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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Danke für diesen Einblick in das Denken und Handeln von Polizisten, Bluey.

Gerne. Dennoch ist dieser Rückschluß in seiner absoluten Pauschalität Nonsens. Denn sonst hätten ja alle betroffenen Kollegen dort so gehandelt.
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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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Gerne. Dennoch ist dieser Rückschluß in seiner absoluten Pauschalität Nonsens. Denn sonst hätten ja alle betroffenen Kollegen dort so gehandelt.

Stimmt. Ich korrigiere: Danke, dass Du uns Deine Gedanken dazu mitteilst. Rückschlüsse auf andere sind natürlich unzulässig.

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Aber IMO auch ein klein wenig nachvollziehbar

Nein. Nicht mal ansatzweise.

 

Die können sich zwar (wahrscheinlich) keinen Rechtsbeistand leisten, bekommen ihn dafür und deshalb aber unentgeldlich gestellt.

Sag an: wie läuft das ab? In genau welcher Phase der Anzeige bzw. der Abwicklung dieser Anzeige wird ihnen ein Anwalt gestellt?

 

Nö, das ist durchaus richtig. Denn die Vorgaben des Behördenleiters mit den entsprechenden Konsequenzen (Beförderung ja oder nein) bedingten letztlich das Verhalten dieser drei Mitarbeiter.

Das die Vorgaben illegal sind, hätten die drei Herren wissen können. Wenn sie nicht den Mut haben, sich gegen rechtswidrige Vorgaben zu wehren, sind sie in dem Job falsch. Und: wenn nur die drei versucht haben, die illegalen Vorgaben zu erfüllen, müßten ja auffällig viele Polizisten nicht befördert worden sein. Oder es wurde trotz Nicht-Erfüllung befördert. Aber den Gedankenfehler hast Du ja erfreulicherweise schon selbst erkannt:

Denn sonst hätten ja alle betroffenen Kollegen dort so gehandelt.

 

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@PedroK, die Einblick in die Hintergründe ist nicht speziell auf/ für die Polizei sondern grundsätzlich für alle Bereiche von Zielvorgaben. Unstrittig haben die drei falsch gehandelt. Ich würde aber lieber auf die Mitschuld / Verantwortung des Berliner Bundespolizeichef gucken wollen. Das ist nicht, wie oben von dir mal wieder unterstellt, in den Mund gelegt, eine Entschuldigung für das Handeln, sondern eine Betrachtung des Ganzen und Verantwortungs- / Schuldzuweisung an die oberste Führungsebene! Eine solche Zielvorgabe führt zu solchem 'Mist'. Solche (falschen) Zielvorgaben dürfen nicht gestellt werden. Jeder (nicht nur die Polizei) muss sich über Wirkung und Wechselwirkung des Handelns bewusst sein. Eine solche Zielvorgabe ist nicht umsetzbar und führt in der Konsequenz zu schlechten Beamten oder rechtswidrigen Kontrollen und hier in der Spitze sogar zu gefakten Anzeigen. Neben der Strafe gegen die Beamten (wünschenswert wäre KEIN Bauernopfer) erwarte ich, dass gegen Behördenleiter (harte) Konsequenzen getroffen werden!

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Nein. Nicht mal ansatzweise.

Ich ergänze mal "... für mich (also DICH) nicht mal ansatzweise". Nun, das ist nichts neues, negiert aber auch nicht meine vorherige Aussage.

 

Sag an: wie läuft das ab? In genau welcher Phase der Anzeige bzw. der Abwicklung dieser Anzeige wird ihnen ein Anwalt gestellt?

Wenn sich jemand keinen Rechtsbeistand leisten kann, bekommt er einen gestellt. Wann wie und zu welchem Zeitpunkt weiß ich ad hoc auch nicht.

 

Das die Vorgaben illegal sind, hätten die drei Herren wissen können. Wenn sie nicht den Mut haben, sich gegen rechtswidrige Vorgaben zu wehren, sind sie in dem Job falsch. Und: wenn nur die drei versucht haben, die illegalen Vorgaben zu erfüllen, müßten ja auffällig viele Polizisten nicht befördert worden sein. Oder es wurde trotz Nicht-Erfüllung befördert. Aber den Gedankenfehler hast Du ja erfreulicherweise schon selbst erkannt:

Denn sonst hätten ja alle betroffenen Kollegen dort so gehandelt.

 

1. Unsinn. Die Vorgaben waren nicht illegal, Damit verstieß er [lediglich*] gegen eine Anweisung der Behördenspitze in Potsdam. [nicht mehr, nicht weniger*]

 

*eigene Anmerkung

 

2. daß es eine solche Anweisung gab, hätten die drei Herren wissen können, aber längst nicht müssen. Ich weiß auch längst nicht alles, was meine obersten Vorgesetzten so alles anweisen. Vieles dringt nämlich gar nicht bis an die Basis durch.

 

3. der zweite Satz ist von vornherein schonmal grundsätzlich Unsinn und falsch, da (siehe 1.) hier keine rechtswidrigen Vorgaben vorlagen. Aber sag an: gegen welches Recht wurde mit den Vorgaben verstoßen?

 

4. das könnte sein. Es könnte auch sein, daß auffällig viele Polizisten einfach erst auffällig später befördert wurden. Vielleicht haben auffällig vielePolizisten auch einfach nur ihren Job besser erledigt als diese drei Herren und wurden somit zurecht auffällig schneller befördert.

Möchtest Du noch ein paar Spekulatien?

 

Ich hoffe, daß Du auch ab und an mal wenigstens einen Deiner auffällig "vielen" Gedankenfehler bemerkst.

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Es könnte auch sein, daß auffällig viele Polizisten einfach erst auffällig später befördert wurden. Vielleicht haben auffällig viele Polizisten auch einfach nur ihren Job besser erledigt als diese drei Herren und wurden somit zurecht auffällig schneller befördert. Möchtest Du noch ein paar Spekulatien?

