, wie wäre es mit einem kleinen Akku den man alle 5 Std. wechselt? Wieviel mA zieht so ein Warner denn an 12V?

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....oder man geht zum Profi und lässt ihn sich einbauen.... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif

 

...oder man beschreibt im Forum detailliert wie "raffiniert" bzw. wo man seinen Warner versteckt hat, Die :D ist dankbar für jeden Hinweis. :80:

 

Und was sagt der TÜV zum Festeinbau? Blöde sind die ja auch nicht.

 

Und wie bringt man einen Warner in einem Fensterschwamm unter? Die meisten guten Warner sind dafür doch zu groß!? Das mit dem heraushängenden Kabel ist echt ein MEGA-Problem, wie wäre es mit einem kleinen Akku den man alle 5 Std. wechselt? Wieviel mA zieht so ein Warner denn an 12V?

 

Habe heute meinen Garagentoröffner verbauen lassen und dazwischen haben die den TÜV gemacht, als noch lange nicht alles angebaut war. War kein Problem. Werde demnächst (hoffe vor Semesterbeginn) noch mal ein Video LT-400 gegen LaserPatrol/TraffiPatrol drehen.

Auf den ersten Wegen fühlt man sich gleich viel sicherer, da man nicht mehr auf die Laserwilderer am Rand in der Ferne achten braucht. Einbau hat übrigens 125 Euro gekostet und wurde meiner Meinung nach fachmännisch und relativ versteckt durchgeführt.

 

@PS_

 

Wie ist denn das nun mit Bildern etc.? Erwünscht? Nicht erwünscht? Mir hat z.B. sehr geholfen, dass ich mir deinen LT-400-Thread kurz vorm Verschieben als Offlineversion gespeichert habe.

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Und was sagt der TÜV zum Festeinbau? Blöde sind die ja auch nicht.

 

Wenns natürlich dilletantisch eingebaut ist, so muss es ja auch jedem TÜV-Prüfer auffallen! http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/g055.gif

 

Wenns jedoch professionell gemacht ist.... No Way! Nicht zwei von hundert...!!

 

 

 

 

 

Wie ist denn das nun mit Bildern etc.? Erwünscht? Nicht erwünscht?

 

Meine Meinung: Nicht erwünscht!! Feind liest mit!! http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a045.gif

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Meine Meinung: Nicht erwünscht!! Feind liest mit!! http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a045.gif

Sehe ich genauso ! Bringt sowieso nichts, da der Einbau auch fahrzeugspezifisch recht unterschiedlich ausfallen kann. Mit einem Minimum an Phantasie findet man schon ein geeignetes Versteck.

 

Gruß, Radfahrer

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warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???

das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes???

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warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???

das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes???

 

Ich denke mal dass es schon ausreichen dürfte wenn man eine unauffällige Ledertasche mit entsprechenden Gucklöchern ausstattet und darin dann Warner und Akku unterbringt. Kein heraushängendes Kabel, kein Anfangsverdacht!

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warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???

das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes???

 

Zeichnung bitte!! ;)

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warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???

das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes???

Die Idee ist doch ganz nett. ;) Hat bestimmt schon einer in die Tat umgesetzt.

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warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???

das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes???

Die Idee ist doch ganz nett. ;) Hat bestimmt schon einer in die Tat umgesetzt.

 

Die Idee schon, wäre (für mich) aber viel zu aufwändig! V1 RC verbauen und gut is :lol:

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wer sollte seinen CD-Player auf das A-Brett legen? Das alleine fällt doch schon auf. Außerdem macht es die Geschichte nochmals teurer. Und billig sind die RW ja ohnehin nicht. Außerdem muss der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung auf den CD-Player geben. Beim RW braucht er das in Deutschland jedenfalls nicht.

 

Warum in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so nah.

 

Teil auf die Ablage, nah an der A-Säule und gut ist.

