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Auch Polizisten sind nur Menschen


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@Bluey:

Es ist doch logisch, daß eine Falschbetankung üblicherweise einen Schaden verursacht.

 

Und sei es nur das Absaugen.

 

 

Jetzt hast du aus deinem Arbeitsvertrag - ganz grundsätzlich mal nach BGB, also die Minimalform - gewisse Rechten und Pflichten.

 

 

Die verletzt du bereits durch eine Falschbetankung. Da muß gar nichts in einem Arbeitsvertrag stehen.

 

 

 

Was dagegen bei uns drinsteht ist, daß erst ab grober Fahrlässigkeit (die durch Arbeitsgerichte definiert wird... und recht arbeitgeberfreundlich ist wie man an den Reaktionen hier sieht) etwas passiert.

Wenn man das auf Dienstwagen bezieht passiert beim 1. Mal auch nichts.

Beim 2. Mal gibt es die halbe Selbstbeteiligung.

Wenn das 3. Mal innerhalb von 2 Jahren ist wird genauer hingeschaut wie grob denn grob war.

 

 

Was für andere Firmen es noch geben könnte?

Nun eben die für die Mitarbeiter eher Ware sind oder die Fahrzeugflotten haben und bei denen die Fluktuation hoch ist und der Mitarbeiter sehr austauschbar.

 

Wenn man dagegen erstmal suchen muß und dann sagen wir mal gut 1 Jahr Einarbeitung braucht...

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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Es ist doch logisch, daß eine Falschbetankung üblicherweise einen Schaden verursacht.

Es ist möglich oder gar wahrscheinlich, daß eine Falschbetankung einen Schaden verursacht, muß aber nicht sein. Eine Bekannte bspw. hatte Glück. Die Kiste sprang anschließend einfach nicht mehr an.

 

Und sei es nur das Absaugen.

Das ist ein Kostenfaktor, aber kein (technischer) Schaden.

 

Jetzt hast du aus deinem Arbeitsvertrag - ganz grundsätzlich mal nach BGB, also die Minimalform - gewisse Rechten und Pflichten.

Wie ich schon sagte: in vielen Verträgen steht vieles, was später u.U. von einem Gericht einkassiert wird.

 

Die verletzt du bereits durch eine Falschbetankung. Da muß gar nichts in einem Arbeitsvertrag stehen.

Möglich. Ich halte es dennoch für fraglich, ob man grundsätzlich in jedem solcher Fälle haftbar gemacht werden kann.

 

Wenn man das auf Dienstwagen bezieht passiert beim 1. Mal auch nichts.

Beim 2. Mal gibt es die halbe Selbstbeteiligung.

Wenn das 3. Mal innerhalb von 2 Jahren ist wird genauer hingeschaut wie grob denn grob war.

Diese Abstufung ist IMO auch sinnvoll und nachvollziehbar.
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Selbst wenn es sofort bemerkt wird - und nichtmal ein Startversuch erfolgt - du siehst keinen Schaden für das Unternehmen wenn das Auto erstmal stehen bleiben muß? Kein Schaden durch Kosten des Absaugen? Kein Schaden in Bezug auf das was abgepumpt wird?

 

Mit dir möchte ich mal Geschäfte machen. ;)

 

 

Evtl. Abschleppen.

Falls doch Startversuch evtl. Kraftstofffilter.

Evtl. Spülung vom System.

Evtl. auch mehr. DAs kann bei nem Startversuch gut vierstellig werden.

 

 

 

 

Und du brauchst gar keine AGB für den Arbeitsvertrag. Ganz normale BGB § reichen dafür aus. Da stehen die Grunddinge drin, auch für Arbeitsverträge und für Schadensersatz.

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Es ist möglich oder gar wahrscheinlich, daß eine Falschbetankung einen Schaden verursacht, muß aber nicht sein. (...)

Das ist ein Kostenfaktor, aber kein (technischer) Schaden.