Nett, dass Du es mir so einfach machst. Danke:

 

Denn die Vorgaben des Behördenleiters mit den entsprechenden Konsequenzen (Beförderung ja oder nein) bedingten letztlich das Verhalten dieser drei Mitarbeiter.

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Ich ergänze mal "... für mich (also DICH) nicht mal ansatzweise". Nun, das ist nichts neues, negiert aber auch nicht meine vorherige Aussage.

Ich korrigiere meine Aussage: Nein. Für Nicht-Polizisten nicht mal ansatzweise. Und selbst für denkende Polizisten nicht.

Wenn sich jemand keinen Rechtsbeistand leisten kann, bekommt er einen gestellt. Wann wie und zu welchem Zeitpunkt weiß ich ad hoc auch nicht.

Dachte ich mir. Du hast also mal wieder was ins Forum geblasen, ohne irgendeine konkrete Ahnung zu haben. Wie wäre es denn, wenn Du Dich jetzt mal schlau machst und dann hier mitteilst, wie das konkret abläuft?

 

Unsinn. Die Vorgaben waren nicht illegal, Damit verstieß er [lediglich*] gegen eine Anweisung der Behördenspitze in Potsdam. [nicht mehr, nicht weniger*]

Naja dann. Tut mir leid, ich wußte nicht, daß das bewußte ignorieren und genau gegenteilige Handeln zur Anweisung eines Vorgesetzten bei der Polizei als legal gilt.

 

daß es eine solche Anweisung gab, hätten die drei Herren wissen können, aber längst nicht müssen. Ich weiß auch längst nicht alles, was meine obersten Vorgesetzten so alles anweisen. Vieles dringt nämlich gar nicht bis an die Basis durch.

Da hast Du natürlich Recht. Gerade bei solch eigenartigen Vorgaben, die eigentlich jeden wenigstens etwas nachdenklichen Menschen zumindest irritieren müßten, gehört es sich für einen anständigen deutschen Polizisten, keinesfalls kritisch nachzufragen.

 

der zweite Satz ist von vornherein schonmal grundsätzlich Unsinn und falsch, da (siehe 1.) hier keine rechtswidrigen Vorgaben vorlagen. Aber sag an: gegen welches Recht wurde mit den Vorgaben verstoßen?

Siehe oben: mein Fehler. Ich war tatsächlich der Meinung, in deutschen Polizeibehörden würden Anweisungen der Vorgesetzten irgendeine Geltung und Bindungswirkung haben. Ich wußßte nicht, daß da jeder nach Belieben entscheiden kann, ob er owas ignoriert oder nicht.

 

Möchtest Du noch ein paar Spekulatien?

Nö. Deine reichen völlig.

 

Ist Corpsgeist und irgendwie-alles-entschuldigen-beschönigen-erklären-wollen eigentlich zwingende Einstellungsvoraussetzung oder doch eher das Ergebnis längerer Berufszugehörigkeit?

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Der Chef hat ganz sicherlich eine falsche Zielvorgabe heraus gegeben und gehört dafür gemaßregelt. Er hat aber ganz sicher nicht seinen Leuten befohlen, den schwächsten der Schwachen nach Gutdünken kriminelle Dinger an zu hängen. Diese Entscheidung ist ganz und allein von den drei Beamten getroffen worden.

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.... absolut nicht tolerierbar. Aber IMO auch ein klein wenig nachvollziehbar bei dem innerdienstlichen Druck von oben, dem sie offensichtlich ausgesetzt waren....

 

Die können sich zwar (wahrscheinlich) keinen Rechtsbeistand leisten, bekommen ihn dafür und deshalb aber unentgeldlich gestellt.

 

Ich empfinde das keineswegs als nachvollziehbar, kein Druck der Welt sollte Polizisten zu solch fiesem Verhalten verleiten können.

 

Und in Sachen Rechtsbeistand möchte ich meinen, dass deine Aussage von beinahe unerträglichem Zynismus geprägt ist. Was meinst du wohl, welche Mühe sich ein Pflichtverteidiger für die Verteidigung eines Obdachlosen gibt, der fälschlicherweise des Diebstahls bezichtigt wird?

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Wie kommt es eigentlich, dass Zielvorgaben bei der Verkehrsüberwachung dem Bekunden der anwesenden Forencops nach praktisch nichts am dienstlichen Vorgehen ändern und dies bei Straftaten scheinbar anders ist? Gemessen an der Schwere der Schuld würde ich ja Umgekehrtes erwarten.

 

Ein paar mehr Tickets zu schreiben kommt mir vergeleichsweise einfach vor und ist angesichts der Menge an Verfehlungen, denen Polizisten im Dienst gegegnen vermutlich ohne jede Mauschelei möglich. Jemand eine Straftat anzuhängen ist da eine ganz andere Hausnummer, die eine höhere Hemmschwelle haben sollte als ein wenig Abzocke.

 

Trotzdem liest man hier immer, die Zielvorgaben in der Verkehrsüberwachung müsse man nicht zu hoch bewerten, weil sie als Bewertungskriterium für Polizeiarbeit ohnehin nicht taugen und es würde auch von anderen Faktoren abhängen, ob und wieviele Verstöße man überhaupt ahnden kann. Auch ist Euch irgendiwe niemand bekannt, wäre der davon wüsste, dass ein Verkehrspolizist wegen zu weniger Knöllchen mal nicht befördert wurde.

 

Und da soll es einen Druck geben, der Polizisten dazu veranlassen könnte, Menschen mit Strafanzeigen zu überziehen? Wegen einer Vorgabe die man im Zweifel gar nicht einhalten kann, weil man gar keinen Einfluss darauf hat ob jemand wegen irgendwas schuldig ist oder nicht? Gloob' ick nich.