 

Gruß

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wer sollte seinen CD-Player auf das A-Brett legen? Das alleine fällt doch schon auf. Außerdem macht es die Geschichte nochmals teurer. Und billig sind die RW ja ohnehin nicht. Außerdem muss der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung auf den CD-Player geben. Beim RW braucht er das in Deutschland jedenfalls nicht.

 

Warum in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so nah.

 

Teil auf die Ablage, nah an der A-Säule und gut ist.

 

Gruß

 

 

Wie wärs dann mit einem Rw der wie ein PDA Navi aussieht. ;)

Das wäre dann noch die mobile Lösung.

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- Bei einem wiederholten Verstoß ist es möglich, dass das Bußgeld aufgrund der Beharrlichkeit erhöht wird

Das ist auch beim ersten Mal möglich, denn der Tatbestand:

 

Tb.-Nr.: 123619

Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören.

§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat

 

Bußgeld: 75,- € zzgl. 25,60 € Gebühren und Auslagen

Punkte: 4

Fahrverbot: ---

Kategorie FaP: B

 

geht von fahrlässiger Tatbegehung aus. Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €).

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[Das ist auch beim ersten Mal möglich, denn der Tatbestand:

 

Tb.-Nr.: 123619

Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören.

§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat

 

Bußgeld: 75,- € zzgl. 25,60 € Gebühren und Auslagen

Punkte: 4

Fahrverbot: ---

Kategorie FaP: B

 

geht von fahrlässiger Tatbegehung aus. Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €).

 

Gilt das auch, wenn ich gar nicht zu schnell gefahren bin? Also maximal 175,60 EUR und 4 Punkte + ca. 700 EUR Verlust weil Warner einkassiert. Was ist denn eine FaP-Kategorie?

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... Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €).

Hallo ? ich frage mich gerade, wie sowas ohne Vorsatz möglich sein soll, m.M. nach ist der Vorsatz in der Tatbestandsbeschreibung ("...betriebsbereit...") schon berücksichtigt.

 

Die Frage ist aber sowieso nur theoretisch, das Ding ist vorsätzlich gut versteckt... :kopfschuettel:

 

Gruß, Radfahrer

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Gilt das auch, wenn ich gar nicht zu schnell gefahren bin?

Was hat das denn mit der gefahrenen Geschwindigkeit zu tun?

 

Zum Vorsatz: Tb. 123618 und 123619 gehen von fahrlässiger Begehensweise aus, das folgt zumindest aus dem BKat. Auch im Tb.-Kat. ist kein Hinweis, dass diese Tb. nur vorsätzlich begangen werden können.

Man kann z.B. vergessen, vor Fahrtantritt den Warner aus dem Auto zu entfernen oder ihn betriebsunfähig zu machen etc.

 

 

FaP = Fahrerlaubnis auf Probe, die Kategorie meint dann A-Verstoß oder B-Verstoß.

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Gilt das auch, wenn ich gar nicht zu schnell gefahren bin?

Was hat das denn mit der gefahrenen Geschwindigkeit zu tun?

 

Zum Vorsatz: Tb. 123618 und 123619 gehen von fahrlässiger Begehensweise aus, das folgt zumindest aus dem BKat. Auch im Tb.-Kat. ist kein Hinweis, dass diese Tb. nur vorsätzlich begangen werden können.

Man kann z.B. vergessen, vor Fahrtantritt den Warner aus dem Auto zu entfernen oder ihn betriebsunfähig zu machen etc.

 

 

FaP = Fahrerlaubnis auf Probe, die Kategorie meint dann A-Verstoß oder B-Verstoß.

 

Wenn man mit 70 kurz nach dem Cityeingang geblitzt wird und ein Radarwarner gefunden wird kann davon ausgegangen werden, dass man absichtlich mit 70 gefahren ist. Wenn du keinen Warner dabei hast, könnte es ja noch Unachtsamkeit gewesen sein.

