Thomas1982 0 Posted September 24, 2006 Report Share Posted September 24, 2006 Hallo zusammen! Ist jemand von euch schonmal erwischt worden mit 'nem Warner auf dem Armaturenbrett? Schließlich gibt es auch noch allgemeine Verkehrskontrollen bei denen gefilzt wird. Oder ein Ziviler sieht was und tritt in Aktion. Wird der Warner für immer einkassiert oder darf man den behalten? Mit welcher Strafe muss man beim 1. Mal rechnen, nur 75 EUR und 4 Punkte? Und wie sieht die Strafe beim 2. Mal aus? Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted September 24, 2006 Report Share Posted September 24, 2006 - Bei einer allg. Verkehrskontrolle wird das Fahrzeug nicht durchsucht. Gibt es Anhaltspunkte für ein ordnungswidriges Verhalten (z.B. Vorhandensein eines Warners) sieht die Sache natürlich anders aus. - Der Warner wird eingezogen - Bei einem wiederholten Verstoß ist es möglich, dass das Bußgeld aufgrund der Beharrlichkeit erhöht wird - Sollte der Warner bei einer Geschwindigkeitsmessung festgestellt werden, ist es zusätzlich möglich, dass das Verwarn- bzw. Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß aufgrund von Vorsatz erhöht wird Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 24, 2006 Report Share Posted September 24, 2006 Habe mal mit einem unverbindlich gesprochen und der meinte, dass sie im Jahr in ihrem Einzugsgebiet (Stadt mit ca. 200.000 Einwohnern) 2-3 Warner einkassieren. Entweder im Plüschtier oder in diesen Schwämmen. Das haben Zivil- erkannt, weil vom Schwamm ein Kabel rausging. Seit dem Gespräch liegt meiner jetzt offen da, auf die Schwämme sind sie wohl geschult. Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted September 24, 2006 Report Share Posted September 24, 2006 ....oder man geht zum Profi und lässt ihn sich einbauen.... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif Quote Link to post Share on other sites
sphäre 6 Posted September 24, 2006 Report Share Posted September 24, 2006 ....oder man geht zum Profi und lässt ihn sich einbauen.... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif ...oder man beschreibt im Forum detailliert wie "raffiniert" bzw. wo man seinen Warner versteckt hat, Die ist dankbar für jeden Hinweis. Quote Link to post Share on other sites
cky 0 Posted September 24, 2006 Report Share Posted September 24, 2006 dieser Thread erinnert mich an ein video XXw.youtube.com/watch?v=3NmC5wHfCdM ist für viele oft eine Art von Nachhilfe! (trotz der US-Ver.) viel spaß ;-)ca. 48min cky Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 25, 2006 Report Share Posted September 25, 2006 @ TE klick mich Vielleicht von Interesse.... Gruß Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted September 25, 2006 Author Report Share Posted September 25, 2006 ....oder man geht zum Profi und lässt ihn sich einbauen.... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif ...oder man beschreibt im Forum detailliert wie "raffiniert" bzw. wo man seinen Warner versteckt hat, Die ist dankbar für jeden Hinweis. Und was sagt der TÜV zum Festeinbau? Blöde sind die ja auch nicht. Und wie bringt man einen Warner in einem Fensterschwamm unter? Die meisten guten Warner sind dafür doch zu groß!? Das mit dem heraushängenden Kabel ist echt ein MEGA-Problem, wie wäre es mit einem kleinen Akku den man alle 5 Std. wechselt? Wieviel mA zieht so ein Warner denn an 12V? Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 25, 2006 Report Share Posted September 25, 2006 ....oder man geht zum Profi und lässt ihn sich einbauen.... http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/b025.gif ...oder man beschreibt im Forum detailliert wie "raffiniert" bzw. wo man seinen Warner versteckt hat, Die ist dankbar für jeden Hinweis. Und was sagt der TÜV zum Festeinbau? Blöde sind die ja auch nicht. Und wie bringt man einen Warner in einem Fensterschwamm unter? Die meisten guten Warner sind dafür doch zu groß!? Das mit dem heraushängenden Kabel ist echt ein MEGA-Problem, wie wäre es mit einem kleinen Akku den man alle 5 Std. wechselt? Wieviel mA zieht so ein Warner denn an 12V? Habe heute meinen Garagentoröffner verbauen lassen und dazwischen haben die den TÜV gemacht, als noch lange nicht alles angebaut war. War kein Problem. Werde demnächst (hoffe vor Semesterbeginn) noch mal ein Video LT-400 gegen LaserPatrol/TraffiPatrol drehen. Auf den ersten Wegen fühlt man sich gleich viel sicherer, da man nicht mehr auf die Laserwilderer am Rand in der Ferne achten braucht. Einbau hat übrigens 125 Euro gekostet und wurde meiner Meinung nach fachmännisch und relativ versteckt durchgeführt. @PS_ Wie ist denn das nun mit Bildern etc.? Erwünscht? Nicht erwünscht? Mir hat z.B. sehr geholfen, dass ich mir deinen LT-400-Thread kurz vorm Verschieben als Offlineversion gespeichert habe. Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted September 25, 2006 Report Share Posted September 25, 2006 Und was sagt der TÜV zum Festeinbau? Blöde sind die ja auch nicht. Wenns natürlich dilletantisch eingebaut ist, so muss es ja auch jedem TÜV-Prüfer auffallen! http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/g055.gif Wenns jedoch professionell gemacht ist.... No Way! Nicht zwei von hundert...!! Wie ist denn das nun mit Bildern etc.? Erwünscht? Nicht erwünscht? Meine Meinung: Nicht erwünscht!! Feind liest mit!! http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a045.gif Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted September 25, 2006 Report Share Posted September 25, 2006 Sehe ich da etwas falsch? Aber was geht so etwas den TÜV an? Quote Link to post Share on other sites
antidot 1 Posted September 25, 2006 Report Share Posted September 25, 2006 Wenn denn mal ein Tüver fragt. Dann ist das halt der Garagentoröffner. Bisher hat allerdings noch nie einer gefragt Quote Link to post Share on other sites
Radfahrer 0 Posted September 26, 2006 Report Share Posted September 26, 2006 Meine Meinung: Nicht erwünscht!! Feind liest mit!! http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a045.gifSehe ich genauso ! Bringt sowieso nichts, da der Einbau auch fahrzeugspezifisch recht unterschiedlich ausfallen kann. Mit einem Minimum an Phantasie findet man schon ein geeignetes Versteck. Gruß, Radfahrer Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted September 26, 2006 Author Report Share Posted September 26, 2006 Und wie wäre das mit der Strafe? Wenn die das Gerät bei einer allgemeinen Kontrolle finden, kostet das 75 EUR Bußgeld + Gebühr und man bekommt 4 Punkte. Gilt man dann als vorbestraft? Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted September 26, 2006 Report Share Posted September 26, 2006 Das wäre ja noch schöner. Das ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Du bist zwar nicht mehr in der Preobezeit, aber der Vollständigkeit halber: es ist ein B-Verstoß. Quote Link to post Share on other sites
kiloecho 0 Posted September 26, 2006 Report Share Posted September 26, 2006 warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes??? Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted September 26, 2006 Author Report Share Posted September 26, 2006 warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes??? Ich denke mal dass es schon ausreichen dürfte wenn man eine unauffällige Ledertasche mit entsprechenden Gucklöchern ausstattet und darin dann Warner und Akku unterbringt. Kein heraushängendes Kabel, kein Anfangsverdacht! Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted September 26, 2006 Report Share Posted September 26, 2006 warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes??? Zeichnung bitte!! Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted September 26, 2006 Report Share Posted September 26, 2006 warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes???Die Idee ist doch ganz nett. Hat bestimmt schon einer in die Tat umgesetzt. Quote Link to post Share on other sites
