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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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Das BVerfG ist extra nicht technisch gesichert. Das macht den Schutzauftrag für die Bundespolizei nicht unbedingt leichter - hat aber Symbolcharakter.

 

@Blaulicht: Ganz allgemein, wenn der ungehinderte Zugang zum BVerG "Symbolcharakter" hat, ist besondere Umschicht der Polizei gefordert.

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Richtig. Macht die Bundespolizei auch. Jedoch darf die Bundespolizei im Rahmen ihrer Aufgaben (hier Schutz des BVerfG) Personen befragen und kontrollieren. Ob das Befragen hier rechtmäßig war kann man ohne Aussage des Bundespolizisten nicht sagen - außerdem obliegt die Prüfung immer noch dem Gericht.

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Denk mal.

Wäre schön, wenn Du genau das tätest.

 

Ich weiß, dass ich nicht so reagiere.

Das dürfte in allererster Linie daran liegen, daß Du nicht bzw. nicht unbeaufsichtigt in eine derartige Situation kommst

 

Aber ergänzend muss man sagen. dass die Reaktion des Anwalts auch völlig daneben war.

Hättest Du dafür eine rechtssichere Begründung? Nein? Dann hör' endlich auf, immer wieder den gleichen Dummfug zu behaupten.

 

Selbst wenn Biber es nicht einsehen mag

Lesen kannst Du also auch nicht. Und das

gehört es eben zur Aufgabe der (Bundes)Polizei die Sicherheit am Verfassungsgericht zu gewährleisten und wie ich bereits schrieb, unterscheidet sich das Verfassunggericht sicherheitsbaulich von anderen Verfassungsorganen / Gerichten die besonders geschützt werden.

kann außen vor bleiben, weil es - selbst wenn es so wäre - nichts, aber auch gar nichts am Verhalten des Bundespolizisten rechtfertigen würde, wie HarryB schon völlig richtig bemerkt hat.

 

Möglicherweise geht es den Bundespolizisten schon etwas an, was dort eingeworfen wurde (Stichwort Sicherheit)

Da Du nicht mal ansatzweise eine Idee hast, wie Du versuchen könntest, Deine Meinung rechtssicher zu begründen: nein.

 

jedoch kann man, wenn die Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben eine Frage stellt, "normal" antworten.

Der Bürger hat rechtlich korrekt und völlig angemessen geantwortet.

 

Antwortet man so wie der Herr es tat, trägt man zur Eskalation bei

Ah ja. Der Büregr ist also selber schuld, wenn der ihn dumm von der Seite anquatschende Vertreter der Staatsmacht mit der Antwort des Bürgers nicht zufrieden ist. Sag an: was rauchst Du gerade?

 

Fraglich ob die Ausweiskontrolle gerechtfertigt ist

Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit könnte welche sein?

 

Unfraglich darf man nicht weggehen, wenn man Adressat einer Ausweiskontrolle ist

Rechtsgrundlage?

 

Und dann lässt er es auf körperliche Gewalt ankommen?

Die ging von dem Bundespolizisten aus - hast Du das schon wieder vergessen?

 

Der Anwalt hat sich falsch verhalten.

Das stimmt nur, wenn man der Meinung ist, seine erste Reaktion (also das reagieren auf das Herbeiwinken des Bundespolizisten) sei falsch gewesen.

 

Was mich nun vermuten lässt, dass er an Konflikten nicht unbedingt "unschuldig" ist. Mag er sich in seiner Opferrolle wohlfühlen und gerne aus seiner Opferrolle polizeilicher Willkür den Kampf gegen Rassismus aufnehmen?

Meine Fresse, bist Du zum kotzen.

 

Pro Asyl hat schon recht: Rassismus führt zu Wahrnehmungsstörungen und verursacht Inkompetenz.

 

 

Macht die Bundespolizei auch.

Genau das wird der Anwalt sicher bestätigen.

 

Jedoch darf die Bundespolizei im Rahmen ihrer Aufgaben (hier Schutz des BVerfG) Personen befragen und kontrollieren.

Rchtsgrundlage allgemein? Rechtsgrundlage für den konkreten Fall 'Briefeinwerfer'?

 

Ob das Befragen hier rechtmäßig war kann man ohne Aussage des Bundespolizisten nicht sagen

Doch, kann man.

 

 

Du hast nach wie vor nichts substantielles vorgebracht. Mit ein wenig Mühe wirst Du erkennen, daß Deine Kollegen hier im RF genauso wie im RL keinen Versuch machen, das Fehlverhalten des betreffend Polizisten zu verteidigen, geschweige es zu erklären. Aber die haben natürlich alle keine Ahnung - alles Geisterfahrer, die mir da entgegenkommen...

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Ich habe ja schon einige Gerichte aufgesucht. Dabei findet man eigentlich alle Varianten, also Gerichte ohne Detektor, welche mit temporären Detektor und welche wo diese ständig vorhanden sind.

Dabei gibt es auch keine Unterschiede zwischen den einzelnen Gerichten oder in welcher Stufe das Gericht angesiedelt ist.

 

RA werden in der Regel nach dem Zeigen des Ausweises der Rechtsanwaltskammer so durchgelassen oder daneben vorbeigeschleuchst.

Mich selber haben sie noch nie kontrolliert, obwohl die Geräte scharf geschaltet waren und es eindeutig gepiept und rot geleuchtet hat.

Man sagt dann einfach was man will und gut ist. Und nein, ich war nicht immer nur im Anzug unterwegs, sondern auch in Freizeitkleidung.

 

Vor zehn Jahren war dies aber noch wesentlich entspannter und es gab so gut wie keine Detektoren.

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@Gast, siehst du. Bei dem BVerfG handelt es sich jedoch nicht um ein klassisches Gericht, sondern um ein Verfassungsorgan, welches Rund um die Uhr von der Polizei geschützt wird. Jedoch gibt es keine Zäune, Mauern, Stacheldraht oder ähnliches. Trotzdem obliegt der Schutz, mit Kontrollbefugnissen, der Bundespolizei.

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Trotzdem obliegt der Schutz, mit Kontrollbefugnissen, der Bundespolizei.

Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Deine Behauptung zutrifft - wie wir ja aus zahllosen Beiträgen wissen, bist Du zu Belegen nicht in der Lage. Mit dem hier diskutierten Fall hat das von Dir behauptete allerdings sowieso nichts zu tun.

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Hallo, Blaulicht,

  1. Möglicherweise geht es den Bundespolizisten schon etwas an, was dort eingeworfen wurde (Stichwort Sicherheit)
  2. mit Sicherheit geht den Bundespolizisten der Inhalt des Briefes nichts an; jedoch kann man, wenn die Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben eine Frage stellt, "normal" antworten. Antwortet man so wie der Herr es tat, trägt man zur Eskalation bei (das soll keine Rechtfertigung der Eskalation sein, sondern eine offene und ehrliche Betrachtung und da ist es so, dass zu einem solchen Vorfall zwei Seiten gehören)

selbst, wenn es den Kollegen etwas anginge, was in den Briefkasten eingeworfen wird und selbst, wenn er den Auftrag gehabt hätte, dies zu überwachen, würde es darauf ankommen, wie er diesen Anwalt angesprochen hat.