 

Drei schwarze Schafe, die sich wichtig machen und/oder besonders gut dastehen wollten? Das schon eher. Wie der Feuerwehrmann, der Feuer legt, um es dann zu löschen. Kommt vor und ist unschon - kann man aber auf dem Rechtsweg weitgehend korrigieren und eine Widerholung durch die Entfernung aus dem Staatsdienst verhindern.

Sicher mögen die Zielvorgaben eine falsche Maßnahme sein, aber sie können doch nicht relativieren, was die einzelnen Beamten so tun, wenn sie sich "vertun".

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Äpfel und Birnen. Zielvorgabe MEHR VerkehrsÜBERWACHUNG ist schon anders als die Zielvorgabe mehr FahndungsTREFFER. Du müsstest also als Vergleich mehr FahndungÜberwachung oder mehr VerkehrsKnollen nehmen. Und da unterscheiden sich dann die Zielvorgaben, die im Organisationssinne sind von denen, die zeigen dass Pfeifen nichts begriffen haben.

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Ich korrigiere meine Aussage: Nein. Für Nicht-Polizisten nicht mal ansatzweise. Und selbst für denkende Polizisten nicht.

Auch falsch. Glücklicherweise kannst Du nicht einmal ansatzweise für alle Nicht-Polizisten und Polizisten sprechen. Also bleib doch einfach in Deiner kleinen Welt.

Dachte ich mir. Du hast also mal wieder was ins Forum geblasen, ohne irgendeine konkrete Ahnung zu haben. Wie wäre es denn, wenn Du Dich jetzt mal schlau machst und dann hier mitteilst, wie das konkret abläuft?

Wie wäre es denn, wenn Du Mr. Oberschlau das Gegenteil beweist? Du behauptest nur, ich läge falsch. Nun denn, sag an: wie schaut's denn aus?

Naja dann. Tut mir leid, ich wußte nicht, daß das bewußte ignorieren und genau gegenteilige Handeln zur Anweisung eines Vorgesetzten bei der Polizei als legal gilt.

Wie nennt man denn ein Vorgehen, welches keinerlei rechtliche Konsequenzen hat? Welches nicht strafbar ist?

 

Da hast Du natürlich Recht. Gerade bei solch eigenartigen Vorgaben, die eigentlich jeden wenigstens etwas nachdenklichen Menschen zumindest irritieren müßten, gehört es sich für einen anständigen deutschen Polizisten, keinesfalls kritisch nachzufragen.

Konkrete Zielvorgaben sind keinesfalls eigenartig. Nunja, für mnacheinen denn wohl doch. Ansonsten nette Rhetorik, mehr aber auch nicht. Du schwafelst.

 

Siehe oben: mein Fehler. Ich war tatsächlich der Meinung, in deutschen Polizeibehörden würden Anweisungen der Vorgesetzten irgendeine Geltung und Bindungswirkung haben. Ich wußßte nicht, daß da jeder nach Belieben entscheiden kann, ob er owas ignoriert oder nicht.

Siehe oben: Du schwafelst.Nö. Deine reichen völlig.

Dann ist ja gut. Denn von Deinen gibt es ja bereits viel zu viele.

Ist Corpsgeist und irgendwie-alles-entschuldigen-beschönigen-erklären-wollen eigentlich zwingende Einstellungsvoraussetzung oder doch eher das Ergebnis längerer Berufszugehörigkeit?

Du schwafelst dummes Zeug.
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Ich empfinde das keineswegs als nachvollziehbar, kein Druck der Welt sollte Polizisten zu solch fiesem Verhalten verleiten können.

Du mußt das ja auch nicht nachvollziehen können. Vielleicht weißt Du auch gar nicht, wie es ist, wenn man einem entsprechenden (Erfolgs)Druck unterliegt.

 

Was meinst du wohl, welche Mühe sich ein Pflichtverteidiger für die Verteidigung eines Obdachlosen gibt, der fälschlicherweise des Diebstahls bezichtigt wird?

Das weiß ich nicht. Weißt Du es?
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Wie kommt es eigentlich, dass Zielvorgaben bei der Verkehrsüberwachung dem Bekunden der anwesenden Forencops nach praktisch nichts am dienstlichen Vorgehen ändern und dies bei Straftaten scheinbar anders ist? Gemessen an der Schwere der Schuld würde ich ja Umgekehrtes erwarten.

Es gibt ganz sicher auch Kollegen, die sich an den Zielvorgaben in der VÜ orientieren und entsprechend handeln. Niemand hier spricht bei entsprechenden Aussagen für alle, sondern einzig und allein für sich und allenfalls noch für jene, mit denen er unmimttelbar zusammenarbeitet.

Die betreffenden Kollegen sind nicht in der VÜ tätig. Folglich konnten sie in diesem Bereich auch nicht "punkten". Vllt hätten sie genauso Verkehrs-Owien geschrieben, wenn sie dazu die Möglichkeit gehabt hätten.

 

Jemand eine Straftat anzuhängen ist da eine ganz andere Hausnummer, die eine höhere Hemmschwelle haben sollte als ein wenig Abzocke.

Deshalb müssen die betreffenden Kollegen für dieses Fehlverhalten auch ohne Wenn und Aber zur Verantwortung gezogen werden. Die Hintergründe sollten dabei aber eben auch nicht ganz unberücksichtigt bleiben. Schließlich hinterfragt man bei jedem anderen Kriminellen ja auch seine Kindheit uvm..