wopa 0 Posted September 26, 2006 Report Share Posted September 26, 2006 warum kommt nicht endlich einer auf die idee, den warner mit einem cd-player zu 'verheiraten'???das ding sieht dann aus wie ein cd-player, benimmt sich wie ein cd-player, man kann damit cds abspielen wie mit einem cd-player, der cd-wechsel sieht aus wie bei einem cd-player: nur eben in der unteren etage steckt noch ganz was anderes???Die Idee ist doch ganz nett. Hat bestimmt schon einer in die Tat umgesetzt. Die Idee schon, wäre (für mich) aber viel zu aufwändig! V1 RC verbauen und gut is Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted September 27, 2006 Report Share Posted September 27, 2006 wer sollte seinen CD-Player auf das A-Brett legen? Das alleine fällt doch schon auf. Außerdem macht es die Geschichte nochmals teurer. Und billig sind die RW ja ohnehin nicht. Außerdem muss der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung auf den CD-Player geben. Beim RW braucht er das in Deutschland jedenfalls nicht. Warum in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so nah. Teil auf die Ablage, nah an der A-Säule und gut ist. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zu_schnell 0 Posted September 27, 2006 Report Share Posted September 27, 2006 wer sollte seinen CD-Player auf das A-Brett legen? Das alleine fällt doch schon auf. Außerdem macht es die Geschichte nochmals teurer. Und billig sind die RW ja ohnehin nicht. Außerdem muss der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung auf den CD-Player geben. Beim RW braucht er das in Deutschland jedenfalls nicht. Warum in die Ferne schweifen, denn das Gute liegt so nah. Teil auf die Ablage, nah an der A-Säule und gut ist. Gruß Wie wärs dann mit einem Rw der wie ein PDA Navi aussieht. Das wäre dann noch die mobile Lösung. Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted September 27, 2006 Report Share Posted September 27, 2006 Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Quote Link to post Share on other sites
Ric 0 Posted September 28, 2006 Report Share Posted September 28, 2006 jo und wenn dann bei einer Kontrolle auf dem Amaturenbrett dutzende Schwämme, Cd-Player, PDA's und Plüschtiere liegen, darf der raten wo was drin sein könnte *lol* Quote Link to post Share on other sites
Sunnybunny 5 Posted September 28, 2006 Report Share Posted September 28, 2006 Gibt's auch ein aus Plüsch? hihi Quote Link to post Share on other sites
zu_schnell 0 Posted September 28, 2006 Report Share Posted September 28, 2006 Gibt's auch ein aus Plüsch? hihi Ja, hab da mal so nen Teddy gesehen. Quote Link to post Share on other sites
Sunnybunny 5 Posted September 28, 2006 Report Share Posted September 28, 2006 haha das hätte schon wieder Still http://cgi.ebay.de/POLIZEITEDDY-Neuer-Poli...1QQcmdZViewItem Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted September 29, 2006 Report Share Posted September 29, 2006 Solche Teddybären sind häufig Teil der Ausrüstung von Polizeifahrzeugen. Sie sollen Kinder trösten, die Opfer oder Zeuge eines Verbrechens oder Unfalls geworden sind. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 29, 2006 Report Share Posted September 29, 2006 - Bei einem wiederholten Verstoß ist es möglich, dass das Bußgeld aufgrund der Beharrlichkeit erhöht wirdDas ist auch beim ersten Mal möglich, denn der Tatbestand: Tb.-Nr.: 123619Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören.§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat Bußgeld: 75,- € zzgl. 25,60 € Gebühren und AuslagenPunkte: 4Fahrverbot: ---Kategorie FaP: B geht von fahrlässiger Tatbegehung aus. Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €). Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted September 29, 2006 Author Report Share Posted September 29, 2006 [Das ist auch beim ersten Mal möglich, denn der Tatbestand: Tb.