 

Gerade, wenn der Anwalt schon schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hätte, würde es mich sehr wundern, wenn er auf eine freundliche Begrüßung, Nennung des Namens und einer sachlichen Erklärung, warum er gerade angesprochen wird, nicht ebenso freundlich oder zumindest sachlich reagiert hätte.

 

Nehmen wir dagegen mal an, der Kollege hat ihn mit einem "Hallo, Sie da, was haben Sie da gerade in den Briefkasten geworfen?" angesprochen, dürfte die Bereitschaft zu einer sachlichen und freundlichen Antwort nicht nur bei diesem Anwalt, sondern bei so manch Anderem ziemlich weit unten angesiedelt sein.

 

Letztendlich ist diese Diskussion allerdings müssig, denn von uns war keiner dabei und solange wir nicht beide Versionen kennen, können wir tagelang ergebnislos spekulieren.

 

Fakt ist jedoch, wie ich aus eigener Erfahrung mit Kollegen sagen kann, dass man so manchem, der uns gegenüber eigentlich kritisch eingestellt ist und normalerweise sofort in die Offensive gegen uns geht (verbal oder manchmal auch körperlich) den Wind aus den Segeln nehmen kann, wenn man ihn permanent freundlich behandelt, denn so ein Verhalten können sie oftmals nicht einschätzen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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"er hätte einen solchen Konflikt verbal lösen können und müssen; wenn er jedoch im Recht war, dann darf er seine Kontrolle zur Not mit Zwang durchsetzen.

 

Schon vor der Frage hätte der Bundespolizist einen stichhaltligen Grund haben müssen, der, trotz eigenem Verfahren (er als Beschuldigter darf ja nun schweigen), in einer Presseerklärung veröffentlicht werden kann.

Nach der respektlosen und sachlichen falschen Antwort des, mit Konflikten mit der Polizei erfahrenen, Anwalt, hätte er die Situation verbal entschärfen müssen - indem er den Grund seiner Frage deutlich macht (vermutlich hätte er dann eine Antwort erhalten, die die Kontrolle beenden hätte können) bzw. er hätte deutlich den Grund der weiteren Kontrolle erklären müssen (ich vermute, dass er das nicht hat, da weder seitens des Anwalts noch von der Bundespolizei etwas bezüglich der Gründe gesagt wurde)"

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Dort ging ich auf den Zeitpunkt nach der Antwort des Anwaltes ein, Nachteule hat Recht und da stimme ich ihm zu, dass auch vor der Antwort - beim ersten Ansprechen - eine saubere Kommunikation notwendig wäre.

@Blaulicht: sag´mal, bekommst Du nicht die Seekrankheit bei den Wellen, die Du beim (heftigen) Zurückrudern verursachst?

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Wenn du es nicht glauben magst, dann schlag nach. Und doch, hat was mit dem Fall zu tun.

In diesem Fall glaube ich nicht, sondern stelle Tatsachen fest. Aber Du wirst sicher sagen können, wo das steht, was ich nachschlagen soll, oder? Nein? Dachte ich mir.

 

Ich sehe kein zurückrudern.

Das war klar. Deine Sehschwäche ist schon legendär.

 

Deshalb hast Du ja auch bisher alle Fragen nach Rechtsgrundlagen nicht sehen können. Oder sollten wir doch mal wieder zu der Erkenntnis kommen, daß Du mal wieder nicht in der Lage bist, irgendwas von Deinen Behauptungen wenigstens halbwegs nachvollziehbar zu belegen?

Machen wir es doch einfach kurz und knackig: es gibt keine Rechtsnorm, die einen dort Post einwerfenden Bürger zu einer Antwort auf die Frage, was er dort eingeworfen hat, verpflichtet. Es gibt keine Rechtsnorm, die den dort Post einwerfenden Bürger verpflichtet, einen Ausweis mit sich zu führen. Es gibt keine Rechtsnorm, die den dort Post einwerfenden Bürger verpflichtet, nach dieser Vorgeschichte einem dort verweilenden Polizisten eine Identitätsfeststellung zu ermöglichen, geschweige denn, ihm einen nicht mitzuführenden Ausweis zu zeigen.

 

Wenn Du anderer Meinung bist: Fakten, Fakten, Fakten (was in erster Linie §, §, § bedeutet). Ansonsten: schweig besser stille.

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Fakten bedeutet nicht Paragrafen, sondern Inhalt. Du glaubst meinem Inhalt nicht. Dein Problem. Wo du gucken kannst? Na! Du bist doch so schlau, was Polizeirecht betrifft; da wirst du doch das passende Gesetz der Bundespolizei finden in dem die Aufgaben und Befugnisse geschrieben sind.

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@Gast, siehst du. Bei dem BVerfG handelt es sich jedoch nicht um ein klassisches Gericht, sondern um ein Verfassungsorgan, welches Rund um die Uhr von der Polizei geschützt wird. Jedoch gibt es keine Zäune, Mauern, Stacheldraht oder ähnliches. Trotzdem obliegt der Schutz, mit Kontrollbefugnissen, der Bundespolizei.

Ja und, ich habe nichts anderes behauptet, sondern lediglich meine Erfahrungen dargestellt ohne Bezug zu deinen Ausführungen zum BVerfG.

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Fakten bedeutet nicht Paragrafen, sondern Inhalt. Du glaubst meinem Inhalt nicht. Dein Problem. Wo du gucken kannst? Na! Du bist doch so schlau, was Polizeirecht betrifft; da wirst du doch das passende Gesetz der Bundespolizei finden in dem die Aufgaben und Befugnisse geschrieben sind.

 

Das ist schon einigermaßen frech, liebes Blaulicht.

 

Du erinnerst Dich (möglicherweise) an eine Grundregel der Diskussion? Wer behauptet, muss beweisen.

 

Und nachdem Du derjenige bist, der immer wieder darauf hinweist, man möge konstruktiv diskutieren und am Thema bleiben - nun denn, dann beweise Deine Behauptungen. Ich bin schon sehr gespannt, was da von Dir kommen wird, wirklich.

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Ein Blick in das Bundespolizeigesetz kann da helfen.
5 Minuten und man findet die §§ 5, 22, 23

Die Bundespolizei kann Verfassungsorgane des Bundes und Bundesministerien gegen Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen, schützen, wenn diese darum ersuchen und Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem beteiligten Land besteht, daß deren angemessener Schutz anderweitig nicht gewährleistet werden kann.