 

Warum Probe? Was soll der Mist? Meine Probezeit ist schon dreimal um!

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... Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €).

Hallo ? ich frage mich gerade, wie sowas ohne Vorsatz möglich sein soll, m.M. nach ist der Vorsatz in der Tatbestandsbeschreibung ("...betriebsbereit...") schon berücksichtigt.

 

Die Frage ist aber sowieso nur theoretisch, das Ding ist vorsätzlich gut versteckt... :80:

 

Gruß, Radfahrer

Habe dazu erst diese Woche einen Aufsatz gelesen.

IdR ist beim Halter immer Vorsatz zu unterstellen. Fahrlässigkeit kommt unter anderen in Betracht, wenn das Fahrzeug an eine andere Person ausgeliehen wurde und sie nichts davon weiß. So zumindest die Ansicht in diesen Aufsatz, der sowieso nur Lobpreisungen des Autors an sich und seine erreichten Leistungen in Bezug auf das Verbot von RW enthält und der auch will das dieses Verbot auf die Routenplaner ausgedehnt wird, wenn sie solche Infos enthalten.

 

Persönlich halte ich es für sehr bedenklich, jemanden zu bestrafen der absolut keine Ahnung von der verbauten Technik hat-sofern nicht sichtbar.

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Wenn man mit 70 kurz nach dem Cityeingang geblitzt wird und ein Radarwarner gefunden wird kann davon ausgegangen werden, dass man absichtlich mit 70 gefahren ist. Wenn du keinen Warner dabei hast, könnte es ja noch Unachtsamkeit gewesen sein.

Das kann es auch mit Warner noch. Nur vom Vorhandensein eines Warners kann noch nicht im konkreten Einzelfall auf Vorsatz bzgl. der Geschwindigkeitsüberschreitung geschlossen werden.

 

Warum Probe? Was soll der Mist? Meine Probezeit ist schon dreimal um!

Der Mist soll, dass die Kategorie FaP im bundeseinheitlichen tatbestandskatalog mitaufgeführt ist und ich sie nicht deinetwegen extra rauseditiere.

 

Persönlich halte ich es für sehr bedenklich, jemanden zu bestrafen der absolut keine Ahnung von der verbauten Technik hat-sofern nicht sichtbar.

Wenn jemand ein fremdes Auto übernimmt, mglw. noch den Halter befragt, ob ein Warner drin ist (mir ist auch klar, dass das keiner tut, aber man kann es behaupten und nicht widerlegen), absolut keine Ahnung von Technik hat und auch im Auto keinerlei für den Laien erkennbare Warnzeichen für einen Warner oder Störer vorhanden sind, dann handelt der Fahrer nicht fahrlässig und kann nicht bestraft werden.

 

Es wird nicht zumutbar sein, einen Fahrer zunächst die gesamte Technik des Autos untersuchen zu lassen, bevor er zur Fahrt antritt. Dennoch kann der Warner eingezogen werden.

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Persönlich halte ich es für sehr bedenklich, jemanden zu bestrafen der absolut keine Ahnung von der verbauten Technik hat-sofern nicht sichtbar.

Wenn jemand ein fremdes Auto übernimmt, mglw. noch den Halter befragt, ob ein Warner drin ist (mir ist auch klar, dass das keiner tut, aber man kann es behaupten und nicht widerlegen), absolut keine Ahnung von Technik hat und auch im Auto keinerlei für den Laien erkennbare Warnzeichen für einen Warner oder Störer vorhanden sind, dann handelt der Fahrer nicht fahrlässig und kann nicht bestraft werden.

Darum schrieb ich ja auch das ich die Aussage für bedenklich halte.

