Blaulicht 204 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 @EribaerHarryB weiß genau was gemeint ist.es wäre gut, wenn die Farben genutzt würden - will heißen, wenn moderiert würde und nicht ein Moderator ständig "entgleist". Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 Hättest Du mal einen oder gar mehrere Links zu entsprechenden Urteilen?Nein. Ich habe es im Rahmen einer Fortbildung erfahren. Urteile bzw. Aktenzeichen wurden da nicht genannt. Das solltest Du mit Deinem Kollegen direkt ausmachen.Wüßte nicht warum. Deine Einlassungen ändern nichts an der (von Dir eingeräumten) Tatsache, daß Du nicht über entsprechende rechtliche Kenntnisse verfügst, um rechtliche Themen abschließend beurteilen zu können (mal abgesehen davon, daß rechtliche Kenntnisse dafür nicht entscheidend sind) - un dtrotzdem aktiv wirst.Offenkundig verfügst Du über noch weniger Rechtskenntnisse und wirst leider auch immer wieder aktiv. Na, da spiele ich doch gern ein wenig mir. Das von Dir zu lesen kommt schon fast einem Ritterschlag gleich.Jap. Soviel zum Thema "Dir ist auch wirklich nichts zu peinlich." Das weißt Du genauso wenig wie ich.Doch, das weiß ich. Wenn Du Dich im realen Leben genaus benimmst wie hier, dann würde ich mich ganz sicher erinnern. Sowas wie Dich hatte ich noch nicht. Du nimmst Dich zu wichtigHey, wie wär's, wenn Du Dir den Spruch mal an Deinen Spiegel tackerst? Mache ich.Man darf gespannt sein. Andersrum: Du hast nicht geschrieben, was Du zum Ausdruck bringen wolltest. Grammatik und Zeichensetzung in der deutschen Sprache, weißt Du.So kann man sich aus der eigenen Unfähigkeit natürlich auch herausreden. Vllt solltest Du so langsam aber sicher mal Dein Kindergartenniveau ablegen. Ach Bluey. Was soll diese Kinderei? Möchtest Du ein paar Deiner Beleidigungen zitiert bekommen, um dann zu erklären, was an der Frage nach Gedächtnisproblemen eine Beleidigung sein sollte?Möchtest Du es auf eine Zitatschlacht ankommen lassen? Du würdest sie verlieren. Du hast darauf geantwortet, incl. Zitat. Also mußt Du ihn gesehen haben. Das Du ihn nicht gelesen hast, konnte ich nihct ahnen.Ich habe ausschließlich auf das Zitat, welches hier im Forum stand, geantwortet. Mehr nicht. BTW: fragen, bevor man lospoltert. Keine Ahnung. Vielleicht sind da unterschiedliche Stellen beteiligt, vielleicht hat man einfach versucht, eine gesichtswahrende Erklärung für das Fehlverhalten der Polizisten vor Ort zu finden.Letzteres wohl kaum. Vielmehr scheint es mir eine politische Sache zu sein. Wo kein Fehlverhalten vorhanden ist, muß man auch keine Erklärungen finden. Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 @EribaerHarryB weiß genau was gemeint ist.es wäre gut, wenn die Farben genutzt würden - will heißen, wenn moderiert würde und nicht ein Moderator ständig "entgleist". @Blaulicht: Wenn Du über Kausalität i. S. v. Ursache und Wirkung nachdenkst, wirst Du feststellen, dass die Reaktionen, die Du erfährst, gerade durch Deine Aussagen resp. Dein Verhalten bedingt sind. Anders formuliert: wenn Du (hier im RF) tust, was Du bisher getan hast, bekommst Du das, was Du (bisher) immer bekommen hast. Und wenn Du etwas anderes (i. S. v. Reaktion) möchtest, dann tue etwas anderes. 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 (edited) Vielleicht kann das Folgende dazu dienen, der Diskussion eine sachlichere Richtung zu geben: Einer der Dreh- und Angelpunkte des Straftatbestandes Volksverletzung ist, ob Aussagen dazu angetan sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Doch das ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt und im Einzelfall schwer nachweisbar. Diese rechtliche Grauzone hat zum Beispiel auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz in ihrem Bericht vom Februar 2014 über die Verbreitung von Rassismus in Europa an der deutschen Rechtslage kritisiert. Der 130er ist ziemlich ungenau formuliert und erlaubt IMO - zumindest dem Laien - gar keine eindeutige Einschätzung, solange nicht unzweifelhaft ist, dass die Hetzerei in einer Weise geschieht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ich bin durchaus der Ansicht, dass die antijüdische Hetze, über die wir sprechen, Volksverhetzung darstellt, und ich hätte mich gefreut, wenn die Polizei zum Zeitpunkt der Demonstration zumindest den Verdacht bejaht hätte und eingeschritten wäre. Da §130 StGB aber so unpräzise formuliert ist, kann man IMO zumindest gelten lassen, dass sich die Polizeiführung in der Abwägung zwischen freier Meinungsäußerung und Volksverhetzung nicht sicher war. Quelle (vergessen): http://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/639/was-ist-volksverhetzung/ [mod] Ich hab's mal zusammengefügt. [/mod] Edited August 3, 2014 by Bluey 1 Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 Dankeschön. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 @HarryB Es reicht! Kann es sein, dass man Dich im Polizei-Jargon "renitenter Störer" nennen würde ? 1 Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 Vielleicht kann das Folgende dazu dienen, der Diskussion eine sachlichere Richtung zu geben: Einer der Dreh- und Angelpunkte des Straftatbestandes Volksverletzung ist, ob Aussagen dazu angetan sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Doch das ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt und im Einzelfall schwer nachweisbar. Diese rechtliche Grauzone hat zum Beispiel auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz in ihrem Bericht vom Februar 2014 über die Verbreitung von Rassismus in Europa an der deutschen Rechtslage kritisiert.Der 130er ist ziemlich ungenau formuliert und erlaubt IMO - zumindest dem Laien - gar keine eindeutige Einschätzung, solange nicht unzweifelhaft ist, dass die Hetzerei in einer Weise geschieht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Ich bin durchaus der Ansicht, dass die antijüdische Hetze, über die wir sprechen, Volksverhetzung darstellt, und ich hätte mich gefreut, wenn die Polizei zum Zeitpunkt der Demonstration zumindest den Verdacht bejaht hätte und eingeschritten wäre. Da §130 StGB aber so unpräzise formuliert ist, kann man IMO zumindest gelten lassen, dass sich die Polizeiführung in der Abwägung zwischen freier Meinungsäußerung und Volksverhetzung nicht sicher war. Quelle (vergessen): http://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/639/was-ist-volksverhetzung/ Machen wir mal ein Gedankenspiel.Brüllt eine Horde Migranten Scheißdeusche oder Drecksdeutsche ist das keine Volksverhetzung, nicht mal Beleidigend. Dazu gibt es glaube Ich sogar UrteileBrüllt dieselbe Horde Drecksjuden, alle Juden müssen sterben, vernichtet Israel ist es offensichtlich auch keine Volksverhetzung.Aber sagen Deutsche Drecksmoslems oder Scheißjuden fängt der Justiz- und Empörungsapperat an zu rotieren. Irgenwas läuft dabei gewaltig falsch. Sorry aber die ganzen Horden fanatischer Muslime die aktuell gegen Israel hetzen gehören vor Gericht und zumindest die Anführer und Aufwiegler raus aus Deutschland. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 Empörungsapperat Sag mal, freust Du Dich schon auf die Einschulung? ... raus aus Deutschland. Wem nützt das? Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 Ich habe es im Rahmen einer Fortbildung erfahren. Urteile bzw. Aktenzeichen wurden da nicht genannt.Das ist schlecht. Da es zumindest noch vor rund einem Jahr Polizeikessel gegeben hat, müßten die Urteile ja ziemlich aktuell sein. Das aber keiner nachfragt, mit welcher Begründung euch dieses Mittel mal eben aus der Hand genommen wird - erstaunlich. Da drängt sich mir dann doch der Verdacht auf, die Aussage Ist verboten! ist etwas sehr verallgemeinert. Letzteres wohl kaum.Ah ja. Wenn Du das sagst. Wo kein Fehlverhalten vorhanden ist, muß man auch keine Erklärungen finden.Wohl wahr. Deshalb wird ja jetzt auch nach Erklärungen gesucht. (...)Falsches Fenster. PI liegt auf dem anderen Tab. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 3, 2014 Report Share Posted August 3, 2014 Das aber keiner nachfragt, mit welcher Begründung euch dieses Mittel mal eben aus der Hand genommen wird - erstaunlich.Es wurde nachgefragt und die Begründung habe ich hier quasi auch schon mitgegeben. Deutlicher werde ich in dieser Sache allerdings nicht. Du mußt es eigentlich nur lesen..... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 @HarryB Es reicht! Das entscheide einzig und allein ich, im Bedarfsfall unter Beachtung der Hinweise meiner Modkollegen! Du darfsat dich gerne weiter bei Mutti, dem Chef, oder den Moderatoren des Forums ausheulen. es wäre gut, wenn die Farben genutzt würden - will heißen, wenn moderiert würde und nicht ein Moderator ständig "entgleist". Du solltest eher froh sein, dass ich in deinem Falle sehr, sehr zurueckhaltend moderiere, anderenfalls naemlcih schon laengst effektive Handlungen angesichts der ganzen Anmassungen, die du hier erlaubst, vonnoeten gewesen waeren! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Es wurde nachgefragt und die Begründung habe ich hier quasi auch schon mitgegeben. Deutlicher werde ich in dieser Sache allerdings nicht. Du mußt es eigentlich nur lesen..... Ich habe nun mal ein wenig im Inet gesucht und keinen einzigen Hinweis gefunden, dass der Polizeikessel verboten waere, wohl aber, dass so mancher Polizeikessel im Nachhinein als rechtswidrig erklaert wurde. Kann es sein, dass du da etwas durcheinander bringst? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Es wurde nachgefragt und die Begründung habe ich hier quasi auch schon mitgegeben. Deutlicher werde ich in dieser Sache allerdings nicht. Du mußt es eigentlich nur lesen.....Ich habe nun mal ein wenig im Inet gesucht und keinen einzigen Hinweis gefunden, dass der Polizeikessel verboten waere, wohl aber, dass so mancher Polizeikessel im Nachhinein als rechtswidrig erklaert wurde. Kann es sein, dass du da etwas durcheinander bringst? In einem anderen Thema hatte ich schon was bezüglich Rechtmäßigkeit geschrieben; da ging es um die Punkte der formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsanforderungen. In der Prüfung des Gewahrsams - was ein Polizeikessel - nun mal ist werden in der Rechtmäßigkeitsprüfung viele Punkte geprüft, einer ist z.B. auch die Rechtsprechung. Bzw durch die von die angesprochenen Urteile gibt es bestimmte "Dinge" die bei so einem Polizeikessel beachtet sein müssen, dass er rechtmäßig ist.Der Polizeikessel ist nicht per se verboten; jedoch sind die Rechtmäßigkeitsanforderungen hoch und steigen stark an über Dauer und Anzahl der betroffenen Personen. Bluey schrieb zum Anfang der Diskussion, dass ein pauschales Einkesseln einer Menschenmenge nicht zulässig sei. Damit hat er Recht. Im Fortlauf der Diskussion jedoch wurde daraus, dass ein Polizeikessel grds nicht zulässig sei. Das ist nicht so. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 [....] Der Polizeikessel ist nicht per se verboten; jedoch sind die Rechtmäßigkeitsanforderungen hoch und steigen stark an über Dauer und Anzahl der betroffenen Personen. Vielen Dank fuer deinen belehrenden Vortrag, aber ich denke, dass das einem jeden, der hier an der Diskussion teil nimmt, klar ist. Es ging, so ich nicht irre, explizit darum, ob der Polizeikessel nun noch angewendet werden kann/darf, oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Ja er kann / darf angewendet werden.Jedoch nicht pauschal, sondern er unterliegt hohen Anforderungen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Ich habe nun mal ein wenig im Inet gesucht und keinen einzigen Hinweis gefunden, dass der Polizeikessel verboten waere, wohl aber, dass so mancher Polizeikessel im Nachhinein als rechtswidrig erklaert wurde. Kann es sein, dass du da etwas durcheinander bringst?Blaulicht hat es treffend dargestellt. Es ist zum Schluß leider etwas verwässert. Meine von ihm zitierte Aussage, daß "ein pauschales Einkesseln einer Menschenmenge nicht zulässig sei", ist korrekt. Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, daß ein Polizeikessel allgemein verboten sei. Aber nur mal eben eine Menschenmenge einkesseln mit weiteren Folgemaßnahmen, weil aus dieser Menge ein paar Leute z.B. was gerufen haben, ist so nicht zulässig. Das sind insbes. die Fälle, die im Anschluß als rechtswidrig erklärt wurden. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 So hatte ich dich verstanden. So ist es auch richtig. Wir wissen das. Und es sollte jetzt auch so dargestellt sein, dass die User hier es verstanden haben könnten. Ich denke kaum, dass im Bezug im den Gaza-Israel-Konflikt ein Auflösen einer Demonstration und Massengewahrsam zulässig ist, weil "Jude, feiges Schwein" gerufen wurde. Auch sehe ich keine Verhetzung. Volk: Ja. Hetzen: nein. Also ich sehe keinen 130er. Forderungen, wenn Schmährufe erfolgen, nach staatlicher Repression mögen dem Empfinden nach PC gerecht werden - die Polizei jedoch lässt sich davon wenig beeindrucken. PC (politischer Wille) findet sich zwar auch in der Beurteilung der Lage wieder, jedoch ein Punkt unter vielen. Ich empfehle dringend Bluey und mir zu zuhören. Mit diesem Geschäft kennen wir uns aus. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Ich empfehle dringend Bluey und mir zu zuhören. Dir wird IMO gern zugehört, weil der Unterhaltungswert nicht zu unterschätzen ist - besonders wenn Du Unsinn über qualifizierte Platzverweise unqualifiziert verbreitest und Dich so disqualifzierst bzw. Dich als ahnungsloser Rechthaber qualifizierst. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Och, dass du es nicht verstanden hast stört mich weniger. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Auch sehe ich keine Verhetzung.Das wundert mich nicht im allergeringsten. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 (...)Dieses Geschwalle ist ja nicht zum aushalten. Zum Thema: werde doch mal konkret: wie sieht Deiner Meinung nach Volksverhetzung aus? Wodurch wäre der Tatbestand erfüllt? Und höre bitte endlich auf, die genannten Hetzparolen als Schmährufe zu verniedlichen. Fehlen Dir wirklich sämtliche Geschichtskenntnisse? Hast Du tatsächlich keine Ahnung, daß es sowas in unserem Land schon mal gegeben hat und was das Ergebnis war? Hast Du eigentlich mal mit einem Juden über dieses Thema gesprochen? Hast Du mal darüber nachgedacht, warum Synagogen immer noch bzw. schon wieder besonders geschützt werden müssen? Warum Menschen sich in unserem Land nicht trauen, sich zu ihrem Glauben zu bekennen? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Der Ruf "Juden, feige Schweine" galt in dem Zusammenhang (Demo anl. Gaza-Israel-Krieg) als Kritik an den Angriffen und den Verletzen / Getöteten Zivilisten. Da der Konflikt (auch) ein Religionskonflikt ist, werden die Israeli als Juden bezeichnet. Eine Erklärung zum 130er Tatbestand bietet Wikipedia. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Der Ruf "Juden, feige Schweine" galt in dem Zusammenhang (Demo anl. Gaza-Israel-Krieg) als Kritik an den Angriffen und den Verletzen / Getöteten Zivilisten. Dummes Zeug - wie man es von Dir kennt. Da der Konflikt (auch) ein Religionskonflikt ist, werden die Israeli als Juden bezeichnet. Auch falsch. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted August 4, 2014 Report Share Posted August 4, 2014 Da der Konflikt (auch) ein Religionskonflikt ist, werden die Israeli als Juden bezeichnet.Und ich frag' extra noch ob Dir der Unterschied geläufig ist... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Der Ruf "Juden, feige Schweine" galt in dem Zusammenhang (Demo anl. Gaza-Israel-Krieg) als Kritik an den Angriffen und den Verletzen / Getöteten Zivilisten. Da der Konflikt (auch) ein Religionskonflikt ist, werden die Israeli als Juden bezeichnet. Eine Erklärung zum 130er Tatbestand bietet Wikipedia. Warum eigentlich petzt du immer in derart weinerlicher Weise bei den Moderatoren, wenn man deine Beitraege als Dummschwaetzerei bezeichnet, wo du doch selbst immer wieder den Nachweis fuehrst, dass dem so ist? Hast du mal einen der Rufenden befragt, oder woher weisst du das so genau? Hast du dir die Tatbestandserlaeuterung des Paragraphen 130 StGB bei Wikipedia mal durch gelesen - ersatzweise kannst du das auch in einem meiner voran gegangenen Beitraege tun, in einem habe ich (extra fuer die Dummerchen unter uns) den wesentlichen Teil auch noch textlich hervor gehoben - und verstanden, oder reicht dein Intellekt dazu nicht aus? Hast du dich schon mit der Frage, die ich zu diesem Thema an dich gerichtet - und mehrfach wiederholt - habe, beschaeftigt, oder reicht es dazu intellektuell auch nicht bei dir aus? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Ich habe nun mal ein wenig im Inet gesucht und keinen einzigen Hinweis gefunden, dass der Polizeikessel verboten waere, wohl aber, dass so mancher Polizeikessel im Nachhinein als rechtswidrig erklaert wurde. Kann es sein, dass du da etwas durcheinander bringst?Blaulicht hat es treffend dargestellt. Es ist zum Schluß leider etwas verwässert. Naja, man koennte auch meinen, es sei in die Isar, die zur Zeit Hochwasser fuehrt, gefallen..... Meine von ihm zitierte Aussage, daß "ein pauschales Einkesseln einer Menschenmenge nicht zulässig sei", ist korrekt. Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, daß ein Polizeikessel allgemein verboten sei.OK, dann habe ich das wohl missverstanden, sorry. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 @Blaulicht hat recht. Im Zusammenhang mit Pro-Gaza Demos keine Beleidigung der Juden, weil der Staat Israel der sich als jüdischer Staat versteht, gemeint ist. Mal das Hirn einschalten statt aus dem Bauch heraus argumentieren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Nun ja, dann mal eine kurze Sammlung derer, die da voellig hirnlos aus dem Bauch heraus argumentieren (laut 'hartmut'): Da waere dieser hier Hier wird berichtet, die StA sieht das nur als Beleidigung Der Zentralrat der Juden sieht das - erwartungsgemaess - natuerlich ganz anders Hier wiederum eine ziemlich deutliche Meinung Man beachte die Aussagen diverser Aussenminister (D'land, Frankreich, Italien) Auch hier eine ziemlich deutliche Ansage Summasumarum sagt mir das, dass hier gar nicht so sehr aus dem Bauch heraus argumentiert wird, 'hartmut'. Eine Anti-Israel-Demonstration ist das eine, Israel jedoch mit den Juden allgemein gleich zu setzen und diese verallgemeinernd zu verunglimpfen, ist das Andere. Ich meine hier wird zu sehr verharmlost, anstatt sich eindeutig dagegen auszusprechen. Insbesondere von Vertretern des Staates wuerde ich mir doch eine deutlichere Distanzierung wuenschen. Das Verbot dieser - wie unser petzender Oberlehrer es so verharmlosend nennt - "Schmaehrufe" kommt zu Recht, wenn auch recht spaet....... Die Frage, die sich mir stellt: Wie wuerde er denn jetzt reagieren, wenn jemand so herum bloekt? Uebrigens, meine volle und ungeteilte Zustimmung findet dieser Hinweis aus dem ersten Link: Was sich jedoch seit gut einer Woche auf deutschen Straßen abspielt, hat mit Kritik nichts mehr zu tun. Es ist blanker Judenhass, der sich bei so genannten „Pro-Gaza-Demonstrationen“ entlädt. Just my 2 cents, generated with the brain running in full mode........ 2 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Du solltest deine Sammlung selber mal lesen, besonders wo es um § 130 StGB geht. Und wie tief muss einer sinken das er schon PI verlinkt? Vergiss es einfach, bin aus der Diskussion draußen. MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Und wie tief muss einer sinken das er schon PI verlinkt? Das tut mir aber leid, 'hartmut' dass ich so tief gesunken bin in deiner hoch geschaetzten Ansicht. Ich habe bewusst PI mit verlinkt, erstens, weil sie unter den ersten Google Treffern auftauchen und zweitens, um ein einigermassen allgemeines Bild zu zeichnen. Vergiss es einfach, bin aus der Diskussion draußen. Ich meine, du warst noch gar nicht drinnen..... Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Warum eigentlich petzt du immer in derart weinerlicher Weise bei den Moderatoren, wenn man deine Beitraege als Dummschwaetzerei bezeichnet, wo du doch selbst immer wieder den Nachweis fuehrst, dass dem so ist? Gute Güte! Im Zusammenhang mit Pro-Gaza Demos keine Beleidigung der Juden, weil der Staat Israel der sich als jüdischer Staat versteht, gemeint ist. Komisch. Und was haben jüdische Passanten dann damit zu tun, wenn doch "nur" Israel gemeint ist? In Berlin wurde bei einer Pro-Palästina-Demonstration am Samstag ein Passant judenfeindlich beschimpft. Der Mann sei zufällig an dem Zug vorbeigekommen, sagte ein Sprecher der Polizei am Sonntag. Als die Demonstranten ihn als Juden erkannten, hätten sie antisemitische Sprüche gerufen. Einen körperlichen Angriff hätten Ordner und Polizisten verhindert.(tagesschau.de) Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Noch etwas zu der Frage, was denn nun Volksverhetzung sei, hier ein Urteil des OLG Frankfurt. Es ging darum, dass jemand Ausländer als Sozialparasiten bezeichnet hatte. Das Gericht erkannte, dass dadurch der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sei. Zu den Parasiten: In der Verwendung des Begriffs Parasiten liegt jedoch nicht nur eine bildhaft beschreibende Kritik in volkssprachlicher Form. Vielmehr haftet diesem Begriff nach dem objektiven Sinngehalt in der betreffenden Situation ein deutlich erkennbares erhebliches Unwerturteil an. Ein Parasit ist gerade kein menschliches Wesen, sondern ein tierischer oder pflanzlicher Schädling. Dem steht nicht entgegen, dass im Tier- oder Pflanzenreich durchaus für beide Teile nützliche Symbiosen existieren; der Angeklagte hat ersichtlich keine wissenschaftlich korrekte Parallele ziehen wollen, sondern eine seiner Ansicht entsprechende deutlich negative Bezeichnung verwendet. Das kann man zum Thema "Schweine" IMO auch sagen. Zur Störung des öffentlichen Friedens: Die Äußerung des Angeklagten ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Denn es liegen berechtigte Gründe für die Annahme vor, die Tat würde das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern oder potentielle Täter durch Schaffung eines psychischen Klimas, in dem Gewalttaten gegen diese Bevölkerungsgruppe begangen werden könnten, zu Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen diese Bevölkerungsgruppe aufhetzen. Der öffentliche Friede braucht hierbei noch nicht gestört oder nur konkret gefährdet zu sein. Es genügt, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern oder das psychische Klima aufzuhetzen (vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; BayObLG, a.a.O.; Tröndle/Fischer, a.a.O., § 130, Rn. 2). Das kann man im hier diskutierten Fall wohl auch bejahen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Interessant @PedroK bejaht @Staatsanwaltschaft Berlin verneint. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Mich würde interessieren, ob es neuere OLG / BGH Rechtsprechung zu 130 StGB gibt, als die verlinkte. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Nicht labern. Suchen. Das schaffst Du. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Der Ruf "Juden, feige Schweine" galt in dem Zusammenhang (Demo anl. Gaza-Israel-Krieg) als Kritik an den Angriffen und den Verletzen / Getöteten Zivilisten.Sagt wer? Da der Konflikt (auch) ein Religionskonflikt ist, werden die Israeli als Juden bezeichnet.Ach so. Das hast Du bitte wo gelesen? Eine Erklärung zum 130er Tatbestand bietet Wikipedia.Da fragt man Dich mal was nach Polizeiarbeit und -wissen, und Du verweist einen auf Wikipedia - von Dir lernen heißt also nichts anderes als Wikipedia lesen? Mal ganz abgesehen davon war meine Frage doch eigentlich eindeutig, aber ich mach es für Dich mal besser sichtbar:werde doch mal konkret: wie sieht Deiner Meinung nach Volksverhetzung aus? Wodurch wäre der Tatbestand erfüllt?Also bitte - oder dürfen wir davon ausgehen, daß Du keine Ahnung hst? Außerdem hast Du was übersehen:Hast Du eigentlich mal mit einem Juden über dieses Thema gesprochen? Hast Du mal darüber nachgedacht, warum Synagogen immer noch bzw. schon wieder besonders geschützt werden müssen? Warum Menschen sich in unserem Land nicht trauen, sich zu ihrem Glauben zu bekennen?Oder dürfen wir von nein ausgehen? Im Zusammenhang mit Pro-Gaza Demos keine Beleidigung der Juden, weil der Staat Israel der sich als jüdischer Staat versteht, gemeint ist.Sagt wer? Vergiss es einfach, bin aus der Diskussion draußen.Du warst nie drin. (Ich sehe gerade: HarryB war schneller) Übrigens: einer der B's hatte doch darauf hingewiesen, man hätte die volksverhetzenden Äußerungen nicht einzelnen Personen zuordnen und deshalb nicht einschreiten können (sinngemäß erinnert). Tja. Ist wirklich schwierig, wenn die einen so direkt anbrüllen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Ähm.... hier wurden Links reingestellt...da sagt die StA Berlin, dass sie keine Volksverhetzung sieht.. sollte nicht dessen Ansicht relevant sein? Weil es in Berlin war (zuständig) und weil ein Staatsanwalt vermutlich etwas Jura studiert hat Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Ähm.... hier wurden Links reingestellt...da sagt die StA Berlin, dass sie keine Volksverhetzung sieht.. sollte nicht dessen Ansicht relevant sein? Weil es in Berlin war (zuständig) und weil ein Staatsanwalt vermutlich etwas Jura studiert hatDu hast natürllich recht, schließlich hast Du ja auch etwas mit Jura studiert. Und ja, man kann ganz deutlich erkennen, wie der eine Polizist diese Info vom Staatsanwalt in den Ohrhörer übermittelt bekommt. Nachdem wir das geklärt hätten: kommen noch Antworten von Dir? Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 5, 2014 Report Share Posted August 5, 2014 Nachdem wir das geklärt hätten: kommen noch Antworten von Dir? Vergiss es. Wahrscheinlich ist der Gute mit Petzen ausgelastet. Du hast bestimmt irgendwas Böses geschrieben, das es zu be-melden gilt. Herzliche Grüße, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 [....]@Staatsanwaltschaft Berlin verneint. Endgueltig? Woher weisst du das? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Ähm.... hier wurden Links reingestellt...da sagt die StA Berlin, dass sie keine Volksverhetzung sieht.. ...aber noch ueberprueft. Ist dir das Ergebnis der Ueberpruefung bekannt? Vielleicht versucht man ja gerade das von 'PedroK' verlinkte Urteil bezgl. der Parasiten geistig zu verarbeiten..... ...sollte nicht dessen Ansicht relevant sein? Weil es in Berlin war (zuständig) und weil ein Staatsanwalt vermutlich etwas Jura studiert hat Wir wissen nicht genau, wer das gesagt hat, in den Presseberichten steht "...die Staatsanwaltschaft.....". Da gehoeren wohl alle Mitarbeiter dazu. Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Ähm.... hier wurden Links reingestellt...da sagt die StA Berlin, dass sie keine Volksverhetzung sieht.. sollte nicht dessen Ansicht relevant sein? Weil es in Berlin war (zuständig) und weil ein Staatsanwalt vermutlich etwas Jura studiert hatWas ein Staatsanwalt bejaht hat ungefähr das gleiche Gewicht wie das was ein Rechtsanwalt bejaht. Beide sind nur diejenigen, die die Interessen ihrer Mandanten vertreten und nicht zwingend ihre eigene Rechtsauffassung darlegen oder am Ende gar unabhängig sind. Ob etwas tatsächlich einen Tatbestand erfüllt entscheidet ein Richter und nicht ein Bescherdeführer - egal ob der den Staat vertritt oder jemand anderes. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 6, 2014 Author Report Share Posted August 6, 2014 Das ist falsch, die StA ist nicht parteiisch und muss belastende aber auch entlastende Beweise ermittelt. @BlaulichtKein Staatsanwalt hat Jura studiert, sondern Rechtswissenschaft. Jura ist eben doch etwas anderes. 1 Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Mal das Hirn einschalten statt aus dem Bauch heraus argumentieren.Es ist schon interessant, zu erforschen, wieviele Menschen das so voellig hirnlos aus dem Bauch heraus argumentieren...... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Kein Staatsanwalt hat Jura studiert, sondern Rechtswissenschaft. Jura ist eben doch etwas anderes. Magst du mir den Unterschied kurz erläutern? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Kein Staatsanwalt hat Jura studiert, sondern Rechtswissenschaft. Jura ist eben doch etwas anderes. Magst du mir den Unterschied kurz erläutern? Magst du nicht erst mal alle Fragen, die an dich gerichtet sind, beantworten? Es laesst sich naemlich leichter mittels Suchmaschine ermitteln, ob und welchen Unterschied es da geben mag, als die an dich gerichteten Fragen beantwortet zu bekommen. Diese kann man naemlich nicht per Suchmaschine beantworten, das muesstest du schon selbst machen...... Da ich gerne helfe (auch wenn ich immer wieder verpetzt werde), hier ein kleiner Hinweis zum Nachlesen. Damit bist du schneller, brauchst nicht langwierig selbst suchen und kannst sogleich die Beantwortung der an dich gerichteten Fragen angehen. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 ... und kannst sogleich die Beantwortung der an dich gerichteten Fragen angehen. Du wirst keine - qualifizierten - Antworten bekommen. Meiner Ansicht nach lässt sich Folgendes festhalten: - nach Einschätzung der StA handelt es sich nicht um Volksverhetzung. Man prüft aber noch. - die Einschätzung der StA ist eine Einschätzung. Mehr nicht. - es gibt Urteile, die bei ähnlichen Taten Volksverhetzung bejaht haben (Parasit / feiges Schwein). - die Hetzparolen sind mittlerweile per Auflage der für Versammlungen zuständigen Behörde verboten. - die Behauptung, es sei den Demonstranten lediglich um den Staat Israel gegangen, ist IMO durch Angriffe der Demonstanten auf jüdische Passanten widerlegt. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
PedroK 671 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Obwohl schon etwas älter hatten wir den IMO noch nicht. Es gibt zweifellos Polizisten mit Hirn: Ein hochrangiger Berliner Polizeibeamter fordert ein schärferes Durchgreifen bei antisemitischen Parolen auf arabischen Demonstrationen. "Die Polizei muss einschreiten", sagte der Leiter der Polizeidirektion 6, Michael Knape, am Dienstag dem Tagesspiegel. Die Parole "Jude, Jude, feiges Schwein" sei "hart an der Grenze zur Volksverhetzung", sagte Knape. Dass die Polizei in den vergangenen Tagen diese Parole toleriert habe, sei falsch, sagte Knape weiter. Derartige Parolen gefährdeten die öffentliche Sicherheit, sagte der Beamte, dabei sei es egal, ob sie als Volksverhetzung oder nur als Beleidigung eingestuft seien. Denn Juden und Israelis bekämen Angst, wenn derartige Parolen offen skandiert werden. Da die öffentliche Sicherheit zentrales Schutzgut des Versammlungsrechts sei, so Knape, habe die Polizei die Pflicht, einzugreifen. (Quelle) Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Obwohl schon etwas älter hatten wir den IMO noch nicht. Es gibt zweifellos Polizisten mit Hirn:So intelligent ist es nicht eine andere Ansicht wie die Staatsanwaltschaft zu haben. Kann böse ins Auge gehen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted August 6, 2014 Report Share Posted August 6, 2014 Auf der anderen Seite steht die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht Quote Link to post Share on other sites
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