Die Bundespolizei kann eine Person befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben für die Erfüllung einer bestimmten der Bundespolizei obliegenden Aufgabe machen kann



Die Bundespolizei kann die Identität einer Person feststellen
1.
zur Abwehr einer Gefahr,
4.
wenn die Person sich in einer Einrichtung der Bundespolizei (§ 1 Abs. 3), einer Anlage oder Einrichtung der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4), dem Amtssitz eines Verfassungsorgans oder eines Bundesministeriums (§ 5) oder an einer Grenzübergangsstelle (§ 61) oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und die Feststellung der Identität auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist, oder



Die Bundespolizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, daß er Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs kann die Bundespolizei ferner verlangen, daß der Betroffene Grenzübertrittspapiere vorlegt. Der Betroffene kann festgehalten und zur Dienststelle mitgenommen werden, wenn seine Identität o

 

Die Bundespolizei kann verlangen, daß sich Personen ausweisen, die eine Einrichtung der Bundespolizei (§ 1 Abs. 3) oder den Amtssitz eines Verfassungsorganes oder eines Bundesministeriums (§ 5) betreten wollen oder darin angetroffen werden.




Ersuchen und Einvernehmen?
Auf der Seite der Bundespolizei findet man;

Schutz von Bundesorganen

Die Bundespolizei schützt im Einvernehmen mit den Ländern Berlin und Baden-Württemberg die aus polizeilicher Sicht gefährdeten Verfassungsorgane des Bundes sowie Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten.
Schutzobjekte im Einzelnen:

  • Bundespräsidialamt
  • Bundeskanzleramt
  • Auswärtiges Amt
  • Bundesministerium des Innern
  • Bundesministerium der Justiz
  • Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Die Schutzmaßnahmen umfassen dort u.a.:
  • Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs,
  • Abwehr von möglichen Gefahren durch Streifenpräsenz.
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Moin Moin

 

 

 

Die Polizei hat aber was mit Sicherheit am Verfassungsgericht zu tun.

Ich habe das mal korrigiert.

Ich hab das mal korrigiert.

 

 


 

Das sehe ich ganz genauso, vermute aber, dass die Arroganz in Uniform so etwas erst gar nicht zu liess......

 

Wenn jetzt auch schon Arroganz diskutiert wird, darf die in offenkundiger Rechtsunkenntnis gegebene Antwort des Anwaltes "das ginge ihn nichts an" auch nicht fehlen.

 


Du hast nach wie vor nichts substantielles vorgebracht. Mit ein wenig Mühe wirst Du erkennen, daß Deine Kollegen hier ... keinen Versuch machen, das Fehlverhalten des betreffend Polizisten zu verteidigen, geschweige es zu erklären.

Das er substanziell nichts vorgebracht hat, erscheint wohl nur in den Köpfen derer so, die im Einschreiten der Polizei gegen einen Bürger stets etwas Unrechtes sehen oder sehen wollen. Dem ist so nicht.

Das die Kollegen hier (mich eingeschlossen) das Verhalten anderer Kollegen nicht (mehr) erklären, dürfte wohl daran liegen, daß selbst stichhaltige Argumente, auch unter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage, nicht angenommen werden.

 

 

 

In diesem Fall glaube ich nicht, sondern stelle Tatsachen fest.

Du stellst in diesem Fall Behauptungen auf und die sind falsch.

 

Gruß

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... kenne ich kein einziges Gerichtsgebaeude in Deutschland, das von dem, was du da aufzaehlst, umgeben ist.

Ich auch nicht. Aber:

Zugangskontrolle gab es frueher mal, zu Zeiten der RAF-Terroristen, aber jetzt wohl kaum mehr.

In jeder meiner Gerichtsladung steht, daß man frühzeitig zum Termin erscheinen möge, da mit einer "Zugangskontrolle" gerechnet werden müsse. Und mittlerweile hat auch jedes mir bekannte Gericht eine Schleuse, so daß ein freier Zutritt nicht mehr möglich ist.

 

Der streitbare Anwalt ist Konflikte mit der Polizei gewohnt. Wegen seiner Hautfarbe wird er häufig kontrolliert. Er verwickle die Beamten dann in Diskussionen.

1. ich halte die Reaktion des Anwalts ebenfalls für überzogen und falsch.

2. es erscheint mir mehr eine Behauptung seitens dieses Anwalts zu sein, er würde häufig wegen seiner Hautfarbe kontrolliert. Fakt ist, daß ein "deutscher" (also ohne Migrationshintergrund) Polizist des öfteren mit solchen oder ähnlichen Vorwürfen konfrontiert wird, komischerweise aber unsere Kollegen mit Migrationshintergrund nicht, obwohl diese solche Kontrollen in gleichem Maße durchführen. Diese müssen sich dann eher mit Verbrüderungsversuchen und dem Frust oder Ärger auseinandersetzen, wenn solcherlei Versuche keinen Erfolg nach sich ziehen.

 

Das hoert sich doch schon ganz anders an

Jap. Es hört sich sehr bekannt und einschlägig subjektiv eingefärbt an.

 

die du, so bin ich beinahe vollstaendig ueberzeugt, auch so vor Gericht taetigen wuerdest.

Warum sollte er das nicht tun?

 

 

Im aktuellen Fall habe er aber kein Indiz dafür, dass seine Hautfarbe eine Rolle spielte. Er fand den Polizisten eher psychisch auffällig.

Waere der gute Mann hier im Forum aktiv, haette er vielleicht auch sagen koennen: "....eher blaulichtig."

 

1. ich habe mich gefragt, was diesen Anwalt zu einem Psychiater macht.

2. könnte ich - resultierend aus 1. - Blaulicht in seiner weiter oben getätigten Aussage, der Anwalt könnte eine psychische Auffälligkeit zeigen, durchaus zustimmen. Scheint sich wohl ein wenig dolle verfolgt zu fühlen.

3. welche Indizien gab es denn in anderen Fällen, daß seine Hautfarbe eine Rolle gespielt haben könnte oder eben hat? Wäre doch ob des deutlichen Vorwurfs mal sehr interessant, hierüber etwas zu erfahren. Ein sich darüber en detail Ausschweigen könnte aber auch bedeuten, daß der Anwalt gar nicht wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde, sondern wegen ganz anderer "Auffälligkeiten". Wenn man andere Gründe aber gerne und lieber in den Hintergrund schieben möchte, kommen Rassismusvorwürfe immer gut und passend. Darauf springen immer recht viele Leute an, so daß die eigentlich wesentlichen Dinge recht schnell nebensächlich werden.

 

 

Der Anwalt hat sich falsch verhalten.

Das wird, auch wenn du es tausendmal wiederholst, nicht richtiger.

 

IMO hat sich der Anwalt dergestalt falsch verhalten, daß er gleich patzig und scheinbar auf Konfrontation gepolt antwortete. Der Kollege wiederum hat sich falsch verhalten, indem er diese billige Provokation nicht locker zu nehmen und zu begegnen wußte.