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Ich denke, diese Problematik hat bereits der Gesetzgeber selbst hinreichend aufgeklärt:

 

„Die Aufnahme eines Bußgeldregelsatzes dient der Orientierung der Verwaltungsbehörden. Für die Höhe der Sanktion war entscheidend, dass der Bußgeldkatalog nur den Fall der Fahrlässigkeit erfassen kann (§ 1 Abs. 2 BKatV), etwa wenn bei Benutzung eines fremden Fahrzeuges die bewusste und gewollte Verwendung eines verbotenen Gerätes nicht nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Sanktion berücksichtigt die besondere Bedeutung, die der ungestörten Verkehrsüberwachung bei der Verhinderung von Verkehrsverstoßen zukommt. Der Regelsatz entspricht demjenigen, der bei Halterverstößen gegen die Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (Nr. 51.2 ff BKat) vorgesehen ist. Bei vorsätzlichen Taten, die im vorliegenden Fall wohl in der Überzahl sein werden, kommt ein Regelsatz nicht in Betracht. Hier dürften in der Regel deutlich höhere Sanktionen angezeigt sein, über die jedoch nur im Einzelfall entschieden werden kann.“ [begründung zur ÄndVStVR]

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Naja und trotzdem gelten die Regeln des allgemeinen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts was die Fahrlässigkeit angeht.

Wenn ein Kfz-Fahrer keinerlei Sorgfaltspflichtverletzung erkennen lässt, handelt er auch nicht fahrlässig.

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StGB §328 (Auszug):

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

 

(4) Der Versuch ist strafbar.

 

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 

 

Ob die Absätze in Deutschland schonmal zur Anwendung kamen? Heute soll es ja zur Sache gehen beim Kim-Jong Il, zum Glück weit weg.

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StGB §328 (Auszug):

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

 

(4) Der Versuch ist strafbar.

 

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

 

 

Ob die Absätze in Deutschland schonmal zur Anwendung kamen?

Mir sind drei Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft diesbezüglich ermittelt hat.

Mehr verrate ich dazu aber nicht – auch nicht über PM.

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Man kann einen Radarwarner problemlos fahrlässig mitführen und betriebsbereit halten.

 

Es ist nicht verboten ihn einzubauen, im Fahrzeug aufzubewahren, auszuprobieren etc, solange das Fahrzeug steht. Und dann fährt man los und vergisst dummerweise das Teil auszuschalten und rauszunehmen. :)

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Mir sind drei Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft diesbezüglich ermittelt hat.

Mehr verrate ich dazu aber nicht – auch nicht über PM.

 

Na dann behalte ich besser meinen Geigerzähler im Auge;-) Im Moment haben wir 0.23µS/h, also noch ganz normal. Das Maximum in 2006 war bisher 1.5µS/h für ein paar Minuten, als die Wolken wohl aus der Ukraine kamen...

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Man kann einen Radarwarner problemlos fahrlässig mitführen und betriebsbereit halten.

 

Es ist nicht verboten ihn einzubauen, im Fahrzeug aufzubewahren, auszuprobieren etc, solange das Fahrzeug steht. Und dann fährt man los und vergisst dummerweise das Teil auszuschalten und rauszunehmen.

 

Nun ja... Versuche das dann dem :kopfschuettel: zu verklickern der dich angehalten hat.

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Der Richter wird sich aus der Sachlage, die sich in der Verhandlung darstellt, ein Urteil bilden. Es kommt also weniger darauf an, dass der Vorsatz nachgewiesen wird (was wäre in Deinen Augen ein zweifelsfreier Nachweis ?) , sondern darauf, ob der Richter davon überzeugt ist o. nicht (was im Resultat dann wieder einem Nachweis gleichkäme).

Wenn also Deine Geschichte (Einbauen, ausprobieren u. vergessen) den Richter nicht überzeugt, tätest Du gut daran, Weiteres vorzubringen, was den Vorsatz entkräften könnte bzw. auf Fahrlässigkeit schließen ließe.

Kannst o. willst Du das nicht, ist es also gut möglich, dass der Richter zu einer anderen Überzeugung kommt, als es Dir genehm ist u. sein Urteil entsprechend ausfällt. :rolleyes:

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