 

Trotzdem liest man hier immer, die Zielvorgaben in der Verkehrsüberwachung müsse man nicht zu hoch bewerten, weil sie als Bewertungskriterium für Polizeiarbeit ohnehin nicht taugen und es würde auch von anderen Faktoren abhängen, ob und wieviele Verstöße man überhaupt ahnden kann. Auch ist Euch irgendiwe niemand bekannt, wäre der davon wüsste, dass ein Verkehrspolizist wegen zu weniger Knöllchen mal nicht befördert wurde.

Das kann ich für meinen Bereich so jedenfalls bejahen. Es fällt allerdings sehr wohl auf, wenn jemand so ziemlich gar nichts macht. Und der bekommt dann u.U. (ich kenne sogar so einen Fall) eine schlechtere Beurteilung. Zurecht, wie ich meine. Und auch mit der Konsequenz, später oder gar nicht befördert zu werden.

 

Und da soll es einen Druck geben, der Polizisten dazu veranlassen könnte, Menschen mit Strafanzeigen zu überziehen? Wegen einer Vorgabe die man im Zweifel gar nicht einhalten kann, weil man gar keinen Einfluss darauf hat ob jemand wegen irgendwas schuldig ist oder nicht? Gloob' ick nich.

Dazu müßte man viel mehr Informationen haben, um das verläßlich beurteilen zu können. Ich kann mir durchaus Bereiche, Behörden, Abteilungen etc. vorstellen, wo von oben ein nicht unerheblicher Druck ausgeübt wird / werden kann und bei dem ein oder anderen über kurz oder lang zu einem Fehlverhalten führt / führen kann.

 

Drei schwarze Schafe, die sich wichtig machen und/oder besonders gut dastehen wollten? Das schon eher. Wie der Feuerwehrmann, der Feuer legt, um es dann zu löschen. Kommt vor und ist unschon - kann man aber auf dem Rechtsweg weitgehend korrigieren und eine Widerholung durch die Entfernung aus dem Staatsdienst verhindern.

Sicher mögen die Zielvorgaben eine falsche Maßnahme sein, aber sie können doch nicht relativieren, was die einzelnen Beamten so tun, wenn sie sich "vertun".

Ein nicht wirklich tauglicher Vergleich. Man muß sich einfach nur die Intentionen für das jeweilige Handeln betrachten, um die gravierenden Unterschiede zu bemerken. Um sich wichtig zu machen, begeht IMO kein Kollege eine Straftat, die ihn der Gefahr eines Verfahrens, eines Diszis und ggf. der Entfernung aus dem Dienstverhältnis aussetzt.

Bei einem kleinen Pyromanen liegt die Intention ja mehr darauf, ein Feuerchen zu legen, um endlich auch mal (wieder) selbiges löschen zu dürfen. Er hat aber ansonsten keinerlei Vorteile dadurch.

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Ich empfinde das keineswegs als nachvollziehbar, kein Druck der Welt sollte Polizisten zu solch fiesem Verhalten verleiten können.

Du mußt das ja auch nicht nachvollziehen können. Vielleicht weißt Du auch gar nicht, wie es ist, wenn man einem entsprechenden (Erfolgs)Druck unterliegt.

 

Was meinst du wohl, welche Mühe sich ein Pflichtverteidiger für die Verteidigung eines Obdachlosen gibt, der fälschlicherweise des Diebstahls bezichtigt wird?

Das weiß ich nicht. Weißt Du es?

 

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn hier der Erfolgsdruck so dar gestellt wird, als würde er nur Polbeamten bekannt sein. Ich darf wohl mit Fug und Recht behaupten, dass dieser auch in der freien Wirtschaft bekannt ist. Trotzdem bleibe ich dabei, kein Druck sollte geeignet sein, anderen kriminelle Dinger an zu hängen, dieses tun wohl nur äußerst üble Charaktere.

 

Und ja, ich kenne den Aufwand, den Pflichtverteidiger in aller Regel - seltene Ausnahmen bestätigen diese - betreiben. Mich würde z. Bsp. mal interessieren, wieviele Obdachlose mit den Mühlen der Justiz - z.Bsp. Vorstrafen, etc. - jetzt aufgrund dieses Verhaltens der drei nicht an der VÜ teilnehmenden Polizeibeamten nun zu kämpfen haben.....

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Mich würde z. Bsp. mal interessieren, wieviele Obdachlose mit den Mühlen der Justiz - z.Bsp. Vorstrafen, etc. - jetzt aufgrund dieses Verhaltens der drei nicht an der VÜ teilnehmenden Polizeibeamten nun zu kämpfen haben.....

Und ich frage mich, wie groß das Dunkelfeld ist. Ein anderes Problem: Wie findet man nun heraus, welche Anzeigen fake waren? Den Angaben der drei wird ja kaum zu trauen sein.

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  • Wenn ein Pflichtverteidiger keinen / geringen Aufwand bei Obdahlosen betreibt; jedoch bei der Mittel- oder Oberschicht erhöhen Aufwand, was unterscheidet ihn dann charakterlich von den 'Straftätern'?
  • Müsste dort nicht eine Zielvorgabe für den Pflichtverteidiger kommen?
  • @Bluey wie sehen eure Zielvorgaben in der VÜ aus? Müsst ihr Vorgänge schaffen oder einen bestimmten Anteil VÜ leisten?
  • Solche Ziele / Vorgaben kann man nämlich auch so formulieren, dass das mit den Behördenzielen konform ist (und die Polizisten nicht in solche Handlungen genötigt werden)
  • @PedroK, ich denke/ hoffe, dass alle Vorgänge der drei überprüft werden.
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Hallo, PedroK,

 

ausnahmsweise muss ich Blaulicht mal zustimmen, denn diese Schlussfolgerung

 

Da liegt eine Mitschuld bei dem Berliner Bundespolizeichef.

... und damit um eine Teil-Entschuldigung für das Verhalten Deiner Kollegen. Das ist falsch.

 

ist falsch.