Ich kenne die Befugnisse der BuPo beim Objektschutz nicht. Sollte hier aber die Kontrolle der Person bzw. die Forderung nach Aushändigung des Ausweises rechtmäßig gewesen sein, hat der Anwalt sich eindeutig falsch verhalten.

 

 

 

Schon vor der Frage hätte der Bundespolizist einen stichhaltligen Grund haben müssen, der, trotz eigenem Verfahren (er als Beschuldigter darf ja nun schweigen), in einer Presseerklärung veröffentlicht werden kann.

Im Bereich gefährdeter Objekte, und dazu zähle ich durchaus auch ein Gebäude insbes. eines höheren Gerichts, dürfen Kontrollen von Personen und deren mitgeführten Sachen ohne konkreten stichhaltigen Grund bzw. Verdacht erfolgen. Und für gewöhnlich wird (und sollte IMO auch) nicht schon nach kurzer Zeit in einer Presseerklärung seitens der Polizei irgendwas veröffentlicht werden, ohne daß genau recherchiert wurde, wie sich der Fall zugetragen hat. Das sollte man dann tun, wenn man über gesicherte Informationen verfügt.

 

Nach der respektlosen und sachlichen falschen Antwort des, mit Konflikten mit der Polizei erfahrenen, Anwalt, hätte er die Situation verbal entschärfen müssen

Nunja, sagen wir mal so: er hätte es zumindest versuchen müssen oder sollen. Ich kenne aber genug Einsätze, wo solches nicht möglich war.

 

- indem er den Grund seiner Frage deutlich macht

Geht nicht, wenn sich jemand wegdreht und -gehen will.

 

(vermutlich hätte er dann eine Antwort erhalten, die die Kontrolle beenden hätte können)

Vermutlich..... wird man es nie erfahren, ob ja oder nein.

 

er hätte deutlich den Grund der weiteren Kontrolle erklären müssen

Wenn dies möglich ist, ja (s.o.).

 

(ich vermute, dass er das nicht hat, da weder seitens des Anwalts noch von der Bundespolizei etwas bezüglich der Gründe gesagt wurde)

Vermutlich.... wer weiß. Allerdings halte ich diese Vermutung insbes. unter dem von Dir dafür genannten Grund für reichlich weit hergeholt.

 

 

 

nur wirst du damit nicht widerlegen koennen, dass es in den Reihen der Polizeien mit absoluter Sicherheit Willkuer und auch Rassismus gibt.

Leider wird man das wohl tatsächlich nicht widerlegen können. Nur sollte man deshalb nicht gleich zur Rassismus-Keule greifen und Rassismus unterstellen, nur weil jemand mit anderer Hautfarbe als der hier üblichen kontrolliert werden sollte.
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selbst, wenn es den Kollegen etwas anginge, was in den Briefkasten eingeworfen wird und selbst, wenn er den Auftrag gehabt hätte, dies zu überwachen, würde es darauf ankommen, wie er diesen Anwalt angesprochen hat.

Da stimme ich Dir völlig zu. Nur: darüber wissen wir nichts. Allenfalls die vage Beschreibung des Anwalts.

 

Gerade, wenn der Anwalt schon schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hätte, würde es mich sehr wundern, wenn er auf eine freundliche Begrüßung, Nennung des Namens und einer sachlichen Erklärung, warum er gerade angesprochen wird, nicht ebenso freundlich oder zumindest sachlich reagiert hätte.

Da muß ich Dir aus eigenen Erfahrungen deutlich widersprechen. Ich habe es oft genug erlebt und erlebe es auch immer wieder, daß Leute trotz der Tatsache, daß sie (von mir, meinen Kollegen) freundlich und sachlich angesprochen wurden, sofort aggressiv und pampig reagieren. Scheint bei manchen Leuten ein (vllt angeborener) Reflex zu sein.

 

Nehmen wir dagegen mal an, der Kollege hat ihn mit einem "Hallo, Sie da, was haben Sie da gerade in den Briefkasten geworfen?" angesprochen, dürfte die Bereitschaft zu einer sachlichen und freundlichen Antwort nicht nur bei diesem Anwalt, sondern bei so manch Anderem ziemlich weit unten angesiedelt sein.

Hm.... auch das sehe ich durchaus differenziert. Kommt auf die Situation an, kommt auf mein Gegenüber an, kommt auf meine Tonlage/Betonung an..... auch solche Worte können durchaus nett und locker rüberkommen. Man muß sich nicht immer in steifer Beamtenmanier vorstellen und einen auswendig gelernt klingenden Text runterbeten.

 

Letztendlich ist diese Diskussion allerdings müssig, denn von uns war keiner dabei und solange wir nicht beide Versionen kennen, können wir tagelang ergebnislos spekulieren.

Ganz genau!!! Und aus genau diesem Grund halte ich mich mittlerweile aus solchen Diskussionen überwiegend raus, da es nur ein gegenseitiges Rumgekeife und Gezicke ist und mancheiner nur mal wieder gern herausgestellt bekommen möchte, daß die Polizei

- falsch gehandelt hat

- eigentlich gar nichts darf oder soll.

 

Fakt ist jedoch, wie ich aus eigener Erfahrung mit Kollegen sagen kann, dass man so manchem, der uns gegenüber eigentlich kritisch eingestellt ist und normalerweise sofort in die Offensive gegen uns geht (verbal oder manchmal auch körperlich) den Wind aus den Segeln nehmen kann, wenn man ihn permanent freundlich behandelt, denn so ein Verhalten können sie oftmals nicht einschätzen.

Stimmt! Funktioniert bei so manchem, aber eben leider längst nicht bei jedem. Und dann KANN soetwas dabei herauskommen wie in dem hier diskutierten Fall.
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5 Minuten und man findet die §§ 5, 22, 23

Sehr schön. Das hättest Du also schon vor langerlanger Zeit machen können, aber immerhin hast Du es ja jetzt doch endlich noch geschafft.

 

Die Bundespolizei kann eine Person befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß die Person sachdienliche Angaben für die Erfüllung einer bestimmten der Bundespolizei obliegenden Aufgabe machen kann

Auch schön. Du müßtest jetzt nur noch erklären, wie Du das Einwerfen eines Briefes so zurechtbasteln willst, daß dieser § greift. Welche formalen Voraussetzungen an so eine Befragung geknüpft sind, können wir dann klären.

 

zur Abwehr einer Gefahr

Auch da müßtest Du eine Erklärung finden.

 

wenn die Person sich in (...) dem Amtssitz eines Verfassungsorgans (...) oder in unmittelbarer Nähe hiervon aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dort Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und die Feststellung der Identität auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist

Hier erkennt der unkundige Bürger natürlich sofort, daß das Einwerfen eines Briefes definitiv zu diesen Tatsachen gehört.

 

Die Bundespolizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. (...)