-Nr.: 123619Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören.§ 23 Abs. 1b, § 49 StVO; § 24 StVG; 109a BKat Bußgeld: 75,- € zzgl. 25,60 € Gebühren und AuslagenPunkte: 4Fahrverbot: ---Kategorie FaP: B geht von fahrlässiger Tatbegehung aus. Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €). Gilt das auch, wenn ich gar nicht zu schnell gefahren bin? Also maximal 175,60 EUR und 4 Punkte + ca. 700 EUR Verlust weil Warner einkassiert. Was ist denn eine FaP-Kategorie? Quote Link to post Share on other sites
Radfahrer 0 Posted September 29, 2006 Report Share Posted September 29, 2006 ... Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €).Hallo ? ich frage mich gerade, wie sowas ohne Vorsatz möglich sein soll, m.M. nach ist der Vorsatz in der Tatbestandsbeschreibung ("...betriebsbereit...") schon berücksichtigt. Die Frage ist aber sowieso nur theoretisch, das Ding ist vorsätzlich gut versteckt... Gruß, Radfahrer Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 29, 2006 Report Share Posted September 29, 2006 Gilt das auch, wenn ich gar nicht zu schnell gefahren bin?Was hat das denn mit der gefahrenen Geschwindigkeit zu tun? Zum Vorsatz: Tb. 123618 und 123619 gehen von fahrlässiger Begehensweise aus, das folgt zumindest aus dem BKat. Auch im Tb.-Kat. ist kein Hinweis, dass diese Tb. nur vorsätzlich begangen werden können.Man kann z.B. vergessen, vor Fahrtantritt den Warner aus dem Auto zu entfernen oder ihn betriebsunfähig zu machen etc. FaP = Fahrerlaubnis auf Probe, die Kategorie meint dann A-Verstoß oder B-Verstoß. Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted September 30, 2006 Author Report Share Posted September 30, 2006 Gilt das auch, wenn ich gar nicht zu schnell gefahren bin?Was hat das denn mit der gefahrenen Geschwindigkeit zu tun? Zum Vorsatz: Tb. 123618 und 123619 gehen von fahrlässiger Begehensweise aus, das folgt zumindest aus dem BKat. Auch im Tb.-Kat. ist kein Hinweis, dass diese Tb. nur vorsätzlich begangen werden können.Man kann z.B. vergessen, vor Fahrtantritt den Warner aus dem Auto zu entfernen oder ihn betriebsunfähig zu machen etc. FaP = Fahrerlaubnis auf Probe, die Kategorie meint dann A-Verstoß oder B-Verstoß. Wenn man mit 70 kurz nach dem Cityeingang geblitzt wird und ein Radarwarner gefunden wird kann davon ausgegangen werden, dass man absichtlich mit 70 gefahren ist. Wenn du keinen Warner dabei hast, könnte es ja noch Unachtsamkeit gewesen sein. Warum Probe? Was soll der Mist? Meine Probezeit ist schon dreimal um! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 30, 2006 Report Share Posted September 30, 2006 ... Bei Vorsatz, von welchem im Regelfall immer auszugehen sein wird, kann die Strafe angemessen erhöht werden (i.d.R. verdoppelt auf 150,- €).Hallo ? ich frage mich gerade, wie sowas ohne Vorsatz möglich sein soll, m.M. nach ist der Vorsatz in der Tatbestandsbeschreibung ("...betriebsbereit...") schon berücksichtigt. Die Frage ist aber sowieso nur theoretisch, das Ding ist vorsätzlich gut versteckt... Gruß, RadfahrerHabe dazu erst diese Woche einen Aufsatz gelesen.IdR ist beim Halter immer Vorsatz zu unterstellen. Fahrlässigkeit kommt unter anderen in Betracht, wenn das Fahrzeug an eine andere Person ausgeliehen wurde und sie nichts davon weiß. So zumindest die Ansicht in diesen Aufsatz, der sowieso nur Lobpreisungen des Autors an sich und seine erreichten Leistungen in Bezug auf das Verbot von RW enthält und der auch will das dieses Verbot auf die Routenplaner ausgedehnt wird, wenn sie solche Infos enthalten. Persönlich halte ich es für sehr bedenklich, jemanden zu bestrafen der absolut keine Ahnung von der verbauten Technik hat-sofern nicht sichtbar. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 30, 2006 Report Share Posted September 30, 2006 Wenn man mit 70 kurz nach dem Cityeingang geblitzt wird und ein Radarwarner gefunden wird kann davon ausgegangen werden, dass man absichtlich mit 70 gefahren ist. Wenn du keinen Warner dabei hast, könnte es ja noch Unachtsamkeit gewesen sein.Das kann es auch mit Warner noch. Nur vom Vorhandensein eines Warners kann noch nicht im konkreten Einzelfall auf Vorsatz bzgl. der Geschwindigkeitsüberschreitung geschlossen werden. Warum Probe? Was soll der Mist? Meine Probezeit ist schon dreimal um!Der Mist soll, dass die Kategorie FaP im bundeseinheitlichen tatbestandskatalog mitaufgeführt ist und ich sie nicht deinetwegen extra rauseditiere. Persönlich halte ich es für sehr bedenklich, jemanden zu bestrafen der absolut keine Ahnung von der verbauten Technik hat-sofern nicht sichtbar.Wenn jemand ein fremdes Auto übernimmt, mglw. noch den Halter befragt, ob ein Warner drin ist (mir ist auch klar, dass das keiner tut, aber man kann es behaupten und nicht widerlegen), absolut keine Ahnung von Technik hat und auch im Auto keinerlei für den Laien erkennbare Warnzeichen für einen Warner oder Störer vorhanden sind, dann handelt der Fahrer nicht fahrlässig und kann nicht bestraft werden. Es wird nicht zumutbar sein, einen Fahrer zunächst die gesamte Technik des Autos untersuchen zu lassen, bevor er zur Fahrt antritt. Dennoch kann der Warner eingezogen werden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 30, 2006 Report Share Posted September 30, 2006 Persönlich halte ich es für sehr bedenklich, jemanden zu bestrafen der absolut keine Ahnung von der verbauten Technik hat-sofern nicht sichtbar.Wenn jemand ein fremdes Auto übernimmt, mglw. noch den Halter befragt, ob ein Warner drin ist (mir ist auch klar, dass das keiner tut, aber man kann es behaupten und nicht widerlegen), absolut keine Ahnung von Technik hat und auch im Auto keinerlei für den Laien erkennbare Warnzeichen für einen Warner oder Störer vorhanden sind, dann handelt der Fahrer nicht fahrlässig und kann nicht bestraft werden.Darum schrieb ich ja auch das ich die Aussage für bedenklich halte. Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted September 30, 2006 Report Share Posted September 30, 2006 Ich denke, diese Problematik hat bereits der Gesetzgeber selbst hinreichend aufgeklärt: „Die Aufnahme eines Bußgeldregelsatzes dient der Orientierung der Verwaltungsbehörden. Für die Höhe der Sanktion war entscheidend, dass der Bußgeldkatalog nur den Fall der Fahrlässigkeit erfassen kann (§ 1 Abs. 2 BKatV), etwa wenn bei Benutzung eines fremden Fahrzeuges die bewusste und gewollte Verwendung eines verbotenen Gerätes nicht nachgewiesen werden kann. Die Höhe der Sanktion berücksichtigt die besondere Bedeutung, die der ungestörten Verkehrsüberwachung bei der Verhinderung von Verkehrsverstoßen zukommt. Der Regelsatz entspricht demjenigen, der bei Halterverstößen gegen die Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen (Nr. 51.2 ff BKat) vorgesehen ist. Bei vorsätzlichen Taten, die im vorliegenden Fall wohl in der Überzahl sein werden, kommt ein Regelsatz nicht in Betracht. Hier dürften in der Regel deutlich höhere Sanktionen angezeigt sein, über die jedoch nur im Einzelfall entschieden werden kann.“ [begründung zur ÄndVStVR] Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted September 30, 2006 Report Share Posted September 30, 2006 Naja und trotzdem gelten die Regeln des allgemeinen Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrechts was die Fahrlässigkeit angeht.Wenn ein Kfz-Fahrer keinerlei Sorgfaltspflichtverletzung erkennen lässt, handelt er auch nicht fahrlässig. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 30, 2006 Report Share Posted September 30, 2006 Das ist richtig, nur wann ist das der Fall? Dem Fahrzeugführer werden im § 23 StVO besondere Pflichten auferlegt, denen er gerecht werden muss. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted September 30, 2006 Author Report Share Posted September 30, 2006 Der ganze §§§-Mist ist die eine Sache, die Realität eine andere. Was habt ihr denn aufgebrummt bekommen, als ihr mit Warner im KFZ erwischt worden seid? Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted October 2, 2006 Report Share Posted October 2, 2006 Sorry wurde noch nicht erwischt. Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted October 3, 2006 Author Report Share Posted October 3, 2006 StGB §328 (Auszug):Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ob die Absätze in Deutschland schonmal zur Anwendung kamen? Heute soll es ja zur Sache gehen beim Kim-Jong Il, zum Glück weit weg. Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted October 3, 2006 Report Share Posted October 3, 2006 StGB §328 (Auszug):Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Ob die Absätze in Deutschland schonmal zur Anwendung kamen?Mir sind drei Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft diesbezüglich ermittelt hat.Mehr verrate ich dazu aber nicht – auch nicht über PM. Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted October 3, 2006 Report Share Posted October 3, 2006 Man kann einen Radarwarner problemlos fahrlässig mitführen und betriebsbereit halten. Es ist nicht verboten ihn einzubauen, im Fahrzeug aufzubewahren, auszuprobieren etc, solange das Fahrzeug steht. Und dann fährt man los und vergisst dummerweise das Teil auszuschalten und rauszunehmen. Quote Link to post Share on other sites
Thomas1982 0 Posted October 3, 2006 Author Report Share Posted October 3, 2006 Mir sind drei Fälle bekannt, in denen die Staatsanwaltschaft diesbezüglich ermittelt hat.Mehr verrate ich dazu aber nicht – auch nicht über PM. Na dann behalte ich besser meinen Geigerzähler im Auge;-) Im Moment haben wir 0.23µS/h, also noch ganz normal. Das Maximum in 2006 war bisher 1.5µS/h für ein paar Minuten, als die Wolken wohl aus der Ukraine kamen... Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Man kann einen Radarwarner problemlos fahrlässig mitführen und betriebsbereit halten. Es ist nicht verboten ihn einzubauen, im Fahrzeug aufzubewahren, auszuprobieren etc, solange das Fahrzeug steht. Und dann fährt man los und vergisst dummerweise das Teil auszuschalten und rauszunehmen. Nun ja... Versuche das dann dem zu verklickern der dich angehalten hat. Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted October 5, 2006 Report Share Posted October 5, 2006 Oder zumindest dem Richter. Quote Link to post Share on other sites
sphäre 6 Posted October 6, 2006 Report Share Posted October 6, 2006 Oder zumindest dem Richter. "Unterschätze nie deinen Gegner, denn er ist meist mindestens so schlau wie Du!"Winston Churchill Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted October 6, 2006 Report Share Posted October 6, 2006 Ich sage ja nur, dass Fahrlässigkeit durchaus auch möglich ist. Und DIE müssen den Vorsatz nachweisen, nicht ich die Fahrlässigkeit. Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted October 6, 2006 Report Share Posted October 6, 2006 Der Richter wird sich aus der Sachlage, die sich in der Verhandlung darstellt, ein Urteil bilden. Es kommt also weniger darauf an, dass der Vorsatz nachgewiesen wird (was wäre in Deinen Augen ein zweifelsfreier Nachweis ?) , sondern darauf, ob der Richter davon überzeugt ist o. nicht (was im Resultat dann wieder einem Nachweis gleichkäme).Wenn also Deine Geschichte (Einbauen, ausprobieren u. vergessen) den Richter nicht überzeugt, tätest Du gut daran, Weiteres vorzubringen, was den Vorsatz entkräften könnte bzw. auf Fahrlässigkeit schließen ließe.Kannst o. willst Du das nicht, ist es also gut möglich, dass der Richter zu einer anderen Überzeugung kommt, als es Dir genehm ist u. sein Urteil entsprechend ausfällt. Quote Link to post Share on other sites
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