 

Ohne diese Zielvorgabe wären die Beamten vermutlich nicht auf die Idee mit den falschen Strafanzeigen gekommen und somit kann man dem Vorgesetzten durchaus eine Mitschuld anlasten.

 

Deine Schlussfolgerung, dass durch diese Mitschuld eine Teil - Entschuldigung der Beamten vorliegen könnte, ist dagegen falsch, denn diese Zielvorgabe ist nur eine Begründung, keine Entschuldigung.

 

Würde man so argumentieren, wie Du, könnte jeder Einbrecher eine Teilentschuldigung einfordern, wenn er z. B. durch die Auslagen eines Juweliergeschäfts zum Einbruch verleitet worden wäre, und Du wirst mir wohl recht geben, dass so etwas völliger Unsinn wäre, oder?

 

Hallo, Wayko,

 

zu Deiner ironischen Bemerkung bzgl. des Einzelfalls:

 

Ja, es dürfte sich hier eindeutig um einen Einzelfall handeln, oder hast Du schon mehrere dieser Fälle mitbekommen oder kannst Du gar Belege dafür bringen?

 

Polizeibeamte sind nun mal Menschen und bei über 200.000 Polizeibeamten im Bundesgebiet bleibt es nun mal nicht aus, dass es ein paar schwarze Schafe unter diesen gibt.

 

Nenn mir doch mal eine Berufsgruppe, in der es kein Fehlverhalten und keine Straftaten gibt:

 

Ich bin mir sicher, dass Dir das nicht gelingt.

 

Es gibt nur eins, was wir alle machen können: Fälle wie diese müssen Einzelfälle bleiben, es muss eine lückenlose Aufklärung betrieben werden und die, die bewusst solche Straftaten begehen, gehören aus dem Polizeidienst entlassen (zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn hier der Erfolgsdruck so dar gestellt wird, als würde er nur Polbeamten bekannt sein. Ich darf wohl mit Fug und Recht behaupten, dass dieser auch in der freien Wirtschaft bekannt ist. Trotzdem bleibe ich dabei, kein Druck sollte geeignet sein, anderen kriminelle Dinger an zu hängen, dieses tun wohl nur äußerst üble Charaktere.

Wo wird das denn so dargestellt? Ich habe lediglich die Frage aufgeworfen, daß DIR ein solcher Druck vllt unbekannt ist. Und bekanntlich ist auch nicht Druck gleich Druck. Letztlich ist oder sind es alles, worüber wir da gerade diskutieren, nur reine Spekulationen. Mehr nicht.

 

Ich kenne durchaus honorige Charaktere, die bei deutlich weniger Anlaß/Druck etc. straffällig geworden sind.

 

Und ja, ich kenne den Aufwand, den Pflichtverteidiger in aller Regel - seltene Ausnahmen bestätigen diese - betreiben. Mich würde z. Bsp. mal interessieren, wieviele Obdachlose mit den Mühlen der Justiz - z.Bsp. Vorstrafen, etc. - jetzt aufgrund dieses Verhaltens der drei nicht an der VÜ teilnehmenden Polizeibeamten nun zu kämpfen haben.....

Harry, Du weißt selbst, daß sich Zeiten, Dinge uvm. im Laufe der Zeit ändern. Und es ist hinlänglich bekannt, daß Du schon vor vielen Jahren ausgewandert bist. Was also, bei allem Respekt, ist Deine Kenntnis diesbzgl. noch wert?
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  • @Bluey wie sehen eure Zielvorgaben in der VÜ aus? Müsst ihr Vorgänge schaffen oder einen bestimmten Anteil VÜ leisten?
Natürlich gibt es auch bei uns Zielvorgaben. Aber wir kommen nicht in die Hölle, wenn wir diese nicht erreichen. Zumal das eh von einigen vorab schwer kalkulierbaren Faktoren abhängt.
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Auch falsch.

Deine Meinung. Sie sei Dir unbenommen.

 

Wie wäre es denn, wenn Du Mr. Oberschlau das Gegenteil beweist? Du behauptest nur, ich läge falsch.

Du hast Dich hier zwar so treffend wie wahrscheinlich unbeabsichtigt charakterisiert, aber trotzdem nicht richtig gelesen. Aber ich helf' Dir nochmal: ich habe nichts behauptet, ich habe gefragt. Nämlich, wie das von Dir Behauptete abläuft. Darauf bist Du eine Antwort schuldig geblieben.

Und ansonsten: selbst wenn ich wollte: wie soll ich zu einer Nicht-Aussage das Gegenteil beweisen? Also bitte - Du wirst doch wohl in der Lage sein, uns zu erklären, in welcher Phase der Beanzeigung so ein Obdachloser einen Anwalt angeboten bzw. gestellt bekommt.

 

Wie nennt man denn ein Vorgehen, welches keinerlei rechtliche Konsequenzen hat? Welches nicht strafbar ist?

Da fiel mir spontan jegliches Handeln eines Polizisten ein, aber den Gedanken habe ich dann wieder verworfen. Deshalb: geschenkt. Wenn Du uns erzählen willst, daß das bewußte ignorieren und genau gegenteilige Handeln zur Anweisung eines Vorgesetzten bei der Polizei als legal im Sinne von folgenlos gilt - bitte sehr.

 

Konkrete Zielvorgaben sind keinesfalls eigenartig.

Lesen bitte, und dann nicht drumrumeiern. Ich sprach explizit von

solch eigenartigen Vorgaben, die eigentlich jeden wenigstens etwas nachdenklichen Menschen zumindest irritieren müßten

Du schwafelst dummes Zeug.

Getroffene Hunde bellen.

 

Du mußt das ja auch nicht nachvollziehen können.

Klasse. Mit der Begründung kannst Du Dir ohne Probleme eine Parallelwelt zurechtzimmern.