Hier hast Du leider den vorausgehenden Absatz übersehen, dessen Vorgaben erfüllt sein müssen. (Wobei: es wird sicherlich den einen oder anderen Politiker, insbesondere in den Reihen der CDU, geben, der davon überzeugt ist, daß (2). 1. a) in diesem Gebäude praktisch systemimmanent ist).

 

Die Bundespolizei kann verlangen, daß sich Personen ausweisen, die (...) den Amtssitz eines Verfassungsorganes (...) betreten wollen oder darin angetroffen werden.

Auch schön. Trifft hier aber ebenfalls nicht zu.

 

Zusammenfassung: schöne §§ rausgesucht, allerdings passen die nicht zu den Fakten. Soll heißen: nein, Du hast immer noch keine rechtssichere Begründung für das Vorgehen des Bundespolizisten geliefert. Schon mal Gedanken darüber gemacht, warum die Bundespolizei das gar nicht erst versucht hat?

 

Ich hab das mal korrigiert.

Naja, wenn Du das sagst, wird es wohl so sein. Ich hatte tatsächlich nicht gewußt, daß die Polizei nicht ganz generell was mit Sicherheit zu tun hat.

 

darf die in offenkundiger Rechtsunkenntnis gegebene Antwort des Anwaltes "das ginge ihn nichts an" auch nicht fehlen.

Würdest Du bitte die offenkundige Rechtsunkenntnis erklären? Also den Auskunftsanspruch des dortigen Bundespolizisten dort vor Ort rechtlich belegen? Die Bundespolizei konnte das nicht.

 

Das er substanziell nichts vorgebracht hat, erscheint wohl nur in den Köpfen derer so, die im Einschreiten der Polizei gegen einen Bürger stets etwas Unrechtes sehen oder sehen wollen. Dem ist so nicht.

Es gibt hier wohl niemanden, der im Einschreiten der Polizei gegen einen Bürger stets etwas Unrechtes sieht oder sehen will. In dem konkreten Fall gibt es allerdings einige.

 

Das die Kollegen hier (mich eingeschlossen) das Verhalten anderer Kollegen nicht (mehr) erklären, dürfte wohl daran liegen, daß selbst stichhaltige Argumente, auch unter Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlage, nicht angenommen werden.

Das ist doch Unsinn. Und ich bin mir sicher, Du weißt das auch.

 

Du stellst in diesem Fall Behauptungen auf und die sind falsch.

Welche konkret bitte?

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"Wer behauptet, muss beweisen".

Nun, Biber, du behauptest, dass diese Paragraphen nicht passen.

Dann beweise doch bitte, warum nicht. Diese Argumentationskette bitte schlüssig, nachvollziehbar und (ganz wichtig) mit Subsumption der Definitionen aus den Paragraphen auf den Sachverhalt.

Um das ganze einfach zu machen: Sachliche und örtliche Zuständigkeit des Beamten, der den Anwalt ansprach, wird vorausgesetzt.

 

 

Gespannte Grüße

 

Olli

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Dann beweise doch bitte, warum nicht.

Du hast da irgendwas falsch verstanden. Es wäre Aufgabe des Behauptenden, seine Behauptungen zu belegen. Das ist, wie Du unschwer erkennen wirst, bisher nicht geschehen - das zusammenhanglose in-den-Raum-werfen irgendwelcher §§ reicht einfach nicht aus. Deine Aufforderung

Diese Argumentationskette bitte schlüssig, nachvollziehbar und (ganz wichtig) mit Subsumption der Definitionen aus den Paragraphen auf den Sachverhalt.

richtet sich also erkennbar an den falschen Adressaten.

 

Im übrigen habe ich in meinem Beitrag trotz fehlender Argumentationskette (von den anderen von Dir genannten Anforderungen mal ganz zu schweigen) dargestellt, warum die genannten §§ auf diesen Sachverhalt nicht anwendbar sind. Was davon hältst Du für falsch?

 

Ach, und bei der Gelegenheit: wenn der Beamte keinen Fehler gemacht hat, also alles tutti ist - warum ist die Bundespolizei auf Nachfrage offenbar nicht in der Lage, das Verhalten zu erklären?

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Wieso ist eigentlich deine Ansicht von dem Vorfall richtig und meine falsch? Unterschiedliche Sichtweisen und Bewertungen gibt es überall, jedoch enden sie hier in persönlichen Anfeindungen. Schade.

Ich behaupte nicht, dass meine Ansicht die richtige ist, du jedoch schliesst eine andere Abfolge als du sie siehst, kategorisch aus. Ja, du ergehst dich sogar soweit, zu behaupten, dass die Polizisten immer alles richtig machen und sich nie unkorrekt verhalten. Du solltest - das habe ich dir bereits mehrfach empfohlen - deine eigenen Beitraege mal kritisch hinterfragen, allein, deine Selbstherrlichkeit laesst das wohl nicht zu.

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Nun, Biber, du behauptest, dass diese Paragraphen nicht passen.

Dann beweise doch bitte, warum nicht.

Ich halte es fuer sehr gewagt, aus diesen Paragraphen nun eine Rechtmaessigkeit der Massnahmen dieses komischen Bundespolizisten basteln zu wollen. Er hatte keinen Ansatzpunkt, es sei denn, man nimmt den Einwurf eines Briefes in den briefkasten als solchen. Und hier wiederum muss er sich dann fragen lassen, ob er diese Faxen bei allen, die dort Briefe einwerfen, veranstaltet.

 

Es ist jetzt auch muessig, weiter darueber zu diskutieren, wahrscheinlich werden wir nie die Wahrheit erfahren. Die Bundespolizei aeussert sich nicht dazu - das allerdings stimmt sehr nachdenklich. Wuerde man nun den Polizisten befragen, wuerde der behaupten, den Anwalt mit der gebotenen Hoeflichkeit kontaktiert zu haben, waehrend der Anwalt sicherlich gegenteiliges behauptet. Nun muss man sich fragen, wem man da eine Luege unterstellen sollte.......

 

Meine persoenliche erfahrungen mit Polizisten sagen mir, dass es sich durchaus so zugetragen haben kann, wie der Anwalt es schildert. Wenn nun wer sagt, seine Antwort an den Polizisten waere respektlos gewesen, dann moechte ich hier mal folgende Weisheit von mir geben: Respekt fordert man nicht ein, den verdient man sich!

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Ja, du ergehst dich sogar soweit, zu behaupten, dass die Polizisten immer alles richtig machen und sich nie unkorrekt verhalten.

 

Das stimmt nicht. Das ist jetzt ein unwahrer Vorwurf, der pauschal meine Beträge als voreingenommen darstellen soll. Das ist aber falsch und genau andersrum. Du schließt von vornherein aus, dass der Polizist richtig gehandelt haben kann und bist partisch.

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Ja, du ergehst dich sogar soweit, zu behaupten, dass die Polizisten immer alles richtig machen und sich nie unkorrekt verhalten.