Du solltest Dir von einem rechtskundigen Menschen in Deinem Umfeld erklären lassen, was Juristen unter Schaden verstehen.

 

Wie ich schon sagte: in vielen Verträgen steht vieles, was später u.U. von einem Gericht einkassiert wird.

Für die hier diskutierten Fälle braucht es keine Regelung im Arbeitsvertrag, dafür reichen die gestezlichen Regelungen völlig aus.

 

Möglich.

Nein. Sicher.

 

Ich halte es dennoch für fraglich, ob man grundsätzlich in jedem solcher Fälle haftbar gemacht werden kann.

Grundsätzlich schon.

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Selbst wenn es sofort bemerkt wird - und nichtmal ein Startversuch erfolgt - du siehst keinen Schaden für das Unternehmen wenn das Auto erstmal stehen bleiben muß? Kein Schaden durch Kosten des Absaugen? Kein Schaden in Bezug auf das was abgepumpt wird?

Kein Schaden im eigentlichen Sinn.

 

Evtl. Abschleppen.

Falls doch Startversuch evtl. Kraftstofffilter.

Evtl. Spülung vom System.

Evtl. auch mehr. DAs kann bei nem Startversuch gut vierstellig werden.

1. ist soweit mir bekannt vielfach gedeckt durch ADAC o.ä. bzw. die Mobilitätsgarantie.

2. evtl., muß aber nicht. Dann wäre natürlich ein (technischer) Schaden vorhanden.

3. evtl., muß aber nicht.

4. ja, auch das evtl., muß aber auch nicht.

Spekulationen über Spekulationen.

 

Und du brauchst gar keine AGB für den Arbeitsvertrag. Ganz normale BGB § reichen dafür aus. Da stehen die Grunddinge drin, auch für Arbeitsverträge und für Schadensersatz.

Und das letzte Wort hat wer? ;)

 

 

 

Grundsätzlich schon.

Immer noch fraglich, ob man im Falle des Falles auch haftbar gemacht wird. Zwischen "Können" und "Werden" passiert noch eine ganze Menge.
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Dir steht es frei, uns mitzuteilen, wo der Anwalt nun so phantasievoll war. Bei der Gelegenheit kannst Du dann auch gleich das Verhalten Deines Kollegen bewerten.

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Ich finde, dass das Video ganz gut darstellt wie schwer es zu erkennen ist. Ich habe es mehrmals geguckt, bis ich die zweite Waffe sah. Problematisch wäre es jedoch, wenn der handelnde Cop sich geirrt hätte. Vielleicht sollte man sich mit (Vor)Verurteilungen von außen einfach etwas zurück nehmen.

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@Pedrok, und nun??

Nix. Die "Fake!"-Kommentare sind gut begründet.

 

Aber Du bist ja der SWG-Egschbärde: Wer schießt? In welche Richtung fällt der (natürlich schwatte) pöse Pube um? Warum steckt der "Cop" seine Wumme weg, bevor er sich überzeugt hat, ob die Lage gesichert ist?

 

Erkläre mal.

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Selbst wenn, dann ändert sich nichts.

 

Joh - es passt wunderbar in deine Traumwelt und so wuerdest du auch gerne als Cop agieren, gelle? Nur wirst du niemals Gelegenheit haben, solch blutleere Typen zu erschiessen, die dann auch noch so schoen Bollywoodmaessig umfallen.

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Der letzte Kapitän, der an Land stand, steht jetzt vor Gericht.....

Aber trotzdem ist es schon interessant zu lesen, was dir so alles durch den Kopf geht....

Du hast offensichtlich noch immer nicht begriffen, dass dein "bester Kapitän" ein Fake ist, oder?

Wie habe ich letztens gelesen: Wenn es läuft wie 'ne Ente und spricht wie 'ne Ente, dann heisst es Donald...