 

Vielleicht weißt Du auch gar nicht, wie es ist, wenn man einem entsprechenden (Erfolgs)Druck unterliegt.

Das ist ja interessant. Erklär mal bitte, wie dieser Druck zustande kommen soll. Wie wird der aufgebaut? Wer baut den auf? Wie wir Erfolg definiert und gemessen? Und was droht einem Polizisten, der diese 'Erfolge' nicht vorweisen kann?

 

Die betreffenden Kollegen sind nicht in der VÜ tätig. Folglich konnten sie in diesem Bereich auch nicht "punkten". Vllt hätten sie genauso Verkehrs-Owien geschrieben, wenn sie dazu die Möglichkeit gehabt hätten.

Soll das heißen, daß es Polizisten gibt, denen die Verfolgung von Verkehrs-OWIs verboten wurde?

 

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  • Wenn ein Pflichtverteidiger keinen / geringen Aufwand bei Obdahlosen betreibt; jedoch bei der Mittel- oder Oberschicht erhöhen Aufwand, was unterscheidet ihn dann charakterlich von den 'Straftätern'?
  • Müsste dort nicht eine Zielvorgabe für den Pflichtverteidiger.

Wer sagt, dass der Pflichtverteidiger sich nur bei Obdachlosen keine Mühe gibt? Die Mittel- und vor allem die Oberschicht wird einen Anwalt eigener Wahl beauftragen, die aufgrund erheblich besserer Bezahlung erheblich mehr motiviert sein werden.

 

Pflichtverteidiger zeigen auch Motivation - wenn der Prozess von den Medien begleitet wird und dementsprechend eine Reputation gewonnen werden kann. Nun darfst du, lieber 'Blaulicht' mal erraten, wie oft das denn wohl bei Prozessen, in denen ein Obdachloser wegen Diebstahls oder so angeklagt wird, der Fall sein wird..... Ganz zu schweigen, von den OWIen, die denen hier angehängt wurden, da gibt es eben keinen Rechtsbeistand.

 

Vielleicht solltest du auch noch erläutern, was du unter Zielvorgaben für Pflichtverteidiger verstehst, oder muss man diesen, deinen, Einwand nur als 'Blaulichterei' verstehen?

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Und ja, ich kenne den Aufwand, den Pflichtverteidiger in aller Regel - seltene Ausnahmen bestätigen diese - betreiben. Mich würde z. Bsp. mal interessieren, wieviele Obdachlose mit den Mühlen der Justiz - z.Bsp. Vorstrafen, etc. - jetzt aufgrund dieses Verhaltens der drei nicht an der VÜ teilnehmenden Polizeibeamten nun zu kämpfen haben.....

Harry, Du weißt selbst, daß sich Zeiten, Dinge uvm. im Laufe der Zeit ändern. Und es ist hinlänglich bekannt, daß Du schon vor vielen Jahren ausgewandert bist. Was also, bei allem Respekt, ist Deine Kenntnis diesbzgl. noch wert?

 

Mal abgesehen davon, dass es wohl etwas völlig anderes ist, "unter (oder wegen) Druck" straffällig zu werden, als hilflosen Menschen Straftaten an zu hängen (vielleicht solltest du mal über die Unterschiede sinnieren, 'Bluey'), finde ich es schon eigenartig, wenn du mir jetzt auch noch erklären möchtest, dass Anwälte, die zur Pflichtverteidigung bestellt werden, heute wesentlich motivierter und effektiver wären, als vor 17 Jahren.....

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  • Wenn ein Pflichtverteidiger keinen / geringen Aufwand bei Obdahlosen betreibt; jedoch bei der Mittel- oder Oberschicht erhöhen Aufwand, was unterscheidet ihn dann charakterlich von den 'Straftätern'?
  • Müsste dort nicht eine Zielvorgabe für den Pflichtverteidiger.

Wer sagt, dass der Pflichtverteidiger sich nur bei Obdachlosen keine Mühe gibt? Die Mittel- und vor allem die Oberschicht wird einen Anwalt eigener Wahl beauftragen, die aufgrund erheblich besserer Bezahlung erheblich mehr motiviert sein werden.

 

Pflichtverteidiger zeigen auch Motivation - wenn der Prozess von den Medien begleitet wird und dementsprechend eine Reputation gewonnen werden kann. Nun darfst du, lieber 'Blaulicht' mal erraten, wie oft das denn wohl bei Prozessen, in denen ein Obdachloser wegen Diebstahls oder so angeklagt wird, der Fall sein wird..... Ganz zu schweigen, von den OWIen, die denen hier angehängt wurden, da gibt es eben keinen Rechtsbeistand.

 

Vielleicht solltest du auch noch erläutern, was du unter Zielvorgaben für Pflichtverteidiger verstehst, oder muss man diesen, deinen, Einwand nur als 'Blaulichterei' verstehen?

 

Lol, da muss man erst mal einen Pflichtverteidiger bekommen.

 

Denn gibt es ja nur bei schwersten Straftaten und ich gehe davon aus, dass die Polizisten sicherlich den POfW keine solchen Straftaten vorgeworfen haben.

http://dejure.org/gesetze/StPO/141.html

http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html

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Hallo, Wayko,

 

zu Deiner ironischen Bemerkung bzgl. des Einzelfalls:

 

Ja, es dürfte sich hier eindeutig um einen Einzelfall handeln, oder hast Du schon mehrere dieser Fälle mitbekommen oder kannst Du gar Belege dafür bringen?

 

Polizeibeamte sind nun mal Menschen und bei über 200.000 Polizeibeamten im Bundesgebiet bleibt es nun mal nicht aus, dass es ein paar schwarze Schafe unter diesen gibt.

 

Nenn mir doch mal eine Berufsgruppe, in der es kein Fehlverhalten und keine Straftaten gibt:

 

Ich bin mir sicher, dass Dir das nicht gelingt.