Das stimmt nicht. Das ist jetzt ein unwahrer Vorwurf, der pauschal meine Beträge als voreingenommen darstellen soll. Das ist aber falsch und genau andersrum. Du schließt von vornherein aus, dass der Polizist richtig gehandelt haben kann und bist partisch.

 

Tatsaechlich? Na, dann erklaere doch bitte einmal, wie folgendes zu deuten waere:

 

Also nochmal

  • wenn ein Polizist kontrolliert, dann hat er normalerweise zig verschieden "Raster" die er abgleicht und dann kontrolliert. Bluey sprach oben eine Drogenkontrolle bezüglich eines Festivals an, es gibt Verkehrskontrollen, Vorkontrollen, etc.
  • Da es um den Rassismusvorwurf geht nehmen wir die Kontrolle eines unerlaubt aufhältigen Menschen als Beispiel.
  • Wenn also, wie du es sagst, alle Faktoren wegfallen würden, dann würde ich eine Kontrolle auf Grund der Hautfarbe machen. das mache ich nicht und das machen andere Polizisten nicht

Du bist tatsaechlich nicht, in der Lage, deine eigenen Beitraege selbstkritisch zu reflektieren....... Ich koennte da aus der Vielzahl deiner 'Blaulichjtereien' noch anderes zitieren, aber das ist mir einfach zu muessig. Du hast dich hier bereits selbst ausgiebig dargestellt, da bedarf es keiner weiteren Beweise mehr.

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Ließ doch einfach die Beiträge. Wir redeten hier darüber ob der Bundespolizist sich falsch verhalten haben kann und du behauptest, ich würde keine Fehler auf seiner Seite einräumen. Das ist so aber falsch. Dein Gegenbeweis ist ebenfalls so nicht korrekt. Natürlich streite ich, mit Recht ab, dass die Polizei rassistische Kontrollen durch führt. Das ist aber ein anderes Thema und hat mit dem Vorwurf von dir, dem ich widersprochen habe, nichts gemein.

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Ließ doch einfach die Beiträge. Wir redeten hier darüber ob der Bundespolizist sich falsch verhalten haben kann und du behauptest, ich würde keine Fehler auf seiner Seite einräumen. Das ist so aber falsch. Dein Gegenbeweis ist ebenfalls so nicht korrekt. Natürlich streite ich, mit Recht ab, dass die Polizei rassistische Kontrollen durch führt. Das ist aber ein anderes Thema und hat mit dem Vorwurf von dir, dem ich widersprochen habe, nichts gemein.

Du meinst sicherlich "Lese ... die Beitraege", richtig? Warum aber befolgst du deinen eigenen Rat, den du mir hier so grossspurig gibst, nicht selbst? Ach ja - das passt mit deiner Selbstherrlichkeit nicht recht zusammen, du haeltst dich ja selbst fuer unfehlbar. Ich hatte nichts von dem geschrieben, was du hier behauptest. Aber mir ist das jetzt wirklich zuviel des Guten, mir geht deine uneinsichtige Kleingeistigkeit auf den Sender und ich belasse es mal in diesem Thema dabei.

 

Aber nur bis zur naechsten geistlosen 'Blaulichterei', das sei dir versprochen!

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Nicht rauswinden, bitte!

 

 

 

Dann beweise doch bitte, warum nicht.

Du hast da irgendwas falsch verstanden. Es wäre Aufgabe des Behauptenden, seine Behauptungen zu belegen. Das ist, wie Du unschwer erkennen wirst, bisher nicht geschehen - das zusammenhanglose in-den-Raum-werfen irgendwelcher §§ reicht einfach nicht aus.

 

 

Das ist doch genau das, was ich erwarte: Du behauptest, sie passen nicht, ich erwarte, dass du diese Meinung begründest.

 

Das liest sich ( so habe ich es einmal gelernt) ungefähr folgendermaßen:

Die Ermächtigung könnte sich aus Paragraf XX des Gesetzes Y ergeben. Nach Abs. XX des ist ein BBB befugt....

BBB ist jede Person, die....

Der Beamte ist örtl. und sachlich zuständig.

 

Beim Einsatzört könnte....

 

Und am Schluss kommt man zu einem Ergebnis. Dieses Ergebnis heißt "rechtmäßig" oder "unrechtmäßig".

 

Solange du meine Anforderungen an eine schlüssige Kette nicht erfüllst, behauptest du nur. Und solange du nur behauptest, ist es nur eine Meinung. Und Meinungen zählen bei mir nicht.

Kommt einem bekannt vor, nicht wahr?

 

Weiteres Beispiel: Es gibt keine Schwerkraft.

Alle Gegenstände werden von den unsichtbaren Tentakeln des fliegenden Spaghettimonsters mit einer ganz bestimmten Kraft zu Boden gedrückt.

Und es drückt auch die Planeten auf ihre Bahn.

Das brauche ich nicht beweisen, die tägliche Erfahrung, das was runterfällt, reicht als Beweis für die Existenz des Spaghettimonsters aus.

 

Schwerkraft? Einbildung und stümperhafte Lösungsversuche von Ketzern, die feststehende Tatsachen mit "Wissenschaft" erklären wollen.

 

 

Plumpsende Grüße

 

Olli

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Jetzt wirds aber affig...

 

 

Ließ doch einfach die Beiträge. ...(Kürzung von Olli)


Du meinst sicherlich "Lese ... die Beitraege", richtig? .... (Kürzung von Olli)

 

 

Willst du dich ernsthaft über Rechtschreibung bzw. Imperative streiten? Jeder weiß, was gemeint ist, zudem sind beide Formen (laut Duden) zulässig.

 

Ich habe meine eigene Meinung über die Postst von Blaulicht, aber wenn es oft nur darum geht, auf absoluten Nebenkriegsschauplätzen zu kämpfen; das Härchen in der Suppe zu finden und quasi Bashing zu betreiben, hört es nach meiner Meinung auf.

 

Hier wird provoziert und verdreht, und wenn dann selber Forderungen kommen, werden sie abgetan oder ignoriert.

 

"Diskussionskultur" sieht anders aus.

 

Ich habe in meinen fast fünfzig Lebensjahren (davon zwanzig Jahre Polizei) viel erlebt und viel gelernt.

Und wenn ich dadurch eines immer im Hinterkopf habe, dann dies: "Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur Standpunkte."

 

Leute, kommt runter von eurem hohen Ross. Wenn ich an einer Absperrung oder einem VT gegenüber so argumentiere, wie z. B. Harry, Biber, Pedro und einige andere es hier im Forum tun, ist der Widerstand vorprogrammiert.

 

Entspannte Grüße

 

Olli

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Willst du dich ernsthaft über Rechtschreibung bzw. Imperative streiten? Jeder weiß, was gemeint ist, zudem sind beide Formen (laut Duden) zulässig.