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Wenn man mal nach "chicago police training video" sucht, findet man eine andere Version. Ein Kommentar dazu ist nett:

 

The first time I watched it I was dumbfounded by how stupid the approaching officer was to holster his weapon while casually strolling up to the downed perp. Please... Why don't you post a Barney cartoon to demonstrate dinosaurs are real?

Und wenn es denn schon um Wahrnehmung gehen soll, dann müsste ein Polizist doch zunächst wahrnehmen, dass die (Fake-)Cops da so ziemlich alles falsch machen, was man falsch machen kann (line of fire, Eigensicherung etc.).

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Du nervst einfach nur noch..

Nein, dieses gesamte Hickhack und alle entsprechenden Kommentare nerven nur noch....

 

 

 

Möchtest Du auch einen?

Darf's auch ne Latte sein? Dann gerne. ;)
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Was war da denn los? In Bayern, ohne Kennzeichnung, trotz Geklüngel, Vetternwirtschaft und Korpsgeist, ohne Polizeibeauftragten, bzw ohne unabhängige Kontrolle und externe Ermittler ...

 

Abgesehen von deiner nachfolgenden, absolut kindischen Plaerrerei bleibt zu sagen, dass in diesem Falle wohl das Videomaterial aussagekraeftig genung war, um zu solch einem Entschluss zu kommen. Wir wissen nicht - oder hast du eingehendere Informationen? - was die Kollegen der angeklagten Polizisten im Prozess ausgesagt haben, von daher ist deine Aussage bezueglich Gekluengel, Vetternwirtschaft und Korpsgeist rein spekulativ - und damit absolut wertlos!

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ich wundere mich nur, dass das bei dem Korpsgeist, ohne externe Ermittler, etc möglich war.....

Du wunderst Dich mit Recht. Aber ausnahmen bestätigen nun mal die Regel:

Die Polizisten, die im Laufe des Prozesses aussagten, gaben sich gereizt und wortkarg und wollten sich so wenig wie möglich erinnern. Und doch gab es einen Moment der Klarheit. Polizeioberrat Thomas E., 57, berichtete, viele Beamte seien der Meinung gewesen, der Einsatz sei falsch geplant gewesen. Warum niemand protestierte habe, fragte die Richterin. Antwort: "Aus Feigheit".

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Dachlatte?

Hmmm.... für manche Zeitgenossen wäre eine Dachlatte sicherlich sinnvoller als ein "großer Brauner". Ich bevorzuge aber eher einen Latte Macchiato.
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Ich dachte, Du meintest das bekannte Börner-Zitat.

Ich bin von Natur aus ein eher friedlicher und defensiv eingestellter Mensch. Eine "Börner-Dachlatte" käme daher für mich eher nicht in Frage. Ich habe auch nie auf dem Bau gearbeitet. Wenn's denn sein muß, nutze ich lieber meinen dienstlichen Migränestab. Mit dem kann ich bestens umgehen. ;)

 

Ich schließe mich Eribaer an.

Über Geschmack läßt sich bekanntlich streiten. :nunja:

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Wenn's denn sein muß, nutze ich lieber meinen dienstlichen Migränestab. Mit dem kann ich bestens umgehen. ;)

Das ist so miss-verstehbar, dass ich Dich um Erhellung bitten muss.

 

Im Übrigen werden hier gelegentlich die Grenzen zum "Mobbing" überschritten.

Ich schätze Deine Beiträge sehr und wüsste daher auch gern, wo Du hier "Mobbing" siehst.

 

Gruß, Pedro.

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Danke Hartmut.

Manchmal vermisse ich die Menschlichkeit untereinander. Bei allen Beiträgen suche ich mir das nützliche heraus. Wenn ein Beitrag mir nicht gefällt, scrolle ich weiter - oder äußere meine Meinung dazu, ohne zu verletzen.

Nicht jeder ist ein Jurist, und nicht jeder ist ein guter Fahrer. Und nicht jeder Polizist ist eine Spitzenkraft. Dennoch gehört jeder in seinem Beruf zum Mosaik des Gesamtbildes.

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