 

Es gibt nur eins, was wir alle machen können: Fälle wie diese müssen Einzelfälle bleiben, es muss eine lückenlose Aufklärung betrieben werden und die, die bewusst solche Straftaten begehen, gehören aus dem Polizeidienst entlassen (zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Hallo Nachteule, nun, andere Berufsgruppen sind auch nicht dafür da, für "Recht und Gesetz" zu sorgen. Daher habe ich an Polizisten schon eine höhere Erwartungshaltung. Einen anderen Fall habe ich schon verlinkt, dort haben BuPos Drogen geschmuggelt.

 

Ich selbst habe auch schon einen Fall erlebt, wo die Aussage von 2 Polizisten nicht mal ansatzweise mit der Realität übereingestimmt haben. Ob es Vorsatz war oder nur eine überbordende Fantasie, kann ich nicht sagen. Gut, es ging nur um eine Owi, aber es hat mir damals deutlich gezeigt, daß man sich gegen solchen Sachen (fast) nicht wehren kann und den Polizisten doch gewisse kreative Freiheiten schafft.

 

Und genau aus diesem Grund stimme ich auch Deinem letzten Satz voll und ganz zu.

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Werden die Bewerber 'abgefüllt' und unter Drogen gesetzt, um das Agressionsverhalten zu ermitteln? Oder anders, auch wenn das komplett daneben war, so ist es auch nachvollziehbar (zumindest dann wenn man fair und offen alle Seiten betrachtet und nicht einseitig vorverurteilt)

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Muss man dazu abgefüllt und unter Drogen gesetzt werden? Ich meine, der Satz: "Ich bin GSG 9 Beamter, ich mach dich platt, du Pisser..." sagt doch schon einiges über den Bewerber aus. Und nun erzähle mir bitte nicht, man könnte solchem Denken nicht schon vorher auf die Spur kommen....

 

Übrigens wäre es vielleicht gar nicht verkehrt, wenn man Bewerber abfüllt und 'nen gepflegten Joint inhalieren lässt, dann kommt eventuell der wahre Charakter durch....

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...Übrigens wäre es vielleicht gar nicht verkehrt, wenn man Bewerber abfüllt und 'nen gepflegten Joint inhalieren lässt, dann kommt eventuell der wahre Charakter durch....

Wo darf ich mich bewerben?

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Ohne diese Zielvorgabe wären die Beamten vermutlich nicht auf die Idee mit den falschen Strafanzeigen gekommen und somit kann man dem Vorgesetzten durchaus eine Mitschuld anlasten.

 

Deine Schlussfolgerung, dass durch diese Mitschuld eine Teil - Entschuldigung der Beamten vorliegen könnte, ist dagegen falsch, denn diese Zielvorgabe ist nur eine Begründung, keine Entschuldigung.

Naja, hör (lies) Dir das Gejammer doch mal an:

Und bitte keine Bauernopfer

Da gibt es eine Bedeutungsüberschneidung mit "Sündenbock", und das läuft auf eine (Teil-)Entschuldigung hinaus.

 

Übrigens: Die Beamten haben sich offenbar richtig Gedanken gemacht, wie sie zu "Fahndungstreffern" kommen:

Besonders gerne suchten sich die drei Polizisten demnach gezielt betrunkene Bettler und notierten, dass die Männer zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht vernehmungsfähig gewesen seien. So ließen die kriminellen Polizisten die Anzeigen fast immer ins Leere laufen.

 

Auch Bußgeldbescheide wegen angeblich begangener Ordnungswidrigkeiten konnten den Obdachlosen mangels Adresse nicht zugestellt werden bis die vermeintlichen Täter automatisch zur Aufenthaltsortfeststellung ausgeschrieben wurden. Dann schleppten L., S. und G. ihre Opfer auf die Wache, nahmen ihre Personalien auf und konnten einen Fahndungstreffer vermerken.

(Berliner Kurier)

 

Ansonsten bin ich in diesem Fall Deiner Meinung: Die Jungs sollten gefeuert werden, wenn sich die Vorwürfe bestätigen.

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Einverstanden; aber die Vorgesetzten auch.

Warum? Zum einen haben die offenbar keine Straftaten verübt, um befördert zu werden, zum anderen:

Ziel sei gewesen, durch eine möglichst hohe Zahl von Strafanzeigen schnell befördert zu werden. Das Präsidium der Bundespolizei hält diese Begründung eigenen Angaben zufolge allerdings für eine Schutzbehauptung. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Aufgriffszahlen von Beamten und möglichen Beförderungen, hieß es.

 

Der Spiegel-Artikel stellt es anders dar: Die Täter sollen demnach durch eine Zielvorgabe der zuständigen Bundespolizeidirektion zu ihren Taten motiviert worden sein. Darin wurde die Zahl der Fahndungstreffer zu einem wichtigen Kriterium für gute Polizeiarbeit erklärt.

(SZ)

 

Wenn dem so ist, sehe ich noch nichts Verwerfliches daran. Dass "Fahnder" auch mal einen Treffer landen, ist IMO tatsächlich ein wichtiges Kriterium für die Qualität ihrer Arbeit.

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Einverstanden; aber die Vorgesetzten auch.

Warum? Zum einen haben die offenbar keine Straftaten verübt, um befördert zu werden...

 

Die Vorgesetzten haben sich über die Weisung ihrer Vorgesetzten hinweg gesetzt und damit ihren Berufsstand unglaubwürdig gemacht.