Nein, ich mag mich nicht darueber streiten, ich frage nur sicherheitshalber nach. Ueber die Zulassung beider Formen brauchst du mir gegenueber auch nicht referieren, danke. Aber bei 'Blaulicht' ist es mit dem, was gemeint ist, so eine Sache. Deshalb ist bei ihm die explizite Nachfrage vonnoeten, obwohl in den seltensten Faellen eine Antwort erfolgt.

 

Es ging also nicht um die Rechtschreibung bzw. den Imperativ, es geht um die Sache! Und hier erlaube ich mir tatsaechlich die Frage an ihn, warum er den Ratschlag, den er so grosszuegig immer wieder erteilt, nicht endlich mal selbst beachtet. Deshalb naemlich erfolgen so einige Beitraege, die ihm gelten, in beinahe purem Sarkasmus, weil seine Grosskotzigkeit, verbunden mit der Tatsache, dass er fast ueberall meint, persoenlich beleidigt geworden zu sein und sofort bei den Moderatoren in weinerlicher Weise petzt..... Ich finde solches Verhalten in der Diskussion unertraeglich, zudem, wenn mir die praktizierende Person dann auch noch erklaeren moechte, was Diskussionskultur ist.

 

"Diskussionskultur" sieht anders aus.

Eben, da geht man auch mal auf das Gegenueber ein und zitiert nicht irgendwelche Paragraphen, die eventuell hier und dort passen koennten. Es geht in einer Diskussion hier meistens um einen konkreten Fall und nicht um irgendwelche abstrakten Abhandlungen.

 

Ich habe in meinen fast fünfzig Lebensjahren (davon zwanzig Jahre Polizei) viel erlebt und viel gelernt.

Und wenn ich dadurch eines immer im Hinterkopf habe, dann dies: "Es gibt keine Wahrheit. Es gibt nur Standpunkte."

Dieselbe Erfahrung habe ich in derselben Anzahl von Jahren - plus das eine oder andere drauf - auch gemacht, allerdings kam bei mir noch eine dazu: Man sollte auch erkennen koennen - und in der Lage sein, dieses zu zu geben, falls dem so ist - dass der eigene Standpunkt der falsche sein koennte.

 

Leute, kommt runter von eurem hohen Ross. Wenn ich an einer Absperrung oder einem VT gegenüber so argumentiere, wie z. B. Harry, Biber, Pedro und einige andere es hier im Forum tun, ist der Widerstand vorprogrammiert.

Ich weiss jetzt nicht so genau, wen du da auf hohem Ross sitzen siehst. Ich kann die z.B. sagen, dass ich, wenn mich ein 'Blaulicht' vor einem Gericht, vor dem er Wache schiebt, fragt, was ich da in den Briefkasten eingeworfen habe - und das mit recht hoher Wahrscheinlichkeit auch noch in einem herrschenden Tonfall - von mir die Antwort bekommt, dass ihn das gar nichts anginge. Machen wir uns doch nichts vor, es gibt viele Polizisten, die sich im Ton vergreifen und dann die volle Macht ausueben (wollen), wenn man ihnen dementsprechend antwortet. Mir persoenlich stehen die Haare zu Berge, wenn ich von 'Blaulicht' solche Saetze lese wie: "Der Anwalt hat nicht respektvoll geantwortet". Da sagt mir doch meine in jahrelanger Kleinarbeit muehsam erworbene und ausgefeilte Menschenkenntnis, das da mit ziemlicher Sicherheit der falsche Mensch in der Uniform steckt.

 

Entspannte Grüße

Ebensolche zurueck!

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  • Bezgl Meldungen an Moderatoren: dann moderiere doch endlich und lass hier persönliche Beleidigungen nicht zu (und mach gefälligst da nicht mit)
  • Bezügl meines Tonfalls: ich spreche Bürger immmer im korrekten Tonfall an. Wenn es zu einem "herrschenden Tonfall" kommt, dann weil er notwendig ist und das die letzte Möglichkeit vor der Zwangsanwendung ist
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Ich halte es fuer sehr gewagt, aus diesen Paragraphen nun eine Rechtmaessigkeit der Massnahmen dieses komischen Bundespolizisten basteln zu wollen. Er hatte keinen Ansatzpunkt, es sei denn, man nimmt den Einwurf eines Briefes in den briefkasten als solchen. Und hier wiederum muss er sich dann fragen lassen, ob er diese Faxen bei allen, die dort Briefe einwerfen, veranstaltet.

1. Du bist bereits voreingenommen, nicht mehr neutral. Dein Urteil steht bereits fest, sonst würdest Du den BuPo-Cop nicht als "komisch" bezeichnen.

2. ob er einen Ansatzpunkt hatte oder nicht, wissen wir nicht.

3. er/man muß auch nicht jeden Briefeinwerfer entsprechend befragen. Ich (die Polizei allgemein) kontrolliert auch nicht JEDEN VT, sondern den ein oder anderen.

 

Es ist jetzt auch muessig, weiter darueber zu diskutieren, wahrscheinlich werden wir nie die Wahrheit erfahren.

Stimmt. Und die Enttäuschung darüber, daß man nicht immer alles haarklein erzählt bekommt, erscheint mir bei mancheinem hier auch recht groß zu sein.

 

Die Bundespolizei aeussert sich nicht dazu - das allerdings stimmt sehr nachdenklich.

Ich persönlich halte es für richtig, daß sich die offziellen Stellen während einer laufenden Sache allenfalls oberflächlich äußern.

 

Wuerde man nun den Polizisten befragen, wuerde der behaupten, den Anwalt mit der gebotenen Hoeflichkeit kontaktiert zu haben, waehrend der Anwalt sicherlich gegenteiliges behauptet. Nun muss man sich fragen, wem man da eine Luege unterstellen sollte.......

Meinem Eindruck nach würde das Votum hier im Forum ganz klar in Richtung des BuPo-Cops ausfallen. Der Anwalt mit Migrationshintergrund, der schon öfters wegen seiner Hautfarbe kontrolliert wurde, würde gar nie nicht lügen.

 

Meine persoenliche erfahrungen mit Polizisten sagen mir, dass es sich durchaus so zugetragen haben kann, wie der Anwalt es schildert.

Meine persönlichen Erfahrungen, insbes mit Mitmenschen aus anderer Herren Länder, sagen mir, daß es sich sehr wohl auch ganz anders zugetragen haben kann.

 

Wenn nun wer sagt, seine Antwort an den Polizisten waere respektlos gewesen, dann moechte ich hier mal folgende Weisheit von mir geben: Respekt fordert man nicht ein, den verdient man sich!

Das ist ein schlauer Spruch, dem ich mich auch grundsätzlich anschließen mag. Deshalb würde ich auch nicht sagen, daß man jemandem einzig und allein aufgrund seiner Uniform etc. Respekt zollen sollte, sondern zunächst einmal ihm als Mensch ein Mindestmaß an Respekt und Achtung erweisen sollte, wozu auch ein gewisses Maß an Höflichkeit gehört. Der Spruch des Anwalts ließ IMO zumindest letzteres gänzlich vermissen.
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Leute, kommt runter von eurem hohen Ross. Wenn ich an einer Absperrung oder einem VT gegenüber so argumentiere, wie z. B. Harry, Biber, Pedro und einige andere es hier im Forum tun, ist der Widerstand vorprogrammiert.

Polizisten, die sich ohne Not gegenüber Usern des RF so aufführen (weiß der Geier, wie sie sich unter echtem Stress verhalten):

Wat willst du? Willst du aufmucken?

... oder meinen, sich ihr Recht selbst zurechtschnitzen zu können:

Und ich halte den Strafanspruch des Einzelnen bzw. sein Recht darauf, daß das im Falle von erheblichen Straftaten ihm widerfahrene Unrecht aufgeklärt und er eine Entschädigung bekommt, für wichtiger als irgendeine Pressefreiheit oder Schweigepflicht.

... sind diejenigen, die von ihrem deutlich zu hohen Esel absteigen sollten. Das ist übrigens nur mein Standpunkt ;).

 

Solltest Du Dich u.a. darauf beziehen, dass ich Polizisten als Berufspetzen bezeichne, so befeuert zumindest ein RF-Polizist dieses (Vor-)Urteil, indem er

bei den Moderatoren in weinerlicher Weise petzt.....

Zum Thema Rassismus: Der eine Polizist möchte gern Migranten präventiv vermöbeln dürfen, der andere stützt sich auf seine

persönlichen Erfahrungen, insbes mit Mitmenschen aus anderer Herren Länder.

Na, prima. Das hört sich ja wirklich so an, als gäbe es keinerlei latenten Rassismus innerhalb der Polizei.

 

Beruhigt grüßt Pedro.

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@PedroK

  • Respekt, dass du Beiträge von mir raussuchst, die zwei Jahre alt sind. Ich werde nicht kontern. Ist mir zu blöde Beiträge von dir rauszusuchen, die nicht direkt bei den letzten Einträgen stehen
  • der Beweis der Petze ist auch drollig. Da wird unzureichend auf eine Beleidigung moderiert. Der Moderator veröffentlicht Inhalte aus dem Meldesytem, kommentiert diese dämlich, beteiligt sich vorher an ähnlichen Beleidigungen und nun meinst du, den ultimativen Beweis für deine Betitlung von Polizisten als Petzen zu haben? Die Meldefunktion erfüllt einen bestimmten Forenzweck. Alleine der Umgang eines Moderatoren ist falsch! Aber das tut er weil er nicht (mehr) neutral ist und weil er selber gemeldet wurde.
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Respekt

Vielen Dank.

 

Die Meldefunktion erfüllt einen bestimmten Forenzweck. Alleine der Umgang eines Moderatoren ist falsch! Aber das tut er weil er nicht (mehr) neutral ist und weil er selber gemeldet wurde.

Na, dann "melde" (petze) mal schön weiter, wenn es Dir so sehr liegt. Ich wünsche Dir viel Vergnügen dabei.

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Ich melde ja keinen Streit oder andere Auffassungen sondern persönliche Beleidigungen. Dass ein Moderator diese Meldungen jetzt als Rumgeheule bezeichnet ist eine deutliche Ansage und zeigt die Richtung, die dieses Forum genommen hat. Schade, einige Themen hier sind recht spannend. Es gab auch mal schöne Diskussionen bishin zum Streit - ohne dass persönliche Anfeindungen, Wortklauberei, Wortverdreherei und Haar in der Suppe suchen einiges hier kaputt gemacht haben. Mal gewundert warum einige dem Forum den Rücken gekehrt haben? Hartmut sprach mal von liberaler Moderation und deftigem Streit. Stimmt. Das gab es hier. Jedoch gibt es auch Grenzen. Eine Grenze ist die persönliche Beleidigung. Eine weiter, dass ein Moderator da mitmacht und eine weitere wurde wieder überschritten. So macht eine Handvoll das Forum kaputt.

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Du hast Dich hier bereits kurz nach Deinem ersten Auftritt mit persönlichen Beleidigungen hervorgetan. Hast Du das schon vergessen? Ich nicht.

Dann sagt doch gleich das es überhaupt nicht mehr um die Themen geht, sondern nur noch um Personen.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann sagt doch gleich das es überhaupt nicht mehr um die Themen geht, sondern nur noch um Personen.

Es geht in diesem sehr allgemeinen Thread darum, wie Polizisten sich verhalten, ob es Rassismus und Gewaltbereitschaft innerhalb der Polizei gibt etc.. Und es gibt Polizisten, die sich hier in verschiedenster Weise äußern. Manche dieser Äußerungen stützen halt die Annahme, dass es um die Polizei nicht unbedingt zum Besten bestellt sei.

 

Mir liegt es fern, wegen Bluey und Blaulicht die gesamte Polizei zu verdammen. Mich stimmt aber nachdenklich, dass solche Denk- und Verhaltensweisen offenbar innerhalb des Polizeiapparats keine Seltenheit sind bzw. zumindest geduldet werden.

 

Gruß, Pedro.

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Wenn du diese Annahme gewonnen hast und deine Annahme immer und immer wieder mit den gleichen Zitaten untermauert, auch wenn dir mehrmals schon gesagt wurde, dass du mit der Annahme falsch lagst und den Text fehlinterpretiert hast, dann willst du wohl nicht einlenken sondern deine falschen Annahme als Wahrheit haben. Wie bereits mehrmals gesagt: Polizisten sind nicht rassistisch und lehnen Gewalt ab. Auch dann, wenn sie Gewalt anwenden und wenn es bei der Anwendung mal überzogen wurde.

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Du hast eindeutig "generalpräventive" Gewalt gegenüber z.B. "Migranten" befürwortet. Bluey hält den "Strafanspruch des Einzelnen" für wichtiger als "irgendeine Pressefreiheit". Das sind Äußerungen, die sich nicht fehlinterpretieren lassen und die zumindest Zweifel an der inneren Verfassungstreue des Schreibenden aufkommen lassen - unabhängig vom täglichen Handeln.

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Kannst du nicht mal beim jetzigen Thema bleiben? Ich hatte dir damals mehrmals erklärt worum es ging: ein Analyse, ein Gedanke, ob diese Form generalpräventiv Erflog haben könnte. Eine These, ein Beschäftigung mit dem Thema Gewalt, Wirkung und mangelnde präventive Erfolge der Justiz. Auch das dort Migranten stand, jedoch nur eine Untergruppe gemeint war (dort standen auch weitere Gruppen) hatte ich mehrmals gesagt; schlicht es interessiert dich nicht. Also lass gut sein und bleib beim aktuelle Thema. Ähnliches betrifft Bluyes Beitrag.

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