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@PedroK, 'kein Bauernopfer' meint nicht, dass die drei 'Cop' nicht bestraft werden sollen, sondern dass der Behördenleiter nicht durch deren Strafe seine 'Kopf aus der Schlinge' zieht. Du verteidigst die Zielvorgabe immernoch / bzw siehst sie als nicht so schlimm an, das zeigt, dass du es nicht verstanden ist. Das Problem bei der Vorgabe ist einen Fahndungstreffer zu bringen. Wie soll das gehen? Der Cop muss also zunächst Kontrollen durchführen. Dazu bedarf einer Rechtsgrundlage, schließlich greift der Staat in die Rechte der Bürger ein. Wie soll man aber, wenn keine polizeiliche Einsatzlage ist Kontrollen generieren? Es ist also schon mal zu befürchten, dass es zu einer Flut von Kontrollen kommt. Einige rechtmäßig, andere nicht mehr. Der Schritt Richtung Polizei-Kontroll-Staat. Und was passieren kann, wenn kein Treffer vorliegt haben die drei ja gezeigt. Das Übel ist diese Zielvorgabe! (und die drei 'Cops' natürlich auch). Man hätte das Grobziel anders formulieren müssen.

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Das Problem bei der Vorgabe ist einen Fahndungstreffer zu bringen. Wie soll das gehen?

Du bist angeblich Polizist, weißt aber nicht, was man (legal) so tun kann, um einen Fahndungstreffer zu erzielen? Ich bin beeindruckt!

 

Das Übel ist diese Zielvorgabe!

Quark. Das Übel ist die laxe Einstellungspraxis, die es zulässt, dass Menschen mit hoher krimineller Energie bzw. niedriger Intelligenz BuPos werden. (Siehe die beiden anderen verlinkten Fälle.)

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Deine Meinung. Sie sei Dir unbenommen.

Danke. Das ist ja mal was neues und durchaus positives. Umso trauriger hingegen ist Deine Einstellung, die hier deutlich wird. Aber geschenkt. Dich wird man aus Deiner merkwürdigen eigenen Welt eh nicht herausholen können.

 

Du wirst sicherlich verstehen, wenn ich Dein übliches Gesabbele nicht weiter kommentiere. Ansonsten:

 

Wenn Du uns erzählen willst, daß das bewußte ignorieren und genau gegenteilige Handeln zur Anweisung eines Vorgesetzten bei der Polizei als legal im Sinne von folgenlos gilt - bitte sehr.

Sollte das jetzt wieder mal eine - versteckte - Frage sein? Oder wohl doch eher eine gegenteilige Behauptung, für die Du eh nichts Substanzielles beisteuern kannst?

 

Lesen bitte, und dann nicht drumrumeiern. Ich sprach explizit von

solch eigenartigen Vorgaben, die eigentlich jeden wenigstens etwas nachdenklichen Menschen zumindest irritieren müßten

 

Den zweiten Teil habe ich bewußt ausgeblendet, da mal wieder nur dummes Gesabbele.

 

Getroffene Hunde bellen.

Ja klar. Wau wau. :lol:

 

Klasse. Mit der Begründung kannst Du Dir ohne Probleme eine Parallelwelt zurechtzimmern.

Jap. Ich mach's einfach mal so wie Du ständig. Ich baue mir meine persönliche kleine Welt. :D

 

Das ist ja interessant. Erklär mal bitte, wie dieser Druck zustande kommen soll. Wie wird der aufgebaut? Wer baut den auf? Wie wir Erfolg definiert und gemessen? Und was droht einem Polizisten, der diese 'Erfolge' nicht vorweisen kann?

Ok. Bislang ging ich davon aus, daß Du der arbeitenden Bevölkerung zuzuordnen bist. Entschuldige bitte, wenn ich mich in diesem Punkt geirrt habe und von falschen Voraussetzungen ausging. Nur befürchte ich nunmehr, daß ich Dir mangels eigener Erfahrungen oder eben entsprechender Kenntnisse hierbei nicht weiterhelfen kann. Du würdest es - wie schon vieles zuvor - nicht kapieren (wollen).

 

Soll das heißen, daß es Polizisten gibt, denen die Verfolgung von Verkehrs-OWIs verboten wurde?

Diese dumme Frage hätte ich selbst Dir nicht zugetraut. Paßt aber zum Rest Deines Postings und deinem sonstigen üblichen Verhalten.

 

 

P.S.: was auch immer Du erwiderst..... es prallt wie gewohnt an mir ab. Denn mit Leuten wie Dir kann man nicht diskutieren.

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@PedroK, da du kein Interesse bekundest diese Problematiken an der Zielvorgabe zu erkennen und neben Quark schreiben auch noch unhöflich bist, ist dieses Thema für mich MIT DIR durch.

Na, dann versuche ich es mal - ganz höflich: Hättest du bitte die Freundlichkeit zu erklären, was genau du mit dem Beitrag, den du vor dem hier zitierten Beitrag verfasst hast, ausdrücken wolltest?

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Na, dann versuche ich es mal - ganz höflich: Hättest du bitte die Freundlichkeit zu erklären, was genau du mit dem Beitrag, den du vor dem hier zitierten Beitrag verfasst hast, ausdrücken wolltest?

Obacht! Deine Bitte ist - wenn auch höflich formuliert - eine Art Zielvorgabe ...

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[....] - eine Art Zielvorgabe

Da fällt mir ein, dass ich 'Blaulicht' danach fragte, wie er sich denn eine Zielvorgabe für Pflichtverteidiger vorstelle. Darf ich auch diesbezüglich - ganz höflich - um eine Erläuterung bitten?

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Da fällt mir ein, dass ich 'Blaulicht' danach fragte, wie er sich denn eine Zielvorgabe für Pflichtverteidiger vorstelle. Darf ich auch diesbezüglich - ganz höflich - um eine Erläuterung bitten?

Dir ist hoffentlich klar, dass Du an den - nicht zu erwartenden - Antworten auf Deine Fragen eine Mitschuld